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   BAG, 11.04.2000 - 9 AZR 266/99   

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BAG, 11.04.2000 - 9 AZR 266/99 (https://dejure.org/2000,1965)
BAG, Entscheidung vom 11.04.2000 - 9 AZR 266/99 (https://dejure.org/2000,1965)
BAG, Entscheidung vom 11. April 2000 - 9 AZR 266/99 (https://dejure.org/2000,1965)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Kanzlei Küstner, v. Manteuffel & Wurdack

    Urlaubsentgelt; Vermittlungsprovision; Bezirksprovision; Arbeitnehmer im Werbeaußendienst; angestellter Reisender

  • Judicialis

    BUrlG § 1; ; BUrlG § 11 Abs. 1; ; HGB § 65; ; HGB § 87; ; HGB § 87 a; ; BGB § 611 Abs. 1 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Urlaubsentgelt - Vermittlungsprovision - Bezirksprovision

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BUrlG §§ 1, 11 Abs. 1; HGB §§ 65, 87, 87a; BGB § 611 Abs. 1 Satz 1
    Urlaubsentgeltsberechnung bei Außendienstangestellten mit Gehalts- und Provisionsbezügen - Differenzierte Einbeziehung der Provisionen in das Durchschnittseinkommen des Bezugszeitraums der letzten dreizehn Wochen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    - Schmuck -, Urlaubsentgelt, Vermittlungsprovision, Bezirksprovision, AN im Werbeaußendienst, angestellter Vertriebsmitarbeiter, Handlungsgehilfe, Reisender, Provision, mitursächlich, Mitursächlichkeit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2001, 772
  • NZA 2001, 153
  • DB 2000, 2531
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (11)

  • LAG München, 29.01.1999 - 4 Sa 333/98

    Urlaubsentgelt: Berechnung - Vermittlungsprovision - Bezirksprovision

    Auszug aus BAG, 11.04.2000 - 9 AZR 266/99
    Landesarbeitsgericht München - 4 Sa 333/98 -.

    9 AZR 266/99 4 Sa 333/98.

    Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 29. Januar 1999 - 4 Sa 333/98 - wird zurückgewiesen.

  • BAG, 14.03.1966 - 5 AZR 468/65

    Umsatzprovisionen - Wegfall der Arbeitsleistung - Urlaub - Sonstige Fehlzeiten -

    Auszug aus BAG, 11.04.2000 - 9 AZR 266/99
    In die Berechnung sind auch Provisionen einzubeziehen, die ein Arbeitnehmer für die Vermittlung oder den Abschluß von Geschäften des Arbeitgebers vertragsgemäß erhält (BAG 14. März 1966 - 5 AZR 468/65 - AP BUrlG § 11 Nr. 3; 19. September 1985 - 6 AZR 460/83 - AP BUrlG § 13 Nr. 21 = EzA BUrlG § 13 Nr. 24).

    Werden diese Vergütungsbestandteile zusätzlich bei der Durchschnittsberechnung berücksichtigt, führte dies zu der von der Beklagten angenommenen unzulässigen doppelten Berücksichtigung zu Lasten des Arbeitgebers (vgl. BAG 14. März 1966 aaO; 5. Februar 1970 - 5 AZR 223/69 - AP BUrlG § 11 Nr. 7 zur Fremd-/Superprovision).

  • BAG, 19.09.1985 - 6 AZR 460/83

    Referenzprinzip - Tarifvertrag - Lohnausfallprinzip - Urlaubsgeld

    Auszug aus BAG, 11.04.2000 - 9 AZR 266/99
    Für die Berechnung des Verdienstes sind alle Provisionsleistungen zu berücksichtigen, die ein Handlungsgehilfe für die Vermittlung oder den Abschluß von Geschäften vertragsgemäß erhält (Bestätigung BAG 19. September 1985 - 6 AZR 460/83 - AP BUrlG § 13 Nr. 21 = EzA BUrlG § 13 Nr. 24).

    In die Berechnung sind auch Provisionen einzubeziehen, die ein Arbeitnehmer für die Vermittlung oder den Abschluß von Geschäften des Arbeitgebers vertragsgemäß erhält (BAG 14. März 1966 - 5 AZR 468/65 - AP BUrlG § 11 Nr. 3; 19. September 1985 - 6 AZR 460/83 - AP BUrlG § 13 Nr. 21 = EzA BUrlG § 13 Nr. 24).

  • BAG, 23.04.1996 - 9 AZR 856/94

    Berechnung des Urlaubsentgelts - Berücksichtigung einer gestaffelten Jahresprämie

    Auszug aus BAG, 11.04.2000 - 9 AZR 266/99
    Hierfür sind - seit 1. Oktober 1996 mit der hier nicht interessierenden Ausnahme des zusätzlich für Überstunden gezahlten Arbeitsverdienstes - regelmäßig alle Vergütungen zu berücksichtigen, die der Arbeitnehmer im Bezugszeitraum vom Arbeitgeber erhalten hat (BAG 23. April 1996 - 9 AZR 856/94 - AP BUrlG § 11 Nr. 40 = EzA BUrlG § 11 Nr. 39).
  • OLG Braunschweig, 17.06.1993 - 2 U 36/93

    Zu einem Anspruch des Handelsvertreters auf Bezirksprovision; Keine vorzeitige

    Auszug aus BAG, 11.04.2000 - 9 AZR 266/99
    Sie wird daher vergleichbar einer sog. Fremd- oder Superprovision auch während einer krankheits- oder urlaubsbedingten Abwesenheit des Handelsvertreters von der Arbeit gezahlt (BGH 9. April 1964 - VII ZR 123/62 - AP HGB § 87 Nr. 1; OLG Braunschweig 17. Juni 1993 - 2 U 36/93 - NJW-RR 1994, 34).
  • BAG, 04.11.1968 - 3 AZR 276/67

    Provisionsanspruch des Handlungsgehilfen

    Auszug aus BAG, 11.04.2000 - 9 AZR 266/99
    Für das Entstehen des Provisionsanspruchs reichen damit auch nur vorbereitende Aktivitäten des Handlungsgehilfen aus, die auf den Abschluß eines dann provisionspflichtigen Geschäfts abzielen (BAG 4. November 1968 - 3 AZR 276/67 - AP HGB § 65 Nr. 5).
  • BAG, 17.01.1991 - 8 AZR 644/89

    Urlaubsabgeltungsanspruch; Berechnung

    Auszug aus BAG, 11.04.2000 - 9 AZR 266/99
    Sie werden deshalb für die Berechnung des Urlaubsentgelts auch dann nicht berücksichtigt, wenn sie im Bezugszeitraum des § 11 Abs. 1 BUrlG gezahlt werden (BAG 17. Januar 1991 - 8 AZR 644/89 - AP BUrlG § 11 Nr. 30 = EzA BUrlG § 11 Nr. 30).
  • BAG, 22.01.1971 - 3 AZR 42/70

    Handelsvertreter - Provision

    Auszug aus BAG, 11.04.2000 - 9 AZR 266/99
    Ob der Beitrag des Handlungsgehilfen für das Zustandekommen des Geschäfts iS von § 87 Abs. 1 HGB mit ursächlich ist, beurteilt sich nach dem, was von ihm nach den Vertragsbedingungen an Mitwirkung erwartet wurde (BAG 22. Januar 1971 - 3 AZR 42/70 - AP HGB § 87 Nr. 2).
  • BGH, 09.04.1964 - VII ZR 123/62

    Provisionsanspruch des Bezirksvertreters bei vorübergehender unverschuldeter

    Auszug aus BAG, 11.04.2000 - 9 AZR 266/99
    Sie wird daher vergleichbar einer sog. Fremd- oder Superprovision auch während einer krankheits- oder urlaubsbedingten Abwesenheit des Handelsvertreters von der Arbeit gezahlt (BGH 9. April 1964 - VII ZR 123/62 - AP HGB § 87 Nr. 1; OLG Braunschweig 17. Juni 1993 - 2 U 36/93 - NJW-RR 1994, 34).
  • BAG, 04.06.1969 - 3 AZR 243/68

    Versicherungsvermittler und Feiertagsvergütung

    Auszug aus BAG, 11.04.2000 - 9 AZR 266/99
    Soweit mit einem Arbeitnehmer über § 65 HGB hinaus einzelvertraglich Bezirksschutz vereinbart worden ist und fließen ihm deshalb auch für ohne seine Mitwirkung zustande gekommene Geschäfte Provisionen zu, so sind diese für das Urlaubsentgelt nicht gesondert zu berücksichtigen (vgl. BAG 4. Juni 1969 - 3 AZR 243/68 - AP FeiertagslohnzahlungsG § 1 Nr. 27 zu § 13 MTV für das private Versicherungsgewerbe idF vom 1. Juli 1963; Westhoff NZA-Beilage 3/1986, 29).
  • BAG, 05.02.1970 - 5 AZR 223/69

    Urlaubsbedingte Abwesenheit - Weitergezahlte Teile des Arbeitsentgelts -

  • LAG Baden-Württemberg, 24.02.2017 - 9 Sa 28/16

    Berechnung Urlaubsentgelt bei Provision - Teamprovision

    Da Provisionszahlungen nach § 87a Abs. 4 HGB losgelöst von dem konkreten Tag des Geschäftes jedenfalls am letzten Tag des Monats fällig werden, in dem nach § 87 a Abs. 1 HGB über den Anspruch abzurechnen ist, ist anerkannt, dass für die Einbeziehung von Provisionen in die Berechnung des Urlaubsentgeltes die Provisionen der letzten drei abgerechneten Monate maßgeblich sind (NK - GA/Düwell, § 11 BUrlG Rn. 49; BAG 11.4.2000 - 9 AZR 266/99, Rn 27).

    Das Arbeitsgericht weist zutreffend darauf hin, dass auch die Provisionen, die ein Arbeitnehmer für die Vermittlung oder den Abschluss von Geschäften des Arbeitgebers vertragsgemäß erhält, in die Berechnung des Urlaubsentgeltes einzubeziehen sind (BAG, 11. April 2000, 9 AZR 266/99).

    In die Berechnung sind auch Provisionen einzubeziehen, die ein Arbeitnehmer für die Vermittlung oder den Abschluss von Geschäften des Arbeitgebers vertragsgemäß erhält (BAG 14.3.1966 - 5 AZR 468/65; 11.4.2000 - 9 AZR 266/99).

    Im Übrigen hat das Argument, der Arbeitnehmer habe durch die Inanspruchnahme von Erholungsurlaub keinen Einkommensnachteil erlitten in der Rechtsprechung bisher kein Gehör gefunden (BAG 11. April 2000, 9 AZR 266/99 Rn. 23).

    Werden diese Vergütungsbestandteile zusätzlich bei der Durchschnittsberechnung berücksichtigt, führte dies zu einer unzulässigen doppelten Berücksichtigung zu Lasten des Arbeitgebers (BAG 5, 2.1970 - 5 AZR 223/69 zur Fremd-/Superprovision; BAG 11.4.2000 - 9 AZR 266/99 -, Rn. 18, juris).

    Dabei ist nicht einmal eine "überwiegende" Mitursächlichkeit erforderlich, wie sich im Umkehrschluss aus § 87 Abs. 3 HGB ergibt (BAG 11.4.2000 - 9 AZR 266/99 -, Rn. 16, juris).

  • BAG, 21.09.2010 - 9 AZR 510/09

    Arbeitnehmerüberlassung - Urlaubsentgelt

    Umfasst sind alle Entgeltbestandteile, die der Arbeitnehmer gesetzlich oder vertraglich zu erhalten hätte (Senat 11. April 2000 - 9 AZR 266/99 - zu I 4 der Gründe, AP BUrlG § 11 Nr. 48 = EzA BUrlG § 11 Nr. 45) .
  • BAG, 14.12.2011 - 5 AZR 439/10

    Zuschuss zum Mutterschaftsgeld - erfolgsabhängige Vergütung -

    Diese zusätzlich zu zahlenden Provisionen beruhen dann auf vor dem Beginn der Schutzfristen geschlossenen Geschäften, während der Zuschuss als Ausgleich für während der Schutzfristen entgangene Geschäftsabschlüsse dient (vgl. BAG 11. April 2000 - 9 AZR 266/99 - zu I 3 b der Gründe, AP BUrlG § 11 Nr. 48 = EzA BUrlG § 11 Nr. 45; Toews DB 1966, 981 jeweils zur Bemessung des Urlaubsentgelts) .

    Grundlage der zehnmonatlichen oder halbjährlichen Schlussabrechnung waren die von der Klägerin in ihren Anwesenheitszeiten angebahnten Geschäfte (vgl. BAG 11. April 2000 - 9 AZR 266/99 - zu I 3 a der Gründe, AP BUrlG § 11 Nr. 48 = EzA BUrlG § 11 Nr. 45; 24. November 1992 - 9 AZR 564/91 - zu II 2 a der Gründe, AP BUrlG § 11 Nr. 34 = EzA BUrlG § 11 Nr. 33 jeweils zu § 11 BUrlG) .

  • LAG Köln, 08.11.2018 - 6 Sa 256/18

    Urlaubsentgelt; Entgeltfortzahlung; Bezugszeitraum; Provisionen; Referenzzeitraum

    In die Berechnung sind auch Provisionen einzubeziehen, die ein Arbeitnehmer für die Vermittlung oder den Abschluss von Geschäften des Arbeitgebers vertragsgemäß erhält (BAG v. 14.03.1966 - 5 AZR 468/65 - BAG v. 19.09.1985 - 6 AZR 460/83 - BAG v. 11.04.2000 - 9 AZR 266/99 -).

    Das Urlaubsentgelt gleicht einen Rückgang des erfolgsbestimmten Provisionseinkommens für die Zeit aus, in der der Arbeitnehmer urlaubsbedingt keine Geschäfte vermitteln konnte (BAG v. 11.04.2000 - 9 AZR 266/99 -).

  • LAG Hessen, 19.06.2020 - 14 Sa 1335/19

    In die Ermittlung des Urlaubsentgelts nach § 11 Abs. 1 Satz 1 BUrlG sind keine

    Würden diese Vergütungsbestandteile, obgleich sie während des Urlaubszeitraums weitergewährt werden, zusätzlich bei der Durchschnittsberechnung berücksichtigt, führte dies zu einer unzulässigen doppelten Berücksichtigung zu Lasten des Arbeitgebers ( BAG 11.04.2000 - 9 AZR 266/99- Juris ) .

    Ein solcher von der Quantität der Arbeitsleistung weitgehend unabhängiger Erfolg bleibt daher bei der Berechnung des Urlaubsentgelts außer Ansatz ( BAG 11.04.2000 - 9 AZR 266/99- Juris ; LAG Berlin-Brandenburg 6. Oktober 2017 - 9 Sa 593/17 - Juris; LAG Baden-Württemberg 24. Februar 2017 - 9 Sa 28/16 - Juris; Neumann/Fenski/Kühn/Neumann BurlG, § 11 Rn. 30-34; Däubler/Hjort/Schubert/Wolmerath, Arbeitsrecht, BUrlG § 11 Rn. 6 Rn. 6 ; NK-ArbR/ Düwell, BUrlG § 11 Rn. 40 ).

  • LAG Köln, 08.05.2020 - 4 Sa 662/19

    Fiktive Provision; Mindestprovision; Entgeltfortzahlung; Urlaubsentgelt; stark

    Das Urlaubsentgelt gleicht einen Rückgang des erfolgsbestimmten Provisionseinkommens für die Zeit aus, in der der Arbeitnehmer urlaubsbedingt keine Geschäfte vermitteln bzw. keine Provisionen erwirtschaften konnte (vgl. BAG, Urteil vom 11. April 2000 - 9 AZR 266/99, juris).

    In die Berechnung sind auch Provisionen einzubeziehen, die ein Arbeitnehmer für die Vermittlung oder den Abschluss von Geschäften des Arbeitgebers vertragsgemäß erhält (BAG, Urteil vom 11. April 2000 - 9 AZR 266/99, juris; BAG, Urteil vom 19. September 1985 - 6 AZR 460/83, juris; BAG, Urteil vom 14. März 1966 - 5 AZR 468/65, juris).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 05.09.2007 - 8 Sa 165/07

    Umsatzbeteiligung - Materialkosten - Jahressonderzahlung - Urlaubsentgeltanspruch

    Ebenso wie Provisionen, die bei der Berechnung des Urlaubsentgelts zu berücksichtigen sind (vgl. hierzu BAG v. 11.04.2000 - 9 AZR 266/99 - AP-Nr. 48 zu § 11 BUrlG), handelt es sich bei einer an die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers anknüpfenden Umsatzbeteiligung um Arbeitsverdienst i. S. v. § 11 Abs. 1 BUrlG (vgl. Dörner a. a. O.).
  • BAG, 05.11.2002 - 9 AZR 658/00

    Tarifliche Urlaubsentgeltberechnung

    Dieser Grundsatz gilt trotz aller sprachlichen Verschiedenheit auch für das gesetzliche Urlaubsentgelt iSv. § 11 Abs. 1 Satz 1 BUrlG (Senat 11. April 2000 - 9 AZR 266/99 - AP BUrlG § 11 Nr. 48 = EzA BUrlG § 11 Nr. 45).

    (1) Der für die gesetzliche Urlaubsentgeltberechnung maßgebliche Bezugszeitraum von 13 Wochen deckt sich zwar dann mit einem Bezugszeitraum von drei Kalendermonaten, wenn das Arbeitsentgelt monatlich abgerechnet und ausgezahlt wird (so schon BAG 24. November 1992 - 9 AZR 564/91 - AP BUrlG § 11 Nr. 34 = EzA BUrlG § 11 Nr. 33; 11. April 2000 - 9 AZR 266/99 - aaO).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 16.04.2021 - 2 Sa 182/21

    Urlaubsentgelt - Urlaubsanspruch - Erfüllung - Ausschlussfrist - Bonus - Zuschlag

    Wenn die Zielvorgaben für die Erteilung des Bonus so konzipiert sind, dass es sich um ein Gehaltselement handelt, welches von der Abwesenheit des Arbeitnehmers unabhängig ist, ist der Bonus für die Berechnung des Urlaubsentgelts nicht heranzuziehen (vgl. nur Neumann/Fenski/Kühn, BUrlG, 11. Aufl. 2016, § 11 Rz. 30 m.w.N.; BAG 11.04.2000 - 9 AZR 266/99 - EzA § 11 BUrlG Nr. 45).

    Es kann daher dahinstehen, ob nicht auch nicht eine Berechnung nur unter Heranziehung der letzten drei Monatsabrechnungen vor dem Urlaubszeitraum ausgereicht hätte (so z. B. BAG 05.11.2002 - 9 AZR 658/00 - EzA § 11 BUrlG Nr. 53, zu II 2 b) cc) (1) der Gründe; BAG 24.11.1992 - 9 AZR 564/91 - EzA § 11 BUrlG Nr. 33; BAG 11.04.2000 - 9 AZR 266/99 - a.a.O.).

  • ArbG Frankfurt/Main, 05.09.2019 - 26 Ca 8622/18
    In diese Berechnung sind auch Provisionen einzubeziehen, die ein Arbeitnehmer für die Vermittlung oder den Abschluss von Geschäften des Arbeitgebers vertragsgemäß erhält (BAG, Urteil vom 11.04.2000, 9 AZR 266/99, in: AP Nr. 48 zu § 11 BUrIG).

    Werden diese Vergütungsbestandteile zusätzlich bei der Durchschnittsberechnung berücksichtigt, führte dies zu der von der Beklagten angenommenen unzulässigen doppelten Berücksichtigung zu Lasten des Arbeitgebers (vgl. BAG, Urteil vom 11.04.2000, 9 AZR 266/99, in: AP Nr. 48 zu § 11 BUrIG m.w.N).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 13.03.2020 - 2 Sa 2184/19

    Provisionszahlungsanspruch - entschuldigte Abwesenheit

  • BAG, 22.01.2002 - 9 AZR 602/00

    Wirksamkeit tarifvertraglicher Berechnungsklauseln für das Urlaubsentgelt;

  • LAG Rheinland-Pfalz, 07.01.2003 - 5 Sa 564/02

    Berechnungsgrundlage des Urlaubsentgelts

  • LAG Köln, 29.09.2022 - 6 Sa 251/22

    Betriebsrat; Betriebsratsarbeit; Entgelt; Provision; Erforderlichkeit

  • ArbG Frankfurt/Main, 04.06.2020 - 26 Ca 8354/19
  • ArbG Köln, 21.01.2014 - 16 Ca 5375/13

    Festlegung des richtigen Branchenzuschlags für den derzeitigen Einsatz eines

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