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   BAG, 22.01.1998 - 2 AZR 267/97   

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BAG, 22.01.1998 - 2 AZR 267/97 (https://dejure.org/1998,682)
BAG, Entscheidung vom 22.01.1998 - 2 AZR 267/97 (https://dejure.org/1998,682)
BAG, Entscheidung vom 22. Januar 1998 - 2 AZR 267/97 (https://dejure.org/1998,682)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Judicialis

    BGB § 174 Satz 2; ; GesO § 13 Abs. 1 Nr. 1; ; BetrVG § 99; ; BetrVG § 102; ; KSchG § 1; ; KSchG § 24

  • RA Kotz

    Kündigungsvollmacht eines Personalleiters und Befugnis zur Freistellung des Arbeitnehmers

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kündigungsvollmacht des Personalleiters im Gesamtvollstreckungsverfahren

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 174 Satz 2; GesO § 13 Abs. 1 Nr. 1; BetrVG §§ 99, 102; KSchG §§ 1, 24
    Gesamtvollstreckungsverfahren: Kündigungsvollmacht des weiter beschäftigten Personalleiters

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 17, 352
  • ZIP 1998, 748
  • NZA 1998, 699
  • NJ 1998, 556
  • BB 1998, 1012
  • DB 1998, 990
 
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Wird zitiert von ... (36)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 24.10.1996 - 2 AZR 895/95

    Massenentlassung

    Auszug aus BAG, 22.01.1998 - 2 AZR 267/97
    Nach § 24 Abs. 1 KSchG finden aber auf die Besatzung von Seeschiffen nur die Vorschriften des Ersten und Zweiten Abschnitts des Kündigungsschutzgesetzes, also nicht die §§ 17 ff. KSchG Anwendung (KR-Weigand, 4. Aufl., § 24 KSchG Rz 35; zur Bindungswirkung der Entscheidung der Arbeitsverwaltung vgl. im übrigen Senatsurteil vom 24. Oktober 1996 - 2 AZR 895/95 - EzA § 17 KSchG Nr. 6, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).
  • BAG, 06.02.1997 - 2 AZR 128/96

    Kündigung durch einen Scheinsozius

    Auszug aus BAG, 22.01.1998 - 2 AZR 267/97
    a) Der Kündigungsempfänger soll nach § 174 BGB nur dann zur Zurückweisung der Kündigungserklärung befugt sein, wenn er keine Gewißheit hat, ob der Erklärende wirklich bevollmächtigt ist und der Vertretene die Erklärung gegen sich gelten lassen muß (Senatsurteile vom 29. Oktober 1992 - 2 AZR 460/92 - AP Nr. 10 zu § 174 BGB und vom 6. Februar 1997 - 2 AZR 128/96 - AP Nr. 10 zu § 620 BGB Kündigungserklärung).
  • BAG, 21.07.1988 - 2 AZR 75/88

    Betriebsbedingte Kündigung durch einen Konkursverwalter - Wirksamkeit der

    Auszug aus BAG, 22.01.1998 - 2 AZR 267/97
    Es ist deshalb allgemein anerkannt, daß der Konkurs- bzw. Gesamtvollstreckungsverwalter zumindest in beschränktem Umfang Vollmachten erteilen und sich z.B. beim Ausspruch von Kündigungen durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen kann (Senatsurteil vom 21. Juli 1988 - 2 AZR 75/88 - AP Nr. 17 zu § 1 KSchG 1969 Soziale Auswahl; Berscheid, aaO, "Gesamtvollstreckung" Rz 71; Karsten Schmidt, BB 1989 229, 234; Eickmann, KTS 1986, 197, 202; Haarmeyer/Wutzke/ Förster, GesO, 3. Aufl., § 9 Rz 35; Kilger/Karsten Schmidt, KO/ VglO/GesO, 17. Aufl., § 6 KO, Anm. 1; Hess, Konkursordnung, 5. Aufl., § 6 Rz 35).
  • BAG, 18.05.1994 - 2 AZR 920/93

    Ordentliche Kündigung (in den ersten sechs Monaten des

    Auszug aus BAG, 22.01.1998 - 2 AZR 267/97
    Nach ständiger Senatsrechtsprechung (Senatsurteile vom 30. Mai 1972 - 2 AZR 298/71 - BAGE 24, 273, 277 = AP Nr. 1 zu § 174 BGB, zu II 2 der Gründe und vom 18. Mai 1994 - 2 AZR 920/93 - BAGE 77, 13, 22 = AP Nr. 64 zu § 102 BetrVG 1972, zu III 1 der Gründe; Urteil vom 20. August 1997 - 2 AZR 518/96 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen) bedeutet die Berufung eines Mitarbeiters in die Stellung z.B. als Leiter der Personalabteilung, als Prokurist oder als Generalbevollmächtigter in der Regel, daß die Arbeitnehmer des Betriebes auch i.S. des § 174 Satz 2 BGB davon in Kenntnis gesetzt sind, daß der Betreffende zur Kündigung von Arbeitsverhältnissen berechtigt ist.
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 29.11.1996 - 3 Sa 255/94

    Wirksamkeit einer ordentlichen betriebsbedingten Kündigung

    Auszug aus BAG, 22.01.1998 - 2 AZR 267/97
    Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Mecklenburg-Vorpommern vom 29. November 1996 - 3 Sa 255/94 - aufgehoben, soweit es der Klage stattgegeben hat.
  • BAG, 20.08.1997 - 2 AZR 518/96

    Zurückweisung einer Kündigung mangels Vorlage der Vollmacht

    Auszug aus BAG, 22.01.1998 - 2 AZR 267/97
    Nach ständiger Senatsrechtsprechung (Senatsurteile vom 30. Mai 1972 - 2 AZR 298/71 - BAGE 24, 273, 277 = AP Nr. 1 zu § 174 BGB, zu II 2 der Gründe und vom 18. Mai 1994 - 2 AZR 920/93 - BAGE 77, 13, 22 = AP Nr. 64 zu § 102 BetrVG 1972, zu III 1 der Gründe; Urteil vom 20. August 1997 - 2 AZR 518/96 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen) bedeutet die Berufung eines Mitarbeiters in die Stellung z.B. als Leiter der Personalabteilung, als Prokurist oder als Generalbevollmächtigter in der Regel, daß die Arbeitnehmer des Betriebes auch i.S. des § 174 Satz 2 BGB davon in Kenntnis gesetzt sind, daß der Betreffende zur Kündigung von Arbeitsverhältnissen berechtigt ist.
  • BAG, 29.10.1992 - 2 AZR 460/92

    Außerordentliche Kündigung bei eingeschränkter Vollmach

    Auszug aus BAG, 22.01.1998 - 2 AZR 267/97
    a) Der Kündigungsempfänger soll nach § 174 BGB nur dann zur Zurückweisung der Kündigungserklärung befugt sein, wenn er keine Gewißheit hat, ob der Erklärende wirklich bevollmächtigt ist und der Vertretene die Erklärung gegen sich gelten lassen muß (Senatsurteile vom 29. Oktober 1992 - 2 AZR 460/92 - AP Nr. 10 zu § 174 BGB und vom 6. Februar 1997 - 2 AZR 128/96 - AP Nr. 10 zu § 620 BGB Kündigungserklärung).
  • BAG, 30.05.1972 - 2 AZR 298/71

    Kündigungsbefugnis - Personalabteilungsleiter

    Auszug aus BAG, 22.01.1998 - 2 AZR 267/97
    Nach ständiger Senatsrechtsprechung (Senatsurteile vom 30. Mai 1972 - 2 AZR 298/71 - BAGE 24, 273, 277 = AP Nr. 1 zu § 174 BGB, zu II 2 der Gründe und vom 18. Mai 1994 - 2 AZR 920/93 - BAGE 77, 13, 22 = AP Nr. 64 zu § 102 BetrVG 1972, zu III 1 der Gründe; Urteil vom 20. August 1997 - 2 AZR 518/96 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen) bedeutet die Berufung eines Mitarbeiters in die Stellung z.B. als Leiter der Personalabteilung, als Prokurist oder als Generalbevollmächtigter in der Regel, daß die Arbeitnehmer des Betriebes auch i.S. des § 174 Satz 2 BGB davon in Kenntnis gesetzt sind, daß der Betreffende zur Kündigung von Arbeitsverhältnissen berechtigt ist.
  • BGH, 04.12.1957 - V ZR 251/56

    Erteilung einer Prokura durch den Konkursverwalter

    Auszug aus BAG, 22.01.1998 - 2 AZR 267/97
    b) Überträgt man diese Grundsätze auf die Kündigung eines Personalleiters, der vom Konkursverwalter bzw. Gesamtvollstreckungsverwalter in dieser Funktion weiterbeschäftigt worden ist, so ist zwar allgemein anerkannt, daß mit der Eröffnung des Konkurses durch den Gemeinschuldner erteilte Vollmachten erlöschen (BGH Urteil vom 4. Dezember 1957 - V ZR 251/56 - WM 1958, 430, 431; Kuhn/Uhlenbruck, KO, 11. Aufl., § 23 Rz 7; Jaeger, KO, § 23 Rz 48; Karsten Schmidt, BB 1989, 229, m.w.N.).
  • BAG, 03.07.2003 - 2 AZR 235/02

    Kündigung wegen Strafanzeige

    a) Der Kündigungsempfänger soll nach § 174 BGB nur dann eine Kündigungserklärung wirksam zurückweisen können, wenn er keine Gewissheit hat, ob der Erklärende wirklich bevollmächtigt ist und der Vertretene die Erklärung gegen sich gelten lassen muss (BAG 22. Januar 1998 - 2 AZR 267/97 - AP BGB § 174 Nr. 13 = EzA BGB § 174 Nr. 13).
  • BAG, 16.03.2000 - 2 AZR 75/99

    Kündigung wegen eigenmächtiger Urlaubsnahme - Darlegungslast für

    Ein solches Bestreiten ist in der Tat unzureichend mit der Folge des § 138 Abs. 3 ZPO (BAG 18. September 1997 - 2 AZR 657/96 - insoweit nicht veröffentlicht zu II 2 d der Gründe; 22. Januar 1998 - 2 AZR 267/97 - AP BGB § 174 Nr. 11 = EzA BGB § 174 Nr. 13 zu II 4 der Gründe; 20. Januar 2000 - 2 AZR 378/99 - zur Veröffentlichung vorgesehen zu B II 1 der Gründe; vgl. auch 12. Februar 1997 - 7 AZR 317/96 - AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 187 = EzA BGB § 620 Nr. 145 zu 4 der Gründe).
  • BAG, 22.04.2009 - 4 AZR 100/08

    Betriebsübergang - Transformation tariflicher Normen

    Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Funktion einer Personalleiterin und deren weitere Ausübung nach der Insolvenzeröffnung im Regelfall mit der Übertragung von rechtsgeschäftlichen Vollmachten einher zu gehen pflegt (s. etwa BAG 22. Januar 1998 - 2 AZR 267/97 - AP BGB § 174 Nr. 11 = EzA BGB § 174 Nr. 13).
  • BAG, 28.03.2000 - 1 ABR 17/99

    Freistellung während der Kündigungsfrist - keine mitbestimmungspflichtige

    Dabei ist maßgeblich darauf abzustellen, daß eine Versetzung im Sinne des § 95 Abs. 3 Satz 1 BetrVG die "Zuweisung eines anderen Arbeitsbereichs" erfordert und eine Versetzung daher nicht vorliegen kann, wenn der Arbeitnehmer - wie hier - bis zum Ablauf der Kündigungsfrist von der Arbeit freigestellt wird, ohne daß ihm ein anderer Arbeitsbereich zugewiesen würde (BAG 22. Januar 1998 - 2 AZR 267/97 - AP BGB § 174 Nr. 11 = EzA BGB § 174 Nr. 13, zu III 4 b der Gründe).

    Wie der Zweite Senat des Bundesarbeitsgerichts entschieden hat (BAG 22. Januar 1998 - 2 AZR 267/97 - aaO), fehlt bei der Freistellung für die Dauer der Kündigungsfrist die Zuweisung eines anderen Arbeitsbereichs, da dem Arbeitnehmer gerade keine andere Tätigkeit zugewiesen, sondern lediglich der bisherige Arbeitsbereich mangels Beschäftigungsmöglichkeit ersatzlos entzogen wird.

  • BAG, 09.12.2009 - 4 AZR 495/08

    Eingruppierung einer Oberärztin

    So hat der Zweite Senat des Bundesarbeitsgerichts zur Frage der Unterrichtung der Arbeitnehmer über eine Bevollmächtigung nach § 174 Satz 2 BGB entschieden, dass hierfür ausreicht, dass ein (leitender) Mitarbeiter in eine Stellung berufen wird, mit der zB das Kündigungsrecht regelmäßig verbunden ist (BAG 22. Januar 1998 - 2 AZR 267/97 - AP BGB § 174 Nr. 11 = EzA BGB § 174 Nr. 13).
  • LAG Hessen, 24.08.2009 - 16 Sa 2254/08

    Zurückweisung einer Kündigung mangels Vollmachtsvorlage - Kenntnis des

    Dies kann etwa dadurch geschehen, dass der betreffende Mitarbeiter in eine Stellung berufen wird, mit der das Kündigungsrecht regelmäßig verbunden ist, ohne dass der Arbeitnehmer positive Kenntnis von der damit verbundenen Kündigungsbefugnis haben muss (BAG Urteil vom 20. August 1997 - 2 AZR 518/96 - a.a.O.; BAG Urteil vom 30. Mai 1972 - 2 AZR 298/71 - a.a.O.; BAG Urteil vom 22. Januar 1998 - 2 AZR 267/97 - AP Nr. 11 zu § 174 BGB).
  • OLG Düsseldorf, 17.11.2003 - 15 U 225/02

    Zur Zulässigkeit der Herabsetzung der Bezüge des Vorstandes sowie zur

    Sinn der gesetzlichen Regelung des § 174 BGB ist es, dem Kündigungsempfänger Gewissheit darüber zu verschaffen, ob der Erklärende wirklich zur Abgabe der Kündigungserklärung bevollmächtigt ist und der Vertretene die Erklärung gegen sich gelten lassen muss (BAG NJW 1993, 1286 f; ZIP 1998, 748 ff).

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts bedeutet die Berufung eines Mitarbeiters in die Stellung z.B. als Leiter der Personalabteilung, als Prokurist oder als Generalbevollmächtigter in der Regel, dass die Arbeitnehmer des Betriebes auch im Sinne des § 174 Satz 2 BGB davon in Kenntnis gesetzt sind, dass der Betreffende zur Kündigung von Arbeitsverhältnissen berechtigt ist (BAG NJW 1993, 1286 f; ZIP 1998, 748 ff).

  • LAG Hessen, 17.01.2017 - 4 TaBV 131/16

    Definition des arbeitsrechtlichen Versetzungsbegriffs

    Deswegen entspricht es der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, dass die Freistellung eines Arbeitnehmers für sich nicht nach § 99 BetrVG mitbestimmungspflichtig ist ( BAG 19. Februar 1991 - 1 ABR 36/90 - BAGE 67/236, zu B II 2 b bb; 22. Januar 1998 - 2 AZR 267/97 - AP BGB § 174 Nr. 11, zu III 4 b; 28. März 2000 - 1 ABR 17/99 - BAGE 94/163, zu B II 2; 23. Januar 2008 - 1 ABN 94/07 - n. v.; 17. Februar 2015 a. a. O., zu B II 2 b aa, bb ).
  • BAG, 22.01.1998 - 2 AZR 266/97
    Teilweise Parallelsache zu - 2 AZR 267/97 .

    Daß der Kläger des vorliegenden Verfahrens (anders als der Kläger des am gleichen Tag vom Berufungsgericht entschiedenen Parallelverfahrens - 2 AZR 267/97 -) die Kündigung unter Hinweis auf § 174 BGB zurückgewiesen hätte, ist nicht vorgetragen, durch das Landesarbeitsgericht nicht festgestellt und in den Entscheidungsgründen fehlt auch im Gegensatz zu dem Urteil im Parallel- 7.

    Es kommt deshalb nicht mehr darauf anf daß auch eine unverzüglich Zurückweisung der Kündigung mangels Vorlage einer Vollmachtsurkunde nach § 174 Satz 1 BGB nicht zur Unwirksamkeit der Kündigung geführt hätte (vgl. das ebenfalls am 22. Januar 1998 verkündete Senatsurteil in der Parallelsache - 2 AZR 267/97 zur Veröffentlichtung in der Fachpresse vorgesehen).

  • LAG Hessen, 13.12.2016 - 4 TaBV 133/16

    Wird ein Arbeitnehmer, dessen bisherige Tätigkeit weggefallen ist, zum Zweck

    Deswegen entspricht es der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, dass die Freistellung eines Arbeitnehmers für sich nicht nach § 99 BetrVG mitbestimmungspflichtig ist ( BAG 19. Februar 1991 - 1 ABR 36/90 - BAGE 67/236, zu B II 2 b bb; 22. Januar 1998 - 2 AZR 267/97 - AP BGB § 174 Nr. 11, zu III 4 b; 28. März 2000 - 1 ABR 17/99 - BAGE 94/163, zu B II 2; 23. Januar 2008 - 1 ABN 94/07 - n. v.; 17. Februar 2015 a. a. O., zu B II 2 b aa, bb ).
  • BAG, 07.07.2010 - 4 AZR 862/08

    Eingruppierung einer Oberärztin

  • BAG, 22.09.2010 - 4 AZR 166/09

    Eingruppierung als Oberarzt nach TV-Ärzte/VKA

  • BAG, 09.12.2009 - 4 AZR 568/08

    Eingruppierung einer Oberärztin

  • LAG Niedersachsen, 19.09.2003 - 16 Sa 694/03

    Befugnis eines Personalleiters zur Kündigung eines Abteilungsleiters, der auf

  • LAG Hamm, 27.09.2000 - 2 Sa 1178/00

    Beschäftigungsanspruch: Freistellung durch den Insolvenzverwalter mangels Masse

  • LAG Sachsen-Anhalt, 09.06.2010 - 5 Sa 269/09

    Kündigung durch Personalleiterin - Rüge einer mangelnden Vollmacht des

  • LAG Saarland, 22.02.2017 - 2 Sa 38/16

    1. § 174 Satz 2 BGB schränkt die Möglichkeit der Zurückweisung einer

  • LAG Hessen, 17.01.2017 - 4 TaBV 59/16

    Parallelverfahren zu Hess. LAG - 4 TaBV 133/16 -.

  • LAG Schleswig-Holstein, 15.09.2010 - 6 Sa 47/10

    Kündigung, verhaltensbedingt, Busfahrer, Pflichtverletzung,

  • OLG Düsseldorf, 12.11.2003 - 15 U 72/03

    Zur Zulässigkeit der Herabsetzung der Bezüge des Vorstandes und zur Zulässigkeit

  • BAG, 04.03.2004 - 2 AZR 305/03

    Prozessvergleich - rechtzeitiger Widerruf

  • LAG Hamm, 30.01.2006 - 4 Ta 36/05

    Beiordnung eines Rechtsanwalts für anwaltlichen Insolvenzverwalter

  • BAG, 28.03.2000 - 1 ABR 24/99
  • LAG Niedersachsen, 25.06.2010 - 10 Sa 46/10

    Außerordentliche Kündigung bei fehlender Vollmachtsvorlage; Unsubstantiierte

  • LAG Hessen, 04.04.2017 - 4 TaBV 18/16

    Begriff der Versetzung i.S. von §§ 99 , 95 Abs. 3 BetrVG

  • LAG Hessen, 04.09.2007 - 5 TaBV 88/07

    Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei Freistellungen - Begründungsumfang im

  • LAG Hamm, 29.05.2009 - 7 Sa 1643/08

    Vertretung; Vollmachtsurkunde; Personalleiter; Zurückweisung; unverzüglich; HR

  • OLG Stuttgart, 29.09.2010 - 9 U 35/10

    Kündigungsschutzklage und allgemeine Feststellungsklage des Geschäftsführers

  • LAG Hamm, 01.08.2007 - 6 Sa 694/07

    Außerordentliche Kündigung wegen unterlassener Wartung der Bremsanlage

  • LAG Hamm, 12.02.2003 - 2 Sa 826/02

    Interessenausgleich mit Namensliste, Anhörung des Betriebsrats, Kündigung wegen

  • LAG Hamm, 03.09.2003 - 2 Sa 331/03

    Vermutung der Betriebsbedingtheit einer Kündigung aufgrund eines

  • LAG Hessen, 31.01.2017 - 4 TaBV 68/16

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Zuordnung eines Arbeitnehmers zu einer

  • LAG Hamburg, 08.12.1999 - 3 Sa 17/97

    Soziale Rechtfertigung einer personenbedingten Kündigung wegen Krankheit;

  • ArbG Herford, 16.04.2010 - 1 Ca 1/10

    Zurückweisung eines vom Personalleiter der Konzerngesellschaft unterzeichneten

  • ArbG Bonn, 21.07.2016 - 3 Ca 558/16

    Außerordentliche Kündigung mit einer der fiktiven ordentlichen Kündigungsfrist

  • LAG Hamm, 12.02.2003 - 2 Sa 826/03
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