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   BAG, 09.11.1999 - 3 AZR 690/98   

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BAG, 09.11.1999 - 3 AZR 690/98 (https://dejure.org/1999,2511)
BAG, Entscheidung vom 09.11.1999 - 3 AZR 690/98 (https://dejure.org/1999,2511)
BAG, Entscheidung vom 09. November 1999 - 3 AZR 690/98 (https://dejure.org/1999,2511)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Baugewerbliche Altersversorgung nach Branchenwechsel

  • Judicialis

    TVG § 1 Tarifverträge - Bau; ; Tarifvertrag über eine zusätzliche Al... ters- und Invalidenbeihilfe im Baugewerbe (TVA) § 1; ; Tarifvertrag über eine Ergänzungsbeihilfe für langjährige Zugehörigkeit zum Baugewerbe (TVE) § 1; ; Tarifvertrag über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe (VTV) § 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Baugewerbliche Altersversorgung nach Branchenwechsel

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Arbeit & Soziales - Betriebliche Altersvorsorge auch bei Branchenwechsel?

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    TVG § 1; Tarifvertrag über eine zusätzliche Alters- und Invalidenbei... hilfe im Baugewerbe (TVA) § 1; Tarifvertrag über eine Ergänzungsbeihilfe für langjährige Zugehörigkeit zum Baugewerbe (TVE) § 1; Tarifvertrag über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe (VTV) § 1
    Betriebliche Altersversorgung: Versorgung nach Branchenwechsel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2000, 730
  • BB 2000, 1999
  • BB 2000, 728 (Ls.)
  • DB 2000, 776
  • BauR 2000, 1100 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 05.10.1993 - 3 AZR 586/92

    ZVK-Leistungen nach Ausscheiden aus fachlichem Geltungsbereich

    Auszug aus BAG, 09.11.1999 - 3 AZR 690/98
    Die tarifvertragliche Pflicht eines Arbeitgebers des Baugewerbes, seinen Arbeitnehmern Leistungen der betrieblichen Altersversorgung seitens der Zusatzversorgungskasse zu verschaffen, erlischt, wenn der Arbeitgeber die Branche wechselt und so aus dem betrieblichen Geltungsbereich der Versorgungstarifverträge des Baugewerbes ausscheidet (Abgrenzung zu BAG 5. Oktober 1993 - 3 AZR 586/92 - AP BetrAVG § 1 Zusatzversorgungskassen Nr. 42).

    Auch allgemeinverbindliche Tarifverträge verlieren ihre Wirksamkeit, wenn der Arbeitgeber wegen einer Änderung des Unternehmenszwecks nicht mehr in ihren fachlichen Geltungsbereich fällt (vgl. BAG 5. Oktober 1993 - 3 AZR 586/92 - BetrAVG § 1 Zusatzversorgungskasse Nr. 42 zu I 2 b der Gründe; 26. September 1979 - 4 AZR 819/77 - BAGE 32, 113, 120; 14. Juni 1994 - 9 AZR 89/93 - BAGE 77, 70, 74).

    Deshalb erlöschen auch die tarifvertraglichen Ansprüche des Arbeitnehmers zusammen mit dem Versicherungsverhältnis für die Zukunft (BAG 5. Oktober 1993 - 3 AZR 586/92 - AP BetrAVG § 1 Zusatzversorgungskassen Nr. 42; 14. Juni 1994 - 9 AZR 89/93 - BAGE 77, 70, 74 ff.; ebenso Wank in Wiedeman TVG 6. Aufl. § 4 Rn. 352).

    Der Kläger beruft sich insoweit zu Unrecht auf das Senatsurteil vom 5. Oktober 1993 (- 3 AZR 586/92 - AP BetrAVG § 1 Zusatzversorgungskassen Nr. 42).

  • LAG Hessen, 08.04.1998 - 8 Sa 195/97

    Ruhegeldzusatzversorgung; Ausscheiden aus Geltungsbereich der Bautarifverträge;

    Auszug aus BAG, 09.11.1999 - 3 AZR 690/98
    Landesarbeitsgericht Hessisches - 8 Sa 195/97 -.

    3 AZR 690/98 8 Sa 195/97.

    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 8. April 1998 - 8 Sa 195/97 - wird zurückgewiesen.

  • BAG, 14.06.1994 - 9 AZR 89/93

    Ausscheiden des Arbeitgebers aus dem tariflichen Geltungsbereich eines

    Auszug aus BAG, 09.11.1999 - 3 AZR 690/98
    Auch allgemeinverbindliche Tarifverträge verlieren ihre Wirksamkeit, wenn der Arbeitgeber wegen einer Änderung des Unternehmenszwecks nicht mehr in ihren fachlichen Geltungsbereich fällt (vgl. BAG 5. Oktober 1993 - 3 AZR 586/92 - BetrAVG § 1 Zusatzversorgungskasse Nr. 42 zu I 2 b der Gründe; 26. September 1979 - 4 AZR 819/77 - BAGE 32, 113, 120; 14. Juni 1994 - 9 AZR 89/93 - BAGE 77, 70, 74).

    Deshalb erlöschen auch die tarifvertraglichen Ansprüche des Arbeitnehmers zusammen mit dem Versicherungsverhältnis für die Zukunft (BAG 5. Oktober 1993 - 3 AZR 586/92 - AP BetrAVG § 1 Zusatzversorgungskassen Nr. 42; 14. Juni 1994 - 9 AZR 89/93 - BAGE 77, 70, 74 ff.; ebenso Wank in Wiedeman TVG 6. Aufl. § 4 Rn. 352).

  • ArbG Offenbach, 12.12.1996 - 5 Ca 384/96

    Zusatzversorgung im Baugewerbe; Anspruch auf Zusatzversorgung nach Ausscheiden

    Auszug aus BAG, 09.11.1999 - 3 AZR 690/98
    Arbeitsgericht Offenbach - 5 Ca 384/96 - Urteil vom 12. Dezember 1996.
  • BAG, 26.09.1979 - 4 AZR 819/77

    Betriebsübergang - Wechsel des tariflichen Geltungsbereichs - Wegfall der

    Auszug aus BAG, 09.11.1999 - 3 AZR 690/98
    Auch allgemeinverbindliche Tarifverträge verlieren ihre Wirksamkeit, wenn der Arbeitgeber wegen einer Änderung des Unternehmenszwecks nicht mehr in ihren fachlichen Geltungsbereich fällt (vgl. BAG 5. Oktober 1993 - 3 AZR 586/92 - BetrAVG § 1 Zusatzversorgungskasse Nr. 42 zu I 2 b der Gründe; 26. September 1979 - 4 AZR 819/77 - BAGE 32, 113, 120; 14. Juni 1994 - 9 AZR 89/93 - BAGE 77, 70, 74).
  • LAG Hessen, 03.11.2017 - 10 Sa 424/17

    Die Kammer geht davon aus, dass es sich um einen neuer Streitgegenstand handelt,

    Dabei ist darauf Bedacht zu nehmen, dass nach der ständigen Rechtsprechung des BAG die Nachwirkung eines Tarifvertrags endet, wenn der Arbeitgeber die Branche wechselt und so aus dem betrieblichen Geltungsbereich des Tarifvertrags herausfällt (vgl. BAG 25. Oktober 1994 - 9 AZR 66/91 - zu I 2 b der Gründe, NZA 1995, 1054; BAG 9. November 1999 - 3 AZR 690/98 - zu B I 2 der Gründe, NZA 2000, 730 ) .
  • LAG Hessen, 27.01.2017 - 10 Sa 1747/14

    Auch ein für allgemeinverbindlich erklärter Tarifvertrag wirkt nach § 4 Abs. 5

    Dabei ist darauf Bedacht zu nehmen, dass nach der ständigen Rechtsprechung des BAG die Nachwirkung eines Tarifvertrags endet, wenn der Arbeitgeber die Branche wechselt und so aus dem betrieblichen Geltungsbereich des Tarifvertrags herausfällt (vgl. BAG 25. Oktober 1994 - 9 AZR 66/91 - zu I 2 b der Gründe, NZA 1995, 1054 [BAG 25.10.1994 - 9 AZR 66/91] ; BAG 9. November 1999 - 3 AZR 690/98 - zu B I 2 der Gründe, NZA 2000, 730 [BAG 09.11.1999 - 3 AZR 690/98] ).
  • LAG Hessen, 15.12.2017 - 10 Sa 861/17

    Die Herstellung und anschließende Montage sog. "Schornsteinstülpköpfe" ist keine

    Dabei ist darauf Bedacht zu nehmen, dass nach der ständigen Rechtsprechung des BAG die Nachwirkung eines Tarifvertrags endet, wenn der Arbeitgeber die Branche wechselt und so aus dem betrieblichen Geltungsbereich des Tarifvertrags herausfällt (vgl. BAG 25. Oktober 1994 - 9 AZR 66/91 - zu I 2 b der Gründe, NZA 1995, 1054; BAG 9. November 1999 - 3 AZR 690/98 - zu B I 2 der Gründe, NZA 2000, 730 ) .
  • LAG Hessen, 15.12.2017 - 10 Sa 361/17

    1. Besteht bei einem Betrieb der Wasser- und Brandschadenssanierung die

    Dabei ist darauf Bedacht zu nehmen, dass nach der ständigen Rechtsprechung des BAG die Nachwirkung eines Tarifvertrags endet, wenn der Arbeitgeber die Branche wechselt und so aus dem betrieblichen Geltungsbereich des Tarifvertrags herausfällt (vgl. BAG 25. Oktober 1994 - 9 AZR 66/91 - zu I 2 b der Gründe, NZA 1995, 1054; BAG 9. November 1999 - 3 AZR 690/98 - zu B I 2 der Gründe, NZA 2000, 730 ) .
  • FG Nürnberg, 12.12.2001 - III 41/01

    Arbeitgeberbeiträge zur Direktversicherung

    Der TVA ist allgemeinverbindlich und gilt deshalb ohne Rücksicht auf die Zugehörigkeit zu den am Tarifabschluss beteiligten Berufsverbänden (BAG-Urteil vom 9.11.1999 3-AZR-96/98, DB 2000, 776 ).
  • LAG Berlin, 15.06.2000 - 13 Ta 1066/00

    Prozesskostenhilfe: Versagung für die Berufungsinstanz - Angriff gegen die

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