Weitere Entscheidung unten: LAG Berlin, 28.06.1999

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   BVerfG, 25.02.2000 - 1 BvR 1363/99   

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BVerfG, 25.02.2000 - 1 BvR 1363/99 (https://dejure.org/2000,2777)
BVerfG, Entscheidung vom 25.02.2000 - 1 BvR 1363/99 (https://dejure.org/2000,2777)
BVerfG, Entscheidung vom 25. Februar 2000 - 1 BvR 1363/99 (https://dejure.org/2000,2777)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde - Nachträgliche Zulassung - Kündigungsschutzklage - Rechtsschutz - Rechtsstaatsprinzip - Telefax - Schriftsatz

  • Judicialis

    KSchG § 5; ; KSchG § ... 4; ; ZPO § 85 Abs. 2; ; ZPO § 233; ; BVerfGG § 93 b; ; BVerfGG § 93 a Abs. 2 Buchstabe b; ; BVerfGG § 93 c Abs. 1 Satz 1; ; BVerfGG § 95 Abs. 2; ; BVerfGG § 34 a Abs. 2; ; BRAGO § 113 Abs. 2 Satz 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 19 Abs. 4
    Übermittlung von fristwahrenden Schriftsätzen per Telefax

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2000, 836
  • NZA 2000, 789
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 01.08.1996 - 1 BvR 121/95

    Effektivität des Rechtsschutzes bei Übermittlung einer Prozesserklärung per

    Auszug aus BVerfG, 25.02.2000 - 1 BvR 1363/99
    a) Der Anspruch auf Gewährung wirkungsvollen Rechtsschutzes verbietet es den Gerichten, den Parteien den Zugang zu einer in der Verfahrensordnung eingeräumten Instanz in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise zu erschweren (vgl. BVerfGE 41, 23 ; 69, 381 ; Beschlüsse der 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 27. September 1995, 1 BvR 414/95, und vom 1. August 1996, 1 BvR 121/95, AP Nr. 45 und 47 zu § 233 ZPO 1977).

    Von einem Rechtsanwalt, der sich und seine organisatorischen Vorkehrungen darauf eingerichtet hat, einen Schriftsatz weder selbst noch durch Boten oder per Post, sondern per Fax zu übermitteln, kann daher beim Scheitern der gewählten Übermittlung infolge eines Defekts des Empfangsgeräts oder wegen Leitungsstörungen nicht verlangt werden, dass er innerhalb kürzester Zeit eine andere als die gewählte, vom Gericht offiziell eröffnete Zugangsart sicherstellt (Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 1. August 1996, 1 BvR 121/95, a.a.O.).

  • BVerfG, 27.09.1995 - 1 BvR 414/95

    Verletzung des Anspruchs auf wirkungsvollen Rechtsschutz durch Überspannung der

    Auszug aus BVerfG, 25.02.2000 - 1 BvR 1363/99
    a) Der Anspruch auf Gewährung wirkungsvollen Rechtsschutzes verbietet es den Gerichten, den Parteien den Zugang zu einer in der Verfahrensordnung eingeräumten Instanz in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise zu erschweren (vgl. BVerfGE 41, 23 ; 69, 381 ; Beschlüsse der 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 27. September 1995, 1 BvR 414/95, und vom 1. August 1996, 1 BvR 121/95, AP Nr. 45 und 47 zu § 233 ZPO 1977).
  • BVerfG, 14.05.1985 - 1 BvR 370/84

    Verfassungsrechtlich unzumutbare Erschwerung des Zugangs zu Gericht

    Auszug aus BVerfG, 25.02.2000 - 1 BvR 1363/99
    a) Der Anspruch auf Gewährung wirkungsvollen Rechtsschutzes verbietet es den Gerichten, den Parteien den Zugang zu einer in der Verfahrensordnung eingeräumten Instanz in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise zu erschweren (vgl. BVerfGE 41, 23 ; 69, 381 ; Beschlüsse der 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 27. September 1995, 1 BvR 414/95, und vom 1. August 1996, 1 BvR 121/95, AP Nr. 45 und 47 zu § 233 ZPO 1977).
  • BAG, 06.08.1987 - 2 AZR 553/86

    Unzulässigkeit einer Kündigungsschutzklage infolge Fristversäumung wegen

    Auszug aus BVerfG, 25.02.2000 - 1 BvR 1363/99
    Die 3-Wochen-Frist des § 4 KSchG wird von der Rechtsprechung als prozessuale Klageerhebungsfrist angesehen (Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 6. August 1987, 2 AZR 553/86, Juris).
  • BVerfG, 16.12.1975 - 2 BvR 854/75

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung von Wiedereinsetzung in den

    Auszug aus BVerfG, 25.02.2000 - 1 BvR 1363/99
    a) Der Anspruch auf Gewährung wirkungsvollen Rechtsschutzes verbietet es den Gerichten, den Parteien den Zugang zu einer in der Verfahrensordnung eingeräumten Instanz in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise zu erschweren (vgl. BVerfGE 41, 23 ; 69, 381 ; Beschlüsse der 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 27. September 1995, 1 BvR 414/95, und vom 1. August 1996, 1 BvR 121/95, AP Nr. 45 und 47 zu § 233 ZPO 1977).
  • BAG, 30.07.2020 - 2 AZR 43/20

    Verhaltensbedingte Kündigung - Nachträgliche Klagezulassung

    Der Zugang zu den Gerichten darf nicht in unzumutbarer, durch Sachgründe nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschwert werden (vgl. BVerfG 23. Juli 2019 - 1 BvR 2032/18 - aaO; 22. Oktober 2004 - 1 BvR 894/04 - aaO; 25. Februar 2000 - 1 BvR 1363/99 - zu B I 1 a der Gründe) .

    Das gilt nicht nur für Entscheidungen über die Wiedereinsetzung nach Versäumung einer Frist (vgl. BVerfG 23. Juli 2019 - 1 BvR 2032/18 - aaO; 25. Februar 2000 - 1 BvR 1363/99 - aaO) , sondern auch im Verfahren über die nachträgliche Zulassung der Kündigungsschutzklage nach § 5 KSchG (so ausdrücklich BVerfG 23. Juli 2019 - 1 BvR 2032/18 - aaO; in diese Richtung bereits BVerfG 25. Februar 2000 - 1 BvR 1363/99 - zu B I 1 c der Gründe; zu § 5 Abs. 1 Satz 1 KSchG vgl. BAG 25. April 2018 - 2 AZR 493/17 - Rn. 23, BAGE 162, 317; zu § 5 Abs. 3 Satz 1 KSchG vgl. BAG 6. Oktober 2010 - 7 AZR 569/09 - Rn. 12, BAGE 136, 30; zu § 5 Abs. 3 Satz 2 KSchG vgl. BAG 28. Januar 2010 - 2 AZR 985/08 - Rn. 29, BAGE 133, 149) .

  • BAG, 25.04.2018 - 2 AZR 493/17

    Kündigungsschutzklage - Nachträgliche Zulassung

    cc) Der besondere, auch materiell-rechtliche Charakter der Klagefrist gem. § 4 Satz 1 KSchG hindert es im Übrigen nicht, solche Fallgestaltungen, die nach Sinn und Zweck von § 4 Satz 1, § 5 Abs. 1 Satz 1 und § 7 KSchG keine Abweichung von den von der Rechtsprechung zu § 233 ZPO entwickelten Grundsätzen gebieten, im Rahmen von § 5 Abs. 1 Satz 1 KSchG gleichzubehandeln, wie etwa allgemeine Probleme im Zusammenhang mit der Übermittlung fristwahrender Schriftsätze (nur insoweit BVerfG 25. Februar 2000 - 1 BvR 1363/99 - zu B I 1 c der Gründe; BAG 6. Oktober 2010 - 7 AZR 569/09 - Rn. 10, BAGE 136, 30 betrifft dagegen allein die Übertragung von § 234 Abs. 2 ZPO) .
  • ArbG Berlin, 12.08.2011 - 28 Ca 9265/11

    Kündigungsschutzklage - nachträgliche Zulassung

    im Anschluss auch BAG 6, 8.1987 - 2 AZR 553/86 - n.v. ("Juris") [II.2 c.]; 24.6.2004 - 2 AZR 461/03 - AP § 620 BGB Kündigungserklärung Nr. 22 = NZA 2004, 1330 [B.I.1.]: "Die Versäumung dieser prozessualen Frist hat die materiell-rechtliche Wirkung, dass die soziale Rechtfertigung einer Kündigung nicht weiter überprüft werden kann und mögliche Mängel der Sozialwidrigkeit geheilt werden (...)"; s. auch - berichtend - BVerfG 25.2.2000 - 1 BvR 1363/99 - AP § 5 KSchG 1969 Nr. 13 = NZA 2000, 789 = MDR 836 [B.I.1 c.]: "Die 3-Wochen-Frist des § 4 KSchG wird von der Rechtsprechung als prozessuale Klageerhebungsfrist angesehen ( BAG 6, 8.1987 [s. oben])".S. im Anschluss auch BAG 6, 8.1987 - 2 AZR 553/86 - n.v. ("Juris") [II.2 c.]; 24.6.2004 - 2 AZR 461/03 - AP § 620 BGB Kündigungserklärung Nr. 22 = NZA 2004, 1330 [B.I.1.]: "Die Versäumung dieser prozessualen Frist hat die materiell-rechtliche Wirkung, dass die soziale Rechtfertigung einer Kündigung nicht weiter überprüft werden kann und mögliche Mängel der Sozialwidrigkeit geheilt werden (...)"; s. auch - berichtend - BVerfG 25.2.2000 - 1 BvR 1363/99 - AP § 5 KSchG 1969 Nr. 13 = NZA 2000, 789 = MDR 836 [B.I.1 c.]: "Die 3-Wochen-Frist des § 4 KSchG wird von der Rechtsprechung als prozessuale Klageerhebungsfrist angesehen ( BAG 6, 8.1987 [s. oben])".: Danach sei dem Arbeitnehmer durch § 4 Satz 1 KSchG "nur befristet die Möglichkeit eröffnet, Rechtsschutz wegen der offenen materiellen Rechtslage zu begehren" 82S.

    81) S. im Anschluss auch BAG 6, 8.1987 - 2 AZR 553/86 - n.v. ("Juris") [II.2 c.]; 24.6.2004 - 2 AZR 461/03 - AP § 620 BGB Kündigungserklärung Nr. 22 = NZA 2004, 1330 [B.I.1.]: "Die Versäumung dieser prozessualen Frist hat die materiell-rechtliche Wirkung, dass die soziale Rechtfertigung einer Kündigung nicht weiter überprüft werden kann und mögliche Mängel der Sozialwidrigkeit geheilt werden (...)"; s. auch - berichtend - BVerfG 25.2.2000 - 1 BvR 1363/99 - AP § 5 KSchG 1969 Nr. 13 = NZA 2000, 789 = MDR 836 [B.I.1 c.]: "Die 3-Wochen-Frist des § 4 KSchG wird von der Rechtsprechung als prozessuale Klageerhebungsfrist angesehen ( BAG 6, 8.1987 [s. oben])".

  • BAG, 06.10.2010 - 7 AZR 569/09

    Nachträgliche Zulassung einer Befristungskontrollklage - Verlust der Klageschrift

    Die möglichen Probleme, die durch eine Verzögerung oder den Verlust bei der Übermittlung fristwahrender Schriftsätze entstehen können, sind in den Fällen der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand und der nachträglichen Klagezulassung völlig gleich gelagert (vgl. BVerfG 25. Februar 2000 - 1 BvR 1363/99 - zu B I 1 c der Gründe, AP KSchG 1969 § 5 Nr. 13 = EzA KSchG § 5 Nr. 32) .

    Deshalb dürfen die Gerichte die Anforderungen bei der Auslegung der die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand regelnden Vorschriften an das, was der Betroffene veranlasst haben muss, um Wiedereinsetzung zu erlangen, nicht überspannen (BVerfG 25. Februar 2000 - 1 BvR 1363/99 - zu B I 1 a der Gründe, AP KSchG 1969 § 5 Nr. 13 = EzA KSchG § 5 Nr. 32) .

  • BVerfG, 23.07.2019 - 1 BvR 2032/18

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde betreffend die verfassungsrechtlichen

    Die verfassungsrechtlichen Grundsätze für die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gelten auch im Verfahren über die nachträgliche Zulassung der Kündigungsschutzklage nach § 5 KSchG (in diese Richtung bereits BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 25. Februar 2000 - 1 BvR 1363/99 -, Rn. 19).
  • SG Berlin, 28.11.2012 - S 204 AS 22071/11

    Sozialgerichtliches Verfahren - Untätigkeitklage - Widerspruchseinlegung per

    Denn die aus technischen Gegebenheiten herrührenden Risiken der Übermittlung per Fax dürfen nicht auf den Nutzer abgewälzt werden, wenn dieser das seinerseits Erforderliche für eine ordnungsgemäße Nutzung dieser Zugangseinrichtung getan hat (vgl. Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 25.02.2000 -1 BvR 1363/99-).

    Denn die aus den technischen Gegebenheiten herrührenden Risiken der Übermittlung per Fax dürfen nicht auf den Nutzer abgewälzt werden, wenn dieser das seinerseits Erforderliche für eine ordnungsgemäße Nutzung dieser Zugangseinrichtung getan hat (vgl. BVerfG, Beschluss vom 25. Februar 2000, Az. 1 BvR 1363/99).

  • BSG, 07.08.2018 - B 1 KR 15/18 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen

    Von einem Rechtsanwalt, der sich und seine organisatorischen Vorkehrungen darauf eingerichtet hat, einen Schriftsatz weder selbst noch durch Boten oder per Post, sondern per Fax zu übermitteln, kann daher beim Scheitern der gewählten Übermittlung infolge eines Defekts des Empfangsgeräts oder wegen Leitungsstörungen nicht verlangt werden, dass er innerhalb kürzester Zeit eine andere als die gewählte, vom Gericht offiziell eröffnete Zugangsart sicherstellt (vgl BVerfG Beschluss vom 25.2.2000 - 1 BvR 1363/99 - Juris RdNr 16 ff mwN = AP Nr. 13 zu § 5 KSchG 1969; BVerfG Beschluss vom 21.6.2001 - 1 BvR 436/01 - Juris RdNr 10 f = NJW 2001, 3473 f) .
  • BVerfG, 16.10.2014 - 1 BvR 2452/14

    Nichtannahmebeschluss: Verschuldete Fristversäumung (§ 93 Abs 1, 2 BVerfGG) bei

    Auch bei einer Leitungsstörung versagt daher die von der Justiz angebotene Zugangseinrichtung (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 25. Februar 2000 - 1 BvR 1363/99 -).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 04.06.2009 - 5 Sa 368/09

    Verstoß gegen anwaltliche Sorgfaltspflicht

    Das Bundesverfassungsgericht hat die für Wiedereinsetzungsregelungen entwickelten Grundsätze auch auf die nachträgliche Klagezulassung nach § 5 Abs. 1 KSchG angewandt (vgl. Kammerbeschluss des BVerfG vom 25.02.2000 - 1 BvR 1363/99 -, EzA § 5 KSchG Nr. 32).
  • OLG Hamm, 14.10.2003 - 4 Ss OWi 642/03

    Nichterscheinen zur Hauptverhandlung, Verwerfung des Einspruchs, Antrag auf

    Es ist in der obergerichtlichen Rechtsprechung seit Jahren herrschende und zumindest nahezu unbestrittene Meinung, daß die Einlegung von Rechtsmitteln oder die Übersendung bestimmender Schriftsätze wirksam per Fax erfolgen kann (vgl. z.B. BVerfG, MDR 2000, 836; HansOLG NStZ 1989, 587, OLG Karlsruhe, NStZ 1994, 200, OLG Düsseldorf, NStZ-RR 1999, 49, Senat, Beschluß vom 4. Juli 2001 - 4 Ws 128/01 -).
  • LAG Düsseldorf, 30.07.2002 - 15 Ta 282/02

    Kündigungsschutzklage, nachträgliche Zulassung

  • VerfGH Sachsen, 25.06.2020 - 79-IV-20
  • LAG Bremen, 20.06.2007 - 3 Ta 22/07

    § 5 KSchG zu den Sorgfaltspflichten des Prozessbevollmächtigten bei der

  • VerfGH Sachsen, 02.12.2010 - 73-IV-10
  • VerfGH Sachsen, 05.11.2010 - 72-IV-10
  • LG Wuppertal, 04.04.2012 - 8 S 80/11

    Beweiswürdigung im Zusammenhang mit dem Zeitpunkt des Einwurfs eines

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Rechtsprechung
   LAG Berlin, 28.06.1999 - 9 TaBV 479/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,4375
LAG Berlin, 28.06.1999 - 9 TaBV 479/99 (https://dejure.org/1999,4375)
LAG Berlin, Entscheidung vom 28.06.1999 - 9 TaBV 479/99 (https://dejure.org/1999,4375)
LAG Berlin, Entscheidung vom 28. Juni 1999 - 9 TaBV 479/99 (https://dejure.org/1999,4375)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit einer Wahl eines gemeinsamen Betriebsrats für zwei Betriebsstätten; Wahrung der gesetzlichen Wahlanfechtungsfrist; Kriterien für das Vorliegen zweier selbständiger Betriebe i.S.d. Betriebsverfassungsrechts; Differenzierung zwischen einem Nebenbetrieb und ...

  • rechtsportal.de

    BetrVG §§ 4 19
    Betriebsratswahl: Anfechtung - Betriebsteil i.S. von § 4 BetrVG

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2000, 789 (Ls.)
  • NZA-RR 2000, 246
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 28.06.1995 - 7 ABR 59/94

    Begriff des Betriebsteils

    Auszug aus LAG Berlin, 28.06.1999 - 9 TaBV 479/99
    Die institutionell gesicherte einheitliche Leitungsmacht stellt in der Regel ein Anzeichen für eine in sich geschlossene einheitliche arbeitstechnische Organisation und damit für das Vorliegen eines an sich abgegrenzten Betriebsteils (BAG vom 29.05.1991, OO 1991, 2374 [richtig: BB 1991, 2373 - d. Red.] ; BAG vom 28.06.1995, BB 1996, 113 ).

    Erforderlich für das Vorliegen eines Betriebsteils im Sinne des § 4 Satz 1 BetrVG ist jedoch, dass überhaupt eine den Einsatz der Arbeitnehmer bestimmende Leitung vorhanden ist und von dieser das Weisungsrecht des Arbeitgebers ausgeübt wird (BAG BB 1996, 113 mit weiteren Nachweisen).

  • BAG, 29.05.1991 - 7 ABR 54/90

    Betriebsteile als selbständige Betriebe - Rechtsschutzinteresse

    Auszug aus LAG Berlin, 28.06.1999 - 9 TaBV 479/99
    Die institutionell gesicherte einheitliche Leitungsmacht stellt in der Regel ein Anzeichen für eine in sich geschlossene einheitliche arbeitstechnische Organisation und damit für das Vorliegen eines an sich abgegrenzten Betriebsteils (BAG vom 29.05.1991, OO 1991, 2374 [richtig: BB 1991, 2373 - d. Red.] ; BAG vom 28.06.1995, BB 1996, 113 ).
  • LAG Hamm, 27.06.2003 - 10 TaBV 22/03

    Anfechtung einer Betriebsratswahl, ordnungsgemäße Antragsschrift,

    Im Übrigen weisen sowohl der Betriebsrat wie auch der Arbeitgeber zutreffend darauf hin, dass allein die Verkennung des Betriebsbegriffs bei einer Betriebsratswahl nicht zur Nichtigkeit, sondern allenfalls zur Anfechtbarkeit der Wahl führen würde (BAG, Beschluss vom 21.10.1969 - AP Nr. 10 zu § 3 BetrVG; BAG, Beschluss vom 17.01.1978 - AP Nr. 1 zu § 1 BetrVG 1972; BAG, Urteil vom 13.11.1996 - AP Nr. 4 zu § 30 MantelG DDR; LAG Berlin, Beschluss vom 28.06.1999 - NZA-RR 2000, 246; Fitting, a.a.O., § 19 Rz. 22; Kreutz, a.a.O., § 19 Rz. 29 m.w.N.).
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