Rechtsprechung
BAG, 21.06.2001 - 2 AZR 137/00 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- lexetius.com
Fristgerechte Kündigung; Betriebsstillegung oder Betriebsunterbrechung
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Fristgerechte Kündigung - Betriebsstilllegung - Betriebsunterbrechung - Kündigung - Betriebsbedingte Kündigung - Wiederaufnahme der Produktion
- Judicialis
KSchG § 15
- FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Fristgerechte Kündigung eines Betriebsratsmitglieds wegen Betriebsstillegung; Abgrenzung zur Betriebsunterbrechung; Darlegungslast des Arbeitgebers zur Stillegungsentscheidung
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
KSchG § 15
Fristgerechte Kündigung eines Betriebsmitglieds wegen Betriebsstillegung - Abgrenzung von der Betriebsunterbrechung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Betriebsstillegung oder Betriebsunterbrechung?
Besprechungen u.ä.
Verfahrensgang
- ArbG Halle, 11.09.1998 - 4 Ca 1869/98
- LAG Sachsen-Anhalt, 10.11.1999 - 10 (3) Sa 1021/99
- BAG, 21.06.2001 - 2 AZR 137/00
Papierfundstellen
- NZA 2002, 212
- NZI 2002, 50
- NJ 2002, 164
- DB 2002, 102
- DB 2002, 104
Wird zitiert von ... (62) Neu Zitiert selbst (13)
- LAG Berlin, 17.11.1986 - 9 Sa 77/86
Betriebsbedingte Kündigung; Kündigung; Stillegung; Betrieb
Auszug aus BAG, 21.06.2001 - 2 AZR 137/00
Die Rechtsprechung hat in Einzelfällen Zeiträume von zehn Monaten (LAG Berlin 17. November 1986 - 9 Sa 77/86 - LAGE KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 9) bzw. neun Monaten (BAG 27. April 1995 - 8 AZR 200/94 - EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 83) als erheblich erachtet.Ob eine - wenn auch nur vorübergehende - Betriebstillegung oder eine unerhebliche Betriebsunterbrechung vorliegt, deren Überbrückung dem Arbeitgeber zugemutet werden kann, ist vielmehr nach den konkreten Umständen des Einzelfalls zu beurteilen (BAG 7. März 1996 - 2 AZR 180/95 - AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 76 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 84; LAG Berlin 17. November 1986 - 9 Sa 77/86 - aaO).
- BAG, 14.10.1982 - 2 AZR 568/80
Bei Betriebsstilllegung können wenige Arbeitnehmer kurzfristig weiterbeschäftigt …
Auszug aus BAG, 21.06.2001 - 2 AZR 137/00
Wird ein Betrieb stillgelegt, ist nach § 15 Abs. 4 KSchG die ordentliche Kündigung der in § 15 Abs. 1 bis 3 KSchG genannten Personen frühestens zum Zeitpunkt der Stillegung zulässig (BAG 14. Oktober 1982 - 2 AZR 568/80 - BAGE 41, 72, 78).Auch die Weiterbeschäftigung weniger Arbeitnehmer mit Abwicklungs- und Aufräumarbeiten stünde der Annahme einer Betriebsstillegung nicht entgegen (BAG 14. Oktober 1984 - 2 AZR 568/80 - BAGE 41, 72, 73).
- BAG, 07.03.1996 - 2 AZR 180/95
Betriebsbedingte Kündigung aus Witterungsgründen
Auszug aus BAG, 21.06.2001 - 2 AZR 137/00
Ob eine - wenn auch nur vorübergehende - Betriebstillegung oder eine unerhebliche Betriebsunterbrechung vorliegt, deren Überbrückung dem Arbeitgeber zugemutet werden kann, ist vielmehr nach den konkreten Umständen des Einzelfalls zu beurteilen (BAG 7. März 1996 - 2 AZR 180/95 - AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 76 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 84;… LAG Berlin 17. November 1986 - 9 Sa 77/86 - aaO).Ob im Fall der Wiederaufnahme der Produktion gleichwohl ein Wiedereinstellungsanspruch der gekündigten Arbeitnehmer in Betracht gekommen wäre (vgl. BAG 7. März 1996 - 2 AZR 180/95 - aaO mwN), hatte der Senat nicht zu entscheiden.
- BAG, 25.09.1997 - 8 AZR 493/96
Betriebsveräußerung im Gesamtvollstreckungsverfahren
Auszug aus BAG, 21.06.2001 - 2 AZR 137/00
a) Unter einer Betriebsstillegung ist die Auflösung der zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmern bestehenden Betriebs- und Produktionsgemeinschaft zu verstehen, die ihre Veranlassung und zugleich ihren unmittelbaren Ausdruck darin findet, daß der Arbeitgeber die wirtschaftliche Betätigung in der ernstlichen Absicht einstellt, den bisherigen Betriebszweck dauernd oder für eine ihrer Dauer nach unbestimmte, wirtschaftlich nicht unerhebliche Zeitspanne nicht weiterzuverfolgen (zB BAG 11. März 1998 - 2 AZR 414/97 - AP BetrVG 1972 § 111 Nr. 43 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 99; 25. September 1997 - 8 AZR 493/96 - BAGE 86, 336, 340; 10. Oktober 1996 - 2 AZR 477/95 - AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 81 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 87). - BAG, 27.09.1984 - 2 AZR 309/83
Kündigung wegen Betriebsstillegung und Betriebsübergang
- BAG, 29.03.1990 - 2 AZR 369/89
Grenzen der Versetzungspflicht und der sozialen Auswahl
Auszug aus BAG, 21.06.2001 - 2 AZR 137/00
Die unterbliebene Sozialauswahl zwischen der Klägerin und dem Betriebsleiter ist schon deshalb nicht zu beanstanden, weil sich der Vergleich nur auf derselben Ebene der Betriebshierarchie vollzieht (vgl. BAG 29. März 1990 - 2 AZR 369/89 - BAGE 65, 61). - BAG, 10.10.1996 - 2 AZR 477/95
Betriebsbedingte Kündigung - nicht durchgeführte Stillegung
Auszug aus BAG, 21.06.2001 - 2 AZR 137/00
a) Unter einer Betriebsstillegung ist die Auflösung der zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmern bestehenden Betriebs- und Produktionsgemeinschaft zu verstehen, die ihre Veranlassung und zugleich ihren unmittelbaren Ausdruck darin findet, daß der Arbeitgeber die wirtschaftliche Betätigung in der ernstlichen Absicht einstellt, den bisherigen Betriebszweck dauernd oder für eine ihrer Dauer nach unbestimmte, wirtschaftlich nicht unerhebliche Zeitspanne nicht weiterzuverfolgen (zB BAG 11. März 1998 - 2 AZR 414/97 - AP BetrVG 1972 § 111 Nr. 43 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 99; 25. September 1997 - 8 AZR 493/96 - BAGE 86, 336, 340; 10. Oktober 1996 - 2 AZR 477/95 - AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 81 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 87). - LAG Sachsen-Anhalt, 10.11.1999 - 10 (3) Sa 1021/99
Ordentliche und betriebsbedingte Kündigung; Soziale Rechtfertigung; Inner- und …
Auszug aus BAG, 21.06.2001 - 2 AZR 137/00
Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Sachsen-Anhalt vom 10. November 1999 - 10 (3) Sa 1021/99 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen. - BAG, 16.09.1982 - 2 AZR 271/80
Kündigung - Konkursverfahren
Auszug aus BAG, 21.06.2001 - 2 AZR 137/00
Eine Betriebsstillegung liegt ferner auch dann vor, wenn die Auflösung der Betriebs- und Produktionsgemeinschaft unter Aufgabe des Betriebszwecks zwar nicht von unbestimmter Dauer ist, sondern für eine im voraus festgelegte, aber relativ lange Zeit erfolgt (BAG 16. September 1982 - 2 AZR 271/80 - AP KO § 22 Nr. 4 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 18; 17. September 1957 - 1 AZR 352/56 - AP KSchG § 13 Nr. 8;… KR-Etzel 5. Aufl. § 15 KSchG Rn. 79, 88 mwN;… Hueck/v. Hoyningen-Huene 12. Aufl. § 15 Rn. 147). - BAG, 27.04.1995 - 8 AZR 200/94
Betriebsbedingte Kündigung - Schließung des Betriebs - Kündigungszeitpunkt
Auszug aus BAG, 21.06.2001 - 2 AZR 137/00
Die Rechtsprechung hat in Einzelfällen Zeiträume von zehn Monaten (LAG Berlin 17. November 1986 - 9 Sa 77/86 - LAGE KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 9) bzw. neun Monaten (BAG 27. April 1995 - 8 AZR 200/94 - EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 83) als erheblich erachtet. - BAG, 17.09.1957 - 1 AZR 352/56
Sinnvolle Weiterarbeit des Betriebs - Betriebsferien - Kurzarbeit - …
- BAG, 16.06.1987 - 1 AZR 528/85
Betriebsstillegung, Restmandat des Betriebsrats
- BAG, 11.03.1998 - 2 AZR 414/97
Betriebsbedingte Kündigung
- BAG, 13.10.2021 - 5 AZR 211/21
Arbeitnehmer hat keinen Vergütungsanspruch während einer Geschäftsschließung …
Die Annahme, der Arbeitgeber könne sein Zahlungsrisiko durch ordentliche betriebsbedingte Kündigungen begrenzen (so ErfK/Preis 21. Aufl. BGB § 615 Rn. 132k; Preis/Mazurek/Schmid NZA 2020, 1137, 1143), dürfte bei einer vorübergehenden Betriebsschließung aufgrund behördlicher Anordnung mit dem Ultima-Ratio-Prinzip (vgl. dazu ausführlich APS/Preis 6. Aufl. Grundlage H. Rn. 55 ff.) nur schwerlich zu vereinbaren sein, jedenfalls solange der Arbeitgeber die behördliche Anordnung nicht zum Anlass nimmt, seinen Betrieb endgültig stillzulegen (vgl. auch - zur Abgrenzung von Betriebsstilllegung und Betriebspause - BAG 21. Juni 2001 - 2 AZR 137/00 - zu II 1 a der Gründe) . - BAG, 14.05.2020 - 6 AZR 235/19
Kündigungen des Kabinen-Personals von Air Berlin wegen fehlerhafter …
Auch die Erstattung der Massenentlassungsanzeigen am 30. Oktober 2017 für das Bodenpersonal, am 24. November 2017 für das Cockpitpersonal und 12. Januar 2018 für das Kabinenpersonal indiziert die Auflösung der betrieblichen Organisation (vgl. BAG 21. Juni 2001 - 2 AZR 137/00 - zu II 1 c bb der Gründe) . - BAG, 16.02.2012 - 8 AZR 693/10
Betriebsbedingte Kündigung - Betriebsstilllegung
Umgekehrt spricht bei alsbaldiger Wiedereröffnung des Betriebes bzw. bei alsbaldiger Wiederaufnahme der Produktion durch einen Betriebserwerber eine tatsächliche Vermutung gegen eine ernsthafte Absicht, den Betrieb stillzulegen (vgl. BAG 21. Juni 2001 - 2 AZR 137/00 - AP KSchG 1969 § 15 Nr. 50 = EzA KSchG § 15 nF Nr. 53) .Die Wiederaufnahme der Produktion durch einen Betriebserwerber begründet eine tatsächliche Vermutung gegen eine ernsthafte Absicht, den Betrieb stillzulegen (vgl. BAG 21. Juni 2001 - 2 AZR 137/00 - AP KSchG 1969 § 15 Nr. 50 = EzA KSchG § 15 nF Nr. 53) .
Auch in späteren Entscheidungen des Zweiten Senats findet sich keine Einschränkung auf den Zeitraum der Kündigungsfrist (vgl. BAG 21. Juni 2001 - 2 AZR 137/00 - aaO; 12. Februar 1987 - 2 AZR 247/86 - AP BGB § 613a Nr. 67 = EzA BGB § 613a Nr. 64) .
- BAG, 05.12.2002 - 2 AZR 697/01
Betriebsbedingte Kündigung - soziale Auswahl
Eine aus diesem Grund erklärte ordentliche Kündigung ist aber nur dann sozial gerechtfertigt, wenn die auf eine Betriebs(teil)stillegung gerichtete unternehmerische Entscheidung zum Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung bereits greifbare Formen angenommen hat und eine vernünftige betriebswirtschaftliche Betrachtung die Prognose rechtfertigt, daß bis zum Auslaufen der Kündigungsfrist der Arbeitnehmer entbehrt werden kann (BAG 21. Juni 2001 - 2 AZR 137/00 - AP KSchG 1969 § 15 Nr. 50 = EzA KSchG § 15 nF Nr. 53; 18. Januar 2001 - 2 AZR 514/99 - AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 115). - BAG, 15.12.2011 - 8 AZR 692/10
Betriebsstilllegung - selbständiger Betriebsteil - Abgrenzung zum …
b) Die Stilllegung eines Betriebs setzt den ernstlichen und endgültigen Entschluss des Unternehmers voraus, die Betriebs- und Produktionsgemeinschaft zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer aufzuheben und die Verfolgung des bisherigen Betriebszwecks dauernd oder für eine ihrer Dauer nach unbestimmte, wirtschaftlich nicht unerhebliche Zeitspanne nicht weiter zu verfolgen (vgl. BAG 26. April 2007 - 8 AZR 695/05 - Rn. 55, AP InsO § 125 Nr. 4; 29. September 2005 - 8 AZR 647/04 - AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 139 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 140; 21. Juni 2001 - 2 AZR 137/00 - AP KSchG 1969 § 15 Nr. 50 = EzA KSchG § 15 nF Nr. 53) . - BAG, 04.05.2022 - 5 AZR 366/21
Betriebsrisiko - Corona bedingte Betriebsschließung
Die Annahme, der Arbeitgeber könne sein Zahlungsrisiko durch ordentliche betriebsbedingte Kündigungen begrenzen (so ErfK/Preis 22. Aufl. BGB § 615 Rn. 132k; Preis/Mazurek/Schmid NZA 2020, 1137, 1143) , dürfte bei einer vorübergehenden Betriebsschließung aufgrund behördlicher Anordnung mit dem Ultima-Ratio-Prinzip (vgl. dazu ausführlich APS/Preis 6. Aufl. Grundlage H. Rn. 55 ff.) nur schwerlich zu vereinbaren sein, jedenfalls solange der Arbeitgeber die behördliche Anordnung nicht zum Anlass nimmt, seinen Betrieb endgültig stillzulegen (vgl. auch - zur Abgrenzung von Betriebsstilllegung und Betriebspause - BAG 21. Juni 2001 - 2 AZR 137/00 - zu II 1 a der Gründe) . - BAG, 22.11.2005 - 1 AZR 407/04
Verzugslohn bei anderweitigem Verdienst
Die Betriebsstilllegung besteht in der Aufgabe des Betriebszwecks unter gleichzeitiger Auflösung der Betriebsorganisation für unbestimmte, nicht nur vorübergehende Zeit (BAG 4. Juni 2003 - 10 AZR 586/02 - AP InsO § 209 Nr. 2 = EzA InsO § 209 Nr. 1, zu II 2 b bb (4) der Gründe; 21. Juni 2001 - 2 AZR 137/00 - AP KSchG 1969 § 15 Nr. 50 = EzA KSchG § 15 nF Nr. 53, zu II 1 a der Gründe;… Fitting 22. Aufl. § 111 Rn. 65). - BAG, 23.01.2014 - 2 AZR 372/13
Außerordentliche Kündigung mit Auslauffrist aus betrieblichen Gründen
Sie erklären vielmehr unter bestimmten Voraussetzungen eine ordentliche Kündigung für zulässig (vgl. BAG 21. Juni 2001 - 2 AZR 137/00 - zu II 1 der Gründe; 14. Oktober 1982 - 2 AZR 568/80 - zu B I 2 a der Gründe, BAGE 41, 72; ErfK/Kiel 14. Aufl. § 15 KSchG Rn. 40; KR/Etzel 10. Aufl. § 15 KSchG Rn. 73; vHH/L/v. Hoyningen-Huene 15. Aufl. § 15 Rn. 164;… SPV/Vossen 10. Aufl. Rn. 1700, 1706) . - BAG, 17.08.2023 - 6 AZR 56/23
Vermutungswirkung - § 125 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 InsO
bb) Die vom Beklagten geplante Betriebsstilllegung zum 31. Mai 2021 und damit die Auflösung der zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmern bestehenden Betriebs- und Produktionsgemeinschaft (hierzu vgl. für die st. Rspr. zB BAG 20. Juni 2013 - 6 AZR 805/11 - Rn. 47 mwN, BAGE 145, 249; 30. Oktober 2008 - 8 AZR 397/07 - Rn. 28; 21. Juni 2001 - 2 AZR 137/00 - zu II 1 a der Gründe mwN; KR/Rachor 13. Aufl. § 1 KSchG Rn. 615; Fitting 31. Aufl. § 111 Rn. 56) nach Abschluss der Ausproduktion ist von den Betriebsparteien im Interessenausgleich, wie Teil II. Betriebsänderung (Seite 3 ff.) belegt, vereinbart worden. - BAG, 29.09.2005 - 8 AZR 647/04
Kündigung wegen beabsichtigter Betriebsstilllegung - Betriebsübergang
a) Eine Betriebsstilllegung setzt den ernstlichen und endgültigen Entschluss des Unternehmers voraus, die Betriebs- und Produktionsgemeinschaft zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer aufzuheben (st. Rspr., vgl. BAG 21. Juni 2001 - 2 AZR 137/00 -AP KSchG 1969 § 15 Nr. 50 = EzA KSchG § 15 nF Nr. 53). - LAG Saarland, 22.06.2016 - 1 Sa 63/15
Begünstigung des Betriebsratsmitglieds durch Vereinbarungen in einem …
- LAG Hamm, 27.06.2018 - 4 Sa 1521/17
Schriftform; Paraphe; betriebsbedingte Kündigung; Betriebsschließung; greifbare …
- BAG, 15.12.2016 - 2 AZR 867/15
Kündigung - Beteiligung der Betriebsvertretung
- LAG Rheinland-Pfalz, 03.12.2004 - 8 Sa 595/04
Betriebsbedingte Kündigung wegen Betriebsstilllegung
- LAG Rheinland-Pfalz, 03.12.2004 - 8 Sa 584/04
Betriebsstilllegung: Betriebsbedingte Kündigung; Vorliegen einer sozialen …
- LAG Baden-Württemberg, 20.05.2005 - 4 Sa 51/04
Kündigung Betriebsratsmitglied - § 125 Abs 1 Nr 1 InsO
- LAG Hamm, 30.04.2008 - 6 Sa 1800/07
Zulässigkeit der Berufung
- LAG Köln, 05.10.2010 - 12 Sa 874/10
Insolvenzbedingte Kündigung eines Kellners bei kurzfristiger Betriebsstilllegung …
- LAG Köln, 05.10.2010 - 12 Sa 873/10
Insolvenzbedingte Kündigung eines Kellners bei kurzfristiger Betriebsstilllegung …
- LAG Köln, 05.10.2010 - 12 Sa 872/10
Insolvenzbedingte Kündigung eines Kellners bei kurzfristiger Betriebsstilllegung …
- LAG Hamm, 30.04.2008 - 6 Sa 1853/07
Zulässigkeit der Berufung
- LAG Köln, 05.10.2010 - 12 Sa 480/10
Insolvenzbedingte Kündigung eines Kellners bei kurzfristiger Betriebsstilllegung …
- LAG Düsseldorf, 13.06.2016 - 9 Sa 135/16
Wirksamkeit einer betriebsbedingten Kündigung wegen Auflösung einer Dienstelle …
- LAG Düsseldorf, 03.06.2016 - 6 Sa 206/16
Kündigung bei den Stationierungsstreitkräften; Auflösung einer Dienststelle
- LAG Düsseldorf, 15.09.2005 - 11 Sa 788/05
Kündigungsschutz bei einem Betriebsratsmitglied; Möglichkeit einer ordentlichen …
- ArbG Cottbus, 20.01.2016 - 2 Ca 223/15
Eine Betriebsstilllegung rechtfertigt regelmäßig den Ausspruch einer …
- LAG Berlin-Brandenburg, 17.12.2013 - 7 Sa 1522/13
Betriebsbedingte Kündigung - fehlende greifbare Formen der Betriebsstilllegung - …
- LAG Berlin, 12.11.2004 - 2 Sa 1863/04
Zulässigkeit eines Zahlungsantrages bei Insolvenz; Freistellung als …
- LAG Hamm, 07.07.2004 - 2 Sa 175/04
Kündigung des Insolvenzverwalters wegen Betriebsstilllegung. Der etwaige …
- ArbG Düsseldorf, 01.06.2021 - 4 Ca 5893/20
- LAG Hamm, 18.10.2005 - 19 Sa 1079/05
Betriebsübergang bei einem Autohaus; Sozialauswahl beim Gemeinschaftsbetrieb
- LAG Hamm, 18.10.2005 - 19 Sa 1080/05
Betriebsübergang, Betriebsteilübergang bei einem Autohaus, Vertragshändler
- LAG Hamm, 14.06.2005 - 19 Sa 251/05
Zur Abgrenzung Betriebsstilllegung und Betriebsübergang eines Autohauses Keine …
- ArbG Düsseldorf, 01.06.2021 - 1 Ca 5878/20
- LAG Niedersachsen, 15.06.2005 - 2 Sa 1997/04
Auswirkung der "Junk-Entscheidung" des EuGH vom 27.01.2005 auf …
- LAG Rheinland-Pfalz, 23.06.2020 - 8 Sa 192/19
Betriebsbedingte Kündigung - Vorrang der Änderungskündigung - Abkürzung der …
- ArbG Düsseldorf, 15.03.2021 - 6 Ca 5967/20
- LAG Düsseldorf, 22.03.2013 - 6 Sa 487/12
Fortbestand des Arbeitsverhältnisses einer Personalrätin als ordentlich kündbarer …
- ArbG Düsseldorf, 01.06.2021 - 1 Ca 5875/20
- ArbG Düsseldorf, 05.05.2021 - 3 Ca 5888/20
- LAG Niedersachsen, 07.08.2002 - 10 Ta 242/02
Rückwirkende Fristwahrung des§ 4 KSchG durch Stellung des …
- ArbG Düsseldorf, 22.02.2021 - 13 Ca 5788/20
- LAG Düsseldorf, 08.03.2013 - 6 Sa 781/12
Beendigung eines Arbeitsverhältnisses; Schließung einer Betriebskrankenkasse
- LAG Düsseldorf, 08.03.2013 - 6 Sa 1328/12
Beendigung eines Arbeitsverhältnisses; Schließung einer Betriebskrankenkasse
- LAG Düsseldorf, 23.11.2012 - 6 Sa 660/12
Beendigung eines Arbeitsverhältnisses infolge Schließung einer …
- LAG Köln, 07.02.2006 - 13 (5) Sa 1312/05
Betriebsbedingte Kündigung; Unternehmensentscheidung; Stilllegung einer …
- LAG Rheinland-Pfalz, 11.08.2005 - 11 Sa 378/05
Betriebsbedingte Kündigung
- ArbG Düsseldorf, 15.03.2021 - 6 Ca 5904/20
- ArbG Stuttgart, 19.11.2021 - 19 BV 80/21
Beschlussverfahren - Interessenausgleich nach § 126 Abs 1 InsO - betriebsbedingte …
- LAG Hamm, 14.10.2011 - 10 Sa 527/11
Ordentliche Änderungskündigung gegenüber einem Ersatzmitglied des Betriebsrats
- LAG Niedersachsen, 30.09.2011 - 16 Sa 1948/10
Vollständige Aufgabe der betrieblichen Aktivitäten an einem Standort begründet …
- LAG Berlin, 04.07.2002 - 14 Sa 821/02
Ordnungsgemäßheit der Anhörung des Betriebsrats; Zusicherung eines …
- ArbG Düsseldorf, 22.02.2022 - 13 Ca 5757/20
- ArbG Düsseldorf, 22.02.2021 - 13 Ca 5792/20
- ArbG Düsseldorf, 22.02.2022 - 13 Ca 5756/20
- ArbG Düsseldorf, 22.02.2022 - 13 Ca 5789/20
- ArbG Düsseldorf, 22.02.2021 - 13 Ca 5790/20
- ArbG Düsseldorf, 22.02.2021 - 13 Ca 5758/20
- ArbG Düsseldorf, 22.11.2011 - 7 Ca 4465/11
Küdigung betriebsbedingt, Betriebsratsmitglied, Betriebsstilllegung, …
- ArbG Hamburg, 14.06.2017 - 22 Ca 353/16
- ArbG Hamburg, 14.06.2017 - 22 Ca 355/16
Rechtswirksamkeit einer Tarifvertragsklausel zur Abkürzung von Kündigungsfristen
- LSG Niedersachsen-Bremen, 24.08.2011 - L 7 AL 2/09