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   EuGH, 25.10.2001 - C-493/99   

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EuGH, 25.10.2001 - C-493/99 (https://dejure.org/2001,1266)
EuGH, Entscheidung vom 25.10.2001 - C-493/99 (https://dejure.org/2001,1266)
EuGH, Entscheidung vom 25. Oktober 2001 - C-493/99 (https://dejure.org/2001,1266)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Artikel 52 und 59 EG-Vertrag (nach Änderung jetzt Artikel 43 EG und 49 EG) - Nationale Rechtsvorschriften über die Arbeitnehmerüberlassung im Baugewerbe - Ausschluss von Unternehmen, die nicht an einem Tarifvertrag des Sektors ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Kommission / Deutschland

  • EU-Kommission PDF

    Kommission / Deutschland

    EG-Vertrag, Artikel 59 [nach Änderung jetzt Artikel 49 EG]
    1. Freier Dienstleistungsverkehr - Beschränkungen - Erfordernis einer Niederlassung im Inland für Bauunternehmen, die im Rahmen einer Arbeitsgemeinschaft auf dem nationalen Markt grenzüberschreitende Dienstleistungen erbringen - Unzulässigkeit - Rechtfertigung durch ...

  • EU-Kommission

    Kommission / Deutschland

  • Wolters Kluwer

    Vertragsverletzung des Mitgliedstaats Deutschland wegen Verstoßes gegen die Verpflichtung aus den Art. 52 und 59 EG-Vertrag ; Nationale Rechtsvorschriften über die Arbeitnehmerüberlassung im Baugewerbe; Ausschluss von Unternehmen, die nicht an einem Tarifvertrag des ...

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Judicialis

    EGV Art. 43; ; EGV Art. 59 a.F.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. Freier Dienstleistungsverkehr - Beschränkungen - Erfordernis einer Niederlassung im Inland für Bauunternehmen, die im Rahmen einer Arbeitsgemeinschaft auf dem nationalen Markt grenzüberschreitende Dienstleistungen erbringen - Unzulässigkeit - Rechtfertigung durch ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä. (2)

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Art. 49 EG; 12 GG; §§ 1, 1b AÜG (Arbeitnehmerüberlassungsgesetz)
    Grundrechte, Gemeinschaftsrecht, Gemeinschaftswidrigkeit der Arbeitnehmerüberlassungsregelung im Baugewerbe

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Verstößt das AÜG gegen EG-Recht? (IBR 2002, 115)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Artikel 43 und 49 EG - Nationale Rechtsvorschriften auf dem Gebiet der Arbeitnehmerüberlassung im Baugewerbe - Ausschluß von Unternehmen, für die kein Tarifvertrag desselben Wirtschaftszweigs gilt - Versteckte Diskriminierung ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2001, 3767
  • EuZW 2001, 757
  • NZBau 2002, 46
  • NZA 2001, 1299
  • DVBl 2002, 112
  • BB 2001, 2427
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (6)

  • EuGH, 23.11.1999 - C-369/96

    Arblade

    Auszug aus EuGH, 25.10.2001 - C-493/99
    Diese Rechtsvorschriften seien durch die Rechtsprechung des Gerichtshofes gedeckt, u. a. durch das Urteil vom 23. November 1999 in den Rechtssachen C-369/96 und C-376/96, Arblade u. a., Slg. 1999, I-8453, Randnr. 41).
  • EuGH, 09.07.1997 - C-222/95

    Parodi

    Auszug aus EuGH, 25.10.2001 - C-493/99
    Ein solches Erfordernis ist daher nur zulässig, wenn nachgewiesen wird, dass es für die Erreichung des verfolgten Zieles unerlässlich ist (Urteil vom 9. Juli 1997 in der Rechtssache C-222/95, Parodi, Slg. 1997, I-3899, Randnr. 31).
  • EuGH, 17.12.1981 - 279/80

    Webb

    Auszug aus EuGH, 25.10.2001 - C-493/99
    Da die Überlassung von Arbeitnehmern eine Dienstleistung im Sinne des EG-Vertrags ist (Urteil vom 17. Dezember 1981 in der Rechtssache 279/80, Webb, Slg. 1981, 3305, Randnummer 9), behindert es den freien Dienstleistungsverkehr, dass die streitigen Rechtsvorschriften eine Niederlassung im Mitgliedstaat der Dienstleistung vorschreiben.
  • EuGH, 28.03.1996 - C-272/94

    Strafverfahren gegen Guiot

    Auszug aus EuGH, 25.10.2001 - C-493/99
    Der soziale Schutz der Arbeitnehmer des Baugewerbes gehört zwar zu den zwingenden Gründen des Allgemeininteresses, die eine Beschränkung des freien Dienstleistungsverkehrs rechtfertigen können (Urteil vom 28. März 1996 in derRechtssache C-272/94, Guiot, Slg. 1996, I-1905, Randnr. 16).
  • EuGH, 26.01.1999 - C-18/95

    Terhoeve

    Auszug aus EuGH, 25.10.2001 - C-493/99
    Der Gerichtshof hat jedoch immer darauf hingewiesen, dass Erwägungen rein administrativer Art eine Beschränkung des freien Dienstleistungsverkehrs nicht rechtfertigen können (in diesem Sinne u. a. Urteil vom 26. Januar 1999 in der Rechtssache C-18/95, Terhoeve, Slg. 1999, I-345, Randnr. 45).
  • EuGH, 27.03.1990 - C-113/89

    Rush Portuguesa / Office national d'immigration

    Auszug aus EuGH, 25.10.2001 - C-493/99
    Aus der Rechtsprechung des Gerichtshofes folgt ferner, dass die zwingenden Gründe des Allgemeininteresses, die die materiellen Vorschriften einer Regelung rechtfertigen, auch die zur Sicherstellung ihrer Beachtung erforderlichen Kontrollmaßnahmen rechtfertigen können (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 27. März 1990 in der Rechtssache C-113/89, Rush Portuguesa, Slg. 1990, I-1417, Randnr. 18).
  • BAG, 25.06.2002 - 9 AZR 439/01

    Arbeitnehmerentsendung - Urlaubskasse Baugewerbe - Slowakische Republik

    (3) Im Anschluß an die Entscheidung des EuGH (25. Oktober 2001 - C-493/99 - EuGHE I 2001, 8178 zu § 1 AÜG) wird § 1 Abs. 4 AEntG als gemeinschaftswidrige Beschränkung der freien Dienstleistung angesehen und für Mischbetriebe die allgemeine Regelung nach § 1 Abs. 1 AEntG angewendet (ErfK/Schlachter 3. Aufl. § 1 AEntG Rn. 16).
  • BAG, 25.06.2002 - 9 AZR 406/00

    Arbeitnehmerentsendung - Urlaubskasse Baugewerbe - Rumänien

    cc) Im Anschluß an die Entscheidung des EuGH (25. Oktober 2001 - C-493/99 - EuGHE I 2001, 8178 zu § 1 AÜG) wird § 1 Abs. 4 AEntG als gemeinschaftswidrige Beschränkung der freien Dienstleistung angesehen und für Mischbetriebe die allgemeine Regelung nach § 1 Abs. 1 AEntG angewendet (ErfK/Schlachter 3. Aufl. § 1 AEntG Rn. 16).
  • BayObLG, 22.01.2020 - 201 ObOWi 2474/19

    Unerlaubte Weiterbeschäftigung eines Leiharbeitnehmers

    Mit dieser Regelung ist auch nicht eine mit den Bestimmungen der EU nicht vereinbare Einschränkung der Niederlassungs- oder Dienstleistungsfreiheit gegeben, da es dadurch - im Gegensatz zu § 1b AÜG a.F. (vgl. hierzu EuGH NZA 2001, 1299) - weder den Leiharbeitnehmern noch den Verleihern unmöglich gemacht wird, sich im Bereich der Bundesrepublik Deutschland gewerblich zu betätigen.
  • FG Düsseldorf, 06.08.2002 - 4 K 1093/01

    Mineralölsteuerermäßigung; Gasöl-Kennzeichnung; Kraftstofftankinhalt;

    Sie ist nur bei Vorliegen eines Allgemeininteresses zulässig, für das der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu berücksichtigen ist (s. EuGH Urteil v. 25.10.2001, C-493/99, Rz. 20 f. m.w.N.).

    Wenn auch die den Mitgliedstaaten eingeräumte Möglichkeit, sowohl die Frage einer Mineralölsteuerermäßigung für landwirtschaftliche Arbeiten überhaupt als auch deren Umfang zu bestimmen, ein Allgemeininteresse darstellen sollte, ist deren Durchführung, die die Tätigkeit landwirtschaftlicher Lohnunternehmer bei Binnengrenzen überschreitender Tätigkeit wie im Streitfall erheblich erschwert, jedenfalls dann unverhältnismäßig, wenn Verfahrensregeln getroffen werden können, die die Dienstleistungsfreiheit nicht beeinträchtigen (s. EuGH Urteil v. 25.10.2001, C-493/99, Rz. 21).

  • BAG, 25.06.2002 - 9 AZR 440/01

    Arbeitnehmerentsendung - Urlaubskasse Baugewerbe - Slowakische Republik

    (3) Im Anschluß an die Entscheidung des EuGH (25. Oktober 2001 - C-493/99 - EuGHE I 2001, 8178 zu § 1 AÜG) wird § 1 Abs. 4 AEntG als gemeinschaftswidrige Beschränkung der freien Dienstleistung angesehen und für Mischbetriebe die allgemeine Regelung nach § 1 Abs. 1 AEntG angewendet (ErfK/Schlachter 3. Aufl. § 1 AEntG Rn. 16).
  • EuGH, 07.02.2002 - C-279/00

    Kommission / Italien

    Ein solches Erfordernis, das, wie der Gerichtshof wiederholt entschieden hat, praktisch die Negation der Dienstleistungsfreiheit darstellt, ist nur zulässig, wenn nachgewiesen wird, dass es eine unerlässliche Voraussetzung für die Erreichung des verfolgten Zieles ist (vgl. Urteile vom 9. Juli 1997 in der Rechtssache C-222/95, Parodi, Slg. 1997, I-3899, Randnr. 31, und vom 25. Oktober 2001 in der Rechtssache C-493/99, Kommission/Deutschland, Slg. 2001, I-8163, Randnr. 19).
  • LAG Hessen, 07.12.2011 - 18 Sa 928/11

    Illegale Arbeitnehmerüberlassung - Haftung des ausländischen Verleihers für den

    Hinzukommt, dass eine gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung mittlerweile grenzüberschreitend auch im Bauhauptgewerbe nach § 1b Satz 3 AÜG zulässig ist (s. EuGH Urteil vom 25. Oktober 2001 - Rs. C-493/99 - NZA 2001, 2199; Thüsing, AEntG, § 8 Rz 18 ).
  • BFH, 10.10.2005 - XI B 27/05

    Keine Diskriminierung europäischer Steuerberater gegenüber europäischen

    Die Bestimmungen des EG-Vertrages über den freien Dienstleistungsverkehr finden keine Anwendung auf Dienstleistungen, die nicht über die Grenzen des jeweiligen Mitgliedsstaates hinausweisen (vgl. z.B. EuGH-Urteile vom 25. Oktober 2001 Rs. C-493/99, EuGHE 2001, I-8163; vom 21. Oktober 1999 Rs. C-97/98, EuGHE 1999, I-7319).
  • Generalanwalt beim EuGH, 10.03.2015 - C-593/13

    Rina Services u.a. - Art. 49 AEUV, 51 AEUV, 52 AEUV und 56 AEUV -

    21 - Vgl. neben anderen die Urteile Parodi (C-222/95, EU:C:1997:345, Rn. 31), Kommission/Deutschland (C-493/99, EU:C:2001:578, Rn. 19), Kommission/Italien (C-279/00, EU:C:2002:89, Rn. 17) und Fidium Finanz (C-452/04, EU:C:2006:631, Rn. 46).
  • FG Hessen, 13.02.2008 - 8 K 2258/01

    Lohnsteuerliche Arbeitgeberpflichten einer ausländischen Gesellschaft mit

    Inwieweit die Europarechtswidrigkeit des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (EuGH, Urteil vom 25. Oktober 2001 Rs C-493/99, NJW 2001, 3767 ) eine Auswirkung auf die hier bestehende Lohnsteuerhaftung eines Geschäftsführers einer portugiesischen Firma mit Betriebsstätte im Deutschland haben sollte, vermag das Gericht aus vorstehenden Gründen nicht zu erkennen.
  • Generalanwalt beim EuGH, 19.07.2012 - C-577/10

    Kommission / Belgien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Art. 56 AEUV -

  • VK Rheinland-Pfalz, 14.06.2006 - VK 13/06

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