Rechtsprechung
BAG, 22.01.1998 - 8 AZR 775/96 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Betriebsübergang durch Neuvergabe eines Bewachungsauftrags
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- Judicialis
BGB § 613 a; ; KSchG § ... 1; ; Richtlinie 77/187/EWG des Rates vom 14. Februar 1977 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Wahrung von Ansprüchen der Arbeitnehmer beim Übergang von Unternehmen, Betrieben oder Betriebsteilen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Betriebsübergang durch Neuvergabe eines Bewachungsauftrags
- Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
BGB § 613a; KSchG § ... 1; Richtlinie 77/187/EWG des Rats vom 14.2.1977 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Wahrung von Ansprüchen der Arbeitnehmer beim Übergang von Unternehmen, Betrieben oder Betriebsteilen
Betriebsübergang durch Neuvergabe eines Bewachungsauftrags? - Verneinung bei bloßer Nutzung von betriebsseitig zur Verfügung gestellten Sicherungseinrichtungen - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Reutlingen, 14.12.1995 - 4 Ca 302/95
- LAG Baden-Württemberg, 17.07.1996 - 2 Sa 6/96
- BAG, 22.01.1998 - 8 AZR 775/96
Papierfundstellen
- ZIP 1998, 924
- NZA 1998, 638
- BB 1998, 1012
- DB 1998, 1137
Wird zitiert von ... (84) Neu Zitiert selbst (9)
- BAG, 11.12.1997 - 8 AZR 426/94
Betriebsübergang durch Neuvergabe eines Catering-Vertrages
Auszug aus BAG, 22.01.1998 - 8 AZR 775/96
Wird ein Bewachungsauftrag neu vergeben und übernimmt der neue Auftragnehmer nicht das wesentliche Personal, liegt ein Betriebsübergang nicht deshalb vor, weil die vom Auftraggeber eingebauten Sicherungseinrichtungen von dem neuen Auftragnehmer genutzt werden (im Anschluß an das Senatsurteil vom 11. Dezember 1997 - 8 AZR 426/94 - zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).Erbringt der Auftragnehmer dagegen nur eine (Dienst-)Leistung an fremden Geräten und Maschinen innerhalb fremder Räume, ohne daß ihm die Befugnis eingeräumt ist, über Art und Weise der Nutzung der Betriebsmittel in eigenwirtschaftlichem Interesse zu entscheiden, können ihm diese Betriebsmittel nicht als eigene zugerechnet werden (vgl. Senatsurteil vom 11. Dezember 1997 - 8 AZR 426/94 -, zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmt).
Wird dagegen vom Auftragnehmer eine Leistung angeboten, die er an den jeweiligen Einrichtungen des Auftraggebers zu erbringen bereit ist, ohne daß er daraus einen zusätzlichen wirtschaftlichen Vorteil erzielen und ohne daß er typischerweise über Art und Umfang ihres Einsatzes bestimmen könnte, gehören diese Einrichtungen nicht zu den Betriebsmitteln des Auftragnehmers (vgl. Senatsurteil vom 11. Dezember 1997, aaO).
- EuGH, 10.02.1988 - 324/86
Tellerup / Daddy's Dance Hall
Auszug aus BAG, 22.01.1998 - 8 AZR 775/96
Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts wie auch des Europäischen Gerichtshofs zum Betriebsübergang beim Pächterwechsel (vgl. BAG Urteil vom 25. Februar 1981 - 5 AZR 991/78 - BAGE 35, 104 = AP Nr. 24 zu § 613 a BGB; BAG Urteil vom 26. Februar 1987 - 2 AZR 768/85 - AP Nr. 59 zu § 613 a BGB; Senatsurteil vom 27. April 1995 - 8 AZR 197/94 - BAGE 80, 74 = AP Nr. 128 zu § 613 a BGB; EuGH Urteil vom 10. Februar 1988 - Rs 324/86 - EuGHE 1988, 739 [Daddy's Dance Hall]; EuGH Urteil vom 15. Juni 1988 - Rs 101/87 - EuGHE 1988, 3057 [Bork]) sind einem Betrieb auch solche Gebäude, Maschinen, Werkzeuge oder Einrichtungsgegenstände als sächliche Betriebsmittel zuzurechnen, die nicht im Eigentum des Betriebsinhabers stehen, sondern die dieser aufgrund einer mit Dritten getroffenen Nutzungsvereinbarung zur Erfüllung seines Betriebszwecks einsetzen kann. - BAG, 22.05.1997 - 8 AZR 101/96
Betriebsstillegung durch Konkursverwalter
Auszug aus BAG, 22.01.1998 - 8 AZR 775/96
Die Beklagte zu 1) war nicht gehalten, die Kündigung erst nach Durchführung der Stillegung auszusprechen, sondern konnte die Kündigung wegen beabsichtigter Stillegung wirksam erklären, als der Bewachungsauftrag gekündigt war und die betrieblichen Umstände der Stillegung greifbare Formen angenommen hatten (ständige Rechtsprechung, vgl. zuletzt Senatsurteil vom 22. Mai 1997 - 8 AZR 101/96 - AP Nr. 154 zu § 613 a BGB, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmt, zu B I 2 a der Gründe).
- BAG, 27.04.1995 - 8 AZR 197/94
Betriebsübergang bei Rückgabe des verpachteten Betriebes
Auszug aus BAG, 22.01.1998 - 8 AZR 775/96
Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts wie auch des Europäischen Gerichtshofs zum Betriebsübergang beim Pächterwechsel (vgl. BAG Urteil vom 25. Februar 1981 - 5 AZR 991/78 - BAGE 35, 104 = AP Nr. 24 zu § 613 a BGB; BAG Urteil vom 26. Februar 1987 - 2 AZR 768/85 - AP Nr. 59 zu § 613 a BGB; Senatsurteil vom 27. April 1995 - 8 AZR 197/94 - BAGE 80, 74 = AP Nr. 128 zu § 613 a BGB; EuGH Urteil vom 10. Februar 1988 - Rs 324/86 - EuGHE 1988, 739 [Daddy's Dance Hall]; EuGH Urteil vom 15. Juni 1988 - Rs 101/87 - EuGHE 1988, 3057 [Bork]) sind einem Betrieb auch solche Gebäude, Maschinen, Werkzeuge oder Einrichtungsgegenstände als sächliche Betriebsmittel zuzurechnen, die nicht im Eigentum des Betriebsinhabers stehen, sondern die dieser aufgrund einer mit Dritten getroffenen Nutzungsvereinbarung zur Erfüllung seines Betriebszwecks einsetzen kann. - EuGH, 11.03.1997 - C-13/95
EINE PUTZFRAU, DIE ENTLASSEN WIRD, NACHDEM IHR UNTERNEHMEN EINEN …
Auszug aus BAG, 22.01.1998 - 8 AZR 775/96
Nach der für die Auslegung des § 613 a BGB maßgeblichen Rechtsprechung des EuGH (vgl. nur Urteil vom 11. März 1997 - Rs C-13/95 - Slg 1997-3, I-1259 = AP Nr. 14 zu EWG-Richtlinie Nr. 77/187, Ayse Süzen/Zehnacker Gebäudereinigung) setzt ein Übergang im Sinne der EWG-Richtlinie Nr. 77/187 des Rates vom 14. Februar 1977 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Wahrung von Ansprüchen der Arbeitnehmer beim Übergang von Unternehmen, Betrieben oder Betriebsteilen die Wahrung der Identität der betreffenden wirtschaftlichen Einheit voraus. - BAG, 25.02.1981 - 5 AZR 991/78
Pachtübernahme
Auszug aus BAG, 22.01.1998 - 8 AZR 775/96
Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts wie auch des Europäischen Gerichtshofs zum Betriebsübergang beim Pächterwechsel (vgl. BAG Urteil vom 25. Februar 1981 - 5 AZR 991/78 - BAGE 35, 104 = AP Nr. 24 zu § 613 a BGB; BAG Urteil vom 26. Februar 1987 - 2 AZR 768/85 - AP Nr. 59 zu § 613 a BGB; Senatsurteil vom 27. April 1995 - 8 AZR 197/94 - BAGE 80, 74 = AP Nr. 128 zu § 613 a BGB; EuGH Urteil vom 10. Februar 1988 - Rs 324/86 - EuGHE 1988, 739 [Daddy's Dance Hall]; EuGH Urteil vom 15. Juni 1988 - Rs 101/87 - EuGHE 1988, 3057 [Bork]) sind einem Betrieb auch solche Gebäude, Maschinen, Werkzeuge oder Einrichtungsgegenstände als sächliche Betriebsmittel zuzurechnen, die nicht im Eigentum des Betriebsinhabers stehen, sondern die dieser aufgrund einer mit Dritten getroffenen Nutzungsvereinbarung zur Erfüllung seines Betriebszwecks einsetzen kann. - BAG, 26.02.1987 - 2 AZR 768/85
Rechtskraft des erstinstanzlichen Urteils bei auf einen Feststellungsantrag …
Auszug aus BAG, 22.01.1998 - 8 AZR 775/96
Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts wie auch des Europäischen Gerichtshofs zum Betriebsübergang beim Pächterwechsel (vgl. BAG Urteil vom 25. Februar 1981 - 5 AZR 991/78 - BAGE 35, 104 = AP Nr. 24 zu § 613 a BGB; BAG Urteil vom 26. Februar 1987 - 2 AZR 768/85 - AP Nr. 59 zu § 613 a BGB; Senatsurteil vom 27. April 1995 - 8 AZR 197/94 - BAGE 80, 74 = AP Nr. 128 zu § 613 a BGB; EuGH Urteil vom 10. Februar 1988 - Rs 324/86 - EuGHE 1988, 739 [Daddy's Dance Hall]; EuGH Urteil vom 15. Juni 1988 - Rs 101/87 - EuGHE 1988, 3057 [Bork]) sind einem Betrieb auch solche Gebäude, Maschinen, Werkzeuge oder Einrichtungsgegenstände als sächliche Betriebsmittel zuzurechnen, die nicht im Eigentum des Betriebsinhabers stehen, sondern die dieser aufgrund einer mit Dritten getroffenen Nutzungsvereinbarung zur Erfüllung seines Betriebszwecks einsetzen kann. - EuGH, 15.06.1988 - 101/87
Bork International / Foreningen af Arbejdsledere i Danmark
Auszug aus BAG, 22.01.1998 - 8 AZR 775/96
Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts wie auch des Europäischen Gerichtshofs zum Betriebsübergang beim Pächterwechsel (vgl. BAG Urteil vom 25. Februar 1981 - 5 AZR 991/78 - BAGE 35, 104 = AP Nr. 24 zu § 613 a BGB; BAG Urteil vom 26. Februar 1987 - 2 AZR 768/85 - AP Nr. 59 zu § 613 a BGB; Senatsurteil vom 27. April 1995 - 8 AZR 197/94 - BAGE 80, 74 = AP Nr. 128 zu § 613 a BGB; EuGH Urteil vom 10. Februar 1988 - Rs 324/86 - EuGHE 1988, 739 [Daddy's Dance Hall]; EuGH Urteil vom 15. Juni 1988 - Rs 101/87 - EuGHE 1988, 3057 [Bork]) sind einem Betrieb auch solche Gebäude, Maschinen, Werkzeuge oder Einrichtungsgegenstände als sächliche Betriebsmittel zuzurechnen, die nicht im Eigentum des Betriebsinhabers stehen, sondern die dieser aufgrund einer mit Dritten getroffenen Nutzungsvereinbarung zur Erfüllung seines Betriebszwecks einsetzen kann. - LAG Baden-Württemberg, 17.07.1996 - 2 Sa 6/96
Betriebsstillegung und/oder Betriebsübergang im Bewachungsgewerbe
Auszug aus BAG, 22.01.1998 - 8 AZR 775/96
Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 17. Juli 1996 - 2 Sa 6/96 - wird zurückgewiesen.
- BAG, 17.12.2009 - 8 AZR 1019/08
Betriebsübergang - Begriff des Betriebsteils - Fortführung des bisherigen …
Die Wahrung der Identität kann sich aus dem Übergang sachlicher und immaterieller Betriebsmittel, aber auch aus dem Übergang von Personal, Führungskräften, der Übernahme von Arbeitsorganisation und Betriebsmethoden herleiten (BAG 26. Juni 1997 - 8 AZR 426/95 - BAGE 86, 148 = AP BGB § 613a Nr. 165 = EzA BGB § 613a Nr. 151; 12. November 1998 - 8 AZR 282/97 - BAGE 90, 163 = AP BGB § 613a Nr. 186 = EzA BGB § 613a Nr. 170; 22. Januar 1998 - 8 AZR 775/96 - AP BGB § 613a Nr. 174 = EzA BGB § 613a Nr. 162). - BAG, 27.01.2011 - 8 AZR 326/09
Betriebsteilübergang - Betriebsteil - Wahrung der Identität - …
Die Wahrung der Identität kann sich aus dem Übergang sachlicher und immaterieller Betriebsmittel, aber auch aus dem Übergang von Personal, Führungskräften, der Übernahme von Arbeitsorganisation und Betriebsmethoden herleiten (Senat 26. Juni 1997 - 8 AZR 426/95 - BAGE 86, 148 = AP BGB § 613a Nr. 165 = EzA BGB § 613a Nr. 151; 12. November 1998 - 8 AZR 282/97 - BAGE 90, 163 = AP BGB § 613a Nr. 186 = EzA BGB § 613a Nr. 170; 22. Januar 1998 - 8 AZR 775/96 - AP BGB § 613a Nr. 174 = EzA BGB § 613a Nr. 162). - BAG, 18.03.1999 - 8 AZR 159/98
Betriebsübergang - Beendigung des Vertragsverhältnisses bei Betriebsverpachtung
Die Identität der Einheit ergibt sich auch aus anderen Merkmalen wie ihrem Personal, ihren Führungskräften, ihrer Arbeitsorganisation, ihren Betriebsmethoden und den ihr zur Verfügung stehenden Betriebsmitteln (ständige Rechtsprechung des Senats im Anschluß an das Urteil des EuGH vom 11. März 1997 - Rs C-13/95 - EuGHE I 1997, 1259 = AP Nr. 14 zu EWG - Richtlinie Nr. 77/187 [Ayse Süzen]; vgl. nur Senatsurteil vom 22. Januar 1998 - 8 AZR 775/96 - AP Nr. 174 zu § 613 a BGB).
- BAG, 12.11.1998 - 8 AZR 282/97
Voraussetzungen eines Betriebsübergangs
Die Identität der Einheit ergibt sich auch aus anderen Merkmalen wie ihrem Personal, ihren Führungskräften, ihrer Arbeitsorganisation, ihren Betriebsmethoden und gegebenenfalls den ihr zur Verfügung stehenden Betriebsmitteln (ständige Rechtsprechung des Senats im Anschluß an das Urteil des EuGH vom 11. März 1997 - Rs C-13/95 - EuGHE I 1997, 1259 = AP Nr. 14 zu EWG - Richtlinie Nr. 77/187 [Ayse Süzen]; vgl. nur Senatsurteil vom 22. Januar 1998 - 8 AZR 775/96 - AP Nr. 174 zu § 613 a BGB). - BAG, 02.12.1998 - 7 AZR 579/97
Befristeter Arbeitsvertrag bei Betriebsübergang
a) Bei der Bestimmung des Betriebsbegriffs im Sinne des § 613 a BGB ist das Landesarbeitsgericht zwar noch nicht von den Grundsätzen ausgegangen, die das Bundesarbeitsgericht auf der Grundlage der maßgebenden Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (vgl. insbesondere EuGH Urteil vom 11. März 1997 - Rs C-13/95 - EuGHE I 1997, 1259 = AP Nr. 14 zu EWG-Richtlinie Nr. 77/187 [Ayse Süzen]) nunmehr in ständiger Rechtsprechung (vgl. insbesondere BAG Urteile vom 22. Mai 1997 - 8 AZR 101/96 - und vom 26. Juni 1997 - 8 AZR 426/95 - AP Nr. 154 und 165 zu § 613 a BGB, beide zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, und zuletzt etwa BAG Urteil vom 22. Januar 1998 - 8 AZR 775/96 - AP Nr. 174 zu § 613 a BGB) dem Begriff des Betriebsübergangs im Sinne des § 613 a BGB zugrunde legt. - LAG Baden-Württemberg, 30.05.2012 - 4 Sa 82/11
Betriebsübergang - Bewachungsgewerbe - Neuvergabe eines Bewachungsauftrages
Von einem Bewachungsauftrag im klassischen Sinne, der Gegenstand früherer Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts beispielsweise vom 22. Januar 1998 (- 8 AZR 775/96 -) gewesen sei, könne vorliegend keine Rede mehr sein, zumal seinerzeit das Bundesarbeitsgericht noch stark auf das zwischenzeitlich überholte Merkmal der Eigenwirtschaftlichkeit abgehoben habe.(aa) Allerdings ist das Bundesarbeitsgericht von der früheren Rechtsprechung (BAG 29. September 1988 - 2 AZR 107/88 - AP BGB § 613 a Nr. 76; BAG 30. November 1988 - 2 AZR 201/88 - Juris; BAG 22. Januar 1998 - 8 AZR 775/96 - Juris; BAG 14. Mai 1998 - 8 AZR 418/96 - NZA 1999, 483) abgerückt, wonach die Überlassung der Betriebsmittel zur eigenwirtschaftlichen Nutzung eine unverzichtbare Voraussetzung für das Vorliegen einer wirtschaftlichen Einheit sei.
Das ist bereits in der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 22. Januar 1998 (- 8 AZR 775/96 - Juris) angedeutet, worauf die Streithelferin zurecht abhebt.
- BAG, 27.01.2000 - 8 AZR 106/99
Betriebsübergang - Verwirkung der Geltendmachung eines Betriebsübergangs durch …
Die Identität der Einheit ergibt sich auch aus anderen Merkmalen wie ihrem Personal, ihren Führungskräften, ihrer Arbeitsorganisation, ihren Betriebsmethoden und den ihr zur Verfügung stehenden Betriebsmitteln (ständige Rechtsprechung des Senats im Anschluß an EuGH 11. März 1997 - Rs. C-13/95 - EuGHE I 1997, 1259 (Ayse Süzen); vgl. nur Senatsurteil 22. Januar 1998 - 8 AZR 775/96 - AP BGB § 613 a Nr. 174 = EzA BGB § 613 a Nr. 162). - LAG Baden-Württemberg, 17.10.2012 - 20 Sa 87/11
Betriebsübergang im Bewachungsgewerbe durch Auftragsneuvergabe - …
Von einem Bewachungsauftrag im klassischen Sinne, der Gegenstand früherer Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts beispielsweise vom 22. Januar 1998 (- 8 AZR 775/96 -) gewesen sei, könne vorliegend keine Rede mehr sein, zumal seinerzeit das Bundesarbeitsgericht noch stark auf das zwischenzeitlich überholte Merkmal der Eigenwirtschaftlichkeit abgehoben habe.(aa) Allerdings ist das Bundesarbeitsgericht von der früheren Rechtsprechung (BAG 29. September 1988 - 2 AZR 107/88 - AP BGB § 613 a Nr. 76; BAG 30. November 1988 - 2 AZR 201/88 - Juris; BAG 22. Januar 1998 - 8 AZR 775/96 - Juris; BAG 14. Mai 1998 - 8 AZR 418/96 - NZA 1999, 483) abgerückt, wonach die Überlassung der Betriebsmittel zur eigenwirtschaftlichen Nutzung eine unverzichtbare Voraussetzung für das Vorliegen einer wirtschaftlichen Einheit sei.
Das ist bereits in der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 22. Januar 1998 (- 8 AZR 775/96 - Juris) angedeutet, worauf die Streithelferin zurecht abhebt.
- LAG Hamburg, 03.03.2005 - 1 Sa 35/04
Betriebsteilübergang durch Bereederung von Forschungsschiffen - Seeschiff als …
Wird dagegen vom Auftragnehmer eine Leistung angeboten, die er an den jeweiligen Einrichtungen des Auftraggebers zu erbringen bereit ist, ohne dass er daraus einen zusätzlichen wirtschaftlichen Vorteil erzielen und ohne dass er typischerweise über Art und Umfang ihres Einsatzes bestimmen könnte, gehören diese Einrichtungen nicht zu den Betriebsmitteln des Auftragnehmers (so ausdrücklich BAG, Urteil vom 22. Januar 1998 - 8 AZR 775/96 in NZA 98, 638).Des Weiteren spricht für dieses Ergebnis, dass das Bundesarbeitsgericht die in der Entscheidung vom 11. Dezember 1997 (a.a.O. in NZA 98, 638) entwickelten Grundsätze hinsichtlich der Gesichtspunkte der "eigenen Verfügungsmacht" und der "eigenen Kalkulation" inzwischen in seinem Urteil vom 20. März 2003 präzisiert hat (Urteil 20. März 2003 - 8 AZR 312/02 in NZA 03, 1338).
- LAG Hamm, 25.11.2004 - 4 Sa 1120/03
"Wesentliche" Änderung der Sachlage zwischen dem Zeitpunkt der …
Die "greifbaren Formen" können je nach den Umständen des Einzelfalles die Gründe für die Stilllegungsabsicht oder auch ihre Durchführungsformen betreffen (…BAG, Urt. v. 19.06.1991 - 2 AZR 127/91, NZA 1991, 891 = ZIP 1991, 1374; BAG, Urt. v. 22.01.1998 - 8 AZR 775/96, NZA 1998, 638 = ZIP 1998, 924). - LAG Hamm, 20.07.2000 - 4 Sa 2148/99
Betriebsübergang: Abgrenzung zur Funktionsnachfolge
- BAG, 18.02.1999 - 8 AZR 485/97
Betriebsübergang (Bildungsstätte der beruflichen Fortbildung)
- BAG, 25.05.2000 - 8 AZR 337/99
Betriebsübergang durch Neuvergabe eines Kantinen-Vertrages
- BAG, 29.06.2000 - 8 AZR 520/99
Betriebsübergang - Kommissionsbetrieb
- LAG Hamburg, 01.04.2005 - 6 Sa 68/04
Übergang des Heuerverhältnisses bei Teilbetriebsübergang - Übernahme von …
- LAG Hamm, 18.05.2000 - 4 Sa 2148/99
Wirsamkeit einer betriebsbedingten Kündigung wegen Betriebsübergangs; …
- LAG Baden-Württemberg, 17.02.2012 - 1 Sa 24/11
Betriebsübergang bei Neuvergabe eines Bewachungsauftrags - Übernahme …
- BAG, 25.05.2000 - 8 AZR 335/99
Betriebsübergang - Teilbetrieb
- LAG Hamm, 27.11.2003 - 4 Sa 839/03
Betriebsbedingte Kündigung im Zuge der Auflösung eines Gemeinschaftsbetriebes
- LAG Hamm, 04.04.2000 - 4 Sa 1220/99
Betriebsbedingte Kündigung bei einer Betriebsveräußerung in der Insoklvenz
- LAG Hamburg, 31.03.1999 - 5 Sa 41/98
Vorliegen eines Rechtsgeschäfts im Sinne des § 613a BGB
- BAG, 27.01.2011 - 8 AZR 327/09
Betriebsteilübergang - Betriebsteil - Wahrung der Identität - …
- BAG, 27.01.2011 - 8 AZR 328/09
Betriebsteilübergang - Betriebsteil - Wahrung der Identität - …
- LAG Hamm, 07.07.2005 - 4 Sa 1559/04
Kein Abschluss eines Interessenausgleichs durch vorläufigen Insolvenzverwalter
- LAG Baden-Württemberg, 26.04.2002 - 20 Sa 34/01
Betriebsteilübergang - Wahrung der Identität der wirtschaftlichen Einheit
- LAG Köln, 19.10.2007 - 11 Sa 698/07
Betriebübergang bei Neuvergabe von Rettungsdienstaufträgen
- LAG Hamm, 07.07.2005 - 4 Sa 1548/04
Normale Darlegungs- und Beweistlast bei Nichtzustandekommen eines …
- BAG, 29.06.2000 - 8 AZR 521/99
- LAG Hamburg, 31.03.1999 - 5 Sa 75/98
Vorliegen eines Rechtsgeschäfts, wenn Betriebsmittel durch Kündigung übergehen
- LAG Hamm, 01.04.2004 - 4 Sa 1340/03
Betriebsbedingte Kündigung und Betriebsratsanhörung in der Insolvenz
- LAG Berlin, 22.11.2002 - 2 Sa 1624/02
Begriff des Betriebsübergangs; Voraussetzungen der Kündigung aus Anlass des …
- LAG Baden-Württemberg, 26.04.2002 - 20 Sa 30/01
Betriebsteilübergang - Wahrung der Identität der wirtschaftlichen Einheit
- BAG, 12.11.1998 - 8 AZR 301/97
Voraussetzungen eines Betriebsübergangs - Tariflicher Verfall von Lohnansprüchen
- BAG, 27.01.2011 - 8 AZR 329/09
Betriebsteilübergang - Betriebsteil - Wahrung der Identität - …
- LAG Köln, 25.10.2007 - 5 Sa 785/07
Rettungsdienst; Betriebsübergang
- LAG Baden-Württemberg, 26.04.2002 - 20 Sa 32/01
Betriebsteilübergang - Wahrung der Identität der wirtschaftlichen Einheit
- LAG Sachsen, 07.04.2006 - 3 Sa 680/05
Betriebsübergang; Schlachthof Chemnitz; Auftragsnachfolge; sind Bereiche …
- BAG, 14.05.1998 - 8 AZR 418/96
Voraussetzungen eines Betriebsübergangs - Neuvergabe eines Bewachungsauftrags - …
- LAG Düsseldorf, 19.06.1998 - 11 Sa 1569/97
Einheitliches Arbeitsverhältnis in gemeinsam von mehreren Unternehmen geführten …
- LAG Hamm, 18.07.2003 - 18 Sa 1531/02
Sozialplanabfindung, Betriebs-/Betriebsteilübergang, Übernahme eines …
- LAG Hamm, 24.02.2000 - 4 Sa 1731/99
Uwirksamkeit der die Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch einen …
- LAG Hamm, 10.12.2001 - 19 Sa 1150/01
Übergang eines Arbeitsverhältnisses nach § 613a Bürgerliches Gesetzbuch (BGB); …
- BAG, 23.09.1999 - 8 AZR 750/98
Betriebsübergang: Bestehen eines Arbeitsverhältnisses mit dem Übernehmer
- LAG Hamm, 18.07.2003 - 18 Sa 1431/02
Sozialplanabfindung, Betriebs-/Betriebsteilübergang, Übernahme eines …
- LAG Hamm, 18.07.2003 - 18 Sa 1485/02
Sozialplanabfindung, Betriebs-/Betriebsteilübergang, Übernahme eines …
- LAG Niedersachsen, 29.01.2003 - 15 Sa 455/02
Auflösung des Instituts für Erdöl- und Erdgasforschung - betriebsbedingte …
- BAG, 23.09.1999 - 8 AZR 135/99
Betriebsübergang: Betriebsübergang eines Theaters - Pachtablauf - …
- LAG Hamm, 11.03.1999 - 4 Sa 966/98
Wirksamkeit einer Versetzung ; Vorliegen eines Unternehmensüberganges ; Begriff …
- LAG Baden-Württemberg, 05.11.1998 - 9 TaBV 4/97
Sozialplan: Verstoß gegen zwingendes Recht - Folgen einer teilweisen Nichtigkeit
- LAG Baden-Württemberg, 17.08.2012 - 2 Sa 118/11
Begriff des Betriebsübergangs bei Neuvergabe eines Auftrags zur Erbringung von …
- LAG Baden-Württemberg, 20.01.2012 - 17 Sa 61/11
Betriebsübergang im Bewachungsgewerbe - Neuvergabe eines Auftrags zur Erbringung …
- LAG Niedersachsen, 29.01.2003 - 15 Sa 456/02
Auflösung des Instituts für Erdöl- und Erdgasforschung - betriebsbedingte …
- BAG, 14.05.1998 - 8 AZR 328/96
Betriebsübergang: Wahrung der Identität - Begriff der Einheit
- LAG München, 07.11.2005 - 6 Sa 1091/04
Betriebsübergang
- BAG, 23.09.1999 - 8 AZR 86/99
- LAG Hamm, 07.01.1999 - 4 Sa 2350/97
Streitigkeit über die Rechtswirksamkeit einer fristgemäßen Kündigung; …
- LAG Düsseldorf, 19.06.1998 - 11 (14) Sa 1838/97
Einheitliches Arbeitsverhältnis in gemeinsam von mehreren Unternehmen geführten …
- LAG Sachsen, 12.04.2006 - 3 Sa 780/05
Betriebsübergang bei Auftragsnachfolge (hier Schlachthof)
- BAG, 23.09.1999 - 8 AZR 813/98
Klage auf Feststellung des Bestehens des Arbeitsverhältnisses bei …
- ArbG Hamburg, 29.06.2010 - 21 Ca 59/10
Betriebsübergang bei einem Pizza-Bringdienst - Ausschlussfristen
- BAG, 18.03.1999 - 8 AZR 161/98
- LAG Köln, 12.07.2005 - 9 Sa 1566/04
Betriebsübergang, Sicherheitskontrolle
- BAG, 29.06.2000 - 8 AZR 307/99
- BAG, 16.07.1998 - 8 AZR 77/97
Betriebsübergang: Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses über den Kündigungstermin …
- LAG Hamm, 21.03.2002 - 4 Sa 1746/01
- LAG München, 24.01.2002 - 2 Sa 874/01
Betriebsinhaberwechsel aufgrund Sicherungsübereignung eines Betriebs; …
- BAG, 23.09.1999 - 8 AZR 166/98
Betriebsübergang nach Beendigung des Vertragsverhältnisses bei Verpachtung eines …
- BAG, 23.09.1999 - 8 AZR 166/99
- LAG Niedersachsen, 12.05.1998 - 13 Sa 1698/97
Rüge der nicht ordnungsgemäße Besetzung der erstinstanzlichen Kammer; …
- LAG Baden-Württemberg, 26.04.2002 - 20 Sa 33/01
Voraussetzungen für die Annahme eines Betriebsübergangs
- LAG Hessen, 21.11.2000 - 9 Sa 820/00
Anspruch auf Vergütung bei Annahmeverzug; Passivlegitimation im …
- BAG, 23.09.1999 - 8 AZR 525/98
- BAG, 18.03.1999 - 8 AZR 160/98
- LAG Berlin, 20.11.1998 - 8 Sa 65/98
Übergang eines Arbeitsverhältnisses bei einem Theaterbetrieb infolge …
- ArbG Dortmund, 18.07.2006 - 2 Ca 5482/05
Anspruch auf Weiterbeschäftigung nach einem insolvenzbedingten Betriebsübergang; …
- LAG Mecklenburg-Vorpommern, 16.03.2000 - 1 Sa 407/99
Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung; Anspruch auf Zahlung einer …
- LAG Berlin, 12.03.1999 - 8 Sa 146/98
Betriebsübergang: Widerspruch des Arbeitnehmers - Verwirkung
- BAG, 12.11.1998 - 8 AZR 302/97
- LAG Niedersachsen, 12.05.1998 - 13 Sa 1769/97
Kündigung eines Arbeitsverhältnisses aufgrund eines Betriebsübergangs; Vorliegen …
- LAG Baden-Württemberg, 24.06.2005 - 7 Sa 10/05
Betriebsübergang
- LAG Berlin, 18.01.1999 - 18 Sa 106/98
Betriebsübergang: Betriebsübergang eines Theaters - - Begriff der Einheit bzw. …
- BAG, 02.12.1998 - 7 AZR 580/97
- ArbG Hagen, 31.08.2011 - 3 Ca 762/11
Betriebsbedingte Kündigung, Betriebsübergang, Transportunternehmen, …
- ArbG Dortmund, 24.10.2006 - 2 Ca 5482/05
Betriebsübergang, wenn bestehende Aufträge weiter bearbeitet werden