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   BAG, 13.03.2003 - 6 AZR 585/01   

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https://dejure.org/2003,621
BAG, 13.03.2003 - 6 AZR 585/01 (https://dejure.org/2003,621)
BAG, Entscheidung vom 13.03.2003 - 6 AZR 585/01 (https://dejure.org/2003,621)
BAG, Entscheidung vom 13. März 2003 - 6 AZR 585/01 (https://dejure.org/2003,621)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Nebentätigkeit im öffentlichen Dienst bei dauerhafter Beurlaubung; Vereinbarung, die bei der Gewährung von Sonderurlaub bis zum Ende des Vertragsverhältnisses die Aufnahme einer dem Urlaubszweck nicht widersprechenden beruflichen Tätigkeit unter Genehmigungsvorbehalt ...

  • archive.org (Volltext/Leitsatz)

    Nebentätigkeit im öffentlichen Dienst bei dauerhafter Beurlaubung

  • Techniker Krankenkasse
  • Judicialis

    ArbGG § 72 Abs. 5; ; ZPO § ... 554 Abs. 3 Nr. 3 in der bis zum 31. Dezember 2001 geltenden Fassung; ; TVG § 4 Abs. 3; ; BGB § 133; ; BGB § 157; ; BGB § 242; ; GG Art. 12 Abs. 1 Satz 1; ; BremBG § 64 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2; ; BremBG § 64 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3; ; BremBG § 64 Abs. 2 Satz 2 Nr. 6; ; BremBG § 68a; ; BAT § 11 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Arbeitsvertragsrecht; Nebentätigkeit - Nebentätigkeit eines Angestellten im öffentlichen Dienst bei dauerhafter Beurlaubung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Nebentätigkeit eines dauerhaft beurlaubten Angestellten im öffentlichen Dienst

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Nebentätigkeit bei Sonderurlaub?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 105, 205
  • NZA 2003, 976
  • BB 2003, 1960
 
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Wird zitiert von ... (44)Neu Zitiert selbst (13)

  • BAG, 24.06.1999 - 6 AZR 605/97

    Genehmigung einer Nebentätigkeit

    Auszug aus BAG, 13.03.2003 - 6 AZR 585/01
    Nach der st. Rspr. des BAG begründet sie jedoch keinen Ermessensspielraum des Arbeitgebers hinsichtlich seiner Entscheidung über die Erteilung der Erlaubnis (BAG 28. Februar 2002 - 6 AZR 33/01 - 24. Juni 1999 - 6 AZR 605/97 - AP BGB § 611 Nebentätigkeit Nr. 5 = EzA BGB § 611 Nebentätigkeit Nr. 2, zu I 2 der Gründe; 11. Dezember 2001 - 9 AZR 464/00 - aaO).

    Vielmehr ist sie wegen des Grundrechts des Arbeitnehmers auf freie Berufswahl (Art. 12 Abs. 1 Satz 1 GG) gemäß § 242 BGB verfassungskonform dahin auszulegen, daß ein Rechtsanspruch auf die beantragte Genehmigung besteht, wenn die in Aussicht genommene Tätigkeit dem Zweck des Sonderurlaubs nicht zuwiderläuft und die auch in einem ruhenden Arbeitsverhältnis fortbestehenden dienstlichen Interessen des öffentlichen Arbeitgebers gewahrt bleiben (vgl. BAG 24. Juni 1999 - 6 AZR 605/97 - aaO).

    Unzureichend ist die Darlegung einer bloßen, nicht auszuschließenden Möglichkeit einer fern liegenden Gefahr der Beeinträchtigung (BAG 24. Juni 1999 - 6 AZR 605/97 - AP BGB § 611 Nebentätigkeit Nr. 5 = EzA BGB § 611 Nebentätigkeit Nr. 2, zu I 1 a der Gründe).

  • BAG, 28.02.2002 - 6 AZR 33/01

    Ablehnung einer Nebentätigkeitsgenehmigung - Gutachten für private

    Auszug aus BAG, 13.03.2003 - 6 AZR 585/01
    Nach der st. Rspr. des BAG begründet sie jedoch keinen Ermessensspielraum des Arbeitgebers hinsichtlich seiner Entscheidung über die Erteilung der Erlaubnis (BAG 28. Februar 2002 - 6 AZR 33/01 - 24. Juni 1999 - 6 AZR 605/97 - AP BGB § 611 Nebentätigkeit Nr. 5 = EzA BGB § 611 Nebentätigkeit Nr. 2, zu I 2 der Gründe; 11. Dezember 2001 - 9 AZR 464/00 - aaO).

    Eine solche müßte nach den jeweiligen Gegebenheiten des Einzelfalls bei verständiger Würdigung der im Zeitpunkt der Entscheidung über die Erteilung einer Nebentätigkeitsgenehmigung erkennbaren Umstände und unter Berücksichtigung einer erfahrungsgemäß eintretenden Entwicklung wahrscheinlich sein (BAG 28. Februar 2002 - 6 AZR 33/01 - EzA BGB § 611 Nebentätigkeit Nr. 5, zu 1 a der Gründe).

  • BAG, 11.12.2001 - 9 AZR 464/00

    Abmahnung - Nebentätigkeit - Arbeitszeit

    Auszug aus BAG, 13.03.2003 - 6 AZR 585/01
    Sie regelt einen Erlaubnisvorbehalt für Tätigkeiten außerhalb eines bestehenden Arbeitsverhältnisses (BAG 11. Dezember 2001 - 9 AZR 464/00 - EzA BGB § 611 Nebentätigkeit Nr. 6 = AP BGB § 611 Nebentätigkeit Nr. 8 mit Anm. Singer).

    Nach der st. Rspr. des BAG begründet sie jedoch keinen Ermessensspielraum des Arbeitgebers hinsichtlich seiner Entscheidung über die Erteilung der Erlaubnis (BAG 28. Februar 2002 - 6 AZR 33/01 - 24. Juni 1999 - 6 AZR 605/97 - AP BGB § 611 Nebentätigkeit Nr. 5 = EzA BGB § 611 Nebentätigkeit Nr. 2, zu I 2 der Gründe; 11. Dezember 2001 - 9 AZR 464/00 - aaO).

  • LAG Bremen, 13.06.2001 - 2 Sa 242/00
    Auszug aus BAG, 13.03.2003 - 6 AZR 585/01
    Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Bremen vom 13. Juni 2001 - 2 Sa 242/00 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 25.07.1996 - 6 AZR 683/95

    Ablieferung von Nebentätigkeitsvergütung

    Auszug aus BAG, 13.03.2003 - 6 AZR 585/01
    Diese Verweisung auf die beamtenrechtlichen Bestimmungen (Gesetze, Verordnungen, Erlasse) ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zulässig (BAG 25. Juli 1996 - 6 AZR 683/95 - BAGE 83, 311, 315 mwN).
  • BAG, 29.10.1997 - 5 AZR 624/96

    Freier Mitarbeiter oder Arbeitnehmer im Außendienst Anforderung an

    Auszug aus BAG, 13.03.2003 - 6 AZR 585/01
    Dies erfordert, daß sich die Revisionsbegründung mit den tragenden Gründen des angefochtenen Urteils auseinandersetzt (BAG 29. Oktober 1997 - 5 AZR 624/96 - BAGE 87, 41, 44).
  • BAG, 16.04.1997 - 4 AZR 653/95

    Eingruppierung eines Wehrführers in der chemischen Industrie

    Auszug aus BAG, 13.03.2003 - 6 AZR 585/01
    Hinsichtlich eines Streitgegenstandes, für den keine Revisionsbegründung vorliegt, ist die Revision unzulässig (BAG 20. März 2002 - 4 AZR 91/01 -, zu II 1 der Gründe; 3. September 1997 - 5 AZR 428/96 - BAGE 86, 261, 263, 264; 16. April 1997 - 4 AZR 653/95 - AP ArbGG 1979 § 72 Nr. 35 = EzA ZPO § 554 Nr. 6).
  • BAG, 15.11.2000 - 5 AZR 296/99

    Ausbildungsvergütung einer beruflichen Rehabilitandin

    Auszug aus BAG, 13.03.2003 - 6 AZR 585/01
    Die Auslegung nichttypischer Vertragserklärungen durch die Tatsachengerichte ist in der Revisionsinstanz nur darauf hin überprüfbar, ob sie gegen gesetzliche Auslegungsregeln, anerkannte Auslegungsgrundsätze, Denkgesetze, Erfahrungssätze oder Verfahrensvorschriften verstößt oder wesentliche Umstände unberücksichtigt läßt und ob sie rechtlich möglich ist (st. Rspr., vgl. BAG 5. Juni 2002 - 7 AZR 241/01 - AP BeschFG 1996 § 1 Nr. 13 = EzA BGB § 620 Nr. 193; 15. November 2000 - 5 AZR 296/99 - BAGE 96, 237, 241 mwN).
  • BAG, 27.01.2000 - 6 AZR 429/98

    Dienstzeit - Grundwehrdienst bei DDR-Grenztruppen

    Auszug aus BAG, 13.03.2003 - 6 AZR 585/01
    Dadurch soll eine umfassende Vorbereitung des Revisionsverfahrens gewährleistet und sichergestellt werden, daß der Prozeßbevollmächtigte des Revisionsklägers das angefochtene Urteil nur mit Blick auf erhebliche Revisionsgründe zur Entscheidung stellt (BAG 27. Januar 2000 - 6 AZR 429/98 - AP TVG § 1 Tarifverträge: DDR Nr. 40 = EzA ZPO § 554 Nr. 9, zu I 2 der Gründe).
  • BAG, 30.05.1996 - 6 AZR 537/95

    Abmahnung - Ausübung einer Nebentätigkeit ohne Genehmigung

    Auszug aus BAG, 13.03.2003 - 6 AZR 585/01
    Das Landesarbeitsgericht hat sich wegen der nicht durch dienstliche Interessen gebotenen Begrenzung der Nebentätigkeit des Klägers auf wöchentlich acht Stunden auf die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zur Zulässigkeit zeitlicher Begrenzungen von Nebentätigkeiten teilzeitbeschäftigter Angestellter (BAG 30. Mai 1996 - 6 AZR 537/95 - AP BGB § 611 Nebentätigkeit Nr. 2 = EzA BGB § 611 Abmahnung Nr. 34) berufen.
  • BAG, 03.09.1997 - 5 AZR 428/96

    Bezahlung von Reisezeit

  • BAG, 05.06.2002 - 7 AZR 241/01

    Rechtfertigung einer Befristung nach dem BeschFG

  • BAG, 20.03.2002 - 4 AZR 91/01

    Eingruppierung: Feuerwehrtechnischer Dienst Bundeswehr

  • BAG, 28.06.2006 - 10 AZR 407/05

    Wettbewerbsverbot bei Ausscheiden während der Probezeit

    Die Auslegung nichttypischer Vertragserklärungen durch die Tatsachengerichte ist in der Revisionsinstanz nur daraufhin überprüfbar, ob sie gegen gesetzliche Auslegungsregeln, anerkannte Auslegungsgrundsätze, Denkgesetze, Erfahrungssätze oder Verfahrensvorschriften verstößt oder wesentliche Umstände unberücksichtigt lässt und ob sie rechtlich möglich ist (st. Rspr., vgl. BAG 3. Mai 2006 - 10 AZR 310/05 - 16. November 2005 - 10 AZR 108/05 - 13. März 2003 - 6 AZR 585/01 - BAGE 105, 205, 208; 5. Juni 2002 - 7 AZR 241/01 - BAGE 101, 262; 15. November 2000 - 5 AZR 296/99 - BAGE 96, 237, 241 mwN).
  • BAG, 26.03.2009 - 2 AZR 633/07

    Kündigung - Betriebsbeauftragter für Abfall

    Die Auslegung individueller (atypischer) Vertragserklärungen durch die Tatsachengerichte ist in der Revisionsinstanz nur daraufhin überprüfbar, ob sie gegen gesetzliche Auslegungsregeln, anerkannte Auslegungsgrundsätze, Denkgesetze, Erfahrungssätze oder Verfahrensvorschriften verstößt oder wesentliche Umstände unberücksichtigt lässt und ob sie rechtlich möglich ist (st. Rspr., vgl. BAG 3. Mai 2006 - 10 AZR 310/05 - mwN, EzA BGB 2002 § 611 Gratifikation, Prämie Nr. 18; 13. März 2003 - 6 AZR 585/01 - BAGE 105, 205, 208).
  • BAG, 30.07.2008 - 10 AZR 459/07

    Pfändungsschutz für Arbeitseinkommen

    Die Auslegung einer solchen Erklärung durch die Tatsachengerichte ist in der Revisionsinstanz nur daraufhin überprüfbar, ob sie gegen gesetzliche Auslegungsregeln, anerkannte Auslegungsgrundsätze, Denkgesetze, Erfahrungssätze oder Verfahrensvorschriften verstößt oder wesentliche Umstände unberücksichtigt lässt und ob sie rechtlich möglich ist (st. Rspr., vgl. BAG 3. Mai 2006 - 10 AZR 310/05 - EzA BGB 2002 § 611 Gratifikation, Prämie Nr. 18; 16. November 2005 - 10 AZR 108/05 - ZTR 2006, 313; 13. März 2003 - 6 AZR 585/01 - BAGE 105, 205; 5. Juni 2002 - 7 AZR 241/01 - BAGE 101, 262).
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