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   BAG, 05.11.2003 - 10 AZB 59/03   

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https://dejure.org/2003,6591
BAG, 05.11.2003 - 10 AZB 59/03 (https://dejure.org/2003,6591)
BAG, Entscheidung vom 05.11.2003 - 10 AZB 59/03 (https://dejure.org/2003,6591)
BAG, Entscheidung vom 05. November 2003 - 10 AZB 59/03 (https://dejure.org/2003,6591)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com

    Einstellung der Zwangsvollstreckung - Rechtsbeschwerde

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Schadensersatzanspruch wegen schuldhafter Arbeitsvertragsverletzung; Einstellung der Zwangsvollstreckung in das bewegliche Vermögen; Zur Verfassungsmäßigkeit des Erfordernisses des "nicht zu ersetzenden Nachteils" nach § 62 Abs. 1 S. 2 und 3 Arbeitsgerichtsgesetz (ArbGG); ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ArbGG §§ 62 78; ZPO §§ 574 707 719
    Zwangsvollstreckung - Einstellung der Zwangsvollstreckung; Rechtsbeschwerde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2003, 1421
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 07.03.2002 - IX ZB 11/02

    Zulässigkeit der weiteren Beschwerde zum BGH nach der in der seit dem 1.1.2002

    Auszug aus BAG, 05.11.2003 - 10 AZB 59/03
    Abgesehen von den grundsätzlichen Bedenken gegen die Statthaftigkeit eines derartigen ungeschriebenen Rechtsbehelfs (vgl. BVerfG Plenum 30. April 2003 - 1 PBvU 1/02 - NJW 2003, 1924), die nach der ZPO-Reform um so schwerer wiegen (vgl. BGH 7. März 2002 - IX ZB 11/02 - BGHZ 150, 133), lägen die in der bisherigen Rechtsprechung entwickelten Voraussetzungen nicht vor.
  • BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02

    Rechtsschutz gegen den Richter I

    Auszug aus BAG, 05.11.2003 - 10 AZB 59/03
    Abgesehen von den grundsätzlichen Bedenken gegen die Statthaftigkeit eines derartigen ungeschriebenen Rechtsbehelfs (vgl. BVerfG Plenum 30. April 2003 - 1 PBvU 1/02 - NJW 2003, 1924), die nach der ZPO-Reform um so schwerer wiegen (vgl. BGH 7. März 2002 - IX ZB 11/02 - BGHZ 150, 133), lägen die in der bisherigen Rechtsprechung entwickelten Voraussetzungen nicht vor.
  • BGH, 08.10.2002 - VI ZB 27/02

    Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde gegen die Gewährung von Wiedereinsetzung in

    Auszug aus BAG, 05.11.2003 - 10 AZB 59/03
    Eine nach dem Gesetz unanfechtbare Entscheidung kann nicht durch den Ausspruch eines Gerichts der Anfechtung unterworfen werden (vgl. BGH 8. Oktober 2002 - VI ZB 27/02 - NJW 2003, 211 für den Fall der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand).
  • BAG, 03.12.2014 - 10 AZB 98/14

    Geschäftsführer - Amtsniederlegung - Rechtsweg

    Diese Tatsache ist zwischen den Parteien unstreitig und kann deshalb auch im Rechtsbeschwerdeverfahren noch Berücksichtigung finden (zu den Grenzen: BAG 5. November 2003 - 10 AZB 59/03 - zu 2 c der Gründe; vgl. zum Revisionsverfahren zB BAG 12. November 2013 - 9 AZR 646/12 - Rn. 16; 27. Februar 2007 - 3 AZR 618/06 - Rn. 29, BAGE 121, 309 [zur Berücksichtigungsfähigkeit prozessualer Tatsachen im Revisionsverfahren]) .
  • LAG Nürnberg, 05.01.2006 - 6 Ta 255/05

    Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung

    Dies betrifft sowohl die Entscheidung durch Beschluss nach § 707 Abs. 2 S. 1 ZPO als auch den Ausschluss von dessen Anfechtbarkeit nach § 707 Abs. 2 S. 2 ZPO (für die Vorschrift des § 707 Abs. 2 ZPO ganz herrschende Meinung: BAG vom 05.11.2003, 10 AZB 59/03, § 62 ArbGG 1979 Nr. 12, ohne Problematisierung des Fehlens des Verweisung auf § 707 Abs. 2 ZPO; weitere Nachweise vgl. etwa bei Vossen in GK-ArbGG, § 62 Rn. 37; bei Walker in Schwab/Weth, a.a.O., § 62 Rn. 30; ähnlich Baur in Gift/Baur, Das Urteilsverfahren vor den Gerichten für Arbeitssachen, Buchstabe E Rn. 1714; Ziemann in Henssler/Willemsen/Kalb, Arbeitsrecht, § 62 Rn. 28; Koch in Erfurter Kommentar, 6. Aufl. 2006, § 62 Rn. 6; Wessel in Tschöpe, Arbeitsrecht, 3. Aufl. 2003, Teil 5 H Rn. 26).

    Die Zulassung nach § 78 ArbGG i.V.m. § 72 Abs. 2 ArbGG bzw. § 574 ZPO setzt eine statthafte sofortige Beschwerde voraus (vgl. auch BAG vom 05.11.2003, a.a.O.).

  • LAG München, 05.03.2018 - 4 Sa 823/17

    Einstweilige Einstellung Zwangsvollstreckung, Weiterbeschäftigung,

    Ob es im Einzelfall erfüllt sei, bleibe der entsprechenden gerichtlichen Prüfung vorbehalten, begründe aber nicht den Schluss, dass der Gesetzgeber generell mit den Erfordernissen dieser Vorschrift seinen Gestaltungsspielraum in nicht verfassungsgemäßer Weise ausgeübt habe (vgl. BAG, Beschluss vom 5. November 2003 - 10 AZB 59/03 -, juris, Rn. 12).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 23.08.2007 - 15 Sa 1630/07

    Keine einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung bei unterlassenem Antrag

    Insofern kann die Rechtsbeschwerde durch ein Landesarbeitsgericht selbst dann nicht zugelassen werden, wenn es von anderen obergerichtlichen Entscheidungen abweicht (BAG vom 5.11.2003 - 10 AZB 59/03 - NZA 2003, 1421; a. A. Germelmann u. a. 5. Aufl. § 62 ArbGG Rdnr. 37).
  • LAG Niedersachsen, 19.03.2009 - 10 Sa 1681/08

    Einstellung der Zwangsvollstreckung im arbeitsgerichtlichen Verfahren; Nicht zu

    Verfassungsrechtlichen Bedenken begegnet die Vorschrift nicht (BAG 5, 11.2003 - 10 AZB 59/03 - AP ArbGG 1979 § 78 Nr. 15 = EzA ArbGG 1979 § 62 Nr. 12).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 06.01.2009 - 15 Sa 2311/08

    Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung wegen Betriebseinstellung

    Insofern kann die Rechtsbeschwerde durch ein Landesarbeitsgericht selbst dann nicht zugelassen werden, wenn es von anderen obergerichtlichen Entscheidungen abweicht (BAG vom 5.11.2003 - 10 AZB 59/03 - NZA 2003, 1421).
  • LAG Baden-Württemberg, 01.09.2006 - 13 Sa 63/06

    Zahlungstitel: Einstellung der Zwangsvollstreckung; nicht zu ersetzender Nachteil

    Gegen diese Entscheidung gibt es kein Rechtsmittel, §§ 62 Abs. 2 Satz 1 ArbGG, 707 Abs. 2 Satz 2, 719 Abs. 1 Satz 1 ZPO (beispielsweise BAG 05.11.2003 - 10 AZB 59/03 - AP ArbGG 1979 § 78 Nr. 15, zu 2 a und b der Gründe mit erläuternder Anmerkung Teubel in jurisPR-ArbR 1/2004 Anm. 4; GK-ArbGG/Vossen § 62 Rn. 37; vgl. zu der auch für § 769 Abs. 1 ZPO befürworteten entsprechenden Anwendung des § 707 Abs. 2 Satz 2 ZPO und der jedenfalls seit der Reform des Zivilprozesses nicht länger eröffneten außerordentlichen Ausnahmebeschwerde BGH 21.04.2004 - XII ZB 279/03 - NJW 2004, 2224, zu II 1 und 2 der Gründe).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 28.02.2008 - 9 Ta 20/08

    Zur Anfechtbarkeit eines Vertagungsbeschlusses im Wege der sofortigen Beschwerde

    Diese Voraussetzung liegt nur vor, wenn die Entscheidung mit der geltenden Rechtsordnung schlechthin unvereinbar ist, weil sie jeder rechtlichen Grundlage entbehrt und dem Gesetz inhaltlich fremd ist, so etwa, wenn die angefochtene Entscheidung auf einer Gesetzesauslegung beruht, die offensichtlich dem Wortlaut und dem Zweck des Gesetzes widerspricht und die eine Gesetzesanwendung zur Folge hat, die durch das Gesetz ersichtlich ausgeschlossen werden sollte (BAG 05.11.2003 - 10 AZB 59/03 - NZA 2003, 1421; LAG Köln 28.12.2005 - 9 Ta 361/05 - NZA RR 2006, 434; Schwab/Weth, ArbGG, 2. Aufl., § 77, Rdz. 22 m. w. N.).
  • LAG Baden-Württemberg, 22.03.2006 - 13 Sa 22/06

    Weiterbeschäftigungsanspruch: Einstellung der Zwangsvollstreckung; nicht zu

    Gegen diese Entscheidung gibt es kein Rechtsmittel, §§ 62 Abs. 2 Satz 1 ArbGG, 707 Abs. 2 Satz 2, 719 Abs. 1 Satz 1 ZPO (beispielsweise BAG 05.11.2003 - 10 AZB 59/03 - AP ArbGG 1979 § 78 Nr. 15, zu 2 a und b der Gründe mit erläuternder Anmerkung Teubel in jurisPR-ArbR 1/2004 Anm. 4; GK-ArbGG/Vossen § 62 Rn. 37; vgl. zu der auch für § 769 Abs. 1 ZPO befürworteten entsprechenden Anwendung des § 707 Abs. 2 Satz 2 ZPO und der jedenfalls seit der Reform des Zivilprozesses nicht länger eröffneten außerordentlichen Ausnahmebeschwerde BGH 21.04.2004 - XII ZB 279/03 - NJW 2004, 2224, zu II 1 und 2 der Gründe).
  • LAG Sachsen, 13.02.2009 - 4 Ta 307/08

    Unzulässige Beschwerde gegen einstweilige Anordnung zur Zwangsvollstreckung vor

    Dies betrifft sowohl die Entscheidung durch Beschluss nach § 707 Abs. 2 Satz 1 ZPO als auch den Ausschluss von dessen Anfechtbarkeit nach § 707 Abs. 2 Satz 2 ZPO (für die Vorschrift des § 707 Abs. 2 ZPO ganz h. M.: BAG vom 05.11.2003, 10 AZB 59/03, § 62 ArbGG 1979 Nr. 12, ohne Problematisierung des Fehlens der Verweisung auf § 707 Abs. 2 ZPO ; weitere Nachweise vgl. etwa bei Vossen in GKArbGG, § 62 Rdnr. 37; bei Walker in Schwag/Weth, aaO., § 62 Rdnr. 30; ähnlich Baur in Gift/Baur, Das Urteilsverfahren vor den Gerichten für Arbeitssachen, Buchstabe E Rdnr. 1714; Ziemann in Henssler/Willemsen/Kalb, Arbeitsrecht, § 62 Rdnr. 28; Koch in ErfKomm., 9. Auflage 2009, § 62 Rdnr. 6; Wessel in Tschöpe, Arbeitsrecht, 3. Auflage 2003, Teil 5 H Rdnr. 26).
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