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   BAG, 15.12.1998 - 1 AZR 332/98   

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https://dejure.org/1998,579
BAG, 15.12.1998 - 1 AZR 332/98 (https://dejure.org/1998,579)
BAG, Entscheidung vom 15.12.1998 - 1 AZR 332/98 (https://dejure.org/1998,579)
BAG, Entscheidung vom 15. Dezember 1998 - 1 AZR 332/98 (https://dejure.org/1998,579)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • archive.org
  • Judicialis

    BetrVG § 111; ; BetrVG § 112; ; BetrVG § 77; ; BGB § 613 a

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 613a; BetrVG §§ 111, 112, 77
    Auslegung eines Sozialplans

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BetrVG §§ 111, 112, 77; BGB § 613a
    Sozialplanabfindungen bei Betriebsübergang: Erfordernis eines ausdrücklichen Ausschlusses solcher Arbeitnehmer, die von ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 1999, 812
  • NZA 1999, 667
  • DB 1999, 1402
 
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Wird zitiert von ... (43)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 05.02.1997 - 10 AZR 553/96

    Sozialplanabfindung bei Betriebsübergang

    Auszug aus BAG, 15.12.1998 - 1 AZR 332/98
    Zu beachten ist ferner der Gesamtzusammenhang der Regelung, weil daraus auf den wirklichen Willen der Betriebspartner geschlossen werden und so der Zweck der Regelung zutreffend ermittelt werden kann (BAG Urteil vom 16. März 1994 - 10 AZR 606/93 - AP Nr. 75 zu § 112 BetrVG 1972; BAG Urteil vom 5. Februar 1997 - 10 AZR 553/96 - AP Nr. 112 zu § 112 BetrVG 1972).

    Als einen regelmäßig zumutbaren anderen Arbeitsplatz hat der Zehnte Senat des Bundesarbeitsgerichts allerdings die Möglichkeit der Weiterarbeit bei einem Betriebserwerber angesehen (Urteil vom 5. Februar 1997 - 10 AZR 553/96 - AP Nr. 112 zu § 112 BetrVG 1972 m. Anm. Salje = AiB 1998, 53 m. ablehnender Anm. Hamm; s. auch BAG Urteil vom 10. November 1993 - 4 AZR 184/93 - AP Nr. 43 zu § 1 TVG Tarifverträge: Einzelhandel).

    In dem der Entscheidung vom 5. Februar 1997 (aaO) zugrunde liegenden Sozialplan hatten die Betriebspartner ausdrücklich diejenigen Arbeitnehmer von Leistungen ausgeschlossen, die einen "angebotenen zumutbaren Arbeitsplatz" ablehnten; diesen Begriff hat der Zehnte Senat dahin ausgelegt, daß er auch die Weiterarbeit bei einem Betriebserwerber erfasse.

  • LAG Berlin, 15.05.1995 - 9 Sa 3/95

    Sozialplan: Abfindungsanspruch - Widerspruch des Arbeitnehmers

    Auszug aus BAG, 15.12.1998 - 1 AZR 332/98
    Wenn die Betriebspartner solche Arbeitnehmer von Sozialplanleistungen gänzlich hätten ausschließen wollen, hätte es in Anbetracht der weiten Fassung der Abfindungsregelung des Teils II Nr. 3 BV nicht nur nahegelegen, sondern wäre es unerläßlich gewesen, dies dann in Teil I Nr. 3 BV entsprechend zum Ausdruck zu bringen (anders wohl LAG Berlin, Urteil vom 15. Mai 1995 - 9 Sa 3/95 - LAGE § 112 BetrVG 1972 Nr. 35).
  • LAG Baden-Württemberg, 12.12.1997 - 19 Sa 43/97

    Anspruch auf Zahlung einer Abfindung; Auslegung eines Sozialplans; Auslegung

    Auszug aus BAG, 15.12.1998 - 1 AZR 332/98
    Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 12. Dezember 1997 - 19 Sa 43/97 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 31.07.1996 - 10 AZR 45/96

    Sozialplanabfindung - Ausschluß älterer Arbeitnehmer

    Auszug aus BAG, 15.12.1998 - 1 AZR 332/98
    Sie haben innerhalb der Grenzen von Recht und Billigkeit darüber zu befinden, in welchem Umfang und in welcher Weise sie die wirtschaftlichen Nachteile der von einer Betriebsänderung betroffenen Arbeitnehmer ausgleichen wollen (vgl. nur BAG Urteil vom 31. Juli 1996 - 10 AZR 45/96 - AP Nr. 103 zu § 112 BetrVG 1972).
  • BAG, 10.11.1993 - 4 AZR 184/93

    Tariflicher Abfindungsanspruch bei Entlassung

    Auszug aus BAG, 15.12.1998 - 1 AZR 332/98
    Als einen regelmäßig zumutbaren anderen Arbeitsplatz hat der Zehnte Senat des Bundesarbeitsgerichts allerdings die Möglichkeit der Weiterarbeit bei einem Betriebserwerber angesehen (Urteil vom 5. Februar 1997 - 10 AZR 553/96 - AP Nr. 112 zu § 112 BetrVG 1972 m. Anm. Salje = AiB 1998, 53 m. ablehnender Anm. Hamm; s. auch BAG Urteil vom 10. November 1993 - 4 AZR 184/93 - AP Nr. 43 zu § 1 TVG Tarifverträge: Einzelhandel).
  • BAG, 19.03.1998 - 8 AZR 139/97

    Widerspruch bei Betriebsübergang

    Auszug aus BAG, 15.12.1998 - 1 AZR 332/98
    Nr. 3 trifft aber keine Regelung für den Fall, daß die Arbeitsverhältnisse nicht auf den Erwerber übergehen, weil die Arbeitnehmer von ihrem Recht Gebrauch machen, dem Übergang des Arbeitsverhältnisses zu widersprechen (zum Widerspruchsrecht s. nur BAG Urteil vom 19. März 1998 - 8 AZR 139/97 - AP Nr. 177 zu § 613 a BGB).
  • BAG, 16.03.1994 - 10 AZR 606/93

    Sozialplanabfindung - Bemessung nach der Betriebszugehörigkeit

    Auszug aus BAG, 15.12.1998 - 1 AZR 332/98
    Zu beachten ist ferner der Gesamtzusammenhang der Regelung, weil daraus auf den wirklichen Willen der Betriebspartner geschlossen werden und so der Zweck der Regelung zutreffend ermittelt werden kann (BAG Urteil vom 16. März 1994 - 10 AZR 606/93 - AP Nr. 75 zu § 112 BetrVG 1972; BAG Urteil vom 5. Februar 1997 - 10 AZR 553/96 - AP Nr. 112 zu § 112 BetrVG 1972).
  • BAG, 03.11.1982 - 4 AZR 2/82

    Baugewerbe - Berufskraftfahrer mit abgelegter Prüfung - Eingruppierung -

    Auszug aus BAG, 15.12.1998 - 1 AZR 332/98
    Als einen regelmäßig zumutbaren anderen Arbeitsplatz hat der Zehnte Senat des Bundesarbeitsgerichts allerdings die Möglichkeit der Weiterarbeit bei einem Betriebserwerber angesehen (Urteil vom 5. Februar 1997 - 10 AZR 553/96 - AP Nr. 112 zu § 112 BetrVG 1972 m. Anm. Salje = AiB 1998, 53 m. ablehnender Anm. Hamm; s. auch BAG Urteil vom 10. November 1993 - 4 AZR 184/93 - AP Nr. 43 zu § 1 TVG Tarifverträge: Einzelhandel).
  • BAG, 06.11.2007 - 1 AZR 960/06

    Kürzung einer Sozialplanabfindung

    Dieser Grundsatz ist auch bei einer einvernehmlichen Regelung der Betriebsparteien zu berücksichtigen (vgl. BAG 15. Dezember 1998 - 1 AZR 332/98 -AP BetrVG 1972 § 112 Nr. 126 = EzA BetrVG 1972 § 112 Nr. 103, zu 2 c dd der Gründe).
  • BAG, 14.08.2001 - 1 AZR 760/00

    Sozialplanabfindung - Berechnung bei Wechsel von Teilzeit- in

    Sie haben innerhalb der Grenzen von Recht und Billigkeit darüber zu befinden, ob, in welchem Umfang und in welcher Weise sie die wirtschaftlichen Nachteile der Arbeitnehmer ausgleichen oder mildern wollen (vgl. Senat 15. Dezember 1998 - 1 AZR 332/98 - AP BetrVG 1972 § 112 Nr. 126 = EzA BetrVG 1972 § 112 Nr. 103, zu 2 c dd der Gründe mwN; BAG 31. Juli 1996 - 10 AZR 45/96 - AP BetrVG 1972 § 112 Nr. 103 = EzA BetrVG 1972 § 112 Nr. 86, zu II 2 a der Gründe mwN; 24. Januar 1996 - 10 AZR 155/95 - AP BetrVG 1972 § 112 Nr. 98 = EzA BetrVG 1972 § 112 Nr. 83, zu 2 b der Gründe).
  • ArbG Hamburg, 25.09.2019 - 8 Ca 108/19
    Zu beachten ist ferner der Gesamtzusammenhang der Regelung, weil daraus auf den wirklichen Willen der Betriebspartner geschlossen werden und so der Zweck der Regelung zutreffend ermittelt werden kann (BAG, Urteil vom 15. Dezember 1998 - 1 AZR 332/98).

    Ein Ausschluss hätte jedoch ausdrücklich erkennbar erfolgen müssen (BAG, Urteil vom 15. Dezember 1998 - 1 AZR 332/98).

    Es liegt im Ermessen der den Sozialplan abschließenden Betriebsparteien, einen Ausschluss zu vereinbaren oder nicht (BAG, Urteil vom 15. Dezember 1998 - 1 AZR 332/98).

    Es liegt im Ermessen der den Sozialplan abschließenden Betriebsparteien, einen Ausschluss zu vereinbaren oder nicht (BAG 15.12.1998, 1 AZR 332/98).

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