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Rechtsprechung
   BAG, 16.10.2002 - 4 AZR 579/01   

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BAG, 16.10.2002 - 4 AZR 579/01 (https://dejure.org/2002,1961)
BAG, Entscheidung vom 16.10.2002 - 4 AZR 579/01 (https://dejure.org/2002,1961)
BAG, Entscheidung vom 16. Oktober 2002 - 4 AZR 579/01 (https://dejure.org/2002,1961)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com

    Eingruppierung einer Gleichstellungsbeauftragten

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Eingruppierung einer Gleichstellungsbeauftragten in den Bundesangestelltentarif (BAT); "Besondere Schwierigkeit" und "Bedeutung" im Sinne des Tätigkeitsmerkmals als unbestimmte Rechtsbegriffe; Beschreibung des Tätigkeitsfeldes einer Gleichstellungsbeauftragten; ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Eingruppierung öffentlicher Dienst - Eingruppierung einer von vornherein als Gleichstellungsbeauftragte eingestellten Arbeitnehmerin in einer kreisangehörigen Stadt mit 17.500 Einwohnern in Nordrhein-Westfalen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2003, 400 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (55)Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 20.09.1995 - 4 AZR 685/94

    Eingruppierung einer Gleichstellungs-/Frauenbeauftragten

    Auszug aus BAG, 16.10.2002 - 4 AZR 579/01
    Die Klägerin beantragte mit Schreiben vom 16. Dezember 1997 und vom 10. Juli 1998 unter Berufung auf zwei Entscheidungen des Senats vom 20. September 1995 (- 4 AZR 413/94 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 205 und - 4 AZR 685/94 - BAGE 81, 47) erfolglos Vergütung zunächst nach VergGr.

    Davon ist das Landesarbeitsgericht in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Senats zur Eingruppierung von Gleichstellungsbeauftragten (14. April 1999 - 4 AZR 334/98 - BAGE 91, 185; 20. September 1995 - 4 AZR 413/94 - und - 4 AZR 685/94 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 205 und BAGE 81, 47; 20. März 1991 - 4 AZR 471/90 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 156) zutreffend ausgegangen.

    Die Berufung der Klägerin auf die Entscheidungen des Senats vom 20. September 1995 (- 4 AZR 413/94 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 205; - 4 AZR 685/94 - BAGE 81, 47) ersetzt einen eigenen Sachvortrag insoweit nicht, zumal den Klägerinnen jener Verfahren umfangreichere Aufgaben übertragen worden waren.

  • BAG, 20.09.1995 - 4 AZR 413/94

    Eingruppierung einer Gleichstellungs-/Frauenbeauftragten

    Auszug aus BAG, 16.10.2002 - 4 AZR 579/01
    Die Klägerin beantragte mit Schreiben vom 16. Dezember 1997 und vom 10. Juli 1998 unter Berufung auf zwei Entscheidungen des Senats vom 20. September 1995 (- 4 AZR 413/94 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 205 und - 4 AZR 685/94 - BAGE 81, 47) erfolglos Vergütung zunächst nach VergGr.

    Davon ist das Landesarbeitsgericht in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Senats zur Eingruppierung von Gleichstellungsbeauftragten (14. April 1999 - 4 AZR 334/98 - BAGE 91, 185; 20. September 1995 - 4 AZR 413/94 - und - 4 AZR 685/94 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 205 und BAGE 81, 47; 20. März 1991 - 4 AZR 471/90 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 156) zutreffend ausgegangen.

    Die Berufung der Klägerin auf die Entscheidungen des Senats vom 20. September 1995 (- 4 AZR 413/94 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 205; - 4 AZR 685/94 - BAGE 81, 47) ersetzt einen eigenen Sachvortrag insoweit nicht, zumal den Klägerinnen jener Verfahren umfangreichere Aufgaben übertragen worden waren.

  • BAG, 14.04.1999 - 4 AZR 334/98

    Eingruppierung einer Gleichstellungsbeauftragten

    Auszug aus BAG, 16.10.2002 - 4 AZR 579/01
    Davon ist das Landesarbeitsgericht in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Senats zur Eingruppierung von Gleichstellungsbeauftragten (14. April 1999 - 4 AZR 334/98 - BAGE 91, 185; 20. September 1995 - 4 AZR 413/94 - und - 4 AZR 685/94 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 205 und BAGE 81, 47; 20. März 1991 - 4 AZR 471/90 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 156) zutreffend ausgegangen.

    Diese muß sich auf die Auswirkung der Tätigkeit beziehen und kann sich aus der Bedeutung oder der Größe des Aufgabengebietes sowie aus der Tragweite für den innerdienstlichen Bereich und für die Allgemeinheit ergeben (zB 14. April 1999 - 4 AZR 334/98 - BAGE 91, 185 mwN).

  • BAG, 20.03.1991 - 4 AZR 471/90

    Eingruppierung: Gleichstellungsbeauftragte

    Auszug aus BAG, 16.10.2002 - 4 AZR 579/01
    Davon ist das Landesarbeitsgericht in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Senats zur Eingruppierung von Gleichstellungsbeauftragten (14. April 1999 - 4 AZR 334/98 - BAGE 91, 185; 20. September 1995 - 4 AZR 413/94 - und - 4 AZR 685/94 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 205 und BAGE 81, 47; 20. März 1991 - 4 AZR 471/90 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 156) zutreffend ausgegangen.

    bb) Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. 20. März 1991 - 4 AZR 471/90 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 156) bezieht sich das Merkmal der "besonderen Schwierigkeit" auf die fachliche Qualifikation des Angestellten.

  • BAG, 17.08.1994 - 4 AZR 644/93

    Sachbearbeiter für private Vertragsangelegenheiten

    Auszug aus BAG, 16.10.2002 - 4 AZR 579/01
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats ist bei derartigen Aufbaufallgruppen zunächst zu prüfen, ob die Klägerin die Anforderungen der allgemeinen und darauf jeweils nacheinander die der qualifizierenden Merkmale der höheren Vergütungsgruppen erfüllt (vgl. nur 24. September 1980 - 4 AZR 727/78 - BAGE 34, 158; 17. August 1994 - 4 AZR 644/93 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 183).

    1 a BAT/VKA als erfüllt erachtet (vgl. 6. Juni 1984 - 4 AZR 203/82 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 91; 17. August 1994 - 4 AZR 644/93 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 183).

  • LAG Hamm, 13.06.2001 - 18 Sa 273/01

    Eingruppierung einer Gleichstellungsbeauftragten; Anspruch auf Zahlung einer

    Auszug aus BAG, 16.10.2002 - 4 AZR 579/01
    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 13. Juni 2001 - 18 Sa 273/01 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 20.03.1996 - 4 AZR 967/94

    Eingruppierung einer Sozialarbeiterin nach BAT -KF

    Auszug aus BAG, 16.10.2002 - 4 AZR 579/01
    Dabei verkennt sie, daß nach ständiger Rechtsprechung des Senats der Angestellte die Tatsachen darlegen muß, die einen wertenden Vergleich mit den nicht herausgehobenen Tätigkeiten ermöglichen (vgl. Senat 20. März 1996 - 4 AZR 967/94 - BAGE 82, 252; 1. August 2001 - 4 AZR 298/00 - ZTR 2002, 178).
  • BAG, 06.06.1984 - 4 AZR 203/82

    Eingruppierung: Justiziabilität unbestimmter Rechtsbegriffe in Tarifverträgen

    Auszug aus BAG, 16.10.2002 - 4 AZR 579/01
    1 a BAT/VKA als erfüllt erachtet (vgl. 6. Juni 1984 - 4 AZR 203/82 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 91; 17. August 1994 - 4 AZR 644/93 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 183).
  • BAG, 01.08.2001 - 4 AZR 298/00

    Eingruppierung: Leiter Außenstelle eines Jugendamtes

    Auszug aus BAG, 16.10.2002 - 4 AZR 579/01
    Dabei verkennt sie, daß nach ständiger Rechtsprechung des Senats der Angestellte die Tatsachen darlegen muß, die einen wertenden Vergleich mit den nicht herausgehobenen Tätigkeiten ermöglichen (vgl. Senat 20. März 1996 - 4 AZR 967/94 - BAGE 82, 252; 1. August 2001 - 4 AZR 298/00 - ZTR 2002, 178).
  • BAG, 29.01.1986 - 4 AZR 465/84

    Verfahrensgrundrechte: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör -

    Auszug aus BAG, 16.10.2002 - 4 AZR 579/01
    Insoweit ist daher die revisionsgerichtliche Überprüfung darauf beschränkt zu prüfen, ob das Landesarbeitsgericht vom zutreffenden Rechtsbegriff ausgegangen ist, ob es diesen bei der Subsumtion beibehalten hat, ob ihm bei seiner Anwendung Verstöße gegen Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze unterlaufen sind und ob es alle entscheidungserheblichen Umstände berücksichtigt hat (ständige Rechtsprechung, vgl. zB 29. Januar 1986 - 4 AZR 465/84 - BAGE 51, 59, 85 f. mwN).
  • BAG, 24.09.1980 - 4 AZR 727/78

    Eingruppierung: Beiziehung von Privaturkunden - Schlüssigkeit der Klage -

  • BAG, 21.01.2015 - 4 AZR 253/13

    Eingruppierung im öffentlichen Dienst - Sachbearbeiterin "Wirtschaftliche

    a) Beruft sich eine Arbeitnehmerin auf die Erfüllung der Anforderungen eines Tätigkeitsmerkmals, das gegenüber einer niedrigeren Vergütungsgruppe ein Heraushebungsmerkmal fordert - wie hier bei der VergGr. IVb Fallgr. 1a gegenüber der VergGr. Vb Fallgr. 1a BAT-O -, muss sie in einem Eingruppierungsrechtstreit diejenigen Tatsachen darlegen, die diesen Vergleich ermöglichen (BAG 12. März 2004 - 4 AZR 371/03 - zu I 1 f bb (2) der Gründe; 16. Oktober 2002 - 4 AZR 579/01 - zu II 4 b dd (1) der Gründe) .
  • BAG, 12.05.2004 - 4 AZR 371/03

    Eingruppierung einer Sachbearbeiterin im Sachgebiet wirtschaftliche

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats ist bei Aufbaufallgruppen zunächst zu prüfen, ob der Kläger die Anforderungen der Ausgangsfallgruppe und anschließend diejenigen der qualifizierenden Merkmale der höheren Vergütungsgruppe(n) erfüllt (zB 16. Oktober 2002 - 4 AZR 579/01 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 294 mwN).

    Dem Kläger obliegt es, im Eingruppierungsrechtsstreit diejenigen Tatsachen darzulegen, die diesen Vergleich ermöglichen (zB Senat 16. Oktober 2002 - 4 AZR 579/01 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 294 mwN).

  • BAG, 26.01.2005 - 4 AZR 6/04

    Eingruppierung der Leiterin einer Referategruppe

    aa) Nach der Rechtsprechung des Senats müssen bei Vergütungsgruppen, die aufeinander aufbauen, die Voraussetzungen der Ausgangsgruppe gegeben (12. Juni 1996 - 4 AZR 94/95 - AP BAT §§ 22, 23 Sozialarbeiter Nr. 33, zu II 4.1 der Gründe mwN) und darüber hinaus die qualifizierenden Merkmale der höheren Vergütungsgruppe erfüllt sein (Senat 16. Oktober 2002 - 4 AZR 579/01 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 294, zu II 4 der Gründe).
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Rechtsprechung
   BAG, 31.07.2002 - 4 AZR 203/01   

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https://dejure.org/2002,5159
BAG, 31.07.2002 - 4 AZR 203/01 (https://dejure.org/2002,5159)
BAG, Entscheidung vom 31.07.2002 - 4 AZR 203/01 (https://dejure.org/2002,5159)
BAG, Entscheidung vom 31. Juli 2002 - 4 AZR 203/01 (https://dejure.org/2002,5159)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com

    Eingruppierung eines Sozialpädagogen im Sozialdienst von Suchtstation

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Regelaufgaben eines Sozialpädagogen; Eingruppierung eines Sozialpädagogen im Sozialdienst einer Suchtstation; Eingruppierung von Erziehern in der Tätigkeit eines Sozialpädagogen im Sozialdienst auf der Suchtstation eines Krankenhauses; Abgrenzung zwischen ...

  • rechtsportal.de

    Eingruppierung öffentlicher Dienst - Eingruppierung von Erzieher in der Tätigkeit eines Sozialpädagogen im Sozialdienst auf der Suchtstation eines Krankenhauses; Abgrenzung zwischen psychotherapeutischen Behandlungen und sozialpädagogischen Aufgaben; Übertragung ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2003, 400 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (1)

  • LAG Nürnberg, 13.03.2001 - 6 Sa 41/00
    Auszug aus BAG, 31.07.2002 - 4 AZR 203/01
    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Nürnberg vom 13. März 2001 - 6 Sa 41/00 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 25.02.2009 - 4 AZR 20/08

    Eingruppierung eines "Polizei-Sozialbetreuers" - Heraushebung durch besondere

    Zwar kommt der Tätigkeitsaspekt psychotherapeutischer Behandlung - die dem Kläger nicht übertragen ist - als wesentlicher Gesichtspunkt für eine Erfüllung des Heraushebungsmerkmals der besonderen Schwierigkeit in Betracht (BAG 31. Juli 2002 - 4 AZR 203/01 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 293).

    Soweit der Kläger weiter ausführt, nicht nur Therapie im formellen Sinne sei mit besonderer Schwierigkeit verbunden, sondern seine Tätigkeit sei gekennzeichnet von der Notwendigkeit, eine Therapie im materiellen Sinne zu praktizieren, die bereits beim Erstkontakt oder bei der Krisenintervention beginne, hat der Senat bereits hervorgehoben, dass in vielen Bereichen der Sozialarbeit/Sozialpädagogik therapeutische Tätigkeit im weiteren Sinne anzutreffen ist (BAG 31. Juli 2002 - 4 AZR 203/01 - aaO.).

  • BAG, 09.12.2009 - 4 AZR 495/08

    Eingruppierung einer Oberärztin

    Es handelt sich dabei um einen Eingruppierungsfeststellungsantrag, der sich weitgehend an der üblichen und nach ständiger Rechtsprechung des Senats zulässigen Form orientiert (vgl. nur BAG 31. Juli 2002 - 4 AZR 203/01 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 293).
  • LAG Düsseldorf, 12.01.2010 - 17 Sa 848/09

    Eingruppierung eines Diplom-Sozialpädagogen in einer Erziehungsberatungsstelle

    Das Bundesarbeitsgericht hat sich zudem in mehreren Entscheidungen mit der Eingruppierung der Tätigkeit von Sozialarbeitern und Sozialpädagogen befasst (BAG Urteil v. 25.09.1996 a.a.O. Sozialpädagogen in der Beratungsstelle; BAG Urteil v. 01.03.1995 - 4 AZR 985/93 - AP Nr. 2 zu § 1 TVG Tarifverträge Arbeiterwohlfahrt, Einsatz in der Einrichtung, intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung; BAG, Urteil v. 16.10.2002 - 4 AZR 486/01 -NV, Einsatz eines Sozialpädagogen mit Approbation als Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut BAG Urteil v. 31.07.2002 - 4 AZR 203/01 - AP Nr. 293 zu §§ 22, 23 BAT 1975, BAG Urteil v. 25.02.2009 - 4 AZR 20/08 - AP Nr. 310 zu §§ 22/23 BAT 1975) und in diesen Fällen keine Heraushebung der Anforderungen durch besondere Schwierigkeit und Bedeutung aus der Vergütungsgruppe VIb festgestellt .
  • BAG, 07.07.2010 - 4 AZR 863/08

    Eingruppierung eines Oberarztes

    Soweit die Vergütungsverpflichtung des Beklagten aus der Entgeltgruppe Ä 3 TV-Ärzte/TdL festgestellt werden soll, handelt es sich dabei um einen Eingruppierungsfeststellungsantrag, der sich weitgehend an der üblichen und nach ständiger Rechtsprechung des Senats zulässigen Form orientiert (vgl. nur 31. Juli 2002 - 4 AZR 203/01 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 293) .
  • BAG, 07.07.2010 - 4 AZR 893/08

    Eingruppierung eines Oberarztes

    Soweit die Vergütungsverpflichtung der Beklagten aus der Entgeltgruppe Ä 3 TV-Ärzte/TdL festgestellt werden soll, handelt es sich dabei um einen Eingruppierungsfeststellungsantrag, der sich weitgehend an der üblichen und nach ständiger Rechtsprechung des Senats zulässigen Form orientiert (vgl. nur 31. Juli 2002 - 4 AZR 203/01 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 293) .
  • LAG Nürnberg, 07.10.2003 - 6 Sa 220/03

    Anwendbarkeit von Ausschlussfristen auf gesetzliche Zinsansprüche

    Gerade im Bereich des Öffentlichen Dienstes ist in der Rechtsprechung allgemein anerkannt, dass Anträge bei geltend gemachter fehlerhafter Eingruppierung auf die Feststellung oder Zahlung nach einer bestimmten Vergütungsgruppe zulässig sind (ständige Rechtsprechung, vgl. zuletzt etwa BAG vom 31.07.2002, Az. 4 AZR 129/01 und 4 AZR 203/01, AP Nrn. 291 und 293 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

    Neben der Feststellung der Vergütung kann auch die Verzinsung der sich aus dieser Eingruppierung ergebenden Nachzahlungen im Wege des Feststellungsantrages begehrt werden (BAG vom 21.01.1970, Az. 4 AZR 106/69, AP Nr. 30 zu §§ 22, 23 BAT; BAG vom 24.06.1998, 4 AZR 322/97, AP Nr. 244 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAG vom 31.07.2002, Az. 4 AZR 163/01 und 4 AZR 203/01, AP Nrn. 292 und 293 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

  • LAG Hamm, 10.08.2022 - 3 Sa 1592/21

    Eingruppierung einer Schulsekretärin in einem Berufskolleg nach dem TVöD/VKA

    Gleichwohl kommt es entscheidend darauf an, ob die tatsächlich vertretungsberechtigte Stelle Kenntnis hatte und die Wahrnehmung der entsprechenden Tätigkeiten gebilligt hat (BAG, 31.07.2002, 4 AZR 203/01, Rn. 54 ff.; 26.03.1997, 4 AZR 489/95, Rn. 35; Natter, aaO., Rn. 23_44 f.).
  • BAG, 25.01.2012 - 4 AZR 15/10

    Eingruppierung als Oberarzt nach Entgeltgruppe Ä 3 des TV-Ärzte/VBGK -

    Ob die mit der gebotenen Auslegung dahingehend, dass sich die Feststellung auf den Streitzeitraum vom 1. Januar 2007 bis 30. September 2007 beschränken soll, als Eingruppierungsfeststellungsklage nach der Senatsrechtsprechung ohne weiteres zulässige Klage (vgl. dazu nur 31. Juli 2002 - 4 AZR 203/01 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 293) begründet ist, kann der Senat nicht entscheiden.
  • BAG, 21.09.2011 - 4 AZR 828/09

    Eingruppierung eines Oberarztes

    Ob die als Eingruppierungsfeststellungsklage nach der Senatsrechtsprechung ohne weiteres zulässige Klage (vgl. dazu nur 31. Juli 2002 - 4 AZR 203/01 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 293) begründet ist, kann der Senat nicht entscheiden.
  • BAG, 21.09.2011 - 4 AZR 16/10

    Eingruppierung als Oberarzt nach Entgeltgruppe Ä 3 TV-Ärzte/VBGK

    Ob die als Eingruppierungsfeststellungsklage nach der Senatsrechtsprechung ohne weiteres zulässige Klage (vgl. dazu nur 31. Juli 2002 - 4 AZR 203/01 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 293) begründet ist, kann der Senat nicht entscheiden.
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Rechtsprechung
   BAG, 25.07.2002 - 6 AZR 31/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,5781
BAG, 25.07.2002 - 6 AZR 31/00 (https://dejure.org/2002,5781)
BAG, Entscheidung vom 25.07.2002 - 6 AZR 31/00 (https://dejure.org/2002,5781)
BAG, Entscheidung vom 25. Juli 2002 - 6 AZR 31/00 (https://dejure.org/2002,5781)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com

    Kassenkraft - Verrichtung von Reinigungstätigkeiten

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Unmöglichkeit der Verrichtung angeordneter Reinigungsarbeiten aufgrund des Gesundheitszustandes des Arbeitnehmers; Beschränkte Überprüfbarkeit der Revision hinsichtlich der Beweiswürdigung eines Attests ; Voraussetzungen der Erledigung einer Feststellungsklage

  • rechtsportal.de

    Einseitige Erklärung der Erledigung der Hauptsache in der Revisionsinstanz; Erhöhung des Anteils der von einer Kassenkraft in einem Hallenbad durchzuführenden Reinigungstätigkeiten; keine Verpflichtung zur Verrichtung von Reinigungsdiensten bei Leistungsunfähigkeit aus ...

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Direktionsrecht: Erhöhung des Anteils der von einer Kassenkraft in einem Hallenbad durchzuführenden Reinigungstätigkeiten

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2003, 400 (Ls.)
  • NZV 2003, 400
  • DB 2003, 341
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 14.06.1967 - 4 AZR 282/66

    Erledigung der Hauptsache - Widerspruch der verklagten Partei - Unbegründete

    Auszug aus BAG, 25.07.2002 - 6 AZR 31/00
    Schließt sich die Beklagte wie hier der Erledigungserklärung nicht an, erfordert die Feststellung der Erledigung der Hauptsache nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG 14. Juni 1967 - 4 AZR 282/66 - BAGE 19, 342, 345; 17. April 1984 - 3 AZR 97/82 - BAGE 45, 325, 330; 23. September 1986 - 1 AZR 83/85 - BAGE 53, 97, 99) nicht nur, daß die Klage durch ein nach Rechtshängigkeit eingetretenes Ereignis gegenstandslos geworden ist.
  • BAG, 09.02.1989 - 6 AZR 174/87

    Teilzeitbeschäftigung an Bildschirmgeräten

    Auszug aus BAG, 25.07.2002 - 6 AZR 31/00
    An der alsbaldigen Feststellung des Umfangs seiner Leistungspflicht hat der Arbeitnehmer bei entsprechendem Streit der Parteien regelmäßig ein rechtliches Interesse (Senatsurteil 9. Februar 1989 - 6 AZR 174/87 - BAGE 61, 77).
  • BAG, 30.08.1995 - 1 AZR 47/95

    Direktionsrecht und Bewährungsaufstieg nach BAT - Mitbestimmung des Personalrats

    Auszug aus BAG, 25.07.2002 - 6 AZR 31/00
    Verfügt der Arbeitgeber unter Berufung auf sein Weisungsrecht eine Änderung der Arbeitsbedingungen, kann sich der Arbeitnehmer hiergegen mit einer Feststellungsklage wenden (BAG 30. August 1995 - 1 AZR 47/95 - AP BGB § 611 Direktionsrecht Nr. 44 mwN).
  • BAG, 17.04.1984 - 3 AZR 97/82

    Zustimmung zur Annahme eines Vermächtnisses

    Auszug aus BAG, 25.07.2002 - 6 AZR 31/00
    Schließt sich die Beklagte wie hier der Erledigungserklärung nicht an, erfordert die Feststellung der Erledigung der Hauptsache nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG 14. Juni 1967 - 4 AZR 282/66 - BAGE 19, 342, 345; 17. April 1984 - 3 AZR 97/82 - BAGE 45, 325, 330; 23. September 1986 - 1 AZR 83/85 - BAGE 53, 97, 99) nicht nur, daß die Klage durch ein nach Rechtshängigkeit eingetretenes Ereignis gegenstandslos geworden ist.
  • BAG, 23.09.1986 - 1 AZR 83/85

    Mitbestimmung bei absolutem Alkoholverbot

    Auszug aus BAG, 25.07.2002 - 6 AZR 31/00
    Schließt sich die Beklagte wie hier der Erledigungserklärung nicht an, erfordert die Feststellung der Erledigung der Hauptsache nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG 14. Juni 1967 - 4 AZR 282/66 - BAGE 19, 342, 345; 17. April 1984 - 3 AZR 97/82 - BAGE 45, 325, 330; 23. September 1986 - 1 AZR 83/85 - BAGE 53, 97, 99) nicht nur, daß die Klage durch ein nach Rechtshängigkeit eingetretenes Ereignis gegenstandslos geworden ist.
  • LAG Baden-Württemberg, 27.01.2023 - 12 Sa 56/21

    Sachvortragsverwertungsverbot - Privatnutzung dienstlicher Kommunikationsmittel -

    Die Klage muss darüber hinaus zum Zeitpunkt des Eintritts des erledigenden Ereignisses zulässig und begründet gewesen sein (BAG 25. Juli 2002 - 6 AZR 31/00 - Rn. 15).
  • BAG, 23.09.2004 - 6 AZR 519/03

    Verlängerung des Berufsausbildungsverhältnisses

    Schließt sich der Prozessgegner wie hier der Erledigungserklärung nicht an, erfordert die Feststellung der Erledigung der Hauptsache nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (25. Juli 2002 - 6 AZR 31/00 - AP BGB § 611 Direktionsrecht Nr. 62 mwN) nicht nur, dass die Klage durch ein nach Rechtshängigkeit eingetretenes Ereignis gegenstandslos geworden ist.
  • LAG Hamm, 14.08.2008 - 11 Sa 552/08

    Eingliederung Versorgungsämter NW

    Es gelten die Grundsätze, nach denen ein Feststellungsantrag gegen eine arbeitgeberseitige Versetzung zulässig ist (vgl. BAG 25.07.2002 - 6 AZR 31/00 - ; BAG 30.08.1995 - 1 AZR 47/95 - AP BGB § 611 Direktionsrecht Nr. 44).
  • LAG Hamm, 04.09.2008 - 11 Sa 422/08

    Versorgungsämter NW; Zuordnung nach dem EingliederungsG Versorgungsämter NW

    Es gelten insoweit die Grundsätze, nach denen ein Feststellungsantrag gegen eine arbeitgeberseitige Versetzung zulässig ist (vgl. BAG 25.07.2002 - 6 AZR 31/00 - ; BAG 30.08.1995 - 1 AZR 47/95 - AP BGB § 611 Direktionsrecht Nr. 44).
  • LAG Hamm, 04.12.2008 - 17 Sa 997/08

    Versorgungsämter NW, Zuordnung nach dem Eingliederungsgesetz Versorgungsämter NW

    Es gelten insoweit die Grundsätze, nach denen ein Feststellungsantrag gegen eine arbeitgeberseitige Versetzung zulässig ist (BAG 25.07.2002 - 6 AZR 31/00; 30.08.1995 - 1 AZR 47/95, AP BGB § 611 Direktionsrecht Nr. 44; LAG Hamm 04.09.2008 - 11 Sa 422/08).
  • LAG Nürnberg, 06.07.2005 - 9 (6) Sa 120/03

    Versetzung

    Das Bundesarbeitsgericht bejaht in ständiger Rechtsprechung (Urteil vom 30.08.1995 - 1 AZR 47/95 - AP Nr. 44 zu § 611 BGB Direktionsrecht; Urteil vom 25.07.2002 - 6 AZR 31/00 - AP Nr. 62 zu § 611 BGB Direktionsrecht) für die Feststellungsklage des Arbeitnehmers gegen eine Direktionsmaßnahme des Arbeitgebers, durch die dieser in den bisherigen Inhalt des Arbeitsverhältnisses eingreift, ein gemäß § 256 Abs. 1 ZPO erforderliches Feststellungsinteresse.
  • LAG Nürnberg, 20.07.2005 - 9 (6) Sa 120/03

    Versetzung - Direktionsrecht - Unwirksamkeit - Geltendmachung - Verwirkung

    Das Bundesarbeitsgericht bejaht in ständiger Rechtsprechung (Urteil vom 30.08.1995 - 1 AZR 47/95 - AP Nr. 44 zu § 611 BGB Direktionsrecht; Urteil vom 25.07.2002 - 6 AZR 31/00 - AP Nr. 62 zu § 611 BGB Direktionsrecht) für die Feststellungsklage des Arbeitnehmers gegen eine Direktionsmaßnahme des Arbeitgebers, durch die dieser in den bisherigen Inhalt des Arbeitsverhältnisses eingreift, ein gemäß § 256 Abs. 1 ZPO erforderliches Feststellungsinteresse.
  • LAG Köln, 30.11.2016 - 11 Sa 316/15

    Auskunftsanspruch; Einzelfall

    Sie muss darüber hinaus zum Zeitpunkt des Eintritts des erledigenden Ereignisses zulässig und begründet gewesen sein (BAG, Urt. v. 25.07.2002 - 6 AZR 31/00 - m.w.N.).
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Rechtsprechung
   BAG, 06.11.2002 - 5 AZR 487/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,3646
BAG, 06.11.2002 - 5 AZR 487/01 (https://dejure.org/2002,3646)
BAG, Entscheidung vom 06.11.2002 - 5 AZR 487/01 (https://dejure.org/2002,3646)
BAG, Entscheidung vom 06. November 2002 - 5 AZR 487/01 (https://dejure.org/2002,3646)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com

    Spielbank - Automatenspielsaal - Trinkgeldverteilung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Verfassungsmäßigkeit einer Tarifregelung in Spielbanken über die Zuweisung von Trinkgeld an das spieltechnische Personal, in dessen Bereich die Gewinne angefallen sind; Verstoß gegen den Gleichheitssatz bei Bezahlung der im Roulettsaal tätigen spieltechnischen ...

  • rechtsportal.de

    Arbeitsvergütung; Spielbanken

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2003, 400 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 25.04.2001 - 5 AZR 368/99

    Gleichbehandlung von Teilzeitkräften

    Auszug aus BAG, 06.11.2002 - 5 AZR 487/01
    Es reicht aus, daß die Gewährung von Individualschutz wenigstens eines der vom Gesetzgeber mit der Norm verfolgten Anliegen ist, selbst wenn auf die Allgemeinheit gerichtete Schutzzwecke ganz im Vordergrund stehen (Senat 25. April 2001 - 5 AZR 368/99 - BAGE 97, 350; BGH 3. Februar 1987 - VI ZR 32/86 - BGHZ 100, 13, 14 f.; MünchKomm-Mertens BGB 3. Aufl. § 823 Rn. 162).

    Die Schaffung eines individuellen Schadensersatzanspruchs muß in den betreffenden Fällen sinnvoll und im Lichte des haftungsrechtlichen Gesamtsystems tragbar erscheinen, um auszuschließen, daß die Entscheidung des Gesetzgebers gegen eine allgemeine Haftung für Vermögensschäden unterlaufen wird (Senat 25. April 2001 aaO).

  • LAG Niedersachsen, 27.03.2001 - 12 Sa 1134/00

    Anspruch der Mitarbeiter an den Spieltischen auf Beteiligung an den im

    Auszug aus BAG, 06.11.2002 - 5 AZR 487/01
    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 27. März 2001 - 12 Sa 1134/00 - wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, daß der Feststellungsantrag als unzulässig abgewiesen wird.
  • BAG, 18.01.2001 - 6 AZR 492/99

    Arbeitsbefreiung bei Niederkunft der Lebensgefährtin

    Auszug aus BAG, 06.11.2002 - 5 AZR 487/01
    Es ist nicht Aufgabe der Gerichte zu prüfen, ob die Tarifvertragsparteien die gerechteste oder zweckmäßigste Lösung für ein Regelungsproblem gefunden haben (st. Rspr. vgl. BAG 18. Januar 2001 - 6 AZR 492/99 - AP BAT § 52 Nr. 8 = EzA GG Art. 3 Nr. 92).
  • BAG, 12.11.1992 - 8 AZR 503/91

    Schuldnerverzug - Entschuldbarer Rechtsirrtum

    Auszug aus BAG, 06.11.2002 - 5 AZR 487/01
    Die Beklagte befand sich damit auf Grund der im Gesetzgebungsverfahren geäußerten Rechtsauffassung sowie der Duldung durch die Aufsichtsbehörde in einem entschuldbaren Rechtsirrtum (vgl. dazu BAG 12. November 1992 - 8 AZR 503/91 - BAGE 71, 350).
  • BGH, 03.02.1987 - VI ZR 32/86

    Urkundenfälschung als Schutzgesetz

    Auszug aus BAG, 06.11.2002 - 5 AZR 487/01
    Es reicht aus, daß die Gewährung von Individualschutz wenigstens eines der vom Gesetzgeber mit der Norm verfolgten Anliegen ist, selbst wenn auf die Allgemeinheit gerichtete Schutzzwecke ganz im Vordergrund stehen (Senat 25. April 2001 - 5 AZR 368/99 - BAGE 97, 350; BGH 3. Februar 1987 - VI ZR 32/86 - BGHZ 100, 13, 14 f.; MünchKomm-Mertens BGB 3. Aufl. § 823 Rn. 162).
  • BGH, 20.03.1972 - II ZR 160/69

    Unrechtmäßige Aneignung von Gesellschaftsvermögen und Mieteinnahmen durch einen

    Auszug aus BAG, 06.11.2002 - 5 AZR 487/01
    Dies ist zulässig, weil § 254 ZPO nicht zu entnehmen ist, daß der Zahlungsantrag erst nach der Auskunftserteilung und Versicherung der Richtigkeit der Auskunft gestellt werden kann (vgl. BGH 20. März 1972 - II ZR 160/69 - WM 1972, 1121).
  • BAG, 11.07.2006 - 9 AZR 519/05

    Dienstreise - Arbeitszeit

    Vielmehr genügt es regelmäßig, wenn sich für ihre sachverhaltsbezogene Regelung ein sachlich vertretbarer Grund ergibt (ständige Rechtsprechung vgl. BAG 6. November 2002 - 5 AZR 487/01 - AP GG Art. 3 Nr. 300; 7. Dezember 2005 - 5 AZR 228/05 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Lufthansa Nr. 34 = EzA EntgeltfortzG § 3 Nr. 15).
  • LAG Düsseldorf, 02.05.2016 - 9 Sa 29/16

    Haftung des Arbeitgebers nach § 266 a Abs. 3 StGB , wenn der auf die

    Die Schaffung eines individuellen Schadensersatzanspruchs muss in den betreffenden Fällen sinnvoll und im Lichte des haftungsrechtlichen Gesamtsystems tragbar erscheinen, um auszuschließen, dass die Entscheidung des Gesetzgebers gegen eine allgemeine Haftung für Vermögensschäden unterlaufen wird (BAG v. 18.08.2005 - 8 AZR 542/04, juris; BAG v. 06.11.2002 - 5 AZR 487/01, AP GG Art. 3 Nr. 300).
  • BAG, 24.03.2004 - 5 AZR 346/03

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall - Zeitfaktor

    Es ist nicht Aufgabe der Gerichte zu prüfen, ob die Tarifvertragsparteien die gerechteste, vernünftigste oder zweckmäßigste Lösung für ein Regelungsproblem gefunden haben (BAG 6. November 2002 - 5 AZR 487/01 - AP GG Art. 3 Nr. 300, zu II 3 a der Gründe; 18. Januar 2001 - 6 AZR 492/99 - AP BAT § 52 Nr. 8 = EzA GG Art. 3 Nr. 92, zu I 3 a der Gründe).
  • BAG, 14.10.2003 - 9 AZR 146/03

    Altersteilzeit - "Störfall" - Blockmodell

    Die gerichtliche Kontrolle beschränkt sich darauf, ob die Tarifvertragsparteien ihren Gestaltungsspielraum überschritten haben (ständige Rspr. vgl. BAG 2. April 1992 - 2 AZR 516/91 - AP BGB § 622 Nr. 38 = EzA BGB § 622 n.F. Nr. 43; 6. November 2002 - 5 AZR 487/01 - AP GG Art. 3 Nr. 300).
  • BAG, 05.11.2003 - 5 AZR 8/03

    Teilzeitarbeit - Überstunden - Mehrflugstundenvergütung

    Es ist nicht Aufgabe der Gerichte zu prüfen, ob die Tarifvertragsparteien die gerechteste oder zweckmäßigste Lösung für ein Regelungsproblem gefunden haben (vgl. Senat 6. November 2002 - 5 AZR 487/01 - AP GG Art. 3 Nr. 300; BAG 18. Januar 2001 - 6 AZR 492/99 - AP BAT § 52 Nr. 8 = EzA GG Art. 3 Nr. 92).
  • BAG, 30.03.2023 - 8 AZR 120/22

    Mindestlohn - GmbH-Geschäftsführer - Durchgriffshaftung

    Insoweit reicht es aus, dass die Gewährung von Individualschutz wenigstens eines der vom Gesetzgeber mit der Norm verfolgten Anliegen ist, selbst wenn auf die Allgemeinheit gerichtete Schutzzwecke ganz im Vordergrund stehen (vgl. BAG 21. November 2006 - 9 AZR 206/06 - Rn. 40; 18. August 2005 - 8 AZR 542/04 - zu II 2 c aa der Gründe; 6. November 2002 - 5 AZR 487/01 - zu II 4 a der Gründe; 25. April 2001 - 5 AZR 368/99 - zu B II 1 b aa der Gründe mwN, BAGE 97, 350; ebenso BGH 14. Juni 2022 - VI ZR 110/21 - Rn. 9; 23. Juli 2019 - VI ZR 307/18 - Rn. 12; 13. März 2018 - VI ZR 143/17 - Rn. 27 mwN, BGHZ 218, 96) .

    Dabei muss in umfassender Würdigung des gesamten Regelungszusammenhangs, in den die Norm gestellt ist, geprüft werden, ob es in der Tendenz des Gesetzgebers liegen konnte, an die Verletzung des geschützten Interesses die deliktische Einstandspflicht des dagegen Verstoßenden mit allen damit zugunsten des Geschädigten gegebenen Haftungs- und Beweiserleichterungen zu knüpfen (vgl. BAG 18. August 2005 - 8 AZR 542/04 - zu II 2 c aa der Gründe; 6. November 2002 - 5 AZR 487/01 - zu II 4 a der Gründe; 25. April 2001 - 5 AZR 368/99 - zu B II 1 b aa der Gründe, BAGE 97, 350; BGH 14. Juni 2022 - VI ZR 110/21 - Rn. 10; 23. Juli 2019 - VI ZR 307/18 - Rn. 13; 22. Juni 2010 - VI ZR 212/09 - Rn. 26 mwN, BGHZ 186, 58) .

  • BAG, 06.12.2006 - 4 AZR 798/05

    Tariflicher Sozialplan - Abfindungsausschluss

    Es ist nicht Aufgabe der Gerichte zu prüfen, ob die Tarifvertragsparteien die gerechteste oder zweckmäßigste Lösung für ein Regelungsproblem gefunden haben (ständige Rechtsprechung, vgl. BAG 6. November 2002 - 5 AZR 487/01 - AP GG Art. 3 Nr. 300; 18. Januar 2001 - 6 AZR 492/99 - AP BAT § 52 Nr. 8 = EzA GG Art. 3 Nr. 92).
  • BAG, 18.08.2005 - 8 AZR 542/04

    Keine persönliche Haftung eines Geschäftsführers einer GmbH wegen nicht

    Die Schaffung eines individuellen Schadensersatzanspruchs muss in den betreffenden Fällen sinnvoll und im Lichte des haftungsrechtlichen Gesamtsystems tragbar erscheinen, um auszuschließen, dass die Entscheidung des Gesetzgebers gegen eine allgemeine Haftung für Vermögensschäden unterlaufen wird (BAG 6. November 2002 - 5 AZR 487/01 - AP GG Art. 3 Nr. 300).
  • BAG, 16.08.2005 - 9 AZR 378/04

    Übergangsversorgung - Gleichheitssatz

    Vielmehr genügt es regelmäßig, wenn sich für ihre vereinbarte Regelung ein sachlich vertretbarer Grund ergibt (ständige Rechtsprechung, vgl. BAG 6. November 2002 - 5 AZR 487/01 - AP GG Art. 3 Nr. 300; 22. März 2005 - 1 AZR 49/04 - AP BetrVG 1972 § 75 Nr. 48 = EzA BetrVG 2001 § 75 Nr. 2, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen; 27. Mai 2004 - 6 AZR 129/03 - AP TVG § 1 Gleichbehandlung Nr. 5 = EzA GG Art. 3 Nr. 101, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).
  • BAG, 13.12.2005 - 9 AZR 436/04

    Persönliche Haftung - unterbliebene Sicherung - Wertguthaben

    Nur so kann die Entscheidung des Gesetzgebers verwirklicht werden, dass es grundsätzlich keine allgemeine Haftung für Vermögensschäden geben soll (vgl. BGH 8. Juni 1976 - VI ZR 50/75 - BGHZ 66, 388; BAG 6. November 2002 - 5 AZR 487/01 - AP GG Art. 3 Nr. 300).
  • BAG, 30.03.2023 - 8 AZR 199/22

    Schadensersatz wegen unterlassener Zahlung eines Arbeitsentgelts in Höhe des

  • BAG, 16.08.2005 - 9 AZR 470/04

    Persönliche Haftung wegen unterbliebener Insolvenzsicherung eines Wertguthabens

  • LAG Baden-Württemberg, 10.05.2006 - 20 Sa 76/05

    Persönliche Haftung aus einem Altersteilzeitverhältnis

  • LAG Baden-Württemberg, 07.09.2005 - 10 Sa 29/05

    Fehlende Insolvenzsicherung im Altersteilzeitarbeitsverhältnis -

  • LAG Baden-Württemberg, 07.09.2005 - 10 Sa 73/04

    Insolvenzsicherung im Altersteilzeitarbeitsverhältnis

  • BAG, 16.03.2004 - 9 AZR 267/03

    Altersteilzeit - "Störfall" - Blockmodell

  • BAG, 28.01.2004 - 5 AZR 32/03

    Überstundenvergütung angestellter Lehrer

  • FG Brandenburg, 09.03.2005 - 4 V 205/05

    Steuerfreiheit der Trinkgeldansprüche eines Spielbankmitarbeiters in 2002;

  • LAG Hamm, 16.09.2003 - 19 Sa 836/03

    Auslegung von Tarifverträgen, Verstoß von Tarifnormen gegen den allgemeinen

  • FG Brandenburg, 15.03.2005 - 4 V 256/05

    Steuerfreiheit der Trinkgeldansprüche eines Spielbankmitarbeiters in 2002;

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