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   BAG, 24.09.2003 - 5 AZR 282/02   

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https://dejure.org/2003,2153
BAG, 24.09.2003 - 5 AZR 282/02 (https://dejure.org/2003,2153)
BAG, Entscheidung vom 24.09.2003 - 5 AZR 282/02 (https://dejure.org/2003,2153)
BAG, Entscheidung vom 24. September 2003 - 5 AZR 282/02 (https://dejure.org/2003,2153)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com

    Annahmeverzug - Unmöglichkeit - rückwirkende Vertragsänderung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Rückwirkende Änderung eines Arbeitsvertrages; Zahlungsanspruch bei Verletzung der Beschäftigungspflicht ; Tarifbindung; Mitbestimmungspflichtigkeit von Lohnbestimmungen; Zusatzvereinbarung zum Firmentarifvertrag (Anerkennungstarifvertrag) ; Vergütungsansprüche neben der ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Arbeitsvertragsrecht - Antragsauslegung; Verurteilung zur Abgabe einer Willenserklärung; Wahlrecht; Rückwirkende Vertragsänderung; Bestimmtheit der Willenserklärung; Annahmeverzug; Unmöglichkeit der Arbeitsleistung; Einschränkung der Leistungsfähigkeit des Arbeitnehmers; ...

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Anrechnung auf entgangenen Zwischenverdienst nach unwirksamer Kündigung ? Arbeitslosengeld als Nettobetrag zu berücksichtigen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2003, 1332
  • DB 2003, 2494
 
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Wird zitiert von ... (38)Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 04.12.2002 - 7 AZR 437/01

    Befristeter Arbeitsvertrag; Krankenbezüge

    Auszug aus BAG, 24.09.2003 - 5 AZR 282/02
    Der Anspruchsübergang nach § 115 Abs. 1 SGB X führe nicht zu einer Entlastung des Arbeitgebers von den Beiträgen, die er aus dem geschuldeten Bruttoentgelt zu entrichten habe (4. Dezember 2002 - 7 AZR 437/01 - EzA BGB 2002 § 620 Nr. 1, zu B II 1 der Gründe).

    Hinsichtlich der Zinshöhe ist Art. 229 § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und Abs. 2 EGBGB zu beachten (vgl. auch BAG 4. Dezember 2002 - 7 AZR 437/01 - EzA BGB 2002 § 620 Nr. 1, zu IV der Gründe).

  • BAG, 28.04.1998 - 9 AZR 348/97

    Anspruch eines Schwerbehinderten auf Vertragsänderung

    Auszug aus BAG, 24.09.2003 - 5 AZR 282/02
    Dieser Wille kommt für alle Beteiligten erkennbar gerade auch in der Bezugnahme auf das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 28. April 1998 (- 9 AZR 348/97 - AP SchwbG 1986 § 14 Nr. 2 = EzA SchwbG 1986 § 14 Nr. 5) sowohl in der Klageschrift des Vorprozesses als auch im Urteil des Arbeitsgerichts vom 21. Juni 2000 zum Ausdruck.
  • BGH, 11.11.1994 - V ZR 276/93

    Vollstreckung der Verpflichtung zur Bestellung eines bei einem bestimmten Gericht

    Auszug aus BAG, 24.09.2003 - 5 AZR 282/02
    Nach alledem konnte der Kläger das Angebot der Beklagten durch ein "einfaches Ja" annehmen (vgl. auch BGH 11. November 1994 - V ZR 276/93 - NJW 1995, 463).
  • BAG, 09.04.1981 - 6 AZR 787/78

    Kündigung

    Auszug aus BAG, 24.09.2003 - 5 AZR 282/02
    Insoweit ist die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 9. April 1981 (- 6 AZR 787/78 - BAGE 35, 200 = AP KSchG 1969 § 11 Nr. 1 = EzA KSchG § 11 Nr. 3) durch das Inkrafttreten von § 335 Abs. 3 und 4 SGB III überholt (vgl. Gagel SGB III Stand Juli 2002 § 335 Rn. 9, 29; KR-Wolff 6. Aufl. SozR Rn. 119; aA KassKomm-Kater Stand Mai 2003 § 115 SGB X Rn. 19, § 116 SGB X Rn. 198).
  • BGH, 31.01.1980 - VII ZR 96/79

    Beurteilung der Verzögerung der Erledigung eines Rechtsstreits; Berücksichtigung

    Auszug aus BAG, 24.09.2003 - 5 AZR 282/02
    Unerheblich ist, daß das Arbeitsgericht den in der Kammerverhandlung erhobenen Einwand aus der Zusatzvereinbarung als verspätet zurückgewiesen hat und die Beklagte die Zusatzvereinbarung erst mit der Berufungsbegründung vom 3. Januar 2002 vorgelegt hat; denn das Fehlen der normativen Anspruchsgrundlage steht nunmehr fest, ist nicht mehr beweisbedürftig (vgl. BGH 31. Januar 1980 - VII ZR 96/79 - BGHZ 76, 133, 141).
  • BAG, 03.12.2002 - 9 AZR 457/01

    Altersteilzeitanspruch für sächsische Grundschullehrer

    Auszug aus BAG, 24.09.2003 - 5 AZR 282/02
    Die Problematik liegt anders als im Fall der rückwirkenden Neueinstellung (vgl. hierzu BAG 14. November 2001 - 7 AZR 568/00 - BAGE 99, 326, 329 = AP MTA § 2 SR 2a Nr. 1 = EzA TVG § 4 Wiedereinstellungsanspruch Nr. 2, zu B II 2 a der Gründe mwN; ferner 3. Dezember 2002 - 9 AZR 457/01 - EzA TVG § 4 Altersteilzeit Nr. 4, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, zu A II 1 der Gründe).
  • BAG, 14.11.2001 - 7 AZR 568/00

    Tarifvertraglicher Einstellungsanspruch

    Auszug aus BAG, 24.09.2003 - 5 AZR 282/02
    Die Problematik liegt anders als im Fall der rückwirkenden Neueinstellung (vgl. hierzu BAG 14. November 2001 - 7 AZR 568/00 - BAGE 99, 326, 329 = AP MTA § 2 SR 2a Nr. 1 = EzA TVG § 4 Wiedereinstellungsanspruch Nr. 2, zu B II 2 a der Gründe mwN; ferner 3. Dezember 2002 - 9 AZR 457/01 - EzA TVG § 4 Altersteilzeit Nr. 4, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, zu A II 1 der Gründe).
  • BAG, 12.09.1985 - 2 AZR 324/84

    Verzug des Arbeitgebers bei Verurteilung zur Beschäftigung

    Auszug aus BAG, 24.09.2003 - 5 AZR 282/02
    Zwar kann ein Zahlungsanspruch bei Verletzung der Beschäftigungspflicht auch unter dem Gesichtspunkt der Unmöglichkeit gemäß § 280, § 287 Satz 2 BGB aF gerechtfertigt sein (BAG 12. September 1985 - 2 AZR 324/84 - AP BetrVG 1972 § 102 Weiterbeschäftigung Nr. 7 = EzA BetrVG 1972 § 102 Nr. 61, zu B III der Gründe).
  • BAG, 23.08.1989 - 5 AZR 391/88

    Nur begrenzt mögliche Umdeutung einer unwirksamen Betriebsvereinbarung

    Auszug aus BAG, 24.09.2003 - 5 AZR 282/02
    Es ist denkbar, daß die Beklagte die Zulage unabhängig von der Wirksamkeit der Betriebsvereinbarung auf Dauer zahlen wollte (vgl. BAG 23. August 1989 - 5 AZR 391/88 - EzA BGB § 140 Nr. 16 = AP BetrVG 1972 § 77 Nr. 42 mit Anm. Hromadka).
  • BAG, 11.03.1999 - 2 AZR 538/98
    Auszug aus BAG, 24.09.2003 - 5 AZR 282/02
    Die Einschränkung der Leistungsfähigkeit des Arbeitnehmers steht dann dem Annahmeverzug des Arbeitgebers nicht entgegen (BAG 11. März 1999 - 2 AZR 538/98 -, zu II 3 a, b der Gründe mwN).
  • LAG Berlin, 01.03.2002 - 2 Sa 2316/01

    Eintritt eines Annahmeverzugs des Arbeitgebers bei einer Kündigungsschutzklage;

  • BAG, 19.08.2015 - 5 AZR 975/13

    Rückwirkend begründetes Arbeitsverhältnis - Annahmeverzug

    Der Zeitablauf führte die Unmöglichkeit der Arbeitsleistung herbei, weil sich in einem Vollzeitarbeitsverhältnis ohne Möglichkeit zur vertragsgerechten Nachholung der Arbeitsleistung der Fixschuldcharakter der Arbeitspflicht umfassend auswirkt (anders möglicherweise im Fall der Teilzeit, vgl. BAG 24. September 2003 - 5 AZR 282/02 - zu II 1 a bb der Gründe) .
  • BAG, 04.10.2005 - 9 AZR 632/04

    Vergütungsanspruch - behinderungsgerechter Arbeitsplatz

    Ist es deshalb dem Arbeitgeber möglich und zumutbar, dem nur eingeschränkt leistungsfähigen Arbeitnehmer Arbeiten zuzuweisen, die seiner verbleibenden Leistungsfähigkeit entsprechen, ist die Zuweisung anderer Arbeiten nach § 106 Satz 1 GewO unbillig (BAG 24. September 2003 - 5 AZR 282/02 - AP BGB § 151 Nr. 3 = EzA BGB 2002 § 615 Nr. 3; 11. März 1999 - 2 AZR 538/98 -).
  • BAG, 14.03.2006 - 9 AZR 312/05

    Urlaubsabgeltung - bestehendes Arbeitsverhältnis

    Der Anspruchsübergang erfasst nur das erhaltene Nettoarbeitslosengeld, nicht aber die durch die Bundesagentur für Arbeit abgeführten Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung (BAG 24. September 2003 - 5 AZR 282/02 - AP BGB § 151 Nr. 3 = EzA BGB 2002 § 615 Nr. 3; aA ArbG Frankfurt 25. August 2004 - 2 Ca 3809/04 - ZTR 2005, 220; LAG Nürnberg 24. Juni 2003 - 6 Sa 424/02 - ZTR 2004, 46).
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