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Rechtsprechung
   BAG, 17.01.2002 - 2 AZR 57/01   

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BAG, 17.01.2002 - 2 AZR 57/01 (https://dejure.org/2002,1262)
BAG, Entscheidung vom 17.01.2002 - 2 AZR 57/01 (https://dejure.org/2002,1262)
BAG, Entscheidung vom 17. Januar 2002 - 2 AZR 57/01 (https://dejure.org/2002,1262)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com

    Kündigungsschutzklage - Insolvenz

  • Wolters Kluwer

    Wirksamkeit einer betriebsbedingten Kündigung durch den Insolvenzverwalter; Klage gegen die falsche Partei (Insolvenzschuldnerin statt Insolvenzverwalter); Auflösung eines Gemeinschaftsbetriebs durch Stilllegung; Partei kraft Amtes ; Rubrumsberichtigung ; Klagefrist der ...

  • Deutsche Zeitschrift für Wirtschafts- und Insolvenzrecht (Volltext/Leitsatz/Auszüge)

    Kündigungsschutzklage gegen Insolvenzverwalter als Partei kraft Amtes

  • archive.org PDF

    Kündigungsschutzklage - Insolvenz

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kündigung; Arbeitsvertragsrecht; Prozessrecht; Betriebsübergang - Gemeinschaftsbetrieb; Auflösung durch Insolvenz; Insolvenzverwalter-Partei kraft Amtes; Kündigungsschutzklage gegen insolvente Schuldnerin; Rubrumsberichtigung; verspätete Klagezustellung; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2002, 1412
  • NZA 2002, 999 (Ls.)
  • BB 2003, 209
 
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Wird zitiert von ... (45)Neu Zitiert selbst (12)

  • BAG, 26.08.1999 - 8 AZR 588/98

    Arbeitsverhältnis: gemeinsamer von mehreren juristischen Personen geführter

    Auszug aus BAG, 17.01.2002 - 2 AZR 57/01
    Diese sind im Regelfall hieran mit jeweils ausschließlich eigenen Arbeitnehmern beteiligt (BAG 5. März 1987 aaO; 27. März 1981 - 7 AZR 523/78 - BAGE 37, 1 ff.; 26. August 1999 - 8 AZR 588/98 - nv.).

    § 613 a BGB bildet auch keine Rechtsgrundlage für einen Schuldbeitritt bei fortbestehendem Arbeitsverhältnis zu dem bisherigen Arbeitgeber (BAG 26. August 1999 - 8 AZR 588/98 - nv.).

    Bei einer unveränderten Fortführung des Gesamtbetriebes liegt einer dieser Fälle zwingend vor; denn dann wird auch der Teilbetrieb unverändert fortgeführt, so daß ein Teilbetriebsübergang anzunehmen ist (BAG 26. August 1999 - 8 AZR 588/98 - nv.; 24. Februar 2000 - 8 AZR 162/99 - nv.).

    Selbst eine Fortführung der Tätigkeit allein reicht als bloße Funktionsnachfolge für einen Teilbetriebsübergang nicht aus (BAG 26. August 1999 - 8 AZR 588/98 - nv.).

  • BAG, 05.03.1987 - 2 AZR 623/85

    Kündigungsschutz nach § 15 KSchG bei einheitlichem Betrieb mehrerer Unternehmen

    Auszug aus BAG, 17.01.2002 - 2 AZR 57/01
    Selbst wenn eine rechtliche Vereinbarung der beiden Unternehmen über die einheitliche Leitung eines gemeinsamen Betriebes angenommen würde - eine solche ist vorliegend umstritten -, folgt aus diesem Zusammenschluß nicht zwangsläufig oder aufgrund einer stets zu unterstellenden konkludenten Vereinbarung, daß sie beide auch Arbeitgeber aller in dem gemeinsam geführten Betrieb beschäftigten Arbeitnehmer geworden sind (BAG 5. März 1987 - 2 AZR 623/85 - BAGE 55, 117, 131 f.).

    Diese sind im Regelfall hieran mit jeweils ausschließlich eigenen Arbeitnehmern beteiligt (BAG 5. März 1987 aaO; 27. März 1981 - 7 AZR 523/78 - BAGE 37, 1 ff.; 26. August 1999 - 8 AZR 588/98 - nv.).

    Zu dessen Begründung bedarf es vielmehr einer Änderung der Arbeitsverträge und damit einer Vereinbarung mit den Arbeitnehmern (BAG 5. März 1987 aaO), denn das einheitliche Arbeitsverhältnis zu mehreren Arbeitgebern setzt voraus, daß der Arbeitnehmer mit mehreren Arbeitgebern in arbeitsvertraglichen Beziehungen steht (BAG 27. März 1981 - 7 AZR 523/78 - BAGE 37, 1 ff.).

  • BAG, 27.03.1981 - 7 AZR 523/78

    Annahme eines einheitlichen Arbeitsverhältnisses bei Arbeitgebergruppe

    Auszug aus BAG, 17.01.2002 - 2 AZR 57/01
    Diese sind im Regelfall hieran mit jeweils ausschließlich eigenen Arbeitnehmern beteiligt (BAG 5. März 1987 aaO; 27. März 1981 - 7 AZR 523/78 - BAGE 37, 1 ff.; 26. August 1999 - 8 AZR 588/98 - nv.).

    Zu dessen Begründung bedarf es vielmehr einer Änderung der Arbeitsverträge und damit einer Vereinbarung mit den Arbeitnehmern (BAG 5. März 1987 aaO), denn das einheitliche Arbeitsverhältnis zu mehreren Arbeitgebern setzt voraus, daß der Arbeitnehmer mit mehreren Arbeitgebern in arbeitsvertraglichen Beziehungen steht (BAG 27. März 1981 - 7 AZR 523/78 - BAGE 37, 1 ff.).

  • BAG, 15.03.2001 - 2 AZR 141/00

    Berichtigung des Rubrums - Kündigungsschutzklage

    Auszug aus BAG, 17.01.2002 - 2 AZR 57/01
    Ergibt sich in einem Kündigungsrechtsstreit etwa aus dem der Klageschrift beigefügten Kündigungsschreiben, wer als beklagte Partei gemeint ist, so ist eine Berichtigung des Rubrums möglich, auch wenn der Kläger im Rubrum der Klageschrift irrtümlich zB nicht seinen Arbeitgeber, sondern dessen Bevollmächtigten als Beklagten benannt hat (ständige Rechtsprechung, zuletzt BAG 15. März 2001 - 2 AZR 141/00 - EzA KSchG § 4 nF Nr. 61 mwN).

    Dies gilt erst recht, wenn der Klageschrift das Kündigungsschreiben beigefügt ist, aus dem sich ergibt, daß es sich um eine Kündigung des Insolvenzverwalters handelt, der demgemäß nach dem Gesamtzusammenhang der Klageschrift verklagt werden soll (vgl. BAG 15. März 2001 aaO; Zwanziger aaO).

  • BAG, 24.02.2000 - 8 AZR 162/99

    Betriebsübergang

    Auszug aus BAG, 17.01.2002 - 2 AZR 57/01
    Ein unmittelbarer Anspruch gegenüber dem anderen Unternehmen kann aus der Rechtsfigur des gemeinsamen Betriebes daher nicht hergeleitet werden (BAG 24. Februar 2000 - 8 AZR 162/99 - nv.).

    Bei einer unveränderten Fortführung des Gesamtbetriebes liegt einer dieser Fälle zwingend vor; denn dann wird auch der Teilbetrieb unverändert fortgeführt, so daß ein Teilbetriebsübergang anzunehmen ist (BAG 26. August 1999 - 8 AZR 588/98 - nv.; 24. Februar 2000 - 8 AZR 162/99 - nv.).

  • BAG, 13.09.1995 - 2 AZR 954/94

    Betriebsbedingte Kündigung - Gemeinschaftsbetrieb

    Auszug aus BAG, 17.01.2002 - 2 AZR 57/01
    Dies stellt nach der Senatsrechtsprechung (13. September 1995 - 2 AZR 954/94 - AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 72 = EzA KSchG § 1 Nr. 48), an der festzuhalten ist, eine Auflösung des etwa bestehenden Gemeinschaftsbetriebes dar.

    Auch eine Berücksichtigung der Rechtsgedanken aus §§ 162, 242 BGB (vgl. zu den Voraussetzungen Senat 13. September 1995 aaO) macht es - unterstellt man zugunsten des Klägers das Vorliegen eines Gemeinschaftsbetriebes - nicht erforderlich, auf die ursprüngliche Betriebsgröße abzustellen.

  • LAG Hamm, 23.11.2000 - 4 Sa 1179/00

    Passivlegitimation einer GmbH im Insolvenzverfahren; Zustellung "demnächst";

    Auszug aus BAG, 17.01.2002 - 2 AZR 57/01
    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 23. November 2000 - 4 Sa 1179/00 - wird zurückgewiesen.
  • BGH, 09.12.1998 - XII ZB 148/98

    Aufnahme eines Rechtsstreits in der Insolvenz einer zur Herausgabe und Räumung

    Auszug aus BAG, 17.01.2002 - 2 AZR 57/01
    a) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts und der Zivilgerichte sowie der ganz überwiegenden Auffassung im Schrifttum führt ein amtlich bestellter Vermögensverwalter wie der Insolvenzverwalter die Prozesse in gesetzlicher Prozeßstandschaft (sog. Amtstheorie RG 30. März 1892 -V 255/91- RGZ 29, 29, 36; BGH 9. Dezember 1998 - XII ZB 148/98 - ZIP 1999, 75, 76; BAG 20. November 1997 - 2 AZR 52/97 - AP ArbGG 1979 § 11 Prozeßvertreter Nr. 15 = EzA ArbGG 1979 § 11 Nr. 14; Zöller/Vollkommer ZPO 22. Aufl. § 51 Rn. 7; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann ZPO 59. Aufl. Grdz.
  • BGH, 05.10.1994 - XII ZR 53/93

    Zustellung der Klage an den Konkursverwalter in Unkenntnis der Konkurseröffnung;

    Auszug aus BAG, 17.01.2002 - 2 AZR 57/01
    Eine Klage gegen die Schuldnerin macht den Insolvenzverwalter nicht zur Partei (BGH 5. Oktober 1994 - XII ZR 53/93 - BGHZ 127, 156).
  • BAG, 20.11.1997 - 2 AZR 52/97

    Zulässigkeit der Prozeßvertretung des Konkursverwalters durch Verbandsvertreter

    Auszug aus BAG, 17.01.2002 - 2 AZR 57/01
    a) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts und der Zivilgerichte sowie der ganz überwiegenden Auffassung im Schrifttum führt ein amtlich bestellter Vermögensverwalter wie der Insolvenzverwalter die Prozesse in gesetzlicher Prozeßstandschaft (sog. Amtstheorie RG 30. März 1892 -V 255/91- RGZ 29, 29, 36; BGH 9. Dezember 1998 - XII ZB 148/98 - ZIP 1999, 75, 76; BAG 20. November 1997 - 2 AZR 52/97 - AP ArbGG 1979 § 11 Prozeßvertreter Nr. 15 = EzA ArbGG 1979 § 11 Nr. 14; Zöller/Vollkommer ZPO 22. Aufl. § 51 Rn. 7; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann ZPO 59. Aufl. Grdz.
  • BGH, 20.04.2000 - VII ZR 116/99

    Demnächst erfolgte Zustellung

  • RG, 30.03.1892 - V 255/91

    Zulässigkeit der Vernehmung eines Gemeinschuldners als Zeugen in Prozessen zur

  • BAG, 18.10.2012 - 6 AZR 41/11

    Betriebsbedingte Kündigung - Abgrenzung von Betriebsübergang und

    Eine Klage gegen die Schuldnerin macht den Insolvenzverwalter nicht zur Partei des Rechtsstreits und kann die Klagefrist des § 4 Satz 1 KSchG nicht wahren (vgl. BAG 21. September 2006 - 2 AZR 573/05 - Rn. 22, AP KSchG 1969 § 4 Nr. 58 = EzA KSchG § 4 nF Nr. 75; 18. April 2002 - 8 AZR 346/01 - zu II 2 b der Gründe, AP BGB § 613a Nr. 232 = EzA BGB § 613a Nr. 207; 17. Januar 2002 - 2 AZR 57/01 - zu B I 2 b der Gründe, EzA KSchG § 4 nF Nr. 62) .

    Das gilt vor allem dann, wenn der Klageschrift das Kündigungsschreiben beigefügt ist, aus dem sich ergibt, dass die Kündigung vom Insolvenzverwalter ausgesprochen wurde (vgl. BAG 21. September 2006 - 2 AZR 573/05 - Rn. 25, aaO; 18. April 2002 - 8 AZR 346/01 - zu II 2 c der Gründe, aaO; 17. Januar 2002 - 2 AZR 57/01 - aaO) .

  • BAG, 18.04.2002 - 8 AZR 346/01

    Betriebsübergang - Kündigung des Insolvenzverwalters

    b) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und des Bundesarbeitsgerichts ist der Insolvenzverwalter wie der Konkursverwalter nach früherem Recht Partei kraft Amtes (BGH 2. September 1999 - VII ZA 3/99 - NZI 1999, 450; 21. Mai 1999 - 2 StR 366/98 - ZInsO 1999, 410; 7. Juli 1993 - IV ZR 190/92 - BGHZ 123, 132; BAG GS 13. Dezember 1978 - GS 1/77 - BAGE 31, 176 = AP BetrVG 1972 § 112 Nr. 6; 20. November 1997 - 2 AZR 52/97 - AP ArbGG 1979 § 11 Prozeßvertreter Nr. 15 = EzA ArbGG 1979 § 11 Nr. 14; 17. Januar 2002 - 2 AZR 57/01 - zVv.).

    Eine Klage gegen den Schuldner wahrt somit keine Frist (BAG 17. Januar 2002 - 2 AZR 57/01 - zVv.; Zwanziger Das Arbeitsrecht der Insolvenzordnung § 113 InsO Rn. 43).

    Diese Rechtsprechung ist nach dem Urteil des Zweiten Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 17. Januar 2002 (- 2 AZR 57/01 - zVv.) auch auf das Verhältnis Insolvenzverwalter/Schuldner übertragbar.

  • ArbG Berlin, 06.08.2003 - 7 Ca 5097/03

    Wirksamkeit einer durch einen Insolvenzverwalter ausgesprochenen

    Wird über das Vermögen einer GmbH das Insolvenzverfahren eröffnet und kündigt der Insolvenzverwalter einem Arbeitnehmer, kann eine Kündigungsschutzklage gegen die Schuldnerin erhoben werden -- der Verwalter ist lediglich gesetzlicher Fremdliquidator (so mit LAG Hamm v. 23.11.2000 -- 4 Sa 1179/00 (Juris); a.A. zuletzt BAG v. 17.1.2002 -- 2 AZR 57/01, ZIP 2002, 1412 = EzA KSchG n.F. § 4 Nr. 62).

    Eine Klage gegen die Schuldnerin macht den Insolvenzverwalter nicht zur Partei und wahrt deshalb nicht die Klagefrist des § 4 KSchG bzw. des § 113 Abs. 2 InsO ( ZIP 2002, 1412 = EzA KSchG n.F. § 4 Nr. 62, zu B 12 a der Gründe m.w.N.).

    An der traditionellen Amtstheorie anno 1892 festzuhalten, ist auch kein Gebot der Rechtssicherheit (a. A. BAG 17.1.2000, aaO 2002? = ZIP 2002, 1412 = EzA KSchG n.F. § 4 Nr. 62, zu B 12 a der Gründe m.w.N.) ; fatalistisch Uhlenbruck , InsO, 2003, § 56 Rz. 66 ff. m.w.N.).

    Dies gilt erst recht, wenn der Klageschrift das Kündigungsschreiben beigefügt ist, aus dem sich ergibt, dass es sich um eine Kündigung des Insolvenzverwalters handelt, der demgemäß nach dem Gesamtzusammenhang der Klageschrift verklagt werden soll (BAG ZIP 2002, 1412 = EzA KSchG n.F. § 4 Nr. 62, zu B 1 2 b m.w.N.).

    Nach ständiger Rechtsprechung des BGH und des BAG (vgl. BAG ZIP 2002, 1412 = EzA KSchG n.F. § 4 Nr. 62, zu B I 3 der Gründe m.w.N.) erfolgt eine Zustellung jedenfalls dann noch demnächst, wenn die durch den Kläger zu vertretende Verzögerung den Zeitraum von 14 Tagen nicht überschreitet.

    Ein Verschulden von Prozessbevollmächtigten ist gem. § 85 Abs. 2 ZPO dem Kläger zuzurechnen (BAG ZIP 2002, 1412 = EzA KSchG n.F. § 4 Nr. 62; ausführlich LAG Hamm = ZInsO 2001, 210, zu 1.2.3. der Gründe).

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Rechtsprechung
   BAG, 06.12.2001 - 2 AZR 422/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,1290
BAG, 06.12.2001 - 2 AZR 422/00 (https://dejure.org/2001,1290)
BAG, Entscheidung vom 06.12.2001 - 2 AZR 422/00 (https://dejure.org/2001,1290)
BAG, Entscheidung vom 06. Dezember 2001 - 2 AZR 422/00 (https://dejure.org/2001,1290)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com

    Interessenausgleich mit Namensliste und soziale Auswahl - Annahmeverzug bei eingeschränkter Leistungsfähigkeit des Arbeitnehmers

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung aus betriebsbedingten Gründen; Ansprüche aus Annahmeverzug ; Beschäftigung in einer Kupfer-I-Cyanid-Anlage ; Vorliegen einer fehlerhaften Sozialauswahl; Darlegungs- und Beweislastverteilung im Rahmen der Sozialen Auswahl; ...

  • rechtsportal.de

    Arbeitslohn; Kündigung - Interessenausgleich mit Namensliste und soziale Auswahl; Annahmeverzug bei eingeschränkter Leistungsfähigkeit des Arbeitnehmers

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2002, 999 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (32)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 11.03.1999 - 2 AZR 538/98
    Auszug aus BAG, 06.12.2001 - 2 AZR 422/00
    Unmöglichkeit der Leistung durch den Arbeitnehmer und Annahmeverzug schließen sich gegenseitig aus (Senat 18. Dezember 1986 aaO; 29. Oktober 1989 - 2 AZR 666/97 - AP BGB § 615 Nr. 77 = EzA BGB § 615 Nr. 91; 11. März 1999 - 2 AZR 538/98 - nv.).

    Allerdings liegt eine Unmöglichkeit der Leistung durch den Arbeitnehmer nicht schon dann vor, wenn er aus Gründen in seiner Person nicht mehr alle vertraglich vereinbarten Arbeiten verrichten kann (Senat 18. Dezember 1986 und 11. März 1999 aaO).

    Die Einschränkung der Leistungsfähigkeit des Arbeitnehmers steht in diesen Fällen dem Annahmeverzug des Arbeitgebers nicht entgegen (Senat 18. Dezember 1986 und 11. März 1999 aaO).

  • BAG, 18.12.1986 - 2 AZR 34/86

    Vergütungsansprüche aus Annahmeverzug wegen unwirksamer fristloser Kündigung -

    Auszug aus BAG, 06.12.2001 - 2 AZR 422/00
    Die nach dem Kalender bestimmte Mitwirkungshandlung des Arbeitgebers besteht darin, dem Arbeitnehmer einen funktionsfähigen Arbeitsplatz zur Verfügung zu stellen und ihm Arbeit zuzuweisen (st. Senatsrspr. seit 18. Dezember 1986 - 2 AZR 34/86 - AP BGB § 297 Nr. 2 = EzA BGB § 615 Nr. 53).

    Unmöglichkeit der Leistung durch den Arbeitnehmer und Annahmeverzug schließen sich gegenseitig aus (Senat 18. Dezember 1986 aaO; 29. Oktober 1989 - 2 AZR 666/97 - AP BGB § 615 Nr. 77 = EzA BGB § 615 Nr. 91; 11. März 1999 - 2 AZR 538/98 - nv.).

  • BAG, 07.05.1998 - 2 AZR 536/97

    Kündigung im Zusammenhang mit einem Interessenausgleich, der auf eine Namensliste

    Auszug aus BAG, 06.12.2001 - 2 AZR 422/00
    Die gesetzliche Schriftform ist nach der Rechtsprechung des Senats nur dann gewahrt, wenn eine nicht unterschriebene Namensliste mit dem unterschriebenen Interessenausgleich - etwa mittels Heftmaschine - fest verbunden war (Senat 7. Mai 1998 - 2 AZR 55/98 - BAGE 88, 375).

    insbesondere die Voraussetzungen für einen wirksamen Interessenausgleich, hat der Arbeitgeber substantiiert darzulegen und ggf. zu beweisen (Senat 7. Mai 1998 aaO und - 2 AZR 536/97 - BAGE 88, 363).

  • BAG, 29.10.1998 - 2 AZR 666/97

    Annahmeverzug; Krankheit

    Auszug aus BAG, 06.12.2001 - 2 AZR 422/00
    Unmöglichkeit der Leistung durch den Arbeitnehmer und Annahmeverzug schließen sich gegenseitig aus (Senat 18. Dezember 1986 aaO; 29. Oktober 1989 - 2 AZR 666/97 - AP BGB § 615 Nr. 77 = EzA BGB § 615 Nr. 91; 11. März 1999 - 2 AZR 538/98 - nv.).
  • LAG Köln, 10.05.2000 - 3 Sa 160/99
    Auszug aus BAG, 06.12.2001 - 2 AZR 422/00
    Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 10. Mai 2000 - 3 Sa 160/99 - wird auf Kosten der Beklagten zurückgewiesen.
  • BAG, 07.05.1998 - 2 AZR 55/98

    Nichtunterschriebene Namensliste der zu kündigenden Arbeitnehmer (§ 1 Satz 5

    Auszug aus BAG, 06.12.2001 - 2 AZR 422/00
    Die gesetzliche Schriftform ist nach der Rechtsprechung des Senats nur dann gewahrt, wenn eine nicht unterschriebene Namensliste mit dem unterschriebenen Interessenausgleich - etwa mittels Heftmaschine - fest verbunden war (Senat 7. Mai 1998 - 2 AZR 55/98 - BAGE 88, 375).
  • BAG, 04.10.2005 - 9 AZR 632/04

    Vergütungsanspruch - behinderungsgerechter Arbeitsplatz

    Die dem Arbeitgeber nach § 296 Satz 1 BGB obliegende Mitwirkungshandlung verpflichtet ihn nicht zur Vertragsänderung mit dem Ziel, eine Beschäftigung des in seiner Leistungsfähigkeit eingeschränkten Arbeitnehmers zu ermöglichen (vgl. BAG 6. Dezember 2001 - 2 AZR 422/00 - EzA KSchG § 1 Interessenausgleich Nr. 9).
  • BAG, 19.07.2012 - 2 AZR 352/11

    Interessenausgleich mit Namensliste - Bildung von Altersgruppen

    Das ist der Fall, wenn der Interessenausgleich selbst unterschrieben ist, in ihm auf die Anlage ausdrücklich Bezug genommen wird und Interessenausgleich und Anlage schon bei dessen Unterzeichnung mit einer Heftmaschine körperlich derart miteinander verbunden waren, dass eine Lösung nur durch Gewaltanwendung (Lösen der Heftklammer) möglich war (BAG 12. Mai 2010 - 2 AZR 551/08 - aaO; 6. Juli 2006 - 2 AZR 520/05 - Rn. 33, 37, aaO; 6. Dezember 2001 - 2 AZR 422/00 - EzA KSchG § 1 Interessenausgleich Nr. 9) .
  • BAG, 22.01.2004 - 2 AZR 111/02

    Betriebsbedingte Kündigung

    Nur dann, wenn sich Arbeitgeber und Betriebsrat auf die namentliche Nennung der zu kündigenden Arbeitnehmer endgültig geeinigt haben, ist es zu rechtfertigen, die Überprüfung der Sozialauswahl zu beschränken, weil nur so die Gewähr besteht, dass sich die Betriebspartner im einzelnen Gedanken darüber gemacht haben, welche Arbeitnehmer als vergleichbar für eine Sozialauswahl in Betracht kommen, welche soziale Rangfolge zwischen ihnen besteht und wer aus der Sozialauswahl auszuscheiden ist (BAG 6. Dezember 2001 - 2 AZR 422/00 - EzA KSchG § 1 Interessenausgleich Nr. 9).
  • BAG, 06.07.2006 - 2 AZR 520/05

    Interessenausgleich mit Namensliste - Form

    Ausreichend ist es jedenfalls, wenn die Haupturkunde unterschrieben, in ihr auf die nicht unterschriebene Anlage ausdrücklich Bezug genommen ist und Haupturkunde und nachfolgende Anlage mittels Heftmaschine körperlich derart zu einer einheitlichen Urkunde verbunden sind, dass eine Lösung nur durch Gewaltanwendung (Lösen der Heftklammer) möglich gewesen wäre (7. Mai 1998 - 2 AZR 55/98 - aaO; 6. Dezember 2001 - 2 AZR 422/00 - EzA KSchG § 1 Interessenausgleich Nr. 9).
  • BAG, 12.05.2010 - 2 AZR 551/08

    Interessenausgleich mit Namensliste - Schriftform

    Das ist der Fall, wenn der Interessenausgleich selbst unterschrieben ist, in ihm auf die Anlage ausdrücklich Bezug genommen wird und Interessenausgleich und Anlage schon bei dessen Unterzeichnung mit einer Heftmaschine körperlich derart miteinander verbunden waren, dass eine Lösung nur durch Gewaltanwendung (Lösen der Heftklammer) möglich war (Senat 6. Juli 2006 - 2 AZR 520/05 - Rn. 33, 37, aaO; 6. Dezember 2001 - 2 AZR 422/00 - EzA KSchG § 1 Interessenausgleich Nr. 9).
  • BAG, 26.03.2009 - 2 AZR 296/07

    Betriebsbedingte Kündigung - Namensliste

    Nur unter diesen Voraussetzungen ist ausreichend sichergestellt, dass sich die Betriebsparteien in jeder Hinsicht bei der Erstellung der Namensliste mit der Betriebsnotwendigkeit der Kündigung der in ihr bezeichneten Arbeitnehmer befasst haben und sich Gedanken darüber gemacht haben, welche Arbeitnehmer als vergleichbar für eine Sozialauswahl in Betracht kommen, welche soziale Rangfolge zwischen ihnen besteht und wer aus der Sozialauswahl ausscheidet (vgl. bereits Senat 22. Januar 2004 - 2 AZR 111/02 - AP BetrVG 1972 § 112 Namensliste Nr. 1 = EzA KSchG § 1 Interessenausgleich Nr. 11; 6. Dezember 2001 - 2 AZR 422/00 - EzA KSchG § 1 Interessenausgleich Nr. 9).
  • LAG Düsseldorf, 24.08.2006 - 11 Sa 535/06

    Unwirksame Kündigung bei rechtsgrundlosem Entzug innerbetrieblicher Fahrerlaubnis

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, der sich die Kammer anschließt, ist die nach dem Kalender bestimmte Mitwirkungshandlung des Arbeitgebers darin zu sehen, dem Arbeitnehmer einen funktionsfähigen Arbeitsplatz zur Verfügung zu stellen und ihm eine Betätigung zuzuweisen( BAG 24.11.1994 - 2 AZR 179/94 - EzA § 615 BGB Nr. 83; BAG 06.12.2001 - 2 AZR 422/00 - EzA § 1 KSchG Interessenausgleich Nr. 9; BAG 11.01.2006 - 5 AZR 98/05 - EzA § 615 BGB 2002 Nr. 11).

    Unmöglichkeit der Arbeitsleistung und Annahmeverzug schließen sich gegenseitig aus (BAG 06.12.2001 - 2 AZR 422/00 - a.a.O.).

  • LAG Düsseldorf, 15.03.2007 - 11 Sa 1273/06

    Weiterbeschäftigungsanspruch im gekündigten Arbeitsverhältnis bei erfolgreicher

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, der sich die Kammer anschließt, ist die nach dem Kalender bestimmte Mitwirkungshandlung des Arbeitgebers darin zu sehen, dem Arbeitnehmer einen funktionsfähigen Arbeitsplatz zur Verfügung zu stellen und ihm die laut Arbeitsvertrag geschuldete Betätigung zuzuweisen ( BAG 24.11.1994 - 2 AZR 179/94 - EzA § 615 BGB Nr. 83; BAG 06.12.2001 2 AZR 422/00 EzA § 1 KSchG Interessenausgleich Nr. 9; BAG 11.01.2006 - 5 AZR 98/05 - EzA § 615 BGB 2002 Nr. 11).

    Unmöglichkeit der Arbeitsleistung und Annahmeverzug schließen sich gegenseitig aus (BAG 06.12.2001 2 AZR 422/00 a.a.O.).

  • LAG Köln, 07.11.2006 - 9 Sa 888/06

    Annahmeverzug; Unmöglichkeit; gesundheitliche Leistungseinschränkung

    Unmöglichkeit und Annahmeverzug schließen sich aus (vgl. BAG, Urteil vom 6. Dezember 2001 - 2 AZR 422/00 -, Urteil vom 4. Dezember 2005 - 9 AZR 632/04 -).

    Ist es dem Arbeitgeber ohne Vertragsänderung und ohne Auswirkungen auf die Höhe des Vergütungsanspruchs möglich und zumutbar, dem nur eingeschränkt leistungsfähigen Arbeitnehmer Arbeiten zuzuweisen, die seiner verbleibenden Leistungsfähigkeit entsprechen, ist die Zuweisung anderer Arbeiten nach § 106 Satz 1 GewO unbillig (vgl. BAG, Urteil vom 6. Dezember 2001 - 2 AZR 422/00 - und vom 4. Oktober 2005 - 9 AZR 632/04 -).

    Die dem Arbeitgeber nach § 296 S. 1 BGB obliegende Mitwirkungshandlung verpflichtet ihn aber nicht zur Vertragsänderung mit dem Ziel, eine Beschäftigung des in seiner Leistungsfähigkeit eingeschränkten Arbeitnehmers zu ermöglichen (vgl. BAG, Urteil vom 6. Dezember 2001 - 2 AZR 422/00 - und vom 4. Oktober 2005 - 9 AZR 632/04 -).

  • LAG Hamm, 25.11.2004 - 4 Sa 1120/03

    "Wesentliche" Änderung der Sachlage zwischen dem Zeitpunkt der

    Dabei kommt die in § 125 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 InsO enthaltene Vermutung der sozialen Rechtfertigung nur zum Tragen, wenn der Insolvenzverwalter eine Betriebsänderung und die Existenz des Interessenausgleichs nebst Namensliste dargelegt und gegebenenfalls bewiesen hat (so zu § 1 Abs. 5 S. 1 KSchG a.F. [1996] BAG, Urt. v. 07.05.1998 - 2 AZR 536/97, NZA 1998, 933 = ZIP 1998, 1809; BAG, Urt. v. 06.12.2001 - 2 AZR 422/00, NZA 2002, 999 = ZInsO 2002, 1104).
  • BAG, 12.05.2010 - 2 AZR 731/08

    Interessenausgleich mit Namensliste - Schriftform

  • LAG Düsseldorf, 17.07.2003 - 11 (6) Sa 145/03

    Ausschluss des Annahmeverzugs des Arbeitgebers infolge Unmöglichkeit der

  • BAG, 12.05.2010 - 2 AZR 559/08

    Interessenausgleich mit Namensliste - Schriftform

  • BAG, 12.05.2010 - 2 AZR 586/08

    Interessenausgleich mit Namensliste - Schriftform

  • LAG Hamm, 04.06.2002 - 4 Sa 57/02

    Unwirksamkeit einer Eigenkündigung, Umdeutung einer mündlichen Kündigung,

  • LAG Berlin-Brandenburg, 12.02.2016 - 6 Sa 1084/15

    Annahmeverzug; Konkretisierung der Arbeitsplficht; leidensgerechter Arbeitsplatz

  • LAG Hamm, 12.01.2006 - 4 Sa 1512/05

    Beschwer als Zulässigkeitsvoraussetzung für eine Anschlussberufung,

  • LAG Hamm, 12.01.2006 - 4 Sa 1412/05

    Beschwer als Zulässigkeitsvoraussetzung für eine Anschlussberufung,

  • LAG Düsseldorf, 11.09.2003 - 11 Sa 667/03

    Aufhebung des Arbeitsvertrages durch einen Umschulungsvertrag; Notwendigkeit

  • LAG Hamm, 22.09.2005 - 11 Sa 323/05

    Annahmeverzug und ("Teil-") Abeitsfähigkeit

  • LAG Düsseldorf, 26.05.2004 - 12 Sa 439/04

    Kündigung einer Flugbegleiterin wegen Fluguntauglichkeit

  • LAG Rheinland-Pfalz, 25.10.2006 - 10 Sa 593/06

    Betriebsbedingte Kündigung: Voraussetzungen einer Namensliste i. S. v. § 1 Abs. 5

  • LAG Düsseldorf, 26.05.2011 - 11 Sa 181/11

    Zurückweisung eines Aussetzungsantrags für die vom Ausgang des vorgreiflichen

  • LAG Hamm, 14.10.2004 - 4 Sa 1102/04

    Ende der Amtszeit des Betriebsrats - Neubegründung der Arbeitsverhältnisse der

  • LAG Hessen, 25.05.2009 - 17 Sa 1399/08

    Interessenausgleich mit Namensliste

  • LAG Hamm, 26.01.2006 - 4 (2) Sa 921/05

    Kündigung eines Arbeitsverhältnisses mittels Anhörung des örtlichen Betriebsrats;

  • LAG Hamm, 06.03.2006 - 8 (10) Sa 1932/04

    Verzugslohn, Annahmeverzug, Leistungsunvermögen, Krankheit, wirksames

  • LAG Rheinland-Pfalz, 15.12.2005 - 4 Sa 453/05

    Kündigung Sozialauswahl

  • ArbG Lingen, 23.10.2014 - 3 Ca 18/14
  • LAG Düsseldorf, 04.12.2003 - 11 Sa 667/03
  • ArbG Hagen, 10.08.2010 - 1 Ca 337/10

    Haben Insolvenzverwalter und Betriebsrat eine verbindliche Auswahlrichtlinie

  • ArbG Bremen-Bremerhaven, 04.03.2010 - 9 Ca 9382/09
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Rechtsprechung
   BAG, 24.04.2002 - 10 AZR 154/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,9192
BAG, 24.04.2002 - 10 AZR 154/01 (https://dejure.org/2002,9192)
BAG, Entscheidung vom 24.04.2002 - 10 AZR 154/01 (https://dejure.org/2002,9192)
BAG, Entscheidung vom 24. April 2002 - 10 AZR 154/01 (https://dejure.org/2002,9192)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com

    Abfindung aus einem vom Konkursverwalter mit den Arbeitnehmern eines betriebsratslosen Betriebes vereinbarten "Sozialplan"; Konkursrang

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zahlung einer Abfindung aus einem Sozialplan; Geltendmachung der Abfindung als Masseforderung ; Entgegenstehende Rechtskraft; Vereinbarung eines Rangrücktritts auf den Rang einer Konkursforderung

  • rechtsportal.de

    Prozeßrecht; Konkursrecht - Abfindung aus einem vom Konkursverwalter mit den Arbeitnehmern eines betriebsratslosen Betriebes vereinbarten "Sozialplan"; Konkursrang; Masseforderung mit vereinbartem Rangrücktritt; entgegenstehende Rechtskraft eines Prozessurteils

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2002, 999 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 21.09.1999 - 9 AZR 912/98

    Kein Sozialplan im Konkurs ohne Betriebsrat

    Auszug aus BAG, 24.04.2002 - 10 AZR 154/01
    Das Bundesarbeitsgericht wies die Klage durch Urteil vom 21. September 1999 (- 9 AZR 912/98 - AP SozplKonkG § 1 Nr. 1 = EzA BetrVG 1972 § 112 Nr. 105) ab.

    Das Landesarbeitsgericht hat angenommen, der Geltendmachung der Abfindung als Masseforderung stehe die Rechtskraft der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 21. September 1999 (aaO) nicht entgegen.

    a) Geht man von der Wirksamkeit einer solchen Rangrücktrittsvereinbarung aus (so wohl BAG 21. September 1999 aaO), wäre die Rechtsfolge, daß die Forderung ihre Eigenschaft als Masseforderung auf Grund der Vereinbarung verliert und zur Konkursforderung wird, die nur zur Konkurstabelle angemeldet werden und gemäß § 146 KO festgestellt werden könnte.

    Selbst wenn man den Hilfsantrag, entgegen der erklärten Intention des Klägers, als Feststellungsantrag im Sinne von § 146 KO auffassen würde, wäre deshalb die Klage weiterhin aus den im Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 21. September 1999 (aaO) genannten Gründen unzulässig (vgl. zur entgegenstehenden Rechtskraft eines Prozeßurteils BGH 6. März 1985 - IV b ZR 76/83 - NJW 1985, 2535).

    So verstanden ist der Hilfsantrag genauso unzulässig wie ein Antrag auf Feststellung zur Konkurstabelle trotz abweichender Anmeldung nach § 139 KO gemäß § 146 Abs. 4 KO (vgl. insoweit BAG 21. September 1999 aaO).

  • BGH, 06.03.1985 - IVb ZR 76/83

    Rechtskraftwirkung eines eine Unterhaltsklage abweisenden Prozeßurteils

    Auszug aus BAG, 24.04.2002 - 10 AZR 154/01
    Selbst wenn man den Hilfsantrag, entgegen der erklärten Intention des Klägers, als Feststellungsantrag im Sinne von § 146 KO auffassen würde, wäre deshalb die Klage weiterhin aus den im Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 21. September 1999 (aaO) genannten Gründen unzulässig (vgl. zur entgegenstehenden Rechtskraft eines Prozeßurteils BGH 6. März 1985 - IV b ZR 76/83 - NJW 1985, 2535).
  • LAG Niedersachsen, 26.01.2001 - 10 Sa 1753/00

    Verjährung von Abfindungen, die als Entschädigung für den Verlust des

    Auszug aus BAG, 24.04.2002 - 10 AZR 154/01
    Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 26. Januar 2001 - 10 Sa 1753/00 - im Kostenausspruch sowie insoweit aufgehoben, als es der Klage stattgegeben hat.
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