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   BAG, 16.03.2000 - 2 AZR 75/99   

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BAG, 16.03.2000 - 2 AZR 75/99 (https://dejure.org/2000,166)
BAG, Entscheidung vom 16.03.2000 - 2 AZR 75/99 (https://dejure.org/2000,166)
BAG, Entscheidung vom 16. März 2000 - 2 AZR 75/99 (https://dejure.org/2000,166)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com

    Kündigung wegen eigenmächtiger Urlaubsnahme - Darlegungslast für Betriebsratsanhörung

  • Wolters Kluwer

    Kündigung wegen eigenmächtiger Urlaubsnahme - Darlegungslast für Betriebsratsanhörung

  • Judicialis

    BGB § 626; ; BetrVG § 102; ; ZPO § 138

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 626; BetrVG § 102; ZPO § 138
    Kündigung wegen eigenmächtiger Urlaubsnahme - Darlegungslast für Betriebsratsanhörung

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BetrVG § 102; ZPO § 138
    Bestrittene Anhörung des Betriebsrats vor fristloser Kündigung: Abgestufte Darlegungslast im Prozess

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2000, 1332
  • BB 2000, 1528
  • BB 2000, 1677
  • DB 2000, 1524
 
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Wird zitiert von ... (143)Neu Zitiert selbst (16)

  • BAG, 20.01.2000 - 2 AZR 378/99

    Krankheitsbedingte Kündigung

    Auszug aus BAG, 16.03.2000 - 2 AZR 75/99
    Der der Privatsphäre zuzurechnende Umstand, daß die Klägerin verheiratet und gegenüber einem Kind unterhaltspflichtig ist, hat vor diesem Hintergrund allenfalls marginale Bedeutung (vgl. Senat 27. Februar 1997 - 2 AZR 302/96 - AP KSchG 1969 § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 36 = EzA KSchG § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 51 und 20. Januar 2000 - 2 AZR 378/99 - zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Nunmehr wäre es im Rahmen der ihr obliegenden abgestuften Darlegungslast Sache der Klägerin gewesen, Konkret zu beanstanden, in welchen Punkten sie die Betriebsratsanhörung für fehlerhaft hält (BAG 20. Januar 2000 - 2 AZR 378/99 - zur Veröffentlichung vorgesehen), wobei auch ein völliges oder teilweises Bestreiten mit Nichtwissen wegen fehlender eigener Wahrnehmung möglich und zulässig ist.

    Ein solches Bestreiten ist in der Tat unzureichend mit der Folge des § 138 Abs. 3 ZPO (BAG 18. September 1997 - 2 AZR 657/96 - insoweit nicht veröffentlicht zu II 2 d der Gründe; 22. Januar 1998 - 2 AZR 267/97 - AP BGB § 174 Nr. 11 = EzA BGB § 174 Nr. 13 zu II 4 der Gründe; 20. Januar 2000 - 2 AZR 378/99 - zur Veröffentlichung vorgesehen zu B II 1 der Gründe; vgl. auch 12. Februar 1997 - 7 AZR 317/96 - AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 187 = EzA BGB § 620 Nr. 145 zu 4 der Gründe).

  • LAG Hessen, 30.03.1998 - 10 Sa 1157/97

    Wirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung; Voraussetzungen einer

    Auszug aus BAG, 16.03.2000 - 2 AZR 75/99
    Landesarbeitsgericht Hessisches - 10 Sa 1157/97 -.

    2 AZR 75/99 10 Sa 1157/97.

    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 30. März 1998 - 10 Sa 1157/97 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.

  • BAG, 08.02.1994 - 9 AZR 332/92

    Urlaubsabgeltung - Erwerbsunfähigkeit - Arbeitsunfähigkeit

    Auszug aus BAG, 16.03.2000 - 2 AZR 75/99
    Einer arbeitsunfähigen Arbeitnehmerin kann nämlich kein Urlaub gewährt werden, worauf die Beklagte in ihrem Antwortschreiben vom 3. Mai 1996 mit Recht hingewiesen hat (BAG 8. Februar 1994 - 9 AZR 332/92 - AP BAT § 47 Nr. 17 = EzA BUrlG § 7 Nr. 93 mwN).
  • BAG, 22.01.1998 - 2 AZR 267/97

    Kündigungsvollmacht des Personalleiters im Gesamtvollstreckungsverfahren

    Auszug aus BAG, 16.03.2000 - 2 AZR 75/99
    Ein solches Bestreiten ist in der Tat unzureichend mit der Folge des § 138 Abs. 3 ZPO (BAG 18. September 1997 - 2 AZR 657/96 - insoweit nicht veröffentlicht zu II 2 d der Gründe; 22. Januar 1998 - 2 AZR 267/97 - AP BGB § 174 Nr. 11 = EzA BGB § 174 Nr. 13 zu II 4 der Gründe; 20. Januar 2000 - 2 AZR 378/99 - zur Veröffentlichung vorgesehen zu B II 1 der Gründe; vgl. auch 12. Februar 1997 - 7 AZR 317/96 - AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 187 = EzA BGB § 620 Nr. 145 zu 4 der Gründe).
  • BAG, 09.10.1986 - 2 AZR 649/85

    Auf fehlerhaftem Anhörungsverfahren beruhende Kündigung - Heilung eines

    Auszug aus BAG, 16.03.2000 - 2 AZR 75/99
    Jedenfalls dann, wenn der Arbeitnehmer eine ordnungsgemäße Betriebsratsanhörung in Zweifel gezogen hat, hat der Arbeitgeber im einzelnen die Tatsachen darzulegen, aus denen sich die ordnungsgemäße Anhörung des Betriebsrats ergeben soll; der Arbeitgeber trägt dann insoweit zunächst die Darlegungs- und letztlich die Beweislast (BAG 9. Oktober 1986 - 2 AZR 649/85 - insoweit nicht veröffentlicht; 20. Mai 1988 - 2 AZR 682/87 - BAGE 59, 32).
  • BAG, 20.05.1988 - 2 AZR 682/87

    Arbeitsverhältnis: Personenbedingte Kündigung wegen Ableistung des Wehrdienstes

    Auszug aus BAG, 16.03.2000 - 2 AZR 75/99
    Jedenfalls dann, wenn der Arbeitnehmer eine ordnungsgemäße Betriebsratsanhörung in Zweifel gezogen hat, hat der Arbeitgeber im einzelnen die Tatsachen darzulegen, aus denen sich die ordnungsgemäße Anhörung des Betriebsrats ergeben soll; der Arbeitgeber trägt dann insoweit zunächst die Darlegungs- und letztlich die Beweislast (BAG 9. Oktober 1986 - 2 AZR 649/85 - insoweit nicht veröffentlicht; 20. Mai 1988 - 2 AZR 682/87 - BAGE 59, 32).
  • BAG, 12.02.1997 - 7 AZR 317/96

    Befristeter Arbeitsvertrag aufgrund vorübergehend freier Haushaltsmittel infolge

    Auszug aus BAG, 16.03.2000 - 2 AZR 75/99
    Ein solches Bestreiten ist in der Tat unzureichend mit der Folge des § 138 Abs. 3 ZPO (BAG 18. September 1997 - 2 AZR 657/96 - insoweit nicht veröffentlicht zu II 2 d der Gründe; 22. Januar 1998 - 2 AZR 267/97 - AP BGB § 174 Nr. 11 = EzA BGB § 174 Nr. 13 zu II 4 der Gründe; 20. Januar 2000 - 2 AZR 378/99 - zur Veröffentlichung vorgesehen zu B II 1 der Gründe; vgl. auch 12. Februar 1997 - 7 AZR 317/96 - AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 187 = EzA BGB § 620 Nr. 145 zu 4 der Gründe).
  • BAG, 11.03.1999 - 2 AZR 507/98

    Fristlose Kündigung (Loyalitätsverstoß)

    Auszug aus BAG, 16.03.2000 - 2 AZR 75/99
    Auch insoweit befindet sich das angegriffene Urteil in voller Übereinstimmung mit der ständigen Rechtsprechung des Senats (zuletzt 11. März 1999 - 2 AZR 507/98 - AP BGB § 626 Nr. 149 = EzA BGB § 626 nF Nr. 176 mwN).
  • BAG, 27.02.1997 - 2 AZR 302/96

    Kündigung wegen wiederholten Zuspätkommens zur Arbeit; Anhörung des Betriebsrats

    Auszug aus BAG, 16.03.2000 - 2 AZR 75/99
    Der der Privatsphäre zuzurechnende Umstand, daß die Klägerin verheiratet und gegenüber einem Kind unterhaltspflichtig ist, hat vor diesem Hintergrund allenfalls marginale Bedeutung (vgl. Senat 27. Februar 1997 - 2 AZR 302/96 - AP KSchG 1969 § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 36 = EzA KSchG § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 51 und 20. Januar 2000 - 2 AZR 378/99 - zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BAG, 18.09.1997 - 2 AZR 657/96
    Auszug aus BAG, 16.03.2000 - 2 AZR 75/99
    Ein solches Bestreiten ist in der Tat unzureichend mit der Folge des § 138 Abs. 3 ZPO (BAG 18. September 1997 - 2 AZR 657/96 - insoweit nicht veröffentlicht zu II 2 d der Gründe; 22. Januar 1998 - 2 AZR 267/97 - AP BGB § 174 Nr. 11 = EzA BGB § 174 Nr. 13 zu II 4 der Gründe; 20. Januar 2000 - 2 AZR 378/99 - zur Veröffentlichung vorgesehen zu B II 1 der Gründe; vgl. auch 12. Februar 1997 - 7 AZR 317/96 - AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 187 = EzA BGB § 620 Nr. 145 zu 4 der Gründe).
  • BAG, 12.08.1999 - 2 AZR 748/98

    Außerordentliche Kündigung; Schwerbehinderte

  • BAG, 23.09.1992 - 2 AZR 199/92

    Darlegungslast und Beweislast bei vom Arbeitnehmer behaupteter Erkrankung und

  • BAG, 19.08.1982 - 2 AZR 230/80

    Kündigungsrücknahme nach Klageerhebung und vor Auflösungsantrag

  • BAG, 05.02.1998 - 2 AZR 227/97

    Außerordentliche Kündigung wegen Wegfalls der Beschäftigungsmöglichkeit bei

  • BAG, 20.01.1994 - 2 AZR 521/93

    Fristlose Kündigung; Selbstbeurlaubung

  • BAG, 17.04.1986 - 2 AZR 308/85

    Anspruch auf Rückerstattung von Arbeitslosengeld - Eintritt in die

  • ArbG Chemnitz, 29.01.2018 - 11 Ca 1751/17

    Urlaubserteilung: Angemessene Zeitspanne für Arbeitgeber zur Gewährung von Urlaub

    Eine etwaige Selbstbeurlaubung ist zwar grundsätzlich geeignet, eine ordentliche und auch eine außerordentliche Kündigung zu rechtfertigen (BAG vom 16.03.2000 - 2 AZR 75/99 - NZA 2000, 1332).

    Da es jedoch keine absoluten Kündigungsgründe gibt, ist auch bei hier der ultima-ratio-Grundsatz zu beachten und eine abschließende Interessenabwägung durchzuführen, bei der u. a. relevant sein könnte, ob der Arbeitgeber den Urlaub aus billigenswerten Gründen abgelehnt (vgl. BAG vom 16.03.2000 - 2 AZR 75/99 - NZA 2000, 1332) oder den Urlaubsantrag länger unbeschieden gelassen hat (vgl. LAG Köln vom 28.06.2013 - 4 Sa 8/13 - NZA-RR 2014).

  • BAG, 02.03.2006 - 2 AZR 53/05

    Außerordentliche Kündigung

    Auch wenn das Berufungsgericht in diesem Zusammenhang keine ausdrücklichen Ausführungen zur langjährigen Beschäftigung des Klägers beim Beklagten gemacht hat, ist davon auszugehen, dass es diesen Umstand gleichwohl in seine Erwägungen einbezogen hat, weil es die Beschäftigungsdauer im Tatbestand zur Kenntnis genommen hat (5. April 2001 - 2 AZR 159/00 - AP BGB § 626 nF Nr. 171 = EzA B § 626 Nr. 187; 16. März 2000 - 2 AZR 75/99 - AP BetrVG 1972 § 102 Nr. 114 = EzA BGB 626 nF Nr. 179).
  • ArbG Berlin, 11.08.2004 - 7 Ca 6272/04

    Wirksamkeit einer ordentlichen betriebsbedingten Kündigung nach Abschluss eines

    Bestreitet der Arbeitnehmer in zulässiger Weise anfänglich zunächst pauschal die Ordnungsgemäßheit der Betriebsratsanhörung, so muss der Arbeitgeber im Einzelnen die Tatsachen darlegen, aus denen sich die ordnungsgemäße Anhörung des Betriebsrats ergeben soll (BAG [16.03.2000] - 2 AZR 75/99 - NZA 2000, 1332 (1335) [BAG 16.03.2000 - 2 AZR 75/99] ).

    Trägt der Arbeitgeber konkret und schlüssig eine ordnungsgemäße Betriebsratsanhörung vor, darf der Arbeitnehmer einen konkreten und schlüssigen Arbeitgebervortrag nicht mehr nur pauschal bestreiten, sondern muss konkret die Tatsachen bezeichnen, die er weiterhin bestreitet (BAG [16.03.2000] - 2 AZR 75/99 - NZA 2000, 1332 (1335) [BAG 16.03.2000 - 2 AZR 75/99] ; KR/Etzel, 7. Aufl. [2004], § 102 BetrVG Rn. 192; GK-BetrVG/Raab, 7. Aufl. [2002], § 102 Rn. 88; Kittner, in: Däubler/Kittner/Klebe, BetrVG, 9. Aufl. [2004], § 102 Rn. 240).

    Will der Arbeitnehmer mangels eigener Wahrnehmung den gesamten Sachvortrag der Beklagten zur Betriebsratsanhörung bestreiten, so muss er dies unter Berufung auf die fehlende eigene Wahrnehmung deutlich machen (BAG [16.03.2000] - 2 AZR 75/99 - NZA 2000, 1332 (1335) [BAG 16.03.2000 - 2 AZR 75/99] ; Richardi/Thüsing, BetrVG, 9. Aufl. [2004], § 102 Rn. 134; kritisch Kraft, Anm. BAG EzA BGB § 626 n.F. Nr. 179: Formalismus).

    Von der Obliegenheit des Arbeitnehmers, konkreten Vortrag des Arbeitgebers konkret zu bestreiten, zu trennen ist die Frage, ob der Arbeitnehmer eine Betriebsratsanhörung auch dann mit Nichtwissen bestreiten darf, wenn er die Möglichkeiten, sich selbst beim Betriebsrat zu erkundigen, nicht ausgeschöpft hat (vgl. BAG [16.03.2000] - 2 AZR 75/99 - NZA 2000, 1332 (1335) [BAG 16.03.2000 - 2 AZR 75/99] ; unklar Preis, in: Stahlhacke/Preis/Vossen, Kündigung, 8. Aufl. [2002], Rn. 378).

    Wiederum eine andere Frage ist, inwieweit das Argument der Notwendigkeit des konkreten Bestreitens nicht vorgeschoben ist, um einer Revision der eigenen etablierten Rechtsprechung zur Zulässigkeit des Bestreitens mit Nichtwissen aus dem Wege zu gehen (vgl. Mühlhausen, NZA 2002, 644 (650) [BAG 16.03.2000 - 2 AZR 75/99] ) oder um verdeckt aus prozessökonomischen Gründen eine (unzulässige) antizipierte Beweiswürdigung vorzunehmen.

    generell (HK-KSchG/Höland, KSchG, 4. Aufl. [2001], § 1 Anh. 1 Rn. 42), konkret für das anfängliche pauschale Bestreiten der Ordnungsgemäßheit der Betriebsratsanhörung (BAG [16.03.2000] - 2 AZR 75/99 - NZA 2000, 1332 (1335) [BAG 16.03.2000 - 2 AZR 75/99] ; GK-BetrVG/Raab, 7. Aufl. [2002], § 102 Rn. 88; Kittner, in: Däubler/Kittner/Klebe, BetrVG, 9. Aufl. [2004], § 102 Rn. 240; Preis, in: Stahlhacke/Preis/Vossen, Kündigung, 8. Aufl. [2002], Rn. 378; Richardi/Thüsing, BetrVG, 9. Aufl. [2004], § 102 Rn. 134; Ricken, in: Henssler/Willemsen/Kalb, Arbeitsrecht [2004], § 102 BetrVG Rn. 46) und auch dann, wenn der Arbeitgeber eine ordnungsgemäße Anhörung im Detail schlüssig vorgetragen hat (BAG [16.03.2000] - 2 AZR 75/99 - NZA 2000, 1332 (1335) [BAG 16.03.2000 - 2 AZR 75/99] (entgegen GK-BetrVG/Raab, 7. Aufl. [2002], § 102 Rn. 88 insoweit klar); BAG [23.06.1983] - 2 AZR 15/82 - AP KSchG 1969 § 1 Krankheit Nr. 10 ; Kittner, in: Däubler/Kittner/Klebe, BetrVG, 9. Aufl. [2004], § 102 Rn. 240; Koch, in: Ascheid/Preis/Schmidt, Großkommentar, 2. Aufl. [2004], § 102 BetrVG Rn. 165; KR/Etzel, 7. Aufl. [2004], § 102 BetrVG Rn. 192 a.E.; Preis, in: Stahlhacke/Preis/Vossen, Kündigung, 8. Aufl. [2002], Rn. 378; Richardi/Thüsing, BetrVG, 9. Aufl. [2004], § 102 Rn. 134; Ricken, in: Henssler/Willemsen/Kalb, Arbeitsrecht [2004], § 102 BetrVG Rn. 46; Busemann, NZA 1987, 581 (584)).

    Die Gegenauffassung verneint für diesen Fall die Zulässigkeit eines Bestreitens mit Nichtwissens entweder generell (Mühlhausen, NZA 2002, 644 ff [BAG 16.03.2000 - 2 AZR 75/99] ; Spitzweg/Lücke, NZA 1995, 406 (407 f.); Eich, DB 1975, 1603 (1606)) oder jedenfalls für den Fall einer detaillierten, schlüssigen Darlegung der Anhörung des Betriebsrats (LAG Köln [07.08.1998] - 11 Sa 218/98 - LAGE BetrVG 1972 § 102 Nr. 72; LAG Köln [31.01.1994] - 3 Sa 1136/93 - LAGE BetrVG 1972 § 102 Nr. 38; Kraft, Anm. BAG EzA BGB § 626 n.F. Nr. 179 und auch implizit BAG [12.02.1997] - 7 AZR 317/96 - NZA 1997, 941 (942) [BAG 12.02.1997 - 7 AZR 317/96] , da - im unausgesprochenem Widerspruch zum 2. Senat - die Möglichkeit des substantiierten Bestreitens einer Personalratsanhörung nach erfolgter substantiierter arbeitgeberseitiger Darlegung der Personalratsanhörung mit der Möglichkeit des Arbeitnehmers, sich beim Personalrat über den genauen Hergang zu "vergewissern", begründend; vgl. Mühlhausen, NZA 2002, 644 (648) [BAG 16.03.2000 - 2 AZR 75/99] ).

    Die Zulässigkeit eines Bestreitens mit Nichtwissens gemäß § 138 IV ZPO folgt entgegen dem B AG nicht schon daraus, dass die Betriebsratsanhörung keine Handlung des Arbeitnehmers und gewöhnlich auch nicht Gegenstand seiner Wahrnehmung ist (so aber BAG [16.03.2000] - 2 AZR 75/99 - NZA 2000, 1332 (1335) [BAG 16.03.2000 - 2 AZR 75/99] ).

    Dies ist eine Selbstverständlichkeit, die jedoch nicht die Frage beantwortet, ob den Arbeitnehmer nicht eine Erkundigungslast entweder nach § 138 IV ZPO oder nach § 138 II ZPO trifft (vgl. Mühlhausen, NZA 2002, 644 (647) [BAG 16.03.2000 - 2 AZR 75/99] ).

    Selbst wenn der Arbeitnehmer gegenüber dem Betriebsrat keinen einklagbaren Informationsanspruch haben sollte, stelle dies eine Informationspflicht des Arbeitnehmers nicht in Frage, da der Arbeitnehmer dieser schon dann genüge, wenn er sich ernsthaft um eine Information bemühe (Spitzweg/Lücke, NZA 1995, 406 (407 f.); ohne nähere Begründung von BAG [16.03.2000] - 2 AZR 75/99 - NZA 2000, 1332 (1335) [BAG 16.03.2000 - 2 AZR 75/99] abgelehnt).

    Nach allgemeinem Prozessrecht bestehe eine Informationsobliegenheit dann, wenn es sich um Handlungen oder Wahrnehmungen von gesetzlichen oder rechtsgeschäftlichen Vertretern handele und eine Erkundigung möglich und zumutbar sei (Mühlhausen, NZA 2002, 644 (647) [BAG 16.03.2000 - 2 AZR 75/99] ).

    Wie auch immer die Beziehung der Arbeitnehmer zum Betriebsrat genau zu fassen sei, jedenfalls bestehe eine ausreichende Sonderverbindung, so dass der Betriebsrat eine sonstige Person im vorgenannten Sinn sei (Mühlhausen, NZA 2002, 644 (648) [BAG 16.03.2000 - 2 AZR 75/99] ).

    Folgt man der Logik des BAG in seinem Urteil vom 16.03.2000 - 2 AZR 75/99 - NZA 2000, 1332 (1335) [BAG 16.03.2000 - 2 AZR 75/99] , so war die Klägerin deshalb allerdings noch nicht der Last erhoben, die bestrittenen Tatsachen konkret zu benennen.

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