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   BAG, 03.12.2002 - 9 AZR 481/01   

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https://dejure.org/2002,582
BAG, 03.12.2002 - 9 AZR 481/01 (https://dejure.org/2002,582)
BAG, Entscheidung vom 03.12.2002 - 9 AZR 481/01 (https://dejure.org/2002,582)
BAG, Entscheidung vom 03. Dezember 2002 - 9 AZR 481/01 (https://dejure.org/2002,582)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Beschäftigung in anderem Betrieb des Arbeitgebers ; Zustimmung des Betriebsrats des aufnehmenden Betriebes ; Verurteilung zur Beschäftigung unter Vorbehalt der Zustimmung ; Erforderlichkeit einer Versetzung ; Durchführung des gerichtlichen ...

  • archive.org (Volltext/Leitsatz)
  • Judicialis

    ZPO § 259; ; SGB IX § 81 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1; ; SGB IX § 81 Satz 3; ; SGB IX § 99 Abs. 1; ; BetrVG § 99

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schwerbehindertenrecht; Betriebsverfassungsrecht - Beschäftigungsanspruch nach SGB IX und Rechte des Betriebsrats

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Beschäftigungsanspruch eines Schwerbehinderten gegen den Arbeitgeber ? Beachtung der Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats aus § 99 BetrVG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Beschäftigungsanspruch eines Schwerbehinderten und Betriebsratsanhörung

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Beschäftigungsanspruch eines Schwerbehinderten und Betriebsratsanhörung

  • gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)

    Beschäftigungsanspruch eines Schwerbehinderten und Anhörung des Betriebsrats

  • 123recht.net (Pressemeldung)

    Nur acht Stunden täglich Arbeitszeit für Behinderte // Aber kein Anspruch auf Befreiung von Nachtarbeit

Besprechungen u.ä.

  • reha-recht.de (Entscheidungsbesprechung)

    Entschädigungsanspruch nach § 81 SGB IX (Dr. Alexander Gagel, Dr. Hans-Martin Schian)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 104, 45
  • MDR 2003, 699
  • NZA 2003, 1215
  • BB 2003, 1014
  • DB 2003, 1230
 
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Wird zitiert von ... (36)Neu Zitiert selbst (12)

  • LAG Hamm, 17.05.2001 - 8 (6) Sa 30/01

    Anspruch eines schwerbehinderten Arbeitnehmers auf Zuweisung eines

    Auszug aus BAG, 03.12.2002 - 9 AZR 481/01
    Die Revision des Klägers gegen das Teilurteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 17. Mai 2001 - 8 (6) Sa 30/01 - wird zurückgewiesen.

    Auf die Revision der Beklagten wird das Teilurteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 17. Mai 2001 - 8 (6) Sa 30/01 - teilweise aufgehoben:.

    Die Revision der Beklagten gegen das Schlußurteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 22. November 2001 - 8 (6) Sa 30/01 - wird zurückgewiesen.

    Das Schlußurteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 22. November 2001 - 8 (6) Sa 30/01 - wird hinsichtlich des Kostenausspruches aufgehoben.

  • BAG, 23.01.2001 - 9 AZR 287/99

    Behindertengerechte Beschäftigung

    Auszug aus BAG, 03.12.2002 - 9 AZR 481/01
    Der Anspruch kann sich aus dem Gesichtspunkt der Schutz- oder positiven Forderungsverletzung nach der hier noch anwendbaren alten Fassung des BGB (dazu Senat 23. Januar 2001 - 9 AZR 287/99 - BAGE 97, 23) - jetzt §§ 280, 241 Abs. 2 BGB nF - sowie aus § 823 Abs. 2 BGB iVm. § 81 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 SGB IX bzw. vorher § 14 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 SchwbG (dazu BAG 12. November 1980 - 4 AZR 779/78 - BAGE 34, 250) ergeben.

    Entgeltansprüche stehen dem Kläger bei unterbliebener Arbeitsleistung nicht bereits deswegen zu, weil er als schwerbehinderter Mensch in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis steht (vgl. BAG 10. Juli 1991 - 5 AZR 383/90 - BAGE 68, 141; ebenso Senat 23. Januar 2001 - 9 AZR 287/99 - BAGE 97, 23).

    Diese besteht darin, die vom Arbeitnehmer geschuldete Leistung hinreichend zu bestimmen und ihn auf einem so bestimmten Arbeitsplatz zu beschäftigen (vgl. Senat 23. Januar 2001 - 9 AZR 287/99 - aaO).

  • BAG, 29.01.1997 - 2 AZR 9/96

    Krankheitsbedingte Kündigung - Vermeidbarkeit durch Beschäftigung auf einem

    Auszug aus BAG, 03.12.2002 - 9 AZR 481/01
    Zu Recht hat das Landesarbeitsgericht ausgeführt, daß schon zur Vermeidung einer krankheitsbedingten Kündigung eines nicht schwerbehinderten Menschen derartige Maßnahmen erforderlich sein können (dazu BAG 29. Januar 1997 - 2 AZR 9/96 - BAGE 85, 107).

    Damit setzt sich der Senat nicht in Widerspruch zur Entscheidung des Zweiten Senats vom 29. Januar 1997 (- 2 AZR 9/96 - BAGE 85, 107).

    Hier lag es nahe, daß sich die Beklagte auf die einen ähnlichen, wenngleich im Ergebnis nicht gleichen Sachverhalt betreffende Entscheidung des Zweiten Senats vom 29. Januar 1997 (- 2 AZR 9/96 - aaO) stützte.

  • BAG, 10.07.1991 - 5 AZR 383/90

    Vergütungsansprüche eines Schwerbehinderten

    Auszug aus BAG, 03.12.2002 - 9 AZR 481/01
    Es räumt im bestehenden Arbeitsverhältnis einen klagbaren Anspruch darauf ein, im Rahmen der betrieblichen Möglichkeiten so beschäftigt zu werden, daß der schwerbehinderte Mensch entsprechend seiner Vorbildung und seinem Gesundheitszustand seine Fähigkeiten und Kenntnisse möglichst voll verwerten und weiterentwickeln kann (zum alten Recht: BAG 10. Juli 1991 - 5 AZR 383/90 - BAGE 68, 141 mwN).

    Entgeltansprüche stehen dem Kläger bei unterbliebener Arbeitsleistung nicht bereits deswegen zu, weil er als schwerbehinderter Mensch in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis steht (vgl. BAG 10. Juli 1991 - 5 AZR 383/90 - BAGE 68, 141; ebenso Senat 23. Januar 2001 - 9 AZR 287/99 - BAGE 97, 23).

  • BAG, 19.09.1979 - 4 AZR 887/77

    Kündigungsregelung und Höchstprobezeit für Schwerbehinderte

    Auszug aus BAG, 03.12.2002 - 9 AZR 481/01
    Es kann dahingestellt bleiben, ob der schwerbehinderte Mensch für den Fall einer für seinen Einsatz notwendigen Vertragsänderung zunächst auf Änderung eines Arbeitsvertrags klagen muß oder ob er auch - wie es der Kläger tut - unmittelbar eine Beschäftigung in der angestrebten Stelle gerichtlich geltend machen kann (vgl. Senat 28. April 1998 - 9 AZR 348/97 - AP SchwbG 1986 § 14 Nr. 2 = EzA SchwbG 1986 § 14 Nr. 5; BAG 19. September 1979 - 4 AZR 887/77 - BAGE 32, 105).

    Daß die von ihm angestrebte Tätigkeit etwa mit der Zuweisung einer höherwertigen Tätigkeit verbunden wäre, ist weder vorgetragen noch sonst ersichtlich (zur Rechtslage bei Beförderungsstellen BAG 19. September 1979 - 4 AZR 887/77 - aaO).

  • BAG, 28.04.1998 - 9 AZR 348/97

    Anspruch eines Schwerbehinderten auf Vertragsänderung

    Auszug aus BAG, 03.12.2002 - 9 AZR 481/01
    Es kann dahingestellt bleiben, ob der schwerbehinderte Mensch für den Fall einer für seinen Einsatz notwendigen Vertragsänderung zunächst auf Änderung eines Arbeitsvertrags klagen muß oder ob er auch - wie es der Kläger tut - unmittelbar eine Beschäftigung in der angestrebten Stelle gerichtlich geltend machen kann (vgl. Senat 28. April 1998 - 9 AZR 348/97 - AP SchwbG 1986 § 14 Nr. 2 = EzA SchwbG 1986 § 14 Nr. 5; BAG 19. September 1979 - 4 AZR 887/77 - BAGE 32, 105).

    Darauf, ob das von ihr verlangt werden könnte (dazu Senat 28. April 1998 - 9 AZR 348/97 - aaO), kommt es deshalb nicht an.

  • BAG, 12.11.1992 - 8 AZR 503/91

    Schuldnerverzug - Entschuldbarer Rechtsirrtum

    Auszug aus BAG, 03.12.2002 - 9 AZR 481/01
    Es genügt nicht, daß er sich auf eine ihm günstige Ansicht im Schrifttum berufen kann, wohl aber die Berufung auf die höchstrichterliche Rechtsprechung (vgl. BAG 12. November 1992 - 8 AZR 503/91 - BAGE 71, 350).
  • BAG, 27.05.1982 - 6 ABR 105/79

    Versetzung

    Auszug aus BAG, 03.12.2002 - 9 AZR 481/01
    Zwar ist er nicht Beteiligter im Beschlußverfahren (BAG 27. Mai 1982 - 6 ABR 105/79 - BAGE 39, 102).
  • BAG, 12.11.1980 - 4 AZR 779/78

    Schadensersatzanspruch für schwerbehinderte Arbeitnehmer

    Auszug aus BAG, 03.12.2002 - 9 AZR 481/01
    Der Anspruch kann sich aus dem Gesichtspunkt der Schutz- oder positiven Forderungsverletzung nach der hier noch anwendbaren alten Fassung des BGB (dazu Senat 23. Januar 2001 - 9 AZR 287/99 - BAGE 97, 23) - jetzt §§ 280, 241 Abs. 2 BGB nF - sowie aus § 823 Abs. 2 BGB iVm. § 81 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 SGB IX bzw. vorher § 14 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 SchwbG (dazu BAG 12. November 1980 - 4 AZR 779/78 - BAGE 34, 250) ergeben.
  • BAG, 15.04.1999 - 7 AZR 716/97

    Abmahnung - Entfernung - Widerruf - Feststellungsinteresse

    Auszug aus BAG, 03.12.2002 - 9 AZR 481/01
    Eine vom Sachverhalt "abstrahierende" Entscheidung liefe auf die Erstattung eines unzulässigen Gutachtens hinaus (vgl. BAG 15. April 1999 - 7 AZR 716/97 - AP BGB § 611 Abmahnung Nr. 22 = EzA BGB § 611 Abmahnung Nr. 41).
  • BAG, 26.01.1993 - 1 AZR 303/92

    Versetzung eines Betriebsratsmitglieds in einen anderen Betrieb; Zuständigkeit

  • BGH, 07.10.1977 - V ZR 131/75

    Zweckentfremdung von Wohnraum - Leistung unter Vorbehalt der Erteilung

  • BAG, 13.06.2006 - 9 AZR 229/05

    Wiedereingliederung - Schwerbehinderung

    Ist der schwerbehinderte Arbeitnehmer nicht mehr in der Lage, die damit verbundenen Tätigkeiten wegen Art oder Schwere seiner Behinderung wahrzunehmen, kann er Anspruch auf eine anderweitige Beschäftigung haben (Senat 3. Dezember 2002 - 9 AZR 481/01 - BAGE 104, 45; 14. März 2006 - 9 AZR 411/05 - NZA 2006, 1214).
  • BAG, 19.08.2015 - 5 AZR 975/13

    Rückwirkend begründetes Arbeitsverhältnis - Annahmeverzug

    Dabei genügt die Berufung auf eine günstige Ansicht im Schrifttum nicht, wohl aber die Berufung auf die höchstrichterliche Rechtsprechung (BAG 13. Mai 1998 - 7 AZR 297/97 - zu V 1 der Gründe) , insbesondere wenn ihr ein zumindest ähnlicher Sachverhalt zugrunde liegt (BAG 3. Dezember 2002 - 9 AZR 481/01 - zu A III 3 der Gründe, BAGE 104, 45) .
  • BAG, 04.10.2005 - 9 AZR 632/04

    Vergütungsanspruch - behinderungsgerechter Arbeitsplatz

    Die dem Arbeitgeber nach § 296 Satz 1 BGB obliegende Handlung besteht darin, die vom Arbeitnehmer geschuldete Leistung hinreichend zu bestimmen und durch Zuweisung eines bestimmten Arbeitsplatzes zu ermöglichen (BAG 3. Dezember 2002 - 9 AZR 481/01 - BAGE 104, 45; 23. Januar 2001 - 9 AZR 287/99 - BAGE 97, 23).
  • BAG, 10.05.2005 - 9 AZR 230/04

    Beschäftigungsanspruch - Schwerbehinderung - Darlegung

    Ist zu der von einem schwerbehinderten Menschen beantragten Beschäftigung die Zustimmung der Betriebsvertretung erforderlich, so kann der Arbeitgeber verpflichtet sein, deren Zustimmung einzuholen (vgl. Senat 3. Dezember 2002 - 9 AZR 481/01 - BAGE 104, 45).
  • BAG, 14.10.2003 - 9 AZR 100/03

    Schwerbehinderte - Beschäftigungsanspruch - Arbeitszeit

    Bestätigung und Fortführung: BAG 10. Juli 1991 - 5 AZR 383/90 - BAGE 68, 141 = AP SchwbG § 14 Nr. 1 = EzA BGB § 615 Nr. 69 mwN; Senat 3. Dezember 2002 - 9 AZR 481/01- AP SGB IX § 81 Nr. 2 = EzA SGB IX § 81 Nr. 1.

    Dieser schwerbehindertenrechtliche Beschäftigungsanspruch entsteht unmittelbar bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen (vgl. BAG 10. Juli 1991 - 5 AZR 383/90 - BAGE 68, 141, 149 mwN; 19. September 1979 - 4 AZR 887/77 - BAGE 32, 105, 108; Senat 3. Dezember 2002 - 9 AZR 481/01 - AP SGB IX § 81 Nr. 2 = EzA SGB IX § 81 Nr. 1).

    Es bedarf keiner vorhergehenden Vertragsänderung (Weyand/Schubert Das neue Schwerbehindertenrecht 2. Aufl. Rn. 185 f.; offen gelassen Senat 3. Dezember 2002 - 9 AZR 481/01 - aaO; aA ArbG Frankfurt 27. März 2002 - 2 Ca 5484/01 - NZA-RR 2002, 573; Dörner SchwbG § 14 Rn. 47, 50; Düwell in LPK-SGB IX § 81 Rn. 35).

  • BAG, 10.02.2004 - 9 AZR 401/02

    Schadenersatz bei "Altersteilzeitvereinbarung

    Bei seinen Feststellungen wird das LAG nicht ohne weiteres von einem Verbotsirrtum der für die beklagten handelnden Personen ausgehen können (vgl. dazu Senat 3. Dezember 2002 - 9 AZR 481/01 - AP SGB IX § 81 Nr. 2 = EzA SGB IX § 81 Nr. 1, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen; BAG 12. November 1992 - 8 AZR 503/91 - BAGE 71, 350).
  • LAG Hamburg, 15.04.2015 - 5 Sa 107/12

    Behindertengerechte Beschäftigung: Anspruch auf einen bestimmten Arbeitsort?

    Dieser besondere Beschäftigungsanspruch entsteht kraft Gesetzes ( BAG 10.05.2005 - 9 AZR 230/04 - juris) und kann unmittelbar unter Benennung der angestrebten Stelle geltend gemacht werden ( BAG 03.12.2002 - 9 AZR 481/01 - juris).
  • BAG, 21.02.2017 - 1 AZR 367/15

    Zustimmungsersetzungsverfahren - Anspruch auf Durchführung

    Ferner verpflichtet der in § 81 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 SGB IX gesetzlich verankerte Beschäftigungsanspruch schwerbehinderter Menschen den Arbeitgeber das gerichtliche Zustimmungsersetzungsverfahren durchzuführen, wenn er erkennt, dass die geltend gemachten Zustimmungsverweigerungsgründe tatsächlich nicht vorliegen (vgl. BAG 3. Dezember 2002 - 9 AZR 481/01 - zu A II 3 a und b der Gründe, BAGE 104, 45).
  • ArbG Berlin, 03.06.2016 - 28 Ca 3388/16

    Erkrankungsbedingte Fehlzeiten - Kündigung - Anforderungen an bEM

    hierzu etwa schon BAG 3, 12.2002 - 9 AZR 481/01 - BAGE 104, 45 = AP § 81 SGB IX Nr. 2 = EzA § 81 SGB IX Nr. 1 = NZA 2003, 1215 = BB 2003, 1014 = DB 2003, 1230 [Leitsatz 3.]: "Soweit für die Erfüllung des schwerbehindertenrechtlichen Beschäftigungsanspruchs eine Versetzung erforderlich ist, hat der schwerbehinderte Mensch einen Anspruch darauf, dass der Arbeitgeber die Zustimmung nach § 99 BetrVG beim Betriebsrat einholt.

    Wird diese verweigert und steht nicht fest, dass dem Betriebsrat objektiv Zustimmungsverweigerungsgründe nach § 99 Abs. 2 BetrVG zustehen, hat der schwerbehinderte Mensch einen Anspruch auf Durchführung des gerichtlichen Zustimmungsersetzungsverfahrens nach § 99 Abs. 4 BetrVG"; ebenso schon BAG 29.1.1997 (Fn. 190) [II.1 d. - "Juris"-Rn. 23]: "Soweit dies eine Versetzung im Sinne von § 95 Abs. 3, § 99 Abs. 1 BetrVG bedeutet, muss sich der Arbeitgeber auch um die Zustimmung des Betriebsrats bemühen".S. hierzu etwa schon BAG 3, 12.2002 - 9 AZR 481/01 - BAGE 104, 45 = AP § 81 SGB IX Nr. 2 = EzA § 81 SGB IX Nr. 1 = NZA 2003, 1215 = BB 2003, 1014 = DB 2003, 1230 [Leitsatz 3.]: "Soweit für die Erfüllung des schwerbehindertenrechtlichen Beschäftigungsanspruchs eine Versetzung erforderlich ist, hat der schwerbehinderte Mensch einen Anspruch darauf, dass der Arbeitgeber die Zustimmung nach § 99 BetrVG beim Betriebsrat einholt.

    231) S. hierzu etwa schon BAG 3, 12.2002 - 9 AZR 481/01 - BAGE 104, 45 = AP § 81 SGB IX Nr. 2 = EzA § 81 SGB IX Nr. 1 = NZA 2003, 1215 = BB 2003, 1014 = DB 2003, 1230 [Leitsatz 3.]: "Soweit für die Erfüllung des schwerbehindertenrechtlichen Beschäftigungsanspruchs eine Versetzung erforderlich ist, hat der schwerbehinderte Mensch einen Anspruch darauf, dass der Arbeitgeber die Zustimmung nach § 99 BetrVG beim Betriebsrat einholt.

  • LAG Hamm, 12.05.2015 - 14 Sa 904/14

    Anspruch eines Arbeitnehmers auf Erfüllung des arbeitsvertraglichen

    Die für eine Verurteilung zur Durchführung eines Zustimmungsersetzungsverfahrens erforderliche Voraussetzung, dass das Zustimmungsverfahren durch den Arbeitgeber eingeleitet und durch eine Zustimmungsverweigerung des Betriebsrats abgeschlossen wurde ( vgl. dazu BAG, 3. Dezember 2002, 9 AZR 481/01, NZA 2003, 1215, II. 3 und 4. der Gründe ), ist erfüllt.

    Dem Arbeitgeber ist es dann zwar unzumutbar, ein gerichtliches Zustimmungsersetzungsverfahren durchzuführen, weil dieses keine Aussicht auf Erfolg hat ( vgl. BAG, 3. Dezember 2002, 9 AZR 481/01, NZA 2003, 1215, II. 3 b) der Gründe ).

    Hier hat der schwerbehinderte Mensch einen Anspruch darauf, dass der Arbeitgeber nicht nur die Zustimmung nach § 99 BetrVG beim Betriebsrat einholt, sondern nach einer Zustimmungsverweigerung auch das gerichtliche Zustimmungsersetzungsverfahren des § 99 Abs. 4 BetrVG durchführt, wenn nicht feststeht, dass dem Betriebsrat objektiv Zustimmungsverweigerungsgründe zustehen ( vgl. BAG, 3. Dezember 2002, 9 AZR 481/01, NZA 2003, 1215, II. 3. a) und b) der Gründe ).

    Darüber hinaus hat die Beklagte ein eigenes Interesse daran, die Belange des Klägers im Beschlussverfahren zur Vermeidung von Schadensersatzansprüchen zur Geltung zu bringen (für den entsprechenden Anspruch eines schwerbehinderten Menschen in diesem Zusammenhang vgl. BAG, 3. Dezember 2002, 9 AZR 481/01, NZA 2003, 1215, II. 3 c) der Gründe ).

  • BAG, 16.03.2010 - 3 AZR 31/09

    Beschäftigungsanspruch - Zustimmungsersetzungsverfahren

  • BAG, 22.09.2005 - 2 AZR 519/04

    Kündigungsschutz; Schwerbehinderte

  • LAG Rheinland-Pfalz, 04.03.2005 - 12 Sa 566/04

    Anspruch auf Wiedereingliederung eines schwerbehinderten Menschen

  • BAG, 22.11.2005 - 1 ABR 49/04

    Mitbestimmungsrecht bei Versetzung

  • LAG Baden-Württemberg, 19.05.2004 - 17 Sa 71/03

    Weiterbeschäftigung eines Behinderten auf einem freien, leidensgerechten

  • LAG Hessen, 20.05.2020 - 18 Sa 170/19

    Zweigliedriger Streitgegenstandsbegriff im Urteilsverfahren; Anspruch auf

  • LAG Schleswig-Holstein, 07.06.2005 - 5 Sa 68/05

    Straßenwärter, Schwerbehinderung, Arbeitsleistung, Arbeitsplatz, leidensgerechter

  • LAG Baden-Württemberg, 22.06.2005 - 2 Sa 11/05

    Anspruch auf behinderungsgerechte Beschäftigung

  • LAG Hamm, 30.09.2010 - 15 Sa 416/10

    Unwirksame krankheitsbedingte Kündigung eines Gießereiarbeiters bei Möglichkeit

  • LAG Hessen, 05.11.2012 - 21 Sa 593/10

    Anspruch auf behinderungsgerechte Beschäftigung

  • BAG, 19.08.2015 - 5 AZR 976/13

    Rückwirkend begründetes Arbeitsverhältnis - Annahmeverzug

  • LAG Saarland, 13.02.2008 - 1 TaBV 15/07

    Interne Stellenausschreibung - Berücksichtigung von schwerbehinderten

  • LAG Rheinland-Pfalz, 14.07.2005 - 11 Sa 253/05

    Schadenersatz bei vorgezogenem Rentenbezug

  • LAG Düsseldorf, 01.08.2017 - 3 Sa 864/16

    Schadensersatz; Verzugszinsen; Rechtsirrtum; Verschulden;

  • LAG Hessen, 21.03.2013 - 5 Sa 1751/11

    Beendigungskündigung - Änderungsangebot; Beendigungskündigung - Änderungsangebot

  • LAG Düsseldorf, 07.10.2004 - 5 Sa 1067/04

    Änderungskündigung, Änderungsangebot, Zumutbarkeit, Unternehmerkonzept

  • LAG Rheinland-Pfalz, 15.03.2021 - 3 Sa 261/19

    Stellenbesetzung - Vorzug interner Bewerber - Schadensersatz - rechtswidrige

  • LAG Hessen, 17.01.2012 - 15 Sa 549/11

    Umsetzung eines schwerbehinderten Arbeitnehmers in eine andere Schichtgruppe

  • ArbG Bonn, 24.03.2021 - 2 Ca 2262/20

    Rücksichtnahme auf Behinderungen bei Versetzung

  • LAG Rheinland-Pfalz, 08.06.2006 - 6 Sa 853/05

    Beschäftigungsanspruch des schwerbehinderten Menschen

  • LAG Hamm, 06.03.2006 - 8 (10) Sa 1932/04

    Verzugslohn, Annahmeverzug, Leistungsunvermögen, Krankheit, wirksames

  • LAG Rheinland-Pfalz, 23.08.2011 - 3 Sa 140/11

    Anspruch eines schwerbehinderten Arbeitnehmers auf Teilhabe an einer

  • LAG Köln, 01.03.2010 - 5 Sa 1191/09

    Unwirksame außerordentliche betriebsbedingte Kündigung mit sozialer Auslauffrist

  • LAG Hamm, 14.01.2010 - 8 Sa 1197/09

    Ausschlussklausel in gerichtlichem Vergleich zur leidensgerechten Beschäftigung;

  • LAG Niedersachsen, 01.07.2003 - 13 Sa 1853/02

    Anspruch auf vertragsgemäße Beschäftigung - behindertengerechter Arbeitsplatz

  • LAG Hamm, 17.05.2001 - 8 (6) Sa 30/01
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