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   BAG, 21.03.2001 - 10 AZR 89/00   

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https://dejure.org/2001,8547
BAG, 21.03.2001 - 10 AZR 89/00 (https://dejure.org/2001,8547)
BAG, Entscheidung vom 21.03.2001 - 10 AZR 89/00 (https://dejure.org/2001,8547)
BAG, Entscheidung vom 21. März 2001 - 10 AZR 89/00 (https://dejure.org/2001,8547)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com

    Weihnachtsgratifikation - Betriebsvereinbarung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Auslegung einer Betriebsvereinbarung zu Weihnachtsgratifikationen - Anlehnung an den eingefrorenen Bemessungsfaktor im Beamtenrecht (Auslegung) - Betriebsvereinbarung durch Schweigen des Betriebsrats auf Änderungen in den Gehaltstabellen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Weihnachtsgratifikation aufgrund einer Betriebsvereinbarung beim TÜV Bayern; Auslegung der Vorschrift zur Bemessungsgröße; keine Ablösung durch eine andere Betriebsvereinbarung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2001, 1031
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 28.10.1992 - 10 AZR 129/92

    Sozialplanabfindung für teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer

    Auszug aus BAG, 21.03.2001 - 10 AZR 89/00
    a) Maßgeblich für die Auslegung einer Betriebsvereinbarung ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zunächst der Wortlaut der Regelung (vgl. BAG 13. Oktober 1987 - 1 ABR 51/86 - AP BetrVG 1972 § 77 Auslegung Nr. 2 = EzA BGB § 611 Teilzeitarbeit Nr. 2; 28. Oktober 1992 - 10 AZR 129/92 - BAGE 71, 280).
  • LAG München, 10.08.1999 - 8 Sa 331/99

    Arbeitsentgelt: Weihnachtsgratifikation - Betriebsvereinbarung

    Auszug aus BAG, 21.03.2001 - 10 AZR 89/00
    Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 10. August 1999 - 8 Sa 331/99 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 13.10.1987 - 1 ABR 51/86

    Auslegung einer Betriebsvereinbarung

    Auszug aus BAG, 21.03.2001 - 10 AZR 89/00
    a) Maßgeblich für die Auslegung einer Betriebsvereinbarung ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zunächst der Wortlaut der Regelung (vgl. BAG 13. Oktober 1987 - 1 ABR 51/86 - AP BetrVG 1972 § 77 Auslegung Nr. 2 = EzA BGB § 611 Teilzeitarbeit Nr. 2; 28. Oktober 1992 - 10 AZR 129/92 - BAGE 71, 280).
  • LAG Köln, 13.12.2006 - 3 Sa 894/06

    Altersversorgung; Betriebsvereinbarung; Auslegung; Berechnung des ruhegeldfähigen

    Im Zweifel gebührt derjenigen Auslegung der Vorzug, welche zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (vgl. BAG, Beschluss vom 21.01.2003 - 1 ABR 5/02 - , NZA 2003, 810, 811; BAG, Urteil vom 21.03.2001 - 10 AZR 89/00 - , NZA 2001, 1031; BAG, Urteil vom 12.11.2002 - 1 AZR 632/01 - , NZA 2003, 676).
  • LAG München, 09.10.2003 - 4 Sa 443/03

    Auslegung, Gesamtbetriebsvereinbarung

    Zu beachten ist dabei der Gesamtzusammenhang der Regelung, weil er auf den wirklichen Willen der Betriebspartner und damit auch den Zweck der Regelung schließen lassen kann (BAG, zuletzt etwa B. v. 1.7.2003, 1 ABR 22/02 - II. 2. a) der Gründe - ; Ue. v. 17.11.1998 u. v. 21.08.2001, AP Nrn. 6 u. 10 zu § 77 BetrVG 1972 Auslegung, jeweils m.w.N.; U. v. 21.03.2001, NZA 2001, S. 1031 f - II. 2. der Gründe - ; vgl. auch GK-Kreutz, Bd. II, 7. Aufl. 2002, § 77 Rzn. 63 f m.w.N.).
  • LAG Köln, 16.07.2003 - 3 TaBV 65/02

    Auslegung einer Betriebsvereinbarung, Ablösung, Zeitkollisionsregel,

    Ein eventuell abweichender Wille der Betriebspartner ist unerheblich (ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, BAG, Urteil vom 15.12.1998 - 1 AZR 332/98 -, NZA 1999, 667; BAG, Urteil vom 21.03.2001 - 10 AZR 89/00 -, NZA 2001, 1031).
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