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   BVerfG, 15.12.1999 - 1 BvR 505/95   

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https://dejure.org/1999,2043
BVerfG, 15.12.1999 - 1 BvR 505/95 (https://dejure.org/1999,2043)
BVerfG, Entscheidung vom 15.12.1999 - 1 BvR 505/95 (https://dejure.org/1999,2043)
BVerfG, Entscheidung vom 15. Dezember 1999 - 1 BvR 505/95 (https://dejure.org/1999,2043)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Keine Verletzung der Pressefreiheit durch Mitbestimmung des Betriebsrats bei Festlegung der Arbeitszeit von Mitarbeitern eines Presseunternehmens - Tendenzbestimmung und Tendenzverwirklichung der Verleger

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Zur Mitbestimmung des Betriebsrats bei der Festlegung der Arbeitszeit von Redakteuren/ Mitarbeitern in einem Presseunternehmen/ Rundfunksender

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Zur Mitbestimmung des Betriebsrats bei der Festlegung der Arbeitszeit von Redakteuren/Mitarbeitern in einem Presseunternehmen/Rundfunksender

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Festlegung des Arbeitsbeginns von Mitarbeitern eines Presseunternehmens; Vorverlegung der Nachtarbeitszeit ohne Beteiligung des Betriebsrats; Anwendbarkeit des Betriebsverfassungsgesetzes bei Nichtbetroffenheit von Tendenzträgern; Schutzumfang des Grundrechts der ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2000, 2339
  • NZA 2000, 264
  • afp 2000, 86
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 06.11.1979 - 1 BvR 81/76

    Tendenzbetrieb

    Auszug aus BVerfG, 15.12.1999 - 1 BvR 505/95
    Die maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen sind in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts hinreichend geklärt (vgl. insbesondere BVerfGE 52, 283).

    Der verfassungsrechtlichen Überprüfung unterliegt daher nur die Frage, ob die vom Bundesarbeitsgericht gefundene Auslegung mit den verfassungsrechtlichen Geboten der insoweit als Prüfungsmaßstab allein in Betracht kommenden Pressefreiheit (Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG) im Einklang steht, auf die die Beschwerdeführerin sich als Verlegerin berufen kann (vgl. BVerfGE 52, 283 [295]).

    Dem Staat sind insoweit nicht nur unmittelbare Eingriffe, vor allem in Gestalt eigener Einflußnahme auf die Tendenz von Zeitungen, verwehrt; er darf auch nicht durch rechtliche Regelungen die Presse fremden - nicht-staatlichen - Einflüssen unterwerfen oder öffnen, die mit dem durch Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG begründeten Postulat unvereinbar wären, der Freiheit der Presse Rechnung zu tragen (vgl. BVerfGE 52, 283 [296]).

    Ein solcher Einfluß wäre ein "fremder"; seine Begründung würde zu einer Einschränkung der Pressefreiheit des Verlegers führen (vgl. BVerfGE 52, 283 [296 ff.]).

    Die Anwendung von Mitbestimmungsrechten ist, soweit durch sie die Pressefreiheit eingeschränkt würde, durch § 118 Abs. 1 Satz 1 BetrVG ausgeschlossen (vgl. BVerfGE 52, 283 [299]).

    Soweit für die Auslegung grundrechtsgestaltender Regelungen auch das Sozialstaatsprinzip heranzuziehen ist, darf dies nicht in eine Beschränkung des Grundrechts auf Pressefreiheit umschlagen (vgl. BVerfGE 52, 283 [299]).

  • BAG, 30.01.1990 - 1 ABR 101/88

    Mitbestimmung bei Arbeitszeit von Redakteuren

    Auszug aus BVerfG, 15.12.1999 - 1 BvR 505/95
    Die Tendenzbeeinträchtigung werde auch nicht dadurch ausgeschlossen, daß entsprechend der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 30. Januar 1990 (= BAGE 64, 103) der Tendenzschutz in dem Verfahren vor der Einigungsstelle hinreichende Berücksichtigung finden solle.
  • BVerfG, 11.05.1976 - 1 BvR 671/70

    Deutschland-Magazin

    Auszug aus BVerfG, 15.12.1999 - 1 BvR 505/95
    Das Bundesverfassungsgericht prüft lediglich nach, ob dabei die grundrechtlichen Normen und Maßstäbe beachtet worden sind (vgl. BVerfGE 42, 143 [148]).
  • BVerfG, 11.10.1977 - 2 BvR 209/76

    Stiftungen

    Auszug aus BVerfG, 15.12.1999 - 1 BvR 505/95
    Denn diese Vorschrift beschränkt die Pressefreiheit nicht, vielmehr schirmt sie sie gerade - im Rahmen der Reichweite der Norm - vor einer Beeinträchtigung durch betriebliche Mitbestimmungsrechte ab (vgl. BVerfGE 46, 73 [95]).
  • BAG, 14.01.1992 - 1 ABR 35/91

    Einigungsstellenspruch über Arbeitszeit von Redakteuren

    Auszug aus BVerfG, 15.12.1999 - 1 BvR 505/95
    Da es bei der Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten zunächst um den wertneutralen Arbeitsablauf des Betriebs gehe, komme eine Einschränkung des Mitbestimmungsrechts nur in Ausnahmefällen in Betracht (Bezugnahme auf BAGE 69, 187).
  • BVerfG, 30.04.2015 - 1 BvR 2274/12

    Blutspendedienst unterliegt betrieblicher Mitbestimmung

    Zudem soll die Einschränkung der betrieblichen Mitbestimmung nach § 118 Abs. 1 BetrVG die Grundrechtsentfaltung von Tendenzbetrieben zugunsten unternehmerischer Interessen mit spezifisch grundrechtsgeschützter, geistig-ideeller oder politischer Zielsetzung gewährleisten (Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung, BTDrucks VI/2729, S. 17; vgl. auch BVerfGE 52, 283 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 15. Dezember 1999 - 1 BvR 505/95 -, Rn. 26; stRspr BAG seit BAG, Beschluss vom 22. April 1975 - 1 ABR 604/73 -, juris, Rn. 13; Beschluss vom 14. September 2010 - 1 ABR 29/09 -, juris, Rn. 24).

    Hinter solchen bereichsspezifischen Grundrechten muss das Sozialstaatsprinzip zurücktreten; der Tendenzschutz ist insoweit eine grundrechtsausgestaltende Regelung (vgl. BVerfGE 52, 283 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 15. Dezember 1999 - 1 BvR 505/95 -, Rn. 26).

  • BAG, 14.09.2010 - 1 ABR 29/09

    Betriebsrat - karitative Unternehmen - Tendenzträger - pädagogische Mitarbeiter

    An einer solchen Beeinträchtigung von grundrechtlichen Rechtspositionen fehlt es aber bei Unternehmen und Betrieben, die lediglich karitativen oder erzieherischen Bestimmungen außerhalb des durch Art. 7 Abs. 4, 5 GG geschützten Bereichs dienen (BAG 5. Oktober 2000 - 1 ABR 14/00 - zu B II 1 b aa der Gründe, AP BetrVG 1972 § 118 Nr. 67 = EzA BetrVG 1972 § 118 Nr. 72) .
  • BAG, 19.06.2001 - 1 AZR 463/00

    Wirksamkeit eines Redaktionsstatuts und seiner Kündigung

    Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG verwehrt dem Betriebsrat jeden Einfluß auf die Tendenz des Presseerzeugnisses (BVerfG 6. November 1979 - 1 BvR 81/76 - BVerfGE 52, 283, zu B II 1 b, c der Gründe; 1. Kammer des Ersten Senats 15. Dezember 1999 - 1 BvR 505/95 - AP BetrVG 1972 § 118 Nr. 67, zu II 2 b bb der Gründe).
  • BVerfG, 29.04.2003 - 1 BvR 62/99

    Keine Erstreckung des Tendenzschutzes von Tendenzunternehmen auf

    Ob mit einer mitbestimmungsbedürftigen Maßnahme eine Einschränkung der publizistischen Freiheit einhergeht, hängt von den konkreten Auswirkungen auf die Tendenzverwirklichung ab (vgl. BVerfG, 1. Kammer des Ersten Senats, NJW 2000, S. 1711 ; NJW 2000, S. 2339 ).

    Nur soweit Einschränkungen der Freiheit, Tendenzentscheidungen unbeeinflusst zu treffen, zu besorgen sind, müssen Beteiligungsrechte von Verfassungs wegen ausgeschlossen bleiben (BVerfG, 1. Kammer des Ersten Senats, NJW 2000, S. 2339 ).

  • BAG, 13.10.2004 - 7 ABR 6/04

    Betriebsratswahl - ABM-Beschäftigte - Wahlberechtigung

    Zur Erfüllung dieses Zwecks werden die Beschäftigten in einer Arbeitsbeschaffungsmaßnahme als Arbeitnehmer eingesetzt (vgl. zur Berechnung der für die Bildung eines Wirtschaftsausschusses erforderlichen Regelzahl die Berücksichtigung von im Rahmen des § 19 Abs. 2 Alternative 1 BSHG tätiger Arbeitnehmer: BAG 5. Oktober 2000 - 1 ABR 14/00 - AP BetrVG 1972 § 118 Nr. 67 = EzA BetrVG 1972 § 118 Nr. 72, zu B II 2 b bb der Gründe).
  • BAG, 14.09.2010 - 1 ABR 16/09

    Betriebsrat - karitative Unternehmen - Tendenzträger - Psychologe

    An einer solchen Beeinträchtigung von grundrechtlichen Rechtspositionen fehlt es aber bei Unternehmen und Betrieben, die lediglich karitativen oder erzieherischen Bestimmungen außerhalb des durch Art. 7 Abs. 4, 5 GG geschützten Bereichs dienen (BAG 5. Oktober 2000 - 1 ABR 14/00 - zu B II 1 b aa der Gründe, AP BetrVG 1972 § 118 Nr. 67 = EzA BetrVG 1972 § 118 Nr. 72) .
  • LAG Hessen, 17.03.2009 - 4 TaBV 168/08

    Altersdiskriminierung durch eine Höchsteinstiegsaltersgrenze -

    Die Unwirksamkeit eines Teils eines Tarifvertrages bewirkt nur dann die Unwirksamkeit des gesamten Tarifvertrags, wenn der gültige Teil keine eigene Bedeutung hat oder die Gesamtregelung ihren Sinn verlieren würde, wenn ein Teil von ihr unwirksam ist (vgl. etwa BAG 18. Dezember 1996 - 4 AZR 129/96 - AP TVG § 1 Kündigung Nr. 14, zu II 1.4; 05. Oktober 2000 - 1 ABR 14/00 - AP BetrVG 1972 § 118 Nr. 67, zu B II 1 b bb (3)).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 24.02.2005 - 1 Sa 777/04

    Befristung nach dem Hochschulrahmengesetz

    Bei mehreren aufeinander folgenden befristeten Arbeitsverhältnissen beschränkt sich die gerichtliche Überprüfung auf den zuletzt zwischen den Parteien geschlossenen Arbeitsvertrag (vgl. BAG, 08.05.1985, NZA 1986, 569 [570]; 15.02.1995, NZA 1995, 987; 26.07.2000, NZA 2000, 264 [265]; 10.03.2004, NZA 2004, 925 [926]).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 22.11.2000 - A 5 S 13/99

    Mitbestimmungsrecht des Personalrats bei der Einstellung einer Regieassistentin;

    Ein solcher Einfluss wäre ein "fremder", seine Begründung würde zu einer Einschränkung der Kunstfreiheit führen (BVerfG, B. v. 15.12.1999 - 1 BvR 505/98 -, NJW 2000, 2339 [BVerfG 15.12.1999 - 1 BvR 505/95] : Presse; B. v. 15.12.19999 - 1 BvR 729/92 -, NJW 2000, 1711: Rundfunk).

    Sie hat anders als Maßnahmen im technischen-organisatorischen Bereich (vgl. dazu BVerfG, B. v. 15.12.1999 - 1 BvR 505/95 - a. a. O.) auch zentrale Bedeutung für die künstlerische Konzeption des Theaters.

  • LAG Hamm, 23.04.2012 - 10 TaBV 19/12

    Errichtung einer Einigungsstelle zur "Festlegung der zeitlichen Lage des

    Auch für Redakteure an Tageszeitungen ist das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit sowie die Verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage nicht ausgeschlossen (BAG 30.01.1990 - 1 ABR 101/88 - AP BetrVG 1972 § 118 Nr. 44; BAG 14.01.1992 - 1 ABR 35/91 - AP BetrVG 1972 § 118 Nr. 49; BAG 11.02.1992 - 1 ABR 49/91 - AP BetrVG 1972 § 118 Nr. 50; BVerfG 15.12.1999 - 1 BvR 505/95 - AP BetrVG 1972 § 118 Nr. 67; Fitting, aaO, § 118 Rn. 32; ErfK/Kania, 12. Aufl. § 118 BetrVG Rn. 23 m.w.N.).
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