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Rechtsprechung
   BAG, 12.06.2002 - 10 AZR 323/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,1127
BAG, 12.06.2002 - 10 AZR 323/01 (https://dejure.org/2002,1127)
BAG, Entscheidung vom 12.06.2002 - 10 AZR 323/01 (https://dejure.org/2002,1127)
BAG, Entscheidung vom 12. Juni 2002 - 10 AZR 323/01 (https://dejure.org/2002,1127)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    Sozialplanabfindung im Konkurs

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Klassifizierung einer vom Konkursverwalter auf Grund eines Vergleichs gewährten zusätzlichen Abfindung aus betrieblichen Sozialplan als Masseschuld; Auslegung eines nichttypischen Vertrags

  • Deutsche Zeitschrift für Wirtschafts- und Insolvenzrecht (Volltext/Leitsatz/Auszüge)

    Sozialplanabfindung im Konkurs

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Abfindungsanspruch aus einem Sozialplan als Konkursforderung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schadenersatz; Konkursrecht - Sozialplanabfindung im Konkurs; Auslegung eines außergerichtlichen Abfindungsvergleichs; Vorschuß auf Sozialplanabfindung als Schadenersatz?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2002, 1231 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (41)Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 10.12.1992 - 2 AZR 269/92

    Änderungskündigung - Chefarztvertrag

    Auszug aus BAG, 12.06.2002 - 10 AZR 323/01
    Dabei ist ein objektiver Maßstab anzulegen; maßgeblich ist, wie der Empfänger der Erklärung sie nach Treu und Glauben und unter Berücksichtigung der Verkehrssitte verstehen durfte (BAG 10. Dezember 1992 - 2 AZR 269/92 - AP BGB § 611 Arzt-Krankenhaus-Vertrag Nr. 27 = EzA BGB § 315 Nr. 40).

    Subjektive Auffassungen der Parteien, die in den objektiven Umständen keinen Niederschlag gefunden haben, finden bei der Auslegung keine Berücksichtigung (BAG 10. Dezember 1992 - 2 AZR 269/92 - aaO).

  • BGH, 05.10.1989 - IX ZR 233/87

    Geltendmachung eines durch den Konkursverwalter verursachten

    Auszug aus BAG, 12.06.2002 - 10 AZR 323/01
    Der Beklagte würde sich, da bereits die Ermächtigung des Konkursgerichts nicht vorliegt, mit einer Abschlagszahlung unter Verstoß gegen § 170 KO gegenüber den übrigen Konkurs- und Massegläubigern uU schadenersatzpflichtig machen (BGH 5. Oktober 1989 - IX ZR 233/87 - LM KO § 82 Nr. 24).
  • LAG Bremen, 31.01.2001 - 2 Sa 85/00

    Auslegung von Vergleichen; Widersprüchlichkeiten in von Arbeitgebern

    Auszug aus BAG, 12.06.2002 - 10 AZR 323/01
    Auf die Revision des Beklagten und unter Zurückweisung der Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Bremen vom 31. Januar 2001 - 2 Sa 85/00 - aufgehoben, soweit es die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Bremen vom 26. Januar 2000 - 5 Ca 5141/99 - zurückgewiesen hat.
  • BAG, 23.01.2002 - 7 AZR 611/00

    Sicherung der personellen Kontinuität der Betriebsratsarbeit

    Auszug aus BAG, 12.06.2002 - 10 AZR 323/01
    Der Überprüfung durch das Revisionsgericht unterliegt allein, ob die Rechtsvorschriften über die Auslegung von Willenserklärungen (§§ 133, 157 BGB) richtig angewandt worden sind, ob dabei gegen Denkgesetze oder Erfahrungssätze verstoßen und der Tatsachenstoff vollständig verwertet worden ist (BAG 23. Januar 2002 - 7 AZR 611/00 - BB 2002, 1097, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen; 25. Februar 1998 - 2 AZR 279/97 - BAGE 88, 131, 138; jew. mwN).
  • BGH, 17.09.1987 - IX ZR 156/86

    Verletzung der Verkehrssicherungspflicht durch den Konkursverwalter

    Auszug aus BAG, 12.06.2002 - 10 AZR 323/01
    Allerdings begründen auch Rechtsverletzungen, die vom Konkursverwalter innerhalb dieses Wirkungskreises begangen werden, unter den Voraussetzungen, die außerhalb des Konkurses einen Anspruch geben, Masseschulden nach § 59 Abs. 1 Nr. 1 KO (Kuhn/Uhlenbruck aaO Rn. 2 d; Kilger/Karsten Schmidt aaO Rn. 2; BGH 17. September 1987 - IX ZR 156/86 - LM KO § 59 Nr. 17).
  • BAG, 12.06.2002 - 10 AZR 180/01

    Abfindungsvergleich nach Konkurseröffnung - Masseschuld

    Auszug aus BAG, 12.06.2002 - 10 AZR 323/01
    Ein solcher Anspruch beruht dann auf einer Handlung des Konkursverwalters und ist Masseschuld nach § 59 Abs. 1 Nr. 1 KO (BAG 12. Juni 2002 - 10 AZR 180/01 - zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).
  • BGH, 19.01.2000 - VIII ZR 275/98

    Auslegung einer Rechtswahlvereinbarung

    Auszug aus BAG, 12.06.2002 - 10 AZR 323/01
    In einem zweiten Auslegungsschritt sind sodann außerhalb des Erklärungsakts liegende Begleitumstände in die Auslegung einzubeziehen, soweit sie einen Schluß auf den Sinngehalt der Erklärung zulassen (BGH 19. Januar 2000 - VIII ZR 275/98 - LM EGBGB 1986 Art. 27 Nr. 8; BAG 27. August 1970 - 2 AZR 519/69 - BAGE 22, 424).
  • BAG, 25.02.1998 - 2 AZR 279/97

    § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag

    Auszug aus BAG, 12.06.2002 - 10 AZR 323/01
    Der Überprüfung durch das Revisionsgericht unterliegt allein, ob die Rechtsvorschriften über die Auslegung von Willenserklärungen (§§ 133, 157 BGB) richtig angewandt worden sind, ob dabei gegen Denkgesetze oder Erfahrungssätze verstoßen und der Tatsachenstoff vollständig verwertet worden ist (BAG 23. Januar 2002 - 7 AZR 611/00 - BB 2002, 1097, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen; 25. Februar 1998 - 2 AZR 279/97 - BAGE 88, 131, 138; jew. mwN).
  • BAG, 26.02.1991 - 3 AZR 213/90

    Widerrufliches Bezugsrecht im Konkurs des Arbeitgebers

    Auszug aus BAG, 12.06.2002 - 10 AZR 323/01
    Der Begriff der Masseschulden ist in § 59 KO abschließend geregelt; im Interesse der Gleichbehandlung aller Gläubiger ist bei der Beurteilung ein strenger Maßstab anzulegen (Kuhn/Uhlenbruck KO 11. Aufl. § 59 Rn. 1b; BAG 26. Februar 1991 - 3 AZR 213/90 - AP BetrAVG § 1 Lebensversicherung Nr. 15 = EzA KO § 43 Nr. 2).
  • BAG, 27.10.1998 - 1 AZR 94/98

    Sozialplanabfindung im Konkurs - Gleichbehandlungsgrundsatz

    Auszug aus BAG, 12.06.2002 - 10 AZR 323/01
    Abfindungsansprüche aus Sozialplänen sind unabhängig davon, ob sie vor oder nach der Konkurseröffnung vereinbart wurden, grundsätzlich Konkursforderungen im Sinne von § 61 KO (BAG 27. Oktober 1998 - 1 AZR 94/98 - AP KO § 61 Nr. 29 = EzA BetrVG 1972 § 112 Nr. 102).
  • BAG, 27.08.1970 - 2 AZR 519/69

    Willenserklärung - Kündigung

  • BAG, 28.06.2006 - 10 AZR 407/05

    Wettbewerbsverbot bei Ausscheiden während der Probezeit

    Bei der Auslegung sind alle tatsächlichen Begleitumstände der Erklärung zu berücksichtigen, die für die Frage von Bedeutung sein können, welchen Willen der Erklärende bei seiner Erklärung gehabt hat und wie die Erklärung von ihrem Empfänger zu verstehen war (BAG 26. September 2002 - 6 AZR 434/00 - AP BBiG § 10 Nr. 10 = EzA BBiG § 10 Nr. 6, zu I 3 der Gründe; 12. Juni 2002 - 10 AZR 323/01 - EzA BetrVG 1972 § 112 Nr. 110, zu II 1 b der Gründe).
  • BAG, 21.01.2004 - 6 AZR 583/02

    Tarifliche Versetzungsbefugnis - Dienstort

    Bei der Auslegung sind alle tatsächlichen Begleitumstände der Erklärung zu berücksichtigen, die für die Frage von Bedeutung sein können, welchen Willen der Erklärende bei seiner Erklärung gehabt hat und wie die Erklärung von ihrem Empfänger zu verstehen war (BAG 26. September 2002 - 6 AZR 434/00 - AP BBiG § 10 Nr. 10 = EzA BBiG § 10 Nr. 6, zu I 3 der Gründe; 12. Juni 2002 - 10 AZR 323/01 - EzA BetrVG 1972 § 112 Nr. 110, zu II 1 b der Gründe).
  • BAG, 20.09.2016 - 3 AZR 77/15

    Betriebliche Altersversorgung - Wirksamkeit einer Versorgungszusage -

    Ausgangspunkt ist dabei zwar der Wortlaut der Erklärung; allerdings sind auch außerhalb des Erklärungsakts liegende Begleitumstände in die Auslegung einzubeziehen, soweit sie einen Schluss auf den eigentlichen Sinngehalt der Erklärung zulassen (vgl. etwa BAG 12. Juni 2002 - 10 AZR 323/01 - zu II 1 b der Gründe) .
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Rechtsprechung
   BAG, 19.03.2002 - 9 AZR 109/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,3517
BAG, 19.03.2002 - 9 AZR 109/01 (https://dejure.org/2002,3517)
BAG, Entscheidung vom 19.03.2002 - 9 AZR 109/01 (https://dejure.org/2002,3517)
BAG, Entscheidung vom 19. März 2002 - 9 AZR 109/01 (https://dejure.org/2002,3517)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com

    Zusatzurlaub bei Gesundheitsgefährdung - Gleichbehandlung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Zusatzurlaub wegen gesundheitsgefährdender Arbeit - Statthaftigkeit der Berufung - Zusammenrechnung der Beschwerdewerte von Streitgenossen - Arbeitszeit eines Vollzeitbeschäftigten als Maßstab für eine überwiegende Beschäftigung mit infektiösem Material - ...

  • rechtsportal.de

    Zusatzurlaub bei Gesundheitsgefährdung; Gleichbehandlung; mittelbare Diskriminierung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Zusatzurlaub bei Gesundheitsgefährdung für Teilzeitkräfte?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2002, 1231 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (16)

  • BAG, 26.05.1993 - 5 AZR 184/92

    Bezahlte Freistellung am 24. und 31. 12.; mittelbare Frauendiskriminierung

    Auszug aus BAG, 19.03.2002 - 9 AZR 109/01
    Erfaßt werden mithin sämtliche mit Rücksicht auf das Arbeitsverhältnis erbrachten geldwerten Leistungen; das schließt eine zusätzliche bezahlte Freistellung von der Arbeit ein (BAG 26. Mai 1993 - 5 AZR 184/92 - BAGE 73, 166).

    Erweist sich ein (faktischer) Ausschluß von teilzeitbeschäftigten Frauen als danach sachlich begründet, besteht dann kein Anspruch von Teilzeitbeschäftigten, wenn ihre Einbeziehung zu einer Veränderung des Leistungszwecks führen würde (BAG 26. Mai 1993 - 5 AZR 184/92 - aaO; 25. Februar 1999 - 6 AZR 488/97 - nv.).

  • BAG, 25.01.2000 - 9 AZR 25/99

    Zusatzurlaub für gesundheitsgefährdende Tätigkeiten

    Auszug aus BAG, 19.03.2002 - 9 AZR 109/01
    Das Merkmal "überwiegend" setzt deshalb voraus, daß die Arbeiten mit infektiösem Material mehr als die Hälfte der regelmäßigen Arbeitszeit eines Vollzeitbeschäftigten ausmachen (so schon der Senat zu § 5 UrlVO des Freistaates Bayern 25. Januar 2001 - 9 AZR 25/99 - nv.).

    Soweit der Senat in der Entscheidung vom 25. Januar 2001 (- 9 AZR 25/99 - nv.) angenommen hat, Maßstab sei die dort für Beamte geltende regelmäßige Wochenarbeitszeit von 40 Stunden, wird daran nicht festgehalten.

  • BAG, 05.03.1997 - 7 AZR 581/92

    Kein Freizeitausgleich für teilzeitbeschäftigte Betriebsratsmitglieder nach dem

    Auszug aus BAG, 19.03.2002 - 9 AZR 109/01
    Hinzukommen muß, daß das zahlenmäßige Verhältnis der Geschlechter unter den Begünstigten wesentlich anders ist (BAG 5. März 1997 - 7 AZR 581/92 - BAGE 85, 224).
  • BAG, 11.08.1998 - 9 AZR 39/97

    Gleichbehandlung bei "Job-Ticket"

    Auszug aus BAG, 19.03.2002 - 9 AZR 109/01
    Nimmt der Arbeitgeber unzulässig Frauen von einer Leistung aus, die er männlichen Arbeitnehmern gewährt, so kann die Arbeitnehmerin die ihr zu Unrecht vorenthaltene Leistung beanspruchen (st. Rechtsprechung BAG für die Verletzung von Gleichbehandlungsgeboten vgl. Senat 11. August 1998 - 9 AZR 39/97 - BAGE 89, 295).
  • BAG, 19.02.1998 - 6 AZR 477/96

    Beihilfe für Teilzeitbeschäftigte

    Auszug aus BAG, 19.03.2002 - 9 AZR 109/01
    aa) Das Lohngleichheitsgebot verbietet nach der ständigen Rechtsprechung des EuGH und des BAG auch die mittelbare Diskriminierung (EuGH 13. Mai 1986 - Rs. C-170/84 -" Bilka" - AP EWG-Vertrag Art. 119 Nr. 10; 31. Mai 1995 - Rs C-400/93 - AP EWG-Vertrag Art. 119 Nr. 68; BAG 19. Februar 1998 - 6 AZR 477/96 - AP BeschFG 1985 § 2 Nr. 68 = EzA BeschFG 1985 § 2 Nr. 57).
  • BAG, 25.02.1999 - 6 AZR 488/97
    Auszug aus BAG, 19.03.2002 - 9 AZR 109/01
    Erweist sich ein (faktischer) Ausschluß von teilzeitbeschäftigten Frauen als danach sachlich begründet, besteht dann kein Anspruch von Teilzeitbeschäftigten, wenn ihre Einbeziehung zu einer Veränderung des Leistungszwecks führen würde (BAG 26. Mai 1993 - 5 AZR 184/92 - aaO; 25. Februar 1999 - 6 AZR 488/97 - nv.).
  • EuGH, 13.05.1986 - 170/84

    Bilka / Weber von Hartz

    Auszug aus BAG, 19.03.2002 - 9 AZR 109/01
    aa) Das Lohngleichheitsgebot verbietet nach der ständigen Rechtsprechung des EuGH und des BAG auch die mittelbare Diskriminierung (EuGH 13. Mai 1986 - Rs. C-170/84 -" Bilka" - AP EWG-Vertrag Art. 119 Nr. 10; 31. Mai 1995 - Rs C-400/93 - AP EWG-Vertrag Art. 119 Nr. 68; BAG 19. Februar 1998 - 6 AZR 477/96 - AP BeschFG 1985 § 2 Nr. 68 = EzA BeschFG 1985 § 2 Nr. 57).
  • EuGH, 31.05.1995 - C-400/93

    Specialarbejderforbundet i Danmark / Dansk Industri

    Auszug aus BAG, 19.03.2002 - 9 AZR 109/01
    aa) Das Lohngleichheitsgebot verbietet nach der ständigen Rechtsprechung des EuGH und des BAG auch die mittelbare Diskriminierung (EuGH 13. Mai 1986 - Rs. C-170/84 -" Bilka" - AP EWG-Vertrag Art. 119 Nr. 10; 31. Mai 1995 - Rs C-400/93 - AP EWG-Vertrag Art. 119 Nr. 68; BAG 19. Februar 1998 - 6 AZR 477/96 - AP BeschFG 1985 § 2 Nr. 68 = EzA BeschFG 1985 § 2 Nr. 57).
  • BAG, 21.03.1995 - 9 AZR 596/93

    Zusatzurlaub bei Gesundheitsgefährdung

    Auszug aus BAG, 19.03.2002 - 9 AZR 109/01
    Diese Entscheidung haben nicht nur das Land Rheinland-Pfalz sondern auch andere Bundesländer zum Anlaß genommen, die landesrechtlichen Regelungen zu ändern (vgl. hierzu Senat 21. März 1995 - 9 AZR 596/93 - BAGE 79, 300).
  • BAG, 08.10.1981 - 6 AZR 81/79

    Personalratsmitglied - Zusatzurlaub

    Auszug aus BAG, 19.03.2002 - 9 AZR 109/01
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist bei der Beklagten als einer Anstalt des öffentlichen Rechts davon auszugehen, auch ein nicht vollstreckbares Feststellungsurteil werde befolgt, der Klägerin würden mithin die bisher nicht erfüllten Urlaubsansprüche in der Folgezeit gewährt (vgl. nur BAG 8. Oktober 1981 - 6 AZR 81/79 - AP BAT § 49 Nr. 2).
  • BAG, 08.05.2001 - 9 AZR 95/00

    Ausgliederung - Anstalt öffentlichen Rechts

  • BAG, 16.07.1996 - 3 AZR 352/95

    Betriebliche Übung im öffentlichen Dienst

  • BAG, 14.11.1963 - 5 AZR 81/63

    Gesamtarbeitszeit - Regelmäßige tarifliche Arbeitszeit - Gesundheitliche Gefahren

  • LAG Rheinland-Pfalz, 30.11.2000 - 11 Sa 936/00

    Anspruch auf Zusatzurlaub; Überwiegende Arbeit mit infektiösem Material i.S.d. §

  • BAG, 31.01.1984 - 1 AZR 174/81

    Arbeitsgerichtsverfahren: Bemessung der Rechtsmittelbeschwer bei mehreren

  • BAG, 23.02.1984 - 6 AZR 186/81

    Urlaub: Anspruch auf Zusatzurlaub

  • LAG Niedersachsen, 25.10.2002 - 10 Sa 435/02

    Zusatzurlaub für Müllwerker wegen der Verrichtung gesundheitsgefährdender

    Dieser soll, wie sich aus der Art der im Verzeichnis (Abs. 4 RL) aufgezählten Tätigkeiten und der Überschrift der Richtlinien in Anlage 11 zum BMT-G - Zusatzurlaub für gesundheitlich Gefährdete - ergibt, den Arbeitern einen Belastungsausgleich gewähren, deren Tätigkeit ein erhöhtes Gesundheitsrisiko birgt (vgl. auch BAG, 19.3.2002, 9 AZR 109/01, ZTR 2002, S. 481 zu § 49 BAT).

    Wie Art. 2 Sozialcharta umgesetzt wird und welche Anspruchsvoraussetzungen für den Zusatzurlaub erfüllt sein müssen, bleibt dem nationalen Recht vorbehalten (BAG, ZTR 2002, S. 481 ).

    Diese einschränkenden Grundsätze beruhen auf der Überlegung, dass der öffentliche Arbeitgeber durch Anweisung vorgesetzter Dienststellen, Verwaltungsrichtlinien, Verordnungen und gesetzlicher Regelungen anders gebunden ist als der private Arbeitgeber (BAG, stRspr, zuletzt ZTR 2002, S. 481 ).

  • BAG, 06.09.2005 - 9 AZR 492/04

    Zusatzurlaub - infektiöses Material

    aa) Der Verordnungsgeber hat den Zusatzurlaub an zwei Merkmale geknüpft, nämlich an das Arbeiten mit infektiösem Material und zusätzlich an das Überschreiten des Schwellenwertes "Hälfte der gesamten Arbeitszeit" (vgl. BAG 19. März 2002 - 9 AZR 109/01 - EzA EG-Vertrag 1999 Art. 141 Nr. 9).

    Die in der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts wiederholt behandelte Frage, worauf sich das zeitbezogene Merkmal bezieht, stellt sich hier nicht (vgl. Senat 19. März 2002 - 9 AZR 109/01 - aaO).

    Im Anwendungsbereich des § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 UrlV sind das deshalb nur Tätigkeiten, bei denen sich nach der Analyse herausstellt, dass das bearbeitete Material gesundheitsschädliche oder gesundheitsgefährdende Eigenschaften aufweist (vgl. zu § 16 UrlVO Rheinland-Pfalz: BAG 19. März 2002 - 9 AZR 109/01 - EzA EG-Vertrag 1999 Art. 141 Nr. 9).

  • BAG, 08.06.2005 - 4 AZR 412/04

    Umgruppierung im Bereich der Diakonie

    Die Benachteiligung eines Geschlechts kann nur im Vergleich mit dem durch die Maßnahme des Arbeitgebers vermeintlich begünstigten Geschlecht festgestellt werden (BAG 18. Februar 2003 - 9 AZR 272/01 -BAGE 105, 123, zu II 2 a der Gründe; Senat 10. Dezember 1997 - 4 AZR 264/96 -BAGE 87, 272, zu II 2.2.3 der Gründe; vgl. BAG 19. März 2002 - 9 AZR 109/01 - EzA EG-Vertrag 1999 Art. 141 Nr. 9, zu B III 2 d aa der Gründe; 5. März 1997 - 7 AZR 581/92 - BAGE 85, 224).
  • BAG, 08.06.2005 - 4 AZR 417/04

    Umgruppierung im Bereich der Diakonie

    Die Benachteiligung eines Geschlechts kann nur im Vergleich mit dem durch die Maßnahme des Arbeitgebers vermeintlich begünstigten Geschlecht festgestellt werden (BAG 18. Februar 2003 - 9 AZR 272/01 -BAGE 105, 123, zu II 2 a der Gründe; Senat 10. Dezember 1997 - 4 AZR 264/96 -BAGE 87, 272, zu II 2.2.3 der Gründe; vgl. BAG 19. März 2002 - 9 AZR 109/01 - EzA EG-Vertrag 1999 Art. 141 Nr. 9, zu B II 2 d aa der Gründe; 5. März 1997 - 7 AZR 581/92 - BAGE 85, 224).
  • BAG, 18.02.2003 - 9 AZR 272/01

    Zwangsteilzeit

    Vielmehr kann die Benachteiligung eines Geschlechts nur im Vergleich mit dem durch die Maßnahme des Arbeitgebers vermeintlich begünstigten Geschlecht festgestellt werden (vgl. BAG 10. Dezember 1997 - 4 AZR 264/96 - BAGE 87, 272; Senat 19. März 2002 - 9 AZR 109/01 - EzA EG-Vertrag 1999 Art. 141 Nr. 9; BAG 5. März 1997 - 7 AZR 581/92 - BAGE 85, 224).
  • BAG, 22.01.2003 - 10 AZR 258/02

    Vollzugszulage - Beschäftigung in geschlossenen Abteilungen

    a) Eine "überwiegende" Beschäftigung im Tarifsinne liegt vor, wenn der Angestellte mit mehr als der Hälfte seiner Arbeitszeit die tariflich verlangten Tätigkeiten verrichtet (BAG 19. März 2002 - 9 AZR 109/01 - EzA EG-Vertrag 1999 Art. 141 Nr. 9, zu § 49 BAT iVm. § 16 UrlVO Rheinland-Pfalz; Böhm/Spiertz/Sponer/Steinherr BAT Teil III Zulagen-TV § 6 Rn. 8, § 4 Rn. 4).
  • BAG, 08.06.2005 - 4 AZR 416/04

    Umgruppierung im Bereich der Diakonie

    Die Benachteiligung eines Geschlechts kann nur im Vergleich mit dem durch die Maßnahme des Arbeitgebers vermeintlich begünstigten Geschlecht festgestellt werden (BAG 18. Februar 2003 - 9 AZR 272/01 -BAGE 105, 123, zu II 2 a der Gründe; Senat 10. Dezember 1997 - 4 AZR 264/96 -BAGE 87, 272, zu II 2.2.3 der Gründe; vgl. BAG 19. März 2002 - 9 AZR 109/01 - EzA EG-Vertrag 1999 Art. 141 Nr. 9, zu B III 2d aa der Gründe; 5. März 1997 - 7 AZR 581/92 - BAGE 85, 224).
  • BAG, 08.06.2005 - 4 AZR 427/04

    Umgruppierung im Bereich der Diakonie

    Die Benachteiligung eines Geschlechts kann nur im Vergleich mit dem durch die Maßnahme des Arbeitgebers vermeintlich begünstigten Geschlecht festgestellt werden (BAG 18. Februar 2003 - 9 AZR 272/01 - BAGE 105, 123, zu II 2 a der Gründe; Senat 10. Dezember 1997 - 4 AZR 264/96 - BAGE 87, 272, zu II 2.2.3 der Gründe; vgl. BAG 19. März 2002 - 9 AZR 109/01 - EzA EG-Vertrag 1999 Art. 141 Nr. 9, zu B III 2 d aa der Gründe; 5. März 1997 - 7 AZR 581/92 - BAGE 85, 224).
  • BAG, 08.06.2005 - 4 AZR 424/04

    Umgruppierung im Bereich der Diakonie

    Die Benachteiligung eines Geschlechts kann nur im Vergleich mit dem durch die Maßnahme des Arbeitgebers vermeintlich begünstigten Geschlecht festgestellt werden (BAG 18. Februar 2003 - 9 AZR 272/01 - BAGE 105, 123, zu II 2 a der Gründe; Senat 10. Dezember 1997 - 4 AZR 264/96 - BAGE 87, 272, zu II 2.2.3 der Gründe; vgl. BAG 19. März 2002 - 9 AZR 109/01 - EzA EG-Vertrag 1999 Art. 141 Nr. 9, zu B III 2 d aa der Gründe; 5. März 1997 - 7 AZR 581/92 - BAGE 85, 224).
  • LAG Niedersachsen, 17.06.2005 - 16 Sa 1204/04

    Anforderungen an die Berufungsbegründung im arbeitsgerichtlichen Verfahren;

    Diese sollen zur besseren Abwehr gegen die Gefährdungen, denen sie ständig ausgesetzt sind, zusätzliche Freizeit gewährt erhalten durch den Zusatzurlaub, um sie vor gesundheitlichen Schäden zusätzlich zu bewahren (vgl. hierzu Urteile des BAG vom 19.03.2002, Az. 9 AZR 109/01, in EzA, Art. 141 EG-Vertrag 1999 Nr. 9 sowie vom 21.03.1995, Az. 9 AZR 596/93, in NZA 1995, 1109 bis 1111).
  • BAG, 22.01.2003 - 10 AZR 268/02

    Vollzugszulage - Beschäftigung in geschlossenen Abteilungen

  • BAG, 19.03.2002 - 9 AZR 110/01

    Anspruch einer medizinisch-technischen Assistentin auf Zusatzurlaub bei Arbeiten

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Rechtsprechung
   BAG, 14.11.2001 - 7 ABR 40/00   

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https://dejure.org/2001,5564
BAG, 14.11.2001 - 7 ABR 40/00 (https://dejure.org/2001,5564)
BAG, Entscheidung vom 14.11.2001 - 7 ABR 40/00 (https://dejure.org/2001,5564)
BAG, Entscheidung vom 14. November 2001 - 7 ABR 40/00 (https://dejure.org/2001,5564)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com

    Anfechtung einer Betriebsratswahl

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Wahl nur eines Betriebsrats wegen Bestehens eines einheitlichen Betriebs im Rahmen der Anfechtung einer Betriebsratswahl; Beschwerdebefugnis eines Betriebsrats aus der gerichtlichen Annahme des Bestehens eines einheitlichen Betriebs; Grundsätzliche Pflicht ...

  • rechtsportal.de

    BetrVG (1972) § 19 Abs. 2 § 4 S. 1
    Betriebsverfassungsrecht - Anfechtung einer Betriebsratswahl

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BetrVG 1972 § 19 Abs. 2, § 4 Satz 1
    Anfechtung einer Betriebsratswahl: Verkennung eines einheitlichen Betriebs

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2002, 1231 (Ls.)
  • DB 2002, 2003
  • JR 2003, 307
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 07.12.1988 - 7 ABR 10/88

    Betriebsratswahl

    Auszug aus BAG, 14.11.2001 - 7 ABR 40/00
    Zwar muß nach ständiger Senatsrechtsprechung (7. Dezember 1988 - 7 ABR 10/88 - BAGE 60, 276 = AP BetrVG 1972 § 19 Nr. 15; 31. Mai 2000 - 7 ABR 78/98 - BAGE 95, 15 = AP BetrVG 1972 § 1 Gemeinsamer Betrieb Nr. 12) die Wahl aller Betriebsräte angefochten werden, wenn die Anfechtung einer Betriebsratswahl darauf gestützt wird, daß in einem einheitlichen Betrieb unter Verkennung des Betriebsbegriffs mehrere Betriebsräte gewählt worden seien.
  • BAG, 31.05.2000 - 7 ABR 78/98

    Übergangsmandat des Betriebsrats

    Auszug aus BAG, 14.11.2001 - 7 ABR 40/00
    Zwar muß nach ständiger Senatsrechtsprechung (7. Dezember 1988 - 7 ABR 10/88 - BAGE 60, 276 = AP BetrVG 1972 § 19 Nr. 15; 31. Mai 2000 - 7 ABR 78/98 - BAGE 95, 15 = AP BetrVG 1972 § 1 Gemeinsamer Betrieb Nr. 12) die Wahl aller Betriebsräte angefochten werden, wenn die Anfechtung einer Betriebsratswahl darauf gestützt wird, daß in einem einheitlichen Betrieb unter Verkennung des Betriebsbegriffs mehrere Betriebsräte gewählt worden seien.
  • BAG, 27.01.1993 - 7 ABR 37/92

    Wahl der Arbeitnehmervertreter zum Aufsichtsrat

    Auszug aus BAG, 14.11.2001 - 7 ABR 40/00
    Dabei kann dahingestellt bleiben, ob dem Landesarbeitsgericht darin zu folgen ist, daß ein rechtzeitiger Einspruch des Arbeitnehmers gegen die Richtigkeit der Wählerliste keine Voraussetzung für die Antragsberechtigung ist, was der Senat bereits in einem Beschluß (vom 27. Januar 1993 - 7 ABR 37/92 - BAGE 72, 161 = AP BetrVG 1952 § 76 Nr. 29) offengelassen hatte.
  • LAG Köln, 04.05.2000 - 10 TaBV 56/99

    Betriebsrat: Wahlanfechtung - Betriebsbegriff - räumliche Entfernung vom

    Auszug aus BAG, 14.11.2001 - 7 ABR 40/00
    Die Rechtsbeschwerden der beteiligten Betriebsräte gegen den Beschluß des Landesarbeitsgerichts Köln vom 4. Mai 2000 - 10 TaBV 56/99 - werden zurückgewiesen, soweit das Landesarbeitsgericht die am 12. März 1998 durchgeführte Wahl zum Betriebsrat der Niederlassung K/L der Arbeitgeberin für unwirksam erklärt hat.
  • BAG, 21.03.2017 - 7 ABR 19/15

    Betriebsratswahl - Anfechtung - Änderung der Wählerliste

    Es kann dahingestellt bleiben, ob die Anfechtungsberechtigung überhaupt von einem rechtzeitigen Einspruch des anfechtenden Arbeitnehmers gegen die Richtigkeit der Wählerliste nach § 4 Abs. 1 der Ersten Verordnung zur Durchführung des Betriebsverfassungsgesetzes vom 11. Dezember 2001 (Wahlordnung - WO) abhängen kann (ablehnend wohl BAG 29. März 1974 - 1 ABR 27/73 - zu II 4 c der Gründe, BAGE 26, 107; offengelassen von BAG 14. November 2001 - 7 ABR 40/00 - zu B II 2 der Gründe sowie BAG 27. Januar 1993 - 7 ABR 37/92 - zu B II 5 b der Gründe, BAGE 72, 161 zu § 4 WO 1953) .
  • LAG Baden-Württemberg, 22.10.2020 - 17 TaBV 3/19

    Anfechtung Betriebsratswahl - Anfechtungsbefugnis - Betriebsbegriff - räumlich

    Deshalb prüft das Bundesarbeitsgericht bei Verkennung des Betriebsbegriffs auch nicht, ob sich der Wahlfehler auf die gewählten Betriebsratsmitglieder auswirken konnte, sondern belässt es bei der Feststellung, dass der Betriebsbegriff verkannt wurde (vgl. BAG 13. März 2013 - 7 ABR 70/11 - aaO; 21. September 2011 - 7 ABR 54/10 - Rn. 29 ff., BAGE 139, 197; 9. Dezember 2009 - 7 ABR 38/08 - Rn. 30 f., AP BetrVG 1972 § 4 Nr. 19; 7. Mai 2008 - 7 ABR 15/07 - Rn. 31 f., NZA 2009, 328; 14. November 2001 - 7 ABR 40/00 - zu B der Gründe, EzA BetrVG 1972 § 19 Nr. 42; 14. Mai 1997 - 7 ABR 52/96 - zu B 2 der Gründe, juris) .
  • BAG, 02.08.2017 - 7 ABR 42/15

    Betriebsrat - Wahlanfechtung - Wählerliste - Einspruch

    Ein Einspruch gegen die Richtigkeit der Wählerliste während des Wahlverfahrens ist jedoch nicht Voraussetzung dafür, in einem späteren Wahlanfechtungsverfahren die Aufnahme nicht Wahlberechtigter in die Wählerliste rügen zu können (vgl. etwa DKKW/ Homburg 15. Aufl. § 19 Rn. 6; ErfK/Koch 17. Aufl. § 19 BetrVG Rn. 3; Kreutz GK-BetrVG 10. Aufl. § 19 Rn. 59 f.; HWGNRH/Nicolai 9. Aufl. § 19 Rn. 23; Wlotzke in Wlotzke/Preis/Kreft BetrVG 4. Aufl. § 19 Rn. 5; aA Fitting 28. Aufl. § 19 Rn. 14 und § 4 WO Rn. 5 jeweils mwN; Thüsing in Richardi BetrVG 15. Aufl. § 19 Rn. 9 f. mwN; offengelassen von BAG 21. März 2017 - 7 ABR 19/15 - Rn. 16; 14. November 2001 - 7 ABR 40/00 - zu B II 2 der Gründe; 27. Januar 1993 - 7 ABR 37/92 - zu B II 5 b der Gründe, BAGE 72, 161 zu § 4 WO 1953) .
  • LAG München, 10.03.2015 - 6 TaBV 64/14

    Betriebsratswahlanfechtung

    (1) Hueck/Nipperdey, Lehrbuch des Arbeitsrechts II/2, 7. Auflage, S. 1149 Fn. 58; MünchArbR/Joost, 3. Aufl., § 216 Rz. 222; Bulla, DB 1977, 303, 305; Gnade Festschrift für Herschel, S. 145; offen gelassen: BAG v. 27.1.1993 - 7 ABR 37/92, NZA 1993, 949, unter II 5 b der Gründe [Rz. 37, juris]; BAG v. 14.11.2001 - 7 ABR 40/00, EzA BetrVG 1972 § 19 Nr. 42).
  • LAG Baden-Württemberg, 16.07.2015 - 18 TaBV 1/15

    Betriebsratswahl - Anfechtung - fehlerhafte Wählerliste - Einspruch -

    (BAG 27. Januar 1993 - 7 ABR 37/92 - juris; BAG 14. November 2001 - 7 ABR 40/00 - juris).
  • ArbG Düsseldorf, 24.04.2008 - 6 BV 184/07

    Eingliederung von Betrieben, Zusammenfassung von Betrieben

    Ist die Wahl nicht angefochten worden, so ist es den Beteiligten selbst bei Verkennung der richtigen betriebsratsfähigen Einheiten unterhalb der Schwelle von Offensichtlichkeit und Willkür verwehrt, durch Neuwahl einen betriebsverfassungsgemäßen Zustand herzustellen (vgl. BAG v. 14.11.2001, 7 ABR 40/00, EzA § 19 BetrVG 1972 Nr. 42).

    Auch die Entscheidung des BAG zum Bestehen eines einheitlichen Betriebes zwischen der Niederlassung "K/L" und der Betriebsstätte "L" steht dieser Betrachtungsweise nicht entgegen (vgl. BAG v. 14.11.2001, 7 ABR 40/00, EzA § 19 BetrVG 1972 Nr. 42).

  • LAG Hamm, 02.09.2016 - 13 TaBV 94/15

    Zulässigkeit der Anfechtung der Wahl zur Schwerbehindertenvertretung

    In zwei Fällen vor dem Bundesarbeitsgericht ( 27.01.1993 - 7 ABR 37/92 - AP BetrVG § 76 Nr. 29; 14.11.2001 - 7 ABR 40/00 - EzA § 19 BetrVG 1972 Nr. 42) konnte die Entscheidung dieser Streitfrage jeweils offen bleiben.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.03.2023 - 33 A 2885/21

    Personalrat; Wahl; Anfechtung; isoliert Rechtsschutzbedürfnis; Dienststelle;

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 31. Juli 1978 - 6 P 23.78 -, Buchholz 238.3A § 6 BPersVG Nr. 4 = PersV 1979, 338 = ZBR 1980, 229; Sächs. OVG, Beschluss vom 10. April 2013 - PL 9 A 891/11 -, juris; VG München, Beschluss vom 13. Juli 2009 - M 14 P 08.2824 -, PersR 2010, 212; ebenso zum Betriebsverfassungsrecht: BAG, Beschlüsse vom 7. Dezember 1988 - 7 ABR 10/88 -, BAGE 60, 276, vom 14. November 2001 - 7 ABR 40/00 -, EzA § 19 BetrVG 1972 Nr. 42, und vom 31. Mai 2000 - 7 ABR 78/98 -, BAGE 95, 15 = PersR 2001, 131.

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 31. Juli 1978 - 6 P 23.78 -, a. a. O.; Sächs. OVG, Beschluss vom 10. April 2013 - PL 9 A 891/11 -, a. a. O.; VG München, Beschluss vom 13. Juli 2009 - M 14 P 08.2824 -, a. a. O.; Altvater u. a., BPersVG, 11. Aufl., § 7 Rn. 15; Fischer/Goeres/Gronimus/Lechtermann, GKÖD V, K § 25 Rn. 5c und 30a; Ilbertz/Widmaier, BPersVG, 15. Aufl., § 6 Rn. 21; Lorenzen u. a., BPersVG, § 25 BPersVG 1974 Rn. 19a und 58; ebenso zum Betriebsverfassungsrecht: BAG, Beschlüsse vom 7. Dezember 1988 - 7 ABR 10/88 -, a. a. O., vom 14. November 2001 - 7 ABR 40/00 -, a. a. O., und vom 31. Mai 2000 - 7 ABR 78/98 -, a. a. O.

  • LAG Berlin-Brandenburg, 15.01.2016 - 6 TaBV 1113/15

    Aussetzung im Hinblick auf die Anfechtung der Wahl des Betriebsrats - Verkennung

    In diesem Fall verlangt die Rechtsprechung des BAG, dass die Wahl aller Betriebsräte angegriffen wird (BAG vom 07.12.1988 - 7 ABR 10/88 - AP BetrVG 1972 § 19 Nr. 15; folgend BAG vom 31.05.2000 - 7 ABR 78/98 - AP BetrVG 1972 § 1 Gemeinsamer Betrieb Nr. 12; BAG vom 14.11.2001 - 7 ABR 40/00 - juris = NZA 2002, 1231; Richardi/Thüsing, BetrVG, 15 Aufl. 2016, § 19 Rn. 54; Homburg, in: Däubler/Kittner/Klebe/Wedde, BetrVG, 14. Aufl. 2014, § 19 Rn. 11).
  • LAG Schleswig-Holstein, 28.11.2007 - 6 TaBV 19/07

    Betriebsrat, Betriebsratswahl, Anfechtung, einheitlicher Betrieb,

    An diesen in der Entscheidung vom 07.12.1988 entwickelten Grundsätzen hat der Senat in der Folgezeit festgehalten (31.05.2000 - 7 ABR 78/98 - BAGE 95, 15; 14.11.2001 - 7 ABR 40/00 - EzA BetrVG 1972, § 19 Nr. 42).
  • OVG Sachsen, 10.04.2013 - PL 9 A 891/10

    Personalratswahl, mehrere Personalvertretungen, Verselbständigungsbeschluss

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Rechtsprechung
   BAG, 31.01.2002 - 6 AZR 51/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,9194
BAG, 31.01.2002 - 6 AZR 51/01 (https://dejure.org/2002,9194)
BAG, Entscheidung vom 31.01.2002 - 6 AZR 51/01 (https://dejure.org/2002,9194)
BAG, Entscheidung vom 31. Januar 2002 - 6 AZR 51/01 (https://dejure.org/2002,9194)
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Volltextveröffentlichungen (5)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2002, 1231 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 20.05.1999 - 6 AZR 451/97

    Tarifliche Überbrückungsbeihilfe und Einkommenssteuer

    Auszug aus BAG, 31.01.2002 - 6 AZR 51/01
    Am 20. Mai 1999 entschied der erkennende Senat im Verfahren - 6 AZR 451/97 - (BAGE 91, 358), daß die Beklagte auch bei Heranziehung eines anspruchsberechtigten Arbeitnehmers gemäß § 32 b EStG zur Aufstockung der Überbrückungsbeihilfe verpflichtet sei.

    Dies hat der Senat in der Entscheidung vom 20. Mai 1999 (- 6 AZR 451/97 - BAGE 91, 358) entschieden.

  • LAG Hamm, 22.11.2000 - 14 Sa 1007/00

    Nachzahlung aufstockender Überbrückungsbehilfe wegen Einkommenssteuernachzahlung

    Auszug aus BAG, 31.01.2002 - 6 AZR 51/01
    Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 22. November 2000 - 14 Sa 1007/00 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 28.10.2021 - 6 AZR 450/20

    Überbrückungsbeihilfe - TV SozSich - Rechtsmissbrauch

    Eine schriftliche Aufforderung der Beklagten ist somit unabdingbare Voraussetzung dafür, dass der Anspruchsausschluss überhaupt eintreten konnte (BAG 31. Januar 2002 - 6 AZR 51/01 - zu 2 b der Gründe) .
  • LAG Rheinland-Pfalz, 25.06.2020 - 2 Sa 228/19

    Überbrückungsbeihilfe - TV SozSich - Ausschlussfrist - widersprüchliches

    Danach ist eine schriftliche Aufforderung der Beklagten unabdingbare Voraussetzung dafür, dass der Anspruchsausschluss überhaupt eintreten kann ( BAG 31. Januar 2002 - 6 AZR 51/01 - Rn. 25, juris ).
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