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   BAG, 09.02.2000 - 7 AZR 730/98   

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BAG, 09.02.2000 - 7 AZR 730/98 (https://dejure.org/2000,479)
BAG, Entscheidung vom 09.02.2000 - 7 AZR 730/98 (https://dejure.org/2000,479)
BAG, Entscheidung vom 09. Februar 2000 - 7 AZR 730/98 (https://dejure.org/2000,479)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com

    Befristeter Arbeitsvertrag - Klagefrist - enger sachlicher Zusammenhang zwischen zwei Arbeitsverhältnissen

  • Wolters Kluwer

    Befristeter Arbeitsvertrag - Klagefrist - Enger sachlicher Zusammenhang zwischen zwei Arbeitsverhältnissen

  • Judicialis

    BeschFG § 1 Abs. 5 Satz 1; ; BeschFG § 1 Abs. 5 Satz 2; ; KSchG § 7; ; KSchG § 1 Abs. 1; ; Manteltarifvertrag für den Hamburger Einzelhandel vom 18. Juni 1993 § 2 A Nr. 6

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Befristeter Arbeitsvertrag - Klagefrist - enger sachlicher Zusammenhang zwischen zwei Arbeitsverhältnissen

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BeschFG § 1 Abs. 5 Satz 1 und 2; KSchG § 7, § 1 Abs. 1; MTV für den Hamburger Einzelhandel vom 18. 6. 1993 § 2 A Nr. 6
    Befristeter Arbeitsvertrag: Fiktion einer rechtswirksamen Befristung bei Versäumung der Klagefrist

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 93, 305
  • NJW 2000, 2834
  • NZA 2000, 721
  • BB 2000, 1250
  • DB 2000, 1285
 
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Wird zitiert von ... (40)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 20.01.1999 - 7 AZR 715/97

    Klagefrist nach dem Beschäftigungsförderungsgesetz

    Auszug aus BAG, 09.02.2000 - 7 AZR 730/98
    Die Klagefrist des § 1 Abs. 5 Satz 1 BeschFG gilt auch bei Arbeitsverträgen, die nicht nach den Bestimmungen des BeschFG befristet sind (BAG 20. Januar 1999 - 7 AZR 715/97 - AP BeschFG 1985 § 1 Nr. 21, zu II 1 der Gründe).

    Die Vorschrift findet ferner auch auf die vor ihrem Inkrafttreten abgeschlossenen Verträge Anwendung, bei denen das vereinbarte Fristende vor dem 1. Oktober 1996 lag, aber erst nach diesem Zeitpunkt zur gerichtlichen Überprüfung gestellt wurde (BAG 20. Januar 1999 aaO, zu II 2 der Gründe).

    Die Fiktionswirkung des § 1 Abs. 5 Satz 2 BeschFG iVm. § 7 KSchG trat folglich mit Ablauf des 21. Oktober 1996 ein (BAG 20. Januar 1999 aaO, zu II 3 der Gründe).

    Da die Klagefrist des § 1 Abs. 5 Satz 1 BeschFG für alle Klagen gilt, mit denen die Unwirksamkeit einer Befristung geltend gemacht wird (BAG 20. Januar 1999 aaO, zu II 1 b der Gründe), werden mit ihrer Versäumung alle Voraussetzungen einer rechtswirksamen Befristung fingiert (KR-Lipke 5. Aufl. § 1 BeschFG 1996 Rn. 171).

  • BAG, 10.05.1989 - 7 AZR 450/88

    Mögliche Anrechnung des Zeitraums einer früheren Beschäftigung beim selben

    Auszug aus BAG, 09.02.2000 - 7 AZR 730/98
    Allerdings sind nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts auf die Wartezeit die Zeiten eines früheren Arbeitsverhältnisses mit demselben Arbeitgeber dann anzurechnen, wenn das neue Arbeitsverhältnis in engem sachlichen Zusammenhang mit dem früheren steht (BAG 10. Mai 1989 - 7 AZR 450/88 - BAGE 62, 48, zu II c aa der Gründe; BAG 20. August 1998 - 2 AZR 83/98 - AP KSchG 1969 § 1 Wartezeit Nr. 10 = EzA KSchG § 1 Nr. 50 , zu II 1 der Gründe).

    Angesichts des Gesetzeswortlauts sind allerdings einer solchen Ausnahme enge Grenzen gesetzt (BAG 10. Mai 1989 aaO, zu II c bb der Gründe).

    Bei der Prüfung des engen sachlichen Zusammenhangs kommt es insbesondere auf Anlaß und Dauer der Unterbrechung sowie auf die Art der Weiterbeschäftigung an (BAG 10. Mai 1989 aaO, zu II c aa der Gründe; BAG 20. August 1998 aaO, zu II 1 der Gründe).

    Je länger die zeitliche Unterbrechung währt, desto gewichtiger müssen die sonstigen für einen sachlichen Zusammenhang sprechenden Umstände sein (BAG 20. August 1998 aaO; BAG 10. Mai 1989 aaO, zu II c aa der Gründe; vgl. auch BAG 20. März 1996 - 7 AZR 687/95 - nv., zu II 3 b der Gründe).

  • BAG, 20.08.1998 - 2 AZR 83/98

    Wartezeit des § 1 Abs. 1 KSchG - Probezeitkündigung

    Auszug aus BAG, 09.02.2000 - 7 AZR 730/98
    Allerdings sind nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts auf die Wartezeit die Zeiten eines früheren Arbeitsverhältnisses mit demselben Arbeitgeber dann anzurechnen, wenn das neue Arbeitsverhältnis in engem sachlichen Zusammenhang mit dem früheren steht (BAG 10. Mai 1989 - 7 AZR 450/88 - BAGE 62, 48, zu II c aa der Gründe; BAG 20. August 1998 - 2 AZR 83/98 - AP KSchG 1969 § 1 Wartezeit Nr. 10 = EzA KSchG § 1 Nr. 50 , zu II 1 der Gründe).

    Bei der Prüfung des engen sachlichen Zusammenhangs kommt es insbesondere auf Anlaß und Dauer der Unterbrechung sowie auf die Art der Weiterbeschäftigung an (BAG 10. Mai 1989 aaO, zu II c aa der Gründe; BAG 20. August 1998 aaO, zu II 1 der Gründe).

    Je länger die zeitliche Unterbrechung währt, desto gewichtiger müssen die sonstigen für einen sachlichen Zusammenhang sprechenden Umstände sein (BAG 20. August 1998 aaO; BAG 10. Mai 1989 aaO, zu II c aa der Gründe; vgl. auch BAG 20. März 1996 - 7 AZR 687/95 - nv., zu II 3 b der Gründe).

  • LAG Hamburg, 22.04.1998 - 5 Sa 65/97

    Streitigkeit über die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses aufgrund Befristung;

    Auszug aus BAG, 09.02.2000 - 7 AZR 730/98
    Landesarbeitsgericht Hamburg - 5 Sa 65/97 -.

    7 AZR 730/98 5 Sa 65/97.

    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 22. April 1998 - 5 Sa 65/97 - wird zurückgewiesen.

  • BAG, 12.10.1960 - GS 1/59

    Befristung mit sachlichem Grund / Beendigung durch Fristablauf bei schwangerer

    Auszug aus BAG, 09.02.2000 - 7 AZR 730/98
    Ein solcher ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (seit Großer Senat 12. Oktober 1960 - GS 1/59 - BAGE 10, 65) nur dann erforderlich, wenn durch die Befristung des Arbeitsverhältnisses dem Arbeitnehmer der Schutz zwingender Kündigungsschutzbestimmungen entzogen wird.
  • BAG, 11.11.1982 - 2 AZR 552/81

    Befristeter Arbeitsvertrag mit Lehrer

    Auszug aus BAG, 09.02.2000 - 7 AZR 730/98
    Im Streitfall war die zeitliche Unterbrechung von mehr als vier Monaten sehr beträchtlich und ging deutlich über die Unterbrechungen von 2 2/3 Monaten bzw. von einem Monat und 10 Tagen hinaus, in denen das Bundesarbeitsgericht einen sachlichen Zusammenhang bereits verneint hat (BAG 11. November 1982 - 2 AZR 552/81 - AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 71 = EzA BGB § 620 Nr. 61 , zu B II 2 a der Gründe; BAG 15. Dezember 1983 - 2 AZR 166/82 - nv., zu C II 1 b der Gründe).
  • BAG, 20.03.1996 - 7 AZR 687/95

    Zustandekommen eines befristeten Arbeitsverhältnisses i.R.e. medizinischen

    Auszug aus BAG, 09.02.2000 - 7 AZR 730/98
    Je länger die zeitliche Unterbrechung währt, desto gewichtiger müssen die sonstigen für einen sachlichen Zusammenhang sprechenden Umstände sein (BAG 20. August 1998 aaO; BAG 10. Mai 1989 aaO, zu II c aa der Gründe; vgl. auch BAG 20. März 1996 - 7 AZR 687/95 - nv., zu II 3 b der Gründe).
  • BAG, 15.02.1995 - 7 AZR 680/94

    Betriebsübergang - Befristeter Arbeitsvertrag bei einer

    Auszug aus BAG, 09.02.2000 - 7 AZR 730/98
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. etwa 15. Februar 1995 - 7 AZR 680/94 - AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 166 mwN) ist grundsätzlich lediglich der letzte befristete Arbeitsvertrag der arbeitsgerichtlichen Befristungskontrolle zu unterziehen.
  • BAG, 15.12.1983 - 2 AZR 166/82
    Auszug aus BAG, 09.02.2000 - 7 AZR 730/98
    Im Streitfall war die zeitliche Unterbrechung von mehr als vier Monaten sehr beträchtlich und ging deutlich über die Unterbrechungen von 2 2/3 Monaten bzw. von einem Monat und 10 Tagen hinaus, in denen das Bundesarbeitsgericht einen sachlichen Zusammenhang bereits verneint hat (BAG 11. November 1982 - 2 AZR 552/81 - AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 71 = EzA BGB § 620 Nr. 61 , zu B II 2 a der Gründe; BAG 15. Dezember 1983 - 2 AZR 166/82 - nv., zu C II 1 b der Gründe).
  • BAG, 22.05.2003 - 2 AZR 426/02

    Kündigungsschutz - Wartezeit - Treuwidrigkeit - Maßregelungsverbot

    a) Unterbrechungen bleiben nur ausnahmsweise außer Betracht, wenn nämlich zwischen dem vorangegangenen und dem gekündigten Arbeitsverhältnis ein enger sachlicher Zusammenhang besteht (st. Rspr., vgl. zB BAG 20. August 1998 - 2 AZR 83/98 - BAGE 89, 307, 311 f., zu II 1 der Gründe; 9. Februar 2000 - 7 AZR 730/98 - BAGE 93, 305).
  • BAG, 31.07.2002 - 7 AZR 181/01

    Rahmenvereinbarung mit Tagesaushilfen

    Denn nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts sind auf die Wartezeit die Zeiten eines früheren Arbeitsverhältnisses mit demselben Arbeitgeber dann anzurechnen, wenn das neueste Arbeitsverhältnis in engem sachlichen Zusammenhang mit dem früheren steht (vgl. etwa 9. Februar 2000 - 7 AZR 730/98 - BAGE 93, 305 ff. = AP BeschFG 1985 § 1 Nr. 22, zu b der Gründe mwN).
  • BAG, 22.09.2005 - 6 AZR 607/04

    Kündigung vor Ablauf der Wartezeit; Betriebsratsanhörung

    b) Der Arbeitgeber setzt bei einem "Personalkarussell" einen festen Bestand an Arbeitnehmern planmäßig mit zeitlich erheblichen Unterbrechungen ein, um sich zwar einerseits die von den Arbeitnehmern bereits gewonnenen Erkenntnisse und Erfahrungen zu Nutze zu machen, andererseits aber das Entstehen von gesetzlichem Kündigungsschutz zu verhindern (vgl. BAG 9. Februar 2000 - 7 AZR 730/98 - BAGE 93, 305, 309).
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