Weitere Entscheidung unten: BGH, 21.03.2000

Rechtsprechung
   BAG, 11.05.1999 - 3 AZR 106/98, 3 AZR 107/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,2031
BAG, 11.05.1999 - 3 AZR 106/98, 3 AZR 107/98 (https://dejure.org/1999,2031)
BAG, Entscheidung vom 11.05.1999 - 3 AZR 106/98, 3 AZR 107/98 (https://dejure.org/1999,2031)
BAG, Entscheidung vom 11. Mai 1999 - 3 AZR 106/98, 3 AZR 107/98 (https://dejure.org/1999,2031)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • nomos.de PDF, S. 55

    EinigungsV Anl. II, Kap. VIII; AO 54 (GBl. I 1954 S. 301); §§ 119, 123, 138, 142, 779 BGB; § 3 BetrAVG
    Zusatzrente nach der AO 54/Verzicht auf Ansprüche gegen Abfindung

  • Wolters Kluwer

    Zusatzrente - Anspruchsverzicht - Zusatzrentenversorgung - Volkseigene Betriebe - Treuhandanstalt - Industriegewerkschaft - Abfindungsvereinbarung - Sittenwidrigkeit

  • Judicialis

    Einigungsvertrag Anlage II Kapitel VIII; ; Anordnung zur Einführung einer Zusatzrentenversorgung für die Arbeiter und Angestellten in den wichtigsten volkseigenen Betrieben vom 9. ... März 1954 (GBl. DDR I 1954 Nr. 30,S. 301 [AO 54]); ; BGB § 779; ; BGB § 138; ; BGB § 142; ; BGB § 119; ; BGB § 123; ; BetrAVG § 3

  • RA Kotz

    Zusatzrente nach der Anordnung 54 - Abfindungsvereinbarung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zusatzrente nach der Anordnung 54 - Abfindungsvereinbarung

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Zusatzrente nach Anordnung 54 und Abfindungsvereinbarung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Anordnung 54 und Abfindungsvereinbarung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2000, 558
  • NZA 2000, 99
  • NJ 2000, 218
  • BB 1999, 2568
  • DB 1999, 1066
  • DB 2000, 99
 
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Wird zitiert von ... (55)Neu Zitiert selbst (2)

  • LAG Sachsen-Anhalt, 26.09.1997 - 9 Sa 434/97

    Streitigkeit über das Bestehen eines Anspruchs auf die Zahlung einer Zusatzrente

    Auszug aus BAG, 11.05.1999 - 3 AZR 106/98
    Landesarbeitsgericht Sachsen-Anhalt - 9 Sa 434/97 -.

    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Sachsen-Anhalt vom 26. September 1997 - 9 Sa 434/97 - wird zurückgewiesen.

  • BAG, 27.02.1996 - 3 AZR 242/95

    Anspruch auf Zusatzrente nach der Anordnung 54

    Auszug aus BAG, 11.05.1999 - 3 AZR 106/98
    Im Frühjahr 1996 erhielt der Kläger aus der Presse Kenntnis vom Urteil des Senats vom 27. Februar 1996 (- 3 AZR 242/95 -).

    Der Vergleich der Parteien ist durch das Urteil des Senats vom 27. Februar 1996 (- 3 AZR 242/95 - BAGE 82, 203 = AP Nr. 4 zu Einigungsvertrag Anlage II Kap. VIII) nach § 779 Abs. 1 BGB nicht unwirksam geworden.

  • BAG, 22.04.2004 - 2 AZR 281/03

    Aufhebungsvertrag - Anfechtung - Inhaltskontrolle - Widerruf

    aa) Eine zur Anfechtung berechtigende arglistige Täuschung durch Unterlassung im Sinne des § 123 BGB begeht, wer bei Vertragsverhandlungen einen Umstand verschweigt, hinsichtlich dessen ihn gegenüber seinem Vertragspartner eine Aufklärungspflicht trifft (st. Rspr., vgl. BAG 11. Mai 1999 - 3 AZR 106/98 - AP Einigungsvertrag Anl. II Kap. VIII Nr. 8 = EzA BGB § 138 Nr. 25; 13. November 1996 - 10 AZR 340/96 - AP BGB § 620 Aufhebungsvertrag Nr. 4 = EzA BetrVG 1972 § 112 Nr. 90; 21. Februar 1991 - 2 AZR 449/90 - AP BGB § 123 Nr. 35 = EzA BGB § 123 Nr. 35; BGH 3. Mai 2002 - V ZR 175/01 - IBR 2002, 382; 12. Juli 2001 - IX ZR 360/00 - NJW 2001, 3331; 20. Oktober 2000 - V ZR 285/99 - NJW 2001, 64).

    Eine Aufklärungspflicht besteht insbesondere dann, wenn die Abwägung der beiderseitigen Interessen unter Billigkeitsgesichtspunkten und unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles ergibt, dass der Arbeitnehmer durch eine sachgerechte und vom Arbeitgeber redlicherweise zu erwartende Aufklärung vor der Aufhebung des Arbeitsverhältnisses bewahrt werden muss, weil er sich durch sie aus Unkenntnis selbst schädigen würde (vgl. BAG 13. November 1996 - 10 AZR 340/96 - AP BGB § 620 Aufhebungsvertrag Nr. 4 = EzA BetrVG 1972 § 112 Nr. 90; zur Aufklärungspflicht in Bezug auf die Altersversorgung: 11. Mai 1999 - 3 AZR 106/98 - AP Einigungsvertrag Anl. II Kap. VIII Nr. 8 = EzA BGB § 138 Nr. 25 und 10. März 1988 - 8 AZR 420/85 - AP BGB § 611 Fürsorgepflicht Nr. 99 = EzA BGB § 611 Aufhebungsvertrag Nr. 6).

  • BAG, 10.05.2007 - 2 AZR 45/06

    Abfindung nach § 1a KSchG - Zeitpunkt der Entstehung des Anspruchs

    a) Eine Aufklärungspflicht besteht insbesondere dann, wenn die Abwägung der beiderseitigen Interessen unter Billigkeitsgesichtspunkten und unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles ergibt, dass der Arbeitnehmer durch eine sachgerechte und vom Arbeitgeber redlicherweise zu erwartende Aufklärung vor der Aufhebung des Arbeitsverhältnisses bewahrt werden muss, weil er sich durch sie aus Unkenntnis selbst schädigen würde (vgl. BAG 22. April 2004 - 2 AZR 281/03 - AP BGB § 620 Aufhebungsvertrag Nr. 27 = EzA BGB 2002 § 312 Nr. 2; 13. November 1996 - 10 AZR 340/96 - AP BGB § 620 Aufhebungsvertrag Nr. 4 = EzA BetrVG 1972 § 112 Nr. 90; zur Aufklärungspflicht in Bezug auf die Altersversorgung: 11. Mai 1999 - 3 AZR 106/98 -AP Einigungsvertrag Anl. II Kap. VIII Nr. 8 = EzA BGB § 138 Nr. 25 und 10. März 1988 - 8 AZR 420/85 - AP BGB § 611 Fürsorgepflicht Nr. 99 = EzA BGB § 611 Aufhebungsvertrag Nr. 6).
  • BAG, 15.11.2016 - 3 AZR 582/15

    Betriebliche Altersversorgung - Änderungsvereinbarung - AGB-Kontrolle - Wegfall

    Die Beklagte war nicht verpflichtet, über eine Rechtsauffassung zu informieren, die sie - in Übereinstimmung mit einem von ihr hierzu eingeholten Gutachten - rechtlich selbst nicht für zutreffend hält (vgl. BAG 11. Mai 1999 - 3 AZR 106/98 - zu IV 2 der Gründe) .
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Rechtsprechung
   BGH, 21.03.2000 - 4 StR 287/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,811
BGH, 21.03.2000 - 4 StR 287/99 (https://dejure.org/2000,811)
BGH, Entscheidung vom 21.03.2000 - 4 StR 287/99 (https://dejure.org/2000,811)
BGH, Entscheidung vom 21. März 2000 - 4 StR 287/99 (https://dejure.org/2000,811)
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Klarstellender Gesetzgebungsakt

§ 121 Abs. 2 GVG, auch eine nachträgliche Klarstellung durch den Gesetzgeber (in der Gesetzesbegründung, ohne rechtliche Rückwirkung) kann eine frühere Entscheidung hinfällig machen und somit die Vorlagepflicht entfallen lassen

Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 121 Abs. 2 GVG; § 5 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. § 1 Abs. 1 Arbeitnehmer-Entsendegesetz-AEntG; § 79 Abs. 3 Satz 1 OWiG; § 9 Abs. 1 Nr. 1 OWiG
    Zulässigkeit der Vorlage; Entscheidungserheblichkeit; Fahrlässige Nichtzahlung des Mindestlohns

  • lexetius.com

    GVG § 121 Abs. 2

  • openjur.de

Papierfundstellen

  • BGHSt 46, 17
  • NJW 2000, 1880
  • NZA 2000, 558
 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (37)

  • BGH, 27.01.1961 - 1 StR 324/60

    Anbringen eines Warenautomatens an einer Hauswand - Mangelhaftigkeit eines

    Auszug aus BGH, 21.03.2000 - 4 StR 287/99
    In solchen Fällen hat der Bundesgerichtshof wiederholt das Vorliegen einer entscheidungserheblichen Divergenz bejaht (vgl. BGHSt 15, 361; 23, 377, 378 ff.; 33, 394, 396; vgl. auch OLG Stuttgart Die Justiz 1977, 276), einen Wegfall der Vorlegungsvoraussetzungen jedoch für den Fall erwogen, daß die anderweitigen Rechtsänderungen es schlechterdings ausgeschlossen erscheinen lassen, die Rechtsfrage anders als nunmehr beabsichtigt zu entscheiden (BGHSt 33, 394, 396; vgl. auch Hannich aaO; Hanack aaO S. 168) bzw. die Änderung eine grundlegend neue Rechtslage geschaffen hat (BGHSt 23, 377, 378 f.; 39, 288, 289 = JR 1994, 121 m. abl.

    Die im Jahre 1998 erfolgte Neufassung der erst 1996 erlassenen Vorschriften hat daher keinen neuen Rechtszustand geschaffen, sondern lediglich das zutreffende Verständnis der alten Fassung verdeutlicht (vgl. BGHSt 15, 361, 367).

  • BGH, 09.09.1997 - 1 StR 730/96

    Landfriedensbruch (keine einschränkende Auslegung der formellen

    Auszug aus BGH, 21.03.2000 - 4 StR 287/99
    Dies kann ferner - über den Fall hinaus, daß der Bundesgerichtshof die Rechtsfrage bereits eindeutig (BGHSt 13, 129, 133; 34, 90, 92; 94, 97) entschieden hat (BGHSt 16, 7, 9; 27, 228, 230 f.; 34, 79, 80; 43, 241, 244 f.; 277, 282; BGH LM Nr. 11 zu § 121 GVG; NJW 1977, 964) - allein schon die Folge eines vollzogenen Wandels der höchstrichterlichen Rechtsprechung sein; so ist die "neuere Rechtsprechung zur Auslegung strafrechtlicher Normen" geeignet, ältere Entscheidungen zu den Subsidiaritätsklauseln in verschiedenen Strafvorschriften als überholt erscheinen zu lassen (BGHSt 43, 237, 239; vgl. bereits RGZ 102, 276, 278; Schäfer/Harms aaO § 121 GVG Rdn. 46, 47, 60).

    Stets bedarf es jedoch hinreichend sicherer und offenkundiger Anhaltspunkte, in welchem Sinn der Gesetzgeber die in Rede stehende Norm verstanden wissen will (vgl. BGHSt 43, 237, 239).

  • BayObLG, 13.10.1999 - 3 ObOWi 88/99

    Beschäftigung inländischer Arbeitnehmer zu untertariflichen Bedingungen

    Auszug aus BGH, 21.03.2000 - 4 StR 287/99
    Hier kommt hinzu, daß die vom Oberlandesgericht Düsseldorf vertretene Auslegung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes eher fernlag (ablehnend auch AG Neubrandenburg wistra 1999, 355; offengelassen von BayObLG NStZ 2000, 148).
  • BAG, 19.09.2012 - 5 AZR 627/11

    Zweistufige tarifliche Ausschlussfrist - Annahmeverzugsvergütung

    Schon im Hinblick auf § 31 BVerfGG entfällt die Vorlagepflicht, wenn das Bundesverfassungsgericht die entscheidungserhebliche Rechtsfrage abweichend von der bisherigen Rechtsprechung selbst entschieden hat (vgl. BGH 21. März 2000 - 4 StR 287/99 - zu II 2 b aa der Gründe, BGHSt 46, 17; 26. Januar 1977 - 3 StR 527/76 - NJW 1977, 686; 17. März 2011 - IX ZR 63/10 - Rn. 30, BGHZ 189, 1) .

    Nichts anderes gilt, wenn es den Fachgerichten aufgegeben hat, einen bestimmten rechtlichen Komplex insgesamt anhand der von ihm entwickelten Maßstäbe neu zu gestalten (BGH 21. März 2000 - 4 StR 287/99 - zu II 2 b aa der Gründe, aaO; 5. August 1998 - 5 AR (VS) 1/97 - BGHSt 44, 171) .

  • BGH, 23.05.2011 - 5 StR 394/10

    Keine "automatische" Entlassung konventionswidrig untergebrachter

    Infolge dieser mit Wirkkraft des § 31 BVerfGG ergangenen Entscheidung ist eine Bindung des Senats an die dahingehende Rechtsprechung des 4. Strafsenats entfallen, die noch Anlass für das Anfrageverfahren nach § 132 GVG gegeben hatte; einer Vorlage an den Großen Senat für Strafsachen bedarf es nicht mehr (vgl. BGH, Beschluss vom 21. März 2000 - 4 StR 287/99, BGHSt 46, 17, 20 f.; Hannich in KK-StPO, 6. Aufl., § 132 GVG Rn. 8).
  • BGH, 10.08.2005 - 5 StR 180/05

    Gesetzlicher Richter (Unabhängigkeit und Unparteilichkeit; Verbot, Richter in

    Demnach ist die rechtliche Grundlage der früheren anders lautenden Entscheidungen in Fällen wie dem vorliegenden entfallen (vgl. BGHSt 46, 17, 20).
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