Weitere Entscheidung unten: BAG, 10.12.1998

Rechtsprechung
   BAG, 08.09.1998 - 9 AZR 223/97   

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BAG, 08.09.1998 - 9 AZR 223/97 (https://dejure.org/1998,2302)
BAG, Entscheidung vom 08.09.1998 - 9 AZR 223/97 (https://dejure.org/1998,2302)
BAG, Entscheidung vom 08. September 1998 - 9 AZR 223/97 (https://dejure.org/1998,2302)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Judicialis

    BGB § 611; ; BGB § 622 Abs. 6; ; HGB § 87 a

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 611, § 622 Abs. 6; HGB § 87a
    Umsatzbeteiligung nach Kündigung des Arbeitsverhältnisses

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB §§ 611, 622 Abs. 6; HGB § 87a
    Umsatzbeteiligung nach Maßgabe des Jahresergebnisses einer Filiale: Keine widerrufliche Sonderleistung sondern Arbeitsentgelt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Prozentuale Umsatzbeteiligung, Gewährung neben dem Gehalt, Entgeltbestandteil, widerrufbare Sonderleistung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1999, 1571
  • NZA 1999, 420
  • BB 1999, 425
  • DB 1999, 804
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (4)

  • LAG Baden-Württemberg, 31.01.1997 - 5 Sa 147/95

    Arbeitnehmer; Fixum; Gewährung einer monatlichen Zulage; Bemessung einer

    Auszug aus BAG, 08.09.1998 - 9 AZR 223/97
    Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg - 5 Sa 147/95 -.

    Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 31. Januar 1997 - 5 Sa 147/95 - wird zurückgewiesen.

  • BAG, 12.01.1973 - 3 AZR 211/72

    Erfolgsbeteiligung und Provisionscharakter

    Auszug aus BAG, 08.09.1998 - 9 AZR 223/97
    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts gibt eine Aufteilung des Entgelts in Grundgehalt und Erfolgsbeteiligung dafür keinen Anhalt (vgl. BAG Urteil vom 12. Januar 1973 - 3 AZR 211/72 - AP Nr. 4 zu § 87 a HGB).
  • BAG, 20.08.1996 - 9 AZR 471/95

    Provisionsanspruch bei unterjähriger Beschäftigung

    Auszug aus BAG, 08.09.1998 - 9 AZR 223/97
    Die Rechtsprechung hat bereits als Kündigungserschwerung i.S.d. § 622 Abs. 6 BGB den Fall angesehen, daß der Arbeitnehmer bei unterjähriger Beschäftigung eine Verdiensteinbuße hinnehmen muß, weil die Provision jahresbezogen zu berechnen ist (vgl. BAG Urteil vom 6. September 1989 - 5 AZR 586/88 - AP Nr. 27 zu § 622 BGB; Senatsurteil vom 20. August 1996 - 9 AZR 471/95 - BAGE 84, 17 = AP Nr. 9 zu § 87 HGB).
  • BAG, 06.09.1989 - 5 AZR 586/88

    Kündigung durch Arbeitnehmer: Zahlung einer "Abfindung" an den Arbeitgeber -

    Auszug aus BAG, 08.09.1998 - 9 AZR 223/97
    Die Rechtsprechung hat bereits als Kündigungserschwerung i.S.d. § 622 Abs. 6 BGB den Fall angesehen, daß der Arbeitnehmer bei unterjähriger Beschäftigung eine Verdiensteinbuße hinnehmen muß, weil die Provision jahresbezogen zu berechnen ist (vgl. BAG Urteil vom 6. September 1989 - 5 AZR 586/88 - AP Nr. 27 zu § 622 BGB; Senatsurteil vom 20. August 1996 - 9 AZR 471/95 - BAGE 84, 17 = AP Nr. 9 zu § 87 HGB).
  • LAG Köln, 23.10.2006 - 14 Sa 459/06

    Provisionsanspruch des Arbeitnehmers

    Die Provisionsvereinbarung steht grundsätzlich auch nicht neben dem Arbeitsvertrag, sondern es handelt sich mangels anderweitiger Vereinbarung um eine zusätzlich zum Gehalt gewährte Vergütung, die Teil des Gesamtentgelts für die vertraglich geschuldete Arbeitsleistung ist (siehe BAG Urteil vom 08.09.1998 - 9 AZR 223/97 -, AP Nr. 6 zu § 87 a HGB).

    Denn darauf kommt es nicht an, weil die Provision grundsätzlich Teil des Entgelts für die vertraglich geschuldete Arbeitsleistung ist (siehe BAG Urteil vom 08.09.1998 - 9 AZR 223/97 -, AP Nr. 6 zu § 87 a HGB).

  • LAG Düsseldorf, 23.01.2003 - 11 Sa 1217/02

    Zu den Voraussetzungen von Zahlungen von bereits in vollem Umfang verdienter

    Sie ist als laufende Arbeitsvergütung in den jeweiligen Abrechnungsmonaten des vorgenannten Zeitraum verdient, jedoch aufgespart worden und erst gemäß der in Ziffer 8 Absatz 1 der Vergütungsrichtlinie vom 30.09.1991 getroffene Regelung an bestimmten Fälligkeitsterminen ausgezahlt worden (vgl. auch BAG 08.09.1998 - 9 AZR 223/97 - EzA § 611 BGB Nr. 29).

    Daher sind Kündigungsbeschränkungen zu Lasten des Arbeitnehmers als unzulässig anzusehen (BAG 06.09.1989 - 5 AZR 586/88 - EzA § 622 BGB n. F. Nr. 26; BAG 20.08.1996 - 9 AZR 471/95 - EzA § 87 HGB Nr. 11; BAG 08.09.1998 - 9 AZR 223/97 - EzA § 611 BGB Nr. 29).

  • LAG Düsseldorf, 20.04.2015 - 9 Sa 151/15

    Schadensersatzansprüche eines Oberarztes wegen Undurchführbarkeit

    Die Höhe des Gesamtentgelts des Klägers sollte davon abhängen, in welchem Maße er Behandlungen bei Privatpatienten durchführt (vgl. auch BAG v. 08.09.1998 - 9 AZR 223/97, juris).
  • LAG Niedersachsen, 05.07.2002 - 10 Sa 657/02

    Ergebnis- oder Umsatzbeteiligung als Arbeitsentgelt in Abgrenzung zu

    bb) Das Bundesarbeitsgericht hat nur in solchen Fällen, in denen die Zahlung nach der individuellen Leistung des Einzelnen berechnet wurde, in einer Ergebnis- oder Umsatzbeteiligung Arbeitsentgelt im engeren Sinne gesehen (BAG, AP Nr. 4 zu § 87 a HGB ; AP Nr. 84 zu § 611 BGB - Gratifikation ; AP Nr. 16 zu § 620 BGB - Probearbeitsverhältnis ; BAG, 20.8.1996, 9 AZR 471/95, AP Nr. 9 zu § 87 HGB; 8.9.1998, 9 AZR 223/97, AP Nr. 6 zu § 87 a HGB ).
  • LAG Hamburg, 30.10.2002 - 4 Sa 69/02

    Anspruch auf Zahlungen aus einem Bonusplan; Gewinnbeteiligung als zusätzliche

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  • LAG Köln, 20.04.2009 - 5 Sa 1466/08

    Vorschussvereinbarung für Umsatzbeteiligung

    Festzuhalten ist, dass eine zusätzlich zum Gehalt gewährte Umsatzbeteiligung keine widerrufbare Sonderleistung ist, sondern Teil des Entgelts für die vertraglich geschuldete Arbeitsleistung (siehe BAG, Urteil vom 08.09.1998 - 9 AZR 223/97 -, NZA 1999, S. 420).
  • BAG, 16.08.2000 - 10 AZR 519/99

    Provisionscharakter einer Prämienzahlung - Erlöschen des Anspruchs nach Kündigung

    Erdiente Provisionen, die zu einem späteren Zeitpunkt fällig werden, sind auch dann geschuldet, wenn der Arbeitnehmer zum Zeitpunkt dieser Fälligkeit nicht mehr im Betrieb ist (BAG 8. September 1998 - 9 AZR 223/97 - AP HGB § 87 a Nr. 6 = EzA BGB § 611 Nr. 29).
  • OLG Brandenburg, 11.07.2023 - 6 U 67/22

    Honoraransprüche als freier Mitarbeiter in einer Rechtsanwaltskanzlei;

    Der Kläger kann sich daher auch nicht mit Erfolg auf das von ihm mehrfach zitierte Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 08.09.1998 (9 AZR 223/97, NZA 1999, 420) stützen.
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Rechtsprechung
   BAG, 10.12.1998 - 8 AZR 676/97   

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https://dejure.org/1998,265
BAG, 10.12.1998 - 8 AZR 676/97 (https://dejure.org/1998,265)
BAG, Entscheidung vom 10.12.1998 - 8 AZR 676/97 (https://dejure.org/1998,265)
BAG, Entscheidung vom 10. Dezember 1998 - 8 AZR 676/97 (https://dejure.org/1998,265)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Wirtschaftliche Einheit - Wahrung der Identität - Übernahme des Personals - Betriebsübergang bei Auftragsnachfolge - Aufrechterhaltung der Arbeitsorganisation - Qualifikation der Arbeitnehmer - Hauptbelegschaft

  • archive.org (Volltext/Leitsatz)

    Betriebsübergang bei Auftragsnachfolge

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1999, 1884
  • ZIP 1999, 632
  • EuZW 1999, 287
  • NZA 1999, 415
  • NZA 1999, 420
  • NJ 1999, 335
  • DB 1999, 539
  • NZG 1999, 415
 
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Wird zitiert von ... (65)Neu Zitiert selbst (5)

  • LAG Köln, 27.05.1997 - 9 Sa 747/96

    Betriebsübergang im Sinne des§ 613a Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) im Fall der

    Auszug aus BAG, 10.12.1998 - 8 AZR 676/97
    Landesarbeitsgericht Köln - 9 Sa 747/96 -.

    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 27. Mai 1997 - 9 Sa 747/96 - wird zurückgewiesen.

  • BAG, 11.12.1997 - 8 AZR 426/94

    Betriebsübergang durch Neuvergabe eines Catering-Vertrages

    Auszug aus BAG, 10.12.1998 - 8 AZR 676/97
    Die Identität der Einheit ergibt sich auch aus den anderen Merkmalen wie ihrem Personal, ihren Führungskräften, ihrer Arbeitsorganisation, ihren Betriebsmethoden und gegebenenfalls den ihr zur Verfügung stehenden Betriebsmitteln (ständige Rechtsprechung des Senats im Anschluß an das Urteil des EuGH vom 11. März 1997 - Rs C - 13/95 - EuGHE I 1997, 1259 = AP Nr. 14 zu EWG-Richtlinie Nr. 77/187 [Ayse Süzen]; vgl. Senatsurteil vom 11. Dezember 1997 - 8 AZR 426/94 - AP Nr. 171 zu § 613 a BGB, zu B I der Gründe, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).
  • BAG, 11.12.1997 - 8 AZR 729/96

    Betriebsübergang bei erneuter Fremdvergabe eines Reinigungsauftrags

    Auszug aus BAG, 10.12.1998 - 8 AZR 676/97
    Ist ein Betrieb stärker durch das Spezialwissen und die Qualifikation der Arbeitnehmer geprägt, kann neben anderen Kriterien ausreichen, daß wegen ihrer Sachkunde wesentliche Teile der Belegschaft übernommen werden (BAG Urteil vom 11. Dezember 1997 - 8 AZR 729/96 - AP Nr. 172 zu § 613 a BGB, zu B I 2 b der Gründe, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).
  • EuGH, 11.03.1997 - C-13/95

    EINE PUTZFRAU, DIE ENTLASSEN WIRD, NACHDEM IHR UNTERNEHMEN EINEN

    Auszug aus BAG, 10.12.1998 - 8 AZR 676/97
    Die Identität der Einheit ergibt sich auch aus den anderen Merkmalen wie ihrem Personal, ihren Führungskräften, ihrer Arbeitsorganisation, ihren Betriebsmethoden und gegebenenfalls den ihr zur Verfügung stehenden Betriebsmitteln (ständige Rechtsprechung des Senats im Anschluß an das Urteil des EuGH vom 11. März 1997 - Rs C - 13/95 - EuGHE I 1997, 1259 = AP Nr. 14 zu EWG-Richtlinie Nr. 77/187 [Ayse Süzen]; vgl. Senatsurteil vom 11. Dezember 1997 - 8 AZR 426/94 - AP Nr. 171 zu § 613 a BGB, zu B I der Gründe, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).
  • BAG, 13.11.1997 - 8 AZR 295/95

    Betriebsübergang bei erneuter Fremdvergabe eines Reinigungsauftrags

    Auszug aus BAG, 10.12.1998 - 8 AZR 676/97
    Die Wahrung der Identität ist anzunehmen, wenn der neue Auftragnehmer nicht nur die betreffende Tätigkeit weiterführt, sondern aufgrund eigenen Willensentschlusses einen nach Zahl und Sachkunde wesentlichen Teil des Personals übernimmt, weil die Arbeitnehmer in der Lage sind, den Neuauftrag wie bisher auszuführen (Senatsurteil vom 13. November 1997 - 8 AZR 295/95 - AP Nr. 169 zu § 613 a BGB, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).
  • BAG, 15.12.2011 - 8 AZR 197/11

    Betriebsübergang - Bewachungsunternehmen - Wiedereinstellungsanspruch

    Bei einfachen Tätigkeiten im Rahmen eines Hol- und Bringdienstes reichte die Weiterbeschäftigung von 75 % der ehemaligen Beschäftigten nicht aus, um die Übernahme der Hauptbelegschaft und das Vorliegen eines Betriebsübergangs zu bejahen, zumal keine Bewahrung der früheren Arbeitsorganisation damit einherging (vgl. BAG 10. Dezember 1998 - 8 AZR 676/97 - AP BGB § 613a Nr. 187 = EzA BGB § 613a Nr. 174) .
  • BAG, 25.09.2008 - 8 AZR 607/07

    Betriebs- (teil-) übergang - Bewachungsauftrag - Truppenübungsplatz

    Ist ein Betrieb stärker durch das Spezialwissen und die Qualifikation der Arbeitnehmer geprägt, kann neben anderen Kriterien ausreichen, dass wegen ihrer Sachkunde wesentliche Teile der Belegschaft übernommen werden (Senat 23. September 1999 - 8 AZR 614/98 - 21. Januar 1999 - 8 AZR 680/97 - 10. Dezember 1998 - 8 AZR 676/97 - AP BGB § 613a Nr. 187 = EzA BGB § 613a Nr. 174).
  • BAG, 24.05.2005 - 8 AZR 333/04

    Betriebsübergang bei Fremdvergabe der Reinigung

    So hat der Senat bei Reinigungskräften, an deren Sachkunde keine besonderen Anforderungen zu stellen sind, bei der Übernahme von 85 % der Belegschaft ohne sachliche Betriebsmittel die Übernahme eines nach Zahl und Sachkunde wesentlichen Teils der Arbeitnehmer angenommen (11. Dezember 1997 - 8 AZR 729/96 -BAGE 87, 303, 308 = AP BGB § 613a Nr. 172 = EzA BGB § 613a Nr. 159), dagegen die Übernahme von 75 % nicht als Übernahme der Hauptbelegschaft angesehen (10. Dezember 1998 - 8 AZR 676/97 - AP BGB § 613a Nr. 187 = EzA BGB § 613a Nr. 174).
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