Weitere Entscheidung unten: LAG Hamm, 30.01.2002

Rechtsprechung
   BVerfG, 31.01.2002 - 1 BvR 2027/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,4312
BVerfG, 31.01.2002 - 1 BvR 2027/01 (https://dejure.org/2002,4312)
BVerfG, Entscheidung vom 31.01.2002 - 1 BvR 2027/01 (https://dejure.org/2002,4312)
BVerfG, Entscheidung vom 31. Januar 2002 - 1 BvR 2027/01 (https://dejure.org/2002,4312)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde - Verkündung - Schriftform des Urteils - Urteilsgründe - Verspätete Urteilsbegründung

  • Judicialis

    BVerfGG § 93 b; ; BVerfGG § 93 c; ; BRAGO § 113 Abs. 2 Satz 3; ; GG Art. 2 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 20 Abs. 2, Art. 2 Abs. 1
    Verspätete Abfassung eines arbeitsgerichtlichen Urteils

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2002, 998
  • NJ 2002, 253
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 26.03.2001 - 1 BvR 383/00

    Urteilsbegründungspflicht im arbeitsgerichtlichen

    Auszug aus BVerfG, 31.01.2002 - 1 BvR 2027/01
    Zur Begründung beruft er sich auf die Entscheidung der 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 26. März 2001 - 1 BvR 383/00 - (NZA 2001, S. 982).

    Wegen der weiteren Begründung wird verwiesen auf den Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 26. März 2001 - 1 BvR 383/00 - (AP Nr. 33 zu Art. 20 GG = NZA 2001, S. 982).

  • BVerfG, 20.04.1982 - 2 BvL 26/81

    Anwaltsverschulden

    Auszug aus BVerfG, 31.01.2002 - 1 BvR 2027/01
    Gleichzeitig gebietet die aus dem Rechtsstaatsprinzip abgeleitete Pflicht zur Gewährung wirkungsvollen Rechtsschutzes und zur Herstellung von Rechtssicherheit, dass strittige Rechtsverhältnisse in angemessener Zeit geklärt werden (vgl. BVerfGE 60, 253 ; 88, 118 ).
  • BVerfG, 02.03.1993 - 1 BvR 249/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend die formellen Anforderungen an einen Antrag auf

    Auszug aus BVerfG, 31.01.2002 - 1 BvR 2027/01
    Gleichzeitig gebietet die aus dem Rechtsstaatsprinzip abgeleitete Pflicht zur Gewährung wirkungsvollen Rechtsschutzes und zur Herstellung von Rechtssicherheit, dass strittige Rechtsverhältnisse in angemessener Zeit geklärt werden (vgl. BVerfGE 60, 253 ; 88, 118 ).
  • BVerfG, 14.05.1985 - 1 BvR 370/84

    Verfassungsrechtlich unzumutbare Erschwerung des Zugangs zu Gericht

    Auszug aus BVerfG, 31.01.2002 - 1 BvR 2027/01
    Der Anspruch auf Gewährung wirkungsvollen Rechtsschutzes verbietet es den Gerichten, den Parteien den Zugang zu einer in der Verfahrensordnung eingeräumten Instanz in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht zu rechtfertigender Weise zu erschweren (vgl. BVerfGE 41, 23 ; 69, 381 ).
  • BVerfG, 16.12.1975 - 2 BvR 854/75

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung von Wiedereinsetzung in den

    Auszug aus BVerfG, 31.01.2002 - 1 BvR 2027/01
    Der Anspruch auf Gewährung wirkungsvollen Rechtsschutzes verbietet es den Gerichten, den Parteien den Zugang zu einer in der Verfahrensordnung eingeräumten Instanz in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht zu rechtfertigender Weise zu erschweren (vgl. BVerfGE 41, 23 ; 69, 381 ).
  • BAG, 01.10.2003 - 1 ABN 62/01

    Nichtzulassungsbeschwerde bei verspäteten Entscheidungsgründen

    Solange dieser Rechtszustand besteht, hat die unterlegene Seite deshalb die Möglichkeit, nach Ablauf der Fünf-Monats-Frist unmittelbar Verfassungsbeschwerde gegen eine bis dahin nicht vollständig mit Gründen versehene Entscheidung eines Landesarbeitsgerichts einzulegen (BVerfG 26. März 2001 - 1 BvR 383/00 - aaO, zu B I 2 c dd der Gründe und seit dem in ständiger Rechtsprechung, vgl. nur 15. November 2001 - 1 BvR 728/01 - EzA ZPO § 551 Nr. 10; - 1 BvR 793/01 - - 1 BvR 794/01 - - 1 BvR 1314/01 - - 1 BvR 1198/01 - - 1 BvR 1633/01 - 31. Januar 2002 - 1 BvR 2027/01 - EzA ZPO § 551 Nr. 11).
  • BVerfG, 27.04.2005 - 1 BvR 2674/04

    Verletzung der Rechtsschutzgarantie (Art 2 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG) durch

    Zur Begründung beruft sie sich auf die Entscheidungen der 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 26. März 2001 - 1 BvR 383/00 - (NZA 2001, S. 982 ff.) und vom 31. Januar 2002 - 1 BvR 2027/01 - (NZA 2002, S. 998).
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Rechtsprechung
   LAG Hamm, 30.01.2002 - 4 Ta 216/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,8243
LAG Hamm, 30.01.2002 - 4 Ta 216/01 (https://dejure.org/2002,8243)
LAG Hamm, Entscheidung vom 30.01.2002 - 4 Ta 216/01 (https://dejure.org/2002,8243)
LAG Hamm, Entscheidung vom 30. Januar 2002 - 4 Ta 216/01 (https://dejure.org/2002,8243)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsanwalt als Verfahrensbeteiligter des Prozesskostenhilfeverfahrens; Antragstellung auf Prozesskostenhilfebewilligung und Beiordnung; Kein Anspruch des Rechtsanwalts auf Beiordnung; Grundsatz der freien Anwaltswahl ; Beschwerderecht des nicht beigeordneten ...

  • Judicialis

    ZPO § 127 Abs. 2

  • rechtsportal.de

    ZPO § 127 Abs. 2
    Kein Beschwerderecht des nicht beigeordneten Korrespondenzanwalts

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2002, 998 (Ls.)
  • NZA-RR 2002, 436
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 26.10.1989 - III ZR 147/88

    Drittbezogenheit von Amtspflichten des Gerichts

    Auszug aus LAG Hamm, 30.01.2002 - 4 Ta 216/01
    Da der Anwalt keinen Anspruch auf seine Beiordnung hat, steht ihm gegen deren Ablehnung grundsätzlich auch kein Beschwerderecht zu (BGH, Urt. v. 26.10.1989 - III ZR 147/88, MDR 1990, 318 = NJW 1990, 836).

    Da er selbst keinen Anspruch auf seine Beiordnung hat, steht ihm gegen deren Ablehnung grundsätzlich auch kein Beschwerderecht zu (BGH v. 26.10.1989 - III ZR 147/88, MDR 1990, 318 = NJW 1990, 836, m.w.N.).

  • OLG Brandenburg, 13.06.1997 - 10 WF 20/97
    Auszug aus LAG Hamm, 30.01.2002 - 4 Ta 216/01
    Bei einem "steckengebliebenen" PKH-Antrag kann dem Antragsteller zwar auch nach Beendigung der Instanz oder des Verfahrens insgesamt Prozeßkostenhilfe gewährt werden, wenn bis zur Beendigung der Instanz oder des Verfahrens die Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung tatsächlich aussichtsreich (OLG Hamm v. 09.12.1996 - 12 WF 219/96, FamRZ 1997, 1018) und ein formgerechter Antrag mit den erforderlichen Belegen eingereicht war (OLG Brandenburg v. 13.06.1997 - 10 WF 20/97, FamRZ 1998, 249), vorliegend mangelt es jedoch an einem Antrag, den Beschwerdeführer als Unterbevollmächtigten beizuordnen.
  • OLG Hamm, 09.12.1996 - 12 WF 219/96
    Auszug aus LAG Hamm, 30.01.2002 - 4 Ta 216/01
    Bei einem "steckengebliebenen" PKH-Antrag kann dem Antragsteller zwar auch nach Beendigung der Instanz oder des Verfahrens insgesamt Prozeßkostenhilfe gewährt werden, wenn bis zur Beendigung der Instanz oder des Verfahrens die Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung tatsächlich aussichtsreich (OLG Hamm v. 09.12.1996 - 12 WF 219/96, FamRZ 1997, 1018) und ein formgerechter Antrag mit den erforderlichen Belegen eingereicht war (OLG Brandenburg v. 13.06.1997 - 10 WF 20/97, FamRZ 1998, 249), vorliegend mangelt es jedoch an einem Antrag, den Beschwerdeführer als Unterbevollmächtigten beizuordnen.
  • BGH, 30.05.1984 - VIII ZR 298/83

    Prozesskostenhilfe für das Prozesskostenhilfeverfahren; Prozesskostenhilfe für

    Auszug aus LAG Hamm, 30.01.2002 - 4 Ta 216/01
    Daraus folgt, daß für das PKH-Prüfungsverfahren weder Prozeßkostenhilfe gewährt noch ein Anwalt beigeordnet werden darf (BGH v. 30.05.1984 - VIII ZR 298/83, MDR 1984, 931 = NJW 1984, 2106; OLG München v. 21.11.1986 - 21 WF 1437/86, MDR 1987, 239).
  • BGH, 19.01.1978 - II ZR 124/76

    Hemmung der Verjährung durch Einreichung eines Armenrechtsgesuchs

    Auszug aus LAG Hamm, 30.01.2002 - 4 Ta 216/01
    Sie stellt als Leistung der staatlichen Daseinsfürsorge und als Bestandteil der Rechtsschutzgewährung eine Einrichtung der Sozialhilfe im Bereich der Rechtspflege dar, die ihre verfassungsrechtliche Legitimation im Gebot des sozialen Rechtsstaates und im allgemeinen Gleichheitssatz findet (BGH v. 19.01.1978 - II ZR 124/76, MDR 1978, 472 = NJW 1978, 938).
  • OLG Braunschweig, 10.10.1995 - 2 WF 104/95

    Beschwerderecht des Rechtsanwalts gegen die Ablehnung seiner nachträglichen

    Auszug aus LAG Hamm, 30.01.2002 - 4 Ta 216/01
    Der Anwalt wird durch die Ablehnung seiner Beiordnung in der Regel nicht in seinen Rechten betroffen, weil ihm sein Gebührenanspruch gegen die Partei erhalten bleibt; ein subjektives Recht auf Beiordnung mit der Folge eines Gebührenanspruchs gegen die Staatskasse hat der Anwalt nicht (OLG Braunschweig v. 10.10.1995 - 2 WF 104/95, OLGR Braunschweig 1995, 286).
  • OLG München, 21.11.1986 - 11 WF 1437/86
    Auszug aus LAG Hamm, 30.01.2002 - 4 Ta 216/01
    Daraus folgt, daß für das PKH-Prüfungsverfahren weder Prozeßkostenhilfe gewährt noch ein Anwalt beigeordnet werden darf (BGH v. 30.05.1984 - VIII ZR 298/83, MDR 1984, 931 = NJW 1984, 2106; OLG München v. 21.11.1986 - 21 WF 1437/86, MDR 1987, 239).
  • LAG Hamm, 31.10.2003 - 4 Ta 567/02

    Beschwerderecht des beigeordneten Rechtsanwalts bei rückwirkender Aufhebung der

    Dies gilt selbst dann, wenn der Anwalt -bspw. als Korrespondenzanwalt- bereits als Prozeßvertreter tätig geworden ist und Gerichtstermine wahrgenommen hat (LAG Hamm v. 30.01.2002 - 4 Ta 216/01, NZA-RR 2002, 436 = NZA 2002, 998; ähnl.
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