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   BAG, 11.12.1997 - 8 AZR 654/95   

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BAG, 11.12.1997 - 8 AZR 654/95 (https://dejure.org/1997,5485)
BAG, Entscheidung vom 11.12.1997 - 8 AZR 654/95 (https://dejure.org/1997,5485)
BAG, Entscheidung vom 11. Dezember 1997 - 8 AZR 654/95 (https://dejure.org/1997,5485)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1999, 262
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 11.07.1995 - 3 AZR 154/95

    Tariflicher Abfindungsanspruch bei Weiterbeschäftigung - Milderung

    Auszug aus BAG, 11.12.1997 - 8 AZR 654/95
    objektiv der Umgehung der zwingenden Rechtsfolgen des § 613 a Abs. 1 Satz 1 BGB dient (vgl. zuletzt BAG Urteil vom 11. Juli 1995 - 3 AZR 154/95 - AP Nr. 56 zu § 1 TVG Tarifverträge: Einzelhandel).

    Solche Verträge werden von der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ohne Rücksicht auf ihre sachliche Berechtigung als wirksam angesehen (vgl. nur BAG Urteil vom 29. Oktober 1975 - 5 AZR 444/74 - BAGE 27, 291 = AP Nr. 2 zu § 613 a BGB; BAG Urteil vom 11. Juli 1995 - 3 AZR 154/95 - AP Nr. 56 zu § 1 TVG Tarifverträge: Einzelhandel) .

    Damit trägt die Rechtsprechung dem Umstand Rechnung, daß der Arbeitnehmer dem Übergang seines Arbeitsverhältnisses auf den Betriebserwerber widersprechen und damit den Eintritt der Rechtsfolgen des § 613 a BGB verhindern kann (vgl. BAG Urteil vom 11. Juli 1995, aaO, unter Hinweis auf BAG Urteil vom 22. April 1993 - 2 AZR 313/92 - AP Nr. 102 zu § 613 a BGB).

  • BAG, 12.11.2013 - 1 AZR 628/12

    Höhe des Vergütungsabzugs anlässlich einer Streikteilnahme

    Auszug aus BAG, 11.12.1997 - 8 AZR 654/95
    objektiv der Umgehung der zwingenden Rechtsfolgen des § 613 a Abs. 1 Satz 1 BGB dient (vgl. zuletzt BAG Urteil vom 11. Juli 1995 - 3 AZR 154/95 - AP Nr. 56 zu § 1 TVG Tarifverträge: Einzelhandel).

    Solche Verträge werden von der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ohne Rücksicht auf ihre sachliche Berechtigung als wirksam angesehen (vgl. nur BAG Urteil vom 29. Oktober 1975 - 5 AZR 444/74 - BAGE 27, 291 = AP Nr. 2 zu § 613 a BGB; BAG Urteil vom 11. Juli 1995 - 3 AZR 154/95 - AP Nr. 56 zu § 1 TVG Tarifverträge: Einzelhandel) .

  • BAG, 12.05.1992 - 3 AZR 247/91

    Arbeitsbedingungen - Änderungsvertrag - Erlaßvertrag - Anwartschaftserlaß -

    Auszug aus BAG, 11.12.1997 - 8 AZR 654/95
    Jedenfalls werden mit einer solchen Vertragsgestaltung verbundene Verschlechterungen der Arbeitsbedingungen nicht ohne weitere Prüfung ihrer Berechtigung hinzunehmen sein (vgl. BAG Urteil vom 12. Mai 1992 - 3 AZR 247/91 - AP Nr. 14 zu § 1 BetrAVG Betriebsveräußerung).
  • BAG, 22.04.1993 - 2 AZR 313/92

    Betriebsübergang; Widerspruchsrecht des Arbeitnehmers

    Auszug aus BAG, 11.12.1997 - 8 AZR 654/95
    Damit trägt die Rechtsprechung dem Umstand Rechnung, daß der Arbeitnehmer dem Übergang seines Arbeitsverhältnisses auf den Betriebserwerber widersprechen und damit den Eintritt der Rechtsfolgen des § 613 a BGB verhindern kann (vgl. BAG Urteil vom 11. Juli 1995, aaO, unter Hinweis auf BAG Urteil vom 22. April 1993 - 2 AZR 313/92 - AP Nr. 102 zu § 613 a BGB).
  • LAG Schleswig-Holstein, 02.08.1995 - 2 Sa 443/95

    Aufhebungsvertrag; Vertragspartner; Beendigung eines Arbeitsverhältnisses;

    Auszug aus BAG, 11.12.1997 - 8 AZR 654/95
    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein vom 2. August 1995 - 2 Sa 443/95 - wird zurückgewiesen .
  • BAG, 17.04.1970 - 1 AZR 302/69

    Vergleich - Auslegung eines Generalverzichts - Typische Vertragsklausel -

    Auszug aus BAG, 11.12.1997 - 8 AZR 654/95
    Daher sind sämtliche Umstände, die von Bedeutung sein könnten, zu berücksichtigen (BAG Urteil vom 17. April 1970 - 1 AZR 302/69 - AP Nr. 32 zu § 133 BGB).
  • BAG, 11.02.1992 - 3 AZR 117/91

    Haftungsbeschränkung eines Betriebserwerbers im Konkurs

    Auszug aus BAG, 11.12.1997 - 8 AZR 654/95
    Dies kann anzunehmen sein, wenn Arbeitnehmer mit dem Hinweis auf eine geplante Betriebsveräußerung und bestehende Arbeit splat zangebote des Betriebserwerbers veranlaßt werden, ihre Arbeitsverhältnisse mit dem Betriebsveräußerer selbst fristlos zu kündigen oder Auflösungsverträgen zuzustimmen, um dann mit dem Betriebserwerber neue Arbeitsverträge abschließen zu können (vgl. nur BAG Urteil vom 11. Februar 1992 - 3 AZR 117/91 - AP Nr. 13 zu § 1 BetrAVG BetriebsVeräußerung).
  • BAG, 29.10.1975 - 5 AZR 444/74

    Betriebsübergang: Begriff und Voraussetzungen

    Auszug aus BAG, 11.12.1997 - 8 AZR 654/95
    Solche Verträge werden von der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ohne Rücksicht auf ihre sachliche Berechtigung als wirksam angesehen (vgl. nur BAG Urteil vom 29. Oktober 1975 - 5 AZR 444/74 - BAGE 27, 291 = AP Nr. 2 zu § 613 a BGB; BAG Urteil vom 11. Juli 1995 - 3 AZR 154/95 - AP Nr. 56 zu § 1 TVG Tarifverträge: Einzelhandel) .
  • BAG, 18.08.2005 - 8 AZR 523/04

    Aufhebungsvertrag bei einem geplanten Betriebsübergang - dreiseitiger Vertrag

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (für alle: 11. Dezember 1997 - 8 AZR 654/95 - NZA 1999, 262 f., zu I 2 der Gründe mwN) kann ein Aufhebungsvertrag im Zusammenhang mit einem Betriebsübergang jedoch gemäß § 134 BGB nichtig sein, wenn er objektiv der Umgehung der zwingenden Rechtsfolgen des § 613a Abs. 1 Satz 1 BGB dient.

    Solche Verträge werden in der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (für alle: 11. Dezember 1997 - 8 AZR 654/95 - NZA 1999, 262 mwN) ohne Rücksicht auf ihre sachliche Berechtigung als wirksam angesehen.

  • BAG, 10.12.1998 - 8 AZR 324/97

    Aufhebungsvertrag beim Betriebsübergang

    Wie der Senat bereits mit Urteil vom 11. Dezember 1997 (- 8 AZR 654/95 - amtlich n. v.) entschieden hat, sind Vereinbarungen zwischen Arbeitnehmer und altem oder neuem Betriebsinhaber auch ohne Vorliegen eines sachlichen Grundes wirksam möglich, wenn sie auf das endgültige Ausscheiden des Arbeitnehmers aus dem Betrieb gerichtet sind.
  • BAG, 23.11.2006 - 8 AZR 349/06

    Betriebsübergang - Beschäftigungsgesellschaft - (Wieder-) Einstellungsanspruch

    Einen Schutz vor einvernehmlicher Beendigung des Arbeitsverhältnisses ohne sachlichen Grund gewährt § 613a BGB nicht, sondern nur einen Schutz vor einer Veränderung des Vertragsinhaltes ohne sachlichen Grund (18. August 2005 - 8 AZR 523/04 - AP BGB § 620 Aufhebungsvertrag Nr. 31 = EzA BGB 2002 § 613a Nr. 40 mit zust. Anm. Naber, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen; mit zust. Anm.: Hergenröder AR-Blattei ES 500 Nr. 193; Meyer SAE 2006, 102 ff.; Freihube BB 2006, 669; Lindemann EWiR 2006, 197; Gaul/Otto ZIP 2006, 644 ff.; im Anschluss an BAG 10. Dezember 1998 - 8 AZR 324/97 - BAGE 90, 260 = AP BGB § 613a Nr. 185 = EzA BGB § 613a Nr. 175; 11. Dezember 1997 - 8 AZR 654/95 - NZA 1999, 262).
  • BGH, 23.03.2006 - III ZR 102/05

    Formularmäßige Verpflichtung des Tankstellenpächters zur Beendigung mit

    Dies kann etwa anzunehmen sein, wenn Arbeitnehmer mit dem Hinweis auf eine geplante Betriebsveräußerung und bestehende Arbeitsplatzangebote des Betriebserwerbers veranlasst werden, ihre Arbeitsverhältnisse mit dem Betriebsveräußerer selbst fristlos zu kündigen oder Auflösungsverträgen zuzustimmen, um dann mit dem Betriebserwerber neue (ungünstigere) Arbeitsverträge abschließen zu können; jedenfalls wären mit einer solchen Vertragsgestaltung verbundene Verschlechterungen der Arbeitsbedingungen nicht ohne weitere Prüfung ihrer Berechtigung hinzunehmen (vgl. BAGE 70 aaO, 214 und BAG NZA 1999, 262, 263).

    Es kann daher dahinstehen, ob eine derart eingeschränkte Beendigungsverpflichtung mit § 613a BGB vereinbar wäre (vgl. § 613a Abs. 6 BGB n.F.; siehe auch BAG NZA 1996, 207, 208; 1999, 262, 263; BAGE 90, 260, 269 ff und BAG, Urteil vom 18. August 2005 - 8 AZR 523/04 - juris Rn. 26 ff, vorgesehen für BAGE) oder - was die Revision vor allem daraus herleiten will, dass die dem Kläger auferlegte Verpflichtung ausschließlich Arbeitsverhältnisse mit Familienmitgliedern betrifft - einer Inhaltskontrolle nach § 307 Abs. 1 und 2 BGB stand hielte.

  • BVerwG, 16.05.2013 - 5 C 20.12

    Arbeitsplatzbegriff, schwerbehindertenrechtlicher -; Arbeitsverhältnis;

    Dieser "dreiseitige Vertrag" stellt grundsätzlich keine Umgehung von § 613a BGB dar und kann daher rechtswirksam geschlossen werden (BAG, Urteile vom 11. Dezember 1997 - 8 AZR 654/95 - NZA 1999, 262 und vom 23. November 2006 - 8 AZR 349/06 - NZA 2007, 866 ).
  • LAG Bremen, 26.08.2004 - 3 Sa 80/04

    Nichtigkeit eines dreiseitigen Auflösungsvertrages mit Übergang in

    Deshalb habe er auch die Möglichkeit sein Arbeitsverhältnis einvernehmlich aufzuheben (vgl. BAG vom 11.12.1997 - 8 AZR 654/95 - BAG AP Nr. 135 zu § 613 a BGB; BAG AP Nr. 56 zu § 1 TVG, Tarifverträge Einzelhandel).
  • BAG, 21.01.1999 - 8 AZR 218/98
    aa) Wie der Senat bereits mit Urteil vom 11. Dezember 1997 (- 8 AZR 654/95 - n.v.; ähnlich bereits BAG Urteil vom 11. Juli 1995 - 3 AZR 154/95 - AP Nr. 56 zu § 1 TVG Tarifverträge: Einzelhandel, zu III 2 b der Gründe) entschieden hat, sind Vereinbarungen zwischen Arbeitnehmer und altem oder neuem Betriebsinhaber auch ohne Vorliegen eines sachlichen Grundes wirksam möglich, wenn sie auf das endgültige Ausscheiden des Arbeitnehmers aus dem Betrieb gerichtet sind.

    Diesem Zweck steht entgegen, § 613 a BGB noch weiter über die Grenzen des Wortlauts hinaus auszulegen und abweichend von der Entscheidung des Senats vom 11. Dezember 1997 (aaO) auch auf das tatsächliche Ausscheiden gerichtete Aufhebungsverträge von einem sachlichen Grund abhängig zu machen.

  • LAG Bremen, 10.05.1999 - 1 Sa 291/98

    Fortbestand eines Arbeitsverhältnisses trotz eines Aufhebungsvertrages;

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  • LAG Baden-Württemberg, 06.06.2008 - 7 Sa 18/08

    Zulässigkeit einer gewillkürten Parteierweiterung auf Beklagtenseite in der

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (Urteil vom 11.12.1997 - 8 AZR 654/95 - NZA 1999, 262 f., zu I 2 der Gründe mit weiteren Nachweisen), von der abzuweichen die Berufungskammer keine Veranlassung hat, kann ein Aufhebungsvertrag im Zusammenhang mit einem Betriebsübergang jedoch nach § 134 BGB nichtig sein, wenn er objektiv der Umgehung der zwingenden Rechtsfolgen des § 613a Absatz 1 Satz 1 BGB dient.
  • ArbG Siegburg, 16.12.2009 - 2 Ca 1663/09

    Wirksamkeit eines Aufhebungsvertrags im zeitlichen Zusammenhang mit einem

    Zwar können nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (für alle: 11. Dezember 1997 - 8 AZR 654/95) Aufhebungsverträge im Zusammenhang mit einem Betriebsübergang gemäß § 134 BGB nichtig sein, wenn sie objektiv der Umgehung der zwingenden Rechtsfolgen des § 613a Abs. 1 Satz 1 BGB dienen.

    Solche Verträge werden in der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (für alle: 11. Dezember 1997 - 8 AZR 654/95 - NZA 1999, 262 ) ohne Rücksicht auf ihre sachliche Berechtigung als wirksam angesehen.

  • BAG, 23.11.2006 - 8 AZR 606/05

    Betriebsübergang - Beschäftigungsgesellschaft - (Wieder-) Einstellungsanspruch

  • LAG Rheinland-Pfalz, 13.12.2001 - 1 Sa 867/01

    Berücksichtigung einer Betriebszugehörigkeit; Rentenanwartschaft nach der

  • LAG Niedersachsen, 09.11.1999 - 7 Sa 40/99

    Übergang eines Urlaubsabgeltungsanspruchs auf den Betriebsübernehmer;

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