Weitere Entscheidung unten: LAG Hessen, 16.10.2001

Rechtsprechung
   BAG, 20.03.2002 - 5 AZB 25/01   

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https://dejure.org/2002,2546
BAG, 20.03.2002 - 5 AZB 25/01 (https://dejure.org/2002,2546)
BAG, Entscheidung vom 20.03.2002 - 5 AZB 25/01 (https://dejure.org/2002,2546)
BAG, Entscheidung vom 20. März 2002 - 5 AZB 25/01 (https://dejure.org/2002,2546)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com

    Rechtsweg - Klage der Bundesanstalt für Arbeit gegen GmbH-Geschäftsführer auf Schadensersatz wegen Insolvenzverschleppung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Weitere sofortige Beschwerde - Rechtsweg - Klage - Bundesanstalt für Arbeit - GmbH-Geschäftsführer - Schadensersatz - Insolvenzverschleppung - Zuständigkeit

  • Deutsche Zeitschrift für Wirtschafts- und Insolvenzrecht (Volltext/Leitsatz/Auszüge)

    Rechtsweg für Regressklage der Bundesanstalt für Arbeit gegen GmbH-Geschäftsführer

  • Judicialis

    ArbGG § 2; ; ArbGG § 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ArbGG §§ 2 3
    Rechtsweg; Rechtsnachfolge; Konkursverschleppung; Klage der Bundesanstalt für Arbeit gegen GmbH-Geschäftsführer auf Schadensersatz wegen Insolvenzverschleppung

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    ArbGG §§ 2, 3
    Keine Schadensersatzansprüche der Bundesanstalt für Arbeit wegen Insolvenzverschleppung aus übergegangenem Recht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)

    Klage der Bundesanstalt für Arbeit gegen GmbH-Geschäftsführer anlässlich einer Insolvenz

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2002, 992
  • NZA 2002, 695
  • NZI 2002, 49
  • BB 2002, 1427
  • DB 2002, 1382
  • JR 2002, 527
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 26.06.1989 - II ZR 289/88

    Schadensersatzansprüche der Bundesanstalt für Arbeit bei Verletzung der

    Auszug aus BAG, 20.03.2002 - 5 AZB 25/01
    Dies folgt schon daraus, daß der geltend gemachte Schadensersatzanspruch gegen einen anderen Schuldner als den der aus § 611 BGB folgenden Lohn- und Gehaltsansprüche geltend gemacht wird (BGH 26. Juni 1989 - II ZR 289/88 - BGHZ 108, 134).
  • BAG, 13.06.1997 - 9 AZB 38/96

    Rechtsweg bei Durchgriffshaftung

    Auszug aus BAG, 20.03.2002 - 5 AZB 25/01
    Rechtsnachfolge ist im weitesten Sinne zu verstehen und erfaßt auch den Sachverhalt, daß ein Dritter auf Grund seiner gesellschaftsrechtlichen Stellung als Inhaber des Arbeitgebers vom Arbeitnehmer in Anspruch genommen wird (BAG 13. Juni 1997 - 9 AZB 38/96 - AP ArbGG 1979 § 3 Nr. 5 = EzA ArbGG 1979 § 3 Nr. 1).
  • BAG, 11.11.1986 - 3 AZR 186/85

    Zuständigkeit der Gerichte für Arbeitssachen - Ansprüche aus einem Sozialplan -

    Auszug aus BAG, 20.03.2002 - 5 AZB 25/01
    Eine Rechtsnachfolge liegt vor, wenn die Rechte des Gläubigers oder die Pflichten des Schuldners von einer Person auf eine andere übergehen (BAG 11. November 1986 - 3 AZR 186/85 - BAGE 53, 317, 320).
  • BGH, 02.04.2009 - IX ZB 182/08

    Eröffnung des ordentlichen Rechtswegs für die Anfechtungsklage eines

    Eine solche liegt nur dann vor, wenn die Pflichten des Schuldners oder die Rechte des Gläubigers kraft Gesetzes oder Rechtsgeschäfts von einer Person auf eine andere übergehen (Schwab/Weth/Walker, aaO § 3 Rn. 4; BAG, Beschl. v. 20. März 2002 - 5 AZB 25/01, ZIP 2002, 992).

    Eine Rechtsnachfolge ist schließlich nicht gegeben, wenn die Bundesanstalt für Arbeit Konkursausfallgeld für die Arbeitnehmer gezahlt hat und die persönlich haftenden Gesellschafter der Arbeitgeberin auf Schadensersatz aus § 826 BGB in Anspruch nimmt, weil diese vorsätzlich verspätet den Konkursantrag gestellt hätten (BAG, Beschl. v. 20. März 2002 - 5 AZB 25/01, aaO S. 992).

    Auch dieser Schadensersatzanspruch ist nicht mit den Ansprüchen der Arbeitnehmer aus § 611 BGB identisch (BAG, Beschl. v. 20. März 2002 - 5 AZB 25/01, aaO).

  • LAG Hamm, 06.10.2005 - 2 Ta 899/04

    Arbeitsrechtsweg bei deliktischem Anspruch des Arbeitnehmers gegen

    Damit macht der Kläger einen eigenen aus dem Arbeitsverhältnis resultierenden Schadensersatzanspruch geltend, der sich im Wege der Durchgriffshaftung gegen den Beklagten als Geschäftsführer der Insolvenzschuldnerin richtet (vgl. dazu BAG vom 20.03.2002 - 5 AZB 25/01 NZA 2002, 695).
  • SG Aachen, 13.08.2004 - S 11 RJ 14/02

    Rentenversicherung

    Zur Durchsetzung eines Anspruchs zivilrechtlicher Natur dürfen Verwaltungsträger sich nicht der Rechtsform des Verwaltungsakts bedienen, sondern müssen im Wege einer zivilgerichtlichen Klage gegen den Schuldner vorgehen (auf sozialrechtlichem Gebiet etwa SG Hildesheim, Urteil vom 18.09.2001 - S 2 KR 53/98, Breithaupt 2002, S. 10 ff; Engelmann, in: von Wulffen, SGB X, 4. Aufl., § 31, Rn 23; vgl. weiter auch BAG, Beschluss vom 20.03.2002 - 5 AZB 25/01, BB 2002, 1427 f; OLG Stuttgart, Urteil vom 12.11.2003 - 3 U 125/03).
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Rechtsprechung
   LAG Hessen, 16.10.2001 - 9 Ta 375/01   

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https://dejure.org/2001,5853
LAG Hessen, 16.10.2001 - 9 Ta 375/01 (https://dejure.org/2001,5853)
LAG Hessen, Entscheidung vom 16.10.2001 - 9 Ta 375/01 (https://dejure.org/2001,5853)
LAG Hessen, Entscheidung vom 16. Oktober 2001 - 9 Ta 375/01 (https://dejure.org/2001,5853)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gründung einer Strohmannfirma; Umgehung von Arbeitsverträgen; Durchgriffshaftung des Geschäftsführeres einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH); Rechtsmissbrauch; Rechtsweg bei doppelrelevanten Tatsachen

  • Judicialis

    ArbGG § 2 Abs. 1; ; ArbGG § 2 Abs. 3; ; GVG § 17 a

  • rechtsportal.de

    GVG § 17a; ArbGG § 2 Abs. 1 Nr. 3 § 3
    Rechtsweg bei Durchgriffshaftung - Gründung eines Scheinunternehmens durch GmbH

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Durchsetzung arbeitsrechtlicher Ansprüche im Wege des Durchgriffs bei rechtsmissbräuchlicher Einschaltung einer Strohmannfirma

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2002, 695 (Ls.)
  • BB 2002, 104
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 20.07.1982 - 3 AZR 446/80

    Mittelbares Arbeitsverhältnis

    Auszug aus LAG Hessen, 16.10.2001 - 9 Ta 375/01
    Eine Durchgriffshaftung kommt auch in Frage bei vertraglichen Konstruktionen, bei denen die Arbeitsleistung nicht ausschließlich unmittelbar dem Vertragspartner des Arbeitnehmers zugute kommt (vgl. BAG, Urteil vom 20.07.1982 - 3 AZR 446/80 - AP § 611 BGB Mittelbares Arbeitsverhältnis Nr. 5; LAG Bremen Urteil vom 9. September 1998 - 2 Sa 55/98 - Juris).

    Das sei jedenfalls dann anzunehmen, wenn die Mittelsmänner unternehmerische Entscheidungen nicht treffen und keinen Gewinn erzielen können (BAG Urteil vom 20. Juli 1982 - 3 AZR 446/80 - EzA § 611 BGB Mittelbares Arbeitsverhältnis Nr. 1; auch LAG Berlin Urteil vom 1. September 1989 - 6 Sa 48/89 - Juris).

  • BAG, 24.04.1996 - 5 AZB 25/95

    Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten - Grundlage der Prüfung

    Auszug aus LAG Hessen, 16.10.2001 - 9 Ta 375/01
    - Juris; BAG Beschluss vom 24. April 1996 -5 AZB 25/95 - EzA § 2 ArbGG 1979 Nr. 31).
  • BAG, 17.06.1999 - 5 AZB 23/98

    Rechtsweg - Arbeitnehmerähnliche Person (Motorrad-Rennfahrerin)

    Auszug aus LAG Hessen, 16.10.2001 - 9 Ta 375/01
    Eine Verweisung des Rechtsstreits in einen anderen Rechtsweg wäre in diesem Fall sinnlos (BAG Beschluss vom 17. Juni 1999 - 5 AZB 23/98 - EzA § 2 ArbGG Nr. 46; BAG Beschluss vom 10. Dezember 1996 - 5 AZB 20/96 - EzA § 2 ArbGG 1979 Nr. 36; BAG Beschluss vom 21. Mai 1996 - 5 AZB 36/94.
  • BAG, 10.12.1996 - 5 AZB 20/96

    Rechtsweg - Vorstandsmitglied eines Vereins

    Auszug aus LAG Hessen, 16.10.2001 - 9 Ta 375/01
    Eine Verweisung des Rechtsstreits in einen anderen Rechtsweg wäre in diesem Fall sinnlos (BAG Beschluss vom 17. Juni 1999 - 5 AZB 23/98 - EzA § 2 ArbGG Nr. 46; BAG Beschluss vom 10. Dezember 1996 - 5 AZB 20/96 - EzA § 2 ArbGG 1979 Nr. 36; BAG Beschluss vom 21. Mai 1996 - 5 AZB 36/94.
  • LAG Berlin, 01.09.1989 - 6 Sa 48/89

    Drittbezogener Personaleinsatz; Personal; Scheingeschäft; Umgehungsgeschäft;

    Auszug aus LAG Hessen, 16.10.2001 - 9 Ta 375/01
    Das sei jedenfalls dann anzunehmen, wenn die Mittelsmänner unternehmerische Entscheidungen nicht treffen und keinen Gewinn erzielen können (BAG Urteil vom 20. Juli 1982 - 3 AZR 446/80 - EzA § 611 BGB Mittelbares Arbeitsverhältnis Nr. 1; auch LAG Berlin Urteil vom 1. September 1989 - 6 Sa 48/89 - Juris).
  • LAG Bremen, 09.09.1998 - 2 Sa 55/98

    Bestehen eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses; Anspruch auf

    Auszug aus LAG Hessen, 16.10.2001 - 9 Ta 375/01
    Eine Durchgriffshaftung kommt auch in Frage bei vertraglichen Konstruktionen, bei denen die Arbeitsleistung nicht ausschließlich unmittelbar dem Vertragspartner des Arbeitnehmers zugute kommt (vgl. BAG, Urteil vom 20.07.1982 - 3 AZR 446/80 - AP § 611 BGB Mittelbares Arbeitsverhältnis Nr. 5; LAG Bremen Urteil vom 9. September 1998 - 2 Sa 55/98 - Juris).
  • BAG, 29.03.2000 - 5 AZB 69/99

    Zuständigkeit der Gerichte für Arbeitssachen bei Inanspruchnahme der

    Auszug aus LAG Hessen, 16.10.2001 - 9 Ta 375/01
    Als Rechtsnachfolge in diesem Sinne kommt auch eine Durchgriffshaftung auf ein Unternehmen in Betracht, das neben der Gesellschaft, die Arbeitgeberin ist, für arbeitsvertragliche Ansprüche haften soll (BAG Beschluss vom 29. März 2000 - 5 AZB 69/99 - Juris).
  • BAG, 11.11.1986 - 3 AZR 186/85

    Zuständigkeit der Gerichte für Arbeitssachen - Ansprüche aus einem Sozialplan -

    Auszug aus LAG Hessen, 16.10.2001 - 9 Ta 375/01
    Der Begriff der Rechtsnachfolge im Sinne von § 3 ArbGG ist nach allgemeiner Meinung in Rechtsprechung und Schrifttum weit auszulegen (vgl. BAG Urteil 11. November 1986 - 3 AZR 186/85 - BAGE 53, 317, 321).
  • BAG, 21.05.1996 - 5 AZB 36/94
    Auszug aus LAG Hessen, 16.10.2001 - 9 Ta 375/01
    Eine Verweisung des Rechtsstreits in einen anderen Rechtsweg wäre in diesem Fall sinnlos (BAG Beschluss vom 17. Juni 1999 - 5 AZB 23/98 - EzA § 2 ArbGG Nr. 46; BAG Beschluss vom 10. Dezember 1996 - 5 AZB 20/96 - EzA § 2 ArbGG 1979 Nr. 36; BAG Beschluss vom 21. Mai 1996 - 5 AZB 36/94.
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