Rechtsprechung
   BGH, 16.10.2001 - VI ZR 408/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,581
BGH, 16.10.2001 - VI ZR 408/00 (https://dejure.org/2001,581)
BGH, Entscheidung vom 16.10.2001 - VI ZR 408/00 (https://dejure.org/2001,581)
BGH, Entscheidung vom 16. Oktober 2001 - VI ZR 408/00 (https://dejure.org/2001,581)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,581) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Arbeitsunfähigkeit - Entgeltfortzahlung - Krankheit - Nachweis - Bescheinigung - Zweifel - Glaubhaftigkeit - Attest - Lohnfortzahlung - Arbeitgeber - Arbeitnehmer - Schadensermittlung - Beweismaß

  • Judicialis

    BGB § 616; ; BGB § 823 Aa; ; ZPO § 287

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 616; BGB § 823; ZPO § 287
    Unternehmer darf sich bei vertraglich vereinbarter Lohnfortzahlung grundsätzlich auf lückenlose Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen verlassen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB §§ 616 823; ZPO § 287
    Erstattungsfähigkeit des an den Geschäftsführer einer GmbH aufgrund bestrittener Unfallverletzungen fortgezahlten Gehalts

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Arbeitsrecht - Gehaltsfortzahlung bei krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 149, 63
  • NJW 2002, 128
  • ZIP 2001, 2190
  • MDR 2002, 29
  • NZA 2002, 40
  • NZV 2002, 28
  • VersR 2001, 1521
  • JR 2002, 372
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (44)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 01.10.1997 - 5 AZR 726/96

    Nachweis der Arbeitsunfähigkeit ab ersten Tag der Erkrankung

    Auszug aus BGH, 16.10.2001 - VI ZR 408/00
    Der Arbeitnehmer, der die Entgeltfortzahlung begehrt, führt nämlich den Beweis, daß er arbeitsunfähig ist, gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 EFZG in der Regel durch Vorlage einer ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (vgl. BAG, Urteil vom 1. Oktober 1997 - 5 AZR 726/96 - AP Entgeltfortzahlungsgesetz § 5 Nr. 5 = NJW 1998, 2762 ff.; Soergel/Kraft BGB 12. Aufl. § 616 Rdn. 61).
  • BGH, 23.05.1989 - VI ZR 284/88

    Gehaltsfortzahlung - § 616 BGB, § 1 LFZG (§ 1 EntgFG), § 255 BGB,

    Auszug aus BGH, 16.10.2001 - VI ZR 408/00
    Hierzu hat die Klägerin vorgetragen, daß sie aufgrund vertraglicher Vereinbarung mit dem Kläger zu 1) diesem gegenüber zur Gehaltsfortzahlung verpflichtet gewesen sei, wobei sich dies unter den Umständen des Streitfalles dahin versteht, daß im Fall der Zahlung eine konkludente Abtretung der entsprechenden Schadensersatzforderung des Klägers zu 1) an sie erfolgt sei (vgl. Senatsurteil BGHZ 107, 325, 329).
  • BGH, 11.05.1993 - VI ZR 207/92

    Schadensermittlung bei entgangenem Gewinn nach Behandlungsfehler

    Auszug aus BGH, 16.10.2001 - VI ZR 408/00
    Das Berufungsgericht ist aber der Verpflichtung des Tatrichters nicht gerecht geworden, im Rahmen der Schadensermittlung nach § 287 ZPO den gesamten Parteivortrag zu würdigen und alle für die Beurteilung maßgeblichen Umstände zu berücksichtigen (Senatsurteil vom 11. Mai 1993 - VI ZR 207/92 - VersR 1993, 969, 970).
  • BGH, 09.10.1990 - VI ZR 291/89

    Bestmögliche Verwertung der verbliebenen Arbeitskraft; Schadensschätzung und

    Auszug aus BGH, 16.10.2001 - VI ZR 408/00
    Dies bedeutet, daß das Gericht im Rahmen des § 287 ZPO an Beweisanträge nicht gebunden ist (vgl. Senatsurteil vom 9. Oktober 1990 - VI ZR 291/89 - NJW 1991, 1412, 1413).
  • BAG, 08.09.2021 - 5 AZR 149/21

    Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung - Beweiswert

    bb) Die ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung begründet jedoch keine gesetzliche Vermutung einer tatsächlich bestehenden Arbeitsunfähigkeit iSd. § 292 ZPO mit der Folge, dass nur der Beweis des Gegenteils zulässig wäre (st. Rspr. BAG 11. August 1976 - 5 AZR 422/75 - zu 2 c der Gründe, BAGE 28, 144; 11. Oktober 2006 - 5 AZR 755/05 - Rn. 35; BGH 16. Oktober 2001 - VI ZR 408/00 - zu II der Gründe, BGHZ 149, 63; zust. MHdB ArbR/Greiner 5. Aufl. Bd. 1 § 82 Rn. 28; MüKoBGB/Müller-Glöge 8. Aufl. EFZG § 3 Rn. 79; ErfK/Reinhard 21. Aufl. EFZG § 5 Rn. 14; Schmitt/Küfner-Schmitt in Schmitt EFZG 8. Aufl. § 5 EFZG Rn. 111) .
  • BGH, 23.06.2020 - VI ZR 435/19

    Beweislast des Arbeitgebers bei einem Forderungsübergang; Darlegen und Beweisen

    Die Klägerin hat daher außer der Entgeltfortzahlung darzulegen und zu beweisen, dass der Zeugin W. gegen die Beklagte ein Anspruch auf Ersatz des (normativen, vgl. Senatsurteile vom 22. November 2016 - VI ZR 40/16, VersR 2017, 304 Rn. 15; vom 16. Oktober 2001 - VI ZR 408/00, BGHZ 149, 63, 67, juris Rn. 12) Verdienstausfallschadens aus § 823 Abs. 1 BGB oder § 7 Abs. 1, § 11 Satz 1 StVG i.V.m. § 115 Abs. 1 VVG zusteht.

    Dabei wird es zu berücksichtigen haben, dass der Tatrichter den Beweis, dass krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit vorlag, normalerweise als erbracht ansehen kann, wenn eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorliegt (vgl. Senatsurteil vom 16. Oktober 2001 - VI ZR 408/00, BGHZ 149, 63, 67, juris Rn. 12; BAG, NJW 2017, 1129 Rn. 17; NJW 1998, 2762, juris Rn. 13), und dass dem Arbeitnehmer, der berechtigterweise auf die ihm bescheinigte Arbeitsunfähigkeit vertraut und deshalb nicht arbeitet, hierdurch ein ersatzfähiger normativer Schaden entsteht (vgl. Senatsurteil vom 16. Oktober 2001 - VI ZR 408/00, BGHZ 149, 63, 67, juris Rn. 12).

  • BSG, 08.11.2005 - B 1 KR 18/04 R

    Krankenversicherung - Gewährung von Krankengeld -

    Selbst wenn die dort entwickelten Grundsätze uneingeschränkt auf das Krankenversicherungsrecht übertragbar wären, darf nämlich nicht unberücksichtigt bleiben, dass auch Bundesarbeitsgericht (BAG) und Bundesgerichtshof (BGH) einen besonderen Beweiswert einer solchen Bescheinigung nur so lange annehmen, wie die darin enthaltene Beurteilung nicht durch andere Umstände erschüttert wird (stRspr, vgl zB BAGE 85, 167 ff = AP Nr. 4 zu § 3 EntgeltFG mwN; BAG NZA 2004, 564, 566; BGHZ 149, 63 ff = NZA 2002, 40).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht