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   EuGH, 26.09.2000 - C-322/98   

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https://dejure.org/2000,478
EuGH, 26.09.2000 - C-322/98 (https://dejure.org/2000,478)
EuGH, Entscheidung vom 26.09.2000 - C-322/98 (https://dejure.org/2000,478)
EuGH, Entscheidung vom 26. September 2000 - C-322/98 (https://dejure.org/2000,478)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    Sozialpolitik - Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen - Zugang zur Beschäftigung und Arbeitsbedingungen - Gleichbehandlung - Entlassungsbedingungen

  • Europäischer Gerichtshof

    Kachelmann

  • EU-Kommission PDF

    Kachelmann

    Richtlinie 76/207 des Rates, Artikel 2 Absatz 1 und 5 Absatz 1
    Sozialpolitik - Männliche und weibliche Arbeitnehmer - Zugang zur Beschäftigung und Arbeitsbedingungen - Gleichbehandlung - Betriebsbedingte Streichung eines Teilzeitarbeitsplatzes - Nationale Bestimmung, nach der teilzeit- und vollzeitbeschäftigte Arbeitnehmer bei der ...

  • EU-Kommission

    Kachelmann

  • Wolters Kluwer

    Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen; Zugang zur Beschäftigung und Arbeitsbedingungen; Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen hinsichtlich des Zugangs zur Beschäftigung, zur Berufsbildung und zum beruflichen Aufstieg sowie in Bezug auf ...

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Auslegung des deutschen Kündigungsschutzrechts: Entwarnung für Arbeitgeber

  • Judicialis

    Richtlinie 76/207 Art. 2 Abs. 1; ; Richtlinie 76/207 Art. 5 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Sozialpolitik - Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen - Zugang zur Beschäftigung und Arbeitsbedingungen - Gleichbehandlung - Entlassungsbedingungen

  • datenbank.nwb.de

    Vergleichbarkeit vollzeit- und teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmer bei betriebsbedingten Kündigungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • nomos.de PDF, S. 30 (Kurzinformation)

    Gleichbehandlung von Männern und Frauen/Entlassungsbedingungen

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Auslegung des Artikels 5 Absatz 1 der Richtlinie des Rates vom 9. Februar 1976 zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen hinsichtlich des Zugangs zur Beschäftigung, zur Berufsbildung und zum beruflichen Aufstieg sowie in bezug auf die ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2001, 1048 (Ls.)
  • ZIP 2000, 1947
  • EuZW 2000, 691
  • NZA 2000, 115
  • NZA 2000, 1155
  • BB 2000, 2641
  • BB 2000, 870
 
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Wird zitiert von ... (34)Neu Zitiert selbst (5)

  • EuGH, 15.12.1995 - C-415/93

    Union royale belge des sociétés de football association u.a. / Bosman u.a.

    Auszug aus EuGH, 26.09.2000 - C-322/98
    Daher ist der Gerichtshof grundsätzlich gehalten, über ihm vorgelegte Fragen zu befinden, wenn diese die Auslegung des Gemeinschaftsrechts betreffen (vgl. insbesondere Urteil vom 15. Dezember 1995 in der Rechtssache C-415/93, Bosman, Slg. 1995, I-4921, Randnr. 59).

    Die Entscheidung über die Vorabentscheidungsfrage eines nationalen Gerichts kann er dabei nur ablehnen, wenn die erbetene Auslegung des Gemeinschaftsrechts offensichtlich in keinem Zusammenhang mit der Realität oder dem Gegenstand des Ausgangsrechtsstreits steht oder wenn das Problem hypothetischer Natur ist oder wenn der Gerichtshof nicht über die tatsächlichen oder rechtlichen Angaben verfügt, die für eine sachdienliche Beantwortung der ihm vorgelegten Fragen erforderlich sind (vgl. u. a. Urteile Bosman, Randnr. 61, und vom 13. Juli 2000 in der Rechtssache C-36/99, Idéal Tourisme, Slg. 2000, I-0000, Randnr. 20).

  • EuGH, 16.12.1981 - 244/80

    Foglia / Novello

    Auszug aus EuGH, 26.09.2000 - C-322/98
    In Ausnahmefällen kann der Gerichtshof allerdings zur Prüfung seiner eigenen Zuständigkeit erforderlichenfalls die Umstände untersuchen, unter denen er von dem innerstaatlichen Gericht angerufen wird (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 16. Dezember 1981 in der Rechtssache 244/80, Foglia, Slg. 1981, 3045, Randnr. 21).
  • EuGH, 06.04.2000 - C-226/98

    Jørgensen

    Auszug aus EuGH, 26.09.2000 - C-322/98
    Nach ständiger Rechtsprechung enthält eine neutral gefasste innerstaatliche Regelung dann eine mittelbare Diskriminierung von Arbeitnehmerinnen, wenn sie tatsächlich einen wesentlich höheren Anteil von Frauen als von Männern benachteiligt, sofern diese unterschiedliche Behandlung nicht durch objektive Faktoren gerechtfertigt ist, die nichts mit einer Diskriminierung aufgrund des Geschlechts zu tun haben (vgl. u. a. Urteil vom 6. April 2000 in der Rechtssache C-226/98, Jørgensen, Slg. 2000, I-0000, Randnr. 29).
  • EuGH, 13.07.2000 - C-36/99

    Idéal tourisme

    Auszug aus EuGH, 26.09.2000 - C-322/98
    Die Entscheidung über die Vorabentscheidungsfrage eines nationalen Gerichts kann er dabei nur ablehnen, wenn die erbetene Auslegung des Gemeinschaftsrechts offensichtlich in keinem Zusammenhang mit der Realität oder dem Gegenstand des Ausgangsrechtsstreits steht oder wenn das Problem hypothetischer Natur ist oder wenn der Gerichtshof nicht über die tatsächlichen oder rechtlichen Angaben verfügt, die für eine sachdienliche Beantwortung der ihm vorgelegten Fragen erforderlich sind (vgl. u. a. Urteile Bosman, Randnr. 61, und vom 13. Juli 2000 in der Rechtssache C-36/99, Idéal Tourisme, Slg. 2000, I-0000, Randnr. 20).
  • EuGH, 14.12.1995 - C-387/93

    Strafverfahren gegen Banchero

    Auszug aus EuGH, 26.09.2000 - C-322/98
    Nach ständiger Rechtsprechung ist es allein Sache des befassten nationalen Gerichts, das in dem Rechtsstreit zu entscheiden hat, im Hinblick auf den jeweiligen Einzelfall sowohl die Erforderlichkeit einer Vorabentscheidung zum Erlass seines Urteils als auch die Erheblichkeit der von ihnen dem Gerichtshof vorgelegten Fragen zu beurteilen (vgl. u. a. Urteil vom 14. Dezember 1995 in der Rechtssache C-387/93, Banchero, Slg. 1995, I-4663, Randnr. 15).
  • EuGH, 13.03.2001 - C-379/98

    PreussenElektra - Pflicht zur Abnahme von Strom zu Mindestpreisen keine

    Er kann die Entscheidung über die Vorlagefrage eines nationalen Gerichts nur ablehnen, wenn die erbetene Auslegung des Gemeinschaftsrechts offensichtlich in keinem Zusammenhang mit der Realität oder dem Gegenstand des Ausgangsrechtsstreits steht, wenn das Problem hypothetischer Natur ist oder er nicht über die tatsächlichen oder rechtlichen Angaben verfügt, die für eine sachdienliche Beantwortung der ihm vorgelegten Fragen erforderlich sind (vgl. insbesondere Urteile Bosman, Randnr. 61, vom 13. Juli 2000 in der Rechtssache C-36/99, Idéal Tourisme, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 20, und vom 26. September 2000 in der Rechtssache C-322/98, Kachelmann, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 17).
  • BAG, 07.07.2011 - 2 AZR 355/10

    Außerordentliche Kündigung - Interessenabwägung - mittelbare Diskriminierung

    Dem steht das Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 26. September 2000 (- C-322/98 - [Kachelmann], Slg. 2000, I-7505) nicht entgegen.
  • BAG, 15.07.2004 - 2 AZR 376/03

    Betriebsbedingte Kündigung - Sozialauswahl - Vergleichbarkeit - Teilzeitkräfte

    c) Diese auch europäischem Recht entsprechenden Grundsätze (EuGH 26. September 2000 - C-322/98 - EuGHE I 2000, 7505) sind trotz einiger Kritik (vgl. J.H. Bauer/Klein BB 1999, 1162; Schüren Anm. zu AP KSchG 1969 § 1 Soziale Auswahl Nr. 39; Preis/Bütefisch Anm. zu EzA KSchG § 1 Soziale Auswahl Nr. 37) überwiegend zustimmend aufgenommen worden (vgl. ErfK/Ascheid 4. Aufl. § 1 KSchG Rn. 485; HaKO-Gallner Kündigungsschutzgesetz 2. Aufl. Rn. 731 ff. mwN; KR-Etzel 6. Aufl. § 1 KSchG Rn. 625 f.; v. Hoyningen-Huene/Linck KSchG 13. Aufl. § 1 Rn. 443 ff.; Kiel GK § 1 KSchG Rn. 681 ff.; Kittner/Däubler/Zwanziger-Kittner KSchR 6. Aufl. § 1 KSchG Rn. 455; ähnlich Stahlhacke/Preis/Vossen-Preis Kündigung und Kündigungsschutz im Arbeitsverhältnis 8. Aufl. Rn. 1079 ff.).
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