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   BAG, 27.09.2001 - 2 AZR 176/00   

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BAG, 27.09.2001 - 2 AZR 176/00 (https://dejure.org/2001,427)
BAG, Entscheidung vom 27.09.2001 - 2 AZR 176/00 (https://dejure.org/2001,427)
BAG, Entscheidung vom 27. September 2001 - 2 AZR 176/00 (https://dejure.org/2001,427)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Judicialis

    KSchG § 1; ; KSchG § 2 Satz 1; ; KSchG § 9 Abs. 1 Satz 2; ; KSchG § 14 Abs. 2; ; SprAuG § 31 Abs. 2; ; SprAuG § 2; ; BetrVG § 5 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kündigung - Betriebsbedingte Änderungskündigung wegen Wegfalls einer Hierarchiestufe; Auflösungsantrag; Leitender Angestellter im Sinne des § 14 Abs. 2 Satz 1 KSchG

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    KSchG § 1, § 2 Satz 1, § 9 Abs. 1 Satz 2, § 14 Abs. 2; SprAuG § 31 Abs. 2, § 2; BetrVG § 5 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1
    Voraussetzungen für begründungsfreie Auflösungsanträge bei leitenden Angestellten (hier: nach betriebsbedingter Änderungskündigung)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2002, 3192
  • NZA 2002, 1277
  • NZA 2002, 1278
  • BB 2002, 1104
  • BB 2002, 2131
  • DB 2002, 1163
 
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Wird zitiert von ... (63)Neu Zitiert selbst (22)

  • BAG, 22.09.1994 - 2 AZR 31/94

    Außerordentliche Kündigung - Betriebsratsanhörung

    Auszug aus BAG, 27.09.2001 - 2 AZR 176/00
    b) Eine Kündigung ist nach § 31 Abs. 2 Satz 3 SprAuG nicht nur dann unwirksam, wenn der Arbeitgeber gekündigt hat, ohne den Sprecherausschuß zuvor überhaupt angehört zu haben, sondern - insofern gilt für den Sprecherausschuß nichts anderes wie für die Anhörung des Betriebsrats nach § 102 Abs. 1 Satz 2 BetrVG (BAG 19. Mai 1993 - 2 AZR 539/92 - EEK II/216; Löwisch aaO § 31 Rn.14; Hromadka aaO § 31 Rn. 22) - auch dann, wenn der Arbeitgeber seiner Unterrichtungspflicht nach § 31 Abs. 2 Satz 2 SprAuG entweder nicht richtig, insbesondere nicht ausführlich genug, oder bewußt irreführend nachgekommen ist (st. Rspr. BAG zu § 102 BetrVG 22. September 1994 - 2 AZR 31/94 - BAGE 78, 39, 45, 45 a; 6. Februar 1997 - 2 AZR 265/96 - AP BetrVG 1972 § 102 Nr. 85 = EzA BetrVG 1972 § 102 Nr. 96).

    Der Arbeitgeber genügt der ihm obliegenden Mitteilungspflicht nicht, wenn er den Kündigungssachverhalt nur pauschal, schlag- oder stichwortartig umschreibt, ohne die für die Bewertung maßgeblichen Tatsachen mitzuteilen (zuletzt BAG 22. September 1994 - 2 AZR 31/94 - BAGE 78, 39; 17. Februar 2000 - 2 AZR 913/98 - BAGE 93, 366).

    Eine bewußt und gewollte unrichtige Mitteilung der für den Kündigungsentschluß des Arbeitgebers maßgeblichen Kündigungsgründe führt deshalb zu einem fehlerhaften Anhörungsverfahren (BAG 11. Juli 1991 - 2 AZR 119/91 - AP BetrVG 1972 § 102 Nr. 57 = EzA BetrVG 1972 § 102 Nr. 81:, 22. September 1994 aaO).

    Der Sprecherausschuß ist ordnungsgemäß angehört worden, wenn der Arbeitgeber ihm die aus seiner Sicht tragenden Umstände dargestellt hat (Senat 11. Juli 1991 aaO; 22. September 1994 aaO; 17. Februar 2000 aaO).

  • BAG, 17.02.2000 - 2 AZR 913/98

    Kündigung - Betriebsratsanhörung

    Auszug aus BAG, 27.09.2001 - 2 AZR 176/00
    Der Arbeitgeber genügt der ihm obliegenden Mitteilungspflicht nicht, wenn er den Kündigungssachverhalt nur pauschal, schlag- oder stichwortartig umschreibt, ohne die für die Bewertung maßgeblichen Tatsachen mitzuteilen (zuletzt BAG 22. September 1994 - 2 AZR 31/94 - BAGE 78, 39; 17. Februar 2000 - 2 AZR 913/98 - BAGE 93, 366).

    Der Sprecherausschuß ist ordnungsgemäß angehört worden, wenn der Arbeitgeber ihm die aus seiner Sicht tragenden Umstände dargestellt hat (Senat 11. Juli 1991 aaO; 22. September 1994 aaO; 17. Februar 2000 aaO).

    Dem Arbeitgeber ist es im Kündigungsschutzprozeß verwehrt, Gründe nachzuschieben, die nicht Gegenstand der Sprecherausschußanhörung waren (so für die Betriebsratsanhörung BAG 11. Juli 1991 und 17. Februar 2000, aaO).

  • BAG, 11.07.1991 - 2 AZR 119/91

    Anhörung des Betriebsrats vor Kündigung

    Auszug aus BAG, 27.09.2001 - 2 AZR 176/00
    Eine bewußt und gewollte unrichtige Mitteilung der für den Kündigungsentschluß des Arbeitgebers maßgeblichen Kündigungsgründe führt deshalb zu einem fehlerhaften Anhörungsverfahren (BAG 11. Juli 1991 - 2 AZR 119/91 - AP BetrVG 1972 § 102 Nr. 57 = EzA BetrVG 1972 § 102 Nr. 81:, 22. September 1994 aaO).

    Der Sprecherausschuß ist ordnungsgemäß angehört worden, wenn der Arbeitgeber ihm die aus seiner Sicht tragenden Umstände dargestellt hat (Senat 11. Juli 1991 aaO; 22. September 1994 aaO; 17. Februar 2000 aaO).

    Bei diesem weiteren notwendigen Vortrag handelt es sich nicht nur um eine bloße Erläuterung eines schon zuvor hinreichend mitgeteilten Sachverhalts, der auch ohne eine erneute Einschaltung des Vertretungsorgans im Kündigungsschutzprozeß noch möglich wäre (BAG 18. Dezember 1980 - 2 AZR 1006/78 - BAGE 34, 309; 11. April 1985 - 2 AZR 239/84 - BAGE 49, 39; 11. Juli 1991 - 2 AZR 119/91 - AP BetrVG 1972 § 102 Nr. 57 = EzA BetrVG 1972 § 102 Nr. 81).

  • BAG, 24.04.1997 - 2 AZR 352/96

    Änderungskündigung zur Änderung der Arbeitszeit

    Auszug aus BAG, 27.09.2001 - 2 AZR 176/00
    Auch bei einer Ablehnung des Änderungsangebots durch den Arbeitnehmer ist nicht auf die Beendigung des Arbeitsverhältnisses, sondern auf das Änderungsangebot und seine soziale Rechtfertigung abzustellen (BAG 19. Mai 1993 - 2 AZR 584/92 - BAGE 73, 151; 24. April 1997 - 2 AZR 352/96 - BAGE 85, 358).

    Bei einer betriebsbedingten Änderungskündigung ist das Änderungsangebot des Arbeitgebers daran zu messen, ob dringende betriebliche Erfordernisse gemäß § 1 Abs. 2 KSchG das Änderungsangebot bedingen und sich der Arbeitgeber bei einem anerkennenswerten Anlaß zur Änderungskündigung darauf beschränkt hat, nur solche Änderungen vorzuschlagen, die der Arbeitnehmer billigerweise hinnehmen muß (st. Rspr. BAG 19. Mai 1993 und 24. April 1997 aaO; zuletzt BAG 1. Juli 1999 - 2 AZR 826/98 - AP KSchG 1969 § 2 Nr. 53 = EzA KSchG § 2 Nr. 35).

    Eine Änderungskündigung ist durch dringende betriebliche Erfordernisse iSv. § 1 Abs. 2 KSchG bedingt, wenn sich der Arbeitgeber zu einer organisatorischen Maßnahme entschließt, bei deren innerbetrieblicher Umsetzung das Bedürfnis für eine Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers in diesem Betrieb überhaupt oder unter Zugrundelegung seines Vertragsinhalts zu den bisherigen Arbeitsbedingungen entfällt (BAG 24. April 1997 aaO; 18. September 1997 - 2 AZR 657/96 - EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 97).

  • BAG, 17.06.1999 - 2 AZR 141/99

    Kündigung wegen Unternehmerentscheidung zur dauerhaften Personalreduzierung

    Auszug aus BAG, 27.09.2001 - 2 AZR 176/00
    Liegt eine unternehmerische Entscheidung vor, so ist sie selbst nicht auf ihre sachliche Rechtfertigung und ihre Zweckmäßigkeit zu überprüfen, sondern nur darauf, ob sie offenbar unvernünftig oder willkürlich ist (BAG 17. Juni 1999 - 2 AZR 141/99 - BAGE 92, 71; - 2 AZR 522/98 - BAGE 92, 61 und - 2 AZR 456/98 - BAGE 92, 79).

    Läuft die unternehmerische Entscheidung aber letztlich nur auf den Abbau einer Hierarchieebene hinaus verbunden mit einer Neuverteilung der dem betroffenen Arbeitnehmer bisher zugewiesenen Aufgaben, bedarf es der Konkretisierung dieser Entscheidung, damit überhaupt geprüft werden kann, ob der Arbeitsplatz des betroffenen Arbeitnehmers tatsächlich weggefallen ist und die Entscheidung nicht offensichtlich unsachlich oder willkürlich ist (vgl. Senat 17. Juni 1999 aaO).

    Er muß auf Grund seiner unternehmerischen Vorgaben die zukünftige Entwicklung der Arbeitsmenge anhand einer näher konkretisierten Prognose darstellen und angeben, wie die anfallenden Arbeiten vom verbliebenen Personal ohne überobligationsmäßige Leistungen erledigt werden können (BAG 17. Juni 1999 aaO).

  • BAG, 18.10.2000 - 2 AZR 465/99

    Betriebsbedingte Kündigung; vertragliche Einschränkung des Kündigungsrechts des

    Auszug aus BAG, 27.09.2001 - 2 AZR 176/00
    bb) Der Kläger war zur selbständigen Einstellung oder Entlassung von Arbeitnehmern berechtigt, wobei auch bei Betriebsleitern der Auflösungsantrag des Arbeitgebers nur bei Vorliegen der entsprechenden Personalkompetenzen begründungsfrei möglich ist (Senat 18. Oktober 2000 - 2 AZR 465/99 - AP KSchG 1969 § 9 Nr. 39 = EzA KSchG § 14 Nr. 5).

    Deshalb muß die Befugnis zur eigenverantwortlichen Einstellung oder Entlassung, ebenso wie bei einem leitenden Angestellten iSv. § 5 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BetrVG, einen wesentlichen Teil der Tätigkeit des Angestellten ausmachen, im Innen- und Außenverhältnis bestehen und eine bedeutende Anzahl von Arbeitnehmern erfassen (Senat 18. November 1999 - 2 AZR 903/98 - AP KSchG 1969 § 14 Nr. 5 = EzA KSchG § 14 Nr. 4; 18. Oktober 2000 aaO).

  • BAG, 18.11.1999 - 2 AZR 903/98

    Auflösungsantrag - Chefarzt als leitender Angestellter im Sinne des § 14 KSchG

    Auszug aus BAG, 27.09.2001 - 2 AZR 176/00
    Deshalb muß die Befugnis zur eigenverantwortlichen Einstellung oder Entlassung, ebenso wie bei einem leitenden Angestellten iSv. § 5 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BetrVG, einen wesentlichen Teil der Tätigkeit des Angestellten ausmachen, im Innen- und Außenverhältnis bestehen und eine bedeutende Anzahl von Arbeitnehmern erfassen (Senat 18. November 1999 - 2 AZR 903/98 - AP KSchG 1969 § 14 Nr. 5 = EzA KSchG § 14 Nr. 4; 18. Oktober 2000 aaO).

    Zwar muß die selbständige Einstellungs- oder Entlassungsbefugnis sowohl im Innen- wie auch im Außenverhältnis gegeben sein (Senat 18. November 1999 aaO, ErfK-Ascheid 2. Aufl. § 14 KSchG Rn. 10; KR-Rost 5. Aufl. § 14 KSchG Rn. 30).

  • BAG, 25.11.1993 - 2 AZR 517/93

    Beweislast bei Leistung von Überstunden

    Auszug aus BAG, 27.09.2001 - 2 AZR 176/00
    b) Die gesetzliche Regelung enthält insoweit unbestimmte Rechtsbegriffe, deren Anwendung durch die Tatsachengerichte im Revisionsverfahren nur dahin zu überprüfen sind, ob der Bewertungsmaßstab verkannt wurde, die Gesamtwürdigung der maßgeblichen Umstände vertretbar erscheint und keine Verstöße gegen Denkgesetze oder Erfahrungssätze vorliegen (BAG 25. November 1993 - 2 AZR 517/93 - BAGE 75, 153; 11. Januar 1995 - 7 ABR 33/94 - AP BetrVG 1972 § 5 Nr. 55).
  • BAG, 21.09.2000 - 2 AZN 576/00

    Auflösungsantrag des Arbeitgebers

    Auszug aus BAG, 27.09.2001 - 2 AZR 176/00
    Das Landesarbeitsgericht ist dabei in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zu Recht davon ausgegangen, daß der Arbeitgeber eine Auflösung des Arbeitsverhältnisses nach § 9 Abs. 1 Satz 2 KSchG nur verlangen kann, wenn die Kündigung lediglich nach § 1 KSchG sozialwidrig ist (BAG 9. Oktober 1979 - 6 AZR 1059/77 - BAGE 32, 122, 124; 21. September 2000 - 2 AZN 576/00 - BAGE 95, 348).
  • BAG, 09.10.1979 - 6 AZR 1059/77

    Auflösung des Arbeitsverhältnisses - Kündigung - Sozialwidrigkeit -

    Auszug aus BAG, 27.09.2001 - 2 AZR 176/00
    Das Landesarbeitsgericht ist dabei in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zu Recht davon ausgegangen, daß der Arbeitgeber eine Auflösung des Arbeitsverhältnisses nach § 9 Abs. 1 Satz 2 KSchG nur verlangen kann, wenn die Kündigung lediglich nach § 1 KSchG sozialwidrig ist (BAG 9. Oktober 1979 - 6 AZR 1059/77 - BAGE 32, 122, 124; 21. September 2000 - 2 AZN 576/00 - BAGE 95, 348).
  • BAG, 11.01.1995 - 7 ABR 33/94

    Prokuristen als leitende Angestellte

  • BAG, 18.12.1980 - 2 AZR 1006/78

    Kündigungsschutzklage - Auflösungsvertrag - Kündigungsgrund - Nachschieben -

  • LAG München, 01.10.1999 - 10 Sa 324/99

    Änderungskündigung: Leitender Angestellter; Sprecherausschuss:

  • BAG, 19.05.1993 - 2 AZR 584/92

    Betriebsbedingte Änderungskündigung

  • BAG, 18.09.1997 - 2 AZR 657/96
  • BAG, 29.01.1981 - 2 AZR 1055/78

    Auflösung des Arbeitsvertrages - Änderungskündigung - Kündigung -

  • BAG, 11.04.1985 - 2 AZR 239/84

    Nachschieben von Kündigungsgründen - Anhörung bei Verdachtskündigung

  • BAG, 17.06.1999 - 2 AZR 522/98

    Betriebsbedingte Kündigung - Unternehmerentscheidung

  • BAG, 19.05.1993 - 2 AZR 539/92

    Krankheitsbedingte Kündigung

  • BAG, 06.02.1997 - 2 AZR 265/96

    Anforderungen an die Betriebsratsanhörung

  • BAG, 01.07.1999 - 2 AZR 826/98

    Betriebsbedingte Kündigung

  • BAG, 17.06.1999 - 2 AZR 456/98

    Betriebsbedingte Kündigung - Unternehmerentscheidung - Tarifliche

  • LAG Hamm, 14.02.2018 - 2 Sa 1499/16

    Begriff des leitenden Angestellten i.S. von § 5 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 BetrVG

    Ein nur begrenzter Personenkreis genügt also nicht (vgl. BAG, Beschl. v. 16.04.2002 - 1 ABR 23/01, juris; Urt. v. 27.09.2001 - 2 AZR 176/00, juris, Rdnr. 52; Urt. v. 18.10.2000 - 2 AZR 465/99, juris, Rdnr. 137; LAG München, Beschl. v. 06.06.2012 - 5 TaBV 51/10, juris, Rdnr. 39 ff.; LAG Hamburg, Urt. v. 05.05.2004 - 4 Sa 25/02, juris, Rdnr. 39 ff.).

    Entscheidend für den Inhalt und die Relevanz seiner Personalkompetenz ist vielmehr, welche Bedeutung die Tätigkeit der Mitarbeiter, die er einstellt oder entlässt, für das Unternehmen hat (vgl. BAG, Urt. v. 27.09.2001 - 2 AZR 176/00, Rdnr. 52; LAG Bremen, Urt. v. 03.02.2010 - 2 Sa 123/09, juris, Rdnr. 91).

    Leitender Angestellter nach § 5 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BetrVG kann allerdings nur derjenige sein, dessen personelle Entscheidungskompetenz sich auf eine abgeschlossene Gruppe erstreckt, deren Tätigkeit ein für das Unternehmen bedeutsames Aufgabengebiet zu Grunde liegt (vgl. BAG Urteil vom 27.09.2001 - 2 AZR 176/00, juris, Rdnr. 52 ff.; BAG, Beschl. v. 16.04.2002 - 1 ABR 23/01, juris, Rdnr. 27 ff.).

    Dementsprechend kann der Arbeitgeber, der auch vorsorglich die ordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses erklärt hat, den Auflösungsantrag nach § 14 Abs. 2 KSchG nicht mit Erfolg stellen, wenn die vorsorglich erklärte ordentliche Kündigung - wie vorliegend - nicht nur sozialwidrig im Sinne des § 1 KSchG wäre, sondern auch aus anderen Gründen - wie hier wegen Fehlens einer ordnungsgemäßen Betriebsratsanhörung nach § 102 Abs. 1 S. 3 BetrVG - unwirksam ist (vgl. BAG, Urt. v. 27.09.2001 - 2 AZR 176/00, juris, Rdnr. 44; Urt. v. 17.11.1983 - 6 AZR 291/83, juris, Rdnr. 46 f.; LAG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 27.08.2014 - 10 Sa 467/14, juris; LAG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 25.01.2013 - 17 Sa 491/11, 17 Sa 1053/11, juris, Rdnr. 52; LAG Hamm, Urt. v. 25.11.1999 - 4 Sa 448/99, juris, Rdnr. 111; so auch Horn NZA 2012, 186, 188).

  • BAG, 25.03.2009 - 7 ABR 2/08

    Leitender Angestellter - Prokura

    Die für die Stellung eines leitenden Angestellten erforderliche unternehmerische Personalverantwortung liegt dann nur vor, wenn die Einstellungs- und Entlassungsbefugnis gerade für einen für das Unternehmern qualitativ bedeutsamen Personenkreis besteht (BAG 10. Oktober 2007 - 7 ABR 61/06 - Rn. 15, aaO.; vgl. zu § 14 Abs. 2 KSchG: 27. September 2001 - 2 AZR 176/00 - zu B II 3 c cc der Gründe, AP KSchG 1969 § 14 Nr. 6 = EzA KSchG § 14 Nr. 6).

    Die Ausübung der Personalkompetenz darf nicht von der Zustimmung einer anderen Person abhängig sein (BAG 10. Oktober 2007 - 7 ABR 61/06 - Rn. 13 mwN, AP BetrVG 1972 § 5 Nr. 72 = EzA BetrVG 2001 § 5 Nr. 3; vgl. zu § 14 Abs. 2 KSchG: 27. September 2001 - 2 AZR 176/00 - zu B II 3 c dd der Gründe, AP KSchG 1969 § 14 Nr. 6 = EzA KSchG § 14 Nr. 6).

  • BAG, 19.04.2012 - 2 AZR 186/11

    Außerordentliche und ordentliche Kündigung - private Internetnutzung -

    So wenig es einer selbständigen Einstellungs- oder Entlassungsbefugnis entgegensteht, wenn der Angestellte unternehmensinterne Vorgaben beachten muss (BAG 27. September 2001 - 2 AZR 176/00 - AP KSchG 1969 § 14 Nr. 6 = EzA KSchG § 14 Nr. 6) , so wenig verlangt eine Personalkompetenz iSv. § 14 Abs. 2 KSchG eine unternehmerische Entscheidungshoheit über den Stellenplan und die Befugnis, selbst über Stellenausweitungen oder -kürzungen zu entscheiden.
  • BAG, 14.04.2011 - 2 AZR 167/10

    Auflösungsantrag des Arbeitgebers - leitender Angestellter

    Die Voraussetzungen des § 14 Abs. 2 Satz 1 KSchG können deshalb auch dann erfüllt sein, wenn sich die personellen Entscheidungskompetenzen des Angestellten auf eine abgeschlossene Gruppe beziehen, die für das Unternehmen, insbesondere für dessen unternehmerischen Erfolg, von Gewicht ist (BAG 10. Oktober 2002 - 2 AZR 598/01 - zu D II 1 der Gründe mwN, AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 123 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 122; 27. September 2001 - 2 AZR 176/00 - zu B II 3 c cc der Gründe, AP KSchG 1969 § 14 Nr. 6 = EzA KSchG § 14 Nr. 6) .

    Sie muss tatsächlich ausgeübt werden (BAG 10. Oktober 2002 - 2 AZR 598/01 - zu D II 1 der Gründe mwN, AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 123 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 122; 27. September 2001 - 2 AZR 176/00 - zu B II 3 c cc der Gründe, AP KSchG 1969 § 14 Nr. 6 = EzA KSchG § 14 Nr. 6) .

  • LAG Düsseldorf, 03.02.2012 - 6 Sa 1081/11

    Kündigung wegen Bezahlung privater Bauleistungen durch Geschäftspartner

    Bezüglich der Anforderungen an die Mitteilungspflicht und die Rechtsfolgen einer nicht ordnungsgemäßen Anhörung gelten dieselben Grundsätze wie für die Anhörung des Betriebsrats nach § 102 Abs. 1 S.2 BetrVG (BAG v. 27.09.2001 - 2 AZR 176/00 - AP Nr. 6 zu § 14 KSchG 1969; BAG 19. Mai 1993 - 2 AZR 539/92 - zitiert nach juris).

    Eine Kündigung ist danach nicht nur dann unwirksam, wenn der Arbeitgeber gekündigt hat, ohne den Sprecherausschuss zuvor überhaupt angehört zu haben, sondern auch dann, wenn der Arbeitgeber seiner Unterrichtungspflicht nach § 31 Abs. 2 Satz 2 SprAuG entweder nicht richtig, insbesondere nicht ausführlich genug, oder bewusst irreführend nachgekommen ist (BAG v. 27.09.2001 aaO; vgl. zu § 102 BetrVG nur BAG v. 17.02.2000 - 2 AZR 913/98 - AP Nr. 113 zu § 102 BetrVG 1972 und BAG v. 15.11.1995 - 2 AZR 974/94 - AP Nr. 73 zu § 102 BetrVG 1972).

    Der Arbeitgeber genügt der ihm obliegenden Mitteilungspflicht nicht, wenn er den Kündigungssachverhalt nur pauschal, schlag- oder stichwortartig umschreibt, ohne die für die Bewertung maßgeblichen Tatsachen mitzuteilen (BAG v. 27.09.2001 a.a.O.; vgl. zu § 102 BetrVG: zuletzt BAG 22.09.1994 - 2 AZR 31/94 - AP Nr. 68 zu § 102 BetrVG 1972).

    Eine bewusst und gewollt unrichtige Mitteilung der für den Kündigungsentschluss des Arbeitgebers maßgeblichen Kündigungsgründe führt deshalb zu einem fehlerhaften Anhörungsverfahren (BAG v. 27.09.2001 a.a.O.; zu § 102 BetrVG: BAG v. 22.09.1994 a.a.O. und BAG v. 11.07.1991 - 2 AZR 119/91 - AP Nr. 57 zu § 102 BetrVG 1972).

    Der Sprecherausschuss ist ordnungsgemäß angehört worden, wenn der Arbeitgeber ihm die aus seiner Sicht tragenden Umstände dargestellt hat (BAG v. 27.09.2001 a.a.O.).

    Dem Arbeitgeber ist es im Kündigungsschutzprozess verwehrt, Gründe nachzuschieben, die nicht Gegenstand der Sprecherausschussanhörung waren (BAG v. 27.09.2001 a.a.O.; für die Betriebsratsanhörung BAG v. 17.02.2000, - 2 AZR 913/98 - AP Nr. 113 zu § 102 BetrVG 1972).

  • BAG, 10.10.2007 - 7 ABR 61/06

    Leitender Angestellter - Einstellungs- und Entlassungskompetenz

    Allerdings liegt nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts keine Beschränkung der Einstellungs- und Entlassungsbefugnis vor, wenn der Angestellte lediglich Richtlinien oder Budgets zu beachten hat oder Zweitunterschriften einholen muss, die einer Richtigkeitskontrolle dienen, aber nicht mit einer Entscheidungsbefugnis des Dritten verbunden sind (ebenso zu § 14 Abs. 2 KSchG: BAG 27. September 2001 - 2 AZR 176/00 - AP KSchG 1969 § 14 Nr. 6 = EzA KSchG § 14 Nr. 6, zu B II 3 c dd der Gründe).

    Die für die Stellung eines leitenden Angestellten erforderliche unternehmerische Personalverantwortung liegt dann nur vor, wenn die Einstellungs- und Entlassungsbefugnis gerade für einen für das Unternehmen qualitativ bedeutsamen Personenkreis besteht (vgl. zu § 14 Abs. 2 KSchG: BAG 27. September 2001 - 2 AZR 176/00 - AP KSchG 1969 § 14 Nr. 6 = EzA KSchG § 14 Nr. 6, zu B II 3 c cc der Gründe).

    Da es für die Zuordnung zu dem in § 5 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BetrVG genannten Personenkreis nur auf die eigenverantwortliche Ausübung der in der Vorschrift genannten Personalkompetenz ankommt, ist der zeitliche Anteil, den die tatsächliche Ausübung der Einstellungs- und Entlassungsbefugnis an der Arbeitszeit des Angestellten ausmacht, für die Beurteilung der Voraussetzungen des § 5 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BetrVG ohne Bedeutung (anders zu § 14 Abs. 2 KSchG: BAG 27. September 2001 - 2 AZR 176/00 - aaO).

  • BAG, 24.10.2013 - 2 AZR 320/13

    Änderungsschutzklage - Auflösungsantrag

    Es hat lediglich angenommen, eine Auflösung sei bei Klagen gegen Änderungskündigungen jedenfalls dann möglich, wenn der Arbeitnehmer das Änderungsangebot nicht unter dem Vorbehalt des § 2 KSchG angenommen habe ( BAG 27. September 2001 - 2 AZR 176/00  - zu B II 1 der Gründe; 28. April 1982 -  7 AZR 1139/79  - zu III 1 der Gründe, BAGE 38, 348; 29. Januar 1981 -  2 AZR 1055/78  - zu II 1 der Gründe, BAGE 35, 30) .
  • BAG, 16.04.2002 - 1 ABR 23/01

    Leitender Angestellter - Bereichsleiter einer Spielbank

    Diese Zuordnungskriterien beruhen auf der Wertung des Gesetzgebers, nach der eine Einstellungs- und Entlassungsbefugnis die leitende Funktion eines Angestellten im Betrieb oder im Unternehmen in besonderer Weise zum Ausdruck bringt (BAG 27. September 2001 - 2 AZR 176/00 - DB 2002, 1163).

    Deren Anwendung durch die Tatsachengerichte ist im Rechtsbeschwerdeverfahren nur daraufhin überprüfbar, ob der Bewertungsmaßstab verkannt wurde, die Gesamtwürdigung der maßgeblichen Umstände vertretbar ist und keine Verstöße gegen Denkgesetze oder Erfahrungssätze vorliegen (BAG 11. Januar 1995 - 7 ABR 33/94 - BAGE 79, 80, 82 f.; 27. September 2001 - 2 AZR 176/00 - aaO).

    In Fällen wie dem vorliegenden, in denen die Personalführungsbefugnis auf mehrere Angestellte delegiert ist, denen jeweils nur eine geringe Zahl an Arbeitnehmern zugeordnet sind, kann leitender Angestellter nach Nr. 1 nur derjenige sein, dessen personelle Entscheidungskompetenz sich auf eine abgeschlossene Gruppe erstreckt, deren Tätigkeit ein für das Unternehmen bedeutsames Aufgabengebiet zugrundeliegt (vgl. BAG 27. September 2001 - 2 AZR 176/00 - aaO).

  • BAG, 04.05.2022 - 7 ABR 14/21

    Betriebsratswahl - Anfechtung - leitender Angestellter

    Die für die Stellung eines leitenden Angestellten erforderliche unternehmerische Personalverantwortung liegt dann nur vor, wenn die Einstellungs- und Entlassungsbefugnis gerade für einen für das Unternehmen qualitativ bedeutsamen Personenkreis besteht (BAG 10. Oktober 2007 - 7 ABR 61/06 - Rn. 15; vgl. zu § 14 Abs. 2 KSchG: 27. September 2001 - 2 AZR 176/00 - zu B II 3 c cc der Gründe) .

    Die Ausübung der Personalkompetenz darf nicht von der Zustimmung einer anderen Person abhängig sein (BAG 25. März 2009 - 7 ABR 2/08 - Rn. 26; 10. Oktober 2007 - 7 ABR 61/06 - Rn. 13; vgl. zu § 14 Abs. 2 KSchG: BAG 27. September 2001 - 2 AZR 176/00 - zu B II 3 c dd der Gründe) .

    Allerdings liegt nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts keine Beschränkung der Einstellungs- und Entlassungsbefugnis vor, wenn der Angestellte lediglich Richtlinien oder Budgets zu beachten hat oder Zweitunterschriften einholen muss, die einer Richtigkeitskontrolle dienen, aber nicht mit einer Entscheidungsbefugnis des Dritten verbunden sind (BAG 10. Oktober 2007 - 7 ABR 61/06 - aaO; ebenso zu § 14 Abs. 2 KSchG: BAG 27. September 2001 - 2 AZR 176/00 - aaO) .

  • BAG, 27.11.2008 - 2 AZR 193/07

    Entsendung im Konzern - "Durchschlagen" von Pflichtverletzungen auf ruhendes

    Entsprechendes kann - soweit der Kläger, was nicht festgestellt ist, leitender Angestellter wäre - für die Anhörung eines bestehenden Sprecherausschusses gelten, da die Beklagte beide Gremien parallel und mit im Wesentlichen gleichlautenden Schreiben unterrichtet hat (zur entsprechenden Anwendung der für die Unterrichtung des Betriebsrats nach § 102 Abs. 1 BetrVG geltenden Grundsätze für das Verfahren nach § 31 Abs. 2 SprAuG: Senat 27. September 2001 - 2 AZR 176/00 - AP KSchG 1969 § 14 Nr. 6 = EzA KSchG § 14 Nr. 6).

    b) Das Landesarbeitsgericht hat dahinstehen lassen, ob die Beklagte vor der Kündigung nach § 102 Abs. 1 BetrVG den Betriebsrat - oder, soweit relevant: nach § 31 Abs. 2 SprAuG einen bestehenden Sprecherausschuss - ordnungsgemäß angehört hat (vgl. Senat 27. September 2001 - 2 AZR 176/00 - AP KSchG 1969 § 14 Nr. 6 = EzA KSchG § 14 Nr. 6).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 09.11.2022 - 7 Sa 82/22

    Versetzung und betriebsbedingte Änderungskündigung

  • BAG, 13.02.2008 - 2 AZR 1041/06

    Betriebsbedingte Kündigung

  • BAG, 10.10.2002 - 2 AZR 598/01

    Betriebsbedingte Kündigung - Streichung einer Hierarchieebene - leitender

  • LAG Hamburg, 16.07.2020 - 8 TaBV 8/19

    Formelle Wirksamkeit eines Einigungsstellenspruchs Mitwirkungs- und

  • ArbG Düsseldorf, 24.07.2017 - 9 Ca 5771/16

    Personalkompetenz als ein wesentlicher Teil der Tätigkeit des Angestellten zur

  • LAG Hamm, 10.12.2013 - 7 TaBV 80/13

    Personalleiter als leitender Angestellter

  • LAG Düsseldorf, 03.07.2018 - 3 Sa 553/17

    Parteibeitritt im Berufungsverfahren im Wege der Anschlussberufung; Zulässigkeit;

  • LAG Düsseldorf, 09.10.2012 - 16 Sa 1153/12

    Zulässigkeit der Auflösung des Arbeitsverhältnisses im Kündigungsschutzverfahren

  • LAG Baden-Württemberg, 22.04.2008 - 22 Sa 66/07

    Anforderungen an Betriebsratsanhörung bei betriebsbedingter Kündigung wegen

  • LAG Hessen, 18.07.2003 - 12 Sa 829/02

    Unternehmerische Entscheidung mit dem Ziel des Personalabbaus

  • BAG, 16.04.2002 - 1 ABR 24/01

    Leitender Angestellter - Bereichsleiter einer Spielbank

  • BAG, 16.04.2002 - 1 ABR 25/01

    Leitende Angestellte - Bereichsleiterin einer Spielbank

  • LAG Nürnberg, 17.11.2010 - 4 Sa 795/07

    Außerordentlichen Kündigung wegen unbefugter Nutzung des Internets während der

  • LAG Düsseldorf, 02.07.2009 - 11 Sa 278/09

    Wirksamkeit einer betriebsbedingten Kündigung eines Hauswirtschaftsleiters im

  • LAG Bremen, 15.01.2008 - 1 TaBV 15/07
  • LAG Berlin-Brandenburg, 17.10.2012 - 15 Sa 1109/12

    Maßregelungsverbot - Auflösungsantrag - leitender Angestellter - Berechtigung zur

  • LAG Baden-Württemberg, 11.07.2013 - 3 Sa 129/12

    Außerordentliche Kündigung eines leitenden Angestellten - pflichtwidriges

  • LAG Köln, 14.05.2004 - 4 Sa 829/03

    Kündigung wegen "Auflösung einer Hierarchieebene," Auswechselung des Klagegrundes

  • ArbG Stuttgart, 20.01.2017 - 26 Ca 866/16

    Sozialauswahl - Altersgruppenbildung - tariflicher Alterskündigungsschutz

  • LAG München, 16.06.2003 - 10 Ta 252/03

    Reisekostenerstattung zugunsten der Partei auch bei nicht angeordneter Teilnahme

  • ArbG Bonn, 27.09.2023 - 4 Ca 1855/22
  • LAG Thüringen, 18.10.2007 - 3 Sa 14/07

    Wirksamkeit einer ordentlichen betriebsbedingten Kündigung - Auflösung des

  • LAG Bremen, 03.02.2010 - 2 Sa 123/09

    Verwirkung des Kündigungsrechts bei Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses;

  • LAG Hamm, 22.11.2016 - 7 TaBV 67/16
  • ArbG Villingen-Schwenningen, 07.10.2021 - 1 Ca 163/21

    Mitwirkung des Arbeitnehmers bei Urlaubsplanung - Abmahnung - betriebsbedingte

  • LAG Hessen, 27.06.2012 - 2 Sa 578/11

    Außerordentliche Kündigung wegen Verstoßes gegen das Datenschutzgesetz -

  • ArbG Stuttgart, 25.02.2010 - 9 Ca 416/09

    Interessenausgleich mit Namensliste unter Vorbehalt der Änderung

  • BAG, 13.02.2008 - 2 AZR 1050/06

    Betriebsbedingte Kündigung

  • LAG Berlin-Brandenburg, 10.06.2011 - 17 Sa 491/11

    Außerordentliche Kündigung - ordentliche Kündigung - Auflösungsantrag - leitender

  • LAG Niedersachsen, 08.01.2004 - 7 Sa 219/03

    Wirksamkeit einer verhaltensbedingten Kündigung ; Frage des Vorliegens einer

  • LAG Köln, 10.08.2023 - 8 Sa 211/23

    Betriebsbedingte Änderungskündigung; Verhältnismäßigkeit des Änderungsangebots;

  • LAG Hessen, 15.09.2006 - 3 Sa 2213/05

    Keine betriebsbedingte Kündigung bei Wegfall eines freien Arbeitsplatzes durch

  • LAG München, 21.09.2007 - 7 Sa 1255/06

    Kündigung eines Arbeitnehmers einer Filmproduktionsgesellschaft wegen

  • LAG Hamm, 23.07.2010 - 10 TaBV 43/10

    Negative Feststellungsantrag des Betriebsrats zur Eigenschaft des Leiters der

  • LAG Köln, 12.04.2013 - 4 Sa 1119/12

    Betriebsbedingte Kündigung - Anforderungen an Darlegungslast der

  • LAG Hamm, 07.09.2005 - 18 Sa 2225/04

    Betriebsbedingte Kündigung, unternehmerische Entscheidung, Wegfall eines

  • LAG Nürnberg, 16.11.2004 - 6 Sa 869/03

    Vorrang der Änderungskündigung

  • LAG Baden-Württemberg, 14.01.2004 - 4 Sa 32/03

    Betriebsbedingte Kündigung - Anforderungen an die unternehmerische Entscheidung

  • LAG Hamm, 09.03.2006 - 8 Sa 1891/05

    Kündigung; verhaltensbedingte Gründe; Auflösungsantrag; leitender Angestellter;

  • LAG Köln, 10.02.2006 - 4 Sa 1135/05

    betriebsbedingte Kündigung, Organisationsentscheidung

  • LAG Rheinland-Pfalz, 01.12.2006 - 8 Sa 445/06

    Betriebsbedingte Kündigung: Umfang der Beweislast des Arbeitgebers;

  • ArbG Bielefeld, 18.03.2014 - 2 Ca 2442/12

    Darlegung einer betriebsbedingten ordentlichen Kündigung hinsichtlich der

  • LAG Köln, 10.08.2023 - 8 Sa 216/23

    Betriebsbedingte Änderungskündigung; Verhältnismäßigkeit des Änderungsangebots -

  • VG Augsburg, 17.09.2013 - Au 3 K 13.698

    Ordentliche verhaltensbedingte Kündigung; schwerbehinderter Mensch; Zusammenhang;

  • VGH Bayern, 27.11.2006 - 9 BV 05.2467

    Bedarf der Auflösungsantrag des Arbeitgebers nach § 9 Abs. 1 S. KSCHG dem

  • LSG Bayern, 11.11.2004 - L 9 AL 355/02

    Erstattung von Arbeitslosengeld und Sozialversicherungsbeiträgen; Anspruch auf

  • ArbG Köln, 16.01.2020 - 6 Ca 2162/19

    Verhaltensbedingte Kündigung und Nachschieben von Kündigungsgründen

  • ArbG Hamburg, 07.07.2011 - 17 Ca 110/11

    Betriebsbedingte Kündigung - Unternehmerentscheidung - Darlegungslast des

  • LAG Köln, 21.04.2010 - 9 TaBV 43/09

    Anfechtung - Betriebsratswahl

  • LAG Düsseldorf, 23.01.2009 - 10 Sa 1237/08

    Kündigung (betriebsbedingte) - Darlegungslast Arbeitgeber

  • ArbG Hamburg, 22.11.2011 - 19 Ca 218/11

    Betriebsbedingte Kündigung - Arbeitsplatzwegfall -

  • ArbG Hamburg, 16.01.2013 - 3 Ca 210/12

    Zur Wirksamkeit einer betriebsbedingten Kündigung - Auftragsrückgang -

  • ArbG Frankfurt/Main, 16.07.2002 - 18 Ca 1186/02

    Creativ Directorin als leitende Angestellte? Anhörung des Betriebsrats bei

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