Rechtsprechung
   BAG, 07.12.2000 - 2 AZR 460/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,6391
BAG, 07.12.2000 - 2 AZR 460/99 (https://dejure.org/2000,6391)
BAG, Entscheidung vom 07.12.2000 - 2 AZR 460/99 (https://dejure.org/2000,6391)
BAG, Entscheidung vom 07. Dezember 2000 - 2 AZR 460/99 (https://dejure.org/2000,6391)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,6391) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Kündigung eines Flugkapitäns wegen Nichtbestehens der Überprüfungsflüge - Innehaben einer ausländischen Fluglizenz eines Arbeitnehmers - Darlegungslast eines Arbeitgebers bezüglich nicht bestandener verwaltungsrechlicher Überprüfungen seines Arbeitnehmers in einem ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2001, 607
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 31.01.1996 - 2 AZR 68/95

    Personenbedingte Kündigung bei Verlust der Fluglizenz

    Auszug aus BAG, 07.12.2000 - 2 AZR 460/99
    Zutreffend geht das Landesarbeitsgericht davon aus, daß dem Kläger damit das Erbringen seiner vertraglich geschuldeten Arbeitsleistung rechtlich unmöglich geworden war und daß dieser personenbedingte Umstand an sich geeignet war, eine ordentliche Kündigung gem. § 1 Abs. 2 Satz 1 KSchG sozial zu rechtfertigen, wenn im Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung weder mit einer Erneuerung der Erlaubnis in absehbarer Zeit zu rechnen noch eine Weiterbeschäftigung zu geänderten Arbeitsbedingungen möglich war(vgl. BAG 31. Januar 1996 - 2 AZR 68/95 - BAGE 82, 139, 148 f.) [BAG 31.01.1996 - 2 AZR 68/95] .

    Es handelt sich hierbei um Gutachten von der Erlaubnisbehörde verwaltungsrechtlich anerkannter, den Weisungen des Arbeitgebers insoweit nicht unterliegender Prüfungssachverständiger, die nur unselbständiger Bestandteil der noch zu treffenden Verwaltungsentscheidung über die Verlängerung bzw. Erneuerung der Fluglizenz sind (BAG 31. Januar 1996 aaO, 150; VG Braunschweig 23. März 1994 - 10 A 10239/93 - Hofmann/Grabherr LuftVG § 4 Rn. 33; vgl. auch zur fliegerärztlichen Tauglichkeitsuntersuchung VGH Baden-Württemberg 25. September 1997 - 8 S 907/97 - NZV 1998, 87).

    Soweit der Senat im Urteil vom 31. Januar 1996 (aaO, 154 f.) eine abweichende Auffassung vertreten hat, gibt er sie auf, wobei offen bleiben kann, wie die Rechtslage bei den gem. § 42 Abs. 3 LuftBO durchzuführenden, nicht zugleich der Verlängerung bzw. Erneuerung der Lizenz dienenden Überprüfungsflüge wäre.

  • VGH Baden-Württemberg, 25.09.1997 - 8 S 907/97

    Luftfahrerlaubnis: Tauglichkeitsprüfung - gerichtliche Überprüfbarkeit des

    Auszug aus BAG, 07.12.2000 - 2 AZR 460/99
    Es handelt sich hierbei um Gutachten von der Erlaubnisbehörde verwaltungsrechtlich anerkannter, den Weisungen des Arbeitgebers insoweit nicht unterliegender Prüfungssachverständiger, die nur unselbständiger Bestandteil der noch zu treffenden Verwaltungsentscheidung über die Verlängerung bzw. Erneuerung der Fluglizenz sind (BAG 31. Januar 1996 aaO, 150; VG Braunschweig 23. März 1994 - 10 A 10239/93 - Hofmann/Grabherr LuftVG § 4 Rn. 33; vgl. auch zur fliegerärztlichen Tauglichkeitsuntersuchung VGH Baden-Württemberg 25. September 1997 - 8 S 907/97 - NZV 1998, 87).
  • BAG, 16.11.1970 - 2 AZR 33/70

    Kündigung - Kündigungsfrist

    Auszug aus BAG, 07.12.2000 - 2 AZR 460/99
    Damit hätte er jedenfalls die verlängerte Anrufungsfrist des § 6 KSchG gewahrt(vgl. BAG 16. November 1970 - 2 AZR 33/70 - AP KSchG § 3 Nr. 38 = EzA KSchG § 3 Nr. 2; KR-Friedrich 5. Aufl. § 6 KSchG Rn. 17 mwN).
  • LAG Hessen, 30.04.1999 - 13 Sa 1416/96
    Auszug aus BAG, 07.12.2000 - 2 AZR 460/99
    Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 30. April 1999 - 13 Sa 1416/96 - aufgehoben, soweit es auf die Auflösung des Arbeitsverhältnisses durch die hilfsweise ordentliche Kündigung der Beklagten vom 14. November 1995 zum 30. Juni 1996 erkannt hat.
  • BAG, 24.06.2004 - 2 AZR 326/03

    Betriebsbedingte Kündigung - Weiterbeschäftigung auf einem anderen freien

    Mit der rechtskräftigen Entscheidung der Kündigungsschutzklage ist zugleich der auf eine vorläufige Weiterbeschäftigung gerichtete Antrag des Klägers erledigt (Senat 7. Dezember 2000 - 2 AZR 460/99 - AP KSchG 1969 § 1 Personenbedingte Kündigung Nr. 24).
  • KG, 05.02.2019 - 3 Ws (B) 3/19

    Erforderliches Rügevorbringen bei durch Fahrverbot drohendem Arbeitsplatzverlust

    Hierbei ist in den Blick zu nehmen, dass in aller Regel nur der dauerhafte oder zumindest über einen erheblichen Zeitraum andauernde Wegfall der Eignung zur Verrichtung der vertraglich geschuldeten Arbeitsleistung geeignet ist, eine (außerordentliche) Kündigung zu rechtfertigen (vgl. BAG NZA 2001, 607; 1991, 341; 1996, 1201; LAG Düsseldorf, Urteil vom 24. August 2006 - 11 Sa 535/06 - juris; LAG Schleswig-Holstein NZA 1987, 669; LAG Hamm DB 1974, 2164; ArbG Dresden, Urteil vom 20. März 2014 - 5 Ca 2776/13 - juris; Kerwer in Boecken u.a., Gesamtes Arbeitsrecht, § 1 KSchG Rdn. 572 m.w.N.; Rinck in Tschöpe, Arbeitsrecht 10. Aufl., S. 1538 Rdn. 29 m.w.N.).

    Kurzfristige Fahrverbote oder Entziehungen der Fahrerlaubnis dürften daher - auch bei Berufskraftfahrern - eine Kündigung nur in Ausnahmefällen rechtfertigen (vgl. LAG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 16. August 2011- 5 Sa 295/10 - juris; Thies in Heussler u.a., Arbeitsrecht 8. Aufl., S. 2314 Rdn. 130; Preis in Stahlhacke u.a., Kündigung und Kündigungsschutz im Arbeitsrecht 11. Aufl., S. 283 Rdn. 698), zumal bei personenbedingten Störungen des Arbeitsverhältnisses die Kündigung ohnehin nur als letztes Mittel zulässig ist (vgl. BAG NZA 2016, 1461; 2001, 607; 1997, 1281; 1996, 1201; Belling/Riesenhuber in Erman, BGB 15. Aufl., § 620 Rdn. 140) und daher ausscheidet, wenn dem Arbeitgeber zugemutet werden kann, den Arbeitnehmer während des Fahrverbots im Betrieb anderweitig einzusetzen (vgl. BAG NZA 1997, 1281).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht