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   BAG, 20.06.2001 - 4 AZR 295/00   

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https://dejure.org/2001,297
BAG, 20.06.2001 - 4 AZR 295/00 (https://dejure.org/2001,297)
BAG, Entscheidung vom 20.06.2001 - 4 AZR 295/00 (https://dejure.org/2001,297)
BAG, Entscheidung vom 20. Juni 2001 - 4 AZR 295/00 (https://dejure.org/2001,297)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Judicialis

    BGB § 613 a; ; TVG § 3; ; TVG § 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 613a; TVG § 3 § 4
    Dynamische Verweisung im Firmentarifvertrag auf Flächentarifverträge in der jeweiligen Fassung (Blankettverweisung); Anwendbarkeit der Tarifverträge nach Betriebsübergang als Inhalt des Arbeitsverhältnisses (§ 613 a Abs. 1 Satz 2 BGB ); Änderungen des in Bezug genommenen ...

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 613a; TVG §§ 3 und 4
    Dynamische tarifliche Verweisung bei Betriebsübergang: Maßgeblicher Rechtszustand im Zeitpunkt des Betriebsübergangs (Bestätigung der Rechtsprechung)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Firmentarifvertrag - Betriebsübergang

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Firmentarifvertrag - Betriebsübergang

  • 123recht.net (Pressemeldung, 21.6.2001)

    Betriebsverkauf kann künftige Lohneinbußen bringen // Käufer an künftige Erhöhungen nicht gebunden

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2002, 583
  • NZA 2002, 517
  • BB 2002, 2229
  • BB 2002, 684
  • DB 2002, 800
 
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Wird zitiert von ... (68)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 17.05.2000 - 4 AZR 363/99

    Tarifangleichung Ost-West vor und nach Verbandsaustritt

    Auszug aus BAG, 20.06.2001 - 4 AZR 295/00
    Das gilt für den Fall, daß in dem nachwirkenden Tarifvertrag auf eine andere Tarifregelung verwiesen wird (vgl. Senat 17. Mai 2000 - 4 AZR 363/99 - BAGE 94, 367), ebenso wie für den Fall, daß auf eine variable gesetzliche Berechnungsgröße verwiesen wird (Senat 24. November 1999 - 4 AZR 666/98 - BAGE 93, 34).

    Eine Änderung der bisherigen Tarifnorm auch durch einzelvertragliche Abrede ist möglich; bis zu einer solchen Änderung wird der bisherige materielle Inhalt der Arbeitsbedingungen erhalten, soweit diese tarifvertraglich gegolten haben (BAG 17. Mai 2000 - 4 AZR 363/99 - BAGE 94, 367).

  • BAG, 24.11.1999 - 4 AZR 666/98

    Blankettverweisung in nachwirkendem Tarifvertrag

    Auszug aus BAG, 20.06.2001 - 4 AZR 295/00
    Das gilt für den Fall, daß in dem nachwirkenden Tarifvertrag auf eine andere Tarifregelung verwiesen wird (vgl. Senat 17. Mai 2000 - 4 AZR 363/99 - BAGE 94, 367), ebenso wie für den Fall, daß auf eine variable gesetzliche Berechnungsgröße verwiesen wird (Senat 24. November 1999 - 4 AZR 666/98 - BAGE 93, 34).

    Das Einfrieren der bei der Kündigung des Tarifvertrages bestehenden Situation entspricht der Überbrückungsfunktion der Nachwirkung (Senat 24. November 1999 - 4 AZR 666/98 - aaO).

  • BAG, 09.07.1980 - 4 AZR 564/78

    Wahrung der Schriftform bei Bezugnahme auf einen verweisenden Tarifvertrag

    Auszug aus BAG, 20.06.2001 - 4 AZR 295/00
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (seit 9. Juli 1980 - 4 AZR 564/78 - BAGE 34, 42) umfaßt die Rechtssetzungsbefugnis der Tarifvertragsparteien grundsätzlich auch das Recht, auf jeweils geltende andere tarifliche Vorschriften zu verweisen, sofern deren Geltungsbereich mit dem Geltungsbereich der verweisenden Tarifnorm in einem engen sachlichen Zusammenhang steht.
  • BAG, 24.06.1998 - 4 AZR 208/97

    Firmentarifvertrag bei Unternehmensverschmelzung

    Auszug aus BAG, 20.06.2001 - 4 AZR 295/00
    Das hat der Senat für den Fall der Verschmelzung nach § 20 Abs. 1 Nr. 1 Umwandlungsgesetz (UmwG) entschieden (24. Juni 1998 - 4 AZR 208/97 - BAGE 89, 193).
  • BAG, 04.12.1974 - 5 AZR 75/74

    Nachwirkung - Genossenschaft - Fusion - Verschmelzung - Tarifvertrag -

    Auszug aus BAG, 20.06.2001 - 4 AZR 295/00
    (1) Vor der Ergänzung des § 613 a Abs. 1 BGB durch die Sätze 2 bis 4 durch das am 21. August 1980 in Kraft getretene Arbeitsrechtliche EG-Anpassungsgesetz (BGBl. I S 1308) ist überwiegend vertreten worden, daß bei einem Betriebsübergang der Betriebsübernehmer tarifrechtlich an einen vom Rechtsvorgänger abgeschlossenen Firmentarifvertrag gebunden ist (vgl. Nachweise bei Kempen/Zachert TVG 3. Aufl. § 3 Rn. 57 mwN; zurückhaltend BAG 4. Dezember 1974 - 5 AZR 75/74 - AP TVG § 3 Nr. 2).
  • BAG, 13.11.1985 - 4 AZR 309/84

    Betriebsübergang - Tarifvertrag - Bindungswirkung - Bindungdes Erwerbers an den

    Auszug aus BAG, 20.06.2001 - 4 AZR 295/00
    § 613 a Abs. 1 Satz 2 BGB schreibt nicht die Fortgeltung der Tarifnorm als einer auf das Arbeitsverhältnis einwirkenden Bestimmung vor, sondern den Eingang des Regelungsgehaltes in das Arbeitsverhältnis (BAG 13. November 1985 - 4 AZR 309/84 - BAGE 50, 158, 162, 163, zustimmend ua. ErfK/Preis 2. Aufl. § 613 a BGB Rn. 94; Däubler Tarifvertragsrecht 3. Aufl. Rn. 1546; Wank NZA 1987, 505, 506).
  • LAG Baden-Württemberg, 25.02.2000 - 5 Sa 56/99

    Transformation eines Firmentarifvertrages mit dynamischer Verweisungsnorm

    Auszug aus BAG, 20.06.2001 - 4 AZR 295/00
    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 25. Februar 2000 - 5 Sa 56/99 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 10.11.1982 - 4 AZR 1203/79

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit von Blankettverweisungen in Tarifverträgen,

    Auszug aus BAG, 20.06.2001 - 4 AZR 295/00
    Das Erfordernis des engen sachlichen Zusammenhangs des Geltungsbereichs der Tarifverträge dient dazu, daß auch bei der Delegation der Rechtssetzungsbefugnis auf andere Tarifvertragsparteien dem Postulat der Sachgerechtigkeit der tariflichen Regelung im Sinne eines angemessenen Interessenausgleichs Rechnung getragen wird (vgl. 10. November 1982 - 4 AZR 1203/79 - BAGE 40, 327, 336 f.).
  • BAG, 13.09.1994 - 3 AZR 148/94

    Rückwirkender Tarifvertrag nach Betriebsübergang

    Auszug aus BAG, 20.06.2001 - 4 AZR 295/00
    Der so in § 613 a Abs. 1 Satz 2 BGB angelegte Besitzstandsschutz ist auch deshalb statisch, weil damit verfassungsrechtliche Bedenken vermieden werden können, die sich unter dem Gesichtspunkt der negativen Koalitionsfreiheit aus Art. 9 Abs. 3 GG ergeben, wenn der tarifungebundene neue Betriebsinhaber faktisch an künftige Tarifentwicklungen in den kraft Betriebsübergangs übergegangenen Arbeitsverhältnissen gebunden wäre (BAG 13. September 1994 - 3 AZR 148/94 - BAGE 77, 353, 360).
  • BAG, 14.12.2005 - 4 AZR 536/04

    Auslegungsregel zur Gleichstellungsabrede - Ankündigung einer

    b) Die Rechtsprechung des Senats zur Gleichstellungsabrede ist im Schrifttum außer auf Zustimmung (zB Löwisch/Rieble TVG 2. Aufl. § 3 Rn. 232; Gaul ZfA 2003, 75, 91; Reichel Die arbeitsvertragliche Bezugnahme auf den Tarifvertrag S. 120 ff.) auf vielfachen Widerspruch gestoßen (ua. Däubler NZA 1996, 225; Däubler/Lorenz TVG § 3 Rn. 246; Kempen/Zachert/Stein TVG 4. Aufl. § 3 Rn. 183 ff.; Thüsing/Lambrich RdA 2002, 193; Annuß ArbuR 2002, 361; Bayreuther DB 2002, 1008; Grimm EWiR 2002, 563, 564; Lambrich BB 2002, 1267; Stein ArbuR 2003, 361; Thüsing NZA 2003, 1184; gegenüber der Begründung des Senats kritisch auch Henssler/Heiden RdA 2004, 241).

    Bei dem Übergang des Arbeitsverhältnisses eines tarifgebundenen Arbeitnehmers auf einen nicht tarifgebundenen Betriebserwerber werden aber nach § 613a Abs. 1 Satz 2 BGB die Rechtsnormen des vor dem Betriebsübergang tarifrechtlich geltenden BAT-Tarifwerkes nur in der zur Zeit des Betriebsübergangs geltenden Fassung Inhalt des Arbeitsverhältnisses zwischen übernommenem Arbeitnehmer und Betriebserwerber (Senat 20. Juni 2001 - 4 AZR 295/00 - AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 18 = EzA BGB § 613a Nr. 203 ).

  • BAG, 10.11.2011 - 8 AZR 430/10

    Betriebsübergang - ordnungsgemäße Unterrichtung - verspäteter Widerspruch

    Ein Firmentarifvertrag, wie der für die Beklagte geltende UTV, wirkt kollektivrechtlich nur bei einer Gesamtrechtsnachfolge in einem Unternehmen fort, nicht aber allein aufgrund eines Betriebsübergangs (vgl. BAG 20. Juni 2001 - 4 AZR 295/00 - AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 18 = EzA BGB § 613a Nr. 203) .
  • BAG, 18.01.2012 - 7 ABR 72/10

    Gemeinsamer Betrieb mehrerer Unternehmen

    Für die Annahme, die Arbeitgeberstellung gehe über, fehlt eine planwidrige Regelungslücke (vgl. näher BAG 20. Juni 2001 - 4 AZR 295/00 - zu I 1 c cc der Gründe, AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 18 = EzA BGB § 613a Nr. 203) .
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