Weitere Entscheidungen unten: BAG, 09.10.2002 | BAG, 08.08.2002 | BAG, 04.12.2002

Rechtsprechung
   BAG, 05.09.2002 - 8 AZR 620/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,1083
BAG, 05.09.2002 - 8 AZR 620/01 (https://dejure.org/2002,1083)
BAG, Entscheidung vom 05.09.2002 - 8 AZR 620/01 (https://dejure.org/2002,1083)
BAG, Entscheidung vom 05. September 2002 - 8 AZR 620/01 (https://dejure.org/2002,1083)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,1083) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com

    Eingruppierung einer stellvertretenden Schulleiterin einer Grundschule in Sachsen nach Absinken der Schülerzahlen

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Eingruppierung einer stellvertretenden Schulleiterin einer Grundschule nach Absinken der Schülerzahlen; Erlangung einer unveränderbaren Rechtsposition; Rückforderung überzahlter Beträge; Korrigierende Rückgruppierung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Eingruppierung Lehrer; Tarifrecht - Eingruppierung einer stellvertretenden Schulleiterin einer Grundschule in Sachsen nach Absinken der Schülerzahlen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2003, 344 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (47)Neu Zitiert selbst (23)

  • BAG, 14.02.2002 - 8 AZR 313/01

    Rückgruppierung einer stellvertretenden Schulleiterin

    Auszug aus BAG, 05.09.2002 - 8 AZR 620/01
    Ohne Hinzutreten weiterer Umstände kann ein Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes eine solche Bedeutung der Angabe der Vergütungsgruppe schon deshalb nicht entnehmen, weil der Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes grundsätzlich keine übertarifliche Vergütung, sondern nur das gewähren will, was dem Arbeitnehmer tariflich zusteht (vgl. BAG 16. Februar 2000 - 4 AZR 62/99 - BAGE 93, 340 = AP NachwG § 2 Nr. 3; 14. Februar 2002 - 8 AZR 313/01 - NZA 2002, 1056, zu II 1a bb der Gründe).

    Typische Willenserklärungen sind nämlich diejenigen, die in einer Vielzahl von Fällen gleichlautend verwendet und abgegeben werden, daher die besonderen Umstände des Einzelfalles nicht beachten und in ihrer Wirkung über das einzelne Rechtsverhältnis hinaus reichen (BAG 20. Juni 1985 - 2 AZR 427/84 - AP BetrVG 1972 § 112 Nr. 33 = EzA KSchG § 4 Ausgleichsquittung Nr. 1, zu B I 2 b der Gründe; 14. Februar 2002 - 8 AZR 313/01 - aaO, zu II 1 a bb der Gründe).

    Bei der Übersendung einer Durchschrift dieser Festsetzung an den betroffenen Arbeitnehmer fehlt dem Absender das Erklärungsbewußtsein, dem Arbeitnehmer die Zahlung einer konkreten Vergütungsgruppe anzubieten (BAG 18. August 1988 - 6 AZR 361/86 - BAGE 59, 224 = AP BAT §§ 22, 23 Zulagen Nr. 3; 14. Februar 2002 - 8 AZR 313/01 - aaO, zu II 1 a bb der Gründe).

    Das beklagte Land hat auf die aus seiner Sicht für die Ermittlung der Eingruppierung einschlägigen Rechtsgrundlagen verwiesen und damit den nur deklaratorischen Charakter der Eingruppierungsmitteilung zum Ausdruck gebracht (BAG 14. Februar 2002 - 8 AZR 313/01 - aaO, zu II 1 a bb der Gründe).

    II a BAT-O reicht für die Annahme einer vertraglichen Vereinbarung nicht aus (BAG 30. Mai 1990 - 4 AZR 74/90 - BAGE 77, 163 = AP BPersVG § 75 Nr. 31; 14. Februar 2002 - 8 AZR 313/01 - aaO, zu II 1 a bb der Gründe).

    dd) Zwar kann es für eine arbeitsvertragliche Vereinbarung unabhängig von der tarifvertraglichen Eingruppierung sprechen, wenn der Arbeitgeber bewußt eine übertarifliche Vergütung mitgeteilt hat (BAG 17. Mai 2000 - 4 AZR 237/99 - AP BAT-O §§ 22, 23 Nr. 17 = EzA TVG § 4 Rückgruppierung Nr. 2; 14. Februar 2002 - 8 AZR 313/01 - aaO, zu II 1 a bb der Gründe).

    Im übrigen geht es auch nicht um die Bestellung zu einer stellvertretenden Schulleiterin an einer Schule mit einer bestimmten Schülerzahl (BAG 14. Februar 2002 - 8 AZR 313/01 - aaO, zu II 1a cc der Gründe).

    Zu dem Zeitablauf müssen weitere Umstände oder Erklärungen hinzutreten, die den Arbeitnehmer zu der schutzwürdigen Annahme berechtigen, daß ihn der Arbeitgeber künftig nur noch zu bestimmten Arbeitsbedingungen beschäftigen wolle (vgl. BAG 29. Juni 1988 - 5 AZR 425/87 - nv.; 14. Februar 2002 - 8 AZR 313/01 - aaO, zu II 1a dd der Gründe).

    In § 1 Nr. 13 des Änderungstarifvertrages Nr. 9 vom 5. Mai 1998 wurde der Verweis auf die Zweite Besoldungsübergangsverordnung (SR 2 l I Nr. 3 a) mit Wirkung vom 1. Januar 1998 gänzlich gestrichen (BAG 14. Februar 2002 - 8 AZR 313/01 - aaO, zu II 1 b bb der Gründe).

    Die für die Eingruppierung von Lehrkräften maßgebliche tarifliche Verweisung des § 2 Nr. 3 Satz 1 des Änderungstarifvertrages Nr. 1 zum BAT-O auf die beamtenrechtlichen Vorschriften geht im Ergebnis also seit dem Außerkrafttreten der Zweiten BesÜV ins Leere (BAG 7. August 1997 - 6 AZR 716/95 - AP BAT §§ 22, 23 Lehrer Nr. 62; 26. Juli 2001 - 8 AZR 364/00 - nv., zu II 2 der Gründe; 14. Februar 2002 - 8 AZR 313/01 - aaO, zu II 1 b bb der Gründe).

    Doch auch wenn man auf Grund einer vertraglichen Vereinbarung die Bundesbesoldungsordnung A für anwendbar hält, ist die Interessenlage nicht vergleichbar, denn der arbeitsrechtliche Status der Klägerin ändert sich durch das Absinken der Schülerzahlen nicht (BAG 14. Februar 2002 - 8 AZR 313/01 - NZA 2002, 1056, zu II 2 b der Gründe).

  • BAG, 16.02.2000 - 4 AZR 62/99

    Korrigierende Rückgruppierung - BAT

    Auszug aus BAG, 05.09.2002 - 8 AZR 620/01
    Ohne Hinzutreten weiterer Umstände kann ein Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes eine solche Bedeutung der Angabe der Vergütungsgruppe schon deshalb nicht entnehmen, weil der Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes grundsätzlich keine übertarifliche Vergütung, sondern nur das gewähren will, was dem Arbeitnehmer tariflich zusteht (vgl. BAG 16. Februar 2000 - 4 AZR 62/99 - BAGE 93, 340 = AP NachwG § 2 Nr. 3; 14. Februar 2002 - 8 AZR 313/01 - NZA 2002, 1056, zu II 1a bb der Gründe).

    Dann hat der Arbeitgeber den Tarifvertrag nicht vollzogen, sondern sich über ihn hinweggesetzt (BAG 16. Februar 2000 - 4 AZR 62/99 - BAGE 93, 340 = AP NachwG § 2 Nr. 3, zu II 2 b aa (2) der Gründe).

    Stellt die Mitteilung demgegenüber keine wissentliche Zubilligung einer übertariflichen Vergütung dar, so kann der öffentliche Arbeitgeber eine erneute tarifliche Zuordnung der zu bewertenden Tätigkeit auch zu Lasten des Angestellten vornehmen (sog. korrigierende Rückgruppierung) (BAG 16. Februar 2000 aaO).

    Die Nachweisrichtlinie und das Nachweisgesetz haben entgegen der Ansicht der Klägerin auf die Darlegungslast des Arbeitgebers bei der korrigierenden Rückgruppierung im öffentlichen Dienst keinen Einfluß (BAG 16. Februar 2000 - 4 AZR 62/99 - BAGE 93, 340 = AP NachwG § 2 Nr. 3, zu II 2 b bb (2) der Gründe).

    Ein derartiger Vertrauenstatbestand kann durch zusätzliche Umstände begründet werden, die nach der Eingruppierungsmitteilung eingetreten sind (BAG 16. Februar 2000 - 4 AZR 62/99 - aaO, zu II 4 der Gründe).

  • BAG, 26.04.2001 - 8 AZR 281/00

    Zulage für Lehrkräfte bei höherwertiger Tätigkeit

    Auszug aus BAG, 05.09.2002 - 8 AZR 620/01
    Es handelt sich um eine im öffentlichen Dienst übliche Eingruppierungsfeststellungsklage, gegen deren Zulässigkeit keine Bedenken bestehen (BAG 19. März 1986 - 4 AZR 470/84 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 114; 26. April 2001 - 8 AZR 281/00 - AP BAT-O § 24 Nr. 5).

    Die angestellten Lehrkräfte sollen nicht schlechter, aber auch nicht besser gestellt werden, als vergleichbare Beamte (BAG 26. April 2001 - 8 AZR 281/00 - AP BAT-O § 24 Nr. 5, bereits 12. August 1998 - 10 AZR 329/97 - AP BAT Lehrer §§ 22, 23 Nr. 73, zu II c der Gründe).

    Die Klägerin kann sich deshalb auch nicht mit Erfolg darauf berufen, daß nach der Rechtsprechung des Senats § 46 BBesG bei vorübergehender Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit analog anwendbar ist (seit BAG 26. April 2001 - 8 AZR 281/00 - AP BAT-O § 24 Nr. 5).

  • BAG, 26.07.2001 - 8 AZR 364/00

    Lehrereingruppierung - Diplom-Musikpädagogin

    Auszug aus BAG, 05.09.2002 - 8 AZR 620/01
    Die für die Eingruppierung von Lehrkräften maßgebliche tarifliche Verweisung des § 2 Nr. 3 Satz 1 des Änderungstarifvertrages Nr. 1 zum BAT-O auf die beamtenrechtlichen Vorschriften geht im Ergebnis also seit dem Außerkrafttreten der Zweiten BesÜV ins Leere (BAG 7. August 1997 - 6 AZR 716/95 - AP BAT §§ 22, 23 Lehrer Nr. 62; 26. Juli 2001 - 8 AZR 364/00 - nv., zu II 2 der Gründe; 14. Februar 2002 - 8 AZR 313/01 - aaO, zu II 1 b bb der Gründe).

    Diese Vertragsklausel ist jedoch dahingehend auszulegen, daß auch die vorgenannten Arbeitgeber-Richtlinien gelten (BAG 7. Juni 2000 - 10 AZR 254/99 - AP BAT §§ 22, 23 Lehrer Nr. 82; 26. Juli 2001 - 8 AZR 364/00 - nv., zu II 3 der Gründe).

  • BAG, 07.11.2001 - 4 AZR 724/00

    Vergütungsautomatik bei Veränderung tatsächlicher Umstände

    Auszug aus BAG, 05.09.2002 - 8 AZR 620/01
    Der Vierte Senat des Bundesarbeitsgerichts hat mit Urteil vom 7. November 2001 (- 4 AZR 724/00 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Einzelhandel Nr. 78 = EzA TVG § 4 Einzelhandel Nr. 50, zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen) entschieden, daß tarifvertragliche Vorschriften, nach denen sich die Höhe der Vergütung eines Filialleiters im Einzelhandel bei Änderung der tatsächlichen Umstände ohne weiteres nach der Zahl der in der Regel unterstellten Mitarbeiter richtet, nicht gegen höherrangiges Recht verstoßen.

    Da sich lediglich im Rahmen einer unverändert gebliebenen Tätigkeit ein vergütungsrelevanter Umstand geändert habe, bleibe die arbeitsvertragliche Rechtsposition unverändert und eine Änderungskündigung sei nicht erforderlich (BAG 7. November 2001 - 4 AZR 724/00 - aaO, zu I 2 a und c der Gründe).

  • BAG, 16.09.1998 - 5 AZR 183/97

    Entzug der Aufgaben einer vorläufig bestellten stellvertretenden Schulleiterin

    Auszug aus BAG, 05.09.2002 - 8 AZR 620/01
    Etwas anderes folgt auch nicht aus der von der Klägerin angeführten Entscheidung des Fünften Senats (16. September 1998 - 5 AZR 183/97 - AP BAT-O § 24 Nr. 2 = EzA BGB § 315 Nr. 49).

    Auch einzelne Beziehungen und Folgen eines Rechtsverhältnisses können Gegenstand einer Feststellungsklage sein mit der Folge, daß auch einzelne aus dem Rechtsverhältnis sich ergebende Ansprüche festgestellt werden können (vgl. BAG 12. Dezember 1984 - 7 AZR 509/83 - BAGE 47, 314, 318 = AP KSchG 1969 § 2 Nr. 6; 16. September 1998 - 5 AZR 183/97 - AP BAT-O § 24 Nr. 2 = EzA BGB § 315 Nr. 49, zu II der Gründe).

  • BAG, 17.05.2000 - 4 AZR 237/99

    Korrigierende Rückgruppierung

    Auszug aus BAG, 05.09.2002 - 8 AZR 620/01
    dd) Zwar kann es für eine arbeitsvertragliche Vereinbarung unabhängig von der tarifvertraglichen Eingruppierung sprechen, wenn der Arbeitgeber bewußt eine übertarifliche Vergütung mitgeteilt hat (BAG 17. Mai 2000 - 4 AZR 237/99 - AP BAT-O §§ 22, 23 Nr. 17 = EzA TVG § 4 Rückgruppierung Nr. 2; 14. Februar 2002 - 8 AZR 313/01 - aaO, zu II 1 a bb der Gründe).

    die fehlerhafte Bewertung der Tätigkeit im tarifvertraglichen Vergütungsgefüge, und die der korrigierenden Bewertung zugrunde liegenden Tatsachen dargelegt (zu den Anforderungen vgl. BAG 26. April 2000 - 4 AZR 157/99 - BAGE 94, 287 = AP MT Ang-LV § 22 Nr. 3; 17. Mai 2000 - 4 AZR 237/99 - AP BAT-O §§ 22, 23 Nr. 17 = EzA TVG § 4 Rückgruppierung Nr. 2; 17. Mai 2000 - 4 AZR 232/99 - AP BAT-O §§ 22, 23 Nr. 18 = EzA TVG § 4 Rückgruppierung Nr. 4).

  • BGH, 17.06.1992 - XII ZR 119/91

    Bereicherungsausgleich wegen nicht geschuldeter Unterhaltsleistungen

    Auszug aus BAG, 05.09.2002 - 8 AZR 620/01
    Die bloße Kenntnis von Tatsachen, auf denen das Fehlen des Rechtsgrundes beruht, reicht nicht aus (vgl. BGH 17. Juni 1992 - XII ZR 119/91 - BGHZ 118, 383 zu II 2 b der Gründe mwN).
  • BAG, 26.04.2000 - 4 AZR 157/99

    Korrigierende Rückgruppierung; Zeitaufstieg

    Auszug aus BAG, 05.09.2002 - 8 AZR 620/01
    die fehlerhafte Bewertung der Tätigkeit im tarifvertraglichen Vergütungsgefüge, und die der korrigierenden Bewertung zugrunde liegenden Tatsachen dargelegt (zu den Anforderungen vgl. BAG 26. April 2000 - 4 AZR 157/99 - BAGE 94, 287 = AP MT Ang-LV § 22 Nr. 3; 17. Mai 2000 - 4 AZR 237/99 - AP BAT-O §§ 22, 23 Nr. 17 = EzA TVG § 4 Rückgruppierung Nr. 2; 17. Mai 2000 - 4 AZR 232/99 - AP BAT-O §§ 22, 23 Nr. 18 = EzA TVG § 4 Rückgruppierung Nr. 4).
  • BAG, 17.05.2000 - 4 AZR 232/99

    Korrigierende Rückgruppierung; Darlegungslast

    Auszug aus BAG, 05.09.2002 - 8 AZR 620/01
    die fehlerhafte Bewertung der Tätigkeit im tarifvertraglichen Vergütungsgefüge, und die der korrigierenden Bewertung zugrunde liegenden Tatsachen dargelegt (zu den Anforderungen vgl. BAG 26. April 2000 - 4 AZR 157/99 - BAGE 94, 287 = AP MT Ang-LV § 22 Nr. 3; 17. Mai 2000 - 4 AZR 237/99 - AP BAT-O §§ 22, 23 Nr. 17 = EzA TVG § 4 Rückgruppierung Nr. 2; 17. Mai 2000 - 4 AZR 232/99 - AP BAT-O §§ 22, 23 Nr. 18 = EzA TVG § 4 Rückgruppierung Nr. 4).
  • BAG, 07.08.1997 - 6 AZR 716/95

    Eingruppierung einer Diplomlehrerin für Staatsbürgerkunde

  • BAG, 07.06.2000 - 10 AZR 254/99

    Eingruppierung - Freundschaftspionierleiterin mit Diplomabschluß für

  • BAG, 12.08.1998 - 10 AZR 329/97

    Eingruppierung eines Förderschulkonrektors (Funktionsamt)

  • BGH, 21.12.1989 - IX ZR 234/88

    Zulässigkeit einer Feststellungsklage neben einer Leistungsklage; Verzicht auf

  • BAG, 07.03.2001 - GS 1/00

    Zinsen auf Bruttolohn

  • BAG, 29.06.1988 - 5 AZR 425/87

    Umfang des Direktionsrechts des Arbeitgebers - Rechtliches Interesse an der

  • BAG, 12.12.1984 - 7 AZR 509/83

    Leistungsbestimmungsrecht zum Umfang der Arbeitszeit

  • LAG Sachsen, 22.05.2001 - 10 Sa 240/00
  • BAG, 30.05.1990 - 4 AZR 74/90

    Korrigierende Rückgruppierung

  • BAG, 20.06.1985 - 2 AZR 427/84

    Unterzeichnung einer Ausgleichsquittung - Erhebung einer Kündigungsschutzklage -

  • BAG, 18.05.1988 - 4 AZR 751/87

    Arbeitsgerichtsprozeß: Voraussetzungen für die Entscheidung durch Teilurteil -

  • BAG, 19.03.1986 - 4 AZR 470/84

    Eingruppierung: Bezirksjugendpfleger im Jugendamt

  • BAG, 18.08.1988 - 6 AZR 361/86

    Anspruch auf Weiterzahlung einer monatlichen Zulage - Anspruchsausschluss für

  • LAG Sachsen, 28.10.2003 - 7 Sa 221/03

    Geltendmachung eines Anspruchs auf Zahlung einer Amtszulage für die Funktion

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • ArbG Oldenburg, 27.02.2020 - 6 Ca 323/19

    Anlage der Gebäudeleittechnik; Arbeitsvorgang; Bedienen; Eigenverantwortlich;

    Die Kammer schließt sich der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts an, der zufolge eine Eingruppierungsfeststellungsklage trotz der Möglichkeit, für die Vergangenheit eine Leistungsklage zu erheben, zulässig ist, wenn durch sie der Streit insgesamt beseitigt und das Rechtsverhältnis der Parteien abschließend geklärt werden kann (BAG, Urteil vom 05.09.2002, 8 AZR 620/01, NJOZ 2003, 2103, 2105; BAG, Urteil vom 19.03.1986, 4 AZR 470/84, AP Nr. 114 zu § 22, 23 BAT 1975), wie es vorliegend der Fall ist.
  • LAG Sachsen, 26.09.2003 - 2 Sa 182/03

    Amtszulage, Ausgleichszulage, Schulleiter(in), Schülerzahl, Tarifautomatik

    Nach dem Ergebnis der Berufungsverhandlung sind beiden Parteien die Urteile des Bundesarbeitsgerichts vom 14.02.2002 - 8 AZR 313/01 - sowie vom 05.09.2002 - 8 AZR 620/01 -, in deren Erwartung die Sache ruhend gestellt war, bekannt.

    a) Nach der ständig wiederholten Auffassung des Bundesarbeitsgerichts geht die für die Eingruppierung von Lehrkräften ursprünglich einmal maßgeblich gewesene tarifliche Verweisung des § 2 Nr. 3 Satz 1 ÄndTV Nr. 1 zum BAT-O auf die beamtenrechtlichen Vorschriften seit dem Außerkrafttreten der Zweiten Besoldungsübergangsverordnung ins Leere, wenn Lehrkräfte mit Abschlüssen nach dem Recht der DDR - wie die Klägerin - betroffen sind (BAG vom 05.09.2002 - 8 AZR 620/01 -, dok. in JURIS, mit eingehender Begründung dieses Ergebnisse sowie m. w. N.).

    Das Bundesarbeitsgericht hat zu einem gleichen Sachverhalt mit dem bereits angezogenen Urteil vom 05.09.2002 (a. a. O.) entschieden, dass bei einer Verweisung der auch hier von den Parteien gewählten Art die allgemeinen Grundsätze der sog. Tarifautomatik Anwendung finden, was bedeutet, dass sich der Anspruch aufgrund der eingetretenen Veränderung der Anspruchsvoraussetzungen seinerseits ändert.

    Auch in der Sache hat das Bundesarbeitsgericht in dem Urteil vom 05.09.2002 (a. a. O.) keine Einwendungen gehabt und die Anknüpfung der "Besoldung" der Schulleiter an die Schülerzahl als sachgerecht und plausibel angesehen.

    Denn diese Vorschrift befasst sich nicht mit der Eingruppierung der Lehrkraft (BAG vom 05.09.2002, a. a. O.).

    Eine entsprechende Anwendung der Regelung verbietet sich, weil sich der arbeitsrechtliche Status der Klägerin durch das Absinken der Schülerzahlen nicht ändert und die Veränderung der Vergütung im Übrigen gerade der Automatik entspricht (BAG vom 05.09.2002, a. a. O., "Tarif"automatik).

  • BAG, 25.09.2003 - 8 AZR 472/02

    Eingruppierung einer Berufsschullehrerin in Sachsen; Fachschulausbildung;

    Daß im Recht der Eingruppierung der angestellten Lehrer keine Tarifautomatik besteht, steht einer korrigierenden Rückgruppierung nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. zB 14. Februar 2002 - 8 AZR 313/01 - 5. September 2002 - 8 AZR 620/01 - AP BAT §§ 22, 23 Lehrer Nr. 93) nicht entgegen.

    dd) Schließlich haben die Nachweisrichtlinie und das Nachweisgesetz entgegen der Ansicht der Klägerin auf die Grundsätze der korrigierenden Rückgruppierung im öffentlichen Dienst keinen Einfluß (BAG 5. September 2002 - 8 AZR 620/01 - AP BAT §§ 22, 23 Lehrer Nr. 93; 16. Februar 2000 - 4 AZR 62/99 - BAGE 93, 340 = AP NachwG § 2 Nr. 3, zu II 2 b bb (2) der Gründe).

    Nach der Vorbemerkung Nr. 16 b zu den Bundesbesoldungsordnungen A und B ist abschließend bestimmt, daß Lehrer mit einer Lehrbefähigung nach dem Recht der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik gerade nicht nach der Bundesbesoldungsordnung, sondern landesrechtlich eingestuft werden unter Berücksichtigung der Ämter für Lehrer, die in der Bundesbesoldungsordnung A und in den Landesbesoldungsordnungen A ausgewiesen sind (zuletzt BAG 5. September 2002 - 8 AZR 620/01 - AP BAT §§ 22, 23 Lehrer Nr. 93).

    Diese arbeitsvertragliche Inbezugnahme erfaßt auch die Arbeitgeberrichtlinien des beklagten Freistaates (BAG 27. September 2000 - 10 AZR 146/00 - BAGE 96, 1 = AP BAT-O §§ 22, 23 Nr. 15; 5. September 2002 - 8 AZR 620/01 - AP BAT §§ 22, 23 Lehrer Nr. 93; 7. Juni 2000 - 10 AZR 254/99 - AP BAT §§ 22, 23 Lehrer Nr. 82; 26. Juli 2001 - 8 AZR 364/00 -, zu II 3 der Gründe).

  • BAG, 22.07.2004 - 8 AZR 203/03

    Eingruppierung einer Lehrerin im Hochschuldienst in Mecklenburg-Vorpommern

    Typische Willenserklärungen unterliegen hingegen auch in der Revisionsinstanz der uneingeschränkten Überprüfung (Senat 5. September 2002 - 8 AZR 620/01 - AP BAT §§ 22, 23 Lehrer Nr. 93 mwN).

    Ohne Hinzutreten weiterer Umstände kann ein Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes nicht annehmen, der Arbeitgeber wolle eine Vergütung unabhängig von den tariflichen Voraussetzungen zahlen, da dieser grundsätzlich nur das gewähren will, was dem Arbeitnehmer tariflich zusteht (Senat 16. Mai 2002 - 8 AZR 460/01 - AP BAT-O §§ 22, 23 Nr. 21 mwN; 5. September 2002 - 8 AZR 620/01 - AP BAT §§ 22, 23 Lehrer Nr. 93 mwN).

    Hat der Arbeitgeber die objektive Fehlerhaftigkeit der mitgeteilten Eingruppierung dargelegt und gegebenenfalls die Tatsachen bewiesen, aus denen die Fehlerhaftigkeit folgt, so bleibt es bei der Darlegungs- und Beweislast des Arbeitnehmers für die Tatsachen, aus denen die beanspruchte Vergütung folgt (Senat 16. Mai 2002 - 8 AZR 460/01 - aaO mwN; 5. September 2002 - 8 AZR 620/01 - AP BAT §§ 22, 23 Lehrer Nr. 93 mwN).

    Diese Grundsätze finden im Recht der Eingruppierung angestellter Lehrer ebenfalls Anwendung, da diese nicht wie Beamte mit konstitutiver Wirkung ernannt, sondern als Angestellte eingruppiert werden, selbst wenn die Einstufung ggf. unter Berücksichtigung beamtenrechtlicher Grundsätze erfolgt (Senat 5. September 2002 - 8 AZR 620/01 - aaO mwN).

  • LAG Sachsen, 07.05.2004 - 2 Sa 482/03

    Amtszulage für Schulleiter nach gesunkener Schülerzahl

    Der vom Bundesarbeitsgericht in der Entscheidung vom 05.09.2002 (8 AZR 620/01) angezogene und angewendete "Änderungstarifvertrag vom 27.02.1998" existiert nicht, weswegen die Ausführungen zu einer sog. "Tarifautomatik" die Entscheidung nicht tragen können.

    Nach der ständig wiederholten Auffassung des Bundesarbeitsgerichts geht die für die Eingruppierung von Lehrkräften ursprünglich einmal maßgeblich gewesene tarifliche Verweisung des § 2 Nr. 3 Satz 1 ÄndTV Nr. 1 zum BAT-O auf die beamtenrechtlichen Vorschriften seit dem Außer-Kraft-Treten der Zweiten Besoldungsübergangsverordnung ins Leere, wenn Lehrkräfte mit Abschlüssen nach dem Recht der DDR - wie die Klägerin - betroffen sind (BAG vom 05.09.2002 - 8 AZR 620/01 -, dok. in JURIS, mit eingehender Begründung dieses Ergebnisses sowie mit weiteren Nachweisen).

    Das Bundesarbeitsgericht hat zu einem gleichen Sachverhalt mit dem bereits angezogenen Urteil vom 05.09.2002 (a. a. O.) entschieden, dass bei einer Verweisung der auch hier von den Parteien gewählten Art die allgemeinen Grundsätze der sog. Tarifautomatik Anwendung fänden, was bedeutet, dass sich der Anspruch aufgrund der eingetretenen Veränderungen der Anspruchsvoraussetzungen seinerseits ändert.

    Auch in der Sache hat das Bundesarbeitsgericht in dem Urteil vom 05.09.2002 (a. a. O.) keine Einwendungen gehabt und die Anknüpfung der "Besoldung" der Schulleiter an die Schülerzahl als sachgerecht und plausibel angesehen.

  • LAG Hamm, 16.10.2007 - 12 Sa 225/07

    korrigierende Rückgruppierung; Zusage einer Vergütungsgruppe nach dem BAT

    Des Ausspruches einer Änderungskündigung bedarf es dann nicht mehr (BAG, Urt. v. 05.09.2002, 8 AZR 620/01, AP Nr. 93 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer; Urt. v. 23.08.1995, 4 AZR 352/94; ZTR 1996, 169; Urt. v. 23.04.1986, 4 AZR 90/85, AP Nr. 118 zu §§ 22, 23 BAT; Bredemeier/Neffke, Eingruppierung im BAT und BAT-O, Rdnr. 278).

    Ohne Hinzutreten weiterer Umstände kann ein Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes eine solche Bedeutung der Angabe der Vergütungsgruppen schon deshalb nicht entnehmen, weil der Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes grundsätzlich nur das gewähren will, was dem Arbeitnehmer tarifrechtlich zusteht (BAG, Urt. v. 05.09.2002, 8 AZR 620/01, AP Nr. 93 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer; Urt. v. 16.02.2000, 4 AZR 62/99, BAGE 93, 340 348; Sächsisches LAG, Urt. v. 23.03.2006, 8 Sa 377/04, juris).

    Zwar kann es für eine von den tarifvertraglichen Voraussetzungen unabhängige arbeitsvertragliche Eingruppierungsvereinbarung sprechen, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer bewusst eine diesem nicht zustehende übertarifliche Vergütung mitteilt (BAG, Urt. v. 05.09.2002, 8 AZR 620/01, AP Nr. 93 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer; Urt. v. 17.05.2000, 4 AZR 237/99, AP BAT-O §§ 22, 23 Nr. 17).

    Zwar führt eine solche Konkretisierung zu einem vertraglichen Anspruch auf eine Vergütung aus der Vergütungsgruppe, der unabhängig von den tarifvertraglichen Voraussetzungen der begehrten Vergütungsgruppe besteht (vgl. BAG, Urt. v. 05.09.2002, 8 AZR 620/01, AP Nr. 93 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer).

  • BAG, 22.07.2004 - 8 AZR 360/03

    Eingruppierung einer Lehrerin im Hochschuldienst in Mecklenburg-Vorpommern

    Typische Willenserklärungen unterliegen hingegen auch in der Revisionsinstanz der uneingeschränkten Überprüfung (Senat 5. September 2002 - 8 AZR 620/01 - AP BAT §§ 22, 23 Lehrer Nr. 93 mwN).

    Ohne Hinzutreten weiterer Umstände kann ein Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes nicht annehmen, der Arbeitgeber wolle eine Vergütung unabhängig von den tariflichen Voraussetzungen zahlen, da dieser grundsätzlich nur das gewähren will, was dem Arbeitnehmer tariflich zusteht (Senat 16. Mai 2002 - 8 AZR 460/01 - AP BAT-O §§ 22, 23 Nr. 21 mwN; 5. September 2002 - 8 AZR 620/01 - AP BAT §§ 22, 23 Lehrer Nr. 93 mwN).

    Hat der Arbeitgeber die objektive Fehlerhaftigkeit der mitgeteilten Eingruppierung dargelegt und gegebenenfalls die Tatsachen bewiesen, aus denen die Fehlerhaftigkeit folgt, so bleibt es bei der Darlegungs- und Beweislast des Arbeitnehmers für die Tatsachen, aus denen die beanspruchte Vergütung folgt (Senat 16. Mai 2002 - 8 AZR 460/01 - aaO mwN; 5. September 2002 - 8 AZR 620/01 - AP BAT §§ 22, 23 Lehrer Nr. 93 mwN).

    Diese Grundsätze finden im Recht der Eingruppierung angestellter Lehrer ebenfalls Anwendung, da diese nicht wie Beamte mit konstitutiver Wirkung ernannt, sondern als Angestellte eingruppiert werden, selbst wenn die Einstufung ggf. unter Berücksichtigung beamtenrechtlicher Grundsätze erfolgt (Senat 5. September 2002 - 8 AZR 620/01 - aaO mwN).

  • BAG, 19.03.2003 - 4 AZR 391/02

    Eingruppierung: Leiterin einer Kindertagesstätte

    a) Nach der auch vom Landesarbeitsgericht herangezogenen Rechtsprechung des Senats gibt es keine gesetzliche Bestimmung, die für eine tarifvertraglich vorgesehene Änderung der Arbeitsbedingungen auf Grund tatsächlicher Umstände zwingend den Ausspruch einer Änderungskündigung gem. § 2 KSchG vorschreibt (7. November 2001 - 4 AZR 724/00 - BAGE 99, 295 = AP TVG § 1 Tarifverträge: Einzelhandel Nr. 78 = EzA TVG § 4 Einzelhandel Nr. 50, für den Fall der Veränderung der einem Filialleiter unterstellten Mitarbeiter; BAG 5. September 2002 - 8 AZR 620/01 - AP BAT §§ 22, 23 Lehrer Nr. 93).
  • BAG, 22.04.2004 - 8 AZR 652/02

    Eingruppierung eines stellvertretenden Schulleiters - Zulage

    Wenn sich das Arbeitsverhältnis auf Grund arbeitsvertraglicher Inbezugnahme nach dem BAT-O bestimmt, ist die Bezeichnung der Vergütungsgruppe in dem Arbeitsvertrag oder in einer Eingruppierungsmitteilung grundsätzlich nicht dahingehend auszulegen, dass dem Angestellten ein eigenständiger, von den tariflichen Bestimmungen unabhängiger arbeitsvertraglicher Anspruch auf eine bestimmte Vergütung zustehen soll (vgl. näher BAG 5. September 2002 - 8 AZR 620/01 - AP BAT §§ 22, 23 Lehrer Nr. 107 mwN).

    Diese Arbeitgeberrichtlinien sind anwendbar, denn die Vereinbarung der TdL-Richtlinien umfasst nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts die Vereinbarung der Geltung der Arbeitgeberrichtlinien (7. Juni 2000 - 10 AZR 254/99 - AP BAT §§ 22, 23 Lehrer Nr. 82; 26. Juli 2001 - 8 AZR 364/00 - EzBAT §§ 22, 23 M Nr. 89; 5. September 2002 - 8 AZR 620/01 - AP BAT §§ 22, 23 Lehrer Nr. 93).

  • BAG, 18.11.2004 - 8 AZR 674/03

    Eingruppierung einer Schulleiterin einer Grundschule, die nach zunächst erfolgter

  • BAG, 24.06.2004 - 8 AZR 280/03

    Amtszulage einer stellvertretenden Schulleiterin in Sachsen

  • BAG, 12.03.2008 - 4 AZR 67/07

    Eingruppierung im Hochschuldienst Sachsen-Anhalt

  • BAG, 12.03.2008 - 4 AZR 93/07

    Lehrereingruppierung - Funktionsstelle - Änderung der Schülerzahl

  • BAG, 13.11.2014 - 6 AZR 1055/12

    Anspruch einer Lehrkraft auf beamtenrechtliche Ausgleichszulagen

  • BAG, 14.09.2005 - 4 AZR 102/04

    Schülerzahlabhängige Zulage bei Absinken der Schülerzahl

  • BAG, 30.09.2004 - 8 AZR 551/03

    Eingruppierung einer Lehrerin in NRW

  • LAG Sachsen, 04.06.2008 - 9 Sa 658/07

    Inhaltliche Voraussetzungen des Merkmals "vom Arbeitgeber übertragen" gem. § 12

  • BAG, 20.03.2003 - 8 AZR 77/02

    Bindungswirkung eines zurückverweisenden Revisionsurteils - Verwendung als

  • LAG München, 19.10.2012 - 6 Sa 488/12

    Eingruppierung, Ordnungswidrigkeitensachbearbeiter

  • BAG, 16.12.2004 - 8 AZR 538/02

    Eingruppierung einer Diplomingenieurpädagogin als Lehrerin an einer Mittelschule

  • LAG Rheinland-Pfalz, 01.04.2004 - 11 Sa 1232/03

    Widerruf einer an eine bestimmte Tätigkeit gebundene Leistungszulage

  • BAG, 13.05.2004 - 8 AZR 313/03

    Eingruppierung eines Vermessungsgehilfen

  • BAG, 06.07.2005 - 4 AZR 54/04

    Eingruppierung der Leiterin einer Mittelschule in Sachsen

  • LAG Sachsen, 01.04.2003 - 5 Sa 406/00

    Feststellungsinteresse bei der Klage auf eine Amtszulage; Eingruppierung einer

  • LAG Sachsen, 25.03.2004 - 6 Sa 272/03

    Lehrereingruppierung Sachsen; Höhergruppierung einer Schulleiterin aufgrund

  • BAG, 14.09.2005 - 4 AZR 111/04

    Eingruppierung einer Lehrerin an einer Haupt- und Realschule

  • LAG Hamm, 11.12.2007 - 12 Sa 818/07

    Anwendung einer Übergangsbestimmung

  • LAG Düsseldorf, 06.03.2007 - 8 Sa 1245/06

    Tarifautomatik und Unkündbarkeit

  • LAG Niedersachsen, 03.04.2009 - 17 Sa 904/08

    Eingruppierung eines Facharztes für Nuklearmedizin und leitenden Oberarztes bei

  • BAG, 24.06.2004 - 8 AZR 22/03

    Eingruppierung einer Leiterin einer Sonderschule in Mecklenburg-Vorpommern bei

  • BAG, 14.09.2005 - 4 AZR 494/04

    Schülerzahlabhängige Zulage bei Absinken der Schülerzahl

  • LAG Hamm, 23.10.2007 - 12 Sa 1271/07

    Eingruppierung Lehrkraft an Fachhochschule des Bundes

  • BAG, 14.09.2005 - 4 AZR 312/04

    Schülerzahlabhängige Zulage bei Absinken der Schülerzahl

  • LAG Niedersachsen, 28.01.2009 - 17 Sa 1454/08

    Eingruppierung eines Krankenhausarztes; Tarifbegriff des selbständigen

  • BAG, 14.09.2005 - 4 AZR 313/04

    Schülerzahlabhängige Zulage bei Absinken der Schülerzahl

  • BAG, 03.11.2004 - 4 AZR 541/03

    Bezugnahme auf Tarifvertrag

  • BAG, 05.02.2004 - 8 AZR 88/03

    Eingruppierung einer Diplomlehrerin an einer Grundschule in Sachsen

  • LAG München, 13.04.2010 - 6 Sa 986/09

    Eingruppierung

  • LAG Köln, 18.11.2009 - 8 Sa 374/09

    Unwirksame außerordentliche betriebsbedingte Änderungskündigung der Leiterin

  • LAG Sachsen-Anhalt, 22.11.2005 - 8 Sa 113/05

    Vergütung während der Freistellungsphase im Blockmodell der Altersteilzeit -

  • BAG, 14.09.2005 - 4 AZR 510/04

    Schülerzahlabhängige Zulage bei Absinken der Schülerzahl

  • ArbG Oldenburg, 25.04.2019 - 5 Ca 315/18

    Stufenzuordnung; Tarifvertrag der Diakonie Niedersachsen (TV DN)

  • LAG Rheinland-Pfalz, 30.10.2009 - 6 Sa 432/09

    Vorbeschäftigungszeit - Eingruppierung eines Mess- und Regelmechanikers in

  • LAG München, 01.09.2009 - 6 Sa 34/09

    Übertragung der ständigen Vertretung des leitenden Arztes nach dem TV-Ärzte -

  • ArbG Trier, 06.03.2007 - 2 Ca 1665/06
  • ArbG Aachen, 23.05.2007 - 6 Ca 178/07

    Anspruch eines Arztes als Leiter der Prämedikationsambulanz auf Vergütung nach

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BAG, 09.10.2002 - 5 AZR 160/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,2505
BAG, 09.10.2002 - 5 AZR 160/01 (https://dejure.org/2002,2505)
BAG, Entscheidung vom 09.10.2002 - 5 AZR 160/01 (https://dejure.org/2002,2505)
BAG, Entscheidung vom 09. Oktober 2002 - 5 AZR 160/01 (https://dejure.org/2002,2505)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,2505) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Hinreichende Bestimmtheit von Gegenstand und Grund des Anspruchs - Identifizierbarkeit der verschiedenen Ansprüche - Vortrag der Tatsachen, die den Sachverhalt unverwechselbar festlegen - Mindestmaß an Angaben zur Höhe einer vertraglichen Forderung - Klage auf ...

  • Judicialis

    ZPO § 253 Abs. 2 Nr. 2

  • rechtsportal.de

    ZPO § 253 Abs. 2 Nr. 2
    Prozeßrecht - Zulässigkeit der Klage; Bestimmtheit von Gegenstand und Grund des erhobenen Anspruchs; abschließende Gesamtklage

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Bestimmte Angabe des Gegenstands der Klage und des Grundes des erhobenen Anspruchs

  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2003, 344 (Ls.)
  • DB 2003, 348
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (2)

  • LAG Rheinland-Pfalz, 16.11.2000 - 4 Sa 1081/00

    Berechnung von Kranken- und Urlaubsvergütung für Fleischbeschauer

    Auszug aus BAG, 09.10.2002 - 5 AZR 160/01
    Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 16. November 2000 - 4 Sa 1081/00 - aufgehoben.
  • BAG, 11.11.1997 - 9 AZR 598/96

    Hinreichende Bestimmtheit eines Klageantrags - Vortrag eines den Antrag

    Auszug aus BAG, 09.10.2002 - 5 AZR 160/01
    Der zugrunde liegende Sachverhalt darf nicht beliebig sein (BAG 11. November 1997 - 9 AZR 598/96 - nv., zu 2 der Gründe; Thomas/Putzo ZPO 24. Aufl. § 253 Rn. 8 ff.; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann ZPO 60. Aufl. § 253 Rn. 30 ff.; Zöller/Greger ZPO 23. Aufl. § 253 Rn. 11 ff.; Musielak/Foerste ZPO 3. Aufl. § 253 Rn. 24 ff.; MünchKommZPO-Lüke 2. Aufl. § 253 Rn. 65 ff., 74 ff.).
  • BAG, 07.07.2015 - 10 AZR 416/14

    Drittschuldnerklage - Zulässigkeitsanforderungen

    Der zugrunde liegende Sachverhalt darf nicht beliebig sein (vgl. BAG 9. Oktober 2002 - 5 AZR 160/01 - zu I der Gründe) .
  • BAG, 10.05.2005 - 9 AZR 230/04

    Beschäftigungsanspruch - Schwerbehinderung - Darlegung

    Die klagende Partei muss eindeutig festlegen, welche Entscheidung sie begehrt (vgl. BAG 9. Oktober 2002 - 5 AZR 160/01 - AP ZPO § 253 Nr. 40 = EzA ZPO § 253 Nr. 23).
  • BAG, 29.08.2018 - 7 AZR 206/17

    Freigestelltes Betriebsratsmitglied - pauschale Zulage - Begünstigung

    Der zugrunde liegende Sachverhalt darf nicht beliebig sein (vgl. BAG 9. Oktober 2002 - 5 AZR 160/01 - zu I der Gründe) .
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BAG, 08.08.2002 - 8 AZR 476/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,4208
BAG, 08.08.2002 - 8 AZR 476/01 (https://dejure.org/2002,4208)
BAG, Entscheidung vom 08.08.2002 - 8 AZR 476/01 (https://dejure.org/2002,4208)
BAG, Entscheidung vom 08. August 2002 - 8 AZR 476/01 (https://dejure.org/2002,4208)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,4208) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com

    Eingruppierung eines Telekom-Monteurs

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Eingruppierung eines Starkstromelektrikers bei der Deutschen Telekom; Geltung der Grundsätze zur Mischkategorisierung anhand des Angestelltentarifvertrages der Deutschen Bundespost(DBP); Auslegung des normativen Teils eines Tarifvertrags; Abgrenzung der Begriffe des ...

  • rechtsportal.de

    Eingruppierung Privatwirtschaft - Eingruppierung eines Monteurs bei der Deutschen Telekom; Arbeitsposten für Beamte; Mischkategorisierung; Schlüsselbewertung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2003, 344 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (16)

  • BAG, 28.05.1997 - 10 AZR 580/96

    Eingruppierung - Sachbearbeiterin bei der Deutschen Telekom

    Auszug aus BAG, 08.08.2002 - 8 AZR 476/01
    Zum anderen folgt dies aus § 9 (Günstigkeitsvergleich) der Anlage 2. Danach hat nämlich ein Arbeiter, der auf einem "Arbeitsposten für Beamte" beschäftigt wird, dann einen Anspruch auf Vergütung nach der seiner Tätigkeit entsprechenden Vergütungsgruppe, wenn dies für ihn günstiger ist als eine der Beamtenbesoldung entsprechende Vergütung nach Abschnitt II § 5 Abs. 1 der Anlage 2 (vgl. dazu für den entsprechend aufgebauten Angestellten-TV: BAG 28. Mai 1997 - 10 AZR 580/96 - AP TV Ang Bundespost § 3 Nr. 1, zu II 2 b cc der Gründe).

    Gleichwohl haben die Tarifvertragsparteien in Kenntnis der Tatsache, daß die aus der Deutschen Bundespost hervorgegangene Beklagte mittlerweile ein Unternehmen privaten Rechts geworden ist und von ihr die Beschäftigung von Beamten abgebaut wird, die tariflichen Regelungen über die Vergütung von Arbeitern, die auf "Arbeitsposten für Beamte" beschäftigt werden, nicht geändert (vgl. zum TV Ang BAG 28. Mai 1997 - 10 AZR 580/96 - AP TV Ang Bundespost § 3 Nr. 1, zu II 2 b ff der Gründe).

    Maßgebender Sachgrund war der aus dem Tarifvertrag abgeleitete Grundsatz der vergütungsmäßigen Gleichbehandlung von Beamten und Arbeitern in Fällen der Beschäftigung auf Arbeitsplätzen, die auf Grund des generell umschriebenen Tätigkeitsbereichs vergleichbar sind (BAG 28. Mai 1997 - 10 AZR 580/96 - und 22. Juli 1998 - 10 AZR 243/97 - jeweils aaO).

  • BAG, 20.10.1993 - 4 AZR 26/93

    Bestimmungen in Tarifverträgen für die Bundesbahn über die Eingruppierung -

    Auszug aus BAG, 08.08.2002 - 8 AZR 476/01
    Ihnen bleibt es nämlich unbenommen, die Verweisung jederzeit aufzuheben (vgl. BAG 20. Oktober 1993 - 4 AZR 26/93 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Bundesbahn Nr. 10, zu II 2 a der Gründe).

    Dies ist rechtlich nicht zulässig (BAG 20. Oktober 1993 - 4 AZR 26/93 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Bundesbahn Nr. 10, zu III der Gründe).

  • BAG, 22.07.1998 - 10 AZR 243/97

    Eingruppierung - Angestellte in der Fernsprechauskunft

    Auszug aus BAG, 08.08.2002 - 8 AZR 476/01
    a) Das in § 5 Abs. 1 Satz 3 geregelte Bestimmungsrecht steht nach der Privatisierung der Deutschen Bundespost nunmehr gemäß § 21 Postpersonalrechtsgesetz der Beklagten als deren Rechtsnachfolgerin zu (vgl. dazu BAG 22. Juli 1998 - 10 AZR 243/97 - AP TV Ang Bundespost § 3 Nr. 2, zu II 3 c bb der Gründe).

    Maßgebender Sachgrund war der aus dem Tarifvertrag abgeleitete Grundsatz der vergütungsmäßigen Gleichbehandlung von Beamten und Arbeitern in Fällen der Beschäftigung auf Arbeitsplätzen, die auf Grund des generell umschriebenen Tätigkeitsbereichs vergleichbar sind (BAG 28. Mai 1997 - 10 AZR 580/96 - und 22. Juli 1998 - 10 AZR 243/97 - jeweils aaO).

  • BAG, 15.03.1991 - 2 AZR 591/90

    Änderungskündigung zum Zwecke der Rückgruppierung bei übertariflicher

    Auszug aus BAG, 08.08.2002 - 8 AZR 476/01
    Ferner gibt es Schlüsselbewertungen, durch die nicht die Tätigkeit des Arbeiters nach unterschiedlichen Teiltätigkeiten bewertet wird, sondern es wird der Anteil der Beamtenstellen verschiedener Besoldungsgruppen für einen Aufgabenträger sowie die Arbeiterstellen innerhalb eines bestimmten Amtsbezirks festgelegt und hieran die Eingruppierung der Arbeiter geknüpft (vgl. dazu BAG 15. März 1991 - 2 AZR 591/90 - ZTR 1992, 27 ff., zu B II 3 a der Gründe; 28. November 1990 - 4 AZR 289/90 - ZTR 1991, 159 ff.).
  • BAG, 21.06.2000 - 5 AZR 806/98

    Lohngleichheit

    Auszug aus BAG, 08.08.2002 - 8 AZR 476/01
    Im übrigen ist der Grundsatz "Gleicher Lohn für gleiche Arbeit" in der deutschen Rechtsordnung keine allgemeingültige Anspruchsgrundlage, sondern bedarf der Umsetzung in eine Anspruchsgrundlage (BAG 21. Juni 2000 - 5 AZR 806/98 - AP BGB § 612 Nr. 60 = EzA BGB § 242 Gleichbehandlung Nr. 83), an der es im Streitfall fehlt.
  • BAG, 28.11.1990 - 4 AZR 289/90

    Schlüsselbewertung der Arbeitnehmer bei der Bundespost - Eingruppierung in eine

    Auszug aus BAG, 08.08.2002 - 8 AZR 476/01
    Ferner gibt es Schlüsselbewertungen, durch die nicht die Tätigkeit des Arbeiters nach unterschiedlichen Teiltätigkeiten bewertet wird, sondern es wird der Anteil der Beamtenstellen verschiedener Besoldungsgruppen für einen Aufgabenträger sowie die Arbeiterstellen innerhalb eines bestimmten Amtsbezirks festgelegt und hieran die Eingruppierung der Arbeiter geknüpft (vgl. dazu BAG 15. März 1991 - 2 AZR 591/90 - ZTR 1992, 27 ff., zu B II 3 a der Gründe; 28. November 1990 - 4 AZR 289/90 - ZTR 1991, 159 ff.).
  • BAG, 23.11.1988 - 4 AZR 452/88

    Anspruch auf Auskunft über die Zahl der beschäftigten Arbeitnehmer zur Berechnung

    Auszug aus BAG, 08.08.2002 - 8 AZR 476/01
    Es kann den Tarifvertragsparteien nicht unterstellt werden, daß sie insoweit eine überflüssige, verwirrende und sinnlose Regelung getroffen haben (zum Auslegungsgrundsatz BAG 23. November 1988 - 4 AZR 452/88 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 101).
  • BVerwG, 30.10.1979 - 6 P 61.78

    Personalvertretung - Mitbestimmung - Interne Umbewertung - Personalrat -

    Auszug aus BAG, 08.08.2002 - 8 AZR 476/01
    Die Besoldung des Beamten erfolgt vielmehr nach seinem Status - also dem ihm verliehenen Amt - unabhängig von seiner Tätigkeit sowie der Bewertung und Ausweisung seines Dienstpostens (vgl. BVerwG 30. Oktober 1979 - BVerwG 6 P 61.78 -ZBR 1980, 158 f.).
  • BAG, 23.04.1986 - 4 AZR 128/85

    Arbeiter der Bundespost - Beamtendienstposten - Unterschiedlich bewertete

    Auszug aus BAG, 08.08.2002 - 8 AZR 476/01
    Beamte und Arbeiter sind schon wegen des unterschiedlichen Rechtscharakters des Beamten- und des Arbeitsverhältnisses nicht vergleichbar (BAG 23. April 1986 - 4 AZR 128/85 - AP TV Arb Bundespost § 10 Nr. 3).
  • BAG, 14.06.1989 - 4 AZR 167/89

    Eingruppierung: Schlüsselbewertung - Deutsche Bundespost

    Auszug aus BAG, 08.08.2002 - 8 AZR 476/01
    Einmal gibt es Schlüsselbewertungen bei denen die Gesamttätigkeit des Arbeiters nach unterschiedlichen Teiltätigkeiten bewertet wird (vgl. dazu zB BAG 14. Juni 1989 - 4 AZR 167/89 - ZTR 1989, 481 ff.).
  • BAG, 05.10.1999 - 4 AZR 578/98

    Tarifliche Alterssicherung und zusätzliche Pausenvergütung

  • BVerwG, 29.04.1982 - 2 C 41.80

    Gerichtsvollzieher - Versetzung innerhalb Behörde - Abordnung innerhalb Behörde -

  • LAG Hessen, 10.07.2001 - 7 Sa 1738/00

    Anspruch auf Eingruppierung in einen sogenannten mischkategorisierten

  • BAG, 24.09.1980 - 4 AZR 744/78

    Gymnasiallehrerin - Angestelltenverhältnis - Einzelvertragliche Vereinbarung -

  • BAG, 08.02.1984 - 4 AZR 158/83

    Vergütungsmerkmale: Beispiele - Kassierer an Verbrauchermarktkassen im

  • BAG, 15.10.1997 - 3 AZR 501/96

    Tarifliche Verdienstsicherung bei Abgruppierungen

  • BAG, 07.06.2006 - 4 AZR 316/05

    Tarifvertragliche Residenzpflicht eines Hausmeisters

    (1) Verwenden Tarifvertragsparteien in einem Tarifvertrag einen Begriff, der in der Rechtsterminologie eine bestimmte Bedeutung hat, ist mangels anderweitiger Anhaltspunkte im Tarifvertrag davon auszugehen, dass die Tarifvertragsparteien diesen Begriff in seiner allgemeinen rechtlichen Bedeutung verwenden und angewendet wissen wollen (st. Rspr. BAG 22. September 2005 - 6 AZR 579/04 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Musiker Nr. 21 = EzA TVG § 1 Auslegung Nr. 42; 8. August 2002 - 8 AZR 476/01 - 30. Mai 1984 - 4 AZR 512/81 - BAGE 46, 61, 66; 24. September 1980 - 4 AZR 744/78 -BAGE 34, 173, 181).
  • BAG, 17.07.2003 - 8 AZR 319/02

    Eingruppierung eines Übersetzers bei der Telekom

    Das Recht, diese Bestimmungen zu treffen, steht nach der Privatisierung der Deutschen Bundespost nunmehr der Beklagten als deren Rechtsnachfolgerin zu (§ 21 des Gesetzes zum Personalrecht der Beschäftigten der früheren Deutschen Bundespost - Postpersonalrechtsgesetz - vom 14. September 1994 [BGBl. I S. 2325, 2353]; vgl. dazu Senat 8. August 2002 - 8 AZR 476/01 - ZTR 2003, 239; BAG 22. Juli 1998 - 10 AZR 243/97 - AP TV Ang Bundespost § 3 Nr. 2, zu II 3 c bb der Gründe).

    Ihnen bleibt es nämlich unbenommen, die Verweisung jederzeit aufzuheben (Senat 8. August 2002 - 8 AZR 476/01 - ZTR 2003, 239; BAG 20. Oktober 1993 - 4 AZR 26/93 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Bundesbahn Nr. 10 = EzA TVG § 4 Bundesbahn Nr. 4).

    Gleichwohl haben die Tarifvertragsparteien in Kenntnis der Tatsache, daß die aus der Deutschen Bundespost hervorgegangene Beklagte mittlerweile ein Unternehmen privaten Rechts geworden ist und von ihr die Beschäftigung von Beamten abgebaut wird, die tariflichen Regelungen über die Vergütung von Arbeitnehmern, die auf "Arbeitsposten für Beamte" beschäftigt werden, nicht geändert (Senat 8. August 2002 - 8 AZR 476/01 - ZTR 2003, 239 [zum TV Arb/DBP]; BAG 28. Mai 1997 - 10 AZR 580/96 - AP TV Ang Bundespost § 3 Nr. 1).

    Daraus folgt, daß für die Auslegung die fachsprachliche Bedeutung des Begriffs im Rahmen seiner Verwendung im Beamtenrecht zu berücksichtigen ist (Senat 8. August 2002 - 8 AZR 476/01 - aaO [für TV Arb/DBP]).

    Es kennzeichnet den dem Beamten speziell übertragenen Aufgabenkreis, also den Arbeitsplatz (Senat 8. August 2002 - 8 AZR 476/01 - aaO mwN).

    Dies ergibt sich bereits aus dem unterschiedlichen Rechtscharakter der Beamten- und der Arbeitsverhältnisse (Senat 8. August 2002 - 8 AZR 476/01 - ZTR 2003, 239; BAG 23. April 1986 - 4 AZR 128/85 - AP TV Arb Bundespost § 10 Nr. 3).

    Beamte werden nicht auf Grund der Anwendung eines Entgeltsystems besoldet, sondern nach ihrem Status, also dem ihnen verliehenen Amt, unabhängig von der Tätigkeit sowie der Bewertung und Ausweisung des Dienstpostens (Senat 8. August 2002 - 8 AZR 476/01 - aaO).

  • BAG, 22.09.2005 - 6 AZR 579/04

    Tarifauslegung - Ausgleich für Sonn- oder Feiertagsbeschäftigung

    a) Begriffe, die in der Rechtsterminologie einen bestimmten Inhalt haben, werden von den Tarifvertragsparteien in ihrer allgemeinen rechtlichen Bedeutung angewandt, wenn sich aus dem Tarifvertrag nichts anderes ergibt (BAG 24. September 1980 - 4 AZR 744/78 - BAGE 34, 173, 181; 8. August 2002 - 8 AZR 476/01 - ZTR 2003, 239, zu II 4 b aa (1) der Gründe).
  • BAG, 24.03.2011 - 6 AZR 684/09

    Vergütung der Rufbereitschaft II nach dem TV-Ärzte-KF

    Es kann jedoch der ARK RWL ebenso wenig wie Tarifvertragsparteien unterstellt werden, dass sie eine überflüssige, verwirrende und sinnlose Regelung treffen wollte (zu diesem Auslegungsgrundsatz BAG 8. August 2002 - 8 AZR 476/01 - zu II 4 b bb (1) der Gründe, ZTR 2003, 239) .
  • LAG Schleswig-Holstein, 11.02.2004 - 3 Sa 342/03

    Erschwerniszulage, Funktionszulage, Gleichheitsgrundsatz, Stichtagsregelung,

    Die vorgenannten Grundsätze entsprechen nach wie vor der ständigen Rechtsprechung des BAG (vgl. u.a. BAG v. 08.08.2002 - 8 AZR 476/01- zitiert nach JURIS).
  • BAG, 21.08.2003 - 8 AZR 393/02

    Eingruppierung einer Sonderschulpädagogin in Sachsen-Anhalt

    Diesen bleibt es nämlich unbenommen, die Verweisung jederzeit aufzuheben (Senat 8. August 2002 - 8 AZR 476/01 - BAG 20. Oktober 1993 - 4 AZR 26/93 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Bundesbahn Nr. 10 = EzA TVG § 4 Bundesbahn Nr. 4).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BAG, 04.12.2002 - 10 AZR 83/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,8589
BAG, 04.12.2002 - 10 AZR 83/02 (https://dejure.org/2002,8589)
BAG, Entscheidung vom 04.12.2002 - 10 AZR 83/02 (https://dejure.org/2002,8589)
BAG, Entscheidung vom 04. Dezember 2002 - 10 AZR 83/02 (https://dejure.org/2002,8589)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,8589) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de

    ArbGG § 74 Abs. 1 § 76
    Prozeßrecht - Sprungrevision; Zustimmung zur Einlegung

  • Der Betrieb

    Sprungrevision: Zustimmung gem. §?76 Abs. 1 ArbGG

  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2003, 344 (Ls.)
  • DB 2003, 564
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BAG, 28.10.1986 - 3 AZR 218/86

    Tarifvertraglicher Anspruch auf das Vorruhestandsgeld - Anspruch des Arbeitgebers

    Auszug aus BAG, 04.12.2002 - 10 AZR 83/02
    Diese Erklärung genügt nicht (vgl. BAG 28. Oktober 1986 - 3 AZR 218/86 - AP ArbGG 1979 § 76 Nr. 7 = EzA ArbGG 1979 § 76 Nr. 5).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht