Weitere Entscheidung unten: BAG, 15.01.2002

Rechtsprechung
   BAG, 21.06.2001 - 2 AZR 325/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,608
BAG, 21.06.2001 - 2 AZR 325/00 (https://dejure.org/2001,608)
BAG, Entscheidung vom 21.06.2001 - 2 AZR 325/00 (https://dejure.org/2001,608)
BAG, Entscheidung vom 21. Juni 2001 - 2 AZR 325/00 (https://dejure.org/2001,608)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,608) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Außerordentliche Kündigung - Steuerhinterziehung - Wichtiger Grund - Kündigung - Kündigungsgrund

  • Techniker Krankenkasse
  • Judicialis

    BAT § 54 Abs. 1; ; AO § 30; ; AO § 370; ; AO § 371

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Außerordentliche Kündigung - Fristlose Kündigung gegenüber einer tariflich unkündbaren Finanzamtsangestellten wegen Steuerhinterziehung; Selbstanzeige; kündigungsrechtliche Verwertung steuerlicher Informationen aus einer Selbstanzeige; Personalratsanhörung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Einem Finanzamtsangestellten ist nach Selbstanzeige einer Steuerhinterziehung fristlos zu kündigen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Einem Finanzamtsangestellten ist nach Selbstanzeige einer Steuerhinterziehung fristlos zu kündigen

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Steuerhinterziehung - Trotz Selbstanzeige fristlose Kündigung?

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2002, 2582 (Ls.)
  • NZA 2002, 1030
  • JR 2002, 132
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (45)Neu Zitiert selbst (24)

  • BAG, 08.06.2000 - 2 AZR 638/99

    Außerordentliche Kündigung wegen Totschlags

    Auszug aus BAG, 21.06.2001 - 2 AZR 325/00
    Deshalb erfaßt § 8 Abs. 1 Satz 1 BAT, wonach sich der Angestellte so zu verhalten hat, wie es von Angehörigen des öffentlichen Dienstes erwartet wird, auch das außerdienstliche Verhalten des Angestellten (Senat 14. Februar 1996 - 2 AZR 274/95 - AP BGB § 626 Verdacht strafbarer Handlung Nr. 26 = EzA BGB § 626 nF Nr. 160, zu II 2 der Gründe; 20. November 1997 - 2 AZR 643/96 - BAGE 87, 153, 159 f.; 8. Juni 2000 - 2 AZR 638/99 - EzA BGB § 626 nF Nr. 182, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).

    Außerdienstlich begangene Straftaten sind jedenfalls dann zur Rechtfertigung einer Kündigung geeignet, wenn sie ein gewisses Gewicht haben (BAG 8. Juni 2000 - 2 AZR 638/99 - aaO mwN aus Rechtsprechung und Literatur).

    Vielmehr kommt es, da sie als Repräsentanten des Staates gegenüber der Öffentlichkeit auftreten - abhängig von der konkreten Dienstfunktion - auch auf ihr Ansehen in der Öffentlichkeit an (Senat 20. November 1997 - 2 AZR 643/96 - BAGE 87, 153, 159 ff.; 8. Juni 2000 - 2 AZR 638/99 - EzA BGB § 626 nF Nr. 182).

    Für die arbeitsrechtliche Bewertung als schwerer Verstoß gegen § 8 Abs. 1 BAT kommt es weder, wie die Revision meint, darauf an, ob die Klägerin in dem Zeitraum, in dem sie für Steuerverkürzungen verantwortlich war, ihre Arbeitspflicht gewissenhaft verrichtet hat, noch steht es im Vordergrund, ob und in welchem Umfang das Fehlverhalten in der Öffentlichkeit bekanntgeworden ist; bedeutsam ist vielmehr, daß das Fehlverhalten dazu geeignet ist, einen Achtungs- und Vertrauensschaden herbeizuführen (BAG 20. November 1997 - 2 AZR 643/96 - aaO; 8. Juni 2000 - 2 AZR 638/99 - aaO; vgl. auch BVerwG 9. November 1994 - 1 D 57/93 - BVerwGE 103, 184 ff. zur disziplinarrechtlichen Bewertung der Steuerhinterziehung eines Beamten).

    Bei schweren Pflichtverletzungen gilt dies aber nur dann, wenn der Arbeitnehmer mit vertretbaren Gründen annehmen konnte, sein Verhalten sei nicht vertragswidrig oder werde vom Arbeitgeber zumindest nicht als erhebliches, den Bestand des Arbeitsverhältnisses gefährdendes Verhalten angesehen (BAG 4. Juli 1997 - 2 AZR 526/96 - BAGE 86, 95, 102; 11. März 1999 - 2 AZR 507/98 - AP BGB § 626 Nr. 149 = EzA BGB § 626 nF Nr. 176, zu II 1 b aa der Gründe; 8. Juni 2000 - 2 AZR 638/99 - EzA BGB § 626 nF Nr. 182).

    Die Bewertung der für und gegen die Unzumutbarkeit der Weiterbeschäftigung sprechenden Umstände liegt weitgehend im Beurteilungsspielraum der Tatsacheninstanz und kann vom Revisionsgericht nicht durch seine eigene Wertung ersetzt werden (st. Rspr. des Senats, vgl. 29. Januar 1997 - 2 AZR 292/96 - BAGE 85, 114, 125; 21. Januar 1999 - 2 AZR 665/98 - BAGE 90, 367, 369 f.; 8. Juni 2000 - 2 AZR 638/99 - EzA BGB § 626 nF Nr. 182, zu B I 3 der Gründe).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.05.2000 - 12d A 4145/99

    Verwendung von in einem Besteuerungsverfahren und Steuerstrafverfahren gewonnenen

    Auszug aus BAG, 21.06.2001 - 2 AZR 325/00
    Ein zwingendes öffentliches Interesse im Sinne des § 30 Abs. 4 Nr. 5 AO ist gegeben, wenn im Falle des Unterbleibens der Mitteilung die Gefahr bestünde, daß schwere Nachteile für das allgemeine Wohl eintreten (vgl. OVG Münster 4. Mai 2000 - 12d A 4145/99.O - IÖD 2001, 53; BFH 10. Februar 1987 - VII R 77/84 - BFHE 149, 387; BVerwG 2. Februar 1982 - 1 C 146.80 - BVerwGE 65, 1; Koch/Scholtz AO 5. Aufl. § 30 Rn. 24).

    Es ist eine Interessenabwägung erforderlich, ob das öffentliche Interesse an der Offenbarung und Verwertung der dem Steuergeheimnis unterliegenden persönlichen Daten das Interesse des Steuerpflichtigen an der Geheimhaltung (deutlich) überwiegt (vgl. OVG Münster 4. Mai 2000 - 12d A 4145/99.O - aaO mwN; Nissen ZTR 2000, 402, 403).

    Dem öffentlichen Interesse an der Reinhaltung und Aufrechterhaltung der Vertrauenswürdigkeit der Finanzverwaltung und damit deren Funktionsfähigkeit ist grundsätzlich ein hoher Stellenwert beizumessen (Nissen ZTR 2000, 402, 403; für den Fall der Steuerhinterziehung durch einen Finanzbeamten vgl. OVG Münster 4. Mai 2000 - 12d A 4145/99.O - aaO).

    Davon ist hier jedenfalls angesichts der Höhe der von der Klägerin über viele Jahre hinweg hinterzogenen Steuern auszugehen (zur entsprechenden Abwägung, ob bei der Steuerhinterziehung eines Finanzbeamten die Mitteilung steuerlicher Daten an die für Disziplinarmaßnahmen zuständigen Stelle von einem zwingenden öffentlichen Interesse iSv. § 30 Abs. 4 AO gedeckt ist, vgl. OVG Münster 4. Mai 2000 - 12d A 4145/99.O - aaO).

    Soweit die Revision auf die Beschlüsse des OVG Münster vom 4. Mai 2000 (- 12d A 4145/99.O - IÖD 2001, 53) und vom 5. Mai 2000 (- 12d A 4813/99.O -) hinweist, die aus Anlaß vorläufig verhängter disziplinarischer Maßnahmen gegenüber Beamten der Finanzverwaltung ergangen sind, die sich der Steuerhinterziehung schuldig gemacht und sich durch Selbstanzeigen geoffenbart hatten, vermag dies die einzelfallbezogene Interessenabwägung des Landesarbeitsgerichts nicht in Frage zu stellen.

  • BAG, 20.11.1997 - 2 AZR 643/96

    Kündigung im öffentlichen Dienst wegen wiederholter strafgerichtlicher

    Auszug aus BAG, 21.06.2001 - 2 AZR 325/00
    Deshalb erfaßt § 8 Abs. 1 Satz 1 BAT, wonach sich der Angestellte so zu verhalten hat, wie es von Angehörigen des öffentlichen Dienstes erwartet wird, auch das außerdienstliche Verhalten des Angestellten (Senat 14. Februar 1996 - 2 AZR 274/95 - AP BGB § 626 Verdacht strafbarer Handlung Nr. 26 = EzA BGB § 626 nF Nr. 160, zu II 2 der Gründe; 20. November 1997 - 2 AZR 643/96 - BAGE 87, 153, 159 f.; 8. Juni 2000 - 2 AZR 638/99 - EzA BGB § 626 nF Nr. 182, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).

    Vielmehr kommt es, da sie als Repräsentanten des Staates gegenüber der Öffentlichkeit auftreten - abhängig von der konkreten Dienstfunktion - auch auf ihr Ansehen in der Öffentlichkeit an (Senat 20. November 1997 - 2 AZR 643/96 - BAGE 87, 153, 159 ff.; 8. Juni 2000 - 2 AZR 638/99 - EzA BGB § 626 nF Nr. 182).

    Für die arbeitsrechtliche Bewertung als schwerer Verstoß gegen § 8 Abs. 1 BAT kommt es weder, wie die Revision meint, darauf an, ob die Klägerin in dem Zeitraum, in dem sie für Steuerverkürzungen verantwortlich war, ihre Arbeitspflicht gewissenhaft verrichtet hat, noch steht es im Vordergrund, ob und in welchem Umfang das Fehlverhalten in der Öffentlichkeit bekanntgeworden ist; bedeutsam ist vielmehr, daß das Fehlverhalten dazu geeignet ist, einen Achtungs- und Vertrauensschaden herbeizuführen (BAG 20. November 1997 - 2 AZR 643/96 - aaO; 8. Juni 2000 - 2 AZR 638/99 - aaO; vgl. auch BVerwG 9. November 1994 - 1 D 57/93 - BVerwGE 103, 184 ff. zur disziplinarrechtlichen Bewertung der Steuerhinterziehung eines Beamten).

  • BAG, 05.02.1998 - 2 AZR 227/97

    Außerordentliche Kündigung wegen Wegfalls der Beschäftigungsmöglichkeit bei

    Auszug aus BAG, 21.06.2001 - 2 AZR 325/00
    Es hat ferner den aufgrund der tariflichen Unkündbarkeit anzulegenden strengen Prüfungsmaßstab beachtet, indem es die verschärften Anforderungen an die Pflicht des Arbeitgebers, eine Weiterbeschäftigung zu versuchen (BAG 23. März 1972 - 2 AZR 216/71 - BAGE 24, 222 = AP BAT § 55 Nr. 1; 17. Mai 1984 - 2 AZR 161/83 - AP BAT § 55 Nr. 3; 5. Februar 1998 - 2 AZR 227/97 - BAGE 88, 10; 17.September 1998 - 2 AZR 419/97 - AP § 626 BGB Nr. 148 = EzA BGB § 626 Unkündbarkeit Nr. 3), in seine Überlegungen einbezogen hat.

    Sollte die Interessenabwägung ergeben, daß nur eine außerordentliche Kündigung mit Auslauffrist möglich war, so wird allerdings zu beachten sein, daß für eine außerordentliche Kündigung mit Auslauffrist nach der Senatsrechtsprechung eine Beteiligung des Personalrats nach den für ordentliche Kündigungen geltenden Regelungen erforderlich ist (Senat 5. Februar 1998 - 2 AZR 227/97 - BAGE 88, 10, 22).

  • BVerwG, 09.11.1994 - 1 D 57.93

    Disziplinarrecht: Steuerhinterziehung und Verhältnismäßigkeitsgrundsatz bei

    Auszug aus BAG, 21.06.2001 - 2 AZR 325/00
    Für die arbeitsrechtliche Bewertung als schwerer Verstoß gegen § 8 Abs. 1 BAT kommt es weder, wie die Revision meint, darauf an, ob die Klägerin in dem Zeitraum, in dem sie für Steuerverkürzungen verantwortlich war, ihre Arbeitspflicht gewissenhaft verrichtet hat, noch steht es im Vordergrund, ob und in welchem Umfang das Fehlverhalten in der Öffentlichkeit bekanntgeworden ist; bedeutsam ist vielmehr, daß das Fehlverhalten dazu geeignet ist, einen Achtungs- und Vertrauensschaden herbeizuführen (BAG 20. November 1997 - 2 AZR 643/96 - aaO; 8. Juni 2000 - 2 AZR 638/99 - aaO; vgl. auch BVerwG 9. November 1994 - 1 D 57/93 - BVerwGE 103, 184 ff. zur disziplinarrechtlichen Bewertung der Steuerhinterziehung eines Beamten).

    Die Selbstanzeige stellt einen persönlichen Strafausschließungsgrund dar, der die Tat im übrigen nach Unrechtsgehalt und Schuld unberührt läßt (BVerwG 9. November 1994 - 1 D 57/93 - BVerwGE 103, 184 ff. mwN).

  • BAG, 17.05.1984 - 2 AZR 161/83

    Wirksamkeit einer außerordentlichen Änderungskündigung - Unkündbarkeit eines

    Auszug aus BAG, 21.06.2001 - 2 AZR 325/00
    Es hat ferner den aufgrund der tariflichen Unkündbarkeit anzulegenden strengen Prüfungsmaßstab beachtet, indem es die verschärften Anforderungen an die Pflicht des Arbeitgebers, eine Weiterbeschäftigung zu versuchen (BAG 23. März 1972 - 2 AZR 216/71 - BAGE 24, 222 = AP BAT § 55 Nr. 1; 17. Mai 1984 - 2 AZR 161/83 - AP BAT § 55 Nr. 3; 5. Februar 1998 - 2 AZR 227/97 - BAGE 88, 10; 17.September 1998 - 2 AZR 419/97 - AP § 626 BGB Nr. 148 = EzA BGB § 626 Unkündbarkeit Nr. 3), in seine Überlegungen einbezogen hat.
  • BAG, 23.03.1972 - 2 AZR 216/71

    NS-Vergangenheit - Dienststelle des Bundes - Unkündbarer Angestellter - Grund zur

    Auszug aus BAG, 21.06.2001 - 2 AZR 325/00
    Es hat ferner den aufgrund der tariflichen Unkündbarkeit anzulegenden strengen Prüfungsmaßstab beachtet, indem es die verschärften Anforderungen an die Pflicht des Arbeitgebers, eine Weiterbeschäftigung zu versuchen (BAG 23. März 1972 - 2 AZR 216/71 - BAGE 24, 222 = AP BAT § 55 Nr. 1; 17. Mai 1984 - 2 AZR 161/83 - AP BAT § 55 Nr. 3; 5. Februar 1998 - 2 AZR 227/97 - BAGE 88, 10; 17.September 1998 - 2 AZR 419/97 - AP § 626 BGB Nr. 148 = EzA BGB § 626 Unkündbarkeit Nr. 3), in seine Überlegungen einbezogen hat.
  • BAG, 04.06.1997 - 2 AZR 526/96

    Kündigung eines U-Bahn-Zugfahrers wegen Volltrunkenheit bei außerdienstlicher

    Auszug aus BAG, 21.06.2001 - 2 AZR 325/00
    Bei schweren Pflichtverletzungen gilt dies aber nur dann, wenn der Arbeitnehmer mit vertretbaren Gründen annehmen konnte, sein Verhalten sei nicht vertragswidrig oder werde vom Arbeitgeber zumindest nicht als erhebliches, den Bestand des Arbeitsverhältnisses gefährdendes Verhalten angesehen (BAG 4. Juli 1997 - 2 AZR 526/96 - BAGE 86, 95, 102; 11. März 1999 - 2 AZR 507/98 - AP BGB § 626 Nr. 149 = EzA BGB § 626 nF Nr. 176, zu II 1 b aa der Gründe; 8. Juni 2000 - 2 AZR 638/99 - EzA BGB § 626 nF Nr. 182).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.02.2000 - 12d A 4813/99

    Förmliches Disziplinarverfahren gegen einen Beamten; Durchbrechung des

    Auszug aus BAG, 21.06.2001 - 2 AZR 325/00
    Soweit die Revision auf die Beschlüsse des OVG Münster vom 4. Mai 2000 (- 12d A 4145/99.O - IÖD 2001, 53) und vom 5. Mai 2000 (- 12d A 4813/99.O -) hinweist, die aus Anlaß vorläufig verhängter disziplinarischer Maßnahmen gegenüber Beamten der Finanzverwaltung ergangen sind, die sich der Steuerhinterziehung schuldig gemacht und sich durch Selbstanzeigen geoffenbart hatten, vermag dies die einzelfallbezogene Interessenabwägung des Landesarbeitsgerichts nicht in Frage zu stellen.
  • BAG, 21.01.1999 - 2 AZR 665/98

    Außerordentliche Kündigung

    Auszug aus BAG, 21.06.2001 - 2 AZR 325/00
    Die Bewertung der für und gegen die Unzumutbarkeit der Weiterbeschäftigung sprechenden Umstände liegt weitgehend im Beurteilungsspielraum der Tatsacheninstanz und kann vom Revisionsgericht nicht durch seine eigene Wertung ersetzt werden (st. Rspr. des Senats, vgl. 29. Januar 1997 - 2 AZR 292/96 - BAGE 85, 114, 125; 21. Januar 1999 - 2 AZR 665/98 - BAGE 90, 367, 369 f.; 8. Juni 2000 - 2 AZR 638/99 - EzA BGB § 626 nF Nr. 182, zu B I 3 der Gründe).
  • BAG, 11.03.1999 - 2 AZR 507/98

    Fristlose Kündigung (Loyalitätsverstoß)

  • BAG, 17.09.1998 - 2 AZR 419/97

    Außerordentliche betriebsbedingte Kündigung gegenüber tariflich "unkündbarem"

  • BAG, 29.01.1997 - 2 AZR 292/96

    Aufhebungsvertrag - Wegfall der Geschäftsgrundlage

  • BAG, 11.03.1999 - 2 AZR 427/98

    Kündigung wegen Tötung von Versuchsaffen und unerlaubter privater Affenhaltung

  • BVerwG, 02.02.1982 - 1 C 146.80

    Stukkateur - § 113 Abs. 1 VwGO, für die Sachentscheidung ist grds. die Sach- und

  • BAG, 20.04.1977 - 4 AZR 778/75

    Wirksamkeit einer fristlosen Kündigung nach § 54 BAT

  • LAG Düsseldorf, 14.03.2000 - 3 Sa 109/00

    Kündigung: außerordentliche Kündigung - Steuerhinterziehung eines Angestellten

  • BAG, 24.09.1987 - 2 AZR 26/87

    Fristgerechte Kündigung wegen entgeltlicher Vermittlung der Einstellung eines

  • BAG, 20.09.1984 - 2 AZR 233/83

    Ordentliche Kündigung wegen Diebstahls

  • BVerwG, 06.06.2000 - 1 D 66.98

    Zollbeamter a.D.; Steuerhinterziehung bei der Einfuhr von 14 Handfeuerwaffen zu

  • BFH, 10.02.1987 - VII R 77/84

    Befugnis der Finanzbehörde zur Auskunftserteilung im gewerberechtlichen

  • BAG, 14.02.1996 - 2 AZR 274/95

    Kündigung wegen ausländerfeindlicher Flugblätter

  • BAG, 26.03.1981 - 2 AZN 410/80

    Nichtzulassungsbeschwerde

  • LAG Düsseldorf, 20.05.1980 - 19 Sa 624/79
  • BAG, 02.03.2006 - 2 AZR 53/05

    Außerordentliche Kündigung

    Bei schweren Pflichtverletzungen gilt dies aber nur, wenn der Arbeitnehmer mit vertretbaren Gründen annehmen konnte, sein Verhalten sei nicht vertragswidrig oder werde vom Arbeitgeber zumindest nicht als erhebliches, den Bestand des Arbeitsverhältnisses gefährdendes Verhalten angesehen (Senat 10. Oktober 2002 - 2 AZR 418/01 - EzA BGB 2002 § 626 Unkündbarkeit Nr. 1; 21. Juni 2001 - 2 AZR 325/00 - AP BAT § 54 Nr. 5 = EzA BGB § 626 nF Nr. 189; 21. Juni 2000 - 2 AZR 30/00 - EzA BGB § 626 Unkündbarkeit Nr. 7; 8. Juni 2000 - 2 AZR 638/99 - BAGE 95, 78; 11. März 1999 - 2 AZR 507/98 - AP BGB § 626 nF Nr. 149 = EzA BGB § 626 Nr. 176; 4. Juni 1997 - 2 AZR 526/96 - BAGE 86, 95).

    Die Bewertung der für und gegen die Unzumutbarkeit der Weiterbeschäftigung sprechenden Umstände liegt weitgehend im Beurteilungsspielraum der Tatsacheninstanz und kann vom Revisionsgericht nicht durch seine eigene Wertung ersetzt werden (st. Rspr. Senat, vgl. 21. Juni 2001 - 2 AZR 325/00 - AP BAT § 54 Nr. 5 = EzA BGB § 626 nF Nr. 189; 8. Juni 2000 - 2 AZR 638/99 - BAGE 95, 78; 29. Januar 1999 - 2 AZR 665/98 - BAGE 90, 367).

  • BAG, 13.03.2008 - 2 AZR 961/06

    Verdachtskündigung - Anhörung des Arbeitnehmers

    Die Bewertung der für und gegen die Unzumutbarkeit der Weiterbeschäftigung sprechenden Umstände liegt weitgehend im Beurteilungsspielraum der Tatsacheninstanz und kann vom Revisionsgericht regelmäßig nicht durch seine eigene Wertung ersetzt werden (st. Rspr. Senat 21. Juni 2001 - 2 AZR 325/00 - AP BAT § 54 Nr. 5 = EzA BGB § 626 nF Nr. 189, zu B I 3 a der Gründe; neuerlich Senat 19. April 2007 - 2 AZR 78/06 - Rn. 34, AP BGB § 611 Direktionsrecht Nr. 71).
  • BAG, 28.10.2010 - 2 AZR 293/09

    Öffentlicher Dienst - Kündigung aus verhaltensbedingtem Grund - außer-

    Eine außerdienstlich begangene Straftat von einigem Gewicht oder verbunden mit einer Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung konnte auf dieser Grundlage die Kündigung eines Mitarbeiters des öffentlichen Dienstes grundsätzlich rechtfertigen (Senat 21. Juni 2001 - 2 AZR 325/00 - zu B I 2 a der Gründe, AP BAT § 54 Nr. 5 = EzA BGB § 626 nF Nr. 189; 8. Juni 2000 - 2 AZR 638/99 - zu B I 2 a der Gründe, BAGE 95, 78) .
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BAG, 15.01.2002 - 1 AZR 58/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,990
BAG, 15.01.2002 - 1 AZR 58/01 (https://dejure.org/2002,990)
BAG, Entscheidung vom 15.01.2002 - 1 AZR 58/01 (https://dejure.org/2002,990)
BAG, Entscheidung vom 15. Januar 2002 - 1 AZR 58/01 (https://dejure.org/2002,990)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,990) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Sozialplan (nachkonkursliche) - Haftungsbeschränkung

  • Deutsche Zeitschrift für Wirtschafts- und Insolvenzrecht (Volltext/Leitsatz/Auszüge)

    Kein Abfindungsanspruch aus nachkonkurslichem Sozialplan gegen Betriebsübernehmer

  • Judicialis

    BGB § 613 a Abs. 1; ; KO § 59 Abs. 1; ; KO § 61 Abs. 1; ; KO § 61 Abs. 2; ; SozplKonkG § 2; ; SozplKonkG § 3; ; SozplKonkG § 4

  • rechtsportal.de

    Betriebsübergang; Betriebsverfassungsrecht - Beschränkung der Haftung des Betriebserwerbers für nachkonkursliche Abfindungsforderungen bei normativ fortwirkendem Sozialplan

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 613a Abs. 1; KO § 59 Abs. 1, § 61 Abs. 1, Abs. 2; SozplKonkG §§ 2, 3, 4
    Keine Haftung des Betriebsübernehmers für Ansprüche aus einem durch den Konkursverwalter geschlossenen Sozialplan - Altfall nach der Konkursordnung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 100, 166
  • NJW 2002, 3493
  • ZIP 2002, 1543
  • MDR 2002, 1271
  • NZA 2002, 1030
  • NZA 2002, 1034
  • NZI 2002, 568
  • BB 2002, 1967
  • DB 2002, 1834
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (14)

  • BAG, 13.11.1986 - 2 AZR 771/85

    Haftung des Betriebserwerbers für Abfindungsforderung bei Betriebsübergang im

    Auszug aus BAG, 15.01.2002 - 1 AZR 58/01
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts hat deshalb die Vorschrift des § 613 a Abs. 1 BGB für vorkonkursliche Ansprüche hinter das konkursrechtliche Prinzip der gleichmäßigen Befriedigung der Gläubiger zurückzutreten (grundlegend BAG 17. Januar 1980 - 3 AZR 160/79 - BAGE 32, 326; 20. November 1984 - 3 AZR 584/83 - BAGE 47, 206; 13. November 1986 - 2 AZR 771/85 - AP BGB § 613 a Nr. 57 = EzA BGB § 613 a Nr. 55; 23. Juli 1991 - 3 AZR 366/90 - BAGE 68, 160).
  • BAG, 17.01.1980 - 3 AZR 160/79

    Versorgungsanwartschaften bei Betriebsübergang im Konkursverfahren

    Auszug aus BAG, 15.01.2002 - 1 AZR 58/01
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts hat deshalb die Vorschrift des § 613 a Abs. 1 BGB für vorkonkursliche Ansprüche hinter das konkursrechtliche Prinzip der gleichmäßigen Befriedigung der Gläubiger zurückzutreten (grundlegend BAG 17. Januar 1980 - 3 AZR 160/79 - BAGE 32, 326; 20. November 1984 - 3 AZR 584/83 - BAGE 47, 206; 13. November 1986 - 2 AZR 771/85 - AP BGB § 613 a Nr. 57 = EzA BGB § 613 a Nr. 55; 23. Juli 1991 - 3 AZR 366/90 - BAGE 68, 160).
  • BAG, 23.07.1991 - 3 AZR 366/90

    Zeitpunkt des Betriebsübergangs

    Auszug aus BAG, 15.01.2002 - 1 AZR 58/01
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts hat deshalb die Vorschrift des § 613 a Abs. 1 BGB für vorkonkursliche Ansprüche hinter das konkursrechtliche Prinzip der gleichmäßigen Befriedigung der Gläubiger zurückzutreten (grundlegend BAG 17. Januar 1980 - 3 AZR 160/79 - BAGE 32, 326; 20. November 1984 - 3 AZR 584/83 - BAGE 47, 206; 13. November 1986 - 2 AZR 771/85 - AP BGB § 613 a Nr. 57 = EzA BGB § 613 a Nr. 55; 23. Juli 1991 - 3 AZR 366/90 - BAGE 68, 160).
  • BAG, 20.11.1984 - 3 AZR 584/83

    Anspruch auf Zahlung einer Betriebsrente aus abgetretenem Recht

    Auszug aus BAG, 15.01.2002 - 1 AZR 58/01
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts hat deshalb die Vorschrift des § 613 a Abs. 1 BGB für vorkonkursliche Ansprüche hinter das konkursrechtliche Prinzip der gleichmäßigen Befriedigung der Gläubiger zurückzutreten (grundlegend BAG 17. Januar 1980 - 3 AZR 160/79 - BAGE 32, 326; 20. November 1984 - 3 AZR 584/83 - BAGE 47, 206; 13. November 1986 - 2 AZR 771/85 - AP BGB § 613 a Nr. 57 = EzA BGB § 613 a Nr. 55; 23. Juli 1991 - 3 AZR 366/90 - BAGE 68, 160).
  • BAG, 03.12.1985 - 1 AZR 545/84

    Konkursvorrecht von Forderungen aus einem Sozialplan - Geltendmachung von

    Auszug aus BAG, 15.01.2002 - 1 AZR 58/01
    Auch Forderungen aus einem Sozialplan, der nach Eröffnung des Konkursverfahrens aufgestellt wurde, sind danach Konkursforderungen, Arbeitnehmer insoweit Konkursgläubiger iSv. § 3 KO (vgl. BAG 3. Dezember 1985 - 1 AZR 545/84 - BAGE 50, 221; 27. Oktober 1998 - 1 AZR 94/98 - AP KO § 61 Nr. 29 = EzA BetrVG 1972 § 112 Nr. 102).
  • BAG, 27.10.1998 - 1 AZR 94/98

    Sozialplanabfindung im Konkurs - Gleichbehandlungsgrundsatz

    Auszug aus BAG, 15.01.2002 - 1 AZR 58/01
    Auch Forderungen aus einem Sozialplan, der nach Eröffnung des Konkursverfahrens aufgestellt wurde, sind danach Konkursforderungen, Arbeitnehmer insoweit Konkursgläubiger iSv. § 3 KO (vgl. BAG 3. Dezember 1985 - 1 AZR 545/84 - BAGE 50, 221; 27. Oktober 1998 - 1 AZR 94/98 - AP KO § 61 Nr. 29 = EzA BetrVG 1972 § 112 Nr. 102).
  • BAG, 13.07.1994 - 7 ABR 50/93

    Betriebsratskosten im Konkurs

    Auszug aus BAG, 15.01.2002 - 1 AZR 58/01
    Es kommt nicht auf die rechtliche oder tatsächliche Insolvenzsicherung an, sondern entscheidend für den Haftungsausschluß ist der Vorrang des das Konkursrecht beherrschenden Grundsatzes gleichmäßiger Befriedigung aller Konkursgläubiger (BAG 13. Juli 1994 - 7 ABR 50/93 - BAGE 77, 218 mwN).
  • LAG Hamm, 24.10.2000 - 11 Sa 1762/99

    Verpflichtung zur Erfüllung von Sozialplanansprüchen

    Auszug aus BAG, 15.01.2002 - 1 AZR 58/01
    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 24. Oktober 2000 - 11 Sa 1762/99 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 30.04.1984 - 1 AZR 34/84

    Abfindung

    Auszug aus BAG, 15.01.2002 - 1 AZR 58/01
    c) Im übrigen waren Forderungen aus Sozialplänen, die nach Konkurseröffnung aufgestellt wurden, auch schon vor Inkrafttreten des Sozialplankonkursgesetzes bloße Konkursforderungen (BAG 30. April 1984 - 1 AZR 34/84 - BAGE 45, 357).
  • BAG, 13.12.1978 - GS 1/77

    Sozialplanabfindung im Konkurs: Geltendmachung durch Arbeitnehmer

    Auszug aus BAG, 15.01.2002 - 1 AZR 58/01
    Wie der Große Senat des Bundesarbeitsgerichts mit Beschluß vom 13. Dezember 1978 (- GS 1/77 - BAGE 31, 176) festgestellt hat, sind Abfindungsansprüche aus Sozialplänen unabhängig davon, ob diese vor oder nach Konkurseröffnung vereinbart wurden, lediglich Konkursforderungen iSd. § 61 KO.
  • BVerfG, 19.10.1983 - 2 BvR 485/80

    Sozialplan

  • BAG, 27.07.1994 - 7 ABR 37/93

    Betriebsübergang; Übertragung einer Depotverwaltung

  • BAG, 05.02.1991 - 1 ABR 32/90

    Rechtskraftwirkung gegenüber Betriebserwerber

  • BAG, 14.08.2001 - 1 AZR 619/00

    Jahressonderzahlung - Kürzung durch Einigungsstellenspruch - Betriebsübergang

  • BAG, 18.09.2002 - 1 ABR 54/01

    Fortgeltung von Gesamtbetriebsvereinbarungen nach Betriebsübergang

    Letzteres gilt vielmehr nur, wenn der Betrieb anläßlich des Übergangs seine bisherige Identität verliert (BAG 5. Juni 2002 - 7 ABR 17/01 - ZIP 2003, 271; 15. Januar 2002 - 1 AZR 58/01 - AP SozplKonkG § 2 Nr. 1 mwN; 14. August 2001 - 1 AZR 619/00 - BAGE 98, 323; 27. Juli 1994 - 7 ABR 37/93 - AP BGB § 613 a Nr. 118 = EzA BGB § 613 a Nr. 123 mwN auch aus der Literatur).
  • BAG, 19.05.2005 - 3 AZR 649/03

    Rentenanwartschaften bei Betriebsübergang in der Insolvenz

    (2) Dem steht die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 15. Januar 2002 (- 1 AZR 58/01 - BAGE 100, 166) nicht entgegen.
  • BAG, 06.08.2002 - 1 AZR 247/01

    Auslegung eines Sozialplans; rückwirkende Gehaltserhöhung nach Ausscheiden aus

    Mit der Identität des Betriebs bleibt die entscheidende Grundlage für ihre normative Fortgeltung aufrechterhalten (BAG 15. Januar 2002 - 1 AZR 58/01 - AP SozplKonkG § 2 Nr. 1 mwN).
  • BVerwG, 25.06.2003 - 6 P 1.03

    Fortgeltung einer Dienstvereinbarung; Vereinigung von Krankenkassen.

    e) Da die Dienstvereinbarung vom 9. Juli 1991 aus den dargelegten Gründen kollektivrechtlich weiter gilt, kommt die Regelung in § 613 a Abs. 1 Sätze 2 bis 4 BGB, welche insgesamt lediglich als individualrechtlicher Auffangtatbestand zu sehen ist, nicht zum Zuge (vgl. dazu im Einzelnen: BAG, Beschluss vom 5. Februar 1991 - 1 ABR 32/90 - BAGE 67, 168, 188 f.; Beschluss vom 27. Juli 1994 - 7 ABR 37/93 - AP Nr. 118 zu § 613 a BGB Bl. 1141; Urteil vom 24. Juni 1998 - 4 AZR 208/97 - BAGE 89, 193, 199 f.; Urteil vom 15. Januar 2002 - 1 AZR 58/01 - AP Nr. 1 zu § 2 SozplKonkG Bl. 1682).
  • LAG München, 11.03.2009 - 5 TaBV 6/08

    Betriebsvereinbarung, Fortgeltung bei Betriebsspaltung und -verschmelzung

    Auch das Bundesarbeitsgericht hat im Zusammenhang mit der Bestimmung des Anwendungsbereiches des § 613a Abs. 1 BGB mehrfach betont, dass aus dieser Vorschrift nicht abzuleiten sei, dass Betriebsvereinbarungen nach einem Betriebsinhaberwechsel nicht mehr normativ fortwirkten; zum Inhalt der Arbeitsverhältnisse würden Betriebsvereinbarungen nur, wenn der Betrieb anlässlich des Übergangs seine betriebliche Identität verliere (vgl. BAG vom 18.09.2002 - 1 ABR 54/01, NZA 2003, S. 670; vom 15.01.2002 - 1 AZR 58/01, NZA 2002, S. 1034; vom 14.08.2001 - 1 AZR 619/00, NZA 2002, S. 276).Allerdings hat das Bundesarbeitsgericht mit Beschluss vom 18.09.2002 (a.a.O.) nunmehr für den Fall eines Betriebsteilübergangs und Fortführung des übergegangenen Teils als eigenständigen Betrieb ausgeführt, dass in einem solchen Fall in dem veräußerten Betriebsteil die Betriebsvereinbarungen, die vor dem Betriebsübergang im ursprünglichen Betrieb galten, mit normativer Wirkung weiter gelten würden.
  • ArbG Düsseldorf, 09.06.2021 - 14 BV 219/20
    Mit der Identität des Betriebs bleibt die entscheidende Grundlage für die Fortgeltung der Betriebsvereinbarungen aufrechterhalten (vgl. BAG, Urt. v. 15.01.2002 - 1 AZR 58/01).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht