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   BAG, 22.05.2003 - 2 AZR 255/02   

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https://dejure.org/2003,730
BAG, 22.05.2003 - 2 AZR 255/02 (https://dejure.org/2003,730)
BAG, Entscheidung vom 22.05.2003 - 2 AZR 255/02 (https://dejure.org/2003,730)
BAG, Entscheidung vom 22. Mai 2003 - 2 AZR 255/02 (https://dejure.org/2003,730)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Kündigung - Insolvenz

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Kündigung eines Arbeitsverhältnisses durch einen Insolvenzverwalter; Zulässigkeit einer Nachkündigung; Betriebsstilllegung als Kündigungsgrund ; Die kurze Kündigungsfrist nach § 113 Insolvenzordnung (InsO)

  • Deutsche Zeitschrift für Wirtschafts- und Insolvenzrecht (Volltext/Leitsatz/Auszüge)

    Sog. Nachkündigung durch den Insolvenzverwalter

  • Judicialis

    InsO § 113 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    InsO § 113 Abs. 1; BGB § 242
    Kündigung; Insolvenz; Prozeßrecht - Kündigung durch Insolvenzverwalter nach Insolvenzeröffnung mit verkürzter Kündigungsfrist gemäß § 113 InsO (zum 30. April) nach vorangegangener (nicht angegriffener) Kündigung durch vorläufigen Insolvenzverwalter (zum 31. Juli); Verbrauch ...

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Kündigung durch den Insolvenzverwalter: Kein Verbrauch des Sonderkündigungsrechts bei vorangehender Kündigung durch die Schuldnerin oder den vorläufigen Insolvenzverwalter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 106, 183
  • NJW 2003, 3364
  • ZIP 2003, 1670
  • MDR 2004, 37
  • NZA 2003, 1086
  • NZI 2003, 673
  • BB 2003, 2183
  • DB 2003, 2071
  • JR 2004, 132
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 17.01.2002 - 2 AZR 57/01

    Kündigungsschutzklage - Insolvenz

    Auszug aus BAG, 22.05.2003 - 2 AZR 255/02
    Während er als vorläufiger Insolvenzverwalter noch Vertreter der Schuldnerin war, handelte er nach Insolvenzeröffnung als Partei kraft Amtes auf Grund einer eigenen Rechtsstellung im Interesse der Gläubiger (BAG 17. Januar 2002 - 2 AZR 57/01 - EzA KSchG § 4 n.F. Nr. 62).
  • LAG Hamm, 21.11.2001 - 2 Sa 1123/01

    Nachkündigung des Insolvenzverwalters

    Auszug aus BAG, 22.05.2003 - 2 AZR 255/02
    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 21. November 2001 - 2 Sa 1123/01 - wird auf Kosten des Klägers zurückgewiesen.
  • ArbG Köln, 08.12.1998 - 4 (15) Ca 5991/98

    Wirksamkeit mehrerer Kündigungen; Fortbestehen einer betriebsbedingten Kündigung

    Auszug aus BAG, 22.05.2003 - 2 AZR 255/02
    Dies entspricht auch der einhelligen Meinung sowohl in der arbeitsrechtlichen als auch in der konkursrechtlichen Literatur (MünchArbR-Berkowsky 2. Aufl. § 133 Rn. 18; Zwanziger Das Arbeitsrecht der InsO 2. Aufl. § 113 InsO Rn. 5; Stahlhacke/Preis/Vossen Kündigung und Kündigungsschutz im Arbeitsverhältnis 8. Aufl. Rn. 2157; Kittner/Däubler/Zwanziger-Däubler KSchR 5. Aufl. §§ 113, 121 InsO Rn. 57 "einigermaßen plausibel"; KR-Weigand 6. Aufl. §§ 113, 120 ff. InsO Rn. 46; Braun-Wolf InsO § 113 Rn. 14; Haarmeyer/Wutzke/Förster Hdb InsO/EGInsO 3. Aufl. Kap. 5 Rn. 256 f.; Kübler/Prütting InsO Stand April 2003 § 113 Rn. 66; MünchKommInsOLöwisch/Caspers § 113 Rn. 23; aA ArbG Köln 8. Dezember 1998 - 4 (15) Ca 5991/98 - NZA-RR 1999, 416).
  • BAG, 16.06.1999 - 4 AZR 68/98
    Auszug aus BAG, 22.05.2003 - 2 AZR 255/02
    Die Zulässigkeit einer derartigen "Nachkündigung" hat das Bundesarbeitsgericht ausdrücklich für den Fall anerkannt, daß der Konkursverwalter ein zuvor bereits unter Einhaltung der ordentlichen Kündigungsfrist gekündigtes Arbeitsverhältnis nach Inkrafttreten des § 113 InsO erneut mit der dort geregelten kürzeren Kündigungsfrist gekündigt hat (BAG 16. Juni 1999 - 4 AZR 68/98 - ZInsO 1999, 714, 716; 19. Januar 2000 - 4 AZR 70/99 - AP InsO § 113 Nr. 5 = EzA InsO § 113 Nr. 10).
  • BAG, 19.01.2000 - 4 AZR 70/99

    Maßgebliche Kündigungsfrist im Konkurs/in der Insolvenz

    Auszug aus BAG, 22.05.2003 - 2 AZR 255/02
    Die Zulässigkeit einer derartigen "Nachkündigung" hat das Bundesarbeitsgericht ausdrücklich für den Fall anerkannt, daß der Konkursverwalter ein zuvor bereits unter Einhaltung der ordentlichen Kündigungsfrist gekündigtes Arbeitsverhältnis nach Inkrafttreten des § 113 InsO erneut mit der dort geregelten kürzeren Kündigungsfrist gekündigt hat (BAG 16. Juni 1999 - 4 AZR 68/98 - ZInsO 1999, 714, 716; 19. Januar 2000 - 4 AZR 70/99 - AP InsO § 113 Nr. 5 = EzA InsO § 113 Nr. 10).
  • BAG, 26.08.1993 - 2 AZR 159/93

    Wiederholungskündigung, Trotzkündigung, Auflösungsantrag

    Auszug aus BAG, 22.05.2003 - 2 AZR 255/02
    a) Zwar kann ein Gestaltungsrecht wie das Kündigungsrecht verbraucht sein (Senat 26. August 1993 - 2 AZR 159/93 - BAGE 74, 143).
  • BAG, 13.05.2004 - 2 AZR 329/03

    Kündigung wegen Betriebsstilllegung - Anhörung des Betriebsrats

    Der dadurch entstehende Druck auf den Schuldner und den vorläufigen Insolvenzverwalter, notwendige Kündigungen möglichst bis zur Insolvenzeröffnung hinauszuzögern, um nicht die Insolvenzmasse unnötig zu schmälern, ließe sich mit dem Ziel des § 113 InsO nicht vereinbaren (BAG 22. Mai 2003 - 2 AZR 255/02 - AP InsO § 113 Nr. 12 = EzA InsO § 113 Nr. 12).
  • BAG, 20.01.2005 - 2 AZR 134/04

    Kündigungsfrist bei einer Kündigung durch den "starken" vorläufigen

    Durch die nicht angegriffene Nachkündigung des Beklagten vom 31. August 2002 endete es jedoch schon am 31. Dezember 2002 (vgl. zur Nachkündigung: Senat 22. Mai 2003 - 2 AZR 255/02 - zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).
  • BAG, 24.06.2004 - 2 AZR 656/02

    Kündigung einer im Ausland als sog. Ortskraft beschäftigten Sprachlehrerin wegen

    Dem Arbeitgeber ist nämlich, wenn aus betrieblichen Gründen die Weiterbeschäftigungsmöglichkeit für alle bzw. einzelner Arbeitnehmer entfällt, selbst im Insolvenzfall zumutbar, wenigstens die Kündigungsfrist einzuhalten (BAG 8. April 2003 - 2 AZR 255/02 - aaO).
  • LAG Hamburg, 16.10.2003 - 8 Sa 63/03

    Keine kurzfristige Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch vorläufigen

    In solchen Fällen steht dem Insolvenzverwalter die Möglichkeit, mit verkürzter Frist gem. § 113 I 2 InsO zu kündigen, auch dann zu, wenn der vorläufig bestellte Insolvenzverwalter zuvor bereits eine Kündigung mit einer längeren Kündigungsfrist ausgesprochen hat (BAG, Urt. v. 22. Mai 2003 - 2 AZR 255/02 - NZA 03, 1086 = ZIP 03, 1670).
  • LAG Hamm, 12.01.2006 - 4 Sa 1512/05

    Beschwer als Zulässigkeitsvoraussetzung für eine Anschlussberufung,

    Eine solche "Nachkündigung" stellt zwar keine unzulässige Wiederholungskündigung dar (BAG, Urt. v. 22.05.2003 - 2 AZR 255/02, DZWIR 2003, 465 = MDR 2004, 37 = NZA 2003, 1086 = NZI 2003, 673 = ZInsO 2003, 866 = ZIP 2003, 1670; BAG, Urt. v. 13.05.2004 - 2 AZR 329/03, BAGReport 2004, 330 = DZWIR 2004, 503 [Rudolph] = NZA 2004, 1037 = ZInsO 2005, 390 = ZIP 2004, 1773), sie ist aber eine neue Kündigung, zu welcher der Betriebsrat erneut gemäß § 102 Abs. 1 BetrVG anzuhören ist, wenn die mit Zustimmung des "schwachen" des vorläufigen Insolvenzverwalters ausgesprochene "Vorkündigung" der Insolvenzschuldnerin bzw. des "starken" vorläufigen Insolvenzverwalters den betroffenen Arbeitnehmern bereits zugegangen ist.
  • LAG Niedersachsen, 18.03.2005 - 10 Sa 405/04

    Zulässigkeit einer Änderungsschutzklage bei einer befristeten außerordentlichen

    Um eine unzulässige Wiederholungskündigung handelt es sich jedoch nicht, wenn der Kündigende die erste Kündigung nicht lediglich wiederholt, sondern sie auf weitere, neue Tatsachen stützt, die den bisherigen Kündigungssachverhalt verändern oder ergänzen (BAG, stRspr., zuletzt Urteil vom 22.05.2003, 2 AZR 255/02, AP Nr. 12 zu § 113 InsO ).
  • LAG Hamm, 12.01.2006 - 4 Sa 1412/05

    Beschwer als Zulässigkeitsvoraussetzung für eine Anschlussberufung,

    Eine solche "Nachkündigung" stellt zwar keine unzulässige Wiederholungskündigung dar (BAG, Urt. v. 22.05.2003 - 2 AZR 255/02, DZWIR 2003, 465 = MDR 2004, 37 = NZA 2003, 1086 = NZI 2003, 673 = ZInsO 2003, 866 = ZIP 2003, 1670; BAG, Urt. v. 13.05.2004 - 2 AZR 329/03, BAGReport 2004, 330 = DZWIR 2004, 503 [Rudolph] = NZA 2004, 1037 = ZInsO 2005, 390 = ZIP 2004, 1773), sie ist aber eine neue Kündigung, zu welcher der Betriebsrat erneut gemäß § 102 Abs. 1 BetrVG anzuhören ist, wenn die mit Zustimmung des "schwachen" des vorläufigen Insolvenzverwalters ausgesprochene "Vorkündigung" der Insolvenzschuldnerin bzw. des "starken" vorläufigen Insolvenzverwalters den betroffenen Arbeitnehmern bereits zugegangen ist.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 08.07.2009 - L 29 AL 275/08

    Insolvenzgeld; Beendigung des Arbeitsverhältnisses; rechtliches/faktisches Ende;

    Während der Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt S als vorläufiger Insolvenzverwalter noch Vertreter der Schuldnerin, der R GmbH, war, handelte er nach Insolvenzeröffnung als Partei kraft Amtes auf Grund einer eigenen Rechtsstellung im Interesse der Gläubiger (vgl. BAG - Urteil vom 22. Mai 2003 - 2 AZR 255/02 - in BAGE 106, 183 m.w.N.).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 14.04.2011 - 10 Sa 630/10

    Kündigung wegen beabsichtigter Betriebsstilllegung - Berechnung der

    Dabei kann dahinstehen, ob diese Kündigung bereits deshalb unwirksam ist, weil es sich um eine unzulässige "Nachkündigung" (zum Begriff: BAG Urteil vom 22.05.2003 - 2 AZR 255/02 - AP Nr. 12 zu § 113 InsO) handelt.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 14.04.2011 - 10 Sa 628/10

    Kündigung wegen beabsichtigter Betriebsstilllegung - Darlegungslast

    Dabei kann dahinstehen, ob diese Kündigung bereits deshalb unwirksam ist, weil es sich um eine unzulässige "Nachkündigung" (zum Begriff: BAG Urteil vom 22.05.2003 - 2 AZR 255/02 - AP Nr. 12 zu § 113 InsO) handelt.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 14.04.2011 - 10 Sa 682/10

    Kündigung wegen beabsichtigter Betriebsstilllegung - Berechnung der

  • LAG Rheinland-Pfalz, 14.04.2011 - 10 Sa 627/10

    Kündigung wegen beabsichtigter Betriebsstilllegung - Berechnung der

  • LAG Rheinland-Pfalz, 14.04.2011 - 10 Sa 631/10

    Kündigung wegen beabsichtigter Betriebsstilllegung - Berechnung der

  • LAG Rheinland-Pfalz, 14.04.2011 - 10 Sa 674/10

    Kündigung wegen beabsichtigter Betriebsstilllegung - Berechnung der

  • LAG Rheinland-Pfalz, 14.04.2011 - 10 Sa 632/10

    Kündigung wegen beabsichtigter Betriebsstilllegung - Berechnung der

  • LAG Rheinland-Pfalz, 14.04.2011 - 10 Sa 633/10

    Kündigung wegen beabsichtigter Betriebsstilllegung - Berechnung der

  • LAG Brandenburg, 18.06.2003 - 7 Sa 63/03

    Kündigung durch Insolvenzverwalter - Zustimmung des Integrationsamtes

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