Weitere Entscheidungen unten: BAG, 06.09.2001 | BAG, 20.03.2001 | BAG, 05.12.2001

Rechtsprechung
   BAG, 24.07.2001 - 3 AZR 716/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,6049
BAG, 24.07.2001 - 3 AZR 716/00 (https://dejure.org/2001,6049)
BAG, Entscheidung vom 24.07.2001 - 3 AZR 716/00 (https://dejure.org/2001,6049)
BAG, Entscheidung vom 24. Juli 2001 - 3 AZR 716/00 (https://dejure.org/2001,6049)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,6049) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com

    Bestimmung des betriebsrentenfähigen Einkommens - Auslegung einer Versorgungszusage

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Berechnung einer betrieblichen Invalidenrente; Anrechnung von Zeiten der Beurlaubung eines Beamten für eine Tätigkeit in der Privatwirtschaft als ruhegehaltsfähige Dienstzeit; Übernahme eines Versorgungszuschlags für Beamte durch den Arbeitgeber; Versorgungszuschlag als ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Auslegung einer Versorgungsordnung; Berücksichtigung eines Versorgungszuschlages nach Ziffer 6. 1.10 VwV zu § 6 BeamtVG im Rahmen des rentenfähigen Einkommens ("letztes laufendes Monatsgehalt einschließlich der Zulagen ..."); Bestimmung des betriebsrentenfähigen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2002, 528 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (2)

  • LAG Köln, 12.09.2000 - 9 Sa 865/00

    Vorliegen eines rentenfähigen Einkommens durch Gewährung von monatlichen

    Auszug aus BAG, 24.07.2001 - 3 AZR 716/00
    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 12. September 2000 - 9 Sa 865/00 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 31.05.1983 - 3 AZR 312/81
    Auszug aus BAG, 24.07.2001 - 3 AZR 716/00
    Wer vom "laufenden Monatsgehalt" spricht, meint das feste, geregelte Einkommen im diesem Sinne (BAG 31. Mai 1983 - 3 AZR 312/81 - nv.), das Entgelt, das für die versprochene Arbeitsleistung gezahlt wird.
  • BAG, 10.02.2015 - 9 AZR 554/13

    Anspruch auf Teilnahme an einem Stellenbesetzungsverfahren im öffentlichen Dienst

    Neues tatsächliches Vorbringen darf in der Revisionsinstanz grundsätzlich nicht berücksichtigt werden (vgl. BAG 24. Juli 2001 - 3 AZR 716/00 - zu B III 2 der Gründe) .
  • BSG, 14.12.2016 - B 13 R 34/15 R

    Außerachtlassung des einem beurlaubten Beamten von einem privaten Arbeitgeber

    Damit handelt es sich bei den Versorgungszuschlägen nicht um Gegenleistungen der F an den Beigeladenen für die von ihm erbrachte Arbeit (vgl BAG Urteil vom 24.7.2001 - 3 AZR 716/00 - Juris RdNr 36 f) .

    Er soll im Versorgungsfall eine Beamtenpension beanspruchen können, als ob er in seiner Position als Beamter verblieben wäre (vgl BAG Urteil vom 24.7.2001 - 3 AZR 716/00 - Juris RdNr 37).

    Seit diesem Erlass sind die Arbeitgeber, die einen beurlaubten Beamten beschäftigen, verpflichtet, diesem die Zahlungen des Versorgungszuschlags der Höhe nach mitzuteilen und die Lohnsteuer auszuweisen (vgl BAG Urteil vom 24.7.2001 - 3 AZR 716/00 - Juris RdNr 11) .

  • BAG, 22.05.2012 - 1 AZR 94/11

    Anrechnung von Tariflohnerhöhungen

    Daneben kann Vorbringen berücksichtigungsfähig sein, wenn es von der Gegenseite unstreitig gestellt worden ist (vgl. BAG 24. Juli 2001 - 3 AZR 716/00 - zu B III 2 der Gründe, AiB 2003, 120) .
  • BAG, 16.06.2015 - 3 AZR 391/13

    Ablösung einer Versorgungsordnung - Drei-Stufen-Prüfungsschema - Begriff der

    Der dort gehaltene Vortrag kann vom Senat seiner Entscheidung nicht zugrunde gelegt werden, weil es sich insoweit in weiten Teilen um neuen Sachvortrag handelt, der zwischen den Parteien nicht unstreitig ist (vgl. statt vieler BAG 10. Februar 2015 - 9 AZR 554/13 - Rn. 26; 24. Juli 2001 - 3 AZR 716/00 - zu B III 2 der Gründe) .
  • BAG, 16.06.2015 - 3 AZR 390/13

    Ablösung einer Versorgungsordnung - Drei-Stufen-Prüfungsschema - Begriff der

    Der dort gehaltene Vortrag kann vom Senat seiner Entscheidung nicht zugrunde gelegt werden, weil es sich insoweit in weiten Teilen um neuen Sachvortrag handelt, der zwischen den Parteien nicht unstreitig ist (vgl. statt vieler BAG 10. Februar 2015 - 9 AZR 554/13 - Rn. 26; 24. Juli 2001 - 3 AZR 716/00 - zu B III 2 der Gründe) .
  • BAG, 16.06.2015 - 3 AZR 427/13

    Ablösung einer Versorgungsordnung - Drei-Stufen-Prüfungsschema - Begriff der

    Der dort gehaltene Vortrag kann vom Senat seiner Entscheidung nicht zugrunde gelegt werden, weil es sich insoweit in weiten Teilen um neuen Sachvortrag handelt, der zwischen den Parteien nicht unstreitig ist (vgl. statt vieler BAG 10. Februar 2015 - 9 AZR 554/13 - Rn. 26; 24. Juli 2001 - 3 AZR 716/00 - zu B III 2 der Gründe) .
  • LSG Hamburg, 21.04.2015 - L 3 R 116/13
    Auch nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (Urt. vom 24.07.2001 - 3 AZR 716/00) sei der Versorgungszuschlag nicht ein zusätzliches laufendes Entgelt für die geleistete Arbeit, vielmehr habe der Arbeitgeber lediglich Vorsorgeaufwendungen für den Beurlaubten übernommen.

    Wie das Sozialgericht unter Berufung auf die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (Urt. vom 24.07.2001 - 3 AZR 716/00) nämlich zutreffend ausführt, ist der Versorgungszuschlag zwar eine Leistung des privaten Arbeitgebers an den Beurlaubten, jedoch werden die entsprechenden Kosten von dem Arbeitgeber regelmäßig weder als Teil des gewährten Entgelts noch als Zulage hierzu gezahlt.

  • BAG, 16.06.2015 - 3 AZR 549/13

    Ablösung einer Versorgungsordnung - Drei-Stufen-Prüfungsschema - Begriff der

    Der dort gehaltene Vortrag kann vom Senat seiner Entscheidung nicht zugrunde gelegt werden, weil es sich insoweit in weiten Teilen um neuen Sachvortrag handelt, der zwischen den Parteien nicht unstreitig ist (vgl. statt vieler BAG 10. Februar 2015 - 9 AZR 554/13 - Rn. 26; 24. Juli 2001 - 3 AZR 716/00 - zu B III 2 der Gründe) .
  • BAG, 16.06.2015 - 3 AZR 553/13

    Ablösung einer Versorgungsordnung - Drei-Stufen-Prüfungsschema - Begriff der

    Der dort gehaltene Vortrag kann vom Senat seiner Entscheidung nicht zugrunde gelegt werden, weil es sich insoweit in weiten Teilen um neuen Sachvortrag handelt, der zwischen den Parteien nicht unstreitig ist (vgl. statt vieler BAG 10. Februar 2015 - 9 AZR 554/13 - Rn. 26; 24. Juli 2001 - 3 AZR 716/00 - zu B III 2 der Gründe) .
  • BAG, 16.06.2015 - 3 AZR 551/13

    Ablösung einer Versorgungsordnung - Drei-Stufen-Prüfungsschema - Begriff der

    Der dort gehaltene Vortrag kann vom Senat seiner Entscheidung nicht zugrunde gelegt werden, weil es sich insoweit in weiten Teilen um neuen Sachvortrag handelt, der zwischen den Parteien nicht unstreitig ist (vgl. statt vieler BAG 10. Februar 2015 - 9 AZR 554/13 - Rn. 26; 24. Juli 2001 - 3 AZR 716/00 - zu B III 2 der Gründe) .
  • BAG, 16.06.2015 - 3 AZR 425/13

    Ablösung einer Versorgungsordnung - Drei-Stufen-Prüfungsschema - Begriff der

  • BAG, 16.06.2015 - 3 AZR 394/13

    Ablösung einer Versorgungsordnung - Drei-Stufen-Prüfungsschema - Begriff der

  • BAG, 16.06.2015 - 3 AZR 393/13

    Ablösung einer Versorgungsordnung - Drei-Stufen-Prüfungsschema - Begriff der

  • BAG, 16.06.2015 - 3 AZR 392/13

    Ablösung einer Versorgungsordnung - Drei-Stufen-Prüfungsschema - Begriff der

  • BAG, 16.06.2015 - 3 AZR 552/13

    Ablösung einer Versorgungsordnung - Drei-Stufen-Prüfungsschema - Begriff der

  • BAG, 16.06.2015 - 3 AZR 550/13

    Ablösung einer Versorgungsordnung - Drei-Stufen-Prüfungsschema - Begriff der

  • BAG, 16.06.2015 - 3 AZR 426/13

    Ablösung einer Versorgungsordnung - Drei-Stufen-Prüfungsschema - Begriff der

  • BAG, 20.08.2013 - 3 AZR 374/11

    Betriebliche Altersversorgung - Versorgungsvertrag - betriebliche Übung

  • LAG Düsseldorf, 13.06.2018 - 12 Sa 145/18

    Berechnung der Betriebsrente eines außertariflichen Mitarbeiters

  • LAG Baden-Württemberg, 20.12.2017 - 9 Sa 45/17

    Berechnung der Überstundenvergütung bei Verdienstausgleich bei Wegfall von

  • ArbG Freiburg, 19.07.2017 - 12 Ca 63/17

    Berechnung der Überstundenvergütung bei Verdienstausgleich - Wegfall der

  • SG Hamburg, 22.08.2013 - S 11 R 640/10
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BAG, 06.09.2001 - 8 AZR 625/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,2304
BAG, 06.09.2001 - 8 AZR 625/00 (https://dejure.org/2001,2304)
BAG, Entscheidung vom 06.09.2001 - 8 AZR 625/00 (https://dejure.org/2001,2304)
BAG, Entscheidung vom 06. September 2001 - 8 AZR 625/00 (https://dejure.org/2001,2304)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,2304) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com

    Eingruppierung eines Regelschulkonrektors in Thüringen

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Lehrereingruppierung im öffentlichen Tarifrecht; Eingruppierung eines Regelschulkonrektors; Vergütungsrechtliche Gleichbehandlung von angestellten und beamteten Lehrkräften; Feststellungsinteresse bei einer Eingruppierungsfeststellungsklage

  • rechtsportal.de

    Lehrereingruppierung; Ständiger Vertreter eines Schulleiters an einer Regelschule in Thüringen; Vergütungsrechtliche Gleichbehandlung von angestellten und beamteten Lehrkräften; Eingruppierung eines Regelschulkonrektors in Thüringen

  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2002, 528 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (23)

  • BAG, 16.01.1985 - 7 AZR 270/82

    Trennungsgeld bei Einstellung an anderem Ort als Wohnort

    Auszug aus BAG, 06.09.2001 - 8 AZR 625/00
    Steht nach den für Beamte geltenden Vorschriften die Leistungsgewährung im Ermessen des Dienstherrn, so gelten deshalb auch für den Arbeitnehmer nicht die zu § 315 BGB, sondern die zum Verwaltungsermessen entwickelten Grundsätze (ständige Rechtsprechung vgl. BAG 7. September 1982 - 3 AZR 1252/79 - BAGE 41, 47; 16. Januar 1985 - 7 AZR 270/82 - AP BAT § 44 Nr. 9).

    Ausnahmsweise kann eine Verpflichtung des Dienstherrn auch ohne eine positive Ermessensentscheidung in Betracht kommen, wenn sich das formelle Recht auf fehlerfreie Ermessensausübung zu einem Anspruch verdichtet und damit eine Ermessensreduzierung auf Null vorliegt (BAG 16. Januar 1985 - 7 AZR 270/82 - aaO; 21. November 1991 - 6 AZR 552/89 - nv.; Wind/Schimana/Wichmann Öffentliches Dienstrecht 4. Aufl. S 133).

  • BAG, 12.08.1998 - 10 AZR 329/97

    Eingruppierung eines Förderschulkonrektors (Funktionsamt)

    Auszug aus BAG, 06.09.2001 - 8 AZR 625/00
    Ein "fiktiver Beamtenlebenslauf" ist zur Ermittlung der Eingruppierung und des frühesten Eingruppierungstermins auch dann zugrundezulegen, wenn es sich um die Einstufung in ein Funktionsamt handelt (BAG 12. August 1998 - 10 AZR 329/97 - AP BAT §§ 22, 23 Lehrer Nr. 73, zu II 1 c der Gründe).

    Über die Erfüllung der Funktionsmerkmale hinaus liegt es damit auch bei Vorhandensein einer besetzbaren Planstelle im personalwirtschaftlichen Ermessen des Dienstherrn, ob dem Beamten das entsprechende Amt übertragen wird, denn einen der Tarifautomatik des BAT-O entsprechenden Aufstieg in ein höher besoldetes Amt kennt das Beamtenrecht nicht (BAG 12. August 1998 - 10 AZR 329/97 - aaO, zu II 1 c der Gründe; BVerwG 7. Mai 1981 - 2 C 42/79 - DVBl. 1982, 198).

  • BAG, 19.03.1986 - 4 AZR 470/84

    Eingruppierung: Bezirksjugendpfleger im Jugendamt

    Auszug aus BAG, 06.09.2001 - 8 AZR 625/00
    Es handelt sich um eine im öffentlichen Dienst übliche Eingruppierungsfeststellungsklage, gegen deren Zulässigkeit nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts keine Bedenken bestehen (vgl. nur 19. März 1986 - 4 AZR 470/84 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 114; 10. März 1999 - 10 AZR 480/98 - nv.; zuletzt Senat 17. Mai 2001 - 8 AZR 692/00 - ZTR 2001, 514).

    Das Feststellungsinteresse einer Eingruppierungsfeststellungsklage reicht über die Vergütungsansprüche hinaus und bestimmt den gesamten rechtlichen Status eines Arbeitnehmers (BAG 19. März 1986 - 4 AZR 470/84 - aaO; 26. April 1995 - 4 AZR 97/95 - BAGE 80, 61, zu I der Gründe).

  • BAG, 13.06.1996 - 6 AZR 858/94

    Eingruppierung einer Sonderschullehrerin

    Auszug aus BAG, 06.09.2001 - 8 AZR 625/00
    (1) Die angestellten Lehrkräfte müssen nach der tariflichen Regelung in § 2 Nr. 3 Satz 2 des ÄndTV Nr. 1 nicht nur die in den Besoldungsgruppen genannten fachlichen und pädagogischen Anforderungen erfüllen, darüber hinaus ist erforderlich, daß sie in die Besoldungsgruppe auch tatsächlich eingestuft worden wären, wenn sie im Beamtenverhältnis stünden (ständige Rechtsprechung des BAG, zB BAG 20. April 1994 - 4 AZR 312/93 - BAGE 76, 264; 13. Juni 1996 - 6 AZR 858/94 - BAGE 83, 201, zu II 2 c aa der Gründe; 19. Dezember 1996 - 6 AZR 595/95 - und 16. Oktober 1997 - 6 AZR 113/96 - nv.: zur Eingruppierung von Lehrkräften in Thüringen; 23. Februar 2000 - 10 AZR 1/99 - BAGE 94, 11).

    Er hat, da dieser Vortrag von dem beklagten Freistaat nicht bestritten wurde, damit seiner Darlegungslast genügt, § 138 Abs. 1 ZPO (vgl. auch BAG 13. Juni 1996 - 6 AZR 858/94 - BAGE 83, 201, zu II 3 der Gründe; 23. Februar 2000 - 10 AZR 1/99 - BAGE 94, 11, zu II 4 der Gründe).

  • BAG, 23.02.2000 - 10 AZR 1/99

    Eingruppierung einer Grundschullehrerin im Aufstiegsamt

    Auszug aus BAG, 06.09.2001 - 8 AZR 625/00
    (1) Die angestellten Lehrkräfte müssen nach der tariflichen Regelung in § 2 Nr. 3 Satz 2 des ÄndTV Nr. 1 nicht nur die in den Besoldungsgruppen genannten fachlichen und pädagogischen Anforderungen erfüllen, darüber hinaus ist erforderlich, daß sie in die Besoldungsgruppe auch tatsächlich eingestuft worden wären, wenn sie im Beamtenverhältnis stünden (ständige Rechtsprechung des BAG, zB BAG 20. April 1994 - 4 AZR 312/93 - BAGE 76, 264; 13. Juni 1996 - 6 AZR 858/94 - BAGE 83, 201, zu II 2 c aa der Gründe; 19. Dezember 1996 - 6 AZR 595/95 - und 16. Oktober 1997 - 6 AZR 113/96 - nv.: zur Eingruppierung von Lehrkräften in Thüringen; 23. Februar 2000 - 10 AZR 1/99 - BAGE 94, 11).

    Er hat, da dieser Vortrag von dem beklagten Freistaat nicht bestritten wurde, damit seiner Darlegungslast genügt, § 138 Abs. 1 ZPO (vgl. auch BAG 13. Juni 1996 - 6 AZR 858/94 - BAGE 83, 201, zu II 3 der Gründe; 23. Februar 2000 - 10 AZR 1/99 - BAGE 94, 11, zu II 4 der Gründe).

  • BAG, 18.06.1997 - 5 AZR 146/96

    Gehaltsabstand eines Ressortleiters zu nachgeordneten Redakteuren

    Auszug aus BAG, 06.09.2001 - 8 AZR 625/00
    Zwar kann der Gläubiger bei Verweigerung einer Leistungsbestimmung nach § 315 BGB eine Bestimmung durch Urteil herbeiführen und entsprechende Leistungsklage erheben (BAG 18. Juni 1997 - 5 AZR 146/96 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Presse Nr. 12 = EzA BGB § 315 Nr. 47; 9. November 1999 - 3 AZR 432/98 - BAGE 92, 358).
  • BAG, 21.11.1991 - 6 AZR 552/89

    Anspruch auf Auslagenersatz bei Auflösung einer Dienststelle - Anspruch auf

    Auszug aus BAG, 06.09.2001 - 8 AZR 625/00
    Ausnahmsweise kann eine Verpflichtung des Dienstherrn auch ohne eine positive Ermessensentscheidung in Betracht kommen, wenn sich das formelle Recht auf fehlerfreie Ermessensausübung zu einem Anspruch verdichtet und damit eine Ermessensreduzierung auf Null vorliegt (BAG 16. Januar 1985 - 7 AZR 270/82 - aaO; 21. November 1991 - 6 AZR 552/89 - nv.; Wind/Schimana/Wichmann Öffentliches Dienstrecht 4. Aufl. S 133).
  • BAG, 09.11.1999 - 3 AZR 432/98

    Ruhegeldanpassung - Bochumer Verband

    Auszug aus BAG, 06.09.2001 - 8 AZR 625/00
    Zwar kann der Gläubiger bei Verweigerung einer Leistungsbestimmung nach § 315 BGB eine Bestimmung durch Urteil herbeiführen und entsprechende Leistungsklage erheben (BAG 18. Juni 1997 - 5 AZR 146/96 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Presse Nr. 12 = EzA BGB § 315 Nr. 47; 9. November 1999 - 3 AZR 432/98 - BAGE 92, 358).
  • BAG, 07.09.1982 - 3 AZR 1252/79

    Ersatz der Kosten für Umzug

    Auszug aus BAG, 06.09.2001 - 8 AZR 625/00
    Steht nach den für Beamte geltenden Vorschriften die Leistungsgewährung im Ermessen des Dienstherrn, so gelten deshalb auch für den Arbeitnehmer nicht die zu § 315 BGB, sondern die zum Verwaltungsermessen entwickelten Grundsätze (ständige Rechtsprechung vgl. BAG 7. September 1982 - 3 AZR 1252/79 - BAGE 41, 47; 16. Januar 1985 - 7 AZR 270/82 - AP BAT § 44 Nr. 9).
  • BAG, 13.06.1991 - 8 AZR 347/89

    Schadenersatz wegen Nichtbeförderung - Schuldhafte Verletzung des

    Auszug aus BAG, 06.09.2001 - 8 AZR 625/00
    Die Beurteilung des Dienstherrn kann durch ein Gericht grundsätzlich auch nur daraufhin überprüft werden, ob er von einem richtigen Sachverhalt ausgegangen ist und ob er allgemeingültige Bewertungsgrundsätze beachtet hat oder sich vielmehr von sachfremden Erwägungen hat leiten lassen und ob sie in einem fehlerfreien Verfahren zustande gekommen sind (BAG 13. Juni 1991 - 8 AZR 347/89 - nv., zu I 3 der Gründe mwN).
  • BAG, 17.05.2001 - 8 AZR 692/00

    Lehrereingruppierung - haushaltsrechtliche Beschränkungen

  • LAG Thüringen, 06.09.2000 - 6 Sa 394/99

    Eingruppierung: Ständiger Vertreter des Schulleiters einer Regelschule

  • BAG, 20.04.1994 - 4 AZR 312/93

    Eingruppierung einer Lehrerin nach dem BAT-O

  • BVerwG, 24.01.1985 - 2 C 39.82

    Beamtenrecht - Funktionsgebundenes Amt - Besoldungsgesetzlicher Funktionszusatz -

  • BAG, 10.03.1999 - 10 AZR 480/98
  • BAG, 26.04.1995 - 4 AZR 97/95

    Eingruppierung einer Erzieherin in der Tätigkeit als Unterstufenlehrerin an einer

  • BAG, 16.10.1997 - 6 AZR 113/96

    Eingruppierung: Grundschullehrer in Thüringen

  • BAG, 15.11.2000 - 10 AZR 588/99

    Eingruppierung - Realschullehrer im Land Brandenburg

  • BAG, 19.12.1996 - 6 AZR 595/95

    Eingruppierung einer Sonderschullehrerin in BAT-O IVa

  • BAG, 21.11.1996 - 6 AZR 451/95

    Eingruppierung - Lehrerin mit achtjähriger Lehrtätigkeit

  • BAG, 17.05.2001 - 8 AZR 429/00

    Eingruppierung - Lehrer an Sekundarschulen in Sachsen-Anhalt

  • BAG, 20.10.1993 - 4 AZR 26/93

    Bestimmungen in Tarifverträgen für die Bundesbahn über die Eingruppierung -

  • BVerwG, 07.05.1981 - 2 C 42.79

    Höherer Auswärtiger Dienst - Auswahl von Bewerbern - Begründung eines

  • BAG, 12.03.2008 - 4 AZR 93/07

    Lehrereingruppierung - Funktionsstelle - Änderung der Schülerzahl

    Eine solche Regelung ist auch angesichts des Umstandes sachgerecht, dass angestellte und beamtete Lehrer oft nebeneinander an derselben Schule und außerdem unter weitgehend gleichen äußeren Arbeitsbedingungen tätig sind (Senat 24. November 1993 - 4 AZR 16/93 - AP BAT-O § 2 Nr. 1; 20. April 1994 - 4 AZR 312/93 - BAGE 76, 264, 271; BAG 13. Juni 1996 - 6 AZR 858/94 - BAGE 83, 201, 207 f.; 12. August 1998 - 10 AZR 329/97 - AP BAT §§ 22, 23 Lehrer Nr. 73; 6. September 2001 - 8 AZR 625/00 - EzBAT BAT §§ 22, 23 M Nr. 93).

    Daher ist auch bei der Übertragung eines Funktionsamtes zur Ermittlung der Eingruppierung bei Angestellten ein "fiktiver Beamtenlebenslauf" zugrunde zu legen (BAG 6. September 2001 - 8 AZR 625/00 - aaO).

    Damit hat der Achte Senat in dieser Entscheidung die Grundlagen der gefestigten Rechtsprechung nicht nur des Vierten, des Sechsten und des Zehnten Senats, sondern auch des Achten Senats selbst verlassen, wonach bei der Eingruppierung von angestellten Lehrern anhand der BBesO A die Tarifautomatik gerade nicht gilt, sondern das Beamtenbesoldungsrecht entsprechend heranzuziehen ist, nach dem die Erfüllung von Tätigkeitsmerkmalen eben nicht genügt, um einen Anspruch auf Höhergruppierung zu bewirken, sondern darüber hinaus noch die beamtenrechtlichen Voraussetzungen vorliegen müssen (vgl. nur BAG 6. September 2001 - 8 AZR 625/00 - EzBAT BAT §§ 22, 23 M Nr. 93; 17. Mai 2001 - 8 AZR 692/00 - AP BAT §§ 22, 23 Lehrer Nr. 85).

  • BAG, 20.06.2012 - 4 AZR 304/10

    Eingruppierung einer Sonderschulrektorin

    Daher ist bei einem auf einen Angestellten übertragenen Funktionsamt zur Ermittlung der Eingruppierung grundsätzlich ein "fiktiver Beamtenlebenslauf" nachzuzeichnen (vgl. BAG 12. März 2008 - 4 AZR 93/07 - aaO; 6. September 2001 - 8 AZR 625/00 - EzBAT BAT §§ 22, 23 M Nr. 93; so auch Abschn. A Ziff. 1 LehrerRL) .
  • BAG, 17.07.2003 - 8 AZR 376/02

    Eingruppierung eines Diplompädagogen als Lehrer an einer Sonderschule in

    Nach dem Bewährungsmodell waren Verbeamtungen in ein Beamtenverhältnis auf Probe zulässig, die sogleich in ein Beförderungsamt der Laufbahngruppe mit Zustimmung des Bundes- oder Landespersonalausschusses erfolgen konnten (Nr. 3 Buchst. b Satz 4 Einigungsvertrag) (vgl. BAG 6. September 2001 - 8 AZR 625/00 - EzA BAT §§ 22, 23 BAT M. Lehrer Nr. 93).
  • BAG, 18.11.2004 - 8 AZR 547/03

    Eingruppierung einer Diplomlehrerin an einer verbundenen Haupt- und Realschule in

    Dieses Modell sah befristet - den Erwerb der Laufbahnbefähigung durch Einstellung auf Probe und Zurücklegung einer Bewährungszeit vor, vgl. auch §§ 37 ff. Laufbahnverordnung - LaufbVO M-V vom 28. September 1994 (GVOBl. M-V S. 861), inzwischen außer Kraft am 29. Juli 2000 durch die Landeslaufbahnverordnung - LaufbLVO -M-V vom 21. Juli 2000 (GVOBl. M-V S. 333) (vgl. BAG 6. September 2001 - 8 AZR 625/00 - EzBAT §§ 22, 23 M. Lehrer Nr. 93; 17. Juli 2003 - 8 AZR 376/02 - ZTR 2004, 28).
  • BAG, 16.05.2002 - 8 AZR 426/01

    Eingruppierung Lehrer

    Da somit für die Tätigkeit des Klägers weder Vorschriften des Besoldungsrechts noch anwendbare Richtlinien bestehen, die eine Eingruppierung in die Besoldungsgruppe A 15 (VergGr. I a BAT-O) rechtfertigen, kommt es nicht darauf an, ob der Kläger unter Hinweis auf eine fiktive Beamtenlaufbahn die beamtenrechtlichen Voraussetzungen für eine Einstufung in die Besoldungsgruppe A 15 erfüllen würde (vgl. Senat 6. September 2001 - 8 AZR 625/00 - nv.), was das beklagte Land in Abrede gestellt hat.
  • LAG Berlin-Brandenburg, 25.02.2010 - 5 Sa 2613/09

    Eingruppierung einer Sonderschulrektorin unter Zugrundelegung der

    Daher ist auch bei der Übertragung eines Funktionsamtes zur Ermittlung der Eingruppierung eines Angestellten ein "fiktiver Beamtenlebenslauf" zugrunde zu legen; neben den Laufbahnvoraussetzungen muss eine besetzbare Planstelle vorhanden sein (vgl. Urteile des BAG vom 12.03.2008 - 4 AZR 93/07 -, AP Nr. 35 zu §§ 22, 23 BAT-O, vom 06.09.2001 - 8 AZR 625/00 -, EzABAT §§ 22, 23 BAT M Nr. 93 sowie vom 12.08.1998 - 10 AZR 329/97 -, AP Nr. 73 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer).
  • BAG, 16.12.2004 - 8 AZR 606/03

    Eingruppierung einer Diplomlehrerin an einer verbundenen Haupt- und Realschule in

    Dieses Modell sah - befristet - den Erwerb der Laufbahnbefähigung durch Einstellung auf Probe und Zurücklegung einer Bewährungszeit vor, vgl. auch §§ 37 ff. Laufbahnverordnung - LaufbVO - M-V vom 28. September 1994 (GVOBl. M-V S. 861), inzwischen außer Kraft am 29. Juli 2000 durch die Landeslaufbahnverordnung - LaufbLVO -M-V vom 21. Juli 2000 (GVOBl. M-V S. 333) (vgl. BAG 6. September 2001 - 8 AZR 625/00 - EzBAT §§ 22, 23 M. Lehrer Nr. 93; 17. Juli 2003 - 8 AZR 376/02 - ZTR 2004, 28).
  • BAG, 18.11.2004 - 8 AZR 548/03

    Eingruppierung einer Diplomlehrerin an einer Realschule in Mecklenburg-Vorpommern

    Dieses Modell sah - befristet - den Erwerb der Laufbahnbefähigung durch Einstellung auf Probe und Zurücklegung einer Bewährungszeit vor, vgl. auch §§ 37 ff. Laufbahnverordnung - LaufbVO M-V vom 28. September 1994 (GVOBl. M-V S. 861), inzwischen außer Kraft am 29. Juli 2000 durch die Landeslaufbahnverordnung - LaufbLVO -M-V vom 21. Juli 2000 (GVOBl. M-V S. 333) (vgl. BAG 6. September 2001 - 8 AZR 625/00 - EzBAT §§ 22, 23 M. Lehrer Nr. 93; 17. Juli 2003 - 8 AZR 376/02 - ZTR 2004, 28).
  • BAG, 18.11.2004 - 8 AZR 549/03

    Eingruppierung eines Diplomlehrers an einer Realschule in Mecklenburg-Vorpommern

    Dieses Modell sah - befristet - den Erwerb der Laufbahnbefähigung durch Einstellung auf Probe und Zurücklegung einer Bewährungszeit vor, vgl. auch §§ 37 ff. Laufbahnverordnung - LaufbVO M-V vom 28. September 1994 (GVOBl. M-V S. 861), inzwischen außer Kraft am 29. Juli 2000 durch die Landeslaufbahnverordnung - LaufbLVO -M-V vom 21. Juli 2000 (GVOBl. M-V S. 333) (vgl. BAG 6. September 2001 - 8 AZR 625/00 - EzBAT §§ 22, 23 M. Lehrer Nr. 93; 17. Juli 2003 - 8 AZR 376/02 - ZTR 2004, 28).
  • BAG, 16.12.2004 - 8 AZR 594/03

    Eingruppierung einer Diplomlehrerin an einer verbundenen Haupt- und Realschule in

    Dieses Modell sah - befristet - den Erwerb der Laufbahnbefähigung durch Einstellung auf Probe und Zurücklegung einer Bewährungszeit vor, vgl. auch §§ 37 ff. Laufbahnverordnung - LaufbVO - M-V vom 28. September 1994 (GVOBl. M-V S. 861), inzwischen außer Kraft am 29. Juli 2000 durch die Landeslaufbahnverordnung - LaufbLVO -M-V vom 21. Juli 2000 (GVOBl. M-V S. 333) (vgl. BAG 6. September 2001 - 8 AZR 625/00 - EzBAT §§ 22, 23 M. Lehrer Nr. 93; 17. Juli 2003 - 8 AZR 376/02 - ZTR 2004, 28).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BAG, 20.03.2001 - 3 AZR 260/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,3076
BAG, 20.03.2001 - 3 AZR 260/00 (https://dejure.org/2001,3076)
BAG, Entscheidung vom 20.03.2001 - 3 AZR 260/00 (https://dejure.org/2001,3076)
BAG, Entscheidung vom 20. März 2001 - 3 AZR 260/00 (https://dejure.org/2001,3076)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,3076) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com

    Beamtenförmige Versorgung - veränderter Versorgungssatz

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Beamtenähnliche Versorgung

  • rechtsportal.de

    Beamtenförmige Versorgung; veränderter Versorgungssatz - Beamtenähnliche Versorgung; dynamische oder statische Verweisung; Auslegung einer Dienstvereinbarung und einer arbeitsvertraglichen Übernahmevereinbarung; personalvertretungsrechtliche Grenzen einer Verweisung; ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2002, 528 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (18)

  • BAG, 22.02.2000 - 3 AZR 39/99

    Beamtenähnliche Versorgung - Anrechnungsvorschriften

    Auszug aus BAG, 20.03.2001 - 3 AZR 260/00
    b) Entgegen der Ansicht der Klägerin ist im Betriebsrentenrecht eine statische Verweisung auf das Beamtenversorgungsrecht nicht die Regel, sondern die Ausnahme (vgl. ua. BAG 16. August 1988 - 3 AZR 61/87 - AP BetrAVG § 1 Beamtenversorgung Nr. 8 = EzA BetrAVG § 1 Beamtenversorgung Nr. 2, zu 2 a der Gründe; 22. Februar 2000 - 3 AZR 39/99 - AP BetrAVG § 1 Beamtenversorgung Nr. 13 = EzA BetrAVG § 1 Beamtenversorgung Nr. 3, zu B I der Gründe).

    In Ausnahmefällen kommt eine Anpassung des Versorgungsvertrages wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage (§ 242 BGB) in Betracht (BAG 22. Februar 2000 - 3 AZR 39/99 - aaO, zu B III 2 der Gründe).

  • BAG, 23.06.1992 - 1 ABR 9/92

    Verpflichtung zur Eingruppierung - Verweisung auf Tarifvertrag

    Auszug aus BAG, 20.03.2001 - 3 AZR 260/00
    Grundsätzlich sind Verweisungen in Betriebsvereinbarungen auf einen Tarifvertrag in der jeweils gültigen Fassung unzulässig (BAG 23. Juni 1992 - 1 ABR 9/92 - BAGE 70, 356, 361).

    Ausnahmsweise kann eine dynamische Verweisung auf einen Tarifvertrag zulässig sein, wenn zwischen dem Geltungsbereich der Betriebsvereinbarung und der in Bezug genommenen tarifvertraglichen Regelungen ein enger sachlicher Zusammenhang besteht (BAG 23. Juni 1992 - 1 ABR 9/92 - aaO, unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung zur dynamischen Verweisung in Tarifverträgen auf andere tarifliche Vorschriften, vgl. BAG 9. Juli 1980 - 4 AZR 564/78 - BAGE 34, 42, 50 ff. und 10. November 1982 - 4 AZR 1203/79 - BAGE 40, 327, 334 ff., bestätigt ua. durch BAG 10. November 1993 - 4 AZR 316/93 - BAGE 75, 66, 75 f. und 8. März 1995 - 10 AZR 27/95 - AP TVG § 1 Verweisungstarifvertrag Nr. 5 = EzA TVG § 1 Nr. 40, zu II 3 a der Gründe).

  • BAG, 09.07.1980 - 4 AZR 564/78

    Wahrung der Schriftform bei Bezugnahme auf einen verweisenden Tarifvertrag

    Auszug aus BAG, 20.03.2001 - 3 AZR 260/00
    Die Schriftform dient ebenso wie bei Betriebsvereinbarungen und Tarifverträgen nicht dem Übereilungsschutz, sondern lediglich der Klarstellung (vgl. ständige Rechtsprechung seit BAG 9. Juli 1980 - 4 AZR 564/78 - BAGE 34, 42, 46 f.).

    Ausnahmsweise kann eine dynamische Verweisung auf einen Tarifvertrag zulässig sein, wenn zwischen dem Geltungsbereich der Betriebsvereinbarung und der in Bezug genommenen tarifvertraglichen Regelungen ein enger sachlicher Zusammenhang besteht (BAG 23. Juni 1992 - 1 ABR 9/92 - aaO, unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung zur dynamischen Verweisung in Tarifverträgen auf andere tarifliche Vorschriften, vgl. BAG 9. Juli 1980 - 4 AZR 564/78 - BAGE 34, 42, 50 ff. und 10. November 1982 - 4 AZR 1203/79 - BAGE 40, 327, 334 ff., bestätigt ua. durch BAG 10. November 1993 - 4 AZR 316/93 - BAGE 75, 66, 75 f. und 8. März 1995 - 10 AZR 27/95 - AP TVG § 1 Verweisungstarifvertrag Nr. 5 = EzA TVG § 1 Nr. 40, zu II 3 a der Gründe).

  • BAG, 16.01.1997 - 2 AZR 35/96

    Vergleich

    Auszug aus BAG, 20.03.2001 - 3 AZR 260/00
    Es muß nur die Richtung des Revisionsangriffs erkennbar sein (BAG 16. Januar 1997 - 2 AZR 35/96 - AP BGB § 779 Nr. 14 = EzA BGB § 154 Nr. 2, zu II 1 der Gründe; BGH 19. Oktober 1989 - I ZR 22/88 - NJW-RR 1990, 480, zu II 2 der Gründe).
  • BGH, 19.10.1989 - I ZR 22/88

    "VOGUE-Ski"; Aufhebung und Zurückverweisung wegen verfahrensfehlerhaft

    Auszug aus BAG, 20.03.2001 - 3 AZR 260/00
    Es muß nur die Richtung des Revisionsangriffs erkennbar sein (BAG 16. Januar 1997 - 2 AZR 35/96 - AP BGB § 779 Nr. 14 = EzA BGB § 154 Nr. 2, zu II 1 der Gründe; BGH 19. Oktober 1989 - I ZR 22/88 - NJW-RR 1990, 480, zu II 2 der Gründe).
  • BAG, 16.10.1991 - 5 AZR 35/91

    Zinsvergünstigungen während des Erziehungsurlaubs

    Auszug aus BAG, 20.03.2001 - 3 AZR 260/00
    Er ist auch im Arbeitsrecht anzuwenden (vgl. ua. BAG 16. Oktober 1991 - 5 AZR 35/91 - AP BErzGG § 19 Nr. 1 = EzA BErzGG § 19 Nr. 1, zu II 2 b der Gründe; 29. November 1995 - 5 AZR 447/94 - BAGE 81, 317, 320 f.).
  • BAG, 22.02.1983 - 3 AZR 546/80

    Versorgungsanwartschaft - Betriebsrente

    Auszug aus BAG, 20.03.2001 - 3 AZR 260/00
    Darunter ist der Zeitpunkt zu verstehen, bis zu dem der Arbeitnehmer längstens eine Erwerbstätigkeit nachgehen soll (BAG 22. Februar 1983 - 3 AZR 546/80 - BAGE 41, 414, 418).
  • BAG, 16.08.1988 - 3 AZR 61/87

    Anrechnung von Renten auf Beamtenversorgung

    Auszug aus BAG, 20.03.2001 - 3 AZR 260/00
    b) Entgegen der Ansicht der Klägerin ist im Betriebsrentenrecht eine statische Verweisung auf das Beamtenversorgungsrecht nicht die Regel, sondern die Ausnahme (vgl. ua. BAG 16. August 1988 - 3 AZR 61/87 - AP BetrAVG § 1 Beamtenversorgung Nr. 8 = EzA BetrAVG § 1 Beamtenversorgung Nr. 2, zu 2 a der Gründe; 22. Februar 2000 - 3 AZR 39/99 - AP BetrAVG § 1 Beamtenversorgung Nr. 13 = EzA BetrAVG § 1 Beamtenversorgung Nr. 3, zu B I der Gründe).
  • BAG, 29.11.1995 - 5 AZR 447/94

    Überraschende Klausel in Formulararbeitsverträgen

    Auszug aus BAG, 20.03.2001 - 3 AZR 260/00
    Er ist auch im Arbeitsrecht anzuwenden (vgl. ua. BAG 16. Oktober 1991 - 5 AZR 35/91 - AP BErzGG § 19 Nr. 1 = EzA BErzGG § 19 Nr. 1, zu II 2 b der Gründe; 29. November 1995 - 5 AZR 447/94 - BAGE 81, 317, 320 f.).
  • BAG, 10.11.1993 - 4 AZR 316/93

    Interlokales Tarifvertragsrecht

    Auszug aus BAG, 20.03.2001 - 3 AZR 260/00
    Ausnahmsweise kann eine dynamische Verweisung auf einen Tarifvertrag zulässig sein, wenn zwischen dem Geltungsbereich der Betriebsvereinbarung und der in Bezug genommenen tarifvertraglichen Regelungen ein enger sachlicher Zusammenhang besteht (BAG 23. Juni 1992 - 1 ABR 9/92 - aaO, unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung zur dynamischen Verweisung in Tarifverträgen auf andere tarifliche Vorschriften, vgl. BAG 9. Juli 1980 - 4 AZR 564/78 - BAGE 34, 42, 50 ff. und 10. November 1982 - 4 AZR 1203/79 - BAGE 40, 327, 334 ff., bestätigt ua. durch BAG 10. November 1993 - 4 AZR 316/93 - BAGE 75, 66, 75 f. und 8. März 1995 - 10 AZR 27/95 - AP TVG § 1 Verweisungstarifvertrag Nr. 5 = EzA TVG § 1 Nr. 40, zu II 3 a der Gründe).
  • BAG, 21.01.1992 - 3 AZR 21/91

    Insolvenz nach verschlechternder Betriebsvereinbarung

  • BAG, 05.10.1999 - 3 AZR 230/98

    Absenkung einer tarifvertraglichen Zusatzrente bei späterer Änderung der

  • BAG, 27.01.1998 - 3 AZR 444/96

    Auslegung von Versorgungsrichtlinien einer Gruppenunterstützungskasse

  • BAG, 25.05.1973 - 3 AZR 405/72

    Versorgungszusage - Pflichten des Arbeitgebers - Belehrung der Arbeitnehmer

  • BAG, 08.03.1995 - 10 AZR 27/95

    Zum Inhalt eines Verweisungstarifvertrages

  • LAG Schleswig-Holstein, 08.03.2000 - 2 Sa 521/99

    Anspruch auf Versorgungszuschuss aus Dienstvereinbarung; Dynamische Verweisung

  • BAG, 23.09.1997 - 3 AZR 529/96

    Umstellung des Zahlungstermins für Betriebsrenten

  • BAG, 10.11.1982 - 4 AZR 1203/79

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit von Blankettverweisungen in Tarifverträgen,

  • BAG, 10.03.2015 - 3 AZR 36/14

    Berechnung eines Versorgungszuschusses - Versorgung nach beamtenrechtlichen

    Dieser Verweis gilt aber nur vorbehaltlich in der DV Nr. 1 ausdrücklich vereinbarter Abweichungen (vgl. bereits BAG 20. März 2001 - 3 AZR 260/00 - Rn. 51) .
  • BAG, 28.03.2007 - 10 AZR 719/05

    Sonderzahlung - Treuegeld - Sozialplan

    Auch aus der Rechtsprechung des Dritten Senats, der einen engen Sachzusammenhang zwischen einer Verweisung in einer Dienstvereinbarung auf die beamtenförmige Versorgung angenommen hat, folgt nichts anderes (20. März 2001 - 3 AZR 260/00 - EzA BetrAVG § 1 Beamtenversorgung Nr. 6).
  • BAG, 21.10.2003 - 3 AZR 60/03

    Beamtenähnliche Versorgung und Eigenvorsorge

    Werden außerhalb des Arbeitsvertrages liegende Regelungswerke wie das Beamtenversorgungsrecht zugrunde gelegt, so handelt es sich regelmäßig um eine dynamische Verweisung auf die jeweils geltenden Versorgungsregelungen (vgl. ua. BAG 16. August 1988 - 3 AZR 61/87 - AP BetrAVG § 1 Beamtenversorgung Nr. 8 = EzA BetrAVG § 1 Beamtenversorgung Nr. 2, zu 2 b der Gründe; 20. März 2001 - 3 AZR 260/00 - EzA BetrAVG § 1 Beamtenversorgung Nr. 6, zu B I 5 b der Gründe).
  • LAG Niedersachsen, 23.09.2005 - 10 Sa 28/05

    Übertragung der Rentenreform 2001 auf die Beamtenversorgung; Verfassungsmäßigkeit

    Deshalb ist auch ohne ausdrückliche Jeweiligkeitsklausel der Vereinbarung vom 20.02.1984 mit der erforderlichen Eindeutigkeit zu entnehmen, dass sich die Höhe der Versorgung des Klägers an der jeweiligen Versorgung der Beamten des Landes Niedersachsen ausrichten und nicht von der weiteren Entwicklung der beamtenrechtlichen Versorgung abgekoppelt werden sollte (vgl. BAG, 20.03.2001, 3 AZR 260/00, EzA § 1 BetrAVG - Beamtenversorgung Nr. 6 ).
  • BAG, 19.11.2002 - 3 AZR 406/01

    Ausfüllung einer Blankettzusage - gerichtliche Überprüfung

    Soweit eine Betriebsvereinbarung auf die Leistungsrichtlinien einer Ruhegehaltskasse verweist, handelt es sich im Zweifel nicht um eine statische, sondern um eine dynamische Verweisung (zur Auslegung von Verweisungsvereinbarungen vgl. ua. BAG 20. März 2001 - 3 AZR 260/00 - EzA BetrAVG § 1 Beamtenversorgung Nr. 6, zu B I der Gründe; 11. Dezember 2001 - 3 AZR 512/00 - AP BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 36 = EzA BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 33, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, zu I 1 der Gründe).
  • LAG Berlin, 01.10.2004 - 13 Sa 1258/04

    Absenkung von Sonderzahlung für Versorgungsempfänger

    Eine solche dynamische Verweisung ist zulässig und umfasst auch die verschlechternde Regelung, wie das Arbeitsgericht zutreffend und unter Zitierung der ständigen höchstrichterlichen Rechtsprechung ausgeführt hat (zur Verweisung auf beamtenrechtliche Regelungen siehe nur BAG 20.10.1993, a.a.O.; zur Verschlechterung siehe nur BAG 24.08.1993 - 3 AZR 313/93 - NZA 1994, 807; aus neuerer Zeit dazu insgesamt siehe nur BAG 22.02.2000 - 3 AZR 39/99 - EzA § 1 BetrAVG Beamtenversorgung Nr. 3; BAG 20.03.2001 - 3 AZR 260/00 - EzA, a.a.O., Nr. 6).
  • LAG Schleswig-Holstein, 27.11.2013 - 3 Sa 234/13

    Betriebliche Altersversorgung, Versorgungszuschuss, Berechnung, Anrechnung,

    Nach dieser Formulierung sollen die beamtenrechtlichen Grundsätze - abgesehen von den ausdrücklich vereinbarten Abweichungen - uneingeschränkt gelten (BAG vom 20.03.2001 - 3 AZR 260/00 - zu der hier streitgegenständlichen DV - zitiert nach Juris Rz. 51).
  • LAG Schleswig-Holstein, 29.11.2011 - 1 Sa 541c/10

    Betriebliche Altersversorgung, Gesamtversorgung, Höhe, Versorgungszuschuss,

    Zwar hat das Bundesarbeitsgericht mit Urteil vom 20.03.2001 ­ 3 AZR 260/00 - zu der hier streitgegenständlichen DV festgestellt, diese enthalte eine dynamische Verweisung auf das nach Eintritt des Versorgungsfalls geltende aktuelle Beamtenversorgungsrecht und ausgeführt, nach § 4 Abs. 1 DV Nr. 1 werde die Höhe der Gesamtversorgung bzw. der Hinterbliebenenversorgung in entsprechender Anwendung der für Beamte des Landes S-H... geltenden Grundsätze errechnet.
  • VG Minden, 30.11.2009 - 4 K 1800/09

    Verringerung des Ruhegehalts bei Versetzung in den Ruhestand im Alter von 56

    vgl. Bundesarbeitsgericht (BAG), Urteil vom 20. März 2001 - 3 AZR 260/00 -, juris, m.w.N.; Fürst (Hrsg.), Gesamtkommentar Öffentliches Dienstrecht (GKÖD), Band I: Beamtenrecht des Bundes und der Länder, Richterrecht und Wehrrecht, Stand: Februar 2001 BeamtVG § 85 Rn. 40; Stegmüller/Schmalhofer/Bauer, Beamtenversorgungsgesetz Kommentar (Stand: April 2009), Erl.
  • VG Minden, 16.11.2009 - 4 K 2749/08

    Berücksichtigung der Zeit einer Teildienstfähigkeit in vollem Umfang bei der

    vgl. Bundesarbeitsgericht (BAG), Urteil vom 20. März 2001 - 3 AZR 260/00 -, juris, m.w.N.; Fürst (Hrsg.), Gesamtkommentar Öffentliches Dienstrecht (GKÖD), Band I: Beamtenrecht des Bundes und der Länder, Richterrecht und Wehrrecht, Stand: Februar 2001 BeamtVG § 85 Rn. 40; Stegmüller/Schmalhofer/Bauer, Beamtenversorgungsgesetz Kommentar (Stand: April 2009), Erl.
  • Verwaltungskammer der Evangelischen Kirche im Rheinland, 07.10.2002 - VK 3/02
  • VK der Evangelischen Kirche im Rheinland, 07.10.2002 - VK 3/02
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BAG, 05.12.2001 - 10 AZR 377/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,5442
BAG, 05.12.2001 - 10 AZR 377/01 (https://dejure.org/2001,5442)
BAG, Entscheidung vom 05.12.2001 - 10 AZR 377/01 (https://dejure.org/2001,5442)
BAG, Entscheidung vom 05. Dezember 2001 - 10 AZR 377/01 (https://dejure.org/2001,5442)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,5442) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com

    Streckenzulage für Wasserbauarbeiter im Bereich des KAV-Brandenburg

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Streckenzulage für Wasserbauarbeiter; Erscheinen zur angeordneten Arbeitsaufnahme; Pauschaler Ausgleich von Fahrtaufwendungen; Anderer Arbeitsplatz als die Dienststelle; Beginn der vertragsgemäßen Arbeitsleistung; Begriff der Sammelstelle

  • rechtsportal.de

    Streckenzulage für Wasserbauarbeiter im Bereich des KAV-Brandenburg; Erscheinen zur angeordneten Arbeitsaufnahme; Sammelplatz

  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2002, 528 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 07.11.1995 - 3 AZR 959/94
    Auszug aus BAG, 05.12.2001 - 10 AZR 377/01
    Es wäre jedoch nur dann als Prozeßvoraussetzung beachtlich, wenn der Klage stattzugeben wäre (vgl. BAG 10. Dezember 1992 - 8 AZR 134/92 - AP AGB-DDR § 58 Nr. 2 = EzA AGB 1990 (DDR) § 58 Nr. 2, mwN; 7. November 1995 - 3 AZR 959/94 - nv., mwN; BGH 14. März 1978 - VI ZR 68/76 - NJW 1978, 2031 f.; Grunsky ArbGG 7. Aufl. § 46 Rn. 21; Stein/Jonas/Schumann ZPO 21. Aufl. § 256 Rn. 120; Zöller/Greger ZPO 22. Aufl. § 256 Rn. 7; aA ua.: Germelmann/Matthes/Prütting ArbGG 3. Aufl. § 46 Rn. 62).

    Ein Urteil, das eine Leistungsklage abweist, wirkt wie ein negatives Feststellungsurteil (BAG 7. November 1995 - 3 AZR 959/94 - nv.).

  • BGH, 14.03.1978 - VI ZR 68/76

    Sachentscheidung des Revisionsgerichts über eine vom Berufungsgericht als

    Auszug aus BAG, 05.12.2001 - 10 AZR 377/01
    Es wäre jedoch nur dann als Prozeßvoraussetzung beachtlich, wenn der Klage stattzugeben wäre (vgl. BAG 10. Dezember 1992 - 8 AZR 134/92 - AP AGB-DDR § 58 Nr. 2 = EzA AGB 1990 (DDR) § 58 Nr. 2, mwN; 7. November 1995 - 3 AZR 959/94 - nv., mwN; BGH 14. März 1978 - VI ZR 68/76 - NJW 1978, 2031 f.; Grunsky ArbGG 7. Aufl. § 46 Rn. 21; Stein/Jonas/Schumann ZPO 21. Aufl. § 256 Rn. 120; Zöller/Greger ZPO 22. Aufl. § 256 Rn. 7; aA ua.: Germelmann/Matthes/Prütting ArbGG 3. Aufl. § 46 Rn. 62).
  • BAG, 10.12.1992 - 8 AZR 134/92

    Mutterschutz für Alleinerziehende - AGB-DDR 1990

    Auszug aus BAG, 05.12.2001 - 10 AZR 377/01
    Es wäre jedoch nur dann als Prozeßvoraussetzung beachtlich, wenn der Klage stattzugeben wäre (vgl. BAG 10. Dezember 1992 - 8 AZR 134/92 - AP AGB-DDR § 58 Nr. 2 = EzA AGB 1990 (DDR) § 58 Nr. 2, mwN; 7. November 1995 - 3 AZR 959/94 - nv., mwN; BGH 14. März 1978 - VI ZR 68/76 - NJW 1978, 2031 f.; Grunsky ArbGG 7. Aufl. § 46 Rn. 21; Stein/Jonas/Schumann ZPO 21. Aufl. § 256 Rn. 120; Zöller/Greger ZPO 22. Aufl. § 256 Rn. 7; aA ua.: Germelmann/Matthes/Prütting ArbGG 3. Aufl. § 46 Rn. 62).
  • BAG, 22.09.1999 - 10 AZR 839/98

    13. Monatseinkommen - Tarifliche Ausschlußfrist

    Auszug aus BAG, 05.12.2001 - 10 AZR 377/01
    Ferner gilt es, die Praktikabilität denkbarer Auslegungsvarianten zu berücksichtigen; im Zweifel gebührt derjenigen Auslegung der Vorzug, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Lösung führt (zB BAG 22. September 1999 - 10 AZR 839/98 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 226 = EzA TVG § 4 Ausschlußfristen Nr. 132).
  • LAG Brandenburg, 25.01.2001 - 3 Sa 654/00

    Aufwandsentschädigung für Streckenunterhaltungsarbeiter

    Auszug aus BAG, 05.12.2001 - 10 AZR 377/01
    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Brandenburg vom 25. Januar 2001 - 3 Sa 654/00 - wird zurückgewiesen.
  • LAG Hamm, 17.09.2010 - 10 TaBV 26/10

    Unzulässiger Freistellungsantrag des Betriebsrats zur Teilnahme an

    Für die Abweisung einer Feststellungsklage ist ein Feststellungsinteresse jedenfalls dann nicht erforderlich, wenn auch die in Betracht kommende Leistungsklage abzuweisen wäre (BGH 14.03.1978 - VI ZR 68/76 - NJW 1978, 2031; BAG 05.12.2001 - 10 AZR 377/01 - NZA 2002, 528; BAG 12.02.2003 - 10 AZR 299/02 - AP BGB § 613 a Nr. 243 m.w.N.).
  • LAG Hamm, 14.01.2005 - 10 TaBV 85/04

    Mitbestimmung des Betriebsrats Unterlassungsanspruch Führung von

    Vor Abweisung einer Feststellungsklage als unbegründet bedarf es keiner Prüfung des Feststellungsinteresses als Prozessvoraussetzung (BGH, Urteil vom 14.03.1978 - NJW 1978, 2031; BAG, Urteil vom 05.12.2001 - NZA 2002, 528; BAG, Urteil vom 12.02.2003 - AP BGB § 613 a Nr. 243 m.w.N.).
  • LAG Hamm, 17.12.2004 - 10 Sa 1161/04

    Tarifvertrag, Anwendbarkeit

    Für die Abweisung einer Feststellungsklage ist ein Feststellungsinteresse jedenfalls dann nicht erforderlich, wenn auch die in Betracht kommende Leistungsklage abzuweisen wäre (BGH, Urteil vom 14.03.1978 - NJW 1978, 2031; BAG, Urteil vom 05.12.2001 - NZA 2002, 528; BAG, Urteil vom 12.02.2003 - AP BGB § 613 a Nr. 243; LAG Hamm, Urteil vom 19.08.2002 - NZA-RR 2003, 525 m.w.N.).
  • LAG Hamm, 18.08.2006 - 10 TaBV 13/06

    Anspruch auf Durchführung einer Betriebsvereinbarung, Kündigung einer

    Für die Abweisung einer Feststellungsklage ist ein Feststellungsinteresse jedenfalls dann nicht erforderlich, wenn auch die in Betracht kommende Leistungsklage abzuweisen wäre (BGH, Urteil vom 14.03.1978 - NJW 1978, 2031; BAG, Urteil vom 05.12.2001 - NZA 2002, 528; BAG, Urteil vom 12.02.2003 - AP BGB § 613 a Nr. 243; BAG, Urteil vom 21.06.2005 - DB 2006, 400; LAG Hamm, Urteil vom 19.08.2002 - NZA-RR 2003, 525 m.w.N.).
  • LAG Hamm, 15.04.2005 - 10 Sa 1893/04

    Tarifvertrag Anwendbarkeit

    Für die Abweisung einer Feststellungsklage ist ein Feststellungsinteresse jedenfalls dann nicht erforderlich, wenn auch die in Betracht kommende Leistungsklage abzuweisen wäre (BGH, Urteil vom 14.03.1978 - NJW 1978, 2031; BAG, Urteil vom 05.12.2001 - NZA 2002, 528; BAG, Urteil vom 12.02.2003 - AP BGB § 613 a Nr. 243; LAG Hamm, Urteil vom 19.08.2002 - NZA-RR 2003, 525 m.w.N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht