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   BAG, 24.10.2002 - 6 AZR 632/00   

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BAG, 24.10.2002 - 6 AZR 632/00 (https://dejure.org/2002,1076)
BAG, Entscheidung vom 24.10.2002 - 6 AZR 632/00 (https://dejure.org/2002,1076)
BAG, Entscheidung vom 24. Oktober 2002 - 6 AZR 632/00 (https://dejure.org/2002,1076)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Kosten der Ausbildung eines selbständigen Handelsvertreters; Kontrollfähigkeit der Erstattungsvereinbarung; Angemessenheit des Interessenausgleichs

  • archive.org (Volltext/Leitsatz)

    Ausbildungskosten - selbständige Handelsvertreterin

  • Kanzlei Küstner, v. Manteuffel & Wurdack

    Ausbildungskosten; Erstattungsvereinbahrung; selbständige Handelsvertreter

  • Judicialis

    AGBG § 1 Abs. 1; ; AGBG § ... 1 Abs. 2; ; AGBG § 8; ; AGBG § 9 Abs. 1; ; AGBG § 23 Abs. 1; ; ArbGG § 5 Abs. 1 Satz 2; ; ArbGG § 5 Abs. 3; ; ArbGG § 11 Abs. 1 Satz 1; ; ArbGG § 12; ; ArbGG § 12 a Abs. 1 Satz 1; ; GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 12 Abs. 1; ; HGB § 89; ; HGB § 92 Abs. 1; ; HGB § 92 a

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Handelsvertreterrecht - Kosten der Ausbildung des selbständigen Handelsvertreters; vorformulierte Erstattungsabrede; Kündigungserschwerung; Kontrollfähigkeit der Erstattungsvereinbarung; unangemessene Benachteiligung; Angemessenheit des Interessenausgleichs

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Rückzahlungsvereinbarung für Schulungskosten bei einer selbstständigen Handelsvertreterin ? Keine Inhaltskontrolle nach den für Arbeitsverhältnisse entwickelten Grundsätzen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Rückzahlung von Ausbildungskosten, Schulungskosten, Seminarkosten formularmäßige Rückzahlungsvereinbarung mit arbeitnehmerähnlichem HV, Kündigungserschwernis, Kündigungserschwerung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 103, 180
  • NJW 2003, 2627
  • MDR 2003, 814
  • NZA 2003, 668
  • BB 2003, 1624
  • DB 2003, 1633
  • JR 2004, 350
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 07.02.1990 - 1 BvR 26/84

    Handelsvertreter

    Auszug aus BAG, 24.10.2002 - 6 AZR 632/00
    Die Billigung einer solchen Vereinbarung durch die staatlichen Gerichte setzt jedoch voraus, daß bei Abschluß des Vertrags die Bedingungen der freien Selbstbestimmung gegeben waren und der Vertrag als Interessenausgleich auch tauglich ist (BVerfG 7. Februar 1990 - 1 BvR 26/84 - BVerfGE 81, 242).

    Dazu muß bei einer im einzelnen festzustellenden strukturell ungleichen Verhandlungsstärke der Inhalt des Vertrags für die eine Seite ungewöhnlich belastend und als Interessenausgleich offensichtlich unangemessen sein (BVerfG 19. Oktober 1993 - 1 BvR 567/89 - BVerfGE 89, 214; 7. Februar 1990 - 1 BvR 26/84 - aaO).

  • BAG, 28.08.1996 - 7 ABR 42/95

    Honorar eines Einigungsstellenvorsitzenden

    Auszug aus BAG, 24.10.2002 - 6 AZR 632/00
    Insoweit fehlt eine planwidrige Gesetzeslücke, die von den Gerichten geschlossen werden könnte (vgl. BAG 28. August 1996 - 7 ABR 42/95 - AP BetrVG 1972 § 76 a Nr. 7 = EzA BetrVG 1972 § 76 a Nr. 11, zu B I 2 b der Gründe).
  • BGH, 08.07.1993 - VII ZR 79/92

    Festpreisklausel in Einheitspreisverträgen

    Auszug aus BAG, 24.10.2002 - 6 AZR 632/00
    aa) Nach § 9 Abs. 1 AGBG ist eine formularmäßige Vertragsbedingung unwirksam, wenn der Verwender mißbräuchlich eigene Interessen auf Kosten des Vertragspartners durchzusetzen versucht, ohne dessen Interessen zu berücksichtigen und ihm einen angemessenen Ausgleich zu gewähren (BGH 5. Juni 1997 - VII ZR 324/95 - BGHZ 136, 27, 31; 8. Juli 1993 - VII ZR 79/92 - NJW 1993, 2738).
  • LAG Brandenburg, 13.04.2000 - 3 Sa 826/99

    Ausbildungskosten: Rückzahlungspflicht des Versicherungsvertreters

    Auszug aus BAG, 24.10.2002 - 6 AZR 632/00
    Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Brandenburg vom 13. April 2000 - 3 Sa 826/99 - wird zurückgewiesen.
  • BVerfG, 19.10.1993 - 1 BvR 567/89

    Bürgschaftsverträge

    Auszug aus BAG, 24.10.2002 - 6 AZR 632/00
    Dazu muß bei einer im einzelnen festzustellenden strukturell ungleichen Verhandlungsstärke der Inhalt des Vertrags für die eine Seite ungewöhnlich belastend und als Interessenausgleich offensichtlich unangemessen sein (BVerfG 19. Oktober 1993 - 1 BvR 567/89 - BVerfGE 89, 214; 7. Februar 1990 - 1 BvR 26/84 - aaO).
  • BGH, 05.06.1997 - VII ZR 324/95

    Formularmäßige Vereinbarung eines Sicherheitseinbehalts ohne Ausgleich; Ablösung

    Auszug aus BAG, 24.10.2002 - 6 AZR 632/00
    aa) Nach § 9 Abs. 1 AGBG ist eine formularmäßige Vertragsbedingung unwirksam, wenn der Verwender mißbräuchlich eigene Interessen auf Kosten des Vertragspartners durchzusetzen versucht, ohne dessen Interessen zu berücksichtigen und ihm einen angemessenen Ausgleich zu gewähren (BGH 5. Juni 1997 - VII ZR 324/95 - BGHZ 136, 27, 31; 8. Juli 1993 - VII ZR 79/92 - NJW 1993, 2738).
  • BAG, 21.11.2001 - 5 AZR 158/00

    Ausbildungskosten eines Copiloten - Vertragskontrolle

    Auszug aus BAG, 24.10.2002 - 6 AZR 632/00
    Daraus folgt jedoch nicht, daß die für Arbeitsverhältnisse geltenden Beschränkungen der Rückzahlungspflicht eines Arbeitnehmers für Kosten einer vom Arbeitgeber finanzierten Ausbildung (BAG 16. März 1994 - 5 AZR 339/92 - BAGE 76, 155; 21. November 2001 - 5 AZR 158/00 - AP BGB § 611 Ausbildungsbeihilfe Nr. 31 = EzA BGB § 611 Inhaltskontrolle Nr. 9) unmittelbar oder entsprechend heranzuziehen sind.
  • BAG, 16.03.1994 - 5 AZR 339/92

    Ausbildungskosten - Rückzahlungsvereinbarung

    Auszug aus BAG, 24.10.2002 - 6 AZR 632/00
    Daraus folgt jedoch nicht, daß die für Arbeitsverhältnisse geltenden Beschränkungen der Rückzahlungspflicht eines Arbeitnehmers für Kosten einer vom Arbeitgeber finanzierten Ausbildung (BAG 16. März 1994 - 5 AZR 339/92 - BAGE 76, 155; 21. November 2001 - 5 AZR 158/00 - AP BGB § 611 Ausbildungsbeihilfe Nr. 31 = EzA BGB § 611 Inhaltskontrolle Nr. 9) unmittelbar oder entsprechend heranzuziehen sind.
  • BGH, 14.10.1997 - XI ZR 167/96

    Entgelt für Einsatz von Kreditkarten im Ausland zulässig

    Auszug aus BAG, 24.10.2002 - 6 AZR 632/00
    Das betrifft nicht nur Rechtsvorschriften im materiellen Sinn, sondern auch allgemein anerkannte Rechtsgrundsätze sowie die Gesamtheit der wesentlichen Rechte und Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrags ergeben (BGH 14. Oktober 1997 - XI ZR 167/96 - BGHZ 137, 27, 29 f.).
  • BAG, 24.10.2007 - 10 AZR 825/06

    Bonuszahlung - Transparenzgebot und Stichtagsklausel

    Bei dieser wechselseitigen Berücksichtigung und Bewertung rechtlich anzuerkennender Interessen der Vertragspartner, bei dem auch grundrechtlich geschützte Rechtspositionen zu beachten sind (BAG 21. April 2005 - 8 AZR 425/04 - AP BGB § 307 Nr. 3 = EzA BGB 2002 § 309 Nr. 3; 4. März 2004 - 8 AZR 196/03 - BAGE 110, 8; 24. Oktober 2002 - 6 AZR 632/00 - BAGE 103, 180), ist ein genereller, typisierender Maßstab anzulegen (BAG 25. April 2007 - 5 AZR 627/06 -NZA 2007, 853 mwN).
  • BAG, 04.03.2004 - 8 AZR 196/03

    Zulässigkeit einer Vertragsstrafenabrede in einem Formulararbeitsvertrag

    Bei diesem Vorgang sind auch grundrechtlich geschützte Rechtspositionen zu beachten (BAG 24. Oktober 2002 - 6 AZR 632/00 - AP HGB § 89 Nr. 3 = EzA BGB 2002 § 611 Ausbildungsbeihilfe Nr. 3 mwN).
  • BAG, 11.04.2006 - 9 AZR 557/05

    AGB-Kontrolle - Versetzungsklausel

    Eine formularmäßige Vertragsbestimmung ist unangemessen, wenn der Verwender durch einseitige Vertragsgestaltung missbräuchlich eigene Interessen auf Kosten seines Vertragspartners durchzusetzen versucht, ohne von vornherein auch dessen Belange hinreichend zu berücksichtigen und ihm einen angemessenen Ausgleich zu gewähren (BAG 24. Oktober 2002 - 6 AZR 632/00 -BAGE 103, 180; BGH 5. Juni 1997 - VII ZR 324/95 - BGHZ 136, 27; 3. November 1999 - VIII ZR 269/98 - BGHZ 143, 104).

    Bei diesem Vorgang sind auch grundrechtlich geschützte Rechtspositionen zu beachten (BAG 24. Oktober 2002 - 6 AZR 632/00 - aaO).

  • BAG, 21.04.2005 - 8 AZR 425/04

    Zulässigkeit einer Vertragsstrafenabrede in einem Formulararbeitsvertrag

    Bei diesem Vorgang sind auch grundrechtlich geschützte Rechtspositionen zu beachten (BAG 24. Oktober 2002 - 6 AZR 632/00 - BAGE 103, 180 = AP HGB § 89 Nr. 3 = EzA BGB 2002 § 611 Ausbildungsbeihilfe Nr. 3 mwN).
  • BAG, 09.06.2010 - 5 AZR 332/09

    Arbeitnehmerstatus eines Versicherungsvertreters - Vertragstypenwahl - Ausgleich

    dd) Eine hiervon abweichende und damit die uneingeschränkte Inhaltskontrolle nach § 307 Abs. 1 und 2 BGB eröffnende Wirkung erhält Ziff. 7 Besondere Vereinbarungen nicht dadurch, dass der Beklagte durch die Gewährung von Vorschüssen in einer seine Berufsfreiheit nach Art. 12 Abs. 1 GG beeinträchtigenden Weise an den Kläger gebunden würde (vgl. zu einer Vereinbarung, nach der ein Handelsvertreter dem Unternehmer Schulungskosten anteilig zu erstatten hat BAG 24. Oktober 2002 - 6 AZR 632/00 - zu II 3 b der Gründe, BAGE 103, 180; zur Bindung eines Arbeitnehmers durch eine Sonderzahlung BAG 24. Oktober 2007 - 10 AZR 825/06 - Rn. 24, BAGE 124, 259).
  • BAG, 04.03.2004 - 8 AZR 344/03

    Zulässigkeit einer Vertragsstrafenabrede in einem Formulararbeitsvertrag

    Bei diesem Vorgang sind auch grundrechtlich geschützte Rechtspositionen zu beachten (BAG 24. Oktober 2002 - 6 AZR 632/00 - AP HGB § 89 Nr. 3 = EzA BGB 2002 § 611 Ausbildungsbeihilfe Nr. 3 mwN).
  • BAG, 18.08.2005 - 8 AZR 65/05

    Zulässigkeit einer Vertragsstrafenabrede in einem Formulararbeitsvertrag

    Bei diesem Vorgang sind auch grundrechtlich geschützte Rechtspositionen zu beachten (BAG 24. Oktober 2002 - 6 AZR 632/00 - BAGE 103, 180 = AP HGB § 89 Nr. 3 = EzA BGB 2002 § 611 Ausbildungsbeihilfe Nr. 3 mwN).
  • BGH, 17.09.2009 - III ZR 207/08

    Wirksamkeit der in einem Ausbildungsvertrag enthaltenen Klausel zum (Teil-)Erlass

    Letzteres ist der Fall, wenn der Verwender durch einseitige Vertragsgestaltung missbräuchlich eigene Interessen auf Kosten seines Vertragspartners durchzusetzen versucht, ohne von vornherein auch dessen Belange hinreichend zu berücksichtigen und ihm einen angemessenen Ausgleich zuzugestehen (st. Rspr.; vgl. nur Senat, BGHZ 175, 102, 107 f Rn. 19 und Urteil vom 12. Februar 2009 - III ZR 179/08 -NJW 2009, 1334, 1337 Rn. 29; BAG NZA 2003, 668, 669; NZA 2009, 435, 438 Rn. 31; NZA 2009, 666, 667 Rn. 14).

    Dabei sind derartige Klauseln in Arbeitsverträgen kontrollfähig, weil sich die Erstattungsregelungen im Kern nicht (isoliert) als Regelungen über die Gegenleistung für die erhaltenen Ausbildungsleistungen des Arbeitgebers darstellen, sondern als arbeitsvertragliche Abreden einzustufen sind, die die Vertragsbeendigung durch den Arbeitnehmer faktisch erschweren (BAG NZA 2003, 668, 669).

  • BAG, 13.12.2006 - 10 AZR 674/05

    Sozialkassenverfahren - Arbeitnehmerüberlassung

    Die analoge Anwendung gesetzlicher Bestimmungen setzt voraus, dass eine vom Gesetzgeber unbeabsichtigt gelassene Lücke vorliegt und diese Planwidrigkeit auf Grund konkreter Umstände positiv festgestellt werden kann, weil sonst jedes Schweigen des Gesetzgebers - also der Normalfall, wenn er etwas nicht regeln will - als planwidrige Lücke im Wege der Analogie von den Gerichten ausgefüllt werden könnte (BGH 13. April 2006 - IX ZR 22/05 - BGHZ 167, 178; zum Vorliegen einer planwidrigen Gesetzeslücke als Voraussetzung einer analogen Anwendung gesetzlicher Bestimmungen vgl. auch BAG 2. März 2006 - 8 AZR 124/05 - AP BGB § 419 Funktionsnachfolge Nr. 25 = EzA BGB 2002 § 613a Nr. 48, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen; 2. Juni 2005 - 2 AZR 296/04 - AP BGB § 622 Nr. 63 = EzA BGB 2002 § 622 Nr. 3, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen; 13. Mai 2004 - 8 AZR 92/03 - ZTR 2004, 633; 24. Oktober 2002 - 6 AZR 632/00 -BAGE 103, 180; 15. März 2000 - 10 AZR 101/99 - BAGE 94, 73).
  • LAG Nürnberg, 01.07.2016 - 3 Sa 426/15

    Bonus für Betriebstreue - AGB-Kontrolle - Stichtagsklausel

    Bei dieser wechselseitigen Berücksichtigung und Bewertung rechtlich anzuerkennender Interessen der Vertragspartner, bei dem auch grundrechtlich geschützte Rechtspositionen zu beachten sind (vgl. zur Inhaltskontrolle BAG vom 17.03.2016 - 8 AZR 665/14 Rn. 22; vom 24.10.2007 - 10 AZR 825/06 Rn. 23; vom 21.04.2005 - 8 AZR 425/04; vom 04.03.2004 - 8 AZR 196/03; vom 24.10.2002 - 6 AZR 632/00, alle juris), ist ein genereller, typisierender Maßstab anzulegen (vgl. BAG vom 17.03.2016 - 8 AZR 665/14 Rn. 22, vom 25.04.2007 - 5 AZR 627/06 m. w. N., beide juris).
  • BAG, 04.03.2004 - 8 AZR 328/03

    Zulässigkeit einer Vertragsstrafenabrede in einem Formulararbeitsvertrag

  • LAG Nürnberg, 22.02.2008 - 3 Sa 333/07

    AGB-Kontrolle - Vorbehaltsklausel - Gleichbehandlungsgrundsatz - Weihnachtsgeld-

  • ArbG München, 10.05.2007 - 30 Ca 16717/06

    Leasing Dienstwagen, Eigenanteil, unangemessene Benachteiligung

  • LAG Rheinland-Pfalz, 21.12.2006 - 11 Sa 686/06

    Zur Zulässigkeit von formularmäßigen Vereinbarungen über die Rückzahlung von

  • OLG Brandenburg, 24.07.2007 - 12 W 25/07

    Selbständiger Versicherungsvertreter in Abgrenzung zum Arbeitnehmer; Auswirkung

  • OLG Brandenburg, 17.04.2007 - 3 W 8/07

    Rechtswegzuständigkeit: Zuständigkeit von Arbeitsgerichten im Zusammenhang mit

  • LAG München, 13.02.2007 - 6 Sa 527/06

    Vertragsstrafe

  • BAG, 24.10.2002 - 6 AZR 633/00

    Kosten der Ausbildung eines selbständigen Handelsvertreters - Kontrollfähigkeit

  • ArbG Iserlohn, 12.08.2022 - 4 Ca 630/22
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