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   BAG, 27.10.1998 - 9 AZN 575/98   

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https://dejure.org/1998,2324
BAG, 27.10.1998 - 9 AZN 575/98 (https://dejure.org/1998,2324)
BAG, Entscheidung vom 27.10.1998 - 9 AZN 575/98 (https://dejure.org/1998,2324)
BAG, Entscheidung vom 27. Oktober 1998 - 9 AZN 575/98 (https://dejure.org/1998,2324)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ArbGG § 72 Abs. 1 Nr. 2, § 72a Abs. 1
    Divergenzbeschwerde - mehrfache Beschwerde

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    ArbGG § 72 Abs. 1 Nr. 2, § 72 a Abs. 1
    Nichtzulassungsbeschwerde bei doppelter Begründung des angefochtenen Urteils

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Divergenzbeschwerde; Haupt- und Hilfsbegründung des anzufechtenden Berufungsurteils; Divergenz nur in der Hilfsbegründung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1999, 1419
  • NZA 1999, 222
  • BB 1999, 60
  • DB 1999, 492
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 09.12.1980 - 7 AZN 374/80

    Schlüssige Darlegung einer Divergenz im Sinne von § 72 Abs. 2 Nr. 2 ArbGG

    Auszug aus BAG, 27.10.1998 - 9 AZN 575/98
    Eine Nichtzulassungsbeschwerde kann in solchen Fällen nur dann Erfolg haben, wenn der Beschwerdeführer darlegt, daß sowohl die Haupt- als auch die Hilfsbegründung des anzufechtenden Berufungsurteils eine Divergenz enthalten (Fortführung von BAG Beschluß vom 9. Dezember 1980 - 7 AZN 374/80 - AP Nr. 3 zu § 72 a ArbGG 1979 Divergenz, unter Berücksichtigung des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 23. August 1995 - 1 BvR 568/93 - AP Nr. 31 zu § 72 a ArbGG 1979 Divergenz).

    In der Begründung ist entsprechend den Anforderungen der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. Beschluß vom 9. Dezember 1980 - 7 AZN 374/80 - AP Nr. 3 zu § 72 a ArbGG; Senatsbeschluß vom 27. Juli 1998 - 9 AZN 433/98 - n.v.) der nach Ansicht des Beschwerdeführers im anzufechtenden Urteil aufgestellte fallübergreifende und von einer divergenzfähigen Entscheidung abweichende Rechtssatz aufgezeigt sowie dargelegt, daß die Abweichung für das anzufechtende Urteil tragend sein soll.

    Enthält das anzufechtende Berufungsurteil eine doppelte Begründung und weicht nur eine seiner Begründungen von einer divergenzfähigen Entscheidung ab, so fehlt es an einer erheblichen Divergenz i.S.v. § 72 Abs. 2 Nr. 2 ArbGG (vgl. BAG Beschluß vom 9. Dezember 1980 - 7 AZN 374/80 - AP, aaO; Senatsbeschluß vom 11. August 1998 - 9 AZN 314/98 - n.v.).

  • BVerfG, 23.08.1995 - 1 BvR 568/93

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Zulässigkeit einer

    Auszug aus BAG, 27.10.1998 - 9 AZN 575/98
    Eine Nichtzulassungsbeschwerde kann in solchen Fällen nur dann Erfolg haben, wenn der Beschwerdeführer darlegt, daß sowohl die Haupt- als auch die Hilfsbegründung des anzufechtenden Berufungsurteils eine Divergenz enthalten (Fortführung von BAG Beschluß vom 9. Dezember 1980 - 7 AZN 374/80 - AP Nr. 3 zu § 72 a ArbGG 1979 Divergenz, unter Berücksichtigung des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 23. August 1995 - 1 BvR 568/93 - AP Nr. 31 zu § 72 a ArbGG 1979 Divergenz).

    Denn die vom Senat unter Einbeziehung der ehrenamtlichen Richter durchgeführte Sachprüfung (vgl. BVerfG Beschluß vom 23. August 1995 - 1 BvR 568/93 - AP Nr. 31 zu § 72 a ArbGG 1979 Divergenz) ergibt, daß entgegen den Darlegungen der Beschwerde die anzufechtende Entscheidung keinen tragenden Rechtssatz aufgestellt hat, der in derselben Rechtsfrage von einem Rechtssatz des Bundesarbeitsgerichts oder eines anderen der in § 72 Abs. 2 Nr. 2 ArbGG genannten Gerichte abweicht.

  • BVerfG, 22.05.1975 - 2 BvL 13/73

    Extremistenbeschluß

    Auszug aus BAG, 27.10.1998 - 9 AZN 575/98
    Sie macht geltend, das Landesarbeitsgericht sei damit von dem in der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 22. Mai 1975 (- 2 BvL 13/73 - BVerfGE 39, 334) aufgestellten Rechtssatz abgewichen, die Treuepflicht schließe nicht aus, an Erscheinungen des Staates Kritik üben zu dürfen, solange in diesem Gewand nicht eben dieser Staat und seine verfassungsmäßige Grundlage in Frage gestellt werden.
  • LAG Köln, 08.05.1998 - 11 Sa 1536/97

    Betriebliche Übung; Gleichbehandlungsgrundsatz; Direktionsrecht; öffentlicher

    Auszug aus BAG, 27.10.1998 - 9 AZN 575/98
    Landesarbeitsgericht Köln - 11 Sa 1536/97 -.
  • BAG, 22.05.2012 - 1 ABN 27/12

    Nichtzulassungsbeschwerde - Fehlende Tariffähigkeit der CGZP

    Eine entscheidungserhebliche Divergenz iSd. § 72 Abs. 2 Nr. 2 ArbGG liegt nicht vor, wenn der divergierende Rechtssatz nur in einer Hilfs- oder weiteren Begründung enthalten ist (BAG 27. Oktober 1998 - 9 AZN 575/98 - AP ArbGG 1979 § 72a Divergenz Nr. 39) .
  • BVerwG, 14.08.2007 - 6 PB 5.07

    Übertragung von Zuständigkeiten für die Dienstaufsicht; Richter und

    Beruht die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts auf mehreren selbständig tragenden Begründungen, so ist die Rechtsbeschwerde nur zuzulassen, wenn mit der Nichtzulassungsbeschwerde alle diese Begründungen angegriffen werden und die Rügen gegen jede dieser Begründungen für sich betrachtet begründet sind (vgl. Beschluss vom 31. Mai 2005 - BVerwG 6 PB 1.05 - PersR 2005, 323 , insoweit bei Buchholz 250 § 9 BPersVG Nr. 24 nicht abgedruckt; BAG, Beschlüsse vom 23. Juli 1996 - 1 ABN 18/96 - AP Nr. 33 zu § 72a ArbGG 1979 Divergenz, vom 27. Oktober 1998 - 9 AZN 575/98 - AP Nr. 39 zu § 72a ArbGG 1979 Divergenz und vom 10. März 1999 - 4 AZN 857/98 - BAGE 91, 93 ).
  • BSG, 05.04.2006 - B 12 KR 9/05 B

    Darlegung der Zulassungsgründe bei mehrfach begründeten Entscheidungen im

    Ist eine Entscheidung des Berufungsgerichts nebeneinander auf mehrere selbständig tragende Begründungen gestützt, so kann eine Nichtzulassungsbeschwerde nur dann zur Zulassung der Revision führen, wenn im Hinblick auf jede dieser Begründungen ein Zulassungsgrund formgerecht dargelegt wird (grundlegend BSG SozR 1500 § 160a Nr. 5 und 38; ferner BVerwG Buchholz 310 § 132 Nr. 158, 176, § 132 Abs. 2 Ziff 1 Nr. 4, § 153 Nr. 22; vgl auch BAG NJW 1999, 1419 ).
  • BAG, 22.06.1999 - 9 AZN 289/99

    Grundsatzbeschwerde - Auslegung einer Betriebsvereinbarung

    Ist - wie hier - bei einer im anzufechtenden Urteil enthaltenen Mehrfachbegründung nicht feststellbar, daß der aufgezeigte abweichende Rechtssatz nicht in sämtlichen selbständigen Begründungen enthalten ist, so liegt keine rechtserhebliche Divergenz vor (vgl. Senatsbeschluß vom 27. Oktober 1998 - 9 AZN 575/98 - AP Nr. 39 zu § 72 a ArbGG 1979 Divergenz).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 23.06.2008 - 10 TaBV 303/08

    Wirksamkeit des Spruchs einer Einigungsstelle

    Enthält der anzufechtende Beschwerdebeschluss eine doppelte Begründung und weicht nur eine seiner Begründungen von einer divergenzfähigen Entscheidung ab, so fehlt es aber an einer erheblichen Divergenz (vgl. BAG, Beschluss vom 27.10.1998 - 9 AZN 575/98 = NZA 1999, 222f.).
  • BSG, 29.06.2006 - B 12 KR 61/05 B

    Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache im Verfahren der

    Ist das im Berufungsurteil gefundene Ergebnis danach nebeneinander auf mehrere, selbstständig tragende Begründungen gestützt - erstens auf das Nichtvorliegen der Voraussetzungen der vom Kläger genannten Versicherungspflichttatbestände, weil es an einer Unterbringung "in seiner Behinderteneigenschaft" fehle, zweitens auf den vom LSG angenommenen (Anwendungs)Nachrang dieser Tatbestände -, so wäre vom Kläger formgerecht darzulegen gewesen, dass die grundsätzliche Bedeutung alle Begründungen erfasst oder dass hinsichtlich der anderen selbstständigen Begründung andere Zulassungsgründe gegeben sind (vgl BSG SozR 1500 § 160a Nr. 5 und 38; ferner BVerwG Buchholz 310 § 132 Nr. 158, 176, § 132 Abs. 2 Ziff 1 Nr. 4, § 153 Nr. 22; vgl auch BAG NJW 1999, 1419 ).
  • BAG, 20.04.2010 - 3 AZN 1029/09

    Arbeitszeitkonten: Eingeschränkte Darlegungs- und Beweislast!

    Das anzufechtende Urteil muss einen entscheidungserheblichen fallübergreifenden Rechtssatz enthalten, der einem in einer divergenzfähigen Entscheidung aufgestellten Rechtssatz in der gleichen Rechtsfrage widerspricht (vgl. BAG 23. Juli 1996 - 1 ABN 18/96 - AP ArbGG 1979 § 72a Divergenz Nr. 33 = EzA ArbGG 1979 § 72a Nr. 76; 27. Oktober 1998 - 9 AZN 575/98 - AP ArbGG 1979 § 72a Divergenz Nr. 39).
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