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   BAG, 12.04.2002 - 2 AZR 148/01   

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https://dejure.org/2002,118
BAG, 12.04.2002 - 2 AZR 148/01 (https://dejure.org/2002,118)
BAG, Entscheidung vom 12.04.2002 - 2 AZR 148/01 (https://dejure.org/2002,118)
BAG, Entscheidung vom 12. April 2002 - 2 AZR 148/01 (https://dejure.org/2002,118)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • Wolters Kluwer

    Krankheitskündigung - Negative Prognose - Weigerung bzgl. der Befreiung von der Schweigepflicht - Kündigungsschutz - Gesundheitsprognose - Bestreiten - Langzeiterkrankung - Prognose - Dauerhafte Leistungsunfähigkeit - Ungewissheit - Beeinträchtigung betrieblicher ...

  • archive.org (Volltext/Leitsatz)

    Krankheitskündigung - negative Prognose

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Kündigung wegen Langzeiterkrankung - Prognose zur Arbeitsfähigkeit

  • bag-urteil.com

    Krankeitsbedingte Kündigung - negative Gesundheitsprognose - langanhaltende Krankheit

  • hensche.de

    Krankheitsbedingte Kündigung, Krankheit

  • Judicialis

    KSchG § 1 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kündigung - Ordentliche krankheitsbedinge Kündigung; Wiederholungskündigung; langanhaltende Krankheit; Negativprognose; vorprozessuale Weigerung des Arbeitnehmers, die behandelnden Ärzte von der Schweigepflicht zu befreien; erhebliche Beeinträchtigung betrieblicher ...

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    KSchG § 1 Abs. 2; ZPO § 286 Abs. 1
    Kündigung wegen langanhaltender Krankheit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 101, 39
  • NJW 2002, 3271
  • MDR 2002, 1255
  • NZA 2002, 1
  • NZA 2002, 1081
  • BB 2002, 2675
  • DB 2002, 1943
  • JR 2003, 132
 
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Wird zitiert von ... (95)Neu Zitiert selbst (20)

  • BAG, 29.04.1999 - 2 AZR 431/98

    Krankheitsbedingte Kündigung

    Auszug aus BAG, 12.04.2002 - 2 AZR 148/01
    Vor der Kündigung liegende Krankheitszeiten können in den Prognosezeitraum (24 Monate) nicht eingerechnet werden (Bestätigung und Ergänzung des Senatsurteils vom 29. April 1999 - 2 AZR 431/98 - BAGE 91, 271).

    Die Kündigung ist sozial gerechtfertigt (§ 1 Abs. 2 KSchG), wenn eine negative Prognose hinsichtlich der voraussichtlichen Dauer der Arbeitsunfähigkeit vorliegt - erste Stufe -, eine darauf beruhende erhebliche Beeinträchtigung betrieblicher Interessen festzustellen ist - zweite Stufe - und eine Interessenabwägung ergibt, daß die betrieblichen Beeinträchtigungen zu einer billigerweise nicht mehr hinzunehmenden Belastung des Arbeitgebers führen - dritte Stufe - (st. Rspr. des BAG zB 29. April 1999 - 2 AZR 431/98 - BAGE 91, 271; 21. Februar 1992 - 2 AZR 399/91 - AP KSchG 1969 § 1 Krankheit Nr. 30 = EzA KSchG § 1 Krankheit Nr. 38).

    Die Ungewißheit der Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit steht einer krankheitsbedingten dauernden Leistungsunfähigkeit dann gleich, wenn in den nächsten 24 Monaten mit einer anderen Prognose nicht gerechnet werden kann (BAG 29. April 1999 aaO).

    Vielmehr ist allein auf den Kündigungszeitpunkt abzustellen (BAG 29. April 1999 aaO).

    Der Arbeitgeber kann nämlich für diesen Zeitraum eine Ersatzkraft einstellen (vgl. Senat 29. April 1999 aaO - s. jetzt § 14 Abs. 2 TzBfG).

    In diesem Fall steht nämlich die Ungewißheit der Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit einer krankheitsbedingten dauernden Leistungsunfähigkeit gleich (BAG 29. April 1999 aaO).

  • BAG, 25.11.1982 - 2 AZR 140/81

    Kündigung bei lang anhaltender Krankheit

    Auszug aus BAG, 12.04.2002 - 2 AZR 148/01
    Ihr kann aber unter Umständen eine gewisse Indizwirkung entnommen werden (BAG 25. November 1982 - 2 AZR 140/81 - BAGE 40, 361).

    Ein Erfahrungssatz des Inhalts, bei langanhaltenden Krankheiten sei für die Zukunft mit ungewisser Fortdauer der Krankheit zu rechnen, besteht nicht (BAG 25. November 1982 aaO; 19. Mai 1993 - 2 AZR 598/92 - nv.).

  • BAG, 01.10.1997 - 5 AZR 685/96

    Mutterschutzlohn und Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall

    Auszug aus BAG, 12.04.2002 - 2 AZR 148/01
    Revisionsrechtlich von Bedeutung ist deshalb nur, ob das Berufungsgericht tatsächlich den gesamten Inhalt der Verhandlungen berücksichtigt und alle erhobenen Beweise gewürdigt hat, ob die Beweiswürdigung in sich widerspruchsfrei sowie frei von Verstößen gegen Denkgesetze und allgemeine Erfahrungssätze ist und ob sie rechtlich möglich ist (BAG 1. Oktober 1997 - 5 AZR 685/96 - BAGE 86, 347 mwN).
  • BGH, 21.06.2000 - IV ZR 157/99

    Beweislast für Fälschung der Unterschrift bei Mikroverfilmung

    Auszug aus BAG, 12.04.2002 - 2 AZR 148/01
    (b) Der Vorschrift des § 242 BGB ist allerdings ein Verbot widersprüchlichen Verhaltens zu entnehmen, das auch Auswirkungen auf den Zivilprozeß haben kann (vgl. etwa BGH 21. Juni 2000 - IV ZR 157/99 - MDR 2000, 1247; 14. Juni 1967 - IV ZR 21/66 - NJW 1968, 794; 27. September 1984 - IX ZR 53/83 - BGHZ 92, 194).
  • BGH, 14.11.1984 - VIII ZR 283/83

    Zum Zeitpunkt der "Ablieferung" im Rahmen der Rügelast gem. § 377 HGB

    Auszug aus BAG, 12.04.2002 - 2 AZR 148/01
    So ist dem Verkäufer im Prozeß die Berufung auf einen vertraglichen Selbstbelieferungsvorbehalt nicht gestattet, wenn er das Deckungsgeschäft nicht mit der nötigen Sorgfalt abgeschlossen hat (BGH 14. November 1984 - VIII ZR 283/83 - BGHZ 92, 396).
  • BAG, 20.01.2000 - 2 AZR 65/99

    Änderungskündigung zur Reduzierung der Arbeitszeit einer kommunalen

    Auszug aus BAG, 12.04.2002 - 2 AZR 148/01
    Bei der Rüge unterlassener Fragestellung (§ 139 Abs. 1 ZPO) oder des unterbliebenen Hinweises nach § 278 Abs. 3 ZPO muß die Revision die unterlassene Frage oder den übersehenen rechtlichen Gesichtspunkt bezeichnen und angeben, wie darauf reagiert worden wäre (vgl. zB Senat 20. Januar 2000 - 2 AZR 65/99 - AP KSchG 1969 § 2 Nr. 56 = EzA KSchG § 2 Nr. 39; 11. August 1994 - 2 AZR 9/94 - AP KSchG 1969 § 1 Krankheit Nr. 31 = EzA BGB § 622 nF Nr. 51 mwN; Zöller/Gummer ZPO 22. Aufl. § 554 Rn. 14).
  • BAG, 11.08.1994 - 2 AZR 9/94

    Krankheitsbedingte Kündigung - tarifliche Arbeiterkündigungsfrist

    Auszug aus BAG, 12.04.2002 - 2 AZR 148/01
    Bei der Rüge unterlassener Fragestellung (§ 139 Abs. 1 ZPO) oder des unterbliebenen Hinweises nach § 278 Abs. 3 ZPO muß die Revision die unterlassene Frage oder den übersehenen rechtlichen Gesichtspunkt bezeichnen und angeben, wie darauf reagiert worden wäre (vgl. zB Senat 20. Januar 2000 - 2 AZR 65/99 - AP KSchG 1969 § 2 Nr. 56 = EzA KSchG § 2 Nr. 39; 11. August 1994 - 2 AZR 9/94 - AP KSchG 1969 § 1 Krankheit Nr. 31 = EzA BGB § 622 nF Nr. 51 mwN; Zöller/Gummer ZPO 22. Aufl. § 554 Rn. 14).
  • BGH, 14.06.1967 - IV ZR 21/66

    Rechtsmittel

    Auszug aus BAG, 12.04.2002 - 2 AZR 148/01
    (b) Der Vorschrift des § 242 BGB ist allerdings ein Verbot widersprüchlichen Verhaltens zu entnehmen, das auch Auswirkungen auf den Zivilprozeß haben kann (vgl. etwa BGH 21. Juni 2000 - IV ZR 157/99 - MDR 2000, 1247; 14. Juni 1967 - IV ZR 21/66 - NJW 1968, 794; 27. September 1984 - IX ZR 53/83 - BGHZ 92, 194).
  • BAG, 21.03.2001 - 5 AZR 352/99

    Beweiswert eines ärztlichen Beschäftigungsverbots

    Auszug aus BAG, 12.04.2002 - 2 AZR 148/01
    Es reicht aus, daß insgesamt widerspruchsfrei und umfassend zum Ergebnis der Beweisaufnahme Stellung genommen wird (BAG 25. Februar 1998 - 2 AZR 327/97 - nv., zu II 1 der Gründe mwN; 21. März 2001 - 5 AZR 352/99 - AP MuSchG 1968 § 3 Nr. 16 = EzA MuSchG § 3 Nr. 7).
  • LAG Hessen, 18.02.1999 - 12 Sa 716/97

    Kündigung: außerordentliche Kündigung bei schwerer psychischer Erkrankung und

    Auszug aus BAG, 12.04.2002 - 2 AZR 148/01
    Ist der Arbeitnehmer verpflichtet, sich ärztlich untersuchen zu lassen, so kann der Arbeitgeber ihn auf Erfüllung in Anspruch nehmen und bei Weigerung eine Abmahnung oder ggf. auch eine Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen aussprechen (BAG 6. November 1997 - 2 AZR 801/96 - AP BGB § 626 Nr. 142 = EzA BGB § 626 nF Nr. 171; Hess. LAG 18. Februar 1999 - 12 Sa 716/97 - LAGE § 1 KSchG Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 70; vgl. auch KR-Etzel 6. Aufl. § 1 KSchG Rn. 368).
  • BAG, 25.02.1998 - 2 AZR 327/97
  • BGH, 27.09.1984 - IX ZR 53/83

    Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts wegen des Anspruchs auf

  • BAG, 06.11.1997 - 2 AZR 801/96

    Außerordentliche verhaltensbedingte Kündigung

  • BAG, 21.05.1992 - 2 AZR 399/91

    Kündigung wegen Krankheit von nicht absehbarer Dauer

  • BAG, 19.05.1993 - 2 AZR 598/92
  • BAG, 05.02.1998 - 2 AZR 227/97

    Außerordentliche Kündigung wegen Wegfalls der Beschäftigungsmöglichkeit bei

  • BAG, 28.02.1990 - 2 AZR 401/89

    Kündigung wegen krankheitsbedingter Leistungsunmöglichkeit

  • BAG, 26.08.1993 - 2 AZR 159/93

    Wiederholungskündigung, Trotzkündigung, Auflösungsantrag

  • BAG, 06.02.1997 - 2 AZR 192/96

    Krankheitsbedingte Kündigung nach langanhaltender Arbeitsunfähigkeit -

  • LAG Hamm, 16.01.2001 - 7 Sa 1833/00
  • BAG, 11.12.2003 - 2 AZR 667/02

    Ordentliche Kündigung wegen Minderleistungen

    Darüber hinaus setzt die Kündigung aus personenbedingten Gründen stets voraus, dass auch für die Zukunft nicht mit einer Wiederherstellung des Gleichgewichts von Leistung und Gegenleistung zu rechnen ist (BAG 12. April 2002 - 2 AZR 148/01 - BAGE 101, 39) und kein milderes Mittel zur Wiederherstellung eines Vertragsgleichgewichts zur Verfügung steht (Stahlhacke/Preis Kündigung und Kündigungsschutz im Arbeitsverhältnis Rn. 1199; KR-Etzel § 1 Rn. 272 KSchG; v.Hoyningen-Huene/Linck KSchG Rn. 178 ff.).
  • BAG, 13.05.2015 - 2 AZR 565/14

    Krankheitsbedingte Kündigung - betriebliches Eingliederungsmanagement

    Eine lang andauernde krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit in der unmittelbaren Vergangenheit stellt ein gewisses Indiz für die Fortdauer der Arbeitsunfähigkeit in der Zukunft dar (vgl. BAG 12. Juli 2007 - 2 AZR 716/06 - Rn. 27, BAGE 123, 234; 12. April 2002 - 2 AZR 148/01 - zu II 5 d aa der Gründe, BAGE 101, 39) .

    Der Arbeitgeber genügt deshalb seiner Darlegungslast für eine negative Prognose zunächst, wenn er die bisherige Dauer der Erkrankung und die ihm bekannten Krankheitsursachen vorträgt (BAG 12. April 2002 - 2 AZR 148/01 - aaO; für den Fall häufiger [Kurz-]Erkrankungen BAG 20. November 2014 - 2 AZR 755/13 - Rn. 17) .

  • BAG, 12.07.2007 - 2 AZR 716/06

    Personenbedingte Kündigung - betriebliches Eingliederungsmanagement

    Darlegungs- und beweispflichtig für die Voraussetzungen einer krankheitsbedingten Kündigung ist der Arbeitgeber (vgl. BAG 12. April 2002 - 2 AZR 148/01 - BAGE 101, 39).
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