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Rechtsprechung
   BAG, 14.11.2001 - 10 AZR 698/00   

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https://dejure.org/2001,1333
BAG, 14.11.2001 - 10 AZR 698/00 (https://dejure.org/2001,1333)
BAG, Entscheidung vom 14.11.2001 - 10 AZR 698/00 (https://dejure.org/2001,1333)
BAG, Entscheidung vom 14. November 2001 - 10 AZR 698/00 (https://dejure.org/2001,1333)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com

    Tarifliches 13. Monatseinkommen - Herabsetzung durch Sanierungstarifvertrag

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf 13. Monatseinkommen - Anwendung tariflicher Vorschriften auf tariflich nicht gebundene Arbeitnehmer - Vertragliche Inbezugnahme von Außenseitern - Konkurrenz von Firmentarifvertrag und Verbandstarifvertrag - Rechtswirksamkeit von Tarifverträgen - ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gratifikation/Sondervergütung; Tarifrecht; Tarifauslegung - Tarifliches 13. Monatseinkommen; Herabsetzung durch Sanierungstarifvertrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • 123recht.net (Pressemeldung)

    Weihnachtsgeld kann eventuell auch rückwirkend gekürzt werden

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2002, 1056 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (43)Neu Zitiert selbst (15)

  • BAG, 16.05.2001 - 10 AZR 357/00

    Anteiliges Weihnachtsgeld - Tarifkonkurrenz

    Auszug aus BAG, 14.11.2001 - 10 AZR 698/00
    Konkurrieren die Vorschriften eines Firmentarifvertrages mit den Regelungen eines Verbandstarifvertrages, gilt nach den Grundsätzen der Tarifkonkurrenz der Firmentarifvertrag als die speziellere Regelung (BAG 20. April 1999 - 1 AZR 631/98 - BAGE 91, 244; 16. Mai 2001 - 10 AZR 357/00 - EzA TVG § 3 Nr. 23; 4. April 2001 - 4 AZR 237/00 - AP TVG § 4 Tarifkonkurrenz Nr. 26 = EzA TVG § 3 Nr. 22).

    Wenn darüber hinaus in § 2 Ziff. 6 TV 13. ME für bestimmte, genau definierte Ausnahmefälle eine anteilige Sonderzahlung vorgesehen ist, folgt daraus, daß die Tarifvertragsparteien in anderen, nicht geregelten Fällen gerade keine anteilige Zahlung vorsehen wollen (BAG 16. Mai 2001 - 10 AZR 357/00 - aaO).

  • BAG, 23.11.1994 - 4 AZR 879/93

    Rückwirkende Tariflohnsenkung; Vertrauensschutz

    Auszug aus BAG, 14.11.2001 - 10 AZR 698/00
    Eine solche stellt keine Enteignung iSd. Art. 14 GG dar (BAG 23. November 1994 - 4 AZR 879/93 - BAGE 78, 309).

    Maßgebend ist allein, daß damit ein schutzwertes Vertrauen beseitigt wurde, ohne daß es auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens des TV-San oder den Rechtscharakter des "Verhandlungsergebnisses" und dessen Unterzeichnung ankommt (BAG 23. November 1994 - 4 AZR 879/93 - aaO).

  • BAG, 17.05.2000 - 4 AZR 216/99

    Rückwirkende Senkung tariflicher Weihnachtsgratifikation

    Auszug aus BAG, 14.11.2001 - 10 AZR 698/00
    Auch bereits entstandene und fällig gewordene, noch nicht abgewickelte Ansprüche, die aus einer Tarifnorm folgen (sogenannte wohlerworbene Rechte), können während der Laufzeit des Tarifvertrags rückwirkend verändert, also auch gesenkt werden (BAG 17. Mai 2000 - 4 AZR 216/99 - BAGE 94, 349 mwN).

    Dabei macht es keinen Unterschied, ob der Tarifvertrag für das Arbeitsverhältnis kraft beiderseitiger Tarifgebundenheit der Parteien gilt oder ob dessen Anwendung in seiner jeweiligen Fassung vertraglich vereinbart ist (BAG 17. Mai 2000 - 4 AZR 216/99 - aaO).

  • BAG, 19.01.1999 - 1 AZR 606/98

    Vertragliche Bezugnahme auf tarifliche Ausschlußfrist

    Auszug aus BAG, 14.11.2001 - 10 AZR 698/00
    Aus dem Verhalten der Beklagten ist ein Rechtsbindungswille zu ermitteln, über die schriftliche Vereinbarung hinaus dem Kläger gegenüber auch den TV 13. ME zur Anwendung zu bringen (BAG 19. Januar 1999 - 1 AZR 606/98 - AP TVG § 4 Ausschlußfristen Nr. 148 = EzA TVG § 3 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 10).
  • BAG, 30.03.1994 - 10 AZR 681/92

    Weihnachtsgratifikation - Gleichbehandlung von Angestellten und Arbeitern

    Auszug aus BAG, 14.11.2001 - 10 AZR 698/00
    Der Gleichbehandlungsgrundsatz gebietet nicht, daß der Ausgleich nur im Bereich der Sonderzahlungen und in einem rechnerisch exakt der Differenz entsprechenden Umfang erfolgen darf (BAG 30. März 1994 - 10 AZR 681/92 - AP BGB § 242 Gleichbehandlung Nr. 113 = EzA BGB § 611 Gratifikation, Prämie Nr. 110).
  • BAG, 10.05.1995 - 10 AZR 648/94

    Kürzung eines Weihnachtsgeldes für Zeiten des Erziehungsurlaubs

    Auszug aus BAG, 14.11.2001 - 10 AZR 698/00
    So können Sonderzahlungen sowohl geleistete Dienste in der Vergangenheit belohnen und/oder einen Anreiz für zukünftige Betriebstreue bieten (BAG 10. Mai 1995 - 10 AZR 648/94 - AP BGB § 611 Gratifikation Nr. 174 = EzA BGB § 611 Gratifikation, Prämie Nr. 125).
  • BAG, 29.06.1988 - 4 AZR 182/88

    Einzelvertragliche Inbezugnahme eines Manteltarifvertrages - Ablösung allgemeiner

    Auszug aus BAG, 14.11.2001 - 10 AZR 698/00
    Da tarifliche Regelungen von den Tarifvertragsparteien häufig neu gefaßt werden, ist den Außenseitern objektiv erkennbar, daß mit der Gleichstellungsabrede eine Gleichbehandlung auch für den Fall einer Tarifänderung gewollt ist (BAG 29. Juni 1988 - 4 AZR 182/88 - ZTR 1998, 468; 4. September 1996 - 4 AZR 135/95 - BAGE 84, 97; 30. August 2000 - 4 AZR 581/99 - AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 12 = EzA TVG § 3 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 13).
  • BAG, 20.04.1999 - 1 AZR 631/98

    Rückwirkende Tariföffnungsklausel

    Auszug aus BAG, 14.11.2001 - 10 AZR 698/00
    Konkurrieren die Vorschriften eines Firmentarifvertrages mit den Regelungen eines Verbandstarifvertrages, gilt nach den Grundsätzen der Tarifkonkurrenz der Firmentarifvertrag als die speziellere Regelung (BAG 20. April 1999 - 1 AZR 631/98 - BAGE 91, 244; 16. Mai 2001 - 10 AZR 357/00 - EzA TVG § 3 Nr. 23; 4. April 2001 - 4 AZR 237/00 - AP TVG § 4 Tarifkonkurrenz Nr. 26 = EzA TVG § 3 Nr. 22).
  • BAG, 24.01.2001 - 4 AZR 655/99

    Firmen- und Verbandstarifvertrag zur Beschäftigungssicherung

    Auszug aus BAG, 14.11.2001 - 10 AZR 698/00
    Insbesondere steht die Regelung des § 6 TV Besch nicht entgegen (BAG vom 24. Januar 2001 - 4 AZR 655/99 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Metallindustrie Nr. 173 = EzA TVG § 4 Tarifkonkurrenz Nr. 14).
  • BAG, 30.08.2000 - 4 AZR 581/99

    Bezugnahme auf Tarifvertrag und Branchenwechsel

    Auszug aus BAG, 14.11.2001 - 10 AZR 698/00
    Da tarifliche Regelungen von den Tarifvertragsparteien häufig neu gefaßt werden, ist den Außenseitern objektiv erkennbar, daß mit der Gleichstellungsabrede eine Gleichbehandlung auch für den Fall einer Tarifänderung gewollt ist (BAG 29. Juni 1988 - 4 AZR 182/88 - ZTR 1998, 468; 4. September 1996 - 4 AZR 135/95 - BAGE 84, 97; 30. August 2000 - 4 AZR 581/99 - AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 12 = EzA TVG § 3 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 13).
  • LAG Düsseldorf, 26.09.2000 - 8 (13) Sa 778/00

    Arbeitsentgelt: 13. Monatsgehalt - rückwirkende Änderung

  • BAG, 04.04.2001 - 4 AZR 237/00

    Vergütungsabsenkung durch Firmentarifvertrag für Kureinrichtungen einer

  • BAG, 16.05.1995 - 3 AZR 535/94

    Verschlechternder Tarifvertrag nach Betriebsübergang

  • BAG, 28.09.1994 - 4 AZR 619/93

    Eingruppierung einer Gesangslehrerin

  • BAG, 04.09.1996 - 4 AZR 135/95

    Arbeitsvertragliche Verweisung auf Tarifvertrag

  • BAG, 22.10.2003 - 10 AZR 152/03

    Weihnachtsgeld - Wegfall durch Sanierungstarifvertrag

    Hinweise des Senats: Bestätigung von BAG 14. November 2001 - 10 AZR 698/00 - EzA TVG § 4 Tarifkonkurrenz Nr. 16.

    Im Verhältnis zwischen beiden gleichrangigen Tarifnormen gilt damit das Ablösungsprinzip (BAG 14. November 2001 - 10 AZR 698/00 - EzA TVG § 4 Tarifkonkurrenz Nr. 16).

    Ob und wann die Tarifunterworfenen mit einer tariflichen Neuregelung rechnen müssen, ist eine Frage des Einzelfalls (BAG 23. November 1994 - 4 AZR 879/93 - BAGE 78, 309; 17. Mai 2000 - 4 AZR 216/99 - BAGE 94, 349; 14. November 2001 - 10 AZR 698/00 - EzA TVG § 4 Tarifkonkurrenz Nr. 16).

    b) Soweit das Landesarbeitsgericht meint, den Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts vom 14. November 2001 und vom 17. Mai 2000 (- 10 AZR 698/00 - EzA TVG § 4 Tarifkonkurrenz Nr. 16; - 4 AZR 216/99 - BAGE 94, 349) den Rechtssatz entnehmen zu können, solange ein Anspruch noch nicht fällig geworden sei, könne von einem wohlerworbenen Recht nicht gesprochen werden, kann dieser Auffassung nicht gefolgt werden.

    In der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 14. November 2001 handelte es sich um eine an zusätzliche Voraussetzungen geknüpfte Gratifikation (BAG 14. November 2001 - 10 AZR 698/00 - aaO, zu II B 2 der Gründe).

    Entscheidend und ausreichend ist vielmehr die Kenntnis der betroffenen Kreise, hier also des Kabinenpersonals (BAG 23. November 1994 - 4 AZR 879/93 - BAGE 78, 309 mwN; 17. Mai 2000 - 4 AZR 216/99 - BAGE 94, 349; 14. November 2001 - 10 AZR 698/00 - EzA TVG § 4 Tarifkonkurrenz Nr. 16).

  • BAG, 22.04.2009 - 4 ABR 14/08

    Überleitung in den TVöD - Mitbestimmung des Betriebsrats

    Hier wird, soweit sich die Anwendung der entsprechenden Tarifverträge nicht bereits aus der Umsetzung einer im PÜV enthaltenen Berechtigung der Arbeitnehmer ergibt, zu klären sein, ob im Zuge der Umgruppierung der Beschäftigten zu Beginn des Jahres 1999 gegenüber diesen Beschäftigten eine betriebliche Übung begründet worden ist (dazu BAG 14. November 2001 - 10 AZR 698/00 - zu II B 1 b bb der Gründe, EzA TVG § 4 Tarifkonkurrenz Nr. 16; 17. April 2002 - 5 AZR 89/01 - zu I 1 der Gründe, BAGE 101, 75, 77; 19. Januar 1999 - 1 AZR 606/98 - AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 9 = EzA TVG § 3 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 10), die jeweiligen Tarifverträge des öffentlichen Dienstes idF für die kommunalen Arbeitgeber anzuwenden und - bejahendenfalls - ob diese auch für den Fall des Verbandsaustritts weiter Bestand haben soll oder auf die Dauer der Mitgliedschaft im KAV begrenzt gewesen war.
  • BAG, 09.05.2007 - 4 AZR 275/06

    Tarifliche Differenzierungsklausel

    bb) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist die Inbezugnahme von Tarifverträgen auch im Wege der betrieblichen Übung möglich (zB 11. August 1988 - 2 AZR 53/88 - AP BGB § 625 Nr. 5 = EzA BGB § 625 Nr. 3; 19. Januar 1999 - 1 AZR 606/98 - AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 9 = EzA TVG § 3 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 10; 14. November 2001 - 10 AZR 698/00 - EzA TVG § 4 Tarifkonkurrenz Nr. 16; 4. September 1996 - 4 AZR 135/95 -BAGE 84, 97; 30. August 2000 - 4 AZR 581/99 - BAGE 95, 296).
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Rechtsprechung
   BAG, 14.02.2002 - 8 AZR 313/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,1887
BAG, 14.02.2002 - 8 AZR 313/01 (https://dejure.org/2002,1887)
BAG, Entscheidung vom 14.02.2002 - 8 AZR 313/01 (https://dejure.org/2002,1887)
BAG, Entscheidung vom 14. Februar 2002 - 8 AZR 313/01 (https://dejure.org/2002,1887)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com

    Rückgruppierung einer stellvertretenden Schulleiterin

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Eingruppierung eines stellvertretenden Schulleiters einer Grundschule

  • rechtsportal.de

    Eingruppierung Lehrer; Eingruppierung öffentlicher Dienst; Zulage - Rückgruppierung einer stellvertretenden Schulleiterin wegen Änderung der Schülerzahlen; Einstellung einer Amtszulage

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2002, 1056 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (18)

  • BAG, 07.06.1990 - 6 AZR 423/88

    Technikerzulage - Einstellung der rechtsgrundlosen Zahlung

    Auszug aus BAG, 14.02.2002 - 8 AZR 313/01
    Die bloße Gewährung der Zulage führt daher nicht zu einer entsprechenden einzelvertraglichen Vereinbarung (BAG 7. Juni 1990 - 6 AZR 423/88 - AP BAT §§ 22, 23 Zulagen Nr. 6).

    Zwar ist der Arbeitgeber auf Grund einer Leistungsbestimmungsklausel zum Widerruf von Leistungen berechtigt, soweit er bei dem erneuten Gebrauch des Bestimmungsrechts die Grundsätze billigen Ermessens (§ 315 BGB) beachtet (BAG 19. Januar 1995 - 6 AZR 545/94 - AP TVAL II § 10 Nr. 2 = EzA TVG § 4 Bestimmungsklausel Nr. 2; 7. Juni 1990 - 6 AZR 423/88 - AP BAT §§ 22, 23 Zulagen Nr. 6).

    Der Zahlungseinstellung war nicht zu entnehmen, daß das beklagte Land sein Ermessen erneut ausüben und damit den Anspruch umgestalten wollte (vgl. dazu BAG 19. Januar 1995 - 6 AZR 545/94 - AP TVAL II § 10 Nr. 2 = EzA TVG § 4 Bestimmungsklausel Nr. 2; 7. Juni 1990 - 6 AZR 423/88 - AP BAT §§ 22, 23 Zulagen Nr. 6).

  • BAG, 26.07.2001 - 8 AZR 364/00

    Lehrereingruppierung - Diplom-Musikpädagogin

    Auszug aus BAG, 14.02.2002 - 8 AZR 313/01
    Durch § 1 Nr. 13 des Änderungstarifvertrages Nr. 9 vom 5. Mai 1998 wurde sie mit Wirkung vom 1. Januar 1998 gestrichen (BAG 7. August 1997 - 6 AZR 716/95 - AP BAT §§ 22, 23 Lehrer Nr. 62; 26. Juli 2001 - 8 AZR 364/00 - nv., zu II 2 der Gründe).

    Wenn es auch seit diesem Zeitpunkt keine beamtenbesoldungsrechtliche Regelung mehr gibt, gilt nach wie vor die vom Außer-Kraft-Treten der 2. BesÜV nicht berührte tarifliche Bestimmung des § 2 Nr. 3 Satz 2 des Änderungstarifvertrages Nr. 1 zum BAT-O. Nach ihr sind die Lehrer nach näherer Maßgabe von Richtlinien einzugruppieren (BAG 7. August 1997 - 6 AZR 716/95 - aaO; 26. Juli 2001 - 8 AZR 364/00 - aaO).

    Ihre Geltung ist von den Arbeitsvertragsparteien durch den Änderungstarifvertrag vom 29. August 1991 bezüglich der Richtlinien der Tarifgemeinschaft deutscher Länder und durch Änderungsvertrag vom 4. Februar 1997 rückwirkend zum 1. Juli 1995 bezüglich der Richtlinien des Freistaates Sachsen zur Neuregelung der Eingruppierung der angestellten Lehrer vom 22. Juni 1995 in der jeweils gültigen Fassung vereinbart worden (BAG 15. März 2000 - 10 AZR 119/99 - AP BAT §§ 22, 23 Lehrer Nr. 81; 26. Juli 2001 - 8 AZR 364/00 - nv., zu II 3 der Gründe).

  • BAG, 19.01.1995 - 6 AZR 545/94

    Funktionszulage - Leistungsbestimmung durch Arbeitgeber

    Auszug aus BAG, 14.02.2002 - 8 AZR 313/01
    Zwar ist der Arbeitgeber auf Grund einer Leistungsbestimmungsklausel zum Widerruf von Leistungen berechtigt, soweit er bei dem erneuten Gebrauch des Bestimmungsrechts die Grundsätze billigen Ermessens (§ 315 BGB) beachtet (BAG 19. Januar 1995 - 6 AZR 545/94 - AP TVAL II § 10 Nr. 2 = EzA TVG § 4 Bestimmungsklausel Nr. 2; 7. Juni 1990 - 6 AZR 423/88 - AP BAT §§ 22, 23 Zulagen Nr. 6).

    Der Zahlungseinstellung war nicht zu entnehmen, daß das beklagte Land sein Ermessen erneut ausüben und damit den Anspruch umgestalten wollte (vgl. dazu BAG 19. Januar 1995 - 6 AZR 545/94 - AP TVAL II § 10 Nr. 2 = EzA TVG § 4 Bestimmungsklausel Nr. 2; 7. Juni 1990 - 6 AZR 423/88 - AP BAT §§ 22, 23 Zulagen Nr. 6).

  • BAG, 07.08.1997 - 6 AZR 716/95

    Eingruppierung einer Diplomlehrerin für Staatsbürgerkunde

    Auszug aus BAG, 14.02.2002 - 8 AZR 313/01
    Durch § 1 Nr. 13 des Änderungstarifvertrages Nr. 9 vom 5. Mai 1998 wurde sie mit Wirkung vom 1. Januar 1998 gestrichen (BAG 7. August 1997 - 6 AZR 716/95 - AP BAT §§ 22, 23 Lehrer Nr. 62; 26. Juli 2001 - 8 AZR 364/00 - nv., zu II 2 der Gründe).

    Wenn es auch seit diesem Zeitpunkt keine beamtenbesoldungsrechtliche Regelung mehr gibt, gilt nach wie vor die vom Außer-Kraft-Treten der 2. BesÜV nicht berührte tarifliche Bestimmung des § 2 Nr. 3 Satz 2 des Änderungstarifvertrages Nr. 1 zum BAT-O. Nach ihr sind die Lehrer nach näherer Maßgabe von Richtlinien einzugruppieren (BAG 7. August 1997 - 6 AZR 716/95 - aaO; 26. Juli 2001 - 8 AZR 364/00 - aaO).

  • BAG, 17.05.2000 - 4 AZR 237/99

    Korrigierende Rückgruppierung

    Auszug aus BAG, 14.02.2002 - 8 AZR 313/01
    Hat der Arbeitgeber die objektive Fehlerhaftigkeit der mitgeteilten Eingruppierung dargelegt und gegebenenfalls die Tatsachen bewiesen, aus denen die Fehlerhaftigkeit folgt, so bleibt es bei der Darlegungs- und Beweislast des Arbeitnehmers für die Tatsachen, aus denen folgt, daß ihm die begehrte Höhe der Vergütung zusteht (BAG 26. April 2000 - 4 AZR 157/99 - BAGE 94, 287, 295, 296 = AP MTAng-LV § 22 Nr. 3; 17. Mai 2000 - 4 AZR 237/99 - AP BAT-O §§ 22, 23 Nr. 17 = EzA TVG § 4 Rückgruppierung Nr. 2; 17. Mai 2000 - 4 AZR 232/99 - AP BAT-O §§ 22, 23 Nr. 18 = EzA TVG § 4 Rückgruppierung Nr. 4).

    Zwar kann für eine arbeitsvertragliche Vereinbarung unabhängig von der tariflichen Eingruppierung sprechen, wenn der Arbeitgeber bewußt eine übertarifliche Vergütung mitgeteilt hat (BAG 17. Mai 2000 - 4 AZR 237/99 - AP BAT-O §§ 22, 23 Nr. 17 = EzA TVG § 4 Rückgruppierung Nr. 2).

  • BAG, 15.03.2000 - 10 AZR 119/99

    Eingruppierung - Diplomlehrerin für Staatsbürgerkunde

    Auszug aus BAG, 14.02.2002 - 8 AZR 313/01
    Ihre Geltung ist von den Arbeitsvertragsparteien durch den Änderungstarifvertrag vom 29. August 1991 bezüglich der Richtlinien der Tarifgemeinschaft deutscher Länder und durch Änderungsvertrag vom 4. Februar 1997 rückwirkend zum 1. Juli 1995 bezüglich der Richtlinien des Freistaates Sachsen zur Neuregelung der Eingruppierung der angestellten Lehrer vom 22. Juni 1995 in der jeweils gültigen Fassung vereinbart worden (BAG 15. März 2000 - 10 AZR 119/99 - AP BAT §§ 22, 23 Lehrer Nr. 81; 26. Juli 2001 - 8 AZR 364/00 - nv., zu II 3 der Gründe).
  • BAG, 26.04.2001 - 8 AZR 472/00

    Vorläufige Beauftragung eines Lehrers mit höherwertiger Tätigkeit

    Auszug aus BAG, 14.02.2002 - 8 AZR 313/01
    Die angestellten Lehrkräfte sollen nicht schlechter aber auch nicht besser gestellt werden, als vergleichbare Beamte (BAG 26. April 2001 - 8 AZR 472/00 - nv.).
  • BAG, 21.10.1987 - 4 AZR 49/87

    Eingruppierung: Bogenmontierer in der Druckindustrie, LRTV für die gewerblichen

    Auszug aus BAG, 14.02.2002 - 8 AZR 313/01
    Der Senat kann die Prüfung selbst vornehmen, da alle maßgeblichen Tatsachen unstreitig sind (vgl. BAG 21. Oktober 1987 - 4 AZR 49/87 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Druckindustrie Nr. 19 = EzA TVG § 4 Druckindustrie Nr. 13).
  • BAG, 27.09.2000 - 10 AZR 498/99

    Eingruppierung - Lehrerin mit Lehrbefähigung für die unteren Klassen der

    Auszug aus BAG, 14.02.2002 - 8 AZR 313/01
    Sie stellt lediglich auf den Erwerb der pädagogischen Fachschulausbildung als Lehrer für die unteren Klassen ab, ohne die Lehrbefähigung für bestimmte Fächer zu verlangen (BAG 27. September 2000 - 10 AZR 498/99 - nv.).
  • BAG, 26.04.2000 - 4 AZR 157/99

    Korrigierende Rückgruppierung; Zeitaufstieg

    Auszug aus BAG, 14.02.2002 - 8 AZR 313/01
    Hat der Arbeitgeber die objektive Fehlerhaftigkeit der mitgeteilten Eingruppierung dargelegt und gegebenenfalls die Tatsachen bewiesen, aus denen die Fehlerhaftigkeit folgt, so bleibt es bei der Darlegungs- und Beweislast des Arbeitnehmers für die Tatsachen, aus denen folgt, daß ihm die begehrte Höhe der Vergütung zusteht (BAG 26. April 2000 - 4 AZR 157/99 - BAGE 94, 287, 295, 296 = AP MTAng-LV § 22 Nr. 3; 17. Mai 2000 - 4 AZR 237/99 - AP BAT-O §§ 22, 23 Nr. 17 = EzA TVG § 4 Rückgruppierung Nr. 2; 17. Mai 2000 - 4 AZR 232/99 - AP BAT-O §§ 22, 23 Nr. 18 = EzA TVG § 4 Rückgruppierung Nr. 4).
  • BAG, 29.06.1988 - 5 AZR 425/87

    Umfang des Direktionsrechts des Arbeitgebers - Rechtliches Interesse an der

  • BAG, 18.05.1988 - 4 AZR 751/87

    Arbeitsgerichtsprozeß: Voraussetzungen für die Entscheidung durch Teilurteil -

  • BAG, 16.02.2000 - 4 AZR 62/99

    Korrigierende Rückgruppierung - BAT

  • LAG Sachsen, 12.12.2000 - 7 Sa 720/99

    Korrigierende Rückgruppierung einer stellvertretenden Schulleiterin nach Rückgang

  • BAG, 30.05.1990 - 4 AZR 74/90

    Korrigierende Rückgruppierung

  • BAG, 20.06.1985 - 2 AZR 427/84

    Unterzeichnung einer Ausgleichsquittung - Erhebung einer Kündigungsschutzklage -

  • BAG, 17.05.2000 - 4 AZR 232/99

    Korrigierende Rückgruppierung; Darlegungslast

  • BAG, 18.08.1988 - 6 AZR 361/86

    Anspruch auf Weiterzahlung einer monatlichen Zulage - Anspruchsausschluss für

  • BAG, 05.09.2002 - 8 AZR 620/01

    Eingruppierung einer stellvertretenden Schulleiterin einer Grundschule in Sachsen

    Ohne Hinzutreten weiterer Umstände kann ein Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes eine solche Bedeutung der Angabe der Vergütungsgruppe schon deshalb nicht entnehmen, weil der Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes grundsätzlich keine übertarifliche Vergütung, sondern nur das gewähren will, was dem Arbeitnehmer tariflich zusteht (vgl. BAG 16. Februar 2000 - 4 AZR 62/99 - BAGE 93, 340 = AP NachwG § 2 Nr. 3; 14. Februar 2002 - 8 AZR 313/01 - NZA 2002, 1056, zu II 1a bb der Gründe).

    Typische Willenserklärungen sind nämlich diejenigen, die in einer Vielzahl von Fällen gleichlautend verwendet und abgegeben werden, daher die besonderen Umstände des Einzelfalles nicht beachten und in ihrer Wirkung über das einzelne Rechtsverhältnis hinaus reichen (BAG 20. Juni 1985 - 2 AZR 427/84 - AP BetrVG 1972 § 112 Nr. 33 = EzA KSchG § 4 Ausgleichsquittung Nr. 1, zu B I 2 b der Gründe; 14. Februar 2002 - 8 AZR 313/01 - aaO, zu II 1 a bb der Gründe).

    Bei der Übersendung einer Durchschrift dieser Festsetzung an den betroffenen Arbeitnehmer fehlt dem Absender das Erklärungsbewußtsein, dem Arbeitnehmer die Zahlung einer konkreten Vergütungsgruppe anzubieten (BAG 18. August 1988 - 6 AZR 361/86 - BAGE 59, 224 = AP BAT §§ 22, 23 Zulagen Nr. 3; 14. Februar 2002 - 8 AZR 313/01 - aaO, zu II 1 a bb der Gründe).

    Das beklagte Land hat auf die aus seiner Sicht für die Ermittlung der Eingruppierung einschlägigen Rechtsgrundlagen verwiesen und damit den nur deklaratorischen Charakter der Eingruppierungsmitteilung zum Ausdruck gebracht (BAG 14. Februar 2002 - 8 AZR 313/01 - aaO, zu II 1 a bb der Gründe).

    II a BAT-O reicht für die Annahme einer vertraglichen Vereinbarung nicht aus (BAG 30. Mai 1990 - 4 AZR 74/90 - BAGE 77, 163 = AP BPersVG § 75 Nr. 31; 14. Februar 2002 - 8 AZR 313/01 - aaO, zu II 1 a bb der Gründe).

    dd) Zwar kann es für eine arbeitsvertragliche Vereinbarung unabhängig von der tarifvertraglichen Eingruppierung sprechen, wenn der Arbeitgeber bewußt eine übertarifliche Vergütung mitgeteilt hat (BAG 17. Mai 2000 - 4 AZR 237/99 - AP BAT-O §§ 22, 23 Nr. 17 = EzA TVG § 4 Rückgruppierung Nr. 2; 14. Februar 2002 - 8 AZR 313/01 - aaO, zu II 1 a bb der Gründe).

    Im übrigen geht es auch nicht um die Bestellung zu einer stellvertretenden Schulleiterin an einer Schule mit einer bestimmten Schülerzahl (BAG 14. Februar 2002 - 8 AZR 313/01 - aaO, zu II 1a cc der Gründe).

    Zu dem Zeitablauf müssen weitere Umstände oder Erklärungen hinzutreten, die den Arbeitnehmer zu der schutzwürdigen Annahme berechtigen, daß ihn der Arbeitgeber künftig nur noch zu bestimmten Arbeitsbedingungen beschäftigen wolle (vgl. BAG 29. Juni 1988 - 5 AZR 425/87 - nv.; 14. Februar 2002 - 8 AZR 313/01 - aaO, zu II 1a dd der Gründe).

    In § 1 Nr. 13 des Änderungstarifvertrages Nr. 9 vom 5. Mai 1998 wurde der Verweis auf die Zweite Besoldungsübergangsverordnung (SR 2 l I Nr. 3 a) mit Wirkung vom 1. Januar 1998 gänzlich gestrichen (BAG 14. Februar 2002 - 8 AZR 313/01 - aaO, zu II 1 b bb der Gründe).

    Die für die Eingruppierung von Lehrkräften maßgebliche tarifliche Verweisung des § 2 Nr. 3 Satz 1 des Änderungstarifvertrages Nr. 1 zum BAT-O auf die beamtenrechtlichen Vorschriften geht im Ergebnis also seit dem Außerkrafttreten der Zweiten BesÜV ins Leere (BAG 7. August 1997 - 6 AZR 716/95 - AP BAT §§ 22, 23 Lehrer Nr. 62; 26. Juli 2001 - 8 AZR 364/00 - nv., zu II 2 der Gründe; 14. Februar 2002 - 8 AZR 313/01 - aaO, zu II 1 b bb der Gründe).

    Doch auch wenn man auf Grund einer vertraglichen Vereinbarung die Bundesbesoldungsordnung A für anwendbar hält, ist die Interessenlage nicht vergleichbar, denn der arbeitsrechtliche Status der Klägerin ändert sich durch das Absinken der Schülerzahlen nicht (BAG 14. Februar 2002 - 8 AZR 313/01 - NZA 2002, 1056, zu II 2 b der Gründe).

  • LAG Sachsen, 01.04.2003 - 5 Sa 406/00

    Feststellungsinteresse bei der Klage auf eine Amtszulage; Eingruppierung einer

    Mit diesem Gesetz wurde die Vorbemerkung Nr. 16 b zu den Bundesbesoldungsordnungen A und B eingefügt und abschließend bestimmt, dass Lehrer mit einer Lehrbefähigung nach dem Recht der ehemaligen DDR gerade nicht nach der Bundesbesoldungsordnung, sondern landesrechtlich eingestuft werden unter Berücksichtigung der Ämter für Lehrer, die in der Bundesbesoldungsordnung A und in den Landesbesoldungsordnungen A ausgewiesen sind (BAG, Urteile vom 14.02.2002 - 8 AZR 313/01 - n. v. und 05.09.2002 - 8 AZR 620/01 -).

    Die 2. BesÜV trat im Bereich des Beklagten zum 30.06.1995 außer Kraft und die für die Eingruppierung von Lehrkräften maßgebliche tarifliche Verweisung des § 2 Nr. 3 Satz 1 Änderungstarifvertrag Nr. 1 zum BAT-O auf die beamtenrechtlichen Vorschriften geht seit diesem Zeitpunkt ins Leere (BAG, Urteile vom 07.08.1997 - 6 AZR 716/95 -, AP Nr. 62 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer; vom 14.02.2002 - 8 AZR 313/01 - n. v., vom 05.09.2002 - 8 AZR 620/01 -).

    Maßgeblich ist nach wie vor die vom Außer-Kraft-Treten der 2. BesÜV nicht berührte tarifliche Bestimmung des § 2 Nr. 3 Satz 2 des Änderungstarifvertrages Nr. 1 zum BAT-O, wonach Lehrer nach näherer Maßgabe von Richtlinien einzugruppieren sind (BAG, Urteile vom 07.08.1997 - 6 AZR 716/95 -, a. a. O.; vom 14.02.2002 - 8 AZR 313/01 -n. v.).

    c) Für die im Streit stehende Amtzulage ist dabei Rechtsgrundlage § 2 Nr. 3 des Änderungstarifvertrages Nr. 1 zum BAT-O i. V. m. Abschnitt A Ziff. 3 der Lehrer-Richtlinien-O der TdL (BAG, Urteil vom 14.02.2002 - 8 AZR 313/01 - n. v.).

    Soweit in Abschnitt A Ziff. 3 der Lehrer-Richtlinien-O der TdL auf die Amtszulage nach der Bundesbesoldungsordnung A des Bundesbesoldungsgesetzes verwiesen wird, bezieht sich dies nur auf die Höhe des Anspruchs (vgl. BAG, Urteil vom 14.02.2002 - 8 AZR 313/01 - n. v.).

    Die in Abschnitt A Ziff. 3 der Lehrer-Richtlinien-O der TdL vorgesehene Amtszulage ist statusbezogen ausgestaltet (BAG, Urteil vom 14.02.2002 - 8 AZR 313/01 - n. v.).

    Zwar ist der Arbeitgeber aufgrund einer Leistungsbestimmungsklausel zum Widerruf von Leistungen berechtigt, soweit er bei dem erneuten Gebrauch des Bestimmungsrechts die Grundsätze billigen Ermessens beachtet (BAG, Urteil vom 14.02.2002 - 8 AZR 313/01 - n. v., m.w.N.).

    Diesem Schreiben ist nicht zu entnehmen, dass der Beklagte sein Ermessen erneut ausüben und damit den Anspruch umgestalten wollte (vgl. BAG, Urteil vom 14.02.2002 - 8 AZR 313/01 - n. v.).

  • LAG Sachsen, 28.10.2003 - 7 Sa 221/03

    Geltendmachung eines Anspruchs auf Zahlung einer Amtszulage für die Funktion

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  • LAG Sachsen, 07.05.2004 - 2 Sa 482/03

    Amtszulage für Schulleiter nach gesunkener Schülerzahl

    Das Ermessen in Abschnitt A Nr. 3 der Lehrer-Richtlinie-O der TdL bezieht sich lediglich auf die Feststellung, wann ein "Schulleiter" nach dieser Vorschrift einem verbeamteten "Rektor" im besoldungsrechtlichem Sinne gleichsteht (gegen BAG vom 14.02.2002 - 8 AZR 313/01-).

    Die Einstellung der Zahlung einer Amtszulage nach dieser Vorschrift stellt keine "neue" Ausübung von Ermessen dar, wenn schon keine Erstbestimmung hinsichtlich der Zahlung erfolgt ist (gegen BAG vom 14.02.2002 - 8 AZR 313/01-), sondern sich der Arbeitgeber zur Zahlung verpflichtet sah.

    (Das Bundesarbeitsgericht zitiert in der Entscheidung vom 14.02.2002 [8 AZR 313/01, dok. in JURIS] den Abschnitt nicht und den Inhalt der Regelung nur verkürzt.).

    a) Nach der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 14.02.2002 (a. a. O.) soll nach der Richtlinie nur der auf eine ausdrückliche Anordnung beruhende Bestellungsakt zum (hier: ständigen) Schulleiter für die Begründung des Anspruchs dem Grunde nach erforderlich sein.

    Es ist zwar richtig, dass durch eine bloße Zahlungseinstellung der Beklagte sein Bestimmungsrecht nicht "neu" ausgeübt haben mag (BAG vom 14.02.2002, a. a. O.) und dass die Zahlungseinstellung deshalb nicht den Widerruf einer zu Recht bezogenen Leistung dargestellt hat.

    Für eine derartige Erstbestimmung oder für ein derartiges Erstermessen ist hier jedoch ebenso wenig etwas vorgetragen noch sonst ersichtlich, wie in dem mitgeteilten Tatbestand des Urteils des Bundesarbeitsgerichts vom 14.02.2002 (a. a. O.).

  • BAG, 14.09.2005 - 4 AZR 102/04

    Schülerzahlabhängige Zulage bei Absinken der Schülerzahl

    Hinweise des Senats: Abweichung von BAG 14. Februar 2002 - 8 AZR 313/01 - EzBAT BAT §§ 22, 23 M. Lehrer Nr. 99 und 24. Juni 2004 - 8 AZR 280/03 - EzBAT BAT §§ 22, 23 M. Lehrer Nr. 123 Parallelsache zu - 4 AZR 312/04 -, - 4 AZR 313/04 -, - 4 AZR 494/04 -und - 4 AZR 510/04 -.

    Nach Nr. 3 des Abschnitts A der Lehrer-Richtlinien-O der TdL stand es damit im Ermessen des Beklagten ("kann"), der Klägerin als ständiger Vertreterin des Schulleiters einer Grundschule eine "Zulage" zu gewähren (vgl. BAG 14. Februar 2002 - 8 AZR 313/01 - EzBAT BAT §§ 22, 23 M. Lehrer Nr. 99; 24. Juni 2004 - 8 AZR 280/03 - EzBAT BAT §§ 22, 23 M. Lehrer Nr. 123, zu II 2 d bb der Gründe).

    Dies ist nach der Terminologie der Richtlinie keine "Amtszulage" (ungenau zB auch BAG 24. Juni 2004 - 8 AZR 280/03 - aaO, sowie zum Teil 14. Februar 2002 - 8 AZR 313/01 - aaO).

    Dafür spricht, abgesehen vom Wortlaut der Richtlinie, auch der Grundsatz der vergütungsrechtlichen Gleichbehandlung von angestellten und beamteten Lehrkräften in § 2 Nr. 3 des Änderungstarifvertrages Nr. 1 zum BAT-O. Die angestellten Lehrkräfte sollen nicht schlechter, aber auch nicht besser gestellt werden als vergleichbare Beamte (BAG 5. September 2002 - 8 AZR 620/01 - AP BAT §§ 22, 23 Lehrer Nr. 93 = EzBAT BAT §§ 22, 23 M. Lehrer Nr. 107, zu B II 2 a der Gründe mwN; 14. Februar 2002 - 8 AZR 313/01 - EzBAT BAT §§ 22, 23 M. Lehrer Nr. 99, zu II 2 c der Gründe; 26. April 2001 - 8 AZR 472/00 - EzBAT BAT §§ 22, 23 M. Lehrer Nr. 82, zu C IV 3 der Gründe).

  • BAG, 22.04.2004 - 8 AZR 652/02

    Eingruppierung eines stellvertretenden Schulleiters - Zulage

    Hat der Arbeitgeber die objektive Fehlerhaftigkeit der mitgeteilten Eingruppierung dargelegt und gegebenenfalls die Tatsachen bewiesen, aus denen die Fehlerhaftigkeit folgt, so bleibt es bei der Darlegungs- und Beweislast des Arbeitnehmers für die Umstände, aus denen folgt, dass ihm die begehrte Höhe der Vergütung zusteht (BAG 14. Februar 2002 - 8 AZR 313/01 - EzBAT §§ 22, 23 M Nr. 99; 17. Juli 2003 - 8 AZR 376/02 - EzBAT §§ 22, 23 M Nr. 112).

    IIa BAT-O reicht für die Annahme einer vertraglichen Vereinbarung nicht aus (BAG 30. Mai 1990 - 4 AZR 74/90 - BAGE 65, 163 = AP BPersVG § 75 Nr. 31; 14. Februar 2002 - 8 AZR 313/01 - EzBAT §§ 22, 23 M Nr. 99, zu II 1 a bb der Gründe).

    Bei einer unkorrekten Zulagengewährung ist zwar auch eine korrigierende Rückgruppierung zulässig (BAG 14. Februar 2002 - 8 AZR 313/01 - EzBAT §§ 22, 23 M Nr. 99), dem Kläger stand jedoch eine Zulage für den Zeitraum vom 1. Januar 1999 bis 31. Juli 2000 zu.

  • BAG, 24.06.2004 - 8 AZR 280/03

    Amtszulage einer stellvertretenden Schulleiterin in Sachsen

    Im Übrigen geht es auch nicht um die Bestellung zu einer stellvertretenden Schulleiterin an einer Schule mit einer bestimmten Schülerzahl (BAG 14. Februar 2002 - 8 AZR 313/01 - EzBAT §§ 22, 23 M Nr. 99, zu II 1 a cc der Gründe; 5. September 2002 - 8 AZR 620/01 - AP BAT §§ 22, 23 Lehrer Nr. 93).

    Der Senat hat mit Urteil vom 14. Februar 2002 (- 8 AZR 313/01 - EzBAT §§ 22, 23 M Nr. 99) entschieden, dass durch die Zahlung der Zulage gleichzeitig eine Entscheidung zu Gunsten des Arbeitnehmers getroffen worden und der Anspruch auf die Zulage entstanden ist.

    Hinsichtlich dieser verbleibt es bei den Grundsätzen der Entscheidung vom 14. Februar 2002 (- 8 AZR 313/01 - EzBAT §§ 22, 23 M Nr. 99).

  • BAG, 14.09.2005 - 4 AZR 494/04

    Schülerzahlabhängige Zulage bei Absinken der Schülerzahl

    Nach Nr. 3 des Abschnitts A der Lehrer-Richtlinien-O der TdL stand es damit im Ermessen des Beklagten ("kann"), der Klägerin als Leiterin einer Grundschule eine "Zulage" zu gewähren (vgl. BAG 14. Februar 2002 - 8 AZR 313/01 -EzBAT BAT §§ 22, 23 M. Lehrer Nr. 99; 24. Juni 2004 - 8 AZR 280/03 - EzBAT BAT §§ 22, 23 M. Lehrer Nr. 123, zu II 2 d bb der Gründe).

    Dies ist nach der Terminologie der Richtlinie keine "Amtszulage" (ungenau zB auch BAG 24. Juni 2004 - 8 AZR 280/03 - aaO, sowie zum Teil 14. Februar 2002 - 8 AZR 313/01 - aaO).

    Dafür spricht, abgesehen vom Wortlaut der Richtlinie, auch der Grundsatz der vergütungsrechtlichen Gleichbehandlung von angestellten und beamteten Lehrkräften in § 2 Nr. 3 des Änderungstarifvertrages Nr. 1 zum BAT-O. Die angestellten Lehrkräfte sollen nicht schlechter, aber auch nicht besser gestellt werden als vergleichbare Beamte (BAG 5. September 2002 - 8 AZR 620/01 - AP BAT §§ 22, 23 Lehrer Nr. 93 = EzBAT BAT §§ 22, 23 M. Lehrer Nr. 107, zu B II 2 a der Gründe mwN; 14. Februar 2002 - 8 AZR 313/01 - EzBAT BAT §§ 22, 23 M. Lehrer Nr. 99, zu II 2 c der Gründe; 26. April 2001 - 8 AZR 472/00 - EzBAT BAT §§ 22, 23 M. Lehrer Nr. 82, zu C IV 3 der Gründe).

  • BAG, 14.09.2005 - 4 AZR 312/04

    Schülerzahlabhängige Zulage bei Absinken der Schülerzahl

    Nach Nr. 3 des Abschnitts A der Lehrer-Richtlinien-O der TdL stand es damit im Ermessen des Beklagten ("kann"), der Klägerin als Leiterin einer Grundschule eine "Zulage" zu gewähren (vgl. BAG 14. Februar 2002 - 8 AZR 313/01 - EzBAT BAT §§ 22, 23 M. Lehrer Nr. 99; 24. Juni 2004 - 8 AZR 280/03 - EzBAT BAT §§ 22, 23 M. Lehrer Nr. 123, zu II 2 d bb der Gründe).

    Dies ist nach der Terminologie der Richtlinie keine "Amtszulage" (ungenau zB auch BAG 24. Juni 2004 - 8 AZR 280/03 - aaO, sowie zum Teil 14. Februar 2002 - 8 AZR 313/01 -aaO).

    Dafür spricht, abgesehen vom Wortlaut der Richtlinie, auch der Grundsatz der vergütungsrechtlichen Gleichbehandlung von angestellten und beamteten Lehrkräften in § 2 Nr. 3 des Änderungstarifvertrages Nr. 1 zum BAT-O. Die angestellten Lehrkräfte sollen nicht schlechter, aber auch nicht bessergestellt werden als vergleichbare Beamte (BAG 5. September 2002 - 8 AZR 620/01 - AP BAT §§ 22, 23 Lehrer Nr. 93 = EzBAT BAT §§ 22, 23 M. Lehrer Nr. 107, zu B II 2 a der Gründe mwN; 14. Februar 2002 - 8 AZR 313/01 - EzBAT BAT §§ 22, 23 M. Lehrer Nr. 99, zu II 2 c der Gründe; 26. April 2001 - 8 AZR 472/00 - EzBAT BAT §§ 22, 23 M. Lehrer Nr. 82, zu C IV 3 der Gründe).

  • BAG, 14.09.2005 - 4 AZR 313/04

    Schülerzahlabhängige Zulage bei Absinken der Schülerzahl

    Nach Nr. 3 des Abschnitts A der Lehrer-Richtlinien-O der TdL stand es damit im Ermessen des Beklagten ("kann"), der Klägerin als ständiger Vertreterin des Schulleiters einer Grundschule eine "Zulage" zu gewähren (vgl. BAG 14. Februar 2002 - 8 AZR 313/01 - EzBAT BAT §§ 22, 23 M. Lehrer Nr. 99; 24. Juni 2004 - 8 AZR 280/03 - EzBAT BAT §§ 22, 23 M. Lehrer Nr. 123, zu II 2 d bb der Gründe).

    Dies ist nach der Terminologie der Richtlinie keine "Amtszulage" (ungenau zB auch BAG 24. Juni 2004 - 8 AZR 280/03 - aaO, sowie zum Teil 14. Februar 2002 - 8 AZR 313/01 -aaO).

    Dafür spricht, abgesehen vom Wortlaut der Richtlinie, auch der Grundsatz der vergütungsrechtlichen Gleichbehandlung von angestellten und beamteten Lehrkräften in § 2 Nr. 3 des Änderungstarifvertrages Nr. 1 zum BAT-O. Die angestellten Lehrkräfte sollen nicht schlechter, aber auch nicht besser gestellt werden als vergleichbare Beamte (BAG 5. September 2002 - 8 AZR 620/01 - AP BAT §§ 22, 23 Lehrer Nr. 93 = EzBAT BAT §§ 22, 23 M. Lehrer Nr. 107, zu B II 2 a der Gründe, mwN; 14. Februar 2002 - 8 AZR 313/01 - EzBAT BAT §§ 22, 23 M. Lehrer Nr. 99, zu II 2 c der Gründe; 26. April 2001 - 8 AZR 472/00 - EzBAT BAT §§ 22, 23 M. Lehrer Nr. 82, zu C IV 3 der Gründe).

  • BAG, 14.09.2005 - 4 AZR 510/04

    Schülerzahlabhängige Zulage bei Absinken der Schülerzahl

  • LAG Sachsen, 25.03.2004 - 6 Sa 272/03

    Lehrereingruppierung Sachsen; Höhergruppierung einer Schulleiterin aufgrund

  • LAG Düsseldorf, 27.11.2017 - 9 Sa 384/17

    Arbeitsvorgang als Gesamtheit von Tätigkeiten zur Erreichung eines verwertbaren

  • BAG, 25.09.2003 - 8 AZR 472/02

    Eingruppierung einer Berufsschullehrerin in Sachsen; Fachschulausbildung;

  • BAG, 05.02.2004 - 8 AZR 88/03

    Eingruppierung einer Diplomlehrerin an einer Grundschule in Sachsen

  • BAG, 22.07.2004 - 8 AZR 203/03

    Eingruppierung einer Lehrerin im Hochschuldienst in Mecklenburg-Vorpommern

  • LAG Berlin-Brandenburg, 21.12.2009 - 10 Sa 2193/09

    Kündigungsschutz ehrenamtlicher Richter

  • BAG, 17.07.2003 - 8 AZR 376/02

    Eingruppierung eines Diplompädagogen als Lehrer an einer Sonderschule in

  • BAG, 18.11.2004 - 8 AZR 674/03

    Eingruppierung einer Schulleiterin einer Grundschule, die nach zunächst erfolgter

  • LAG Düsseldorf, 30.11.2005 - 12 Sa 1210/05

    Funktionsbezogene Zulage, Freiwilligkeits- und Widerrufsvorbehalt

  • BAG, 22.07.2004 - 8 AZR 360/03

    Eingruppierung einer Lehrerin im Hochschuldienst in Mecklenburg-Vorpommern

  • LAG Baden-Württemberg, 05.03.2008 - 13 Sa 20/07

    Keine korrigierende Rückgruppierung bei Verstoß gegen Treu und Glauben

  • LAG Baden-Württemberg, 05.03.2008 - 13 Sa 10/07

    Keine korrigierende Rückgruppierung bei einzelvertraglicher Vereinbarung einer

  • LAG Sachsen, 26.09.2003 - 2 Sa 182/03

    Amtszulage, Ausgleichszulage, Schulleiter(in), Schülerzahl, Tarifautomatik

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Rechtsprechung
   BAG, 20.02.2002 - 4 AZR 6/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,5805
BAG, 20.02.2002 - 4 AZR 6/01 (https://dejure.org/2002,5805)
BAG, Entscheidung vom 20.02.2002 - 4 AZR 6/01 (https://dejure.org/2002,5805)
BAG, Entscheidung vom 20. Februar 2002 - 4 AZR 6/01 (https://dejure.org/2002,5805)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com

    Eingruppierung: Vermessungsingenieur (Photogrammeter)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Eingruppierung eines technischen Angestellten

  • rechtsportal.de

    Eingruppierung öffentlicher Dienst; Zulage; Arbeitsvertragsrecht; Prozeßrecht - Einseitige teilweise Erledigterklärung durch den Kläger in der Berufungsinstanz; Eingruppierung: Vermessungsingenieur (Photogrammeter) nach Anlage 1 a zum BAT-O /BL

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2002, 1056 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 22.11.1977 - 4 AZR 395/76

    Tarifliche Mindestvergütung - Eingruppierung - Höhergruppierung -

    Auszug aus BAG, 20.02.2002 - 4 AZR 6/01
    Anschließend sind die weiteren Merkmale der darauf aufbauenden höheren Vergütungsgruppen zu prüfen (st. Rspr. des Senats vgl. 22. November 1977 - 4 AZR 395/76 - BAGE 29, 364; 7. Dezember 1977 - 4 AZR 399/76 - BAGE 29, 416; 19. April 1978 - 4 AZR 721/76 - BAGE 30, 229).

    Dabei genügt eine pauschale Überprüfung, soweit die Parteien die Tätigkeit des Klägers als unstreitig ansehen und der beklagte Arbeitgeber die Tätigkeitsmerkmale als erfüllt erachtet (BAG 22. November 1977 - 4 AZR 395/76 - aaO).

  • BAG, 19.04.1978 - 4 AZR 721/76

    Revisionsgerichtliche Überprüfung - Arbeitsvorgänge - Tatsachenfeststellungen -

    Auszug aus BAG, 20.02.2002 - 4 AZR 6/01
    Anschließend sind die weiteren Merkmale der darauf aufbauenden höheren Vergütungsgruppen zu prüfen (st. Rspr. des Senats vgl. 22. November 1977 - 4 AZR 395/76 - BAGE 29, 364; 7. Dezember 1977 - 4 AZR 399/76 - BAGE 29, 416; 19. April 1978 - 4 AZR 721/76 - BAGE 30, 229).

    21 und 22 erhöhtes Wissen und Können erfordert (vgl. Senat 24. September 1980 - 4 AZR 727/78 - BAGE 34, 158, 165; 19. April 1978 - 4 AZR 721/76 - BAGE 30, 229, 239 sowie 16. Mai 1979 - 4 AZR 680/77 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 23 und 6. Juni 1984 - 4 AZR 218/82 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 90).

  • BAG, 24.09.1980 - 4 AZR 727/78

    Eingruppierung: Beiziehung von Privaturkunden - Schlüssigkeit der Klage -

    Auszug aus BAG, 20.02.2002 - 4 AZR 6/01
    21 und 22 erhöhtes Wissen und Können erfordert (vgl. Senat 24. September 1980 - 4 AZR 727/78 - BAGE 34, 158, 165; 19. April 1978 - 4 AZR 721/76 - BAGE 30, 229, 239 sowie 16. Mai 1979 - 4 AZR 680/77 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 23 und 6. Juni 1984 - 4 AZR 218/82 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 90).
  • BAG, 07.12.1977 - 4 AZR 399/76

    Redakteur im Gesamtdeutschen Institut - Qualifizierende tarifliche

    Auszug aus BAG, 20.02.2002 - 4 AZR 6/01
    Anschließend sind die weiteren Merkmale der darauf aufbauenden höheren Vergütungsgruppen zu prüfen (st. Rspr. des Senats vgl. 22. November 1977 - 4 AZR 395/76 - BAGE 29, 364; 7. Dezember 1977 - 4 AZR 399/76 - BAGE 29, 416; 19. April 1978 - 4 AZR 721/76 - BAGE 30, 229).
  • BAG, 06.06.1984 - 4 AZR 218/82

    Brückenbau - Eingruppierung eines technischen Angestellten - Niedrigere

    Auszug aus BAG, 20.02.2002 - 4 AZR 6/01
    21 und 22 erhöhtes Wissen und Können erfordert (vgl. Senat 24. September 1980 - 4 AZR 727/78 - BAGE 34, 158, 165; 19. April 1978 - 4 AZR 721/76 - BAGE 30, 229, 239 sowie 16. Mai 1979 - 4 AZR 680/77 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 23 und 6. Juni 1984 - 4 AZR 218/82 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 90).
  • BAG, 16.05.1979 - 4 AZR 680/77

    Leitung eines Gartenbaubezirkes - Arbeitsvorgang - Besondere Schwierigkeit -

    Auszug aus BAG, 20.02.2002 - 4 AZR 6/01
    21 und 22 erhöhtes Wissen und Können erfordert (vgl. Senat 24. September 1980 - 4 AZR 727/78 - BAGE 34, 158, 165; 19. April 1978 - 4 AZR 721/76 - BAGE 30, 229, 239 sowie 16. Mai 1979 - 4 AZR 680/77 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 23 und 6. Juni 1984 - 4 AZR 218/82 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 90).
  • BAG, 29.01.1986 - 4 AZR 465/84

    Verfahrensgrundrechte: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör -

    Auszug aus BAG, 20.02.2002 - 4 AZR 6/01
    Die Schwierigkeit der Tätigkeit betrifft die fachlichen Anforderungen an die Qualifikation des Angestellten und die Bedeutung der Auswirkungen der Tätigkeit (BAG 29. Januar 1986 - 4 AZR 465/84 - BAGE 51, 59).
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 18.09.2000 - 5 Sa 367/99
    Auszug aus BAG, 20.02.2002 - 4 AZR 6/01
    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Mecklenburg-Vorpommern vom 18. September 2000 - 5 Sa 367/99 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 29.10.1997 - 5 AZR 573/96

    Auslegung eines Weiterverwendungsvertrages

    Auszug aus BAG, 20.02.2002 - 4 AZR 6/01
    Auf die vom Kläger genannten Entscheidungen des 2. Senats (12. April 1973 - 2 AZR 291/72 - AP BGB § 611 Direktionsrecht Nr. 24 = EzA BGB § 611 Nr. 12) und des 5. Senats (29. Oktober 1997 - 5 AZR 573/96 - AP BGB § 611 Direktionsrecht Nr. 51 = EzA BGB § 611 Direktionsrecht Nr. 19) kommt es somit nicht an.
  • BAG, 23.10.1996 - 4 AZR 270/95

    Eingruppierung als "Leiter von Erziehungsheimen"

    Auszug aus BAG, 20.02.2002 - 4 AZR 6/01
    Auch ein Feststellungsantrag, der Zinsforderungen zum Gegenstand hat, ist zulässig (Senat 23. Oktober 1996 - 4 AZR 270/95 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 220, zu II der Gründe).
  • BAG, 12.04.1973 - 2 AZR 291/72

    Umfang des Direktionsrechts bei vertraglich nicht konkretisierter Tätigkeit

  • BAG, 14.10.2020 - 4 AZR 252/19

    Eingruppierung einer Erzieherin - Darlegungslast - wertender Vergleich

    Dabei muss erkennbar sein, welche Tatsachen zur Begründung der Tatbestandsvoraussetzungen welches Tätigkeitsmerkmals verwendet werden sollen (vgl. BAG 23. Februar 2005 - 4 AZR 191/04 - zu I 3 c cc (2) der Gründe; 20. Februar 2002 - 4 AZR 6/01 - zu C II 5 b aa der Gründe) .
  • LAG Sachsen-Anhalt, 08.08.2022 - 8 Sa 261/19

    Eingruppierung - Brandschutzprüfer

    Dabei muss erkennbar sein, welche Tatsachen zur Begründung der Tatbestandsvoraussetzungen welches Tätigkeitsmerkmals verwendet werden sollen ( vgl. BAG, Urteil vom 23.02.2005 - 4 AZR 191/04 - zu I 3 c cc (2) der Gründe, juris ; 20.02.2002 - 4 AZR 6/01 - zu C II 5 b aa der Gründe, juris ).
  • LAG Schleswig-Holstein, 23.09.2005 - 6 Sa 359/04

    Eingruppierung, Technischer Angestellter, Schadstoffprüfstelle, Leistung,

    2 BAT ist (BAG, Urteil vom 20.02.2002 - 4 AZR 6/01 -).

    Bauen Vergütungsgruppen aufeinander auf und ist für den Vortrag des Heraushebungsmerkmals der Vergütungsgruppe, die der Kläger für einschlägig hält, ein wertender Vergleich erforderlich, dass und warum sich die Tätigkeiten des Klägers in ihrer Wertigkeit aus der Vergütungsgruppe herausheben, nach der er vergütet wird, so ist ein Sachvortrag des Arbeitnehmers zu der Ausgangsvergütungsgruppe auch dann geboten, wenn ihre Voraussetzungen erst im Prozess vom Arbeitgeber geleugnet werden und ihm für die Fehlerhaftigkeit der bisherigen Eingruppierungsbewertung im Lichte der Rechtsprechung insoweit die Darlegungs- und Beweislast obläge (BAG vom 20.02.2002 - 4 AZR 6/01 - Orientierungssätze der Richterinnen und Richter des BAG, NZA 2002, 1056).

  • LAG Köln, 09.04.2003 - 7 Sa 1213/02

    Arbeitnehmerstatus in Rundfunkanstalt, Befristung, Eingruppierung, Widerklage auf

    Will dagegen der Arbeitgeber an einem bisherigen Zustand etwas zu Lasten des Arbeitnehmers ändern und eine sog. korrigierende Rückgruppierung vornehmen, obliegt es ihm, darzulegen und zu beweisen, dass die bis dahin praktizierte Eingruppierung fehlerhaft war (BAG NZA-RR 1998, 140ff.; BAG NZA-RR 1998, 231 ff.; BAG NZA 2001, 1391 ff.; BAG ZTR 2002, 589 f.).
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Rechtsprechung
   BAG, 13.12.2001 - 6 AZR 712/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,3774
BAG, 13.12.2001 - 6 AZR 712/00 (https://dejure.org/2001,3774)
BAG, Entscheidung vom 13.12.2001 - 6 AZR 712/00 (https://dejure.org/2001,3774)
BAG, Entscheidung vom 13. Dezember 2001 - 6 AZR 712/00 (https://dejure.org/2001,3774)
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Volltextveröffentlichungen (5)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2002, 1056 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 06.08.1998 - 6 AZR 166/97

    Höhe des Ortszuschlages - Ehegattenanteil

    Auszug aus BAG, 13.12.2001 - 6 AZR 712/00
    Bei eindeutigem Wortlaut ist eine weitergehende Auslegung - abgesehen vom Sonderfall eines Redaktionsversehens - nicht möglich (vgl. BAG 6. August 1998 - 6 AZR 166/97 - AP BAT § 29 Nr. 14 mwN).

    Der Senat nimmt insoweit zur Vermeidung von Wiederholungen auf sein vorbezeichnetes Urteil vom 6. August 1998 (aaO, zu II 4 der Gründe) Bezug, wo er unter Hinweis auf die Entstehungsgeschichte der Tarifnorm ausgeführt hat, daß nicht die Begrenzung auf 100 % im Vordergrund stand, sondern sichergestellt werden sollte, daß trotz der Kürzung mindestens ein Ehegattenanteil von 100 % für beide Ehepartner zusammen übrig bleibt.

  • LAG München, 27.09.2000 - 7 Sa 630/00

    Ortszuschlag: Kürzung wegen Beschäftigung des Ehegatten im Öffentlichen Dienst

    Auszug aus BAG, 13.12.2001 - 6 AZR 712/00
    Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 27. September 2000 - 7 Sa 630/00 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 12.09.1984 - 4 AZR 336/82

    Tarifauslegung - Bargeldlose Gehaltszahlung

    Auszug aus BAG, 13.12.2001 - 6 AZR 712/00
    Bereits der Wortlaut der Tarifbestimmung, von dem bei der Auslegung des normativen Teils eines Tarifvertrages zunächst auszugehen ist (vgl. zB BAG 12. Spetember 1984 - 4 AZR 336/82 - BAGE 46, 308), ist eindeutig.
  • BAG, 27.04.2006 - 6 AZR 437/05

    Tarifauslegung - Ehegattenanteil im Ortszuschlag - Konkurrenzregelung

    Hinweise des Senats: Fortführung und Ergänzung der Rspr. des Senats 6. August 1998 - 6 AZR 166/97 - AP BAT § 29 Nr. 14 und 13. Dezember 2001 - 6 AZR 712/00 - ZTR 2002, 477.

    cc) Soweit die Ausführungen des Senats in den Entscheidungen vom 6. August 1998 (- 6 AZR 166/97 - aaO) und vom 13. Dezember 2001 (- 6 AZR 712/00 - ZTR 2002, 477), die auf Kritik der Literatur und der Tarifgemeinschaft der deutschen Länder (TdL) gestoßen sind (Clemens/Scheuring/Steingen/Wiese BAT Stand Januar 2006 § 29 - Ortszuschlag Erl. 8 S. 33 f.; Stellungnahmen der TdL bei Böhm/Spiertz/Sponer/ Steinherr BAT Stand Januar 2006 § 29 BAT Rn. 65), dahin verstanden werden konnten, dass ein Ortszuschlag der Stufe 2 nur dann gekürzt werden könnte, wenn dem Ehegatten ein Ortszuschlag der Stufe 2 in mindestens gleicher Höhe zustünde, sieht sich der Senat deshalb zu folgender Klarstellung veranlasst: § 29 Abschnitt B Abs. 5 Satz 1 BAT lässt für die Anwendung der Kürzungsregelung genügen, dass dem Ehegatten ein Ortszuschlag der Stufe 2 in der sich aus der Anlage zum jeweils gültigen Vergütungstarifvertrag ergebenden Höhe zustünde.

    Die Rechtsprechung des Senats (6. August 1998 - 6 AZR 166/97 - AP BAT § 29 Nr. 14; 13. Dezember 2001 - 6 AZR 712/00 - ZTR 2002, 477) zu den Fällen, in denen kein Ortszuschlag der Stufe 2, sondern eine entsprechende Leistung gezahlt wurde, lässt sich nicht auf den vorliegenden Fall übertragen.

  • BAG, 27.04.2006 - 6 AZR 680/05

    Tarifauslegung - Ehegattenanteil im Ortszuschlag - Konkurrenzregelung

    Hinweise des Senats: - teilweise parallel zu - 6 AZR 437/05 - zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen; - Fortführung und Ergänzung der Rspr. des Senats 6. August 1998 - 6 AZR 166/97 - AP BAT § 29 Nr. 14 und 13. Dezember 2001 - 6 AZR 712/00 - ZTR 2002, 477.

    cc) Soweit die Ausführungen des Senats in den Entscheidungen vom 6. August 1998 (- 6 AZR 166/97 - aaO) und vom 13. Dezember 2001 (- 6 AZR 712/00 - ZTR 2002, 477), die auf Kritik der Literatur und der Tarifgemeinschaft der deutschen Länder (TdL) gestoßen sind (Clemens/Scheuring/Steingen/Wiese BAT Stand Januar 2006 § 29 - Ortszuschlag Erl. 8 S. 33 f.; Stellungnahmen der TdL bei Böhm/Spiertz/Sponer/ Steinherr BAT Stand Januar 2006 § 29 BAT Rn. 65), dahin verstanden werden konnten, dass ein Ortszuschlag der Stufe 2 nur dann gekürzt werden könnte, wenn dem Ehegatten ein Ortszuschlag der Stufe 2 bzw. Familienzuschlag der Stufe 1 in mindestens gleicher Höhe zustünde, sieht sich der Senat deshalb zu folgender Klarstellung veranlasst: § 29 Abschnitt B Abs. 5 Satz 1 BAT lässt für die Anwendung der Kürzungsregelung genügen, dass dem Ehegatten ein Ortszuschlag der Stufe 2 in der sich aus der Anlage zum jeweils gültigen Vergütungstarifvertrag bzw. ein Familienzuschlag der Stufe 1 in der sich aus der Anlage V zum BBesG ergebenden Höhe zustünde.

    Die Rechtsprechung des Senats (6. August 1998 - 6 AZR 166/97 - AP BAT § 29 Nr. 14; 13. Dezember 2001 - 6 AZR 712/00 - ZTR 2002, 477) zu den Fällen, in denen kein Ortszuschlag der Stufe 2 bzw. Familienzuschlag der Stufe 1, sondern eine entsprechende Leistung gezahlt wurde, lässt sich nicht auf den vorliegenden Fall übertragen.

  • BAG, 24.06.2004 - 6 AZR 389/03

    Ortszuschlag bei Teilzeitbeschäftigung beider Ehegatten

    Der von den Tarifvertragsparteien in § 29 Abschnitt B Abs. 5 Satz 1 BAT verwendete Begriff "Ortszuschlag der Stufe 2" ist ein feststehender Tarifbegriff (BAG 13. Dezember 2001 - 6 AZR 712/00 - ZTR 2002, 477).

    "Ortszuschlag nach Stufe 2" als Kürzungsvoraussetzung in § 29 Abschnitt B Abs. 5 Satz 1 BAT kann nur als Ortszuschlag iSv. § 29 Abschnitt B Abs. 2 BAT iVm. der Anlage zum Vergütungstarifvertrag verstanden werden (BAG 13. Dezember 2001 - 6 AZR 712/00 - aaO; 6. August 1998 - 6 AZR 166/97 - AP BAT § 29 Nr. 14).

  • BVerwG, 25.09.2008 - 2 B 104.07

    Eingreifen der Kürzungsregelung des § 40 Abs. 4 S. 1 Bundesbesoldungsgesetz

    Dieses vertritt in den Urteilen vom 6. August 1998 6 AZR 166/97 und vom 13. Dezember 2001 6 AZR 712/00 zu § 29 Abschn. B Abs. 5 BAT die Auffassung, dass in den Fällen, in denen der dem Ehegatten des Angestellten gewährte ehegattenbezogene Anteil im Orts- bzw. Familienzuschlag aufgrund Teilzeitbeschäftigung nicht mindestens die Hälfte des dort genannten Betrages erreicht, eine Kürzung nicht zulässig ist, da beide Ehegatten zusammen mindestens einen vollen Verheiratetenzuschlag erhalten sollen.

    Die Urteile des Bundesarbeitsgerichts vom 6. August 1998 6 AZR 166/97 und vom 13. Dezember 2001 6 AZR 712/00 beruhen nicht auf der unterschiedlichen Beantwortung einer identischen Rechtsfrage im Sinne von § 2 Abs. 1 RsprEinhG.

  • VG Osnabrück, 04.11.2004 - 3 A 268/03

    Angestellter; Beamter; Besoldung; Ehefrau; Ehegatte; Konkurrenzklausel; Stufe 1;

    Die Materialien des Gesetzgebungsverfahrens rechtfertigen auch bei Teilzeitbeschäftigten nicht, auf die Höhe der tatsächlich an den Ehepartner ausgezahlten Beträge abzustellen (anders zu § 29 BAT BAG, Urteil vom 6.8.1998, 6 AZR 166/97 -juris-; Urteil vom 13.12.2001, 6 AZR 712/00 -juris-).

    Mit am 21.11.2003 erhobener Klage verfolgt der Kläger sein Begehren weiter und trägt zur Begründung unter näherer Darlegung und Bezugnahme auf die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 13.12.2001, 6 AZR 712/00, vor, der Gesetzgeber habe sicherstellen wollen, dass trotz der Kürzung mindestens ein Ehegattenanteil von 100 % für beide Ehepartner übrig bleibe.

    Auf Grund der vorstehenden Erwägungen kam eine Übernahme der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (Urteil vom 6.8.1998, 6 ZR 166/97; Urteil vom 13.12.2001, 6 AZR 712/00) im Ergebnis nicht in Betracht.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.12.2006 - 21 A 4945/04

    Hälftige Herabsetzung des Familienzuschlags im Falle der Gewährung eines bereits

    auch BAG, Urteil vom 27.4.2006 - 6 AZR 437/05 -, NZA-RR 2006, 608, unter Fortführung und Ergänzung der Rspr. des Senats vom 6.8.1998 - 6 AZR 166/97 -, NZA 1999, 600, und vom 13.12.2001 - 6 AZR 712/00 -, ZTR 2002, 477: § 29 Abschnitt B Abs. 5 Satz 1 BAT lässt für die Anwendung der Kürzungsregelung genügen, dass dem Ehegatten ein Ortszuschlag der Stufe 2 in der sich aus der Anlage zum jeweils gültigen Vergütungstarifvertrag ergebenden Höhe zustünde.
  • VG Osnabrück, 04.11.2004 - 3 A 134/03

    Auslegung; Beamter; Ehegattenanteil; ehegattenbezogener Teil;

    Die Materialien des Gesetzgebungsverfahrens rechtfertigen auch bei Teilzeitbeschäftigten nicht, auf die Höhe der tatsächlich an den Ehepartner ausgezahlten Beträge abzustellen (anders zu § 29 BAT BAG, Urteil vom 6.8.1998, 6 AZR 166/97 -juris-; Urteil vom 13.12.2001, 6 AZR 712/00 -juris-).

    Auf Grund der vorstehenden Erwägungen kam eine Übernahme der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (Urteil vom 6.8.1998, 6 ZR 166/97; Urteil vom 13.12.2001, 6 AZR 712/00) im Ergebnis nicht in Betracht.

  • LAG München, 17.12.2008 - 5 Sa 329/08

    Auslegung des § 29 Absch B Abs 5 BAT - Ehegattenzuschlag im Ortszuschlag

    "Ortszuschlag nach Stufe 2" als Kürzungsvoraussetzung in § 29 B Abs. 5 Satz 1 BAT kann nur als Ortszuschlag im Sinne von § 29 B Abs. 2 BAT i.V.m. der Anlage zum Vergütungstarifvertrag verstanden werden (BAG vom 24.06.2004 - 6 AZR 389/03; vom 13.12.2001 - 6 AZR 712/00).
  • VG Gera, 23.08.2006 - 1 K 401/05

    Besoldung und Versorgung; ehegattenbezogener Familienzuschlag; Halbierung;

    Er begründete diesen Antrag mit dem Hinweis auf das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 13. Dezember 2001 (Az. 6 AZR 712/00).

    Entscheidend ist vielmehr allein, ob der ihr gewährte Ortszuschlag der Stufe 2 vor der Anwendung der für sie geltenden Konkurrenzregelung des § 29 Abschnitt B Abs. 5 BAT-O mehr als die Hälfte des Höchstbetrages des Familienzuschlags der Stufe 1 beträgt (Schwegmann/Summer, BBesG, Kommentar, Stand: Januar 2006, § 40 Rn. 12a, 12c; a.A. - bezogen auf die Auslegung des § 29 Abschnitt B Abs. 5 BAT - BAG, Urteil vom 13.12.2001 - 6 AZR 712/00 -, Urteil vom 6.8.1998 - 6 AZR 166/97 - jew. zit. nach juris).

  • VG Gera, 22.04.2010 - 1 K 401/05

    Besoldung und Versorgung

    Er begründete diesen Antrag mit dem Hinweis auf das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 13. Dezember 2001 (Az. 6 AZR 712/00).

    Entscheidend ist vielmehr allein, ob der ihr gewährte Ortszuschlag der Stufe 2 vor der Anwendung der für sie geltenden Konkurrenzregelung des § 29 Abschnitt B Abs. 5 BAT-O mehr als die Hälfte des Höchstbetrages des Familienzuschlags der Stufe 1 beträgt (Schwegmann/Summer, BBesG, Kommentar, Stand: Januar 2006, § 40 Rn. 12a, 12c; a.A. - bezogen auf die Auslegung des § 29 Abschnitt B Abs. 5 BAT - BAG, Urteil vom 13.12.2001 - 6 AZR 712/00 -, Urteil vom 6.8.1998 - 6 AZR 166/97 - jew. zit. nach juris).

  • OVG Niedersachsen, 10.07.2007 - 5 LC 41/07

    Berücksichtigung des halben Familienzuschlags der Stufe 1 bei der Festsetzung der

  • LAG Hamm, 17.08.2005 - 18 Sa 296/05

    Halbierung des Ehegattenortszuschlags, öffentlicher Dienst, Arbeiterwohlfahrt

  • VG Minden, 11.10.2004 - 4 K 5840/03
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