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   BVerwG, 08.03.1999 - 5 C 5.98   

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BVerwG, 08.03.1999 - 5 C 5.98 (https://dejure.org/1999,1680)
BVerwG, Entscheidung vom 08.03.1999 - 5 C 5.98 (https://dejure.org/1999,1680)
BVerwG, Entscheidung vom 08. März 1999 - 5 C 5.98 (https://dejure.org/1999,1680)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com
  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Keine Geldleistungen für die behinderungsgerechte Einrichtung des Arbeitsplatzes eines Vorstandsmitglieds

  • Wolters Kluwer

    Geschäftsführendes Vorstandsmitglied - Eingetragener Verein - Maßgeblicher Einfluß - Beschäftigung

  • Judicialis

    SchwbG § 7 Abs. 1; ; SchwbG § 31 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a; ; SchwbAV § 15 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1999, 826
  • DVBl 1999, 1141 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (15)

  • BAG, 10.12.1996 - 5 AZB 20/96

    Rechtsweg - Vorstandsmitglied eines Vereins

    Auszug aus BVerwG, 08.03.1999 - 5 C 5.98
    Aus diesem Grunde ist es grundsätzlich nicht gerechtfertigt, Mitglieder des gesetzlichen Vertretungsorgans juristischer Personen als Arbeitnehmer anzusehen (vgl. BAG, Beschlüsse vom 21. Februar 1994 2 AZB 28/93 sowie vom 10. Dezember 1996 5 AZB 20/96 ).
  • BVerwG, 21.10.1987 - 5 C 42.84

    Pflichtplatzquote - Beschäftigungspflicht - Anrechnung von Arbeitnehmern auf die

    Auszug aus BVerwG, 08.03.1999 - 5 C 5.98
    Es ist darunter die Gesamtheit der dem Arbeitnehmer im Betrieb zugewiesenen Tätigkeitsbereiche mit allen sich daraus ergebenden Rechten und Pflichten zu verstehen (vgl. Senatsurteile vom 21. Oktober 1987 BVerwG 5 C 42.84 und vom 24. Februar 1994 BVerwG 5 C 44.92 ).
  • BVerwG, 25.07.1997 - 5 C 16.96

    Arbeitgeberbegriff

    Auszug aus BVerwG, 08.03.1999 - 5 C 5.98
    Dementsprechend hat der Senat in ständiger Rechtsprechung entschieden, daß ein schwerbehinderter Geschäftsführer einer GmbH jedenfalls dann nicht auf einem Arbeitsplatz i.S. des § 7 Abs. 1 SchwbG beschäftigt wird, wenn er zugleich Gesellschafter der GmbH mit einem Anteil von 50 v.H. oder mehr ist (Urteile vom 24. Februar 1994 und vom 25. Juli 1997 BVerwG 5 C 16.96 ).
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 22.02.1989 - 4 L 8/89

    Festsetzungsverjährung für die Ausgleichsabgabe - Arbeitsplatzberechnung

    Auszug aus BVerwG, 08.03.1999 - 5 C 5.98
    Mit der grundsätzlichen Ausgrenzung sog. Organmitglieder aus dem Anwendungsbereich des § 7 Abs. 1 SchwbG befindet sich der Senat im übrigen in weitgehender Übereinstimmung mit Rechtsprechung und Schrifttum (vgl. BSG, Urteil vom 30. September 1992 11 RAr 79/91 ; OVG Lüneburg, Urteil vom 22. Februar 1989 4 L 8/89 ; VGH Kassel, Urteil vom 19. September 1996 9 UE 3009/94 ; OVG Saarlouis, Urteil vom 17. September 1997 8 R 4/95 ; OVG Münster, Urteil vom 12. Dezember 1997 24 A 4419/95 ; Cramer, SchwbG, 5. Aufl. 1998, § 7 Rn. 17; Neumann/Pahlen, SchwbG, 9. Aufl. 1999, § 7 Rn. 46; Dörner, SchwbG , § 7 Rn. 14; Großmann, in: GK-SchwbG, 1992, § 7 Rn. 41).
  • BSG, 08.08.1990 - 11 RAr 77/89

    Abhängige Beschäftigung des Geschäftsführers einer GmbH

    Auszug aus BVerwG, 08.03.1999 - 5 C 5.98
    Denn das Berufungsgericht hat auch insoweit bindend (§ 137 Abs. 2 VwGO) festgestellt, daß Herr K. als Vereinsgründer und Erster Vorsitzender "Motor" des Klägers ist und maßgeblichen Einfluß auf die zu treffenden Entscheidungen hat (vgl. insoweit auch die ständige Rechtsprechung des BSG zum Arbeitnehmerbegriff in der Sozialversicherung , nach der der tatsächliche Einfluß eines GmbH-Geschäftsführers auf die Gesellschaft eine abhängige Beschäftigung auch dann ausschließt, wenn die gesellschaftsrechtliche Stellung allein einen bestimmenden Einfluß nicht ermöglicht: BSG, Urteile vom 8. August 1990 11 RAr 77/89 und vom 18. April 1991 7 RAr 32/90 , jeweils m.w.N.).
  • OVG Saarland, 17.09.1997 - 8 R 4/95

    Schwerbehindertenrecht: Anrechnung des GmbH-Geschäftsführers auf die Anzahl der

    Auszug aus BVerwG, 08.03.1999 - 5 C 5.98
    Mit der grundsätzlichen Ausgrenzung sog. Organmitglieder aus dem Anwendungsbereich des § 7 Abs. 1 SchwbG befindet sich der Senat im übrigen in weitgehender Übereinstimmung mit Rechtsprechung und Schrifttum (vgl. BSG, Urteil vom 30. September 1992 11 RAr 79/91 ; OVG Lüneburg, Urteil vom 22. Februar 1989 4 L 8/89 ; VGH Kassel, Urteil vom 19. September 1996 9 UE 3009/94 ; OVG Saarlouis, Urteil vom 17. September 1997 8 R 4/95 ; OVG Münster, Urteil vom 12. Dezember 1997 24 A 4419/95 ; Cramer, SchwbG, 5. Aufl. 1998, § 7 Rn. 17; Neumann/Pahlen, SchwbG, 9. Aufl. 1999, § 7 Rn. 46; Dörner, SchwbG , § 7 Rn. 14; Großmann, in: GK-SchwbG, 1992, § 7 Rn. 41).
  • BAG, 28.09.1995 - 5 AZB 4/95

    Arbeitnehmereigenschaft eines Vorstandsmitglieds eines Vereins

    Auszug aus BVerwG, 08.03.1999 - 5 C 5.98
    Wird aber nur ein (einheitlicher) Vertrag abgeschlossen, so ist im Zweifel nur ein einheitliches Rechtsverhältnis anzunehmen (vgl. BAG, Beschlüsse vom 28. September 1995 5 AZB 4/95 und vom 10. Dezember 1996 ).
  • BAG, 21.02.1994 - 2 AZB 28/93

    Rechtswegzuständigkeit - Geschäftsführervertrag

    Auszug aus BVerwG, 08.03.1999 - 5 C 5.98
    Aus diesem Grunde ist es grundsätzlich nicht gerechtfertigt, Mitglieder des gesetzlichen Vertretungsorgans juristischer Personen als Arbeitnehmer anzusehen (vgl. BAG, Beschlüsse vom 21. Februar 1994 2 AZB 28/93 sowie vom 10. Dezember 1996 5 AZB 20/96 ).
  • BVerwG, 16.12.1959 - V C 138.57

    Kassenarzttätigkeit kein Arbeitsplatz nach Schwerbeschädigtengesetz

    Auszug aus BVerwG, 08.03.1999 - 5 C 5.98
    Vorausgesetzt ist dabei immer, daß der Arbeitsplatz von einer Person eingenommen wird, die im Dienste eines anderen fremdbestimmte Dienstleistungen in persönlicher Abhängigkeit vom Dienstberechtigten erbringt, im arbeitsrechtlichen Sinne also als Arbeitnehmer (vgl. BVerwGE 10, 70 ).
  • BVerwG, 24.02.1994 - 5 C 44.92

    Keine Anrechnung des schwerbehinderten Geschäftsführers einer GmbH auf

    Auszug aus BVerwG, 08.03.1999 - 5 C 5.98
    Es ist darunter die Gesamtheit der dem Arbeitnehmer im Betrieb zugewiesenen Tätigkeitsbereiche mit allen sich daraus ergebenden Rechten und Pflichten zu verstehen (vgl. Senatsurteile vom 21. Oktober 1987 BVerwG 5 C 42.84 und vom 24. Februar 1994 BVerwG 5 C 44.92 ).
  • BSG, 30.09.1992 - 11 RAr 79/91

    Schwerbehinderter Arbeitgeber - Anrechnung auf Pflichtplatz -

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.12.1997 - 24 A 7234/95

    Schwerbehindertenausgleichsabgabe: Zur Anrechnung eines Vorstandsmitgliedes eines

  • VGH Hessen, 19.09.1996 - 9 UE 3009/94

    Schwerbehinderten-Recht: Ausgleichsabgabe - Nichtanrechnung eines

  • BSG, 18.04.1991 - 7 RAr 32/90

    Tätigkeit als Geschäftsführer der GmbH als abhängige Beschäftigung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.12.1997 - 24 A 4419/95

    Schwerbehindertenausgleichsabgabe: Anrechnung des schwerbehinderten

  • BAG, 13.10.2011 - 8 AZR 608/10

    Bewerber - Benachteiligung - Behinderung

    Arbeitsplatz ist diejenige Stelle, in deren Rahmen eine bestimmte Tätigkeit auf der Grundlage eines Arbeits-, Dienst- oder Ausbildungsverhältnisses mit all den sich daraus ergebenden Rechten und Pflichten vollzogen wird (vgl. BVerwG 8. März 1999 - 5 C 5/98 - NZA 1999, 826) .
  • OVG Rheinland-Pfalz, 06.10.2022 - 7 A 11104/21

    Bewilligung von Geldleistungen für behindertengerechte Einrichtung eines

    Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter vertrete im Anschluss an das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 8. März 1999 - 5 C 5/98 - mit bundesweiter Geltung die Rechtsauffassung, dass die Arbeitsplätze Geistlicher nicht in das System der Beschäftigungspflicht einbezogen seien, weshalb die Gewährung von finanziellen Hilfen an die Arbeitgeber von Geistlichen insgesamt nicht in Betracht komme (Bl. 76, 77 der Gerichtsakte - GA -).

    Auch die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 8. März 1999 - 5 C 5/98 - stünde dem nicht entgegen.

    Wie das Verwaltungsgericht zutreffend festgestellt hat, betrifft die genannte Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 14. November 2003 nicht § 185 Abs. 3 Nr. 2 SGB IX. Geht man vom Wortlaut des hier einschlägigen § 185 Abs. 3 Nr. 2a) SGB IX aus, setzt dieser ausdrücklich voraus, dass mit der beantragten Leistung die behindertenregerechte Einrichtung eines Arbeitsplatzes für den schwerbehinderten Menschen gefördert wird, wobei es sich - und dies ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur Vorgängerregelung geklärt (so ausdrücklich BVerwG, Urteil vom 8. März 1999 - 5 C 5/98, juris, Rn. 11) - um einen Arbeitsplatz im Sinne des § 156 Abs. 1 SGB IX handeln muss (so auch Pahlen, in: Neumann/Pahlen/Greiner/Winkler/Jabben, SGB IX, 14. Aufl. 2020, § 15 Rn. 23).

    Offen bleiben kann daher, ob § 185 Abs. 3 Nr. 2 SGB IX betreffend die Leistungen an den Arbeitgeber generell die Beschäftigung auf einem Arbeitsplatz im Sinne des § 156 SGB IX voraussetzt, da eine Begrenzung der Leistungsgewährung sich zumindest insoweit ergibt, als der Gesetzgeber in § 185 Abs. 3 Nr. 2a) SGB IX nach seinem Wortlaut einen Arbeitsplatz ausdrücklich zur Voraussetzung gemacht hat (vgl. zu § 31 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2a) SchwbG BVerwG, Urteil vom 8. März 1999 - 5 C 5/98 -, juris, Rn. 11; ebenso OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 25. April 2001 - 2 L 35/01 - juris, Rn. 32).

    Zum einen ist diese Einschränkung der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts nicht zu entnehmen, da dieses, wie ausgeführt, ausdrücklich vom Vorliegen eines Arbeitsplatzes i. S. d. § 7 Abs. 1 SchwbG ausgegangen ist und im Anschluss daran die gesetzliche Definition des Arbeitsplatzes wiedergegeben hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 8. März 1999 - 5 C 5/98 -, juris, Rn. 11 f.) Zum anderen gehen diese beiden Begrifflichkeiten Hand in Hand.

    So hat das Bundesverwaltungsgericht dazu ausgeführt, Voraussetzung für einen Arbeitsplatz sei immer, dass dieser von einer Person eingenommen werde, die im Dienste eines anderen fremdbestimmte Dienstleistungen in persönlicher Abhängigkeit vom Dienstberechtigten erbringe, im arbeitsrechtlichen Sinne also als Arbeitnehmer (vgl. BVerwG, Urteil vom 8. März 1999 - 5 C 5/98 -, juris, Rn. 12).

    Eine Begrenzung der Verwendungsmöglichkeit der aus der Ausgleichsabgabe dem Integrationsamt zufließenden Mittel ergibt sich hier allerdings insoweit, als das Gesetz selbst die Einrichtung von Arbeitsplätzen zur Voraussetzung einer Gewährung macht (so auch OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 25. April 2001 - 2 L 35/01 -, juris Rn. 32, unter Verweis auf BVerwG, Urteil vom 8. März 1999 - 5 C 5/98 -, juris. Durch diese begriffliche Verknüpfung ist die Abgabenrelevanz zwar keine tatbestandliche Voraussetzung. Faktisch laufen diese Normen jedoch im Anwendungsbereich des § 185 Abs. 3 Nr. 2a) SGB IX, und nur um diesen geht es hier, parallel.

  • BVerwG, 26.09.2002 - 5 C 53.01

    Arbeitnehmer, Geschäftsführer einer GmbH als -; arbeitsgebergleiche Person,

    Ein schwerbehinderter Fremdgeschäftsführer einer Kommanditgesellschaft und ihrer Komplementär-GmbH wird jedenfalls dann nicht auf einem Arbeitsplatz im Sinne des § 7 Abs. 1 SchwbG beschäftigt, wenn ihm durch den Anstellungsvertrag eine für arbeitgebergleiche Personen charakteristische Selbständigkeit eingeräumt ist (Fortführung von BVerwG, Urteil vom 8. März 1999 - BVerwG 5 C 5.98 - Buchholz 436.61 § 7 SchwbG Nr. 4).

    Im Falle eines Fremdgeschäftsführers entfällt das Merkmal eines durch Kapitalbeteiligung vermittelten beherrschenden Einflusses auf die Betriebsführung der Gesellschaft, an das der Senat (Urteil vom 25. Juli 1997, a.a.O.; vgl. auch Urteil vom 8. März 1999 - BVerwG 5 C 5.98 - Buchholz, a.a.O., § 7 SchwbG Nr. 4 S. 4, betreffend das geschäftsführende Vorstandsmitglied eines eingetragenen Vereins) zur Verneinung der Arbeitnehmereigenschaft des Geschäftsführers angeknüpft hat.

    Im Anschluss an die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts und des Bundesgerichtshofs und unter Hinweis u.a. auf die Rechtsprechung auch des Bundessozialgerichts sowie auf das Schrifttum ist der Senat unter der Geltung des Schwerbehindertengesetzes nur von einer "grundsätzlichen Ausgrenzung sog. Organmitglieder aus dem Anwendungsbereich des § 7 Abs. 1 SchwbG" ausgegangen (Urteil vom 8. März 1999, a.a.O. S. 3. m.w.N.).

    Auch die Rechtsprechung des erkennenden Senats (vgl. bereits BVerwGE 10, 70 sowie zuletzt Urteil vom 8. März 1999, a.a.O., S. 2) orientiert sich - ebenso wie übrigens die vom Bundessozialgericht aufgestellte Regel (s. z.B. schon BSG, Urteil vom 22. August 1973 - 12 RK 24/72 - NJW 1974, 207 - an diesem Merkmal.

    In seinem Urteil vom 8. März 1999 (a.a.O., S. 2 f.) hat der Senat dargelegt, dass mit der Neufassung des damaligen § 5 Abs. 2 SchwbG durch das Gesetz zur Weiterentwicklung des Schwerbeschädigtenrechts vom 24. April 1974 (BGBl I S. 981) an der grundsätzlichen Ausgrenzung von Organmitgliedern aus dem Anwendungsbereich des damaligen § 5 Abs. 1 und jetzigen § 7 Abs. 1 SchwbG sich nichts hat ändern sollen.

  • BVerwG, 16.05.2013 - 5 C 20.12

    Arbeitsplatzbegriff, schwerbehindertenrechtlicher -; Arbeitsverhältnis;

    Für die Arbeitnehmereigenschaft im Sinne des § 73 Abs. 1 SGB IX ist auf die im Arbeitsrecht entwickelten Maßstäbe abzustellen (vgl. Urteile vom 8. März 1999 - BVerwG 5 C 5.98 - Buchholz 436.61 § 7 SchwbG Nr. 4 S. 2 und vom 26. September 2002 - BVerwG 5 C 53.01 - Buchholz 436.61 § 7 SchwbG Nr. 5 S. 7).

    Danach ist Arbeitnehmer, wer aufgrund Vertrages in persönlicher Abhängigkeit Dienste erbringt (vgl. Urteile vom 16. Dezember 1959 - BVerwG 5 C 138.57 - BVerwGE 10, 70 = Buchholz 436.6 § 2 SchwBeschG Nr. 1 S. 2, vom 8. März 1999 a.a.O. S. 2 und vom 26. September 2002 a.a.O. S. 7).

    Vielmehr ist die "Stelle" im übertragenen betriebsorganisatorisch-arbeitsrechtlichen Sinne als die Gesamtheit des dem Arbeitnehmer im Betrieb zugewiesenen Tätigkeitsbereichs mit allen sich daraus ergebenden Rechten und Pflichten zu verstehen (Urteile vom 21. Oktober 1987 - BVerwG 5 C 42.84 - Buchholz 436.61 § 6 SchwbG Nr. 1 S. 2 und vom 8. März 1999 a.a.O. S. 2).

  • LSG Hessen, 19.06.2013 - L 6 AL 116/12

    Gleichstellung eines behinderten Lehrers - Zugang zum Beamtenverhältnis -

    Arbeitsplatz ist hiernach diejenige Stelle, in deren Rahmen eine bestimmte Tätigkeit auf der Grundlage eines Arbeits-, Dienst oder Ausbildungsverhältnisses mit allen sich daraus ergebenden Rechten und Pflichten vollzogen wird (BVerwG, Urteil vom 8. März 1999 - 5 C 5/98 - Rn. 12 nach juris; = NZA 1999, 826; Trenk-Hinterberger in: Lachwitz/Schellhorn/Welti, HK-SGB IX, 3. Aufl. 2010, § 73, Rn. 5 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 02.05.2012 - 12 BV 10.2058

    Ausgleichsabgabe; Transfergesellschaft; Begriff des Arbeitsplatzes;

    Fremdbestimmte Dienstleistungen in persönlicher Abhängigkeit vom Arbeitgeber würden nicht erbracht (Hinweis auf Arbeitnehmerbegriff: BVerwG vom 8.3.1999 NZA 1999, 826).

    Arbeitsplatz ist so gesehen der einem Arbeitnehmer in einem Betrieb zugewiesene Tätigkeitsbereich mit allen sich daraus ergebenden Rechten und Pflichten (vgl. nur BVerwG vom 21.10.1987 NZA 1988, 431 und vom 8.3.1999 NZA 1999, 826; BayVGH vom 26.11.2008 a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 29.03.2001 - 2 S 1565/00

    Hilfe im Arbeitsleben und Berufsleben nach dem SchwbG für Geistlichen verneint

    Voraussetzung für die angesprochene begleitende Hilfe ist daher einmal, dass der Betroffene auf einem Arbeitsplatz beschäftigt ist (oder beschäftigt werden soll), da es um die Hilfe für Berufs- bzw. Arbeitsleben geht, und zum anderen, dass dieser Arbeitsplatz von der Geltung des Schwerbehindertengesetzes umfasst ist (in diesem Sinne auch BVerwG, Urteil vom 8.3.1999 - 5 C 5.98 -, NDV-RD 1999, 72).

    Vorausgesetzt ist dabei, dass der Betreffende Arbeitnehmer im arbeitsrechtlichen Sinne ist (vgl. dazu auch hier BVerwG, Urteil vom 8.3.1999 - 5 C 5.98 -, aaO).

  • BVerwG, 14.11.2003 - 5 C 13.02

    Arbeitsplatz im Sinne des Schwerbehindertengesetzes und begleitende Hilfe im

    Entgegen der Auffassung der Vorinstanz ist Derartiges auch dem Urteil des Senats vom 8. März 1999 - BVerwG 5 C 5.98 - (Buchholz 436.61 § 7 SchwbG Nr. 4) betreffend Geldleistungen an Arbeitgeber zur behinderungsgerechten Einrichtung von Arbeitsplätzen für Schwerbehinderte nicht zu entnehmen.
  • VGH Baden-Württemberg, 06.09.2001 - 2 S 1428/99

    Ausgleichsabgabe: Arbeitnehmereigenschaft angestellter Geschäftsführer

    Vorausgesetzt ist dabei immer, dass der Arbeitsplatz von einer Person eingenommen wird, die im Dienste eines anderen fremdbestimmte Dienstleistungen in persönlicher Abhängigkeit vom Dienstberechtigten erbringt, es sich im arbeitsrechtlichen Sinne also um einen Arbeitnehmer handelt (st. Rspr. des BVerwG; vgl. statt aller: Urteil vom 8.3.1999 - 5 C 5.98 -, Buchholz 436.61 § 7 SchwbG Nr. 4).

    Die vom Bundesverwaltungsgericht zunächst (Urteil vom 24.2.1994, aaO) offen gelassene Frage, ob auch der Fremdgeschäftsführer ohne eigene Gesellschafterstellung keinen Arbeitsplatz i.S.v. § 7 SchwbG innehat, ist auf der Grundlage seines Urteils vom 8.3.1999 (- 5 C 5.98 -, Buchholz 436.61, § 7 SchwbG Nr. 4) dahin zu beantworten, dass jedenfalls die einheitliche vertragliche Grundlage der Tätigkeit eines Geschäftsführers nicht in einen Arbeitsvertrag als Grundlage für die Tätigkeit als leitender Angestellter und einen freien Dienstvertrag als Grundlage für die Geschäftsführertätigkeit aufgespalten werden kann.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 30.10.2014 - L 9 AL 24/13

    Gleichstellung mit einem schwerbehinderten Menschen nach dem SGB IX ; Begriff des

    Die rechtlich-funktionale Betrachtungsweise bedeutet, dass der Arbeitsplatz diejenige Stelle ist, in deren Rahmen eine bestimmte Tätigkeit auf der Grundlage eines Arbeits-, Dienst- oder Ausbildungsverhältnisses mit allen sich daraus ergebenden Rechten und Pflichten vollzogen wird (BVerwG, Urt. v. 08.03.1999 - 5 C 5/98 -, juris Rn. 12).
  • LG München I, 24.05.2023 - 11 O 14491/22

    Entschädigungsanspruch aufgrund Benachteiligung wegen Schwerbehinderung -

  • VG Magdeburg, 08.01.2008 - 6 A 367/05

    Begriff des Arbeitsplatzes - Leistungen zur begleitenden Hilfe im Arbeitsleben

  • LSG Hessen, 20.09.2013 - L 7 AL 7/13

    Streit um die Gleichstellung im Sinne des § 2

  • VG Ansbach, 20.05.2010 - AN 14 K 08.00335

    Schwerbehindertenrecht

  • VGH Bayern, 26.11.2008 - 12 BV 07.2529

    Schwerbehindertenrecht; Behandlung von Teilzeitarbeitsplätzen als volle

  • BVerwG, 15.12.2010 - 4 B 32.10
  • VGH Bayern, 27.07.2011 - 12 BV 11.465

    Verpflichtung zur Entrichtung einer Ausgleichsabgabe nach dem (früheren)

  • VG Bremen, 18.11.2009 - 3 K 41/09

    Bezuschussung für die Beschaffung eines KFZ

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.04.2005 - 12 A 635/03
  • OVG Schleswig-Holstein, 25.04.2001 - 2 L 35/01

    Gewährung von Hilfen zur Ausstattung einer behindertengerechten Wohnung; Umbau

  • VG Gelsenkirchen, 17.07.2006 - 11 K 176/06

    Ausgleichsabgabe, Arbeitgeber, Pflichtplatzquote, Gesellschaft Bürgerlichen

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