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   BAG, 06.12.2001 - 2 AZR 733/00   

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BAG, 06.12.2001 - 2 AZR 733/00 (https://dejure.org/2001,878)
BAG, Entscheidung vom 06.12.2001 - 2 AZR 733/00 (https://dejure.org/2001,878)
BAG, Entscheidung vom 06. Dezember 2001 - 2 AZR 733/00 (https://dejure.org/2001,878)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com

    Klageänderung - leitender Angestellter - Leiter der Revisionsabteilung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Ordentliche betriebsbedingte Arbeitgeberkündigung; Leiter der zentralen Revision als leitender Angestellter; Sachdienlichkeit zweitinstanzlicher Klageerweiterung; Fehlende Betriebsratsanhörung; Gerichtliches Ermessen; Nachträgliche objektive Klagehäufung; Zugrundelegung ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Arbeitslohn; Betriebsverfassungsrecht; Kündigung; Provision/Umsatzbeteiligung; Schadenersatz; Prozessrecht - Leitende Angestellte; Klageänderung; Ordentliche betriebsbedingte Kündigung; Leiter der zentralen Revision als leitender Angestellter; Sachdienlichkeit ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2002, 816 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (97)Neu Zitiert selbst (17)

  • BAG, 25.10.2001 - 2 AZR 358/00

    Leitender Angestellter - Zentraleinkäufer eines Warenhausunternehmens

    Auszug aus BAG, 06.12.2001 - 2 AZR 733/00
    aa) Dies erfordert die Wahrnehmung typisch unternehmerischer (Teil-) Aufgaben, sodaß grundsätzlich Tätigkeiten aus dem Bereich der wirtschaftlichen, technischen, kaufmännischen, organisatorischen, personellen und wissenschaftlichen Leitung des Unternehmens in Betracht kommen (st. Rspr., vgl. nur BAG 29. Januar 1980 - 1 ABR 45/79 - BAGE 32, 381; Senat 25. Oktober 2001 - 2 AZR 358/00 - nv.).

    bb) Der Einfluß auf die Unternehmensführung kann darin bestehen, daß der leitende Angestellte selbst die Entscheidungen trifft, aber auch darin, daß er kraft seiner Schlüsselposition Voraussetzungen schafft, an denen die Unternehmensleitung schlechterdings nicht vorbeigehen kann (BAG 17. Dezember 1974 - 1 ABR 105/73 - AP BetrVG 1972 § 5 Nr. 7 = EzA BetrVG 1972 § 5 Nr. 15; 19. November 1974 - 1 ABR 20/73 - BAGE 26, 345; 11. Januar 1995 - 7 ABR 33/94 - BAGE 79, 80; Senat 25. Oktober 2001 - 2 AZR 358/00 - nv.).

    dd) Den Tatsachengerichten ist bei der Gesamtwertung der für die Charakterisierung eines leitenden Angestellten maßgebenden Merkmale ein Beurteilungsspielraum einzuräumen (BAG 29. Januar 1980 - 1 ABR 45/79 - BAGE 32, 381, 385; 5. März 1974 - 1 ABR 19/73 - BAGE 26, 39, 59 f.; zuletzt 25. Oktober 2001 aaO).

    § 5 Abs. 4 BetrVG enthält Auslegungsregeln, die in Fällen, in denen die Zuordnung eines Angestellten zum funktionalen Grundtatbestand des § 5 Abs. 3 Satz 2 Nr. 3 BetrVG zweifelhaft bleiben, eine Entscheidungshilfe geben sollen (BT-Drucks. 11/2503 vom 16. Juni 1988 S 25, 30; Senat 25. Oktober 2001 - 2 AZR 358/00 -).

  • BAG, 23.01.1986 - 6 ABR 51/81

    Leitende Angestellte im Ruhrbergbau

    Auszug aus BAG, 06.12.2001 - 2 AZR 733/00
    er muß mit weitgehender Weisungsfreiheit und Selbstbestimmung im Rahmen seines Tätigkeitsbereiches versehen sein (BAG 23. Januar 1986 - 6 ABR 51/81 - BAGE 51, 1) und kraft seiner leitenden Funktion maßgeblichen Einfluß auf die Unternehmensführung ausüben.

    Von welcher Delegationsstufe ab leitende Angestellte im Unternehmen nicht mehr beschäftigt werden, läßt sich nur im jeweiligen Einzelfall bestimmen (BAG 23. Januar 1986 - 6 ABR 51/81 - aaO).

    Der maßgebliche Einfluß fehlt jedenfalls dann, wenn der Angestellte nur bei der rein arbeitstechnischen, vorprogrammierten Durchführung unternehmerischer Entscheidungen eingeschaltet wird, etwa im Rahmen von Aufsichts- oder Überwachungsfunktionen (BAG 19. November 1974 - 1 ABR 20/73 - aaO; 19. November 1974 - 1 ABR 50/73 - BAGE 26, 358; 9. Dezember 1975 - 1 ABR 80/73 - BAGE 27, 374; 23. Januar 1986 - 6 ABR 51/81 - aaO).

    Die "schlichte Vorgesetztenstellung" selbst gegenüber einer größeren Zahl unterstellter Arbeitnehmer kann bei fehlender selbständiger Einstellungs- und Entlassungsbefugnis für eine Qualifikation als leitender Angestellter nach § 5 Abs. 3 Satz 2 Nr. 3 BetrVG nicht ausschlaggebend sein (BAG 23. Januar 1986 - 6 ABR 51/81 - aaO).

  • BAG, 29.01.1980 - 1 ABR 45/79

    Begriff der leitenden Angestellten nach § 5 Abs. 3 BetrVG

    Auszug aus BAG, 06.12.2001 - 2 AZR 733/00
    aa) Dies erfordert die Wahrnehmung typisch unternehmerischer (Teil-) Aufgaben, sodaß grundsätzlich Tätigkeiten aus dem Bereich der wirtschaftlichen, technischen, kaufmännischen, organisatorischen, personellen und wissenschaftlichen Leitung des Unternehmens in Betracht kommen (st. Rspr., vgl. nur BAG 29. Januar 1980 - 1 ABR 45/79 - BAGE 32, 381; Senat 25. Oktober 2001 - 2 AZR 358/00 - nv.).

    dd) Den Tatsachengerichten ist bei der Gesamtwertung der für die Charakterisierung eines leitenden Angestellten maßgebenden Merkmale ein Beurteilungsspielraum einzuräumen (BAG 29. Januar 1980 - 1 ABR 45/79 - BAGE 32, 381, 385; 5. März 1974 - 1 ABR 19/73 - BAGE 26, 39, 59 f.; zuletzt 25. Oktober 2001 aaO).

    In der Revisionsinstanz ist nur noch nachzuprüfen, ob der Sachverhalt fehlerfrei festgestellt wurde, die Bewertungsmaßstäbe nicht verkannt sind und die Gesamtwürdigung aller maßgeblichen Punkte vertretbar erscheint (BAG 29. Januar 1980 aaO).

  • BAG, 19.11.1974 - 1 ABR 20/73

    Betriebverfassungsrechtlicher Rechtsstatus - Rechtsschutzinteresse - Leitender

    Auszug aus BAG, 06.12.2001 - 2 AZR 733/00
    bb) Der Einfluß auf die Unternehmensführung kann darin bestehen, daß der leitende Angestellte selbst die Entscheidungen trifft, aber auch darin, daß er kraft seiner Schlüsselposition Voraussetzungen schafft, an denen die Unternehmensleitung schlechterdings nicht vorbeigehen kann (BAG 17. Dezember 1974 - 1 ABR 105/73 - AP BetrVG 1972 § 5 Nr. 7 = EzA BetrVG 1972 § 5 Nr. 15; 19. November 1974 - 1 ABR 20/73 - BAGE 26, 345; 11. Januar 1995 - 7 ABR 33/94 - BAGE 79, 80; Senat 25. Oktober 2001 - 2 AZR 358/00 - nv.).

    Der maßgebliche Einfluß fehlt jedenfalls dann, wenn der Angestellte nur bei der rein arbeitstechnischen, vorprogrammierten Durchführung unternehmerischer Entscheidungen eingeschaltet wird, etwa im Rahmen von Aufsichts- oder Überwachungsfunktionen (BAG 19. November 1974 - 1 ABR 20/73 - aaO; 19. November 1974 - 1 ABR 50/73 - BAGE 26, 358; 9. Dezember 1975 - 1 ABR 80/73 - BAGE 27, 374; 23. Januar 1986 - 6 ABR 51/81 - aaO).

  • BAG, 07.11.1996 - 2 AZR 811/95

    Betriebsbedingte Kündigung

    Auszug aus BAG, 06.12.2001 - 2 AZR 733/00
    Es unterliegt dabei der freien unternehmerischen Entscheidung des Arbeitgebers, das Anforderungsprofil für den jeweiligen Arbeitsplatz festzulegen (BAG 7. November 1996 - 2 AZR 811/95 - AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 82 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 88).
  • BAG, 30.05.1985 - 2 AZR 321/84

    Betriebsbedingte Kündigung eines Hafeneinzelbetriebsarbeiters

    Auszug aus BAG, 06.12.2001 - 2 AZR 733/00
    das Beschäftigungsbedürfnis gerade dort entfallen ist, wo der gekündigte Arbeitnehmer zuletzt eingesetzt war (BAG 30. Mai 1985 - 2 AZR 321/84 - AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 24 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 36).
  • BAG, 17.06.1999 - 2 AZR 522/98

    Betriebsbedingte Kündigung - Unternehmerentscheidung

    Auszug aus BAG, 06.12.2001 - 2 AZR 733/00
    Daher ist es nicht Sache der Arbeitsgerichte, dem Arbeitgeber eine "bessere" oder "richtigere" Unternehmens-/Personalstruktur vorzuschreiben (BAG 17. Juni 1999 - 2 AZR 522/98 - BAGE 92, 61).
  • BAG, 07.02.1985 - 2 AZR 91/84

    Soziale Auswahl - Vergleichbarkeit der Arbeitnehmer

    Auszug aus BAG, 06.12.2001 - 2 AZR 733/00
    Vergleichbar sind solche Arbeitnehmer, die austauschbar sind (BAG 7. Februar 1985 - 2 AZR 91/84 - AP KSchG 1969 § 1 Soziale Auswahl Nr. 9 = EzA KSchG § 1 Soziale Auswahl Nr. 20).
  • BGH, 05.05.1983 - VII ZR 117/82

    Sachdienlichkeit einer Klageänderung im zweiten Rechtszug - Voraussetzungen für

    Auszug aus BAG, 06.12.2001 - 2 AZR 733/00
    Die Sachdienlichkeit ist im allgemeinen erst dann zu verneinen, wenn in der Berufungsinstanz ein völlig neuer Streitstoff in den Rechtsstreit eingeführt wird, bei dessen Beurteilung das Ergebnis der bisherigen Prozeßführung nicht verwertet werden kann (BGH 5. Mai 1983 - VII ZR 117/82 - MDR 1983, 1017; BGH 19. November 1999 - V ZR 321/98 - NJW 2000, 803 jeweils mwN; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann aaO § 263 Rn. 26; Zöller/Gummer aaO § 523 Rn. 8).
  • BAG, 17.12.1974 - 1 ABR 105/73

    Leitender Angestellter - Unternehmerentscheidung - Vorgesetzteneigenschaft

    Auszug aus BAG, 06.12.2001 - 2 AZR 733/00
    bb) Der Einfluß auf die Unternehmensführung kann darin bestehen, daß der leitende Angestellte selbst die Entscheidungen trifft, aber auch darin, daß er kraft seiner Schlüsselposition Voraussetzungen schafft, an denen die Unternehmensleitung schlechterdings nicht vorbeigehen kann (BAG 17. Dezember 1974 - 1 ABR 105/73 - AP BetrVG 1972 § 5 Nr. 7 = EzA BetrVG 1972 § 5 Nr. 15; 19. November 1974 - 1 ABR 20/73 - BAGE 26, 345; 11. Januar 1995 - 7 ABR 33/94 - BAGE 79, 80; Senat 25. Oktober 2001 - 2 AZR 358/00 - nv.).
  • BAG, 05.03.1974 - 1 ABR 19/73

    Charakterisierung eines Angestellten als leitender Angestellter -

  • BAG, 11.01.1995 - 7 ABR 33/94

    Prokuristen als leitende Angestellte

  • BAG, 19.11.1974 - 1 ABR 50/73

    Rechtsschutzinteresse - Betriebsverfassungsrechtlicher Rechtsstatus - Akuter

  • LAG Nürnberg, 18.10.2000 - 4 Sa 52/99

    Arbeitsgerichtsverfahren: Klageerweiterung in der Berufungsinstanz; Leitender

  • BGH, 17.01.1951 - II ZR 16/50

    Prozeßführungsrecht des Ehemannes. Klagänderung

  • BGH, 19.11.1999 - V ZR 321/98

    Fernwärmeleitung als Rechtsmangel eines Grundstücks

  • BAG, 09.12.1975 - 1 ABR 80/73

    Begriff des leitenden Angestellten i.S. des BetrVG

  • LAG Baden-Württemberg, 20.12.2018 - 17 Sa 11/18

    Auskunftsanspruch nach der Datenschutzgrundverordnung EUV 2016/679 - berechtigte

    Voraussetzung für die Wahrnehmung einer unternehmerischen (Teil-)Aufgabe ist, dass dem leitenden Angestellten rechtlich und tatsächlich ein eigener und erheblicher Entscheidungsspielraum zur Verfügung steht, d.h. er muss mit weitgehender Weisungsfreiheit und Selbstbestimmung seinen Tätigkeitsbereich wahrnehmen und kraft seiner leitenden Funktion maßgeblichen Einfluss auf die Unternehmensführung ausüben (BAG, 6. Dezember 2001 - 2 AZR 733/00, Rn. 44, juris).
  • BAG, 25.03.2009 - 7 ABR 2/08

    Leitender Angestellter - Prokura

    Die Würdigung des Beschwerdegerichts ist in der Rechtsbeschwerdeinstanz nur daraufhin überprüfbar, ob der Sachverhalt fehlerfrei festgestellt wurde, die Bewertungsmaßstäbe nicht verkannt sind und die Gesamtwürdigung aller maßgeblichen Punkte vertretbar erscheint (vgl. zur Revision BAG 6. Dezember 2001 - 2 AZR 733/00 - zu B II 3 a dd der Gründe mwN, AP ZPO § 263 Nr. 3 = EzA BetrVG 1972 § 5 Nr. 65).

    er muss mit weitgehender Weisungsfreiheit und Selbstbestimmung seinen Tätigkeitsbereich wahrnehmen und kraft seiner leitenden Funktion maßgeblichen Einfluss auf die Unternehmensführung ausüben (BAG 6. Dezember 2001 - 2 AZR 733/00 - zu B II 3 a aa der Gründe, AP ZPO § 263 Nr. 3 = EzA BetrVG 1972 § 5 Nr. 65).

    Der maßgebliche Einfluss fehlt jedenfalls dann, wenn der Angestellte nur bei der reinen arbeitstechnischen, vorbestimmten Durchführung unternehmerischer Entscheidungen eingeschaltet wird, etwa im Rahmen von Aufsichts- oder Überwachungsfunktionen (BAG 6. Dezember 2001 - 2 AZR 733/00 - zu B II 3 a cc der Gründe mwN, aaO.).

  • BAG, 05.05.2010 - 7 ABR 97/08

    Leitender Angestellter - Chefarzt - Einfluss auf die Unternehmensführung

    § 5 Abs. 3 Satz 2 BetrVG stellt zwingendes Recht dar (BAG 6. Dezember 2001 - 2 AZR 733/00 - zu B II 3 b aa der Gründe, AP ZPO § 263 Nr. 3 = EzA BetrVG 1972 § 5 Nr. 65).

    Soweit die Rechtsbeschwerde die Gestaltung und Höhe das Gehaltes des Beteiligten zu 3) als Argument anführt, kommt es darauf nur in Zweifelsfällen nach der Auslegungsregel in § 5 Abs. 4 Nr. 3 BetrVG an (BAG 6. Dezember 2001 - 2 AZR 733/00 - zu B II 3 b ee der Gründe, aaO) .

    Eine "schlichte Vorgesetztenstellung" ist für eine Qualifikation als leitender Angestellter nach § 5 Abs. 3 Satz 2 Nr. 3 BetrVG nicht ausschlaggebend (vgl. BAG 6. Dezember 2001 - 2 AZR 733/00 - zu B II 3 b aa der Gründe, AP ZPO § 263 Nr. 3 = EzA BetrVG 1972 § 5 Nr. 65).

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Rechtsprechung
   BAG, 13.12.2001 - 6 AZR 127/00   

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https://dejure.org/2001,4742
BAG, 13.12.2001 - 6 AZR 127/00 (https://dejure.org/2001,4742)
BAG, Entscheidung vom 13.12.2001 - 6 AZR 127/00 (https://dejure.org/2001,4742)
BAG, Entscheidung vom 13. Dezember 2001 - 6 AZR 127/00 (https://dejure.org/2001,4742)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com

    Musikschullehrer - Ferienüberhang - Überstunden - Wiedereinsetzung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Fristversäumung wegen unverschuldete Verzögerungen bei der Briefbeförderung; Wiedereinsetzungantrag innerhalb von zwei Wochen nach Kenntnis von dem verspäteten Eingang der Revisionsschrift ; Geltendmachung von Zahlungsansprüche gegen einen Arbeitgeber des öffentlichen ...

  • rechtsportal.de

    Tarifauslegung; Urlaub; Prozessrecht - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, Zulässigkeit einer Feststellungsklage trotz Bezifferbarkeit; Elementenfeststellung; Arbeitszeit eines Musikschullehrers; Berechnung des sog. Ferienüberhangs; Überstunden; Verminderung des ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2002, 816 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 13.02.1992 - 6 AZR 149/90

    Durchschnitt der Arbeitszeit von Musikschullehrern

    Auszug aus BAG, 13.12.2001 - 6 AZR 127/00
    bb) Für die Berechnung des Durchschnitts der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit, die sich auch für die den Sonderregelungen für Angestellte als Lehrkräfte an Musikschulen im Bereich der VKA (SR 2 l II BAT) unterfallenden Angestellten nach § 15 Abs. 1 Satz 2 BAT richtet (BAG 13. Februar 1992 - 6 AZR 149/90 - BAGE 69, 348; 15. Mai 1997 - 6 AZR 170/96 - nv.) ist das gesamte Schuljahr 1997/1998 heranzuziehen.

    Soweit arbeitsvertraglich nichts anderes vereinbart ist, kann der kommunale Arbeitgeber demgemäß bei einer während der Schulferien geschlossenen Musikschule in den Grenzen des § 15 Abs. 1 Satz 2 BAT von den Musikschullehrern die Ableistung einer solchen Gesamtzahl von Unterrichtsstunden fordern, wie sie bei einem während der Schulferien durchgehenden Musikschulunterricht anfallen würde (BAG 13. Februar 1992 - 6 AZR 149/90 - aaO; 26. Januar 1995 - 2 AZR 371/94 - BAGE 79, 159).

  • BAG, 30.01.1997 - 6 AZR 784/95

    Abfindung - Auflösung der Beschäftigungsstelle

    Auszug aus BAG, 13.12.2001 - 6 AZR 127/00
    aa) Nach dem Tarifwortlaut, auf den es für die Tarifauslegung zunächst ankommt (st. Rspr. des Bundesarbeitsgerichts, vgl. 30. Januar 1997 - 6 AZR 784/95 - AP TVG § 4 Rationalisierungsschutz Nr. 22 = EzA TVG § 4 Personalabbau Nr. 8), vermindert sich der Urlaub für jeden zusätzlichen arbeitsfreien Tag im Urlaubsjahr um 1/260 des Urlaubs nach § 48 Abs. 1 BAT zuzüglich eines etwaigen Zusatzurlaubs, wenn die durchschnittliche regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit regelmäßig oder dienstplanmäßig im Durchschnitt des Urlaubsjahres auf weniger als fünf Arbeitstage in der Kalenderwoche verteilt ist (§ 48 Abs. 4 Unterabs. 3 Satz 1 BAT).
  • BAG, 19.09.1985 - 6 AZR 460/83

    Referenzprinzip - Tarifvertrag - Lohnausfallprinzip - Urlaubsgeld

    Auszug aus BAG, 13.12.2001 - 6 AZR 127/00
    Einzelne rechtserhebliche Vorfragen, Elemente eines Rechtsverhältnisses oder bloße Grundlagen für die Berechnung eines Anspruchs können allerdings dann nicht zum Inhalt einer Feststellungsklage erhoben werden, wenn daraus keine anderen Ansprüche erwachsen als diejenigen Ansprüche, die mit gesonderter Leistungs- oder Feststellungsklage geltend gemacht werden (vgl. BAG 19. September 1985 - 6 AZR 460/83 - BAGE 49, 370).
  • BVerfG, 25.09.2000 - 1 BvR 2104/99

    Verletzung rechtlichen Gehörs wegen Zurückweisung der Wiedereinsetzung in

    Auszug aus BAG, 13.12.2001 - 6 AZR 127/00
    Bei der Entscheidung über die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand dürfen Verzögerungen der Briefbeförderung oder -zustellung durch die Deutsche Post AG einer Partei nicht als Verschulden angerechnet werden, wenn diese das zu befördernde Schriftstück ordnungsgemäß und so rechtzeitig zur Post gegeben hat, daß es nach den organisatorischen und betrieblichen Vorkehrungen den Empfänger bei normalem Verlauf der Dinge fristgerecht erreichen konnte (st. Rspr. des Bundesverfassungsgerichts, vgl. BVerfG 25. September 2000 - 1 BvR 2104/99 - NJW 2001, 1566).
  • BAG, 18.11.1968 - 3 AZR 255/67

    Feststellungsklage - Rechtsverhältnis im ganzen - Folgen eines

    Auszug aus BAG, 13.12.2001 - 6 AZR 127/00
    Schließlich sprechen im Entscheidungsfall auch prozeßwirtschaftliche Erwägungen dafür, den Antrag als zulässig anzusehen (vgl. BAG 18. November 1968 - 3 AZR 255/67 - AP BGB § 242 Ruhegehalt Nr. 134; 1. Juni 1970 - 3 AZR 166/69 - AP BGB § 242 Ruhegehalt Nr. 143).
  • BAG, 05.06.1996 - 10 AZR 610/95

    Wechselschichtzulage im Pflegedienst - Wechselschichtarbeit

    Auszug aus BAG, 13.12.2001 - 6 AZR 127/00
    Entscheidend ist allein, daß der Streit der Parteien über die Voraussetzungen des geltend gemachten Anspruchs durch die gerichtliche Feststellung beseitigt wird (vgl. BAG 5. Juni 1996 - 10 AZR 610/95 - AP BAT § 33 a Nr. 10).
  • BAG, 26.01.1995 - 2 AZR 371/94

    Ferienüberhang bei Musikschullehrern - Änderungskündigung zur Erhöhung der

    Auszug aus BAG, 13.12.2001 - 6 AZR 127/00
    Soweit arbeitsvertraglich nichts anderes vereinbart ist, kann der kommunale Arbeitgeber demgemäß bei einer während der Schulferien geschlossenen Musikschule in den Grenzen des § 15 Abs. 1 Satz 2 BAT von den Musikschullehrern die Ableistung einer solchen Gesamtzahl von Unterrichtsstunden fordern, wie sie bei einem während der Schulferien durchgehenden Musikschulunterricht anfallen würde (BAG 13. Februar 1992 - 6 AZR 149/90 - aaO; 26. Januar 1995 - 2 AZR 371/94 - BAGE 79, 159).
  • BAG, 15.05.1997 - 6 AZR 170/96

    Arbeitszeit: Verteilung der durch Ferienüberhang entstandenen Unterrichtsstunden

    Auszug aus BAG, 13.12.2001 - 6 AZR 127/00
    bb) Für die Berechnung des Durchschnitts der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit, die sich auch für die den Sonderregelungen für Angestellte als Lehrkräfte an Musikschulen im Bereich der VKA (SR 2 l II BAT) unterfallenden Angestellten nach § 15 Abs. 1 Satz 2 BAT richtet (BAG 13. Februar 1992 - 6 AZR 149/90 - BAGE 69, 348; 15. Mai 1997 - 6 AZR 170/96 - nv.) ist das gesamte Schuljahr 1997/1998 heranzuziehen.
  • BAG, 01.06.1970 - 3 AZR 166/69

    Ruhestandsverhältnis - Feststellungsantrag - Elementenstreit - Tarifliche

    Auszug aus BAG, 13.12.2001 - 6 AZR 127/00
    Schließlich sprechen im Entscheidungsfall auch prozeßwirtschaftliche Erwägungen dafür, den Antrag als zulässig anzusehen (vgl. BAG 18. November 1968 - 3 AZR 255/67 - AP BGB § 242 Ruhegehalt Nr. 134; 1. Juni 1970 - 3 AZR 166/69 - AP BGB § 242 Ruhegehalt Nr. 143).
  • LAG Niedersachsen, 19.01.2000 - 9 Sa 341/99

    Siehe dazu Urteil des BAG vom 13.12.2001 - 6 AZR 127/00

    Auszug aus BAG, 13.12.2001 - 6 AZR 127/00
    Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 19. Januar 2000 - 9 Sa 341/99 - aufgehoben.
  • BAG, 10.01.2007 - 5 AZR 84/06

    Ruhen des Arbeitsverhältnisses - AGB-Kontrolle

    Vielmehr geht es, ebenso wie bei der zulässigen Vereinbarung einer "Ferienüberhangsregelung" (vgl. hierzu nur BAG 13. Dezember 2001 - 6 AZR 127/00 - ZTR 2002, 323; 19. Februar 2004 - 6 AZR 211/03 - ZTR 2004, 417), um eine der Arbeitsleistung entsprechende Vergütungszahlung.
  • BAG, 21.02.2013 - 6 AZR 406/11

    Sanierungstarifvertrag - Vergütung für vor Insolvenzeröffnung geleistete sog.

    Die Reichweite der Rechtskraft des angestrebten Urteils unterliegt daher hinsichtlich der einzelnen Klagegründe keinem Zweifel (vgl. BAG 22. Juli 2010 - 8 AZR 1012/08 - Rn. 42, AP AGG § 22 Nr. 2 = EzA AGG § 22 Nr. 2; 13. Dezember 2001 - 6 AZR 127/00 - zu B I 1 a der Gründe, EzBAT BAT SR 2l II Nr. 2 Nr. 10; 4. Mai 1994 - 4 AZR 445/93 - zu I der Gründe, AP TVG § 1 Tarifverträge: Arbeiterwohlfahrt Nr. 1 = EzA BGB § 611 Mehrarbeit Nr. 5) .
  • BAG, 17.05.2011 - 9 AZR 201/10

    Arbeitsbefreiung angestellter Musikschullehrer an beweglichen Ferientagen

    (a) Der Begriff Ferienüberhang bezeichnet den Teil der Schulferien, der den tariflichen Jahresurlaub übersteigt (vgl. BAG 13. Dezember 2001 - 6 AZR 127/00 - zu B I 2 b cc der Gründe, ZTR 2002, 323) .
  • BAG, 09.11.2010 - 1 AZR 147/09

    Mitbestimmung des Personalrats bei der Berechnung des Ferienüberhangs von

    Überstunden fallen danach erst an, wenn die vom Angestellten auf Anordnung des Arbeitgebers im Ausgleichszeitraum von 26 Wochen nach § 15 Abs. 1 Satz 2 BAT geleisteten Arbeitsstunden über die geschuldete regelmäßige Arbeitszeit hinausgehen (BAG 13. Dezember 2001 - 6 AZR 127/00 - zu B I 2 b aa der Gründe, ZTR 2002, 323) .
  • BAG, 10.01.2007 - 5 AZR 115/06

    Ruhen des Arbeitsverhältnisses, AGB-Kontrolle

    Vielmehr geht es, ebenso wie bei der zulässigen Vereinbarung einer "Ferienüberhangsregelung" (vgl. hierzu nur BAG 13. Dezember 2001 - 6 AZR 127/00 -ZTR 2002, 323; 19. Februar 2004 - 6 AZR 211/03 - ZTR 2004, 417), um eine der Arbeitsleistung entsprechende Vergütungszahlung.
  • LAG Berlin-Brandenburg, 30.01.2007 - 12 Sa 2044/06

    Eingruppierung - Krankentransportfahrer - Gleichstellungsabrede -

    Der grundsätzliche Vorrang der Leistungsklage steht dem nicht entgegen, denn eine Zahlungsklage kann immer nur für einen bestimmten Zeitabschnitt zu einer rechtskräftigen Klärung führen, während die gerichtliche Feststellung geeignet ist, den Streit der Parteien über die Voraussetzungen des geltend gemachten Anspruchs zu beseitigen (vgl. BAG vom 13. Dezember 2001, 6 AZR 127/00, ZTR 2002, 323, m.w.Nw.).
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Rechtsprechung
   BAG, 11.12.2001 - 9 AZR 510/00   

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https://dejure.org/2001,2325
BAG, 11.12.2001 - 9 AZR 510/00 (https://dejure.org/2001,2325)
BAG, Entscheidung vom 11.12.2001 - 9 AZR 510/00 (https://dejure.org/2001,2325)
BAG, Entscheidung vom 11. Dezember 2001 - 9 AZR 510/00 (https://dejure.org/2001,2325)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com

    Tarifvertragliche Ausschlußfrist - Klagefrist - schriftliche Ablehnung der Erfüllung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Entgelt aus Annahmeverzug; Auswirkungen einer Kündigungsschutzklage auf den Verfall von Entgeltansprüchen; Voraussetzungen einer schriftlichen Ablehnung einer erhobenen Forderung

  • rechtsportal.de

    Tarifvertragliche Ausschlußfrist; Klagefrist; schriftliche Ablehnung der Erfüllung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2002, 816 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 07.11.1991 - 2 AZR 34/91

    Tarifliche Ausschlußfrist - Klagerücknahme

    Auszug aus BAG, 11.12.2001 - 9 AZR 510/00
    Dabei wird nicht zwischen Klauseln, die eine formlose Geltendmachung erfordern und Klauseln, die eine schriftliche Zahlungsaufforderung vorsehen, unterschieden (vgl. BAG 7. November 1991 - 2 AZR 34/91 - AP TVG § 4 Ausschlußfristen Nr. 114 = EzA TVG § 4 Ausschlußfristen Nr. 93 mwN; 16. Juni 1976 - 5 AZR 224/75 - AP TVG § 4 Ausschlußfristen Nr. 56 = EzA TVG § 4 Ausschlußfristen Nr. 27).

    Sie ist zum einen Prozeßhandlung mit der Wirkung des § 4 Satz 1 KSchG; zum anderen ist sie eine - zulässige - Modalität der schriftlichen Geltendmachung der vom Erfolg der Kündigungsschutzklage abhängigen Lohnansprüche (BAG 7. November 1991 - 2 AZR 34/91 - aaO).

  • BAG, 04.05.1977 - 5 AZR 187/76

    Ausschlußfristen - Fristwahrung durch Erhebung der Kündigungsschutzklage -

    Auszug aus BAG, 11.12.2001 - 9 AZR 510/00
    Insoweit gilt nichts anderes als für eine Klagefrist, deren Lauf erst mit einer "ausdrücklichen" Ablehnung der Arbeitnehmeransprüche beginnen soll (vgl. hierzu BAG 4. Mai 1977 - 5 AZR 187/76 - BAGE 29, 152).

    Das hat der Fünfte Senat des Bundesarbeitsgerichts (4. Mai 1977 - 5 AZR 187/76 - aaO) zu Recht ausgeführt.

  • BAG, 04.12.1997 - 2 AZR 809/96

    Einseitige Ausschlußfristen

    Auszug aus BAG, 11.12.2001 - 9 AZR 510/00
    Ebenso ist für eine Tarifklausel entschieden worden, nach der Ansprüche "schriftlich beim Arbeitgeber und, wenn diese erfolglos bleibt, innerhalb der vorgesehenen Fristen durch Klageerhebung" geltend zu machen sind (BAG 4. Dezember 1997 - 2 AZR 809/96 - BAGE 87, 210).

    e) Dem entspricht es, daß - wie der Zweite Senat im Urteil vom 4. Dezember 1997 (- 2 AZR 809/96 - aaO) zu Recht angenommen hat - im Klageabweisungsantrag allenfalls eine "konkludente" Ablehnung der Zahlungsansprüche liegt.

  • BAG, 19.01.1999 - 9 AZR 679/97

    Annahmeverzug nach Kündigungsrücknahme

    Auszug aus BAG, 11.12.2001 - 9 AZR 510/00
    Eines ausdrücklichen oder wörtlichen Arbeitsangebots des Klägers bedurfte es nicht (st. Rspr. des Bundesarbeitsgerichts vgl. Senat 19. Januar 1999 - 9 AZR 679/97 - BAGE 90, 329).
  • BAG, 16.06.1976 - 5 AZR 224/75

    Ausschlußfristen - Fristwahrung durch Erhebung der Kündigungsschutzklage -

    Auszug aus BAG, 11.12.2001 - 9 AZR 510/00
    Dabei wird nicht zwischen Klauseln, die eine formlose Geltendmachung erfordern und Klauseln, die eine schriftliche Zahlungsaufforderung vorsehen, unterschieden (vgl. BAG 7. November 1991 - 2 AZR 34/91 - AP TVG § 4 Ausschlußfristen Nr. 114 = EzA TVG § 4 Ausschlußfristen Nr. 93 mwN; 16. Juni 1976 - 5 AZR 224/75 - AP TVG § 4 Ausschlußfristen Nr. 56 = EzA TVG § 4 Ausschlußfristen Nr. 27).
  • BAG, 13.09.1984 - 6 AZR 379/81

    Kündigungsschutzklage und tarifliche Ausschlussfrist

    Auszug aus BAG, 11.12.2001 - 9 AZR 510/00
    Das ist für eine Tarifklausel angenommen worden, die den Fristbeginn an die formlose Ablehnung des Arbeitgebers knüpft (BAG 13. September 1984 - 6 AZR 379/81 - BAGE 46, 359).
  • LAG Baden-Württemberg, 02.06.2000 - 16 Sa 19/00

    Tarifliche Ausschlußklausel - § 24 Ziffer 4 MTV Groß- und Außenhandel

    Auszug aus BAG, 11.12.2001 - 9 AZR 510/00
    Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 2. Juni 2000 - 16 Sa 19/00 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 21.05.1987 - 2 AZR 373/86

    Verfall eines Anspruchs auf Arbeitsentgelt wegen Versäumung einer tariflichen

    Auszug aus BAG, 11.12.2001 - 9 AZR 510/00
    Der von ihr herangezogenen Entscheidung vom 21. Mai 1987 (- 2 AZR 373/86 - nv.) liegt eine Verfallklausel zugrunde, die den Beginn der Klagefrist an eine formlose Ablehnung knüpft.
  • BAG, 08.02.1972 - 1 AZR 221/71

    Arbeitsvertrag - Tarifliche Ausschlußklausel - PVV - DeliktischerAnspruch -

    Auszug aus BAG, 11.12.2001 - 9 AZR 510/00
    a) Das Bundesarbeitsgericht geht in ständigen Rechtsprechung davon aus, daß eine Kündigungsschutzklage regelmäßig geeignet ist, den Verfall der Entgeltansprüche zu verhindern, die von dem Ausgang des Kündigungsschutzrechtsstreits abhängen (BAG 8. Februar 1972 - 1 AZR 221/71 - BAGE 24, 116).
  • BAG, 05.04.1995 - 5 AZR 961/93

    Tarifliche Ausschlußfristen

    Auszug aus BAG, 11.12.2001 - 9 AZR 510/00
    Dieses Ziel ist dem Arbeitgeber auch regelmäßig erkennbar (vgl. auch BAG 5. April 1995 - 5 AZR 961/93 - AP TVG § 4 Ausschlußfristen Nr. 130 = EzA TVG § 4 Ausschlußfristen Nr. 111 mwN).
  • BAG, 09.03.2005 - 5 AZR 385/02

    Arbeitszeit, Arbeitsbereitschaft, Überstundenvergütung - Ausschlussfristen

    Mit der Erhebung der Kündigungsschutzklage werden diese Ansprüche wirksam außergerichtlich geltend gemacht (BAG 11. Dezember 2001 - 9 AZR 510/00 - EzA TVG § 4 Ausschlußfristen Nr. 145; 24. August 1999 - 9 AZR 529/97 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Großhandel Nr. 14 = EzA TVG § 4 Großhandel Nr. 5).
  • BAG, 26.04.2006 - 5 AZR 403/05

    Ausschlussfrist

    Eine ausdrückliche schriftliche Ablehnungserklärung ist nicht erforderlich, wenn die Verfallklausel nur eine schriftliche Ablehnung verlangt (Bestätigung von BAG 20. März 1986 - 2 AZR 295/85 - EzA BGB § 615 Nr. 48, zu B II 2 b der Gründe; Aufgabe von BAG 11. Dezember 2001 - 9 AZR 510/00 - EzA TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 145).

    Dabei wird nicht zwischen formlosem und schriftlichem Verlangen unterschieden (BAG 9. August 1990 - 2 AZR 579/89 - AP BGB § 615 Nr. 46 = EzA TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 88, zu B II 2 a der Gründe; 7. November 1991 - 2 AZR 34/91 - AP TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 114 = EzA TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 93, zu B II 2 a aa der Gründe; 11. Dezember 2001 - 9 AZR 510/00 - EzA TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 145, zu II 1 a der Gründe; 10. Juli 2003 - 6 AZR 283/02 - EzA TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 168, zu 6 der Gründe).

    Soweit der Neunte Senat des Bundesarbeitsgerichts im Urteil vom 11. Dezember 2001 (- 9 AZR 510/00 - EzA TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 145) die Auffassung vertreten hat, durch den Klageabweisungsantrag des Arbeitgebers im Kündigungsrechtsstreit werde bei einer zweistufigen Ausschlussfrist die Klagefrist nicht in Lauf gesetzt, wenn hierfür die schriftliche Ablehnung der Ansprüche wegen Annahmeverzugs erforderlich sei, wird hieran nicht festgehalten.

  • BAG, 11.06.2002 - 1 ABR 43/01

    Zustimmungsverweigerung durch Telefax

    Im Urteil vom 11. Dezember 2001 (- 9 AZR 510/00 - EzA TVG § 4 Ausschlußfristen Nr. 145) hat der Neunte Senat lediglich die §§ 133, 153 BGB auf rechtsgeschäftsähnliche Handlungen angewendet.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 23.08.2007 - 11 Sa 368/07

    Tarifauslegung - tarifliche Ausschlussfrist - Wahrung der Schriftform -

    Während noch der 9. Senat des Bundesarbeitsgerichts in seiner Entscheidung vom 11.12.2001 - 9 AZR 510/00 - die Auffassung vertreten habe, dass eine schriftliche Ablehnungserklärung im Sinne einer tarifvertraglichen Ausschlussfrist voraussetze, dass der Arbeitgeber die Annahmeverzugslohnansprüche gesondert schriftlich und missverständlich zurückweise, habe der 5. Senat des Bundesarbeitsgerichts sich der älteren Rechtssprechung des 2. Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 20.03.1986 - 2 AZR 295/85 - angeschlossen.

    Im Übrigen stünde die von ihm vertretende Rechtsansicht in Übereinstimmung mit der bisherigen Rechtssprechung des Bundesarbeitsgerichts im Urteil vom 11.12.2001 - 9 AZR 510/00 -.

    Soweit der Kläger auf die Rechtssprechung des 9. Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 11.12.2001 - 9 AZR 510/00 - (vgl. EzA Nr. 145 zu § 4 TVG Ausschlussfristen) verweist und die Rechtsauffassung des 5. Senats des Bundesarbeitsgerichts im Urteil vom 26.04.2006 - 5 AZR 403/05 - (vgl. AP Nr. 188 zu § 4 TVG Ausschlussfristen) in Frage stellt, folgt die Kammer dieser Rechtsauffassung des Klägers nicht.

    Unter Berücksichtigung der Rechtssprechung des Bundesarbeitsgerichts und zwar sowohl des 5. Senats vom 26.04.2006 - 5 AZR 403/05 - als auch des 9. Senats vom 11.12.2001 - 9 AZR 510/00 - beinhaltet die Kündigungsschutzklage die wirksame Geltendmachung von Ansprüchen aus Annahmeverzug, also vorliegend die Wahrung der Ausschlussfrist des § 15 1. Absatz MTV Feinkeramikindustrie.

  • LAG Rheinland-Pfalz, 23.08.2007 - 11 Sa 367/07

    Tarifauslegung - tarifliche Ausschlussfrist - Wahrung der Schriftform -

    Während noch der 9. Senat des Bundesarbeitsgerichts in seiner Entscheidung vom 11.12.2001 - 9 AZR 510/00 - die Auffassung vertreten habe, dass eine schriftliche Ablehnungserklärung im Sinne einer tarifvertraglichen Ausschlussfrist voraussetze, dass der Arbeitgeber die Annahmeverzugslohnansprüche gesondert schriftlich und missverständlich zurückweise, habe der 5. Senat des Bundesarbeitsgerichts sich der älteren Rechtssprechung des 2. Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 20.03.1986 - 2 AZR 295/85 - angeschlossen.

    Im Übrigen stünde die von ihm vertretende Rechtsansicht in Übereinstimmung mit der bisherigen Rechtssprechung des Bundesarbeitsgerichts im Urteil vom 11.12.2001 - 9 AZR 510/00 -.

    Soweit der Kläger auf die Rechtssprechung des 9. Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 11.12.2001 - 9 AZR 510/00 - (vgl. EzA Nr. 145 zu § 4 TVG Ausschlussfristen) verweist und die Rechtsauffassung des 5. Senats des Bundesarbeitsgerichts im Urteil vom 26.04.2006 - 5 AZR 403/05 - (vgl. AP Nr. 188 zu § 4 TVG Ausschlussfristen) in Frage stellt, folgt die Kammer dieser Rechtsauffassung des Klägers nicht.

    Unter Berücksichtigung der Rechtssprechung des Bundesarbeitsgerichts und zwar sowohl des 5. Senats vom 26.04.2006 - 5 AZR 403/05 - als auch des 9. Senats vom 11.12.2001 - 9 AZR 510/00 - beinhaltet die Kündigungsschutzklage die wirksame Geltendmachung von Ansprüchen aus Annahmeverzug, also vorliegend die Wahrung der Ausschlussfrist des § 15 1. Absatz MTV Feinkeramikindustrie.

  • BAG, 14.12.2005 - 10 AZR 70/05

    Tarifliche Ausschlussfristen - Kündigungsschutzklage

    Die Erhebung einer Kündigungsschutzklage ist nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts grundsätzlich geeignet, die in Ausschlussfristenregelungen vorgesehene schriftliche außergerichtliche Geltendmachung zu erfüllen, soweit Ansprüche betroffen sind, die vom Ausgang des Kündigungsschutzverfahrens abhängen (vgl. nur 11. Dezember 2001 - 9 AZR 510/00 - EzA TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 145 mwN).
  • BAG, 09.03.2005 - 5 AZR 479/02

    Arbeitszeit, Arbeitsbereitschaft, Überstundenvergütung, Ausschlussfristen

    Mit der Erhebung der Kündigungsschutzklage werden diese Ansprüche wirksam außergerichtlich geltend gemacht (BAG 11. Dezember 2001 - 9 AZR 510/00 - EzA TVG § 4 Ausschlußfristen Nr. 145; 24. August 1999 - 9 AZR 529/97 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Großhandel Nr. 14 = EzA TVG § 4 Großhandel Nr. 5).
  • BAG, 13.02.2003 - 8 AZR 236/02

    Ausschlußfrist und Betriebsübergang

    Sie ist zum einen Prozeßhandlung mit der Wirkung des § 4 Satz 1 KSchG; zum anderen ist sie eine zulässige Modalität der schriftlichen Geltendmachung der vom Erfolg der Kündigungsschutzklage abhängigen Lohnansprüche (BAG 11. Dezember 2001 - 9 AZR 510/00 - EzA TVG § 4 Ausschlußfristen Nr. 145; 7. November 1991 - 2 AZR 34/91 - AP TVG § 4 Ausschlußfristen Nr. 114 = EzA TVG § 4 Ausschlußfristen Nr. 93).
  • BAG, 17.11.2009 - 9 AZR 745/08

    Ausschlussfrist - gerichtliche Geltendmachung

    Die Erhebung einer Kündigungsschutzklage ist nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts grundsätzlich geeignet, die in Ausschlussfristenregelungen vorgesehene außergerichtliche Geltendmachung zu erfüllen, soweit Ansprüche betroffen sind, die vom Ausgang des Kündigungsschutzverfahrens abhängen (vgl. BAG 11. Februar 2009 - 5 AZR 168/08 - Rn. 17, AP TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 192 = EzA TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 195; 14. Dezember 2005 - 10 AZR 70/05 - Rn. 24, BAGE 116, 307; 5. November 2003 - 5 AZR 562/02 - zu III 1 der Gründe, AP BGB § 615 Nr. 106 = EzA BGB 2002 § 615 Nr. 2; 10. Juli 2003 - 6 AZR 283/02 - zu 6 der Gründe, EzA TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 168; 11. Dezember 2001 - 9 AZR 510/00 - zu II 1 a der Gründe, EzA TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 145).
  • LAG Köln, 07.05.2007 - 2 Sa 69/07

    Zweistufige Verfallsfrist; Aussetzung

    Dabei ist zunächst davon auszugehen, dass die erste Stufe der Verfallfrist, die Geltendmachung gegenüber dem Vertragspartner in der Erhebung der Kündigungsschutzklage liegt (ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts z. B. BAG vom 11.12.2001 - 9 AZR 510/00 - m. w. N.).
  • LAG Baden-Württemberg, 03.05.2004 - 15 Sa 15/04

    Fälligkeit des dem Handlungshelfer zukommenden Gehalts (§64 Satz 1 HGB);

  • LAG Köln, 05.12.2007 - 8 Sa 1073/07

    Annahmeverzugsanspruch nach außerordentlicher Kündigung; Wahrung tariflicher

  • LAG Düsseldorf, 20.04.2005 - 12 Sa 219/05

    Anspruchsverfall nach § 22 des (allgemeinverbindlichen) RTV-Gebäudereinigung,

  • LAG Rheinland-Pfalz, 19.07.2006 - 9 Sa 198/06

    Ausschlussfrist: Dreimonatige Frist für die gerichtliche Geltendmachung eines

  • LAG Berlin, 18.03.2004 - 10 Sa 2540/03

    Anspruch auf Zahlung einer Vergütung nach Ausspruch der Kündigung; Bestimmung der

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Rechtsprechung
   BAG, 15.11.2001 - 8 AZR 271/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,4501
BAG, 15.11.2001 - 8 AZR 271/01 (https://dejure.org/2001,4501)
BAG, Entscheidung vom 15.11.2001 - 8 AZR 271/01 (https://dejure.org/2001,4501)
BAG, Entscheidung vom 15. November 2001 - 8 AZR 271/01 (https://dejure.org/2001,4501)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Eingruppierung einer Kassiererin im Einzelhandel - Differenzierung zwischen eingesetzten Kassentypen - Tatsächlich ausgeübte Tätigkeit - Erweiterte Fachkenntnis und größere Verantwortung - Tarifliche Beispieltätigkeit - Begriff des Verbrauchermarktes

  • rechtsportal.de

    Eingruppierung einer Kassiererin im Einzelhandel

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2002, 816 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 08.02.1984 - 4 AZR 158/83

    Vergütungsmerkmale: Beispiele - Kassierer an Verbrauchermarktkassen im

    Auszug aus BAG, 15.11.2001 - 8 AZR 271/01
    Durch solche Tätigkeitsbeispiele legen die Tarifvertragsparteien fest, daß diese Tätigkeiten den allgemeinen Tätigkeitsmerkmalen der betreffenden Beschäftigungs- oder Vergütungsgruppe entsprechen ( BAG, ständige Rechtsprechung, 8. Februar 1984 - 4 AZR 158/83 - BAGE 45, 121 mwN ).

    Das Bundesarbeitsgericht hat dies bereits in zwei früheren Urteilen bejaht ( 8. Februar 1984 - 4 AZR 158/83 - BAGE 45, 121 und - 4 AZR 407/83 - nv. ).

    Nach diesen Grundsätzen hat das Bundesarbeitsgericht den Verbrauchermarkt als ein Ladengeschäft des Einzelhandels verstanden, das eine Verkaufsfläche von mindestens 1.000 qm aufweist, sowohl Nahrungs- und Genußmittel als auch andere Waren des kurz- und mittelfristigen Bedarfs (sog. "Non-Food-Bereich") anbietet, vorwiegend als Selbstbedienungsladen geführt wird und verkehrsgünstig mit guter Parkmöglichkeit gelegen ist, zB in Stadtrandlage ( 8. Februar 1984 - 4 AZR 158/83 - und - 4 AZR 407/83 - aaO mwN ).

  • BAG, 08.02.1984 - 4 AZR 407/83
    Auszug aus BAG, 15.11.2001 - 8 AZR 271/01
    Das Bundesarbeitsgericht hat dies bereits in zwei früheren Urteilen bejaht ( 8. Februar 1984 - 4 AZR 158/83 - BAGE 45, 121 und - 4 AZR 407/83 - nv. ).

    Nach diesen Grundsätzen hat das Bundesarbeitsgericht den Verbrauchermarkt als ein Ladengeschäft des Einzelhandels verstanden, das eine Verkaufsfläche von mindestens 1.000 qm aufweist, sowohl Nahrungs- und Genußmittel als auch andere Waren des kurz- und mittelfristigen Bedarfs (sog. "Non-Food-Bereich") anbietet, vorwiegend als Selbstbedienungsladen geführt wird und verkehrsgünstig mit guter Parkmöglichkeit gelegen ist, zB in Stadtrandlage ( 8. Februar 1984 - 4 AZR 158/83 - und - 4 AZR 407/83 - aaO mwN ).

  • BAG, 16.05.1995 - 3 AZR 395/94

    Prämienberechnung bei Tariflohnerhöhungen

    Auszug aus BAG, 15.11.2001 - 8 AZR 271/01
    Auch die Praktikabilität denkbarer Auslegungsergebnisse ist zu berücksichtigen, wobei im Zweifel derjenigen Tarifauslegung der Vorzug gebührt, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt ( BAG, ständige Rechtsprechung, 5. Oktober 1999 - 4 AZR 578/98 - AP TVG § 4 Verdienstsicherung Nr. 15 = EzA TVG § 4 Verdienstsicherung Nr. 8, zu I 2 a der Gründe; 25. Oktober 1995 - 4 AZR 478/94 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Einzelhandel Nr. 57 = EzA TVG § 4 Ausschlußfristen Nr. 116, zu I 1 c aa der Gründe; 16. Mai 1995 - 3 AZR 395/94 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Papierindustrie Nr. 10 = EzA TVG § 1 Auslegung Nr. 29, zu I 1 der Gründe; 20. April 1994 - 10 AZR 276/93 - AP BAT §§ 22, 23 Zulagen Nr. 11, zu II 1 der Gründe; 13. Juni 1991 - 6 AZR 9/89 - BAGE 68, 94, 99 [BAG 13.06.1991 - 6 AZR 9/89] jeweils mwN ).
  • BAG, 25.10.1995 - 4 AZR 478/94

    Umfang einer tarifvertraglichen Ausschlußfrist

    Auszug aus BAG, 15.11.2001 - 8 AZR 271/01
    Auch die Praktikabilität denkbarer Auslegungsergebnisse ist zu berücksichtigen, wobei im Zweifel derjenigen Tarifauslegung der Vorzug gebührt, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt ( BAG, ständige Rechtsprechung, 5. Oktober 1999 - 4 AZR 578/98 - AP TVG § 4 Verdienstsicherung Nr. 15 = EzA TVG § 4 Verdienstsicherung Nr. 8, zu I 2 a der Gründe; 25. Oktober 1995 - 4 AZR 478/94 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Einzelhandel Nr. 57 = EzA TVG § 4 Ausschlußfristen Nr. 116, zu I 1 c aa der Gründe; 16. Mai 1995 - 3 AZR 395/94 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Papierindustrie Nr. 10 = EzA TVG § 1 Auslegung Nr. 29, zu I 1 der Gründe; 20. April 1994 - 10 AZR 276/93 - AP BAT §§ 22, 23 Zulagen Nr. 11, zu II 1 der Gründe; 13. Juni 1991 - 6 AZR 9/89 - BAGE 68, 94, 99 [BAG 13.06.1991 - 6 AZR 9/89] jeweils mwN ).
  • BAG, 13.06.1991 - 6 AZR 9/89

    Auswärtige Ausbildung eines Azubi im öffentlichen Dienst

    Auszug aus BAG, 15.11.2001 - 8 AZR 271/01
    Auch die Praktikabilität denkbarer Auslegungsergebnisse ist zu berücksichtigen, wobei im Zweifel derjenigen Tarifauslegung der Vorzug gebührt, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt ( BAG, ständige Rechtsprechung, 5. Oktober 1999 - 4 AZR 578/98 - AP TVG § 4 Verdienstsicherung Nr. 15 = EzA TVG § 4 Verdienstsicherung Nr. 8, zu I 2 a der Gründe; 25. Oktober 1995 - 4 AZR 478/94 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Einzelhandel Nr. 57 = EzA TVG § 4 Ausschlußfristen Nr. 116, zu I 1 c aa der Gründe; 16. Mai 1995 - 3 AZR 395/94 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Papierindustrie Nr. 10 = EzA TVG § 1 Auslegung Nr. 29, zu I 1 der Gründe; 20. April 1994 - 10 AZR 276/93 - AP BAT §§ 22, 23 Zulagen Nr. 11, zu II 1 der Gründe; 13. Juni 1991 - 6 AZR 9/89 - BAGE 68, 94, 99 [BAG 13.06.1991 - 6 AZR 9/89] jeweils mwN ).
  • BAG, 05.10.1999 - 4 AZR 578/98

    Tarifliche Alterssicherung und zusätzliche Pausenvergütung

    Auszug aus BAG, 15.11.2001 - 8 AZR 271/01
    Auch die Praktikabilität denkbarer Auslegungsergebnisse ist zu berücksichtigen, wobei im Zweifel derjenigen Tarifauslegung der Vorzug gebührt, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt ( BAG, ständige Rechtsprechung, 5. Oktober 1999 - 4 AZR 578/98 - AP TVG § 4 Verdienstsicherung Nr. 15 = EzA TVG § 4 Verdienstsicherung Nr. 8, zu I 2 a der Gründe; 25. Oktober 1995 - 4 AZR 478/94 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Einzelhandel Nr. 57 = EzA TVG § 4 Ausschlußfristen Nr. 116, zu I 1 c aa der Gründe; 16. Mai 1995 - 3 AZR 395/94 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Papierindustrie Nr. 10 = EzA TVG § 1 Auslegung Nr. 29, zu I 1 der Gründe; 20. April 1994 - 10 AZR 276/93 - AP BAT §§ 22, 23 Zulagen Nr. 11, zu II 1 der Gründe; 13. Juni 1991 - 6 AZR 9/89 - BAGE 68, 94, 99 [BAG 13.06.1991 - 6 AZR 9/89] jeweils mwN ).
  • BAG, 20.04.1994 - 10 AZR 276/93

    Heimzulage für Angestellte im Sozial- und Erziehungsdienst

    Auszug aus BAG, 15.11.2001 - 8 AZR 271/01
    Auch die Praktikabilität denkbarer Auslegungsergebnisse ist zu berücksichtigen, wobei im Zweifel derjenigen Tarifauslegung der Vorzug gebührt, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt ( BAG, ständige Rechtsprechung, 5. Oktober 1999 - 4 AZR 578/98 - AP TVG § 4 Verdienstsicherung Nr. 15 = EzA TVG § 4 Verdienstsicherung Nr. 8, zu I 2 a der Gründe; 25. Oktober 1995 - 4 AZR 478/94 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Einzelhandel Nr. 57 = EzA TVG § 4 Ausschlußfristen Nr. 116, zu I 1 c aa der Gründe; 16. Mai 1995 - 3 AZR 395/94 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Papierindustrie Nr. 10 = EzA TVG § 1 Auslegung Nr. 29, zu I 1 der Gründe; 20. April 1994 - 10 AZR 276/93 - AP BAT §§ 22, 23 Zulagen Nr. 11, zu II 1 der Gründe; 13. Juni 1991 - 6 AZR 9/89 - BAGE 68, 94, 99 [BAG 13.06.1991 - 6 AZR 9/89] jeweils mwN ).
  • BAG, 05.11.1963 - 5 AZR 136/63

    Bezugnahme auf Tarifvertrag und Ausschlußfrist

    Auszug aus BAG, 15.11.2001 - 8 AZR 271/01
    Es kann dahinstehen, ob das Verwaltungsbüro des Betriebs G der Beklagten eine "geeignete Stelle" iSv. § 17 Ziff. 4 MTV ist ( in dem Urteil vom 5. November 1963 - 5 AZR 136/63 - AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 1 hat das Bundesarbeitsgericht eine "Personalverwaltung" ausdrücklich als geeignete Stelle zur Auslage des Tarifvertrags iSd. § 7 TVG aF jetzt: § 8 TVG bezeichnet ).
  • BAG, 11.11.1998 - 5 AZR 63/98

    Tarifliche Ausschlußfrist

    Auszug aus BAG, 15.11.2001 - 8 AZR 271/01
    Dies hätte den freihändigen und ohne weitere Bemühungen Dritter möglichen Zugang zum Tarifvertrag bedeutet; davon ist ohne nähere Darlegungen bei einer Einsichtnahmemöglichkeit im Verwaltungsbüro nicht auszugehen ( BAG 11. November 1998 - 5 AZR 63/98 - AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 8 = EzA TVG § 4 Ausschlußfristen Nr. 128 ).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 18.01.2001 - 6 Sa 1084/00

    Eingruppierung in die richtige Vergütungsgruppe des Gehaltstarifvertrages im

    Auszug aus BAG, 15.11.2001 - 8 AZR 271/01
    Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 18. Januar 2001 - 6 Sa 1084/00 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 17.04.2003 - 8 AZR 482/01

    Eingruppierung einer Kassiererin in einem Verbrauchermarkt

    Nach diesen Grundsätzen sei ein Verbrauchermarkt ein Ladengeschäft des Einzelhandels, das eine Verkaufsfläche von mindestens 1.000 qm aufweise, sowohl Nahrungs- und Genußmittel als auch andere Waren des kurz- und mittelfristigen Bedarfs (sog. Non-Food-Bereich) anbiete, vorwiegend als Selbstbedienungsladen geführt werde und verkehrsgünstig mit guter Parkmöglichkeit gelegen sei, zB in Stadtrandlage (Senat 15. November 2001 - 8 AZR 271/01 - BAG 8. Februar 1984 - 4 AZR 158/83 - aaO; 8. Februar 1984 - 4 AZR 407/83 - 9. Dezember 1987 - 4 AZR 461/87 -).
  • LAG Baden-Württemberg, 12.03.2009 - 16 TaBV 5/08

    Eingruppierung einer Kassiererin - Auslegung des Begriffs Verbrauchermarkt

    "Das I.-E. W. ist ein Verbrauchermarkt im Sinne des Manteltarifvertrages Einzelhandel Baden-Württemberg (vergl. Entscheidung des BAG vom 15.11 2001, Az 8 AZR 271/01) und wird als Selbstbedienungsladen geführt.

    Nach der Rechtsprechung des BAG (BAG, Urteile vom 08.02.1984, 4 AZR 158/83; vom 15.11.2001, 8 AZR 271/01; vom 17.04.2003, 8 AZR 482/01) ist der tarifliche Begriff des Verbrauchermarkts der Auslegung zugänglich und damit justiziabel.

  • LAG Baden-Württemberg, 21.02.2008 - 6 Sa 46/07

    Begriff des Verbrauchermarkts (hier: Einrichtungshaus)

    Nach der Rechtsprechung des BAG (BAG vom 08.02.1984 - 4 AZR 158/83, BAG vom 15.11.2001 - 8 AZR 271/01, BAG vom 17.04.2003 - 8 AZR 482/01) ist der tarifliche Begriff des Verbrauchermarkts der Auslegung zugänglich und damit justiziabel.
  • ArbG Mannheim, 08.04.2008 - 8 BV 27/07

    Tarifauslegung - Zur Einordnung eines Einrichtungshauses als Verbrauchermarkt

    "Das Einrichtungshaus W. ist ein Verbrauchermarkt im Sinne des Manteltarifvertrages Einzelhandel Baden-Württemberg (vergl. Entscheidung des BAG vom 15.11.2001, Az.: 8 AZR 271/01) und wird als Selbstbedienungsladen geführt.
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