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   BAG, 23.01.2001 - 9 AZR 26/00   

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https://dejure.org/2001,274
BAG, 23.01.2001 - 9 AZR 26/00 (https://dejure.org/2001,274)
BAG, Entscheidung vom 23.01.2001 - 9 AZR 26/00 (https://dejure.org/2001,274)
BAG, Entscheidung vom 23. Januar 2001 - 9 AZR 26/00 (https://dejure.org/2001,274)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Judicialis

    BGB §§ 293 ff.; ; BGB § 611; ; BGB § 615; ; BGB § 626

  • RA Kotz

    Bei Freistellung des Arbeitnehmers, hat dieser keine Ansprüche auf Arbeitsentgelt aus Annahmeverzug während dieser Zeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB §§ 293 ff., §§ 611, 615, 626
    Freistellung des Arbeitnehmers - Annahmeverzug

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB §§ 293 ff., 611, 615, 626
    Freistellung des Arbeitnehmers nach ordentlicher Kündigung: Kein Annahmeverzug infolge nachfolgender unwirksamer fristloser Kündigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Annahmeverzug des Arbeitgebers nach jeder fristlosen Kündigung?

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Annahmeverzug des Arbeitgebers nach jeder fristlosen Kündigung?

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Annahmeverzug des Arbeitgebers nach jeder fristlosen Kündigung?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 97, 18
  • NJW 2001, 1964
  • ZIP 2001, 897
  • NZA 2001, 597
  • BB 2001, 1259
  • BB 2001, 1587
  • BB 2001, 363
  • BB 2001, 996
  • DB 2001, 1098
 
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Wird zitiert von ... (48)Neu Zitiert selbst (11)

  • LAG Niedersachsen, 09.11.1999 - 13 Sa 301/99

    Berücksichtigung der Freistellung bei Anspruch des Arbeitnehmers aus

    Auszug aus BAG, 23.01.2001 - 9 AZR 26/00
    Landesarbeitsgericht Niedersachsen - 13 Sa 301/99 -.

    9 AZR 26/00 13 Sa 301/99.

    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 9. November 1999 - 13 Sa 301/99 - wird zurückgewiesen.

  • BAG, 14.02.1991 - 2 AZR 415/90

    Verzugslohn bei Regelungsabrede über Kurzarbeit

    Auszug aus BAG, 23.01.2001 - 9 AZR 26/00
    Soweit das Bundesarbeitsgericht in der Entscheidung vom 14. Februar 1991 (- 2 AZR 415/90 - AP BGB § 615 Kurzarbeit Nr. 4 = EzA BetrVG 1972 § 87 Kurzarbeit Nr. 1) formuliert hat, der Verzug des Arbeitgebers müsse "ursächlich für die Nichtleistung" des Arbeitnehmers sein, ist nichts anderes gemeint.

    Der Arbeitgeber kann nicht in Gläubigerverzug geraten (BAG 23. Januar 1996 - 9 AZR 554/93 - AP BUrlG § 5 Nr. 10 = EzA BUrlG § 5 Nr. 16; vgl. auch 9. November 1999 - 9 AZR 922/98 - nv.; 14. Februar 1991 - 2 AZR 415/90 - aaO).

  • BAG, 20.06.2000 - 9 AZR 405/99

    Urlaubserteilung - Rückrufrecht des Arbeitgebers

    Auszug aus BAG, 23.01.2001 - 9 AZR 26/00
    a) Die Urlaubserteilung war hinreichend bestimmt (vgl. BAG 20. Juni 2000 - 9 AZR 405/99 - zVv.).

    Ein Recht des Arbeitgebers zum einseitigen Widerruf des erteilten Urlaubs kommt ohnehin nicht in Betracht (BAG 21. Juni 2000 - 9 AZR 405/99 - zVv.).

  • BGH, 24.06.1998 - XII ZR 195/96

    Einigung auf Fortsetzung des Mietverhältnisses bei vorzeitiger Kündigung eines

    Auszug aus BAG, 23.01.2001 - 9 AZR 26/00
    Ebensowenig ist die von der Klägerin angezogene Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 24. Juni 1998 (- XII ZR 195/96 - NJW 1998, 2664) näher zu erörtern.
  • BAG, 22.09.1992 - 9 AZR 483/91

    Urlaubsgewährung während der Kündigungsfrist

    Auszug aus BAG, 23.01.2001 - 9 AZR 26/00
    Die ohne einen solchen Wunsch des Arbeitnehmers erfolgte zeitliche Festlegung des Urlaubs durch den Arbeitgeber ist gleichwohl rechtswirksam, wenn der Arbeitnehmer auf die Erklärung des Arbeitgebers hin keinen anderweitigen Urlaubswunsch äußert (BAG 22. September 1992 - 9 AZR 483/91 - AP BUrlG § 7 Nr. 13 = EzA BUrlG § 7 Nr. 87; 20. Juni 2000 - 9 AZR 261/99 - zVv.).
  • BAG, 20.06.2000 - 9 AZR 261/99

    Urlaubskassenverfahren - Insolvenz des Bauarbeitgebers

    Auszug aus BAG, 23.01.2001 - 9 AZR 26/00
    Die ohne einen solchen Wunsch des Arbeitnehmers erfolgte zeitliche Festlegung des Urlaubs durch den Arbeitgeber ist gleichwohl rechtswirksam, wenn der Arbeitnehmer auf die Erklärung des Arbeitgebers hin keinen anderweitigen Urlaubswunsch äußert (BAG 22. September 1992 - 9 AZR 483/91 - AP BUrlG § 7 Nr. 13 = EzA BUrlG § 7 Nr. 87; 20. Juni 2000 - 9 AZR 261/99 - zVv.).
  • BAG, 09.11.1999 - 9 AZR 922/98

    Freistellung unter Fortzahlung der Vergütung und Anrechnung von Urlaub - Anspruch

    Auszug aus BAG, 23.01.2001 - 9 AZR 26/00
    Der Arbeitgeber kann nicht in Gläubigerverzug geraten (BAG 23. Januar 1996 - 9 AZR 554/93 - AP BUrlG § 5 Nr. 10 = EzA BUrlG § 5 Nr. 16; vgl. auch 9. November 1999 - 9 AZR 922/98 - nv.; 14. Februar 1991 - 2 AZR 415/90 - aaO).
  • BAG, 17.01.1995 - 3 AZR 399/94

    Abgeltung von Mehrarbeit durch Freizeitausgleich

    Auszug aus BAG, 23.01.2001 - 9 AZR 26/00
    b) Überstunden sind zwar regelmäßig gesondert zu vergüten; die Arbeitsvertragsparteien können aber auch einen bezahlten Freizeitausgleich vereinbaren (vgl. BAG 4. Mai 1994 - 4 AZR 445/93 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Arbeiterwohlfahrt Nr. 1 = EzA BGB § 611 Mehrarbeit Nr. 5; 17. Januar 1995 - 3 AZR 399/94 - BAGE 79, 104).
  • BAG, 04.05.1994 - 4 AZR 445/93

    Mehrarbeitsvergütung

    Auszug aus BAG, 23.01.2001 - 9 AZR 26/00
    b) Überstunden sind zwar regelmäßig gesondert zu vergüten; die Arbeitsvertragsparteien können aber auch einen bezahlten Freizeitausgleich vereinbaren (vgl. BAG 4. Mai 1994 - 4 AZR 445/93 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Arbeiterwohlfahrt Nr. 1 = EzA BGB § 611 Mehrarbeit Nr. 5; 17. Januar 1995 - 3 AZR 399/94 - BAGE 79, 104).
  • BAG, 23.01.1996 - 9 AZR 554/93

    Entgelt bei gekürztem Vollurlaub

    Auszug aus BAG, 23.01.2001 - 9 AZR 26/00
    Der Arbeitgeber kann nicht in Gläubigerverzug geraten (BAG 23. Januar 1996 - 9 AZR 554/93 - AP BUrlG § 5 Nr. 10 = EzA BUrlG § 5 Nr. 16; vgl. auch 9. November 1999 - 9 AZR 922/98 - nv.; 14. Februar 1991 - 2 AZR 415/90 - aaO).
  • BAG, 09.11.1994 - 7 AZR 19/94

    Einstellungsanspruch; Berufliche Rehabilitierung

  • LAG Rheinland-Pfalz, 19.11.2015 - 5 Sa 342/15

    Ausgleich von Arbeitszeitguthaben trotz Arbeitsunfähigkeit

    Überstunden sind zwar regelmäßig gesondert zu vergüten; die Arbeitsvertragsparteien können aber auch einen bezahlten Freizeitausgleich vereinbaren (vgl. BAG 23.01.2001 - 9 AZR 26/00 - NZA 2001, 591).
  • BAG, 24.03.2009 - 9 AZR 983/07

    Urlaubsabgeltung bei Arbeitsunfähigkeit

    Die ohne einen solchen Wunsch des Arbeitnehmers erfolgte zeitliche Festlegung des Urlaubs durch den Arbeitgeber ist rechtswirksam, wenn der Arbeitnehmer auf die Erklärung des Arbeitgebers hin keinen anderweitigen Urlaubswunsch äußert (vgl. nur Senat 23. Januar 2001 - 9 AZR 26/00 - zu I 2 a der Gründe, BAGE 97, 18).
  • BAG, 10.02.2015 - 9 AZR 455/13

    Urlaubsgewährung nach fristloser Kündigung

    Er "behaupte" eine Beendigung (vgl. BAG 23. Januar 2001 - 9 AZR 26/00 - zu I 2 c bb der Gründe, BAGE 97, 18) .
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