Weitere Entscheidung unten: LAG Köln, 28.03.2001

Rechtsprechung
   BAG, 26.09.2001 - 5 AZR 539/00   

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https://dejure.org/2001,481
BAG, 26.09.2001 - 5 AZR 539/00 (https://dejure.org/2001,481)
BAG, Entscheidung vom 26.09.2001 - 5 AZR 539/00 (https://dejure.org/2001,481)
BAG, Entscheidung vom 26. September 2001 - 5 AZR 539/00 (https://dejure.org/2001,481)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall - Unentgeltliche Nacharbeit - Kürzung des Arbeitszeitkontos

  • Judicialis

    EFZG § 4 Abs. 1; ; EFZG § 4; ; EFZG § 4 a; ; GG Art. 9 Abs. 3; ; MTV kunststoffverarbeitende Industrie in Hessen § 10 III Nr. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall - Unentgeltliche Nacharbeit; Kürzung des Arbeitszeitkontos

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    EFZG § 4 Abs. 1 und 4, § 4a; GG Art. 9 Abs. 3; MTV kunststoffverarbeitende Industrie in Hessen § 10 III Nr. 1
    I. Unwirksamkeit einer Tarifbestimmung über unentgeltliche Nacharbeit oder Kürzung des Arbeitszeitkontos

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • stellenanzeigen.de (Entscheidungsbesprechung)

    §§ 4 Abs. 1, 12 EFZG
    Keine Entgeltkürzung wegen früherer Fortzahlung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 99, 112
  • NJW 2002, 1819
  • MDR 2002, 525
  • NZA 2002, 387
  • BB 2002, 732
  • BB 2002, 733
  • DB 2002, 795
  • JR 2003, 44
 
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Wird zitiert von ... (39)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 24.04.1996 - 1 BvR 712/86

    Wissenschaftliches Personal

    Auszug aus BAG, 26.09.2001 - 5 AZR 539/00
    Der durch Art. 9 Abs. 3 GG gewährleistete Schutz der Tarifautonomie erstreckt sich auf alle koalitionsspezifischen Verhaltensweisen und umfaßt insbesondere auch das Aushandeln von Tarifverträgen (vgl. BVerfG 24. April 1996 - 1 BvR 712/86 - BVerfGE 94, 268 = AP HRG § 57 a Nr. 2).

    Zu den der Regelungsbefugnis der Koalitionen überlassenen Materien gehören insbesondere das Arbeitsentgelt und die anderen materiellen Arbeitsbedingungen (vgl. BVerfGE 94, 268, 283; BVerfG 27. April 1999 - 1 BvR 2203/93 und 1 BvR 897/95 - BVerfGE 100, 271 = NZA 1999, 992; BVerfG 3. April 2001 - 1 BvL 32/97 -).

    Dem Gesetzgeber ist es, wenn solche Gründe vorliegen, grundsätzlich nicht verwehrt, Fragen zu regeln, die Gegenstand von Tarifverträgen sein können (vgl. BVerfGE 94, 268, 284; 100, 271, 283).

  • BVerfG, 27.04.1999 - 1 BvR 2203/93

    Lohnabstandsklausel

    Auszug aus BAG, 26.09.2001 - 5 AZR 539/00
    Zu den der Regelungsbefugnis der Koalitionen überlassenen Materien gehören insbesondere das Arbeitsentgelt und die anderen materiellen Arbeitsbedingungen (vgl. BVerfGE 94, 268, 283; BVerfG 27. April 1999 - 1 BvR 2203/93 und 1 BvR 897/95 - BVerfGE 100, 271 = NZA 1999, 992; BVerfG 3. April 2001 - 1 BvL 32/97 -).

    Dem Gesetzgeber ist es, wenn solche Gründe vorliegen, grundsätzlich nicht verwehrt, Fragen zu regeln, die Gegenstand von Tarifverträgen sein können (vgl. BVerfGE 94, 268, 284; 100, 271, 283).

  • BVerfG, 03.04.2001 - 1 BvL 32/97

    Urlaubsanrechnung

    Auszug aus BAG, 26.09.2001 - 5 AZR 539/00
    Zu den der Regelungsbefugnis der Koalitionen überlassenen Materien gehören insbesondere das Arbeitsentgelt und die anderen materiellen Arbeitsbedingungen (vgl. BVerfGE 94, 268, 283; BVerfG 27. April 1999 - 1 BvR 2203/93 und 1 BvR 897/95 - BVerfGE 100, 271 = NZA 1999, 992; BVerfG 3. April 2001 - 1 BvL 32/97 -).
  • LAG Hessen, 14.06.2000 - 1 Sa 2278/99

    Kürzung des Arbeitszeitkontos bei Arbeitsunfähigkeit; Abzug von 1,5 Stunden je

    Auszug aus BAG, 26.09.2001 - 5 AZR 539/00
    Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 14. Juni 2000 - 1 Sa 2278/99 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 26.08.1998 - 5 AZR 740/97

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall: 80 % oder 100 %

    Auszug aus BAG, 26.09.2001 - 5 AZR 539/00
    Die Tarifvertragsparteien können daher das gesetzliche Lohnausfallprinzip durch das Referenzprinzip ersetzen sowie Umfang und Bestandteile des zugrunde zu legenden Arbeitsentgelts regeln (Senat 26. August 1998 - 5 AZR 740/97 - BAGE 89, 330).
  • BAG, 13.02.2002 - 5 AZR 470/00

    Entgeltfortzahlung - flexible Arbeitszeit - Arbeitszeitkonto

    § 12 EFZG verbietet, die wegen krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit ausgefallene Arbeit teilweise ohne weiteres Entgelt nacharbeiten zu lassen (BAG 26. September 2001 - 5 AZR 539/00 - zVv., zu I der Gründe).
  • BAG, 16.10.2019 - 5 AZR 352/18

    Feiertagsvergütung - Zeitungszusteller

    Die Regelungen in § 2 Abs. 1, § 12 EFZG dienen der Verwirklichung und Durchsetzung des Sozialstaatsprinzips (Art. 20 Abs. 1 GG) und damit verfassungsrechtlich legitimierten Belangen (BAG 26. September 2001 - 5 AZR 539/00 - zu II 2 a der Gründe, BAGE 99, 112) .
  • BAG, 24.03.2004 - 5 AZR 346/03

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall - Zeitfaktor

    Sie betrifft Umfang und Bestandteile des der Entgeltfortzahlung zugrunde zu legenden Arbeitsentgelts (BAG 26. September 2001 - 5 AZR 539/00 - BAGE 99, 112, 116; 13. März 2002 - 5 AZR 648/00 - AP EntgeltFG § 4 Nr. 58 = EzA EntgeltfortzG § 4 Nr. 6, zu III 2 b der Gründe) sowie die Arbeitszeit des Arbeitnehmers.

    bb) Daneben lässt § 4 Abs. 4 Satz 1 EFZG abweichende tarifliche Regelungen im Hinblick auf die Elemente des Zeitfaktors zu (BAG 26. September 2001 - 5 AZR 539/00 - BAGE 99, 112, 116 f.; 9. Oktober 2002 - 5 AZR 356/01 - AP EntgeltFG § 4 Nr. 63 = EzA EntgeltfortzG § 4 Nr. 10, zu I 1 e aa der Gründe; ErfK/Dörner § 4 EFZG Rn. 58; Vogelsang Entgeltfortzahlung Rn. 560; Schmitt Entgeltfortzahlungsgesetz § 4 Rn. 140; Feichtinger/Malkmus Entgeltfortzahlungsgesetz § 4 Rn. 186; Staudinger/Oetker BGB §§ 616 - 630 (2002) § 616 Rn. 462; Schoof in Kittner/Zwanziger Arbeitsrecht § 58 Rn. 163b, 195).

    Es ist möglich, nicht die individuelle, sondern eine bestimmte Durchschnittsstundenzahl, zB die betriebsübliche (BAG 26. September 2001 - 5 AZR 539/00 - BAGE 99, 112, 117; Schoof in Kittner/Zwanziger Arbeitsrecht § 58 Rn. 195) oder die gesetzliche Arbeitszeit für maßgeblich zu erklären (Feichtinger/Malkmus aaO Rn. 186; MünchArbR/Boecken Bd. 1 § 84 Rn. 13).

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Rechtsprechung
   LAG Köln, 28.03.2001 - 8 Sa 405/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,10612
LAG Köln, 28.03.2001 - 8 Sa 405/00 (https://dejure.org/2001,10612)
LAG Köln, Entscheidung vom 28.03.2001 - 8 Sa 405/00 (https://dejure.org/2001,10612)
LAG Köln, Entscheidung vom 28. März 2001 - 8 Sa 405/00 (https://dejure.org/2001,10612)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Außerordentliche Kündigung; Vertragsverletzung; Vollmachtüberschreitung; Loyalitätsverletzung; Berücksichtigung im Folgearbeitsverhältnis; Verhaltensbedingte Kündigung beim Vorarbeitgeber im Konzern; Abmahnung; Vertrauensbasis; Interessenabwägung

  • Judicialis

    BGB § 626

  • rechtsportal.de

    BGB § 626
    Kündigung, außerordentliche, Vollmachtüberschreitung, Loyalitätsverletzung; Berücksichtigung verhaltensbedingter Kündigungsgründe beim Vorarbeitgeber im Konzern.

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2002, 387 (Ls.)
  • NZA-RR 2002, 85
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 04.06.1997 - 2 AZR 526/96

    Kündigung eines U-Bahn-Zugfahrers wegen Volltrunkenheit bei außerdienstlicher

    Auszug aus LAG Köln, 28.03.2001 - 8 Sa 405/00
    Voraussetzung dafür ist allerdings, dass erwartet werden kann, dass das Vertrauen durch eine derartige Abmahnung wieder hergestellt werden kann (BAG Urteil vom 04. Juni 1997 - 2 AZR 526/96 - AP Nr. 137 zu § 626 BGB; BAG Urteil vom 11. März 1999 - 2 AZR 507/98 - NZA 1999, 587; BAG Urteil vom 11. März 1999 - 2 AZR 51/98 - RzK I 10 g Nr. 10).
  • BAG, 11.03.1999 - 2 AZR 507/98

    Fristlose Kündigung (Loyalitätsverstoß)

    Auszug aus LAG Köln, 28.03.2001 - 8 Sa 405/00
    Voraussetzung dafür ist allerdings, dass erwartet werden kann, dass das Vertrauen durch eine derartige Abmahnung wieder hergestellt werden kann (BAG Urteil vom 04. Juni 1997 - 2 AZR 526/96 - AP Nr. 137 zu § 626 BGB; BAG Urteil vom 11. März 1999 - 2 AZR 507/98 - NZA 1999, 587; BAG Urteil vom 11. März 1999 - 2 AZR 51/98 - RzK I 10 g Nr. 10).
  • BAG, 11.03.1999 - 2 AZR 51/98
    Auszug aus LAG Köln, 28.03.2001 - 8 Sa 405/00
    Voraussetzung dafür ist allerdings, dass erwartet werden kann, dass das Vertrauen durch eine derartige Abmahnung wieder hergestellt werden kann (BAG Urteil vom 04. Juni 1997 - 2 AZR 526/96 - AP Nr. 137 zu § 626 BGB; BAG Urteil vom 11. März 1999 - 2 AZR 507/98 - NZA 1999, 587; BAG Urteil vom 11. März 1999 - 2 AZR 51/98 - RzK I 10 g Nr. 10).
  • ArbG Berlin, 05.09.2022 - 22 Ca 1647/22

    Außerordentliche Kündigung - Vorwurf antisemitischer und israelfeindlicher

    So hat das LAG Köln entschieden, dass Vertragspflichtverletzungen eines Angestellten in gehobener Stellung (Vollmachtsüberschreitung, Loyalitätsverletzung) beim Vorarbeitgeber auf ein Folgearbeitsverhältnis im Konzern durchschlagen, wenn die Konzernzugehörigkeit im Folgearbeitsverhältnis volle Anrechnung findet und dies zur Unkündbarkeit des Arbeitsverhältnisses mit Beginn dieser Tätigkeit führt (LAG Köln 28.03.2001 - 8 Sa 405/00, NZA-RR 2002, 85).
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