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   BAG, 06.03.2003 - 2 AZR 128/02   

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https://dejure.org/2003,2132
BAG, 06.03.2003 - 2 AZR 128/02 (https://dejure.org/2003,2132)
BAG, Entscheidung vom 06.03.2003 - 2 AZR 128/02 (https://dejure.org/2003,2132)
BAG, Entscheidung vom 06. März 2003 - 2 AZR 128/02 (https://dejure.org/2003,2132)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Wirksamkeit einer außerordentlichen, hilfsweise ordentlichen Kündigung; Diebstahl eines Sacks Milchpulver (Wert: ca. 50,00 EUR); Auslegung eines Schreibens an den Arbeitnehmer, das mit dem Wort "Abmahnung" überschrieben ist ; Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers ; ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB §§ 626 242; KSchG § 1
    Abmahnung; Kündigung; Verzicht auf Kündigungsrecht - Kündigung wegen Diebstahls; Voraussetzungen eines Verzichts auf Kündigungsrecht durch "Abmahnung"

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Abmahnung nach Diebstahl: Anforderungen an einen konkludenten Verzicht auf eine Kündigung ? Allein Bezeichnung als Abmahnung unzureichend

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • 123recht.net (Kurzinformation und -anmerkung, 21.11.2003)

    Führt Abmahnung zu Verzicht auf Kündigungsrecht des Arbeitgebers? // Arbeitgeber verzichten mit einer "Abmahnung" nicht zwingend auf ihr Kündigungsrecht

Besprechungen u.ä. (2)

  • stellenanzeigen.de (Entscheidungsbesprechung)

    §_1 KSchG
    Kündigungsverzicht durch Abmahnung?

  • 123recht.net (Kurzinformation und -anmerkung, 21.11.2003)

    Führt Abmahnung zu Verzicht auf Kündigungsrecht des Arbeitgebers? // Arbeitgeber verzichten mit einer "Abmahnung" nicht zwingend auf ihr Kündigungsrecht

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2003, 1388
  • DB 2003, 2445
 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 10.11.1988 - 2 AZR 215/88

    Kündigung - Verhältnis zur Abmahnung

    Auszug aus BAG, 06.03.2003 - 2 AZR 128/02
    Der Kündigungsberechtigte kann allerdings sowohl bei einer außerordentlichen als auch bei einer ordentlichen Kündigung auf ein auf bestimmte Gründe gestütztes und konkret bestehendes Kündigungsrecht verzichten (Senat 10. November 1988 - 2 AZR 215/88 - AP KSchG 1969 § 1 Abmahnung Nr. 3 = EzA BGB § 611 Abmahnung Nr. 18; 9. März 1995 - 2 AZR 644/94 - NZA 1996, 875, 878).

    Nach der Rechtsprechung des Senats erlischt das Kündigungsrecht durch Verzicht insgesamt, wenn der Kündigungsberechtigte wegen des ihm bekannten Kündigungssachverhalts eine Abmahnung ausspricht und sich die für die Kündigung maßgebenden Umstände nicht später geändert haben (10. November 1988 - 2 AZR 215/88 - aaO; 10. Dezember 1992 - 2 ABR 32/92 - AP ArbGG 1979 § 87 Nr. 4 = EzA BetrVG 1972 § 103 Nr. 33).

  • BAG, 09.03.1995 - 2 AZR 644/94

    Kündigung: verhaltensbedingte Kündigung wegen Veröffentlichung eines

    Auszug aus BAG, 06.03.2003 - 2 AZR 128/02
    Der Kündigungsberechtigte kann allerdings sowohl bei einer außerordentlichen als auch bei einer ordentlichen Kündigung auf ein auf bestimmte Gründe gestütztes und konkret bestehendes Kündigungsrecht verzichten (Senat 10. November 1988 - 2 AZR 215/88 - AP KSchG 1969 § 1 Abmahnung Nr. 3 = EzA BGB § 611 Abmahnung Nr. 18; 9. März 1995 - 2 AZR 644/94 - NZA 1996, 875, 878).

    Ob dies mangels entsprechender "Warnfunktion" auch für eine nicht mit einem ausdrücklichen Hinweis auf die Gefährdung des künftigen Bestandes des Arbeitsverhältnisses versehene bloße "Ermahnung" bzw. eine bloße Vertragsrüge anzunehmen ist, bedarf vorliegend keiner abschließenden Entscheidung (siehe dazu etwa Senat 9. März 1995 - 2 AZR 644/94 - aaO; siehe aber auch Senat 10. November 1988 - 2 AZR 251/88 - aaO; Stahlhacke/Preis/Vossen-Preis Kündigung und Kündigungsschutz im Arbeitsverhältnis 8. Aufl. Rn. 8; von Hoyningen-Huene/Linck KSchG 13. Aufl. § 1 Rn. 294).

  • BAG, 17.09.1998 - 2 AZR 725/97

    Soziale Auswahl: Vergleichbarkeit bei arbeitsvertraglicher Konkretisierung der

    Auszug aus BAG, 06.03.2003 - 2 AZR 128/02
    Das Revisionsgericht kann die Auslegung nur daraufhin überprüfen, ob die Rechtsvorschriften über die Auslegung von Willenserklärungen (§§ 133, 157 BGB) richtig angewandt sind, ob dabei nicht gegen Denkgesetze und Erfahrungssätze verstoßen und ob das tatsächliche Vorbringen der Parteien vollständig verwertet oder ob eine gebotene Auslegung völlig unterlassen worden ist (BAG 17. September 1998 - 2 AZR 725/97 - AP KSchG 1969 § 1 Soziale Auswahl Nr. 36 = EzA KSchG § 1 Soziale Auswahl Nr. 36).
  • LAG Sachsen-Anhalt, 23.11.2001 - 2 Sa 424/01
    Auszug aus BAG, 06.03.2003 - 2 AZR 128/02
    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Sachsen-Anhalt vom 23. November 2001 - 2 Sa 424/01 - aufgehoben.
  • BAG, 10.12.1992 - 2 ABR 32/92

    Außerordentliche Kündigung eines Betriebsratsmitglieds -

    Auszug aus BAG, 06.03.2003 - 2 AZR 128/02
    Nach der Rechtsprechung des Senats erlischt das Kündigungsrecht durch Verzicht insgesamt, wenn der Kündigungsberechtigte wegen des ihm bekannten Kündigungssachverhalts eine Abmahnung ausspricht und sich die für die Kündigung maßgebenden Umstände nicht später geändert haben (10. November 1988 - 2 AZR 215/88 - aaO; 10. Dezember 1992 - 2 ABR 32/92 - AP ArbGG 1979 § 87 Nr. 4 = EzA BetrVG 1972 § 103 Nr. 33).
  • BAG, 13.12.2007 - 6 AZR 145/07

    Wartezeitkündigung - Form - Kündigungsverzicht

    Hat der Arbeitgeber auf das Recht zur Kündigung aus den abgemahnten Gründen verzichtet, kann er eine spätere Kündigung nicht allein auf die abgemahnten Gründe stützen, sondern hierauf nur unterstützend zurückgreifen, wenn weitere kündigungsrechtlich erhebliche Umstände eintreten oder ihm nachträglich bekannt werden (vgl. BAG 2. Februar 2006 - 2 AZR 222/05 - Rn. 22, AP KSchG 1969 § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 52; 6. März 2003 - 2 AZR 128/02 - AP BGB § 611 Abmahnung Nr. 30 = EzA BGB 2002 § 626 Nr. 3, zu B I 2 b der Gründe).
  • BAG, 13.05.2015 - 2 AZR 531/14

    Außerordentliche Kündigung mit Auslauffrist

    Der Arbeitgeber gibt mit einer Abmahnung zu erkennen, dass er das Arbeitsverhältnis noch nicht als so gestört ansieht, als dass er es nicht mehr fortsetzen könnte (BAG 26. November 2009 - 2 AZR 751/08 - Rn. 11 f.; 6. März 2003 - 2 AZR 128/02 - zu B I 1 der Gründe) .

    Das Revisionsgericht kann die Auslegung nur daraufhin überprüfen, ob die Rechtsvorschriften über die Auslegung von Willenserklärungen (§§ 133, 157 BGB) richtig angewandt sind, ob dabei nicht gegen Denkgesetze und Erfahrungssätze verstoßen und ob das tatsächliche Vorbringen der Parteien vollständig verwertet oder ob eine gebotene Auslegung vollständig unterlassen worden ist (BAG 6. März 2003 - 2 AZR 128/02 - zu B I 2 a der Gründe) .

  • OLG Hamm, 08.11.2019 - 30 U 117/19

    Abmahnung; Frist; Fristlose Kündigung; Kündigung; Kündigungsfrist; Lärm;

    Ein Verzicht könne nur dann angenommen werden, wenn die Vertragsrüge deutlich und unzweifelhaft zu erkennen gibt, dass der Arbeitgeber den vertraglichen Pflichtverstoß hiermit als ausreichend sanktioniert ansehe (BAG NZA 2003, 1388 ; Schaub, a.a.O., Rn. 26).

    Das sei insbesondere dann nicht der Fall, wenn der Arbeitgeber sich weitere rechtliche Konsequenzen wegen der Pflichtverstoßes vorbehalte, auch wenn er das Schreiben als Abmahnung bezeichne (BAG NZA 2003, 1388 ).

    Der Verzicht auf das Kündigungsrecht muss eindeutig sein, an das einseitige Aufgeben rechtlicher Vorteile sind hohe Anforderungen zu stellen (vgl. BAG NZA 2003, 1388 ; NZA 2008, 403 ).

    Aus der Verwendung des Wortes "Abmahnung" allein folgt kein Verzicht auf das Kündigungsrecht (vgl. BAG NZA 2003, 1388 ).

  • LAG Hamburg, 20.05.2015 - 6 Sa 83/14

    Kündigungsverzicht bei Vertragsrüge durch nicht kündigungsberechtigten

    Ein Verzicht kann allerdings nur dann angenommen werden, wenn die Vertragsrüge deutlich und unzweifelhaft zu erkennen gibt, dass der Arbeitgeber den Pflichtverstoß hiermit als ausreichend sanktioniert und die Sache als erledigt ansieht (BAG v. 6. März 2003 - 2 AZR 128/02, Rn. 23 - juris; BAG v. 2. Februar 2006 - 2 AZR 222/05, Rn. 22 - juris).

    Nur wenn der Arbeitgeber eindeutig zu erkennen gibt, dass er aus einer Pflichtverletzung keine (weiteren) Konsequenzen ziehen will, ist auch ein entsprechendes Vertrauen des Arbeitnehmers gerechtfertigt (BAG v. 6. März 2003 - 2 AZR 128/02, Rn. 29 - juris).

    Lässt hingegen der Inhalt des Schreibens selbst an keiner Stelle erkennen, dass der Arbeitgeber darin bereits eine in irgendeiner Weise abschließende Sanktion auf das Fehlverhalten sah, kann dies nicht wegen der Überschrift "Abmahnung" anders gewertet werden (BAG v. 6. März 2003 - 2 AZR 128/02, 3. Leitsatz und Rn 29 - juris).

    Diese Frage wird in Rechtsprechung und Literatur indessen nicht einheitlich beantwortet (bejahend: BAG v. 10. November 1988 - 2 AZR 215/88, Rn. 41 - juris; LAG Rheinland-Pfalz v. 12. Februar 2004 - 6 Sa 1276/03, Rn. 61; Dörner/Vossen in: Ascheid/Preis/Schmidt, Kündigungsrecht, 4. Aufl. 2012, § 626 BGB, Rn. 19; Ulrich in: Moll, Münchener Anwaltshandbuch Arbeitsrecht, 3. Aufl. 2012, § 43, Rn. 106; verneinend demgegenüber BAG v. 09. März 1995 - 2 AZR 644/94, Rn. 37 - juris; offen lassend: BAG v. 06. März 2003 - 2 AZR 128/02, Rn. 23 - juris).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 13.01.2011 - 10 Sa 445/10

    Verhaltensbedingte Kündigung wegen Verspätungen - Umdeutung

    Ein Verzicht auf eine Kündigung kann jedoch nur angenommen werden, wenn die Abmahnung als Vertragsrüge deutlich und unzweifelhaft zu erkennen gibt, dass der Arbeitgeber den vertraglichen Pflichtverstoß hiermit als ausreichend sanktioniert und die Sache als "erledigt" ansieht (BAG Urteil vom 06.03.2003 - 2 AZR 128/02 - NZA 2003, 1388; m.w.N.).
  • LAG Nürnberg, 13.11.2014 - 4 Sa 574/13

    Kündigungsrecht

    Der Inhalt des Schreibens vom 03.04.2009 beschränkte sich nicht auf eine bloße Abmahnung des bisherigen Verhaltens und die Inaussichtstellung einer Kündigung im Wiederholungsfall, was zu einem rechtsverbindlichen Verzicht auf ein eventuell bereits gegebenes Kündigungsrecht führen würde (vgl. hierzu BAG vom 06.03.2003 - 2 AZR 128/02 - NZA 2003, 1388).
  • BAG, 02.02.2006 - 2 AZR 222/05

    Verhaltensbedingte Kündigung - Tarifauslegung

    Ein Verzicht auf ein Kündigungsrecht muss eindeutig sein, nur dann ist auch ein entsprechendes Vertrauen des Arbeitnehmers gerechtfertigt (BAG 6. März 2003 - 2 AZR 128/02 - AP BGB § 611 Abmahnung Nr. 30 = EzA BGB 2000 § 626 Nr. 3).
  • LAG Hessen, 25.07.2011 - 17 Sa 1818/10

    Außerordentliche verhaltensbedingte Kündigung wegen vertragswidriger privater

    Hiernach erlischt das Kündigungsrecht durch Verzicht insgesamt, wenn der Arbeitgeber wegen des ihm bekannten Kündigungssachverhalts eine Abmahnung ausspricht und sich die für die Kündigung maßgebenden Umstände nicht später geändert haben (BAG 10. November 1988 - 2 AZR 215/88 - AP KSchG 1969 § 1 Abmahnung Nr. 3; BAG 06. März 2003 - 2 AZR 128/02 - AP KSchG 1969 § 1 Abmahnung Nr. 30) .

    Ein Verzicht kann allerdings nur dann angenommen werden, wenn die Vertragsrüge deutlich und unzweifelhaft zu erkennen gibt, dass der Arbeitgeber den Pflichtverstoß hiermit als ausreichend sanktioniert und die Sache als "erledigt" ansieht (BAG 06. März 2003 - 2 AZR 128/02 - aaO; BAG 02. Februar 2006 - 2 AZR 222/05 - AP KSchG 1969 § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 52) .

  • LAG Niedersachsen, 27.06.2023 - 10 Sa 762/22

    Abmahnung; außerordentliche Kündigung; domkantor; Ersatzmutterschaft;

    Der Kündigungsberechtigte kann sowohl bei einer außerordentlichen als auch bei einer ordentlichen Kündigung auf ein auf bestimmte Gründe gestütztes und konkret bestehendes Kündigungsrecht verzichten ( BAG 6. März 2003 - 2 AZR 128/02 - Rn. 23 mwN; 9. März 1995 - 2 AZR 644/94 - Rn. 37; KR/Fischermeier 12. Aufl. § 626 Rn. 69 ; ErfK/Müller-Glöge 23. Aufl. 2023 § 620 BGB Rn. 30 f. ).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts erlischt das Kündigungsrecht durch Verzicht insgesamt, wenn der Kündigungsberechtigte wegen des ihm bekannten Kündigungssachverhaltes eine Abmahnung ausspricht und sich die für die Kündigung maßgebenden Umstände nicht später geändert haben ( BAG 6. März 2003 - 2 AZR 128/02 - Rn. 23; 10. Dezember 1992 - 2 ABR 32/92 - Rn. 103 ).

  • LAG Hamm, 04.02.2004 - 9 Sa 502/03

    Ermöglichung des Zugriffs auf betriebsinterne Daten durch computergestützte

    d) Die Beklagte hat auch nicht dadurch auf ihr Kündigungsrecht verzichtet (vgl. für den Fall einer bereits ausgesprochene Abmahnung (vgl. BAG NZA 2003, 1388; Schaub, Arbeitsrechtshandbuch, 10. Aufl., § 61 Rdn. 62, S. 560), dass sie dem Kläger zugesagt hätte, sie nehme sein Verhalten nur zum Anlass, eine Abmahnung auszusprechen.

    Im Übrigen hat sich nach dem 10.09.2002 der kündigungsrelevante Sachverhalt noch einmal mit dem Auffinden der Passwort-Datei entscheidend geändert (vgl. NZA 2003, 1388).

  • LAG Baden-Württemberg, 06.09.2006 - 13 Sa 84/05

    Ordentliche Kündigung wegen Minderleistung einer Kassiererin

  • LAG Rheinland-Pfalz, 22.06.2006 - 11 Sa 604/05

    Verhaltensbedingte Kündigung bei Verstoß gegen Wettbewerbsverbot -

  • LAG Schleswig-Holstein, 19.10.2004 - 5 Sa 279/04

    Urlaubsantrag, Ablehnung, Krankheitsandrohung, Krankmeldung, Abmahnung,

  • OVG Berlin-Brandenburg, 28.03.2007 - 6 B 14.06

    Wirksamkeitsvoraussetzungen für die Kündigung eines als schwerbehindert

  • LAG Baden-Württemberg, 05.04.2004 - 15 Sa 101/03

    Beteiligung des Betriebsrats nach § 102 bzw. § 103 BetrVG; Beleidigungen als

  • LAG Sachsen-Anhalt, 01.03.2005 - 11 Sa 665/04

    Ordentliche Kündigung bei Ablehnung eines zumutbaren Arbeitsplatzes - Auslegung

  • LAG Berlin, 17.11.2004 - 17 Sa 1601/04

    Treuwidriger Wechsel von Änderungskündigung zur Beendigungskündigung

  • LAG Berlin-Brandenburg, 07.05.2007 - 10 Sa 217/07

    Wirksamkeit einer fristgemäßen verhaltensbedingten Kündigung

  • LAG Rheinland-Pfalz, 10.01.2008 - 10 Sa 596/07

    Zur außerordentlichen Kündigung eines in der Bauabteilung eines Landkreises

  • LAG Hamm, 20.06.2007 - 6 Sa 37/07

    Verzicht auf Kündigungsrecht; Ausgleichsklausel

  • LAG Rheinland-Pfalz, 17.03.2022 - 5 Sa 358/21

    Rechtmäßigkeit einer verhaltensbedingten Kündigung - Abmahnung als

  • LAG Hamm, 05.05.2010 - 10 Sa 964/09

    Kündigung einer Niederlassungsleiterin bei Aufforderung an Mitarbeiterin zur

  • LAG Rheinland-Pfalz, 26.11.2009 - 11 Sa 453/09

    Änderungskündigung - Anforderungen an das Vorliegen eines Kündigungsverzichts

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 07.01.2004 - 8 L 162/03

    Außerordentliche Kündigung eines Arbeitsverhältnisses von Mitgliedern der

  • LG Krefeld, 22.07.2015 - 11 O 99/14
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