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   BAG, 26.09.2002 - 6 AZR 523/00   

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https://dejure.org/2002,1686
BAG, 26.09.2002 - 6 AZR 523/00 (https://dejure.org/2002,1686)
BAG, Entscheidung vom 26.09.2002 - 6 AZR 523/00 (https://dejure.org/2002,1686)
BAG, Entscheidung vom 26. September 2002 - 6 AZR 523/00 (https://dejure.org/2002,1686)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com

    Wegfall des Feststellungsinteresses bei vergangenheitsbezogenen Anordnungen des Arbeitgebers

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Wegfall des Feststellungsinteresses bei vergangenheitsbezogenen Anordnungen des Arbeitgebers; Befristeter Einsatz eines Arbeitnehmers bei einer Tochtergesellschaft; Feststellungsinteresse nach Beendigung der Maßnahme

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 256 Abs. 1
    Prozeßrecht - Wegfall des Feststellungsinteresses bei vergangenheitsbezogenen Anordnungen des Arbeitgebers; Befristeter Einsatz eines Arbeitnehmers bei einer Tochtergesellschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2003, 230
  • BB 2003, 587
 
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Wird zitiert von ... (45)Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 21.09.1993 - 9 AZR 580/90

    Unzulässigkeit einer vergangenheitsbezogenen Feststellungsklage

    Auszug aus BAG, 26.09.2002 - 6 AZR 523/00
    Wird nach Erlöschen des Rechtsverhältnisses die Hauptsache nicht für erledigt erklärt, sondern die Feststellungsklage fortgeführt, bedarf es der Darlegung konkreter Rechtsfolgen für die Gegenwart oder die Zukunft (BAG 21. September 1993 - 9 AZR 580/90 - BAGE 74, 201, 202).

    Grundsätzlich kann zwar eine Partei aus Gründen der Prozeßwirtschaftlichkeit die ursprünglich auf die Feststellung eines gegenwärtigen Rechtsverhältnisses aufgewendeten Mühen für die Feststellung eines vergangenen Rechtsverhältnisses verwerten, soweit eine für künftige Verfahren erhebliche Rechtsfrage rechtskräftig geklärt wird (BAG 21. September 1993 - 9 AZR 580/90 - aaO).

  • BAG, 23.04.1997 - 5 AZR 727/95

    Arbeitnehmerstatus einer Propagandistin

    Auszug aus BAG, 26.09.2002 - 6 AZR 523/00
    Ein Interesse an der alsbaldigen Feststellung eines vergangenen Rechtsverhältnisses besteht allerdings nur, wenn sich hieraus konkrete Folgen für die Gegenwart oder Zukunft ergeben (st. Rspr. BAG 23. April 1997 - 5 AZR 727/95 - BAGE 85, 347; 24. September 1997 - 4 AZR 429/95 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Reichsbund Nr. 1 = EzA ZPO § 256 Nr. 48; 17. Oktober 2001 - 4 AZR 720/00 - AP ZPO 1977 § 256 Nr. 65 = EzA ZPO § 256 Nr. 58).

    Ob diese Voraussetzung vorliegt, hat das jeweils entscheidende Gericht - auch noch in der Revisionsinstanz - von Amts wegen zu prüfen (BAG 23. April 1997 - 5 AZR 727/95 - aaO).

  • BAG, 11.12.2001 - 1 ABR 9/01

    Beschlußverfahren - Feststellungsinteresse - personalvertretungsrechtliche

    Auszug aus BAG, 26.09.2002 - 6 AZR 523/00
    Es gehört nicht zu den Aufgaben der Gerichte, einer Partei zu bescheinigen, ob sie im Recht war oder nicht (BAG 11. September 2001 - 1 ABR 1/01 - nv.; 11. Dezember 2001 - 1 ABR 9/01 - EzA ZPO § 256 Nr. 61).
  • BAG, 11.06.2002 - 1 ABR 44/01

    Feststellungsinteresse - Mitbestimmung bei Regelungen zum Gesundheitsschutz -

    Auszug aus BAG, 26.09.2002 - 6 AZR 523/00
    § 256 Abs. 1 ZPO dient nicht der gutachterlichen Klärung abstrakter Rechtsfragen (BAG 11. Juni 2002 - 1 ABR 44/01 - zur Veröffentlichung in der Amtl. Sammlung vorgesehen).
  • BAG, 24.09.1997 - 4 AZR 429/95

    Feststellungsinteresse bei vergangenem Rechtsverhältnis

    Auszug aus BAG, 26.09.2002 - 6 AZR 523/00
    Ein Interesse an der alsbaldigen Feststellung eines vergangenen Rechtsverhältnisses besteht allerdings nur, wenn sich hieraus konkrete Folgen für die Gegenwart oder Zukunft ergeben (st. Rspr. BAG 23. April 1997 - 5 AZR 727/95 - BAGE 85, 347; 24. September 1997 - 4 AZR 429/95 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Reichsbund Nr. 1 = EzA ZPO § 256 Nr. 48; 17. Oktober 2001 - 4 AZR 720/00 - AP ZPO 1977 § 256 Nr. 65 = EzA ZPO § 256 Nr. 58).
  • BAG, 17.10.2001 - 4 AZR 720/00

    Wegfall des Feststellungsinteresses

    Auszug aus BAG, 26.09.2002 - 6 AZR 523/00
    Ein Interesse an der alsbaldigen Feststellung eines vergangenen Rechtsverhältnisses besteht allerdings nur, wenn sich hieraus konkrete Folgen für die Gegenwart oder Zukunft ergeben (st. Rspr. BAG 23. April 1997 - 5 AZR 727/95 - BAGE 85, 347; 24. September 1997 - 4 AZR 429/95 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Reichsbund Nr. 1 = EzA ZPO § 256 Nr. 48; 17. Oktober 2001 - 4 AZR 720/00 - AP ZPO 1977 § 256 Nr. 65 = EzA ZPO § 256 Nr. 58).
  • LAG Hessen, 26.05.2000 - 2 Sa 423/99

    Versetzung: Unwirksamkeit infolge vermuteter Arbeitnehmerüberlassung nach Ablauf

    Auszug aus BAG, 26.09.2002 - 6 AZR 523/00
    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 26. Mai 2000 - 2 Sa 423/99 - in der Kostenentscheidung und insoweit aufgehoben, als es der Klage stattgegeben hat.
  • BAG, 09.02.1989 - 6 AZR 174/87

    Teilzeitbeschäftigung an Bildschirmgeräten

    Auszug aus BAG, 26.09.2002 - 6 AZR 523/00
    Solange er von der Maßnahme betroffen ist, besteht ein rechtliches Interesse an der alsbaldigen Feststellung des Umfangs seiner Leistungspflicht (BAG 9. Februar 1989 - 6 AZR 174/87 - BAGE 61, 77).
  • BAG, 30.08.1995 - 1 AZR 47/95

    Direktionsrecht und Bewährungsaufstieg nach BAT - Mitbestimmung des Personalrats

    Auszug aus BAG, 26.09.2002 - 6 AZR 523/00
    Verfügt der Arbeitgeber unter Berufung auf sein Weisungsrecht eine Änderung der Arbeitsbedingungen, insbesondere eine Umsetzung, kann sich der Arbeitnehmer hiergegen mit einer Feststellungsklage wenden (BAG 30. August 1995 - 1 AZR 47/95 - AP BGB § 611 Direktionsrecht Nr. 44 mwN).
  • BAG, 15.12.1999 - 5 AZR 457/98

    Statusklage

    Auszug aus BAG, 26.09.2002 - 6 AZR 523/00
    Vielmehr hat der Kläger die zur Begründung eines fortbestehenden Feststellungsinteresses erforderlichen Tatsachen darzulegen und im Streitfall zu beweisen (BAG 15. Dezember 1999 - 5 AZR 457/98 - AP ZPO 1977 § 256 Nr. 59 = EzA ZPO § 256 Nr. 52).
  • BAG, 11.09.2001 - 1 ABR 1/01

    Personalvertretung bei Luftfahrtunternehmen - Mitwirkung bei Umschulung - TV über

  • BAG, 17.05.2011 - 9 AZR 189/10

    Urlaubsgewährung, Freistellungserklärung des Arbeitgebers

    Der erforderliche Gegenwartsbezug (vgl. BAG 26. September 2002 - 6 AZR 523/00 - AP ZPO 1977 § 256 Nr. 73 = EzA ZPO § 256 Nr. 67) ergibt sich im Streitfall daraus, dass der Kläger die Beklagte abhängig vom Ausgang des zwischen den Parteien anhängigen Kündigungsschutzverfahrens entweder auf die Gewährung von Urlaub oder die Abgeltung seiner Urlaubsansprüche in Anspruch nehmen will.
  • BAG, 12.04.2011 - 9 AZR 14/10

    Ersatz von Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer eines Lehrers

    Der erforderliche Gegenwartsbezug (vgl. BAG 26. September 2002 - 6 AZR 523/00 - zu I 2 der Gründe, AP ZPO 1977 § 256 Nr. 73 = EzA ZPO § 256 Nr. 67) wird dadurch hergestellt, dass der Kläger ua. die Erfüllung konkreter Zahlungsansprüche aus einem in der Vergangenheit liegenden Zeitraum und damit einen gegenwärtigen rechtlichen Vorteil anstrebt (BAG 13. August 2009 - 6 AZR 177/08 - Rn. 9, AP TVöD § 5 Nr. 2) .
  • BAG, 13.08.2009 - 6 AZR 330/08

    Beschäftigungsanspruch leistungsgeminderter Arbeitnehmer

    Der erforderliche Gegenwartsbezug (vgl. Senat 26. September 2002 - 6 AZR 523/00 - AP ZPO 1977 § 256 Nr. 73 = EzA ZPO § 256 Nr. 67) wird dadurch hergestellt, dass der Kläger die Erfüllung konkreter Vergütungsansprüche aus einem in der Vergangenheit liegenden Zeitraum und damit einen gegenwärtigen rechtlichen Vorteil anstrebt (vgl. BAG 5. November 2003 - 4 AZR 632/02 - BAGE 108, 224, 229; 19. Februar 2003 - 4 AZR 708/01 - NJOZ 2004, 236, 238).
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