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   BAG, 07.11.2001 - 4 AZR 663/00   

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https://dejure.org/2001,3341
BAG, 07.11.2001 - 4 AZR 663/00 (https://dejure.org/2001,3341)
BAG, Entscheidung vom 07.11.2001 - 4 AZR 663/00 (https://dejure.org/2001,3341)
BAG, Entscheidung vom 07. November 2001 - 4 AZR 663/00 (https://dejure.org/2001,3341)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Judicialis

    Manteltarifvertrag für die Arbeitnehmer im Einzelhandel im Lande Nordrhein-Westfalen vom 20. September 1996 (MTV Einzelhandel) § 1 Abs. 2; ; Manteltarifvertrag für die Arbeitnehmer... im Einzelhandel im Lande Nordrhein-Westfalen vom 20. September 1996 (MTV Einzelhandel) § 1 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Begriff des Handels; Einzelhandel - Garten-Center

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 99, 289
  • NZA 2002, 1107
  • BB 2002, 948
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • LAG Hamm, 16.08.2000 - 3 Sa 134/00

    Anwendungsbereich der Tarifverträge für die Beschäftigten des Einzelhandels;

    Auszug aus BAG, 07.11.2001 - 4 AZR 663/00
    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 16. August 2000 - 3 Sa 134/00 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 26.08.1998 - 4 AZR 471/97

    Geltung der Einzelhandelstarifverträge für Großbäckerei mit Direktvertrieb

    Auszug aus BAG, 07.11.2001 - 4 AZR 663/00
    Als geringfügige Be- und Verarbeitung gelten zB Sortieren, Abpacken (Senat 26. August 1998 - 4 AZR 471/97 - BAGE 89, 324).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 13.02.2014 - 21 Sa 745/13

    Fachlicher Geltungsbereich des BRTV GaLaBau - Wahrung der tariflichen

    52 (1) Bei einem Mischbetrieb, mit dem - wie im Betrieb der Beklagten - mehrere Geschäftszwecke verfolgt werden, kommt es für die Frage, welcher der Geschäftszwecke überwiegt, darauf an, auf welche Geschäftstätigkeit die überwiegende Arbeitszeit der Arbeitnehmer entfällt (BAG vom 19.02.2003 - 4 AZR 118/02 -, AP Nr. 17 zu § 2 TVG Tarifzuständigkeit Rz. 29; vom 07.11.2001 - 4 AZR 663/00 -, AP Nr. 79 zu § 1 TVG Tarifverträge: Einzelhandel Rz. 27).
  • BAG, 19.02.2003 - 4 AZR 118/02

    Gebäudereiniger-Handwerk - Geschirrspüldienst in einem Krankenhaus

    a) Verfolgt ein Betrieb mehrere Geschäftszwecke (Mischbetrieb), kommt es nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts für seine fachliche Zuordnung im Tarifrecht darauf an, auf welche Geschäftstätigkeit die überwiegende Arbeitszeit der Arbeitnehmer entfällt (zB Senat 7. November 2001 - 4 AZR 663/00 - BAGE 99, 289).
  • LAG Köln, 28.10.2003 - 13 (12) Sa 421/03

    Provisionsabrede, Darlegungslast, einheitlicher Betrieb, Mischbetrieb

    Aus den insoweit grundlegenden Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts vom 26.08.1998 (- 4 AZR 471/97 - AP Nr. 66 zu § 1 TVG Tarifverträge Einzelhandel) und vom 07.11.2001 (- 4 AZR 663/00 - AP Nr. 79 zu § 1 TVG Tarifverträge Einzelhandel) ergibt sich, dass der Betriebszweck eines Betriebes nach der allgemeinen Lebensanschauung festzustellen ist.

    Diese Zweckbestimmung richtet sich nicht allein nach den zeitlichen Anteilen der einzelnen Teilaufgaben an der Gesamtarbeitszeit (vgl. LAG Köln, Beschluss vom 02.12.2002, - 2 TaBV 64/02 - juris, unter Hinweis auf die ständige Rechtsprechung des BAG), wie dies für die tarifliche Zuordnung eines Mischbetriebes gefordert wird (vgl. BAG Urteil vom 7.11.2001 - 4 AZR 663/00 - BAGE 99, 289; LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 12.06.2002 - 10 Sa 185/02 - juris).

  • LAG Hamm, 14.01.2004 - 18 Sa 977/03

    Urlaubsgeld, Mischbetrieb, fachlicher Geltungsbereich des Urlaubsgeldabkommens

    Es war Aufgabe des darlegungspflichtigen Klägers vorzutragen, dass entgegen des konkreten Vortrags der Beklagten die überwiegende Arbeitszeit der beschäftigten Arbeitnehmer der Handelsgeschäftstätigkeit der Beklagten zuzuordnen war (vgl. z.B. BAG, Urteil vom 07.11.2001 - 4 AZR 663/00 - NZA 2002, 1107; BAG, Urteil vom 26.08.1998 - 4 AZR 471/97 - NZA 1999, 154).
  • LAG Köln, 02.12.2002 - 2 TaBV 64/02

    Anwendbarkeit Tarifvertrag Geltungsbereich Groß + Außenhandel Speditionsgewerbe

    Aus den insoweit für die Entscheidungsfindung grundlegenden Entscheidungen des BAG vom 26.08.1998 (- 4 AZR 471/97 - AP Nr. 66 zu § 1 TVG Tarifverträge Einzelhandel) und vom 07.11.2001 (- 4 AZR 663/00 - AP Nr. 79 zu § 1 TVG Tarifverträge Einzelhandel) ergibt sich, dass der Betriebszweck eines Betriebes nach der allgemeinen Lebensanschauung festzustellen ist.
  • SG Duisburg, 05.04.2016 - S 10 R 1451/15
    Verfolgt ein Betrieb mehrere Geschäftszwecke (Mischbetrieb), kommt es nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes für seine tarifliche Zuordnung im Tarifrecht darauf an, auf welche Geschäftstätigkeit die überwiegende Arbeitszeit der Arbeitnehmer entfällt (vgl. BAG vom 19.02.2003 4 AZR 118/02; BAG vom 07.11.2001 4 AZR 663/00).
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