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Rechtsprechung
   BAG, 11.12.2001 - 9 AZR 435/00   

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https://dejure.org/2001,1359
BAG, 11.12.2001 - 9 AZR 435/00 (https://dejure.org/2001,1359)
BAG, Entscheidung vom 11.12.2001 - 9 AZR 435/00 (https://dejure.org/2001,1359)
BAG, Entscheidung vom 11. Dezember 2001 - 9 AZR 435/00 (https://dejure.org/2001,1359)
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Volltextveröffentlichungen (5)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2002, 464 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (43)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 07.03.1995 - 3 AZR 282/94

    Zusatzversorgung Teilzeitbeschäftigter

    Auszug aus BAG, 11.12.2001 - 9 AZR 435/00
    Der grundsätzlich geltende Vorrang der Leistungsklage (Senat 18. März 1997 - 9 AZR 84/96 - BAGE 85, 306; BAG 7. März 1995 - 3 AZR 282/94 - BAGE 79, 236) steht dem Feststellungsinteresse nicht entgegen.

    Dementsprechend ist eine Feststellungsklage zulässig, wenn auf diesem Weg eine sachgemäße, einfache Erledigung der aufgetretenen Streitpunkte zu erreichen ist und prozeßwirtschaftliche Erwägungen gegen einen Zwang zur Leistungsklage sprechen (Senat aaO; BAG 7. März 1995 aaO).

  • BAG, 30.09.1998 - 5 AZR 18/98

    Ermäßigung der Unterrichtsverpflichtung für ältere Lehrer; Zulässigkeit der

    Auszug aus BAG, 11.12.2001 - 9 AZR 435/00
    Schließt eine Regelung Teilzeitbeschäftigte von Vergünstigungen aus und ist sie deswegen unwirksam, so kann der Teilzeitbeschäftigte anteilig die für Vollzeitbeschäftigte vorgesehenen Vergünstigungen verlangen (vgl. für das bis zum 31. Dezember 2000 geltende Recht: BAG 30. September 1998 - 5 AZR 18/98 - AP BeschFG 1985 § 2 Nr. 70 = EzA BeschFG 1985 § 2 Nr. 58; für das seit dem 1. Januar 2001 geltende Recht: § 4 Abs. 1 Satz 1, 2 TzBfG; LAG Sachsen-Anhalt 6. März 2001 - 11 Sa 684/00 -).
  • BAG, 21.09.1993 - 9 AZR 580/90

    Unzulässigkeit einer vergangenheitsbezogenen Feststellungsklage

    Auszug aus BAG, 11.12.2001 - 9 AZR 435/00
    Das von Amts wegen auch noch in der Revisionsinstanz zu berücksichtigende Feststellungsinteresse (Senat 21. September 1993 - 9 AZR 580/90 - BAGE 74, 201, 203) liegt vor.
  • BAG, 18.03.1997 - 9 AZR 84/96

    Urlaubsgeld während des Erziehungsurlaubs

    Auszug aus BAG, 11.12.2001 - 9 AZR 435/00
    Der grundsätzlich geltende Vorrang der Leistungsklage (Senat 18. März 1997 - 9 AZR 84/96 - BAGE 85, 306; BAG 7. März 1995 - 3 AZR 282/94 - BAGE 79, 236) steht dem Feststellungsinteresse nicht entgegen.
  • BGH, 21.07.1998 - VI ZR 276/97

    Aufteilung des Schmerzensgeldes in Kapital- und Rentenbeträge in der

    Auszug aus BAG, 11.12.2001 - 9 AZR 435/00
    Die beklagte Partei darf nicht zu etwas anderem (aliud) verurteilt werden, als zu dem, worauf sie ihre Verteidigung einrichten mußte (§ 308 Abs. 1 ZPO, vgl. BGH 21. Juli 1998 - VI ZR 276/97 - NJW 1998, 3411; MünchKommZPO-Musielak 2. Aufl. § 308 Rn. 9 ff. mwN).
  • BAG, 15.03.2001 - 2 AZR 141/00

    Berichtigung des Rubrums - Kündigungsschutzklage

    Auszug aus BAG, 11.12.2001 - 9 AZR 435/00
    b) Aus dem Antrag der Klägerin und ihrem sonstigen Prozeßvorbringen (vgl. BAG 15. März 2001 - 2 AZR 141/00 - DB 2001, 1680) folgt, daß es ihr ausschließlich um die Gewährung freier Tage geht.
  • LAG Sachsen-Anhalt, 06.03.2001 - 11 Sa 684/00

    Gleichbehandlung von teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmern bei Gewährung von

    Auszug aus BAG, 11.12.2001 - 9 AZR 435/00
    Schließt eine Regelung Teilzeitbeschäftigte von Vergünstigungen aus und ist sie deswegen unwirksam, so kann der Teilzeitbeschäftigte anteilig die für Vollzeitbeschäftigte vorgesehenen Vergünstigungen verlangen (vgl. für das bis zum 31. Dezember 2000 geltende Recht: BAG 30. September 1998 - 5 AZR 18/98 - AP BeschFG 1985 § 2 Nr. 70 = EzA BeschFG 1985 § 2 Nr. 58; für das seit dem 1. Januar 2001 geltende Recht: § 4 Abs. 1 Satz 1, 2 TzBfG; LAG Sachsen-Anhalt 6. März 2001 - 11 Sa 684/00 -).
  • BAG, 17.05.2011 - 9 AZR 189/10

    Urlaubsgewährung, Freistellungserklärung des Arbeitgebers

    bb) Der grundsätzlich geltende Vorrang der Leistungsklage (vgl. BAG 11. Dezember 2001 - 9 AZR 435/00 - zu I der Gründe, EzA ZPO § 256 Nr. 59) steht der Zulässigkeit des Feststellungsantrags nicht entgegen.
  • BAG, 15.11.2011 - 9 AZR 348/10

    Pflegezeit - einmalige oder mehrmalige Inanspruchnahme

    c) Der grundsätzlich geltende Vorrang der Leistungsklage (vgl. BAG 11. Dezember 2001 - 9 AZR 435/00  - zu I der Gründe, EzA ZPO § 256 Nr. 59) steht der Zulässigkeit des Feststellungsantrags nicht entgegen.
  • BAG, 12.04.2011 - 9 AZR 14/10

    Ersatz von Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer eines Lehrers

    b) Der grundsätzlich geltende Vorrang der Leistungsklage (vgl. BAG 11. Dezember 2001 - 9 AZR 435/00 - zu I der Gründe, EzA ZPO § 256 Nr. 59) steht der Zulässigkeit des Feststellungsantrags nicht entgegen.
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Rechtsprechung
   BAG, 19.09.2001 - 7 AZR 574/00   

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https://dejure.org/2001,2922
BAG, 19.09.2001 - 7 AZR 574/00 (https://dejure.org/2001,2922)
BAG, Entscheidung vom 19.09.2001 - 7 AZR 574/00 (https://dejure.org/2001,2922)
BAG, Entscheidung vom 19. September 2001 - 7 AZR 574/00 (https://dejure.org/2001,2922)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com

    Befristeter Arbeitsvertrag - Versäumung der Klagefrist

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Befristeter Arbeitsvertrag; Versäumung der Klagefrist des § 1 Abs. 5 S. 1 BeschFG; Gesetzliche Fiktion der Rechtswirksamkeit der Befristung; Vertrauensschutz; Konkludenter Abschluss eines Arbeitsvertrags zwischen Leiharbeitnehmer und Entleiher; Gewerbsmäßige ...

  • rechtsportal.de

    Befristeter Arbeitsvertrag; Versäumung der Klagefrist des § 1 Abs. 5 Satz 1 BeschFG

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2002, 464 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 28.06.2000 - 7 AZR 100/99

    Entstehen eines Arbeitsverhältnisses wegen vermuteter Arbeitsvermittlung

    Auszug aus BAG, 19.09.2001 - 7 AZR 574/00
    Die Entstehung eines Arbeitsverhältnisses mit dem Entleiher kann in diesen Fällen weder allein auf § 1 Abs. 2 AÜG noch auf eine entsprechende Anwendung des § 10 Abs. 1 Satz 1 AÜG gestützt werden (BAG 28. Juni 2000 - 7 AZR 100/99 - AP AÜG § 13 Nr. 3 = EzA AÜG § 1 Nr. 10, zu III der Gründe).
  • BAG, 09.02.2000 - 7 AZR 730/98

    Befristeter Arbeitsvertrag - Klagefrist - enger sachlicher Zusammenhang zwischen

    Auszug aus BAG, 19.09.2001 - 7 AZR 574/00
    Mit der Versäumung der Klagefrist des § 1 Abs. 5 Satz 1 BeschFG werden nach der Rechtsprechung des Senats alle Voraussetzungen einer rechtswirksamen Befristung fingiert (9. Februar 2000 - 7 AZR 730/98 - BAGE 93, 305 = AP BeschFG 1985 § 1 Nr. 22, zu a der Gründe).
  • LAG Niedersachsen, 19.07.2000 - 16a Sa 581/00

    Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Befristung innerhalb von drei Wochen nach

    Auszug aus BAG, 19.09.2001 - 7 AZR 574/00
    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 19. Juli 2000 - 16a Sa 581/00 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 06.08.1997 - 7 AZR 557/96

    Kein Wiedereinstellungsanspruch bei Entstehen einer anderweitigen

    Auszug aus BAG, 19.09.2001 - 7 AZR 574/00
    Erst zu diesem Zeitpunkt kommt der Arbeitsvertrag mit Wirkung für die Zukunft zustande (BAG 6. August 1997 - 7 AZR 557/96 - BAGE 86, 194 = AP KSchG 1969 § 1 Wiedereinstellung Nr. 2, zu I der Gründe; 23. Februar 2000 - 7 AZR 891/98 - AP MTL II § 62 Nr. 1 = EzA TVG § 4 Wiedereinstellungsanspruch Nr. 1, zu A der Gründe).
  • BAG, 02.12.1998 - 7 AZR 508/97

    Befristeter Arbeitsvertrag; Vertragsverlängerung nach § 625 BGB

    Auszug aus BAG, 19.09.2001 - 7 AZR 574/00
    § 625 BGB setzt die tatsächliche Fortführung der Tätigkeit im unmittelbaren Anschluß an den Ablauf der Dienstzeit voraus (BAG 2. Dezember 1998 - 7 AZR 508/97 - AP BGB § 625 Nr. 8 = EzA BGB § 625 Nr. 4, zu 2 a der Gründe).
  • BAG, 21.03.1990 - 7 AZR 198/89

    Langfristige nichtgewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung

    Auszug aus BAG, 19.09.2001 - 7 AZR 574/00
    Unter "gewerbsmäßig" im Sinne des § 1 Abs. 1 AÜG ist jede nicht nur gelegentliche, sondern auf eine gewisse Dauer angelegte und auf die Erzielung unmittelbarer oder mittelbarer wirtschaftlicher Vorteile gerichtete selbständige Tätigkeit zu verstehen (BAG 21. März 1990 - 7 AZR 198/89 - BAGE 65, 43 = AP AÜG § 1 Nr. 15, zu I 2 a bb der Gründe).
  • BAG, 19.01.2000 - 7 AZR 11/99

    Arbeitnehmerüberlassung - Begründung eines Arbeitsverhältnisses kraft Gesetzes

    Auszug aus BAG, 19.09.2001 - 7 AZR 574/00
    Die Darlegungs- und Beweislast für die Voraussetzungen des § 10 Abs. 1 AÜG trägt nach den allgemeinen Grundsätzen derjenige, der die sich aus der Vorschrift ergebende Rechtsfolge geltend macht (BAG 19. Januar 2000 - 7 AZR 11/99 - nv., zu II 1 der Gründe; 30. Januar 1991 - 7 AZR 497/89 - BAGE 67, 124 = AP AÜG § 10 Nr. 8, zu IV 3 der Gründe).
  • BAG, 30.01.1991 - 7 AZR 497/89

    Arbeitnehmerüberlassung; Werkvertrag

    Auszug aus BAG, 19.09.2001 - 7 AZR 574/00
    Die Darlegungs- und Beweislast für die Voraussetzungen des § 10 Abs. 1 AÜG trägt nach den allgemeinen Grundsätzen derjenige, der die sich aus der Vorschrift ergebende Rechtsfolge geltend macht (BAG 19. Januar 2000 - 7 AZR 11/99 - nv., zu II 1 der Gründe; 30. Januar 1991 - 7 AZR 497/89 - BAGE 67, 124 = AP AÜG § 10 Nr. 8, zu IV 3 der Gründe).
  • BAG, 23.02.2000 - 7 AZR 891/98

    Tariflicher Wiedereinstellungsanspruch

    Auszug aus BAG, 19.09.2001 - 7 AZR 574/00
    Erst zu diesem Zeitpunkt kommt der Arbeitsvertrag mit Wirkung für die Zukunft zustande (BAG 6. August 1997 - 7 AZR 557/96 - BAGE 86, 194 = AP KSchG 1969 § 1 Wiedereinstellung Nr. 2, zu I der Gründe; 23. Februar 2000 - 7 AZR 891/98 - AP MTL II § 62 Nr. 1 = EzA TVG § 4 Wiedereinstellungsanspruch Nr. 1, zu A der Gründe).
  • BAG, 27.05.2020 - 5 AZR 247/19

    Prozessbeschäftigung - Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall

    Diese erfolgt nach § 888 Abs. 1 ZPO und ist von dem nach § 894 ZPO zu vollstreckenden Anspruch auf Abgabe einer Willenserklärung zu unterscheiden (BAG 17. März 2015 - 9 AZR 702/13 - Rn. 21; 19. September 2001 - 7 AZR 574/00 - zu III der Gründe) .
  • BAG, 17.03.2015 - 9 AZR 702/13

    Wiedereinstellungszusage - Klageantrag - Eröffnung des Insolvenzverfahrens über

    Ein nach § 888 Abs. 1 ZPO zu vollstreckender Anspruch auf tatsächliche Beschäftigung unterscheidet sich wesentlich von einem nach § 894 ZPO zu vollstreckenden Anspruch auf Abgabe einer Willenserklärung (vgl. BAG 19. September 2001 - 7 AZR 574/00 - zu III der Gründe; Nungeßer NZI 2013, 926, 928: "fundamental[e]" Unterscheidung) .

    Wie das Landesarbeitsgericht zutreffend erkannt hat, setzt ein erfolgreicher Beschäftigungsantrag grundsätzlich das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses voraus (BAG 19. September 2001 - 7 AZR 574/00 - zu III der Gründe; 15. August 2001 - 7 AZR 144/00 - zu II der Gründe) .

  • LAG Baden-Württemberg, 21.02.2014 - 7 Sa 64/13

    Anschlussverbot gemäß § 14 Abs 2 S 2 TzBfG - Auslegung von Gesetzen - Grenzen

    Die Klagefrist, die alle Unwirksamkeitsgründe einschließlich des vorliegend geltend gemachten Mangels im Mitbestimmungsverfahren nach §§ 75 Abs. 1 Nr. 2, 69 Abs. 1 LPVG erfasst (BAG 19. September 2001 - 7 AZR 574/00 - NZA 2002, 464 zu I. der Gründe = Rn. 16), wurde auch durch die bereits vor dem Befristungsende am 22.05.2013 beim Arbeitsgericht eingegangene und dem beklagten Land am 28.02.2013 zugestellte Befristungskontrollklage gewahrt (BAG 30. Oktober 2008 - 8 AZR 855/07 - AP Nr. 359 zu § 613a BGB zu B I. der Gründe = Rn. 25).
  • BAG, 24.08.2006 - 8 AZR 317/05

    Betriebsübergang - Fortführung der Aufgaben der früheren Treuhandanstalt

    Daher kann mit dem Antrag auf Weiterbeschäftigung kein Wiedereinstellungsanspruch verfolgt werden (BAG 15. August 2001 - 7 AZR 144/00 - aaO; 19. September 2001 - 7 AZR 574/00 - EzA BeschFG 1985 § 1 Klagefrist Nr. 7; ErfK/Müller-Glöge 6. Aufl. § 17 TzBfG Rn. 14).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 02.05.2013 - 2 Sa 423/12

    Wiedereinstellungsanspruch - Insolvenzforderung - Wiedereinstellungszusage vor

    Ein erfolgreicher Weiterbeschäftigungsantrag setzt das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses voraus ( BAG 15. August 2001 - 7 AZR 144/00 - Rn. 31, EzA BGB § 620 Nr. 182; BAG 19. September 2001 - 7 AZR 574/00 - Rn. 29, AiB 2002, 637; BAG 19. Februar 2003 - 7 AZR 67/02 - Rn. 35, NZA 2003, 1271; vgl. auch Erfurter Kommentar zum Arbeitsrecht/Müller-Glöge 12. Aufl. § 17 TzBfG Rn. 12 ).

    Ein daraus resultierender Wiedereinstellungsanspruch ist durch Klage auf Abgabe einer Willenserklärung geltend zu machen ( vgl. BAG 19. September 2001 - 7 AZR 574/00 - Rn. 28, AiB 2002, 637 ).

  • BAG, 20.02.2002 - 7 AZR 622/00

    Arbeitsvertragliche Altersgrenze bei Piloten

    Dabei werden nach der Rechtsprechung des Senats mit der Versäumung der Klagefrist des § 1 Abs. 5 Satz 1 BeschFG alle Voraussetzungen einer rechtswirksamen Befristung fingiert (9. Februar 2000 - 7 AZR 730/98 - BAGE 93, 305 = AP BeschFG 1985 § 1 Nr. 22, zu a der Gründe; 19. September 2001 - 7 AZR 574/00 - nv., zu I der Gründe).

    Die Fiktion der Rechtswirksamkeit ist nicht auf bestimmte Unwirksamkeitsgründe beschränkt (BAG 19. September 2001 - 7 AZR 574/00 - aaO, zu I der Gründe).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 28.01.2016 - 5 Sa 303/15

    Befristung - Weiterarbeit nach dem vereinbarten Ende

    Entscheidend ist die tatsächliche Erbringung einer Arbeitsleistung (vgl. BAG 19.09.2001 - 7 AZR 574/00 - Rn. 22; BAG 02.12.1998 - 7 AZR 508/97 - Rn. 14; ErfK/A.-Glöge 16. Aufl. TzBfG § 15 Rn. 27a mwN).
  • LAG Baden-Württemberg, 06.06.2008 - 7 Sa 18/08

    Zulässigkeit einer gewillkürten Parteierweiterung auf Beklagtenseite in der

    Die Versäumung der Klagefrist, die alle Unwirksamkeitsgründe erfasst (vergleiche BAG, Urteil vom 19.09.2001 - 7 AZR 574/00 - AiB 2002, 637 f., zu I der Gründe; die Entscheidung ist zum Beschäftigungsförderungsgesetz 1985 ergangen, jedoch gilt für § 17 TzBfG nichts anderes; vergleiche KR-Bader, 8. Auflage, § 17 TzBfG Randnummer 5), mit ihrer materiell-rechtlichen Wirkung der Abweisung der Klage als unbegründet (vergleiche zum Beispiel HaKo-Gallner, 3. Auflage, § 4 Randnummer 110), ergibt sich nicht etwa aus dem Umstand, dass der Entfristungsantrag entgegen dem Wortlaut des § 17 Satz 1 TzBfG nicht beim Arbeitsgericht, sondern beim Landesarbeitsgericht angebracht worden ist.
  • LAG Köln, 26.10.2010 - 12 Sa 868/10

    Konkludenter Widerspruch gegen Verlängerung eines befristeten

    Zudem muss die tatsächliche Fortführung im unmittelbaren Anschluss an den Ablauf der Dienstzeit erfolgen (so zu § 625 BGB : BAG, Urteil vom 19.09.2001 - 7 AZR 574/00 -, juris, Rn. 22).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 20.05.2020 - 7 Sa 307/19

    Verjährung von Vergütungsansprüchen

    Die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses muss willentlich und im unmittelbaren Anschluss an den Ablauf der Vertragszeit erfolgen (BAG 19. September 2001 - 7 AZR 574/00 - Rn. 22, zitiert nach juris , mwN.).
  • LAG Düsseldorf, 14.06.2013 - 6 Sa 1730/12

    Entfristungsklage bei Abwicklungsarbeiten - Schließung einer Betriebskrankenkasse

  • LAG Köln, 06.06.2008 - 11 Sa 1034/07

    Klagefrist bei befristeten Eintagesarbeitsverträgen

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Rechtsprechung
   BAG, 15.08.2001 - 7 AZR 274/00   

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https://dejure.org/2001,2945
BAG, 15.08.2001 - 7 AZR 274/00 (https://dejure.org/2001,2945)
BAG, Entscheidung vom 15.08.2001 - 7 AZR 274/00 (https://dejure.org/2001,2945)
BAG, Entscheidung vom 15. August 2001 - 7 AZR 274/00 (https://dejure.org/2001,2945)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Hinweis zu den Links:
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2002, 464 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 12.09.1996 - 7 AZR 790/95

    Befristung von Arbeitsverhältnissen wegen eines vorübergehenden Mehrbedarfs an

    Auszug aus BAG, 15.08.2001 - 7 AZR 274/00
    Danach (vgl. insbesondere 12. September 1996 - 7 AZR 790/95 - AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 182 = EzA BGB § 620 Nr. 142; 22. März 2000 - 7 AZR 758/98 - BAGE 94, 130 ff. = AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 221) kann die bloße Unsicherheit des Arbeitgebers über die künftige Entwicklung seines Arbeitskräftebedarfs eine Befristung des Arbeitsverhältnisses nicht rechtfertigen.
  • LAG Sachsen, 14.01.2000 - 7 Sa 579/99

    Geeigneter Klageantrag bei Entfristungsklage; Pflicht des Arbeitgebers zur

    Auszug aus BAG, 15.08.2001 - 7 AZR 274/00
    Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Sächsischen Landesarbeitsgerichts vom 14. Januar 2000 - 7 Sa 579/99 - wird auf Kosten der Beklagten zurückgewiesen.
  • BAG, 01.12.1999 - 7 AZR 236/98

    Befristeter Arbeitsvertrag mit einem deutschen Lektor; Klagefrist; Annex;

    Auszug aus BAG, 15.08.2001 - 7 AZR 274/00
    Dies entspricht ständiger Senatsrechtsprechung seit dem Urteil vom 1. Dezember 1999 (- 7 AZR 236/98 - AP HRG § 57 b Nr. 21 = EzA BGB § 620 Hochschulen Nr. 21).
  • BAG, 22.03.2000 - 7 AZR 758/98

    Befristung wegen Übertragung sozialstaatlicher Aufgaben

    Auszug aus BAG, 15.08.2001 - 7 AZR 274/00
    Danach (vgl. insbesondere 12. September 1996 - 7 AZR 790/95 - AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 182 = EzA BGB § 620 Nr. 142; 22. März 2000 - 7 AZR 758/98 - BAGE 94, 130 ff. = AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 221) kann die bloße Unsicherheit des Arbeitgebers über die künftige Entwicklung seines Arbeitskräftebedarfs eine Befristung des Arbeitsverhältnisses nicht rechtfertigen.
  • BAG, 12.05.2005 - 2 AZR 426/04

    Kündigungsschutzklage - allgemeine Feststellungsklage - Streitgegenstand

    Es kommt dann nicht darauf an, welche Formulierung der Arbeitnehmer seinem Klageantrag gegeben hat (so ausdrücklich zu BeschFG 1985 § 1 Abs. 5 Satz 1 Art. 1: BAG 15. August 2001 - 7 AZR 274/00 - EzA BGB § 620 Nr. 184; für den Fall der missverständlichen Parteibezeichnung: 12. Februar 2004 - 2 AZR 136/03 - AP KSchG 1969 § 4 Nr. 50 = EzA KSchG § 4 nF Nr. 66).
  • BAG, 10.03.2004 - 7 AZR 402/03

    Befristeter Arbeitsvertrag - Mittelbare Vertretung

    Insofern gilt nichts anderes als zu § 1 Abs. 5 BeschFG in der Fassung vom 25. September 1996 (ständige Rechtsprechung des Senats zu § 1 Abs. 5 BeschFG: 15. August 2001 - 7 AZR 274/00 - EzA BGB § 620 Nr. 184, zu I der Gründe).
  • BAG, 13.10.2004 - 7 AZR 654/03

    Befristung - Vertretung

    Das entspricht ständiger Senatsrechtsprechung (10. März 2004 - 7 AZR 402/03 -, zur Veröffentlichung vorgesehen , zu I der Gründe; zu § 1 Abs. 5 BeschFG: 1. Dezember 1999 - 7 AZR 236/98 - AP HRG § 57b Nr. 21 = EzA BGB § 620 Hochschulen Nr. 21, zu II der Gründe; 15. August 2001 - 7 AZR 274/00 - EzA BGB § 620 Nr. 184, zu I der Gründe).
  • BAG, 04.12.2002 - 7 AZR 545/01

    Befristeter Arbeitsvertrag

    § 1 Abs. 1 BeschFG 1996 ermöglicht als einseitig zwingende gesetzliche Vorschrift die Vereinbarung einer für den Arbeitnehmer günstigeren Regelung (BAG 15. August 2001 - 7 AZR 274/00 - nv., zu III der Gründe; 5. Juni 2002 - 7 AZR 241/01 - aaO; 26. Juni 2002 - 7 AZR 64/01 - aaO, zu B I 2 der Gründe; 26. Juni 2002 - 7 AZR 92/01 - nv.; 26. Juni 2002 - 7 AZR 410/01 - nv.).
  • LAG Köln, 09.12.2005 - 9 (8) Sa 392/05

    Befristung eines Arbeitsverhältnisses, Sachgrund, vorübergehender betrieblicher

    Es muss daher im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses aufgrund greifbarer Tatsachen zu erwarten sein, dass die Arbeit demnächst wieder mit der normalen Belegschaftsstärke bewältigt werden kann bzw. der befristet eingestellte Arbeitnehmer in absehbarer Zeit nicht mehr benötigt wird (vgl. BAG, Urteil vom 15. August 2001 - 7 AZR 274/00 - HWK-Schmalenberg, § 14 TzBfG Rdn. 12).
  • BAG, 26.06.2002 - 7 AZR 92/01

    Befristeter Arbeitsvertrag

    § 1 Abs. 1 BeschFG 1996 ermöglicht als einseitig zwingende Vorschrift die Vereinbarung einer für den Arbeitnehmer günstigeren Regelung (BAG 15. August 2001 - 7 AZR 274/00 - nv., zu III der Gründe, zu Art. 1 § 1 BeschFG 1985; 24. Februar 1988 - 7 AZR 454/87 - AP BeschFG 1985 § 1 Nr. 3 = EzA BeschFG 1985 § 1 Nr. 3, zu I 2 der Gründe; 5. Juni 2002 - 7 AZR 241/01 - zVv.).
  • BAG, 26.06.2002 - 7 AZR 410/01

    Anwendbarkeit des § 1 BeschFG 1996

    Daher ist es den Arbeitsvertragsparteien unbenommen, eine Vereinbarung zu treffen, durch welche § 1 Abs. 1 BeschFG 1996 als Rechtsgrundlage für die vereinbarte Befristung ausgeschlossen wird (vgl. BAG 15. August 2001 - 7 AZR 274/00 - nv., zu III der Gründe; 5. Juni 2002 - 7 AZR 241/01 - zVv.).
  • LAG Baden-Württemberg, 27.09.2006 - 12 Sa 27/06

    Sachgrundbefristung - Prognose beim Sachgrundes des vorübergehenden Mehrbedarfs

    Die Entscheidung vom 15.08.2001 - Az.: 7 AZR 274/00 - betrifft die Befristung eines sogenannten Baubegleiters eines Gasversorgungunternehmens, welches seine Investitionsplanung über einen weiteren Bedarf nach Fristablauf noch gar nicht abgeschlossen hatte.
  • LAG Hessen, 29.04.2004 - 9 Sa 1386/03

    Befristung; Ungleichbehandlung

    § 1 Abs. 1 BeschFG 1996 ermöglichte als einseitig zwingende gesetzliche Vorschrift die Vereinbarung einer für den Arbeitnehmer günstigeren Regelung (BAG Urteil vom 4. Dezember 2002 - 7 AZR 545/01 - EzA § 14 TzBfG Nr. 1 = NZA 2003, 916; BAG Urteil vom 26. Juni 2002 - 7 AZR 64/01 - n.v., BAG Urteil vom 26. Juni 2002 - 7 AZR 92/01 - AP § 1 BeschFG 1996 Nr. 16 = EzBAT SR 2 y BAT Beschäftigungsförderungsgesetz 1996 Nr. 3; BAG Urteil vom 26. Juni 2002 - 7 AZR 410/01 - AP Nr. 15 zu § 1 BeschFG 1996 = NZA 2002, 1360; BAG Urteil vom 5. Juni 2002 - 7 AZR 241/01 - AP BeschFG 1996 § 1 Nr. 13 = EzA BGB § 620 Nr. 193; BAG Urteil vom 15. August 2001 - 7 AZR 274/00 - EzA § 620 BGB Nr. 184).
  • BAG, 26.06.2002 - 7 AZR 64/01

    Befristeter Arbeitsvertrag

    § 1 Abs. 1 BeschFG 1996 ermöglicht als einseitig zwingende gesetzliche Vorschrift die Vereinbarung einer für den Arbeitnehmer günstigeren Regelung (BAG 15. August 2001 - 7 AZR 274/00 - nv., zu III der Gründe; 5. Juni 2002 - 7 AZR 241/01 - aaO).
  • LAG Düsseldorf, 23.09.2008 - 8 Sa 784/08

    Befristung aus haushaltsrechtlichen Gründen

  • ArbG Bochum, 25.05.2005 - 5 Ca 2275/04
  • LAG Hessen, 29.04.2004 - 9 Sa 1385/03
  • ArbG Essen, 02.04.2008 - 4 Ca 4028/07
  • ArbG Leipzig, 05.08.2004 - 16 Ca 1817/04

    Rechtmäßigkeit der Befristung eines Arbeitsverhältnisses; Möglichkeit und

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Rechtsprechung
   BAG, 14.03.2001 - 4 AZR 173/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,21577
BAG, 14.03.2001 - 4 AZR 173/00 (https://dejure.org/2001,21577)
BAG, Entscheidung vom 14.03.2001 - 4 AZR 173/00 (https://dejure.org/2001,21577)
BAG, Entscheidung vom 14. März 2001 - 4 AZR 173/00 (https://dejure.org/2001,21577)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Eingruppierungsfeststellungsklage - Bundes-Angestelltentarifvertrag in der für den Bereich der Vereinigung der Kommunalen Arbeitgeberverbände geltenden Fassung (BAT/VKA) - Erforderlichkeit von "gründlichen Fachkenntnissen" als unbestimmter Rechtsbegriff - ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2002, 464 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 29.01.1986 - 4 AZR 465/84

    Verfahrensgrundrechte: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör -

    Auszug aus BAG, 14.03.2001 - 4 AZR 173/00
    Dabei ist die revisionsrechtliche Überprüfung darauf beschränkt, ob das Landesarbeitsgericht von dem zutreffenden Rechtsbegriff ausgegangen ist und ihn bei der Subsumtion beibehalten hat, ob es gegen Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verstoßen hat und ob es alle wesentlichen Umstände berücksichtigt hat (st. Rspr. zB BAG 29. Januar 1986 - 4 AZR 465/84 - BAGE 51, 59) .
  • BAG, 09.07.1997 - 4 AZR 177/96

    Eingruppierung eines technischen Angestellten im Hochbauamt

    Auszug aus BAG, 14.03.2001 - 4 AZR 173/00
    Maßgeblich sind vielmehr die Arbeitsergebnisse der übertragenen Aufgaben, wobei der enge innere Zusammenhang einzelner Arbeitsleistungen für die Annahme eines einheitlichen Arbeitsvorganges sprechen kann (ua. BAG 9. Juli 1997 - 4 AZR 177/96 - AP BAT-O §§ 22, 23 Nr. 7 mwN).
  • LAG Niedersachsen, 01.11.1999 - 14 Sa 369/96

    Tarifvertragliche Eingruppierung einer Schulsekretärin an einer Realschule;

    Auszug aus BAG, 14.03.2001 - 4 AZR 173/00
    Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 1. November 1999 - 14 Sa 369/96 E - aufgehoben.
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Rechtsprechung
   BAG, 21.08.2001 - 3 AZR 721/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,7296
BAG, 21.08.2001 - 3 AZR 721/00 (https://dejure.org/2001,7296)
BAG, Entscheidung vom 21.08.2001 - 3 AZR 721/00 (https://dejure.org/2001,7296)
BAG, Entscheidung vom 21. August 2001 - 3 AZR 721/00 (https://dejure.org/2001,7296)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Auslegung einer tariflichen Versorgungsregelung; Höhe der Betriebsrente bei teilweiser Teilzeitbeschäftigung; Befristete gesetzliche Erwerbsunfähigkeitsrente; Ermittlung des Gesamtruhegeldes; Berücksichtigung der Beschäftigungszeit nach dem 35. Beschäftigungsjahr; ...

  • rechtsportal.de

    Auslegung einer tariflichen Versorgungsregelung, hier: Berechnung der betrieblichen Invaliditätsrente für eine (vorübergehend) Teilzeitbeschäftigte; Proportionalitätsprinzip

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2002, 464 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • LAG Berlin, 27.09.2000 - 17 Sa 1238/00

    Betriebliche Altersversorgung: Errechnung des Gesamtruhegeldes bei

    Auszug aus BAG, 21.08.2001 - 3 AZR 721/00
    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin vom 27. September 2000 - 17 Sa 1238/00 - unter Zurückweisung im übrigen insoweit aufgehoben, als es festgestellt hat, daß der Klägerin ein über 70, 79 v. H. des ruhegeldfähigen Gehalts hinausgehendes Gesamtruhegeld zusteht.
  • BAG, 25.10.1994 - 3 AZR 149/94

    Betriebliche Altersversorgung; Gleichbehandlung - Teilzeitkräfte

    Auszug aus BAG, 21.08.2001 - 3 AZR 721/00
    Nr. 6 Ziff. 2 Anlage 7 a zum EKT trägt vielmehr dem auch vom Senat in ständiger Rechtsprechung bestätigten Proportionalitätsprinzip, demzufolge Teilzeitkräfte nicht eine gleich hohe betriebliche Altersversorgung fordern können wie Vollzeitkräfte, sondern lediglich entsprechend dem zeitlichen Anteil ihrer Arbeitsleistung im Verhältnis zur Vollzeitarbeit (BAG 25. Oktober 1994 - 3 AZR 149/94 - AP BeschFG 1985 § 2 Nr. 40 = EzA BeschFG 1985 § 2 Nr. 38, zu III der Gründe mwN) dadurch Rechnung, daß Teilzeitbeschäftigte ihre Versorgungsansprüche langsamer erwerben.
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