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Rechtsprechung
   BAG, 07.11.2002 - 2 AZR 599/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,299
BAG, 07.11.2002 - 2 AZR 599/01 (https://dejure.org/2002,299)
BAG, Entscheidung vom 07.11.2002 - 2 AZR 599/01 (https://dejure.org/2002,299)
BAG, Entscheidung vom 07. November 2002 - 2 AZR 599/01 (https://dejure.org/2002,299)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    Krankheitskündigung - Negativprognose - Beweiswürdigung - Anhörung des Betriebsrats

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Indizwirkung häufiger Kurzerkrankungen in der Vergangenheit für eine entsprechende künftige Entwicklung des Krankheitsbildes; Beweiswürdigung, mit der eine Behauptung als durch ein Sachverständigengutachten bewiesen angesehen wird; Kündigung wegen häufiger ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Krankheitskündigung - Negativprognose - Beweiswürdigung - Anhörung des Betriebsrats

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KSchG § 1; ZPO § 286; BetrVG § 102
    Kündigungsschutz; Beweiswürdigung - Krankheitskündigung; Negativprognose; Beweiswürdigung; Anhörung des Betriebsrats

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Kündigung wegen häufiger Kurzerkrankungen ? Erschütterung der Negativprognose

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2003, 816 (Ls.)
  • DB 2003, 724
 
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Wird zitiert von ... (94)Neu Zitiert selbst (21)

  • BAG, 27.06.2001 - 7 AZR 662/99

    Wiedereinstellungsanspruch nach krankheitsbedingter Kündigung

    Auszug aus BAG, 07.11.2002 - 2 AZR 599/01
    Das Landesarbeitsgericht wird zu beachten haben, daß zwar fortbestehende nachvertragliche Pflichten aus einem Arbeitsverhältnis ausnahmsweise einen Wiedereinstellungsanspruch auch nach Beendigung eines Arbeitsverhältnisses begründen können (vgl. zuletzt BAG 21. Februar 2002 - 2 AZR 749/00 - BB 2002, 343; 28. Juni 2000 - 7 AZR 904/98 - BAGE 95, 171), daß jedoch die Frage, ob ein Wiedereinstellungsanspruch im Fall einer auf Krankheitsgründe gestützten Kündigung bejaht werden kann, bisher vom Bundesarbeitsgericht offengelassen wurde (BAG 27. Juni 2001 - 7 AZR 662/99 - AP KSchG 1969 § 1 Wiedereinstellung Nr. 10 = EzA KSchG § 1 Wiedereinstellungsanspruch Nr. 6; 17. Juni 1999 - 2 AZR 639/98 - BAGE 92, 96).

    Denn insoweit handelte es sich um eine Prozeßbeschäftigung zur Vermeidung etwaiger Annahmeverzugsansprüche, mit der die Beklagte keinen zu Gunsten des Klägers wirkenden Vertrauenstatbestand schuf (vgl. BAG 27. Juni 2001 - 7 AZR 662/99 - aaO).

  • BAG, 17.06.1999 - 2 AZR 639/98

    Krankheitsbedingte Kündigung und Wiedereinstellungsanspruch bei nachträglicher

    Auszug aus BAG, 07.11.2002 - 2 AZR 599/01
    Das Landesarbeitsgericht wird zu beachten haben, daß zwar fortbestehende nachvertragliche Pflichten aus einem Arbeitsverhältnis ausnahmsweise einen Wiedereinstellungsanspruch auch nach Beendigung eines Arbeitsverhältnisses begründen können (vgl. zuletzt BAG 21. Februar 2002 - 2 AZR 749/00 - BB 2002, 343; 28. Juni 2000 - 7 AZR 904/98 - BAGE 95, 171), daß jedoch die Frage, ob ein Wiedereinstellungsanspruch im Fall einer auf Krankheitsgründe gestützten Kündigung bejaht werden kann, bisher vom Bundesarbeitsgericht offengelassen wurde (BAG 27. Juni 2001 - 7 AZR 662/99 - AP KSchG 1969 § 1 Wiedereinstellung Nr. 10 = EzA KSchG § 1 Wiedereinstellungsanspruch Nr. 6; 17. Juni 1999 - 2 AZR 639/98 - BAGE 92, 96).

    Jedenfalls ist für einen Wiedereinstellungsanspruch nach Krankheitskündigung nur dann Raum, wenn eine veränderte, positive Prognose gerechtfertigt ist (BAG 17. Juni 1999 - 2 AZR 639/98 - aaO; ebenso: Kittner/Däubler/Zwanziger aaO Einleitung Rn. 390 d).

  • BAG, 05.07.1990 - 2 AZR 154/90

    Kündigung wegen häufiger Kurzerkrankungen

    Auszug aus BAG, 07.11.2002 - 2 AZR 599/01
    Bleibt sie auch danach ungeklärt, so geht dies zu Lasten des Arbeitgebers (BAG 5. Juli 1990 - 2 AZR 154/90 - AP KSchG 1969 § 1 Krankheit Nr. 26 = EzA KSchG § 1 Krankheit Nr. 32).

    Anders liegt es dann, wenn der Arbeitnehmer erst nach der Kündigung in eine erfolgversprechende Therapie einwilligt (BAG 5. Juli 1990 - 2 AZR 154/90 - AP KSchG 1969 § 1 Krankheit Nr. 26 = EzA KSchG § 1 Krankheit Nr. 32).

  • BAG, 12.12.1996 - 2 AZR 7/96

    Kündigung: Kündigung wegen häufiger Krankheitszeiten - Abwarten des Heilverlaufs

    Auszug aus BAG, 07.11.2002 - 2 AZR 599/01
    b) Im Ausgangspunkt zutreffend ist das Landesarbeitsgericht von den Grundsätzen ausgegangen, die der Senat zur Kündigung wegen häufiger Kurzerkrankungen aufgestellt hat (vgl. BAG 12. Dezember 1996 - 2 AZR 7/96 - EzA KSchG § 1 Krankheit Nr. 41 mwN).

    Da, wie die Revision zu Recht ausführt, für eine aus der Vergangenheit abgeleitete Prognose solche Krankheiten ausscheiden, bei denen keine Wiederholungsgefahr besteht (BAG 12. Dezember 1996 - 2 AZR 7/96 - aaO; KR-Etzel 6. Aufl. § 1 KSchG Rn. 328), durfte das Landesarbeitsgericht eine Indizwirkung der Krankheitszeiten in der Vergangenheit nur dann annehmen, wenn festgestellt war, in welchem Umfang bei ihnen eine Wiederholungsgefahr bestand.

  • BAG, 29.07.1993 - 2 AZR 155/93

    Kündigung wegen häufiger Kurzerkrankungen; Lohnfortzahlungskosten;

    Auszug aus BAG, 07.11.2002 - 2 AZR 599/01
    Nach der ständigen Senatsrechtsprechung stellen allein die entstandenen und künftig zu erwartenden Entgeltfortzahlungskosten, die jeweils für einen Zeitraum von mehr als sechs Wochen aufzuwenden sind, eine erhebliche Beeinträchtigung betrieblicher Interessen dar (29. Juli 1993 - 2 AZR 155/93 - AP KSchG 1969 § 1 Krankheit Nr. 27 = EzA KSchG § 1 Krankheit Nr. 40; 20. Januar 2000 - 2 AZR 378/99 - BAGE 93, 255).
  • BAG, 20.01.2000 - 2 AZR 378/99

    Krankheitsbedingte Kündigung

    Auszug aus BAG, 07.11.2002 - 2 AZR 599/01
    Nach der ständigen Senatsrechtsprechung stellen allein die entstandenen und künftig zu erwartenden Entgeltfortzahlungskosten, die jeweils für einen Zeitraum von mehr als sechs Wochen aufzuwenden sind, eine erhebliche Beeinträchtigung betrieblicher Interessen dar (29. Juli 1993 - 2 AZR 155/93 - AP KSchG 1969 § 1 Krankheit Nr. 27 = EzA KSchG § 1 Krankheit Nr. 40; 20. Januar 2000 - 2 AZR 378/99 - BAGE 93, 255).
  • BAG, 15.08.2001 - 7 AZR 144/00

    Befristeter Arbeitsvertrag - Haushaltsgründe

    Auszug aus BAG, 07.11.2002 - 2 AZR 599/01
    Mit der Aufhebung der Entscheidung über den Hauptantrag war die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts über den Hilfsantrag ebenfalls aufzuheben und der Rechtsstreit auch insoweit an das Landesarbeitsgericht zurückzuverweisen (BAG 15. August 2001 - 7 AZR 144/00 - EzA BGB § 620 Nr. 182).
  • BAG, 21.02.2002 - 2 AZR 749/00

    Betriebsbedingte Kündigung - Wiedereinstellungsanspruch

    Auszug aus BAG, 07.11.2002 - 2 AZR 599/01
    Das Landesarbeitsgericht wird zu beachten haben, daß zwar fortbestehende nachvertragliche Pflichten aus einem Arbeitsverhältnis ausnahmsweise einen Wiedereinstellungsanspruch auch nach Beendigung eines Arbeitsverhältnisses begründen können (vgl. zuletzt BAG 21. Februar 2002 - 2 AZR 749/00 - BB 2002, 343; 28. Juni 2000 - 7 AZR 904/98 - BAGE 95, 171), daß jedoch die Frage, ob ein Wiedereinstellungsanspruch im Fall einer auf Krankheitsgründe gestützten Kündigung bejaht werden kann, bisher vom Bundesarbeitsgericht offengelassen wurde (BAG 27. Juni 2001 - 7 AZR 662/99 - AP KSchG 1969 § 1 Wiedereinstellung Nr. 10 = EzA KSchG § 1 Wiedereinstellungsanspruch Nr. 6; 17. Juni 1999 - 2 AZR 639/98 - BAGE 92, 96).
  • BAG, 04.12.1997 - 2 AZR 140/97

    Wiedereinstellungsanspruch

    Auszug aus BAG, 07.11.2002 - 2 AZR 599/01
    Außerdem scheidet ein Wiedereinstellungsanspruch dann aus, wenn die neu eintretenden Umstände auf einem neuen Kausalverlauf beruhen (BAG 4. Dezember 1997 - 2 AZR 140/97 - BAGE 87, 221).
  • BAG, 28.06.2000 - 7 AZR 904/98

    Wiedereinstellungsanspruch nach betriebsbedingter Kündigung und

    Auszug aus BAG, 07.11.2002 - 2 AZR 599/01
    Das Landesarbeitsgericht wird zu beachten haben, daß zwar fortbestehende nachvertragliche Pflichten aus einem Arbeitsverhältnis ausnahmsweise einen Wiedereinstellungsanspruch auch nach Beendigung eines Arbeitsverhältnisses begründen können (vgl. zuletzt BAG 21. Februar 2002 - 2 AZR 749/00 - BB 2002, 343; 28. Juni 2000 - 7 AZR 904/98 - BAGE 95, 171), daß jedoch die Frage, ob ein Wiedereinstellungsanspruch im Fall einer auf Krankheitsgründe gestützten Kündigung bejaht werden kann, bisher vom Bundesarbeitsgericht offengelassen wurde (BAG 27. Juni 2001 - 7 AZR 662/99 - AP KSchG 1969 § 1 Wiedereinstellung Nr. 10 = EzA KSchG § 1 Wiedereinstellungsanspruch Nr. 6; 17. Juni 1999 - 2 AZR 639/98 - BAGE 92, 96).
  • BAG, 29.04.1999 - 2 AZR 431/98

    Krankheitsbedingte Kündigung

  • BAG, 21.02.2001 - 2 AZR 558/99

    Krankheitsbedingte Kündigung wegen langanhaltender Krankheit

  • BAG, 11.08.1994 - 2 AZR 9/94

    Krankheitsbedingte Kündigung - tarifliche Arbeiterkündigungsfrist

  • BAG, 06.09.1989 - 2 AZR 19/89

    Kündigung, ordentliche: häufige Kurzerkrankungen - Darlegungslasten der Parteien

  • LAG Hamm, 19.06.2001 - 4 Sa 1623/99
  • BAG, 02.11.1989 - 2 AZR 366/89

    Kündigung, ordentliche: häufige Kurzerkrankungen - Darlegungslasten der Parteien

  • BAG, 01.10.1997 - 5 AZR 685/96

    Mutterschutzlohn und Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall

  • BAG, 28.02.1990 - 2 AZR 401/89

    Kündigung wegen krankheitsbedingter Leistungsunmöglichkeit

  • BAG, 25.02.1998 - 2 AZR 327/97
  • BAG, 06.09.1989 - 2 AZR 118/89

    Kündigung, ordentliche: häufige Kurzerkrankungen - Darlegungslasten der Parteien-

  • BAG, 08.09.1988 - 2 AZR 103/88

    Anhörung des Betriebsrats zur Kündigung

  • BAG, 12.07.2007 - 2 AZR 716/06

    Personenbedingte Kündigung - betriebliches Eingliederungsmanagement

    Bei der Frage der Sozialwidrigkeit einer Kündigung gemäß § 1 Abs. 2 KSchG handelt es sich um die Anwendung eines unbestimmten Rechtsbegriffs, die vom Revisionsgericht nur darauf überprüft werden kann, ob das Landesarbeitsgericht in dem angefochtenen Urteil den Rechtsbegriff selbst verkannt hat, ob es bei der Unterordnung des Sachverhalts unter die Rechtsnormen des Kündigungsschutzgesetzes Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt hat, ob es bei der gebotenen Interessenabwägung, bei der dem Tatsachengericht ein Beurteilungsspielraum zusteht, alle wesentlichen Umstände berücksichtigt hat und ob das Urteil in sich widerspruchsfrei ist (vgl. Rspr. des Senats, zuletzt etwa 7. November 2002 - 2 AZR 599/01 - AP KSchG 1969 § 1 Krankheit Nr. 40 = EzA KSchG § 1 Krankheit Nr. 50; 10. November 2005 - 2 AZR 44/05 - AP KSchG 1969 § 1 Krankheit Nr. 42; 18. Januar 2007 - 2 AZR 759/05 -).
  • BAG, 21.11.2013 - 2 AZR 797/11

    Tat- und Verdachtskündigung

    Dem kommt er dann nicht nach, wenn er schon aus seiner eigenen Sicht dem Betriebsrat einen unrichtigen oder unvollständigen Sachverhalt darstellt (BAG 12. August 2010 - 2 AZR 945/08 - Rn. 18; 7. November 2002 - 2 AZR 599/01 - zu B I 1 a der Gründe mwN) .
  • BAG, 10.11.2005 - 2 AZR 44/05

    Krankheitsbedingte Kündigung

    Diese kann vom Revisionsgericht nur dahin überprüft werden, ob das Berufungsgericht den Rechtsbegriff selbst verkannt hat, ob es bei der Unterordnung des Sachverhalts unter die Rechtsnorm des § 1 KSchG Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt hat, ob es bei der gebotenen Interessenabwägung, bei der dem Tatsachenrichter ein Beurteilungsspielraum zusteht, alle wesentlichen Umstände berücksichtigt hat und ob die Entscheidung in sich widerspruchsfrei ist (zuletzt etwa Senat 7. November 2002 - 2 AZR 599/01 - AP KSchG 1969 § 1 Krankheit Nr. 40 = EzA KSchG § 1 Krankheit Nr. 50).

    a) Das Landesarbeitsgericht ist zutreffend von den Grundsätzen ausgegangen, die der erkennende Senat zur Kündigung wegen häufiger (Kurz-) Erkrankungen entwickelt hat (vgl. insbesondere 12. Dezember 1996 - 2 AZR 7/96 - EzA KSchG § 1 Krankheit Nr. 41; 20. Januar 2000 - 2 AZR 378/99 - BAGE 93, 255; 7. November 2002 - 2 AZR 599/01 - AP KSchG 1969 § 1 Krankheit Nr. 40 = EzA KSchG § 1 Krankheit Nr. 50).

    Nicht ausreichend ist hingegen der Vortrag eines Arbeitnehmers, der sich erst durch die Berufung auf die behandelnden Ärzte die fehlende Kenntnis über den weiteren Verlauf seiner Erkrankung verschaffen will (vgl. Senat 6. September 1989 - 2 AZR 19/89 - AP KSchG 1969 § 1 Krankheit Nr. 21 = EzA KSchG § 1 Krankheit Nr. 26; 17. Juni 1999 - 2 AZR 639/98 - BAGE 92, 96; 7. November 2002 - 2 AZR 599/01 - AP KSchG 1969 § 1 Krankheit Nr. 40 = EzA KSchG § 1 Krankheit Nr. 50).

    aa) Nach der Rechtsprechung des Senats stellen schon allein die entstandenen und zukünftig zu erwartenden Entgeltfortzahlungskosten, die jeweils für einen Zeitraum von mehr als sechs Wochen jährlich aufzuwenden sind, eine erhebliche Beeinträchtigung der betrieblichen Interessen dar (29. September 1993 - 2 AZR 155/93 - AP KSchG 1969 § 1 Krankheit Nr. 27 = EzA KSchG § 1 Krankheit Nr. 40; 20. Januar 2000 - 2 AZR 378/99 - BAGE 93, 255 und 7. November 2002 - 2 AZR 599/01 - AP KSchG 1969 § 1 Krankheit Nr. 40 = EzA KSchG § 1 Krankheit Nr. 50).

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Rechtsprechung
   BAG, 17.01.2002 - 2 AZR 494/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,2137
BAG, 17.01.2002 - 2 AZR 494/00 (https://dejure.org/2002,2137)
BAG, Entscheidung vom 17.01.2002 - 2 AZR 494/00 (https://dejure.org/2002,2137)
BAG, Entscheidung vom 17. Januar 2002 - 2 AZR 494/00 (https://dejure.org/2002,2137)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com

    Außerordentliche Kündigung wegen verspäteter Vergütungszahlung - Schadensersatzanspruch wegen Auflösungsverschulden

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Vorliegen eines wichtigen Grundes zur Kündigung bei Verzug des Arbeitgebers bezüglich der Vergütungszahlungen; Notwendigkeit des Ausspruchs einer Abmahnung durch den Arbeitnehmer; Erforderlichkeit der Kausalität der Vertragspflichtverletzung für außerordentliche ...

  • rechtsportal.de

    BGB § 626 Abs. 1 § 628 Abs. 2
    Kündigung; Schadenersatz - Außerordentliche Kündigung wegen verspäteter Vergütungszahlung; Schadensersatzanspruch wegen Auflösungsverschulden

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2003, 816 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (21)

  • BAG, 26.07.2001 - 8 AZR 739/00

    Schadensersatz wegen Auflösungsverschuldens

    Auszug aus BAG, 17.01.2002 - 2 AZR 494/00
    Der Vertragsteil, der die Auflösung des Vertrages verschuldet hat, muß gemäß § 249 Satz 1 BGB den anderen so stellen, als wäre das Arbeitsverhältnis ordnungsgemäß durch fristgemäße Kündigung beendet worden (BAG 26. Juli 2001 - 8 AZR 739/00 - zVv., mwN).

    Dabei umfaßt nach der neueren Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. 26. Juli 2001 - 8 AZR 739/00 - aaO; s. auch ErfK/Müller-Glöge 2. Aufl. § 628 BGB Rn. 73) der Schadensersatzanspruch nach § 628 Abs. 2 BGB nicht nur den Verdienst, den der Arbeitnehmer bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist verlangen kann, sondern auch einen angemessenen Ausgleich für den Verlust des durch das KSchG vermittelten Bestandsschutzes.

    Dieser Anspruch tritt kumulativ zum Anspruch auf Ersatz des Vergütungsausfalls hinzu (BAG 26. Juli 2001 - 8 AZR 739/00 - aaO).

    Aus dem Zusammenhang der Absätze 1 und 2 der Norm folgt, daß nicht jede geringfügige schuldhafte Vertragsverletzung, die Anlaß für eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses gewesen ist, die schwerwiegenden Folgen des § 628 Abs. 2 BGB nach sich zieht (BAG 26. Juli 2001 - 8 AZR 739/00 - aaO).

    Das gilt jedenfalls dann, wenn die Lohnzahlung in nicht unerheblicher Höhe unterblieben ist oder sich der Verzug des Arbeitgebers mit der Vergütungszahlung über einen erheblichen Zeitraum erstreckt und der Arbeitnehmer diesen Fehler abgemahnt hat (BAG 25. September 1980 - 3 AZR 119/78 - aaO; 26. Juli 2001 - 8 AZR 739/00 - aaO; KR-Fischermeier 6. Aufl. § 626 BGB Rn. 467; Stahlhacke/Preis/Vossen Kündigung und Kündigungsschutz 7. Aufl. Rn. 589).

  • BAG, 12.08.1999 - 2 AZR 923/98

    Außerordentliche Verdachtskündigung

    Auszug aus BAG, 17.01.2002 - 2 AZR 494/00
    a) Die Anwendung des unbestimmten Rechtsbegriffs des wichtigen Grundes durch das Berufungsgericht kann vom Revisionsgericht allein darauf überprüft werden, ob das angefochtene Urteil den Rechtsbegriff selbst verkannt hat, ob es bei der Unterordnung des Sachverhalts unter die Rechtsnorm Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt hat und ob es alle vernünftigerweise in Betracht kommenden Tatsachen, die für oder gegen die außerordentliche Kündigung sprechen, widerspruchsfrei beachtet hat (st. Rspr. des Senats vgl. zB 13. September 1995 - 2 AZR 587/94 - BAGE 81, 27, 32; 12. August 1999 - 2 AZR 923/98 - BAGE 92, 184).

    Schließlich kann das Revisionsgericht auch hinsichtlich des Erfordernisses einer Abmahnung nur prüfen, ob das Berufungsgericht den ultima-ratio-Grundsatz berücksichtigt, ob es diesem Prinzip den rechtlich zutreffenden Inhalt beigemessen und ob es bei der Anwendung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes alle wesentlichen Umstände des Falles beachtet hat (BAG 8. Juni 1995 - 2 AZR 1037/94 - nv.; 13. September 1995 - 2 AZR 587/94 - BAGE 81, 27; 12. August 1999 - 2 AZR 923/98 - aaO).

    Eine Abmahnung ist ausnahmsweise entbehrlich, wenn es sich um besonders schwerwiegende Pflichtverletzungen handelt, deren Rechtswidrigkeit dem pflichtwidrig Handelnden ohne weiteres erkennbar und bei denen es ausgeschlossen ist, daß der Vertragspartner ein solches Verhalten hinnimmt (BAG 12. August 1999 - 2 AZR 923/98 -aaO), bzw. wenn sie zu einer irreparablen Störung der Vertragsbeziehungen führen, so daß aus objektiver Sicht das Interesse an einer weiteren Vertragsdurchführung entfällt oder wenn - auch im Falle einer Abmahnung - keine Aussicht auf eine Rückkehr des Vertragspartners zum vertragskonformen Verhalten mehr besteht.

  • BAG, 25.07.1963 - 2 AZR 510/62

    Fristlose Kündigung - Wichtiger Grund - Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist -

    Auszug aus BAG, 17.01.2002 - 2 AZR 494/00
    aa) Es kann für den Arbeitnehmer einen wichtigen Grund zur außerordentlichen Kündigung seines Arbeitsverhältnisses an sich darstellen, wenn der Arbeitgeber mit seiner Lohnzahlung in Verzug ist (BAG 25. Juli 1963 - 2 AZR 510/62 - BAGE 14, 266 270; 25. September 1980 - 3 AZR 119/78 - nv.; 25. Oktober 1984 - 2 AZR 417/83 - AP BGB § 273 Nr. 3 = EzA BGB § 273 Nr. 3; 9. Mai 1996 - 2 AZR 387/95 - AP BGB § 273 Nr. 5 = EzA BGB § 626 nF Nr. 161).

    Dabei spielt es keine Rolle, ob der Arbeitgeber leistungsunwillig oder nur leistungsunfähig ist (BAG 25. Juli 1963 - 2 AZR 510/62 - aaO; 25. Oktober 1984 - 2 AZR 417/83 - aaO).

  • BAG, 13.09.1995 - 2 AZR 587/94

    Anforderungen an die vorherige Anhörung des Arbeitnehmers vor einer

    Auszug aus BAG, 17.01.2002 - 2 AZR 494/00
    a) Die Anwendung des unbestimmten Rechtsbegriffs des wichtigen Grundes durch das Berufungsgericht kann vom Revisionsgericht allein darauf überprüft werden, ob das angefochtene Urteil den Rechtsbegriff selbst verkannt hat, ob es bei der Unterordnung des Sachverhalts unter die Rechtsnorm Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt hat und ob es alle vernünftigerweise in Betracht kommenden Tatsachen, die für oder gegen die außerordentliche Kündigung sprechen, widerspruchsfrei beachtet hat (st. Rspr. des Senats vgl. zB 13. September 1995 - 2 AZR 587/94 - BAGE 81, 27, 32; 12. August 1999 - 2 AZR 923/98 - BAGE 92, 184).

    Schließlich kann das Revisionsgericht auch hinsichtlich des Erfordernisses einer Abmahnung nur prüfen, ob das Berufungsgericht den ultima-ratio-Grundsatz berücksichtigt, ob es diesem Prinzip den rechtlich zutreffenden Inhalt beigemessen und ob es bei der Anwendung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes alle wesentlichen Umstände des Falles beachtet hat (BAG 8. Juni 1995 - 2 AZR 1037/94 - nv.; 13. September 1995 - 2 AZR 587/94 - BAGE 81, 27; 12. August 1999 - 2 AZR 923/98 - aaO).

  • BAG, 08.06.1995 - 2 AZR 1037/94

    Schadenersatz nach außerordentlicher Kündigung eines Umschulungsverhältnisses -

    Auszug aus BAG, 17.01.2002 - 2 AZR 494/00
    Schließlich kann das Revisionsgericht auch hinsichtlich des Erfordernisses einer Abmahnung nur prüfen, ob das Berufungsgericht den ultima-ratio-Grundsatz berücksichtigt, ob es diesem Prinzip den rechtlich zutreffenden Inhalt beigemessen und ob es bei der Anwendung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes alle wesentlichen Umstände des Falles beachtet hat (BAG 8. Juni 1995 - 2 AZR 1037/94 - nv.; 13. September 1995 - 2 AZR 587/94 - BAGE 81, 27; 12. August 1999 - 2 AZR 923/98 - aaO).

    aa) Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verlangt in der Regel auch von einem Arbeitnehmer, vor dem Ausspruch einer außerordentlichen Kündigung den pflichtwidrig handelnden Arbeitgeber abzumahnen (BAG 22. August 1963 - 2 AZR 114/63 - AP BGB § 626 Nr. 51; 19. Juni 1967 - 2 AZR 287/66 - BAGE 19, 351; 28. Oktober 1971 - 2 AZR 15/71 - AP BGB § 626 Nr. 62; 2. Februar 1983 - 7 AZR 732/79 - nv.; 8. Juni 1995 - 2 AZR 1037/94 - nv.; KR-Fischermeier 6. Aufl. § 626 BGB Rn. 463).

  • BAG, 25.10.1984 - 2 AZR 417/83

    Arbeitsverweigerung in Konkursnähe - § 626 BGB, Zurückbehaltungsrecht, § 273, §

    Auszug aus BAG, 17.01.2002 - 2 AZR 494/00
    aa) Es kann für den Arbeitnehmer einen wichtigen Grund zur außerordentlichen Kündigung seines Arbeitsverhältnisses an sich darstellen, wenn der Arbeitgeber mit seiner Lohnzahlung in Verzug ist (BAG 25. Juli 1963 - 2 AZR 510/62 - BAGE 14, 266 270; 25. September 1980 - 3 AZR 119/78 - nv.; 25. Oktober 1984 - 2 AZR 417/83 - AP BGB § 273 Nr. 3 = EzA BGB § 273 Nr. 3; 9. Mai 1996 - 2 AZR 387/95 - AP BGB § 273 Nr. 5 = EzA BGB § 626 nF Nr. 161).

    Dabei spielt es keine Rolle, ob der Arbeitgeber leistungsunwillig oder nur leistungsunfähig ist (BAG 25. Juli 1963 - 2 AZR 510/62 - aaO; 25. Oktober 1984 - 2 AZR 417/83 - aaO).

  • BAG, 25.09.1980 - 3 AZR 119/78
    Auszug aus BAG, 17.01.2002 - 2 AZR 494/00
    aa) Es kann für den Arbeitnehmer einen wichtigen Grund zur außerordentlichen Kündigung seines Arbeitsverhältnisses an sich darstellen, wenn der Arbeitgeber mit seiner Lohnzahlung in Verzug ist (BAG 25. Juli 1963 - 2 AZR 510/62 - BAGE 14, 266 270; 25. September 1980 - 3 AZR 119/78 - nv.; 25. Oktober 1984 - 2 AZR 417/83 - AP BGB § 273 Nr. 3 = EzA BGB § 273 Nr. 3; 9. Mai 1996 - 2 AZR 387/95 - AP BGB § 273 Nr. 5 = EzA BGB § 626 nF Nr. 161).

    Das gilt jedenfalls dann, wenn die Lohnzahlung in nicht unerheblicher Höhe unterblieben ist oder sich der Verzug des Arbeitgebers mit der Vergütungszahlung über einen erheblichen Zeitraum erstreckt und der Arbeitnehmer diesen Fehler abgemahnt hat (BAG 25. September 1980 - 3 AZR 119/78 - aaO; 26. Juli 2001 - 8 AZR 739/00 - aaO; KR-Fischermeier 6. Aufl. § 626 BGB Rn. 467; Stahlhacke/Preis/Vossen Kündigung und Kündigungsschutz 7. Aufl. Rn. 589).

  • BAG, 17.01.1991 - 2 AZR 375/90

    Verhaltensbedingte Kündigung

    Auszug aus BAG, 17.01.2002 - 2 AZR 494/00
    Solange erwartet werden kann, daß der Vertragspartner in Zukunft sein Verhalten abstellt, ist eine Kündigung regelmäßig nicht erforderlich (BAG 17. Januar 1991 - 2 AZR 375/90 - BAGE 67, 75, 81).
  • LAG Sachsen-Anhalt, 11.05.2000 - 9 Sa 684/99
    Auszug aus BAG, 17.01.2002 - 2 AZR 494/00
    Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Sachsen-Anhalt vom 11. Mai 2000 - 9 Sa 684/99 - im Kostenpunkt und insoweit aufgehoben, als es auf die Berufung der Beklagten unter Abänderung des arbeitsgerichtlichen Urteils die Klage in Höhe eines Teilbetrages von 3.751, 52 DM nebst Zinsen (Überstunden) abgewiesen hat.
  • BAG, 22.08.1963 - 2 AZR 114/63

    Trunkenheit am Steuer - Fristlose Entlassung - Arbeiter im Postomnibusverkehr -

    Auszug aus BAG, 17.01.2002 - 2 AZR 494/00
    aa) Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verlangt in der Regel auch von einem Arbeitnehmer, vor dem Ausspruch einer außerordentlichen Kündigung den pflichtwidrig handelnden Arbeitgeber abzumahnen (BAG 22. August 1963 - 2 AZR 114/63 - AP BGB § 626 Nr. 51; 19. Juni 1967 - 2 AZR 287/66 - BAGE 19, 351; 28. Oktober 1971 - 2 AZR 15/71 - AP BGB § 626 Nr. 62; 2. Februar 1983 - 7 AZR 732/79 - nv.; 8. Juni 1995 - 2 AZR 1037/94 - nv.; KR-Fischermeier 6. Aufl. § 626 BGB Rn. 463).
  • BAG, 20.01.1994 - 2 AZR 521/93

    Fristlose Kündigung; Selbstbeurlaubung

  • BAG, 09.05.1996 - 2 AZR 387/95

    Kündigung und Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts

  • BAG, 05.02.1998 - 2 AZR 227/97

    Außerordentliche Kündigung wegen Wegfalls der Beschäftigungsmöglichkeit bei

  • BGH, 10.02.1993 - XII ZR 239/91

    Bürgerlich-rechtliche Streitigkeit bei Bereicherungsanspruch des

  • BAG, 28.10.1971 - 2 AZR 15/71

    Verstoß gegen die Arbeitszeitordnung als wichtiger Kündigungsgrund

  • BAG, 04.12.1997 - 2 AZR 799/96

    Eigenkündigung - Aufhebungsvertrag

  • BAG, 19.06.1967 - 2 AZR 287/66

    Gastarbeitnehmer - Unterbringung - Kündigung - Abmahnung

  • BAG, 23.08.1988 - 1 AZR 276/87

    Anspruch auf Zahlung eines Nachteilsausgleich - Entlassung durch Ausscheiden von

  • BAG, 26.01.1995 - 2 AZR 649/94

    Verhaltensbedingte Kündigung

  • BAG, 17.02.1994 - 2 AZR 616/93

    Abmahnung - Kündigung - Kündigungsverbot - Erziehungsurlaub - Adoptivkind

  • BAG, 02.02.1983 - 7 AZR 732/79
  • BGH, 07.03.2019 - IX ZR 221/18

    Dienstvertrag: Voraussetzung einer Kündigung aufgrund vertragswidrigen

    Es muss ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen dem vertragswidrigen Verhalten und der Kündigung oder dem Aufhebungsvertrag bestehen (BAG, NJOZ 2003, 1760, 1765; LAG Köln, Urteil vom 21. Juli 2006 - 4 Sa 574/06, juris Rn. 54; OLG Koblenz, MDR 1976, 44; KG Berlin, Urteil vom 23. August 2004 - 12 U 218/03, juris Rn. 12; Staudinger/Preis, aaO § 628 Rn. 43; jurisPK-BGB/Weth, 8. Aufl., § 628 Rn. 27; Erman/Belling/Riesenhuber, aaO § 628 Rn. 34; Sandmann in Henssler/Willemsen/Kalb, aaO § 628 Rn. 52; BeckOGK-BGB/Günther, aaO § 628 Rn. 147; BeckOK-BGB/Fuchs/Baumgärtner, 2018, § 628 Rn. 13; MünchKomm-BGB/Henssler, aaO § 628 Rn. 83).
  • BAG, 26.07.2007 - 8 AZR 796/06

    Schadensersatz - Auflösungsverschulden des Arbeitgebers - Entschädigung für den

    Ob der Arbeitgeber leistungsunwillig oder nur leistungsunfähig ist, spielt keine Rolle (BAG 26. Juli 2001 - 8 AZR 739/00 - BAGE 98, 275 = AP BGB § 628 Nr. 13 = EzA BGB § 628 Nr. 19, zu B II 3 c aa der Gründe; 17. Januar 2002 - 2 AZR 494/00 - EzA BGB § 628 Nr. 20, zu A I 3 b aa der Gründe).

    bb) Das Berufungsgericht hat die für oder gegen die außerordentliche Kündigung sprechenden Umstände bedacht und bei der Unterordnung des Sachverhalts unter die Rechtsnorm weder Denkgesetze noch Erfahrungssätze verletzt (vgl. zum Prüfungsmaßstab des unbestimmten Rechtsbegriffs eines wichtigen Grundes BAG 8. August 2002 - 8 AZR 574/01 - AP BGB § 628 Nr. 14 = EzA BGB § 628 Nr. 21, zu II 2 b cc (1) der Gründe; 17. Januar 2002 - 2 AZR 494/00 - EzA BGB § 628 Nr. 20, zu A I 3 a der Gründe).

    Jedoch ist eine Abmahnung ausnahmsweise dann entbehrlich, wenn keine Aussicht auf Rückkehr des Vertragspartners zum vertragskonformen Verhalten besteht (BAG 17. Januar 2002 - 2 AZR 494/00 - EzA BGB § 628 Nr. 20, zu A I 3 c aa der Gründe).

  • BAG, 20.11.2003 - 8 AZR 608/02

    Umfang des Schadensersatzanspruchs bei Auflösungsverschulden - materielle

    Die Regelung des § 628 Abs. 2 BGB beruht auf dem allgemeinen Rechtsgedanken, dass derjenige, der durch sein vertragswidriges Verhalten den anderen Teil zur Kündigung des Vertragsverhältnisses herausfordert, auch den in der Vertragsauflösung liegenden Schaden ersetzen muss (BAG 17. Januar 2002 - 2 AZR 494/00 - EzA BGB § 628 Nr. 20; 26. Juli 2001 - 8 AZR 739/00 - BAGE 98, 275 = AP BGB § 628 Nr. 13 = EzA BGB § 628 Nr. 19; 23. August 1988 - 1 AZR 276/87 - BAGE 59, 242 = AP BetrVG 1972 § 113 Nr. 17 = EzA BetrVG 1972 § 113 Nr. 17).

    (1) Die Anwendung des unbestimmten Rechtsbegriffs des wichtigen Grundes durch das Berufungsgericht kann vom Revisionsgericht allein daraufhin überprüft werden, ob das angefochtene Urteil den Rechtsbegriff selbst verkannt hat, ob es bei der Unterordnung des Sachverhalts unter die Rechtsnorm Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt hat und ob es alle vernünftigerweise in Betracht kommenden Tatsachen, die für oder gegen die außerordentliche Kündigung sprechen, widerspruchsfrei beachtet hat (st. Rspr. vgl. BAG 17. Januar 2002 - 2 AZR 494/00 - EzA BGB § 628 Nr. 20; 13. September 1995 - 2 AZR 587/94 - BAGE 81, 27, 32 = AP BGB § 626 Verdacht strafbarer Handlung Nr. 25 = EzA BGB § 626 Verdacht strafbarer Handlung Nr. 6; 12. August 1999 - 2 AZR 923/98 - BAGE 92, 184 = AP BGB § 626 Verdacht strafbarer Handlung Nr. 28 = EzA BGB § 626 Verdacht strafbarer Handlung Nr. 8).

    Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verlangt in der Regel auch von einem Arbeitnehmer, vor dem Ausspruch einer außerordentlichen Kündigung den pflichtwidrig handelnden Arbeitgeber abzumahnen (BAG 17. Januar 2002 - 2 AZR 494/00 - EzA BGB § 628 Nr. 20; 19. Juni 1967 - 2 AZR 287/66 - BAGE 19, 351 = AP GewO § 124 Nr. 1 = EzA GewO § 124 Nr. 1; 28. Oktober 1971 - 2 AZR 15/71 - AP BGB § 626 Nr. 62 = EzA BGB § 626 nF Nr. 9; KR-Fischermeier § 626 BGB Rn. 463).

    d) Nach der neueren Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. 26. Juli 2001 - 8 AZR 739/00 - BAGE 98, 275 = AP BGB § 628 Nr. 13 = EzA BGB § 628 Nr. 19; 17. Januar 2002 - 2 AZR 494/00 - EzA BGB § 628 Nr. 20) beinhaltet der Schadensersatzanspruch nach § 628 Abs. 2 BGB einen angemessenen Ausgleich für den Verlust des durch das KSchG vermittelten Bestandsschutzes.

  • BAG, 16.05.2007 - 8 AZR 772/06

    Schadensersatz - Verfrühungsschaden - § 113 Satz 3 InsO

    Zudem umfasst der Schadensersatzanspruch nach § 628 Abs. 2 BGB nur deswegen einen entsprechend §§ 9, 10 KSchG zu bemessenden Ausgleich, weil der Arbeitnehmer, der sein Arbeitsverhältnis wegen vertragswidrigen Verhaltens des anderen Teils selbst kündigt, nicht schlechter gestellt werden darf, als der Arbeitnehmer, der durch den Arbeitgeber unberechtigt gekündigt worden ist, dem aber die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nach § 9 KSchG nicht zumutbar wäre (BAG 20. November 2003 - 8 AZR 608/02 - EzA BGB 2002 § 628 Nr. 3, zu II 2 d der Gründe; 17. Januar 2002 - 2 AZR 494/00 - EzA BGB § 628 Nr. 20, zu A I 1 der Gründe; 26. Juli 2001 - 8 AZR 739/00 - BAGE 98, 275 = AP BGB § 628 Nr. 13 = EzA BGB § 628 Nr. 19, zu B III 2 d bb der Gründe).
  • BAG, 26.07.2007 - 8 AZR 817/06

    Schadensersatz - Auflösungsverschulden des Arbeitgebers - Entschädigung für den

    Ob der Arbeitgeber leistungsunwillig oder nur leistungsunfähig ist, spielt keine Rolle (BAG 26. Juli 2001 - 8 AZR 739/00 - BAGE 98, 275 = AP BGB § 628 Nr. 13 = EzA BGB § 628 Nr. 19, zu B II 3 c aa der Gründe; 17. Januar 2002 - 2 AZR 494/00 - EzA BGB § 628 Nr. 20, zu A I 3 b aa der Gründe).

    bb) Das Berufungsgericht hat die für oder gegen die außerordentliche Kündigung sprechenden Umstände bedacht und bei der Unterordnung des Sachverhalts unter die Rechtsnorm weder Denkgesetze noch Erfahrungssätze verletzt (vgl. zum Prüfungsmaßstab des unbestimmten Rechtsbegriffs eines wichtigen Grundes BAG 8. August 2002 - 8 AZR 574/01 - AP BGB § 628 Nr. 14 = EzA BGB § 628 Nr. 21, zu II 2 b cc (1) der Gründe; 17. Januar 2002 - 2 AZR 494/00 - EzA BGB § 628 Nr. 20, zu A I 3 a der Gründe).

    Jedoch ist eine Abmahnung ausnahmsweise dann entbehrlich, wenn keine Aussicht auf Rückkehr des Vertragspartners zum vertragskonformen Verhalten besteht (BAG 17. Januar 2002 - 2 AZR 494/00 - EzA BGB § 628 Nr. 20, zu A I 3 c aa der Gründe).

  • BAG, 26.07.2007 - 8 AZR 816/06

    Schadensersatz - Auflösungsverschulden des Arbeitgebers - Entschädigung für den

    Ob der Arbeitgeber leistungsunwillig oder nur leistungsunfähig ist, spielt keine Rolle (BAG 26. Juli 2001 - 8 AZR 739/00 - BAGE 98, 275 = AP BGB § 628 Nr. 13 = EzA BGB § 628 Nr. 19, zu B II 3 c aa der Gründe; 17. Januar 2002 - 2 AZR 494/00 - EzA BGB § 628 Nr. 20, zu A I 3 b aa der Gründe).

    bb) Das Berufungsgericht hat die für oder gegen die außerordentliche Kündigung sprechenden Umstände bedacht und bei der Unterordnung des Sachverhalts unter die Rechtsnorm weder Denkgesetze noch Erfahrungssätze verletzt (vgl. zum Prüfungsmaßstab des unbestimmten Rechtsbegriffs eines wichtigen Grundes BAG 8. August 2002 - 8 AZR 574/01 - AP BGB § 628 Nr. 14 = EzA BGB § 628 Nr. 21, zu II 2 b cc (1) der Gründe; 17. Januar 2002 - 2 AZR 494/00 - EzA BGB § 628 Nr. 20, zu A I 3 a der Gründe).

    Jedoch ist eine Abmahnung ausnahmsweise dann entbehrlich, wenn keine Aussicht auf Rückkehr des Vertragspartners zum vertragskonformen Verhalten besteht (BAG 17. Januar 2002 - 2 AZR 494/00 - EzA BGB § 628 Nr. 20, zu A I 3 c aa der Gründe).

  • BAG, 12.06.2003 - 8 AZR 341/02

    Schadensersatz nach gerichtlicher Auflösung des Arbeitsverhältnisses

    Dabei muß das Auflösungsverschulden den Merkmalen des wichtigen Grundes iSv. § 626 Abs. 1 BGB entsprechen (ständige Rechtsprechung des BAG; vgl. Senat 22. Juni 1989 - 8 AZR 164/88 - AP BGB § 628 Nr. 11 = EzA BGB § 628 Nr. 17; 17. Januar 2002 - 2 AZR 494/00 - EzA BGB § 628 Nr. 20; 11. Februar 1981 - 7 AZR 12/79 - AP KSchG 1969 § 4 Nr. 8 = EzA KSchG § 4 n.F. Nr. 20; 10. Mai 1971 - 3 AZR 126/70 - AP BGB § 628 Nr. 6 = EzA BGB § 628 Nr. 1).
  • LAG Nürnberg, 02.02.2016 - 7 Sa 239/15

    Zu den Voraussetzungen eines Schadensersatzanspruchs aus § 628 Abs. 2 BGB

    Das gilt jedenfalls dann, wenn die Lohnzahlung in nicht unerheblicher Höhe unterblieben ist oder sich der Verzug des Arbeitgebers mit der Vergütungszahlung über einen erheblichen Zeitraum erstreckt und der Arbeitnehmer diesen Fehler abgemahnt hat (vgl. Bundesarbeitsgericht - Urteil vom 17.01.2002 - 2 AZR 494/00; juris).
  • LAG Baden-Württemberg, 18.10.2006 - 13 Sa 69/05

    Wettbewerbsverbot: Schadensersatzanspruch wegen Konkurrenztätigkeit eines

    (a) Deswegen sind auch bei Kündigungen von Arbeitnehmern das Verhältnismäßigkeits- und das Prognoseprinzip sowie regelmäßig ein Abmahnungserfordernis zu beachten (BAG 19.06.1967 - 2 AZR 287/66 - AP GewO § 124 Nr. 1, zu II der Gründe; BAG 28.10.1971 - 2 AZR 15/71 - AP BGB § 626 Nr. 62, zu II 2 d der Gründe; BAG 17.01.2002 - 2 AZR 494/00 - EzA BGB § 628 Nr. 20, zu A I 3 c der Gründe) .
  • ArbG Berlin, 04.01.2013 - 28 Ca 16836/12 28 Ca 19455/12

    Abmahnung auch bei Eigenkündigung erforderlich

    Übertragen auf das Recht der Kündigung aus wichtigem Grunde bedeutet es, dass dort, wo diese Art der Kündigung ausschließlich wegen Störung der Leistungsseite des Vertrages erfolgt, im allgemeinen die vorherige Abmahnung erforderlich ist"; 17.1.2002 - 2 AZR 494/00 - EzA § 628 BGB Nr. 20 = RzK I 6 i Nr. 14 [Leitsatz 2.]: "Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verlangt in der Regel auch von einem Arbeitnehmer, vor Ausspruch einer außerordentlichen Kündigung den pflichtwidrig handelnden Arbeitgeber abzumahnen"; LAG Berlin-Brandenburg 27.11.2008 - 14 Sa 1872/08 - n.v. (Volltext: "Juris") [Leitsatz]: "Auch vom Arbeitnehmer verlangt der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit in der Regel, den pflichtigwidrig handelnden Arbeitgeber vor Ausspruch einer außerordentlichen Eigenkündigung abzumahnen".

    Übertragen auf das Recht der Kündigung aus wichtigem Grunde bedeutet es, dass dort, wo diese Art der Kündigung ausschließlich wegen Störung der Leistungsseite des Vertrages erfolgt, im allgemeinen die vorherige Abmahnung erforderlich ist"; 17.1.2002 - 2 AZR 494/00 - EzA § 628 BGB Nr. 20 = RzK I 6 i Nr. 14 [Leitsatz 2.]: "Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verlangt in der Regel auch von einem Arbeitnehmer, vor Ausspruch einer außerordentlichen Kündigung den pflichtwidrig handelnden Arbeitgeber abzumahnen"; LAG Berlin-Brandenburg 27.11.2008 - 14 Sa 1872/08 - n.v. (Volltext: "Juris") [Leitsatz]: "Auch vom Arbeitnehmer verlangt der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit in der Regel, den pflichtigwidrig handelnden Arbeitgeber vor Ausspruch einer außerordentlichen Eigenkündigung abzumahnen".

    Übertragen auf das Recht der Kündigung aus wichtigem Grunde bedeutet es, dass dort, wo diese Art der Kündigung ausschließlich wegen Störung der Leistungsseite des Vertrages erfolgt, im allgemeinen die vorherige Abmahnung erforderlich ist"; 17.1.2002 - 2 AZR 494/00 - EzA § 628 BGB Nr. 20 = RzK I 6 i Nr. 14 [Leitsatz 2.]: "Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verlangt in der Regel auch von einem Arbeitnehmer, vor Ausspruch einer außerordentlichen Kündigung den pflichtwidrig handelnden Arbeitgeber abzumahnen"; LAG Berlin-Brandenburg 27.11.2008 - 14 Sa 1872/08 - n.v. (Volltext: "Juris") [Leitsatz]: "Auch vom Arbeitnehmer verlangt der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit in der Regel, den pflichtigwidrig handelnden Arbeitgeber vor Ausspruch einer außerordentlichen Eigenkündigung abzumahnen".

  • LAG Hamm, 04.09.2012 - 14 SaGa 9/12

    Außerordentliche Arbeitnehmerkündigung; Frage des Rechtsmissbrauchs; Einstweilige

  • OLG Brandenburg, 17.05.2017 - 4 U 136/15

    Cateringvertrag: Kündigung aus wichtigem Grund bei Nichtbegleichung fälliger

  • LAG Köln, 24.01.2023 - 4 SaGa 16/22

    Vertragsimmanentes Wettbewerbsverbot während des Arbeitsverhältnisses; "Wichtiger

  • ArbG Herford, 26.02.2004 - 1 Ca 1686/03

    Schadensersatzforderungen des Arbeitnehmers nach fristloser Kündigung wegen

  • LAG Hamm, 27.09.2013 - 10 Sa 629/13

    Abfindung für Verlust des Arbeitsplatzes

  • LAG Köln, 21.07.2006 - 4 Sa 574/06

    Schadensersatz nach Eigenkündigung

  • OLG Naumburg, 18.09.2003 - 7 U (Hs) 17/03

    Kündigung eines Geschäftsführer-Anstellungsvertrages wegen Begehung einer

  • LAG Sachsen-Anhalt, 30.06.2020 - 4 Sa 109/18

    Schadensersatz - Auflösungsverschulden - Kündigungsberechtigung -

  • LAG Hamm, 07.05.2004 - 7 Sa 85/04

    Vertragsstrafe, allgemeine Geschäftsbedingung, Höhe der Vertragsstrafe,

  • LAG Hamm, 21.11.2008 - 7 Sa 981/08

    Leidensgerechter Arbeitsplatz; behinderter Arbeitnehmer; Direktionsbefugnis;

  • OLG Naumburg, 18.09.2003 - 7 U Hs 17/03

    Nachschieben von Kündigungsgründen

  • LSG Baden-Württemberg, 05.08.2003 - L 13 AL 2663/02

    Sperrzeit beim Anspruch auf Arbeitslosenhilfe wegen arbeitsvertragswidrigem

  • ArbG Berlin, 04.01.2013 - 28 Ca 16836/12

    Abmahnung vor fristloser Eigenkündigung

  • LAG Nürnberg, 02.02.2016 - 7 Sa 239/16

    Außerordentliche Arbeitnehmerkündigung - Zahlungsverzug -

  • LAG Baden-Württemberg, 24.07.2015 - 17 Sa 33/15

    Allgemeiner Feststellungsantrag - Kündigung eines Berufsausbildungsverhältnisses

  • ArbG Herford, 15.07.2005 - 1 Ca 2013/04

    Feststellung Insolvenzforderung

  • ArbG Köln, 25.10.2022 - 16 Ga 60/22
  • LAG Thüringen, 17.11.2009 - 7 Sa 414/08
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Rechtsprechung
   BAG, 23.10.2002 - 10 AZR 60/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,3369
BAG, 23.10.2002 - 10 AZR 60/02 (https://dejure.org/2002,3369)
BAG, Entscheidung vom 23.10.2002 - 10 AZR 60/02 (https://dejure.org/2002,3369)
BAG, Entscheidung vom 23. Oktober 2002 - 10 AZR 60/02 (https://dejure.org/2002,3369)
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Volltextveröffentlichungen (5)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2003, 816 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 27.09.2000 - 10 AZR 640/99

    Arbeitsentgelt: Heimzulage

    Auszug aus BAG, 23.10.2002 - 10 AZR 60/02
    aa) Bei der hier zu beurteilenden Einrichtung kann es sich um ein "Heim" nach allgemeinem Sprachgebrauch handeln, da die Jugendlichen dort zu Hause sind, wobei es unschädlich ist, daß sie die Wohnung täglich verlassen, um zur Schule oder zur Arbeit zu gehen (st. Rechtsprechung vgl. BAG 23. Februar 2000 - 10 AZR 82/99 - AP BAT §§ 22, 23 Zulagen Nr. 26; 27. September 2000 - 10 AZR 640/99 - ZTR 2001, 177 mwN).

    Zu Recht hat das Landesarbeitsgericht auch darauf hingewiesen, daß der Heimcharakter einer Wohnstätte nicht davon abhängt, daß die dort lebenden Bewohner im Sinne einer stationären Vollversorgung rund um die Uhr betreut werden (BAG 27. September 2000 - 10 AZR 640/99 - aaO).

    cc) Der Heimcharakter geht dabei nicht schon dadurch verloren, daß Bewohner in kleineren Einheiten sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten selbst versorgen und ihr Zusammenleben in begrenztem Maße teilweise selbst organisieren (BAG 27. September 2000 - 10 AZR 640/99 - aaO).

  • BAG, 20.03.2002 - 10 AZR 518/01

    Heimzulage - Jugendwohngemeinschaft

    Auszug aus BAG, 23.10.2002 - 10 AZR 60/02
    bb) Die Würdigung des Landesarbeitsgerichts, wonach das Kinder- und Jugendhilfezentrum, in dem die Klägerin tätig ist, mit einem Erziehungsheim oder einem Kinder- und Jugendwohnheim vergleichbar ist, entspricht den in der Entscheidung des Senats vom 20. März 2002 (- 10 AZR 518/01 - AP BAT §§ 22, 23 Zulagen Nr. 34) entwickelten Kriterien.

    Die Art und Intensität der Betreuung in zeitlicher und inhaltlicher Hinsicht ist hierbei nicht in erster Linie entscheidend, da diese sowohl in einer betreuten Wohngemeinschaft als auch in einer Einrichtung wie der hier vorliegenden gleich sein können, wobei dennoch der Charakter der Einrichtung unterschiedlich sein kann (vgl. BAG 26. Mai 1993 - 4 AZR 260/91 - AP AVR Diakonisches Werk § 12 Nr. 4; 20. März 2002 - 10 AZR 518/01 - aaO).

  • LAG Berlin, 15.10.2001 - 18 Sa 871/01

    Ermittlung des Begriffs "Heim" durch Auslegung des Tarifvertrages und der dazu

    Auszug aus BAG, 23.10.2002 - 10 AZR 60/02
    Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin vom 15. Oktober 2001 - 18 Sa 871/01 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 26.05.1993 - 4 AZR 260/91

    Heimzulage

    Auszug aus BAG, 23.10.2002 - 10 AZR 60/02
    Die Art und Intensität der Betreuung in zeitlicher und inhaltlicher Hinsicht ist hierbei nicht in erster Linie entscheidend, da diese sowohl in einer betreuten Wohngemeinschaft als auch in einer Einrichtung wie der hier vorliegenden gleich sein können, wobei dennoch der Charakter der Einrichtung unterschiedlich sein kann (vgl. BAG 26. Mai 1993 - 4 AZR 260/91 - AP AVR Diakonisches Werk § 12 Nr. 4; 20. März 2002 - 10 AZR 518/01 - aaO).
  • BAG, 26.04.2000 - 4 AZR 128/99

    Eingruppierung: Amtlicher Landwirtschaftlicher Sachverständiger bei einem

    Auszug aus BAG, 23.10.2002 - 10 AZR 60/02
    Das Revisionsgericht kann seine Anwendung nur daraufhin überprüfen, ob das angefochtene Urteil den Rechtsbegriff selbst verkannt hat, ob es bei der Subsumtion des Sachverhalts Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt hat, ob es alle wesentlichen Umstände berücksichtigt hat und ob es in sich widerspruchsfrei ist (ständige Rechtsprechung des BAG 26. April 2000 - 4 AZR 128/99 - nv.; 22. Juli 1998 - 4 AZR 333/97 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 256, zu 4 a, d der Gründe).
  • BAG, 23.02.2000 - 10 AZR 82/99

    Heimzulage - Ständige Unterbringung im Fünf-Tage-Internat

    Auszug aus BAG, 23.10.2002 - 10 AZR 60/02
    aa) Bei der hier zu beurteilenden Einrichtung kann es sich um ein "Heim" nach allgemeinem Sprachgebrauch handeln, da die Jugendlichen dort zu Hause sind, wobei es unschädlich ist, daß sie die Wohnung täglich verlassen, um zur Schule oder zur Arbeit zu gehen (st. Rechtsprechung vgl. BAG 23. Februar 2000 - 10 AZR 82/99 - AP BAT §§ 22, 23 Zulagen Nr. 26; 27. September 2000 - 10 AZR 640/99 - ZTR 2001, 177 mwN).
  • BAG, 20.04.1994 - 10 AZR 276/93

    Heimzulage für Angestellte im Sozial- und Erziehungsdienst

    Auszug aus BAG, 23.10.2002 - 10 AZR 60/02
    Im Zweifel ist die Tarifauslegung zu wählen, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Lösung führt (20. April 1994 - 10 AZR 276/93 - AP BAT §§ 22, 23 Zulagen Nr. 11 mwN).
  • BAG, 22.07.1998 - 4 AZR 333/97

    Eingruppierung eines Landwirtschaftlichen Sachverständigen

    Auszug aus BAG, 23.10.2002 - 10 AZR 60/02
    Das Revisionsgericht kann seine Anwendung nur daraufhin überprüfen, ob das angefochtene Urteil den Rechtsbegriff selbst verkannt hat, ob es bei der Subsumtion des Sachverhalts Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt hat, ob es alle wesentlichen Umstände berücksichtigt hat und ob es in sich widerspruchsfrei ist (ständige Rechtsprechung des BAG 26. April 2000 - 4 AZR 128/99 - nv.; 22. Juli 1998 - 4 AZR 333/97 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 256, zu 4 a, d der Gründe).
  • LAG Berlin, 18.05.2006 - 14 Sa 481/06

    Heimzulage

    Im Zweifel ist die Tarifauslegung zu wählen, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Lösung führt (Urteile des BAG vom 23. Oktober 2002 - 10 AZR 60/02 und vom 20. April 1994 - 10 AZR 276/93 mwN).

    (Urteile des BAG vom 27. September 2000 - 10 AZR 640/99 und vom 23. Oktober 2002 - 10 AZR 60/02).

    Zwischen diesen beiden Wohnformen befinden sich die neueren Betreuungsformen (teilweise Grenzfälle genannt, vgl. dazu Urteil des BAG vom 23. Oktober 2002 - 10 AZR 60/02), die sowohl der einen wie der anderen Form zugerechnet werden können und seit der Änderung der Protokollnotiz die Rechtsprechung beschäftigt haben.

    Ähnlich hatte das Bundesarbeitsgericht den Zweck auch in der Entscheidung vom 23.10.2002 - 10 AZR 60/02 - mit Konflikten und Belastungen durch das Zusammenwohnen in einem Haus definiert.

    In der Entscheidung vom 23.10.2002 - 10 AZR 60/02 hat das Bundesarbeitsgericht diesen Aspekt auch nicht mehr fortgeführt.

    Sie hat sie auch wegen Divergenz zu den letzten Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts zur Heimzulage vom 14. Januar 2004 - 10 AZR 188/03, vom 23. Oktober 2002 - 10 AZR 60/02 und vom 20. März 2002 - 10 AZR 518/01 zugelassen, da die Kammer davon ausgeht, dass es für die Anwendbarkeit der Protokollnotiz Nr. 1 des Abschnitt G des Teil II der Anlage 1a zum BAT nicht auf das Vorliegen einer typischerweise durch die Heimleitung fremdbestimmten Ordnung, sondern darauf ankommt, wer die Gesamtverantwortung für die tägliche Lebensführung der Bewohner hat.

  • BAG, 20.02.2008 - 10 AZR 597/06

    Heimzulage

    Das Revisionsgericht kann nur überprüfen, ob das angefochtene Urteil den Rechtsbegriff selbst verkannt hat, ob es bei der Subsumtion des Sachverhalts Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt hat, ob es alle wesentlichen Umstände berücksichtigt hat und ob es in sich widerspruchsfrei ist (st. Rspr., BAG 23. Oktober 2002 - 10 AZR 60/02 - AP BAT §§ 22, 23 Zulagen Nr. 35).

    Eine Organisationsform, mit der im Wesentlichen nur begleitende Selbsthilfe erreicht werden solle, vermöge diese Voraussetzung nicht zu erfüllen (23. Oktober 2002 - 10 AZR 60/02 - AP BAT §§ 22, 23 Zulagen Nr. 35).

    Verschiedenartige und unterschiedlich intensive Betreuung kann jeweils in verschiedenen Einrichtungstypen ausgeübt werden, wobei aber der Charakter der Einrichtung unterschiedlich sein kann (BAG 23. Oktober 2002 - 10 AZR 60/02 - AP BAT §§ 22, 23 Zulagen Nr. 35).

    Allerdings befinden sich die Bewohner nicht in einer zusammenhängenden Einrichtung, in der verschiedene kleinere Einheiten, die sich in begrenzter Weise selbst verwalten, zusammenleben und einer einheitlichen Hausordnung unterworfen sind, wie dies der Entscheidung vom 23. Oktober 2002 (- 10 AZR 60/02 - AP BAT §§ 22, 23 Zulagen Nr. 35) zugrunde lag.

  • BAG, 20.02.2008 - 10 AZR 692/06

    Heimzulage

    Das Revisionsgericht kann nur überprüfen, ob das angefochtene Urteil den Rechtsbegriff selbst verkannt hat, ob es bei der Subsumtion des Sachverhalts Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt hat, ob es alle wesentlichen Umstände berücksichtigt hat und ob es in sich widerspruchsfrei ist (st. Rspr., BAG 23. Oktober 2002 - 10 AZR 60/02 - AP BAT §§ 22, 23 Zulagen Nr. 35).

    Eine Organisationsform, mit der im Wesentlichen nur begleitende Selbsthilfe erreicht werden solle, vermöge diese Voraussetzung nicht zu erfüllen (23. Oktober 2002 - 10 AZR 60/02 - AP BAT §§ 22, 23 Zulagen Nr. 35).

    Verschiedenartige und unterschiedlich intensive Betreuung kann jeweils in verschiedenen Einrichtungstypen ausgeübt werden, wobei aber der Charakter der Einrichtung unterschiedlich sein kann (BAG 23. Oktober 2002 - 10 AZR 60/02 - AP BAT §§ 22, 23 Zulagen Nr. 35).

    Allerdings befinden sich die Bewohner nicht in einer zusammenhängenden Einrichtung, in der verschiedene kleinere Einheiten, die sich in begrenzter Weise selbst verwalten, zusammenleben und einer einheitlichen Hausordnung unterworfen sind, wie dies der Entscheidung vom 23. Oktober 2002 (- 10 AZR 60/02 - AP BAT §§ 22, 23 Zulagen Nr. 35) zugrunde lag.

  • BAG, 14.01.2004 - 10 AZR 188/03

    Heimzulage nach den AVR Caritas - Therapieeinrichtung für Drogenabhängige als

    Auch dann, wenn sich die Heimbewohner in kleineren Einheiten im Rahmen ihrer Möglichkeiten selbst versorgen und ihr Zusammenleben in begrenztem Maße teilweise selbst organisieren, geht der Heimcharakter nicht verloren (BAG 27. September 2000 - 10 AZR 640/99 - ZTR 2001, 177; 23. Oktober 2002 - 10 AZR 60/02 - AP BAT §§ 22, 23 Zulagen Nr. 35).
  • BAG, 16.11.2011 - 10 AZR 210/10

    Heimzulage - Tagesförderung

    Vom allgemeinen Wortlaut des Heimbegriffs ausgehend hat die Rechtsprechung für eine mit einem Erziehungsheim, einem Kinder- oder einem Jugendheim vergleichbare Einrichtung gefordert, dass eine räumlich-organisatorisch zusammenhängende Einrichtung vorliegen muss, in der eine - in der Regel größere - Zahl von Menschen lebt, die in eine nicht selbst gesetzte Ordnung eingebunden sind und die sich an Regeln halten müssen, die üblicherweise von der Heimleitung festgesetzt werden (BAG 20. Februar 2008 - 10 AZR 597/06 - Rn. 40, BAGE 126, 49; 23. Oktober 2002 - 10 AZR 60/02 - zu II 3 b bb der Gründe, AP BAT §§ 22, 23 Zulagen Nr. 35) .
  • BAG, 20.06.2007 - 10 AZR 291/06

    Heimzulage

    Das Revisionsgericht kann seine Anwendung nur daraufhin überprüfen, ob das angefochtene Urteil den Rechtsbegriff selbst verkannt hat, ob es bei der Subsumtion des Sachverhalts Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt hat, ob es alle wesentlichen Umstände berücksichtigt hat und ob es in sich widerspruchsfrei ist (st. Rspr. BAG 23. Oktober 2002 - 10 AZR 60/02 - AP BAT §§ 22, 23 Zulagen Nr. 35).
  • BAG, 20.06.2007 - 10 AZR 285/06

    Heimzulage

    Das Revisionsgericht kann seine Anwendung nur daraufhin überprüfen, ob das angefochtene Urteil den Rechtsbegriff selbst verkannt hat, ob es bei der Subsumtion des Sachverhalts Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt hat, ob es alle wesentlichen Umstände berücksichtigt hat und ob es in sich widerspruchsfrei ist (st. Rspr. BAG 23. Oktober 2002 - 10 AZR 60/02 - AP BAT §§ 22, 23 Zulagen Nr. 35).
  • BAG, 16.11.2011 - 10 AZR 211/10

    Heimzulage - Tagesförderung

    Vom allgemeinen Wortlaut des Heimbegriffs ausgehend hat die Rechtsprechung für eine mit einem Erziehungsheim, einem Kinder- oder einem Jugendheim vergleichbare Einrichtung gefordert, dass eine räumlich-organisatorisch zusammenhängende Einrichtung vorliegen muss, in der eine - in der Regel größere - Zahl von Menschen lebt, die in eine nicht selbst gesetzte Ordnung eingebunden sind und die sich an Regeln halten müssen, die üblicherweise von der Heimleitung festgesetzt werden (BAG 20. Februar 2008 - 10 AZR 597/06 - Rn. 40, BAGE 126, 49; 23. Oktober 2002 - 10 AZR 60/02 - zu II 3 b bb der Gründe, AP BAT §§ 22, 23 Zulagen Nr. 35) .
  • BAG, 20.02.2008 - 10 AZR 263/07

    Heimzulage in einer Werkstatt für Behinderte in einem Heim

    Ob dies der Fall ist, ist nach den gesamten vorliegenden Umständen zu beurteilen (BAG 23. Oktober 2002 - 10 AZR 60/02 - Rn. 24, AP BAT §§ 22, 23 Zulagen Nr. 35).
  • BAG, 16.11.2011 - 10 AZR 213/10

    Heimzulage - Tagesförderung

    Vom allgemeinen Wortlaut des Heimbegriffs ausgehend hat die Rechtsprechung für eine mit einem Erziehungsheim, einem Kinder- oder einem Jugendheim vergleichbare Einrichtung gefordert, dass eine räumlich-organisatorisch zusammenhängende Einrichtung vorliegen muss, in der eine - in der Regel größere - Zahl von Menschen lebt, die in eine nicht selbst gesetzte Ordnung eingebunden sind und die sich an Regeln halten müssen, die üblicherweise von der Heimleitung festgesetzt werden (BAG 20. Februar 2008 - 10 AZR 597/06 - Rn. 40, BAGE 126, 49; 23. Oktober 2002 - 10 AZR 60/02 - zu II 3 b bb der Gründe, AP BAT §§ 22, 23 Zulagen Nr. 35) .
  • LAG Niedersachsen, 27.01.2010 - 17 Sa 1092/09

    Heimzulage bei Tagesförderung i.R.d. betreuten Wohnens; Unbegründete Klage eines

  • BAG, 16.11.2011 - 10 AZR 212/10

    Heimzulage - Tagesförderung

  • LAG Niedersachsen, 27.01.2010 - 17 Sa 1090/09

    Voraussetzungen für einen Anspruch auf Heimzulage von Bediensteten in der

  • LAG Niedersachsen, 27.01.2010 - 17 Sa 1044/09

    Voraussetzungen für einen Anspruch auf Heimzulage von Bediensteten in der

  • LAG Niedersachsen, 27.01.2010 - 17 Sa 1091/09

    Voraussetzungen für einen Anspruch auf Heimzulage von Bediensteten in der

  • LAG Berlin, 10.09.2004 - 6 Sa 994/04

    Heimzulage

  • KAG Augsburg, 16.01.2017 - 2 MV 18/16

    Voraussetzungen für die Gewährung einer Heimzulage - Eingruppierung nach den

  • Kirchliches Arbeitsgericht Augsburg, 16.01.2017 - 2 MV 18/16

    Voraussetzungen für die Gewährung einer Heimzulage - Eingruppierung nach den

  • Gemeinschaftliches Kirchliches Arbeitsgericht erster Instanz in Bayern, 16.01.2017 - 2 MV 18/16
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Rechtsprechung
   BAG, 23.10.2002 - 10 AZR 225/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,3829
BAG, 23.10.2002 - 10 AZR 225/02 (https://dejure.org/2002,3829)
BAG, Entscheidung vom 23.10.2002 - 10 AZR 225/02 (https://dejure.org/2002,3829)
BAG, Entscheidung vom 23. Oktober 2002 - 10 AZR 225/02 (https://dejure.org/2002,3829)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com

    Sozialkassenverfahren - Mobile Bürotrennwände (Trocken- und Montagebau)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Vorliegen eines Baubetriebs im Sinne der Sozialkassentarifverträge des Baugewerbes; Auskunftserteilungspflicht im Sozialkassenverfahren; Montage mobiler Bürotrennwandsysteme als Trocken- und Montagebauarbeiten; Tarifauslegung

  • rechtsportal.de

    Tarifauslegung - Sozialkassenverfahren; Mobile Bürotrennwände; Trocken- und Montagebau

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Arbeit & Soziales - Montage mobiler Bürotrennwandsysteme

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Montage mobiler Bürotrennwandsysteme ist baugewerbliche Tätigkeit! (IBR 2003, 333)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2003, 816 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 20.09.1995 - 10 AZR 1018/94

    Voraussetzungen für das Erfasstsein eines Betrieb vom betrieblichen

    Auszug aus BAG, 23.10.2002 - 10 AZR 225/02
    Der Senat hat bereits mehrfach entschieden, daß die Montage von Trennwänden den Tarifbegriff Trocken- und Montagebauarbeiten erfüllt (BAG 22. September 1993 - 10 AZR 207/92 - BAGE 74, 238; 20. September 1995 - 10 AZR 1018/94 - nv.; 7. Juli 1999 - 10 AZR 582/98 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 221 = EzA TVG § 4 Bauindustrie Nr. 95).

    Dies hat der Senat bereits in der Entscheidung vom 20. September 1995 (- 10 AZR 1018/94 - nv.) ausgedrückt, als er es für unerheblich gehalten hat, ob eine feste Verbindung der eingebauten Fertigbauteile mit dem Bauwerk hergestellt werde.

  • BAG, 07.07.1999 - 10 AZR 582/98

    Geltungsbereich der Sozialkassentarifverträge des Baugewerbes

    Auszug aus BAG, 23.10.2002 - 10 AZR 225/02
    Der Senat hat bereits mehrfach entschieden, daß die Montage von Trennwänden den Tarifbegriff Trocken- und Montagebauarbeiten erfüllt (BAG 22. September 1993 - 10 AZR 207/92 - BAGE 74, 238; 20. September 1995 - 10 AZR 1018/94 - nv.; 7. Juli 1999 - 10 AZR 582/98 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 221 = EzA TVG § 4 Bauindustrie Nr. 95).

    Dies gilt auch für die Entscheidung vom 7. Juli 1999 (- 10 AZR 582/98 - aaO).

  • LAG Berlin, 13.12.2001 - 16 Sa 1465/01

    Zum Begriff der Trockenbauarbeiten und Montagebauarbeiten; Anforderungen an eine

    Auszug aus BAG, 23.10.2002 - 10 AZR 225/02
    Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin vom 13. Dezember 2001 - 16 Sa 1465/01 - aufgehoben.
  • BAG, 22.04.1987 - 4 AZR 496/86

    Geltungsbereich des BRTV-Bau in einem Mischbetrieb

    Auszug aus BAG, 23.10.2002 - 10 AZR 225/02
    b) Bei der Feststellung des betrieblichen Geltungsbereichs kommt es auf wirtschaftliche Gesichtspunkte wie Umsatz und Verdienst und auf handelsrechtliche und gewerbliche Kriterien nicht an (BAG 22. April 1987 - 4 AZR 496/86 - BAGE 55, 223 mwN).
  • BAG, 24.10.2001 - 10 AZR 45/01

    Verlegung von Doppelböden als bauliche Leistung

    Auszug aus BAG, 23.10.2002 - 10 AZR 225/02
    Insbesondere in der Entscheidung vom 24. Oktober 2001 - 10 AZR 45/01 - (AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 245 = EzA TVG § 4 Bauindustrie Nr. 112) hat der Senat ausgeführt, daß es den baulichen Charakter der Leistungen nicht beseitigt, wenn die dort zu beurteilenden Doppelböden ohne jegliche Beschädigung des Unterbodens wieder demontiert und sodann ausgewechselt werden können.
  • BAG, 22.09.1993 - 10 AZR 207/92

    Tarifgeltung bei Allgemeinverbindlicherklärung und einzelvertraglicher

    Auszug aus BAG, 23.10.2002 - 10 AZR 225/02
    Der Senat hat bereits mehrfach entschieden, daß die Montage von Trennwänden den Tarifbegriff Trocken- und Montagebauarbeiten erfüllt (BAG 22. September 1993 - 10 AZR 207/92 - BAGE 74, 238; 20. September 1995 - 10 AZR 1018/94 - nv.; 7. Juli 1999 - 10 AZR 582/98 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 221 = EzA TVG § 4 Bauindustrie Nr. 95).
  • BAG, 15.07.2020 - 10 AZR 337/18

    Sozialkassentarifvertrag - Betrieblicher Geltungsbereich

    Dessen Tätigkeit steht im Zusammenhang mit der Montage von Fassaden, Unterdecken, Wand- und Deckenverkleidungen und Leichtbauwänden (BAG 15. Juni 2011 - 10 AZR 861/09 - Rn. 15; 15. Februar 2006 - 10 AZR 270/05 - Rn. 15; 23. Oktober 2002 - 10 AZR 225/02 - zu II 2 a der Gründe) .

    Sie sind besondere Konstruktionen, die dem Schutz gegen Wärme, Schall, Sicht und Feuer dienen (BAG 23. Oktober 2002 - 10 AZR 225/02 - zu II 2 a der Gründe) .

  • BAG, 18.10.2006 - 10 AZR 576/05

    Spezialitätsgrundsatz im Geltungsbereich des AEntG

    Das Beispiel "Trocken- und Montagebauarbeiten" in § 1 Abs. 2 Abschn. V Nr. 37 VTV ist somit erfüllt, wenn die vorgefertigten, industriell hergestellten Fertigteile vor ihrer Montage nicht oder nicht wesentlich verändert werden (BAG 15. Februar 2006 - 10 AZR 270/05 -, zu II 2 a der Gründe; 23. Oktober 2002 - 10 AZR 225/02 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 255 = EzA TVG § 4 Bauindustrie Nr. 115; 20. September 1995 - 10 AZR 1018/94 - 26. April 1989 - 4 AZR 49/89 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 110).

    Der Senat hat mehrfach entschieden, dass die Montage von Wänden den Tarifbegriff Trocken- und Montagebauarbeiten erfüllt (23. Oktober 2002 - 10 AZR 225/02 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 255 = EzA TVG § 4 Bauindustrie Nr. 115; 7. Juli 1999 - 10 AZR 582/98 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 221 = EzA TVG § 4 Bauindustrie Nr. 95; 22. September 1993 - 10 AZR 207/92 - BAGE 74, 238).

  • BAG, 15.02.2006 - 10 AZR 270/05

    Baugewerbe - Montage von Reinraumanlagen

    a) Bei der Trockenbaumontage werden industriell hergestellte Fertigteile, vor allem plattenförmige Bauteile aus verschiedenen Materialien, montiert, wobei die vorgefertigten Teile nicht mehr wesentlich verändert werden (BAG 23. Oktober 2002 - 10 AZR 225/02 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 255 = EzA TVG § 4 Bauindustrie Nr. 115; 20. September 1995 - 10 AZR 1018/94 - 26. April 1989 - 4 AZR 49/89 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 110).

    Die im Klammerzusatz genannten Beispiele "Wand- und Deckeneinbau bzw. -verkleidungen" orientieren sich am Berufsbild des Trockenbaumonteurs, dessen Tätigkeit im Zusammenhang mit der Montage von Fassaden, Unterdecken, Wand- und Deckenverkleidungen und Leichtbauwänden erbracht wird (BAG 23. Oktober 2002 - 10 AZR 225/02 - a.a.O.).

    Der Senat hat mehrfach entschieden, dass die Montage von Trennwänden den Tarifbegriff Trocken- und Montagebauarbeiten erfüllt (23. Oktober 2002 - 10 AZR 225/02 - a.a.O.; 7. Juli 1999 - 10 AZR 582/98 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 221 = EzA TVG § 4 Bauindustrie Nr. 95; 22. September 1993 - 10 AZR 207/92 - BAGE 74, 238).

    bb) Ohne Bedeutung ist, ob die vom Beklagten zur Fertigung von Reinräumen eingebauten Fertigteile mit den Bauwerken fest verbunden wurden und die montierten Reinraumanlagen bei sachgemäßer Demontage spurlos wieder entfernt werden können (BAG 23. Oktober 2002 - 10 AZR 225/02 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 255 = EzA TVG § 4 Bauindustrie Nr. 95 m.w.N.).

  • BAG, 16.06.2010 - 4 AZR 934/08

    Baugewerbe - Nebenarbeiten für Subunternehmer - Einschränkung der

    (1) Unter Trocken- und Montagebauarbeiten iSd. § 1 Abs. 2 Abschn. V Nr. 37 VTV versteht man ua. die Montage industriell hergestellter Fertigteile, die nicht wesentlich geändert, als Bauteile aus verschiedenen Materialien zur Bekleidung von Außen- und Innenwänden und auch zur Errichtung von Leichtbauwänden verwendet werden (BAG 7. Juli 1999 - 10 AZR 582/98 - zu II 2 a der Gründe, AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 221 = EzA TVG § 4 Bauindustrie Nr. 95; 23. Oktober 2002 - 10 AZR 225/02 - zu II 2 a der Gründe, AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 255 = EzA TVG § 4 Bauindustrie Nr. 115).
  • BAG, 15.06.2011 - 10 AZR 861/09

    Sozialkassenverfahren - bauliche Leistung - Erstellen von Lüftungs- und

    aa) Bei der Trockenbaumontage werden industriell hergestellte Fertigteile, vor allem plattenförmige Bauteile aus verschiedenen Materialien, montiert, wobei die vorgefertigten Teile nicht mehr wesentlich verändert werden (BAG 15. Februar 2006 - 10 AZR 270/05 - Rn. 15; 23. Oktober 2002 - 10 AZR 225/02 - zu II 2 a der Gründe, AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 255 = EzA TVG § 4 Bauindustrie Nr. 115) .

    Die im Klammerzusatz genannten Beispiele "Wand- und Deckeneinbau bzw. -verkleidungen" orientieren sich am Berufsbild des Trockenbaumonteurs, dessen Tätigkeit im Zusammenhang mit der Montage von Fassaden, Unterdecken, Wand- und Deckenverkleidungen und Leichtbauwänden steht (BAG 15. Februar 2006 - 10 AZR 270/05 - aaO; 23. Oktober 2002 - 10 AZR 225/02 - aaO) .

  • BAG, 08.09.2021 - 10 AZR 104/19

    Baubetrieb - Herstellung und Montage von mobilen Trennwänden

    Ebenso wenig muss es sich bei dem erstellten Werk um eine tragende Konstruktion handeln ( BAG 15. Juli 2020 - 10 AZR 337/18 - Rn. 42, BAGE 171, 247; 23. Oktober 2002 - 10 AZR 225/02 - zu II 2 a der Gründe [Montage von mobilen Bürotrennwandsystemen]; 20. September 1995 - 10 AZR 1018/94 - zu II 2 der Gründe [Einbau von Fertigwandsystemen]) .

    Bei den Montagearbeiten dürfte es sich zwar um eine baugewerbliche Tätigkeit iSv. § 1 Abs. 2 Abschn. II der Verfahrenstarifverträge des Baugewerbes gehandelt haben (vgl. BAG 15. Juli 2020 - 10 AZR 337/18 - Rn. 42, BAGE 171, 247; ausdrücklich für mobile Bürotrennwände BAG 23. Oktober 2002 - 10 AZR 225/02 - zu II 2 a der Gründe) .

  • BAG, 13.05.2004 - 10 AZR 120/03

    Sozialkassenverfahren im Baugewerbe - Installationsarbeiten

    Insoweit ist es auch unerheblich, ob die installierten Gegenstände aus den Bauwerken mit dem Lösen einiger Schraubverbindungen jederzeit wieder entfernt werden können (vgl. BAG 23. Oktober 2002 - 10 AZR 225/02 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 255 = EzA TVG § 4 Bauindustrie Nr. 115, jeweils mwN).
  • BAG, 14.12.2011 - 10 AZR 720/10

    Beitragspflicht - Sozialkassen des Baugewerbes - bauliche Leistung -

    Deshalb kann dahinstehen, ob durch den Aufbau und die Montage der Kabinenwände die weiteren Tatbestandsvoraussetzungen des § 1 Abs. 2 Abschn. V Nr. 37 erfüllt werden, nach denen Trockenbaumontage bedeutet, industriell hergestellte Fertigteile - vor allem plattenförmig vorgefertigte, nicht mehr wesentlich veränderte Bauteile verschiedener Materialien - zu montieren (BAG 15. Juni 2011 - 10 AZR 861/09 - Rn. 15; 15. Februar 2006 - 10 AZR 270/05 - Rn. 15; 23. Oktober 2002 - 10 AZR 225/02 - zu II 2 a der Gründe, AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 255 = EzA TVG § 4 Bauindustrie Nr. 115) .
  • BAG, 29.09.2004 - 10 AZR 562/03

    Sozialkassen des Baugewerbes - Einschränkung der Allgemeinverbindlicherklärung -

    Betriebe, die überwiegend eine oder mehrere der in den Beispielen des Abschn. V genannten Tätigkeiten ausführen, fallen unter den betrieblichen Geltungsbereich des VTV, ohne dass die Erfordernisse der allgemeinen Merkmale der Abschn. I bis III geprüft werden müssen (BAG 23. Oktober 2002 - 10 AZR 225/02 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 255 = EzA TVG § 4 Bauindustrie Nr. 115; 26. September 2001 - 10 AZR 669/00 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 244 = EzA TVG § 4 Bauindustrie Nr. 110).
  • BAG, 16.11.2022 - 10 AZR 183/20

    Beitragspflicht - Sozialkassen der Bauwirtschaft - betrieblicher Geltungsbereich

    Es handelt sich also um einen Nutzraum, an den bestimmte Anforderungen in Bezug auf Klima und Wärmeschutz gestellt werden (vgl. BAG 23. Oktober 2002 - 10 AZR 225/02 - zu II 2 a der Gründe) .
  • LAG Hessen, 21.02.2019 - 9 Sa 1059/16

    Bei Errichtung einer Aufdach-Solarstromanlage ist die Montage des

  • LAG Hessen, 07.12.2018 - 10 Sa 555/18

    Keine tarifliche Abgrenzungsregelung zwischen Tätigkeiten von Betrieben des

  • LAG Hessen, 03.09.2020 - 9 Sa 1386/18

    Die reine Montage von begehbaren Kühlräumen mit Tür in landwirtschaftlichen

  • LAG Hessen, 08.12.2003 - 16 Sa 2976/98

    Geltungsbereich der Bautarifverträge; Subunternehmer, Baureinigungsarbeiten

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