Weitere Entscheidung unten: LAG Köln, 24.11.1998

Rechtsprechung
   BAG, 16.06.1999 - 5 AZB 16/99   

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https://dejure.org/1999,2679
BAG, 16.06.1999 - 5 AZB 16/99 (https://dejure.org/1999,2679)
BAG, Entscheidung vom 16.06.1999 - 5 AZB 16/99 (https://dejure.org/1999,2679)
BAG, Entscheidung vom 16. Juni 1999 - 5 AZB 16/99 (https://dejure.org/1999,2679)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Judicialis

    Gesetz zum Personalrecht der Beschäftigten der früheren Deutschen Bundespost (Postpersonalrechtsgesetz) vom 14. September 1994 (... BGBl. I S. 2325, 2353) § 2 Abs. 3; ; Gesetz zum Personalrecht der Beschäftigten der früheren Deutschen Bundespost (Postpersonalrechtsgesetz) vom 14. September 1994 (BGBl. I S. 2325, 2353) § 3 Abs. 1; ; Gesetz zum Personalrecht der Beschäftigten der früheren Deutschen Bundespost (Postpersonalrechtsgesetz) vom 14. September 1994 (BGBl. I S. 2325, 2353) § 4 Abs. 3; ; BRRG § 126; ; BBG § 172; ; VwGO § 52

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtsweg; Klage eines Beamten auf Abschluß eines Arbeitsvertrages

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Gesetz zum Personalrecht der Beschäftigten der früheren Deutschen Bundespost (Postpersonalrechtsgesetz) vom 14. 9. 1994 (... BGBl. I S. 2325, 2353) § 2 Abs. 3, § 3 Abs. 1, § 4 Abs. 3; Beamtenrechtsrahmengesetz § 126; Bundesbeamtengesetz § 172; VwGO § 52
    Rechtsweg: Keine arbeitsgerichtliche Zuständigkeit für Klage eines Beamten auf Abschluß eines Arbeitsvertrags

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1999, 1259
  • NZA 1999, 1008
  • BB 1999, 1822
  • DB 1999, 2172
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (3)

  • LAG Köln, 25.03.1999 - 6 Ta 53/99

    Rechtsweg; Beamter; Arbeitsvertrag

    Auszug aus BAG, 16.06.1999 - 5 AZB 16/99
    Landesarbeitsgericht Köln - 6 Ta 53/99 - Beschluß vom 25. März 1999.

    Auf die weitere sofortige Beschwerde der Beklagten wird der Beschluß des Landesarbeitsgerichts Köln vom 25. März 1999 - 6 Ta 53/99 - aufgehoben.

  • GemSOGB, 10.04.1986 - GmS-OGB 1/85

    Rechtsweg für Streitigkeiten zwischen Trägern der gesetzlichen

    Auszug aus BAG, 16.06.1999 - 5 AZB 16/99
    Dafür kommt es in der Regel darauf an, ob die an der Streitigkeit Beteiligten zueinander in einem hoheitlichen Verhältnis der Über- und Unterordnung oder gleichgeordnet einander gegenüberstehen (vgl. nur Beschluß des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes in BGHZ 97, 312, 313 f. = AP Nr. 3 zu § 13 GVG).
  • BVerwG, 23.11.1995 - 2 A 1.94

    Beamtenrecht: Schadenersatz wegen unterbliebener Beförderung

    Auszug aus BAG, 16.06.1999 - 5 AZB 16/99
    Für die Ansprüche auf Schadensersatz wegen Fürsorgepflichtverletzung sind gleichfalls die Verwaltungsgerichte zuständig (vgl. nur BVerwG Urteil vom 23. November 1995 - 2 A 1/94 - ZfPR 1996, 197).
  • BAG, 25.05.2005 - 7 AZR 402/04

    Befristung - beurlaubter Beamter

    Das bestehende Beamtenverhältnis wird durch Beurlaubung nur deshalb zum Ruhen gebracht, damit zugleich ein privatrechtliches Dienstverhältnis begründet werden kann (BAG 16. Juni 1999 - 5 AZB 16/99 - AP ArbGG 1979 § 2 Nr. 65 = EzA GVG § 13 Nr. 2, zu II 2 der Gründe).
  • LAG Köln, 08.03.2001 - 10 TaBV 50/00

    Insichbeurlaubung; Beamte; Deutsche Post AG, Mitbestimmungsrecht

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  • LAG Köln, 08.12.2004 - 7 Sa 310/04

    Beamtin, Deutsche Bahn, Bundeseisenbahnvermögen, privatrechtliches

    Streitet sich der Beamte dagegen z. B. mit seinem Dienstherrn um die Nebentätigkeitsgenehmigung, liegt eine öffentliche-rechtliche Streitigkeit vor (vgl. BAG NZA 1999, 1008).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 22.11.2021 - 2 Ta 137/21

    Rechtsweg - Klage eines Beamten zur Geltendmachung von Ansprüchen aus einem

    Die Beklagte hat die Zulässigkeit des Rechtswegs gerügt und unter Verweis auf die Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts vom 16. Juni 1999 - 5 AZB 16/99 - und 24. Oktober 1997 - 10 AZB 28/97 und 10 AZB 33/97 - die Auffassung vertreten, dass es sich hier um eine Streitigkeit aus dem Beamtenverhältnis handele, so dass der Rechtsweg zu den Gerichten für Arbeitssachen unzulässig sei.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 11.08.2011 - 3 Ta 124/11

    Rechtsweg - Beamter

    a) Ob ein Rechtsstreit dem bürgerlichen oder dem öffentlichen Recht zuzuweisen ist, richtet sich, wenn eine ausdrückliche Rechtswegverweisung fehlt, nach der Natur des Rechtsverhältnisses, aus dem der Klageanspruch hergeleitet wird ( BAG 16. Juni 1999 - 5 AZB 16/99 - AP ArbGG 1979 § 2 Nr. 65, zu II 1 der Gründe; BAG 28. Juni 1989 - 5 AZR 274/88 - NZA 1990, 325, zu I der Gründe ).
  • LAG Köln, 22.11.2019 - 9 Ta 173/19

    Verlängerung der Beurlaubung einer Beamtin im Konzern eines

    Es handelt sich bei dieser Entscheidung um einen Verwaltungsakt, mit dem das Beamtenverhältnis zum Ruhen gebracht wird (vgl. BAG, Beschluss vom 16. Juni 1999 - 5 AZB 16/99 -, Rn. 10, juris) und für dessen Überprüfung gemäß § 126 Abs. 1 BBG der Verwaltungsrechtsweg gegeben ist.
  • VG Wiesbaden, 29.11.2016 - 3 L 1540/15

    Zum Bewerbungsverfahrensanspruch eines Beamten bei einer für Beschäftigte

    Aus dem Beschluss des BAG vom 16. Juni 1999 - 5 AZB 16/99 - folgt nichts Gegenteiliges (vgl. auch Bay. VGH, Beschluss vom 27. Juli 2015 - 6 C 15.1346 -).
  • VGH Bayern, 27.07.2015 - 6 C 15.1346

    Rechtswegbeschwerde; Verwaltungsrechtsweg; Zuständigkeit der Gerichte für

    Denn auch der Anspruch auf Abschluss eines privatrechtlichen Arbeitsvertrages unter gleichzeitiger Beurlaubung nach § 4 Abs. 3 PostPersRG ist öffentlich-rechtlicher Natur und zählt nicht zu den bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten, die nach § 2 Abs. 1 ArbGG in die Zuständigkeit der Gerichte für Arbeitssachen fallen (BAG" B.v. 16.6.1999 - 5 AZB 16/99 - juris Rn. 10).
  • VG Schleswig, 20.04.2004 - 16 A 199/02
    Der Anspruch auf Abschluss eines Anstellungsvertrages kann sich nur aus den vor der Beurlaubung bestehenden Beziehungen im Beamtenverhältnis ergeben (vgl. BAG, Beschluss vom 16.06.1999 - 5 AZB 16/99, NVwZ 1999, 1259).
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Rechtsprechung
   LAG Köln, 24.11.1998 - 13 Sa 940/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,4743
LAG Köln, 24.11.1998 - 13 Sa 940/98 (https://dejure.org/1998,4743)
LAG Köln, Entscheidung vom 24.11.1998 - 13 Sa 940/98 (https://dejure.org/1998,4743)
LAG Köln, Entscheidung vom 24. November 1998 - 13 Sa 940/98 (https://dejure.org/1998,4743)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit der Festlegung von Arbeitsinhalten durch einstweilige Verfügung; Rechtmäßigkeit der Zuweisung von Wertpapiergeschäften für private Anleger anstelle von institutionellen Anlegern an einen Wertpapiersachbearbeiter; Ansehensverlust durch eine vorgenommene ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NZA 1999, 1008 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (2)

  • LAG Thüringen, 10.04.2001 - 5 Sa 403/00

    Mobbing als Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts des Arbeitnehmers

    Diese Rechtsprechung hat das LAG Köln in seinem Urteil vom 24.11.1998 (- 13 Sa 940/98 -, Leitsatz in NZA 1999 S. 1008) bestätigt.
  • LAG Hamm, 26.02.2007 - 10 TaBVGa 7/07

    einstweilige Verfügung im Beschlussverfahren; Unterlassungsanspruch des

    Die Anforderungen an den Verfügungsgrund sind umso geringer, desto schwerer und offensichtlicher die drohende oder bestehende Rechtsverletzung ist (LAG Köln, Urteil vom 24.11.1998 - NZA 1999, 1008; LAG Hamm, Urteil vom 12.12.2001 - NZA 2003, 311).
  • LAG Hamm, 12.12.2001 - 10 Sa 1741/01

    Einstweiliges Verfügungsverfahren auf Weiterbeschäftigung; Beschäftigung als

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  • LAG Hamm, 21.05.2008 - 10 TaBVGa 7/08

    Beschlussverfahren; einstweilige Verfügung; Freistellung von Kosten für Teilnahme

    Bei dieser Abwägung können die Anforderungen an den Verfügungsgrund umso geringer sein, desto schwerer und offensichtlicher die drohende oder bestehende Rechtsverletzung ist (LAG Köln, 24.11.1998 - NZA 1999, 1008).
  • LAG Köln, 20.05.2009 - 8 TaBVGa 3/09

    Freistellung Betriebsratsmitglied; einstweilige Verfügung; Verfügungsgrund

    Bei dieser Abwägung können die Anforderungen an den Verfügungsgrund umso geringer sein, desto schwerer und offenkundiger die bestehende Rechtsverletzung sich darstellt (LAG Köln, Urteil vom 20.11.1998 - 13 Sa 940/98 -, NZA 1999, 1008).

    Bei dieser Abwägung können die Anforderungen an den Verfügungsgrund umso geringer sein, desto schwerer und offenkundiger die bestehende Rechtsverletzung sich darstellt (LAG Köln, Urteil vom 20.11.1998 - 13 Sa 940/98 -, NZA 1999, 1008).

  • LAG Hamm, 30.11.2007 - 10 TaBVGa 19/07

    Einstweilige Verfügung im Beschlussverfahren; Unterlassungsanspruch des

    Die Anforderungen an den Verfügungsgrund sind umso geringer, desto schwerer und offensichtlicher die drohende oder bestehende Rechtsverletzung ist (LAG Köln, Urteil vom 24.11.1998 - NZA 1999, 1008; LAG Hamm, Urteil vom 12.12.2001 - NZA 2003, 311; LAG Hamm, Beschluss vom 26.02.2007 - 10 TaBVGa 7/07 -).
  • LAG Hamm, 28.03.2007 - 10 SaGa 11/07

    einstweilige Verfügung auf Beschäftigung eines Jugend- und

    Die Anforderungen an den Verfügungsgrund sind umso geringer, desto schwerer und offensichtlicher die drohende oder bestehende Rechtsverletzung ist (LAG Köln, Urteil vom 24.11.1998 - NZA 1999, 1008; LAG Hamm, Urteil vom 12.12.2001 - NZA-RR 2003, 311).
  • LAG Hamm, 17.11.2006 - 10 Sa 1555/06

    Weiterbeschäftigung eines Betriebsratsmitglieds im gekündigten Arbeitsverhältnis

    Mindestens muss angenommen werden, dass die Anforderungen an den Verfügungsgrund umso geringer sind, desto schwerer und offensichtlicher die drohende oder bestehende Rechtsverletzung ist (LAG Köln, Urteil vom 24.11.1998 - NZA 1999, 1008).
  • LAG Düsseldorf, 01.06.2005 - 12 Sa 352/05

    Einstweilige Verfügung auf tatsächliche Beschäftigung, Verfügungsgrund

    (55) Auf ein besonderes Interesse des Arbeitnehmers an einer dringlichen Regelung kann keinesfalls verzichtet werden, wenn die Beschäftigung vom Arbeitgeber nicht gänzlich, sondern nur zu den vom Arbeitnehmer gewünschten Bedingungen abgelehnt wird (Hess. LAG, Urteil vom 19.08.2002, AR-Blattei ES 650 Nr. 4, vgl. LAG Köln, Urteil vom 24.11.1998, 13 Sa 940/98, NZA 1999, 1008, Hess. LAG, Urteil vom 05.12.2002, PflR 2003, 502, Hilbrandt RdA 1998, 163).
  • LAG Hamm, 07.09.2007 - 10 SaGa 33/07

    einstweilige Verfügung auf Beschäftigung im gekündigten Arbeitsverhältnis;

    Mindestens muss angenommen werden, dass die Anforderungen an den Verfügungsgrund umso geringer sind, desto schwerer und offensichtlicher die drohende oder bestehende Rechtsverletzung ist (LAG Köln, Urteil vom 24.11.1998 - NZA 1999, 1008, LAG Hamm, Urteil vom 12.12.2001 - NZA-RR 2003, 311).
  • LAG Hamm, 24.02.2012 - 10 TaBVGa 1/12

    Wahrnehmung der Rechte der Schwerbehindertenvertretung im Verhinderungsfall durch

  • LAG Hamm, 22.10.2010 - 10 TaBVGa 19/10

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Durchführung von Überstunden; Übergangsmandat

  • LAG Hamm, 21.05.2008 - 10 TaBVGa 5/08

    Beschlussverfahren; Unterlassung der Anwendung eines Punktesystems bei der

  • LAG Köln, 28.02.2014 - 4 Ta 28/14

    Verweis auf Arbeitslosengeld oder Sozialhilfe

  • LAG Hamm, 08.07.2005 - 13 TaBV 119/05

    Beschlussverfahren, einstweilige Verfügung, Kostenvorschuss für Teilnahme an

  • LAG Hamm, 29.04.2011 - 10 TaBVGa 3/11

    Mitbestimmung beim Personaleinsatz in verselbständigten Verkaufsstellen einer

  • ArbG Frankfurt/Main, 19.11.2003 - 2 Ga 251/03

    Unwirksamkeit einer Freistellungsklausel für die Zeit eines gekündigten

  • LAG Sachsen, 10.05.2022 - 3 SaGa 3/22

    Beschäftigungsanspruch - Pflegekraft ohne Immunitätsnachweis - einstweiliger

  • LAG Hamm, 10.12.2012 - 10 TaBVGa 7/12

    Unzulässigkeit eines im Wege der einstweilien Verfügung geltend gemachten

  • LAG Hessen, 25.06.2009 - 5 TaBVGa 52/09

    Vorabentscheidung durch Einigungsstelle statt gerichtlicher vorläufiger

  • ArbG Essen, 03.09.2020 - 5 BVGa 5/20
  • ArbG Köln, 12.08.2021 - 6 BVGa 17/21
  • ArbG Frankfurt/Main, 09.02.2005 - 9 Ga 14/05
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