Rechtsprechung
BAG, 25.03.2004 - 2 AZR 399/03 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- lexetius.com
Außerordentliche Kündigung einer tariflich ordentlich unkündbaren Arbeitnehmerin
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Notwendigkeit der Personalratsbeteiligung; Krankheit eines Arbeitnehmers ; Außerordentliche Kündigung; Schriftformerfordernis der Kündigung; Erforderlichkeit einer Berufungsbegründung
- bag-urteil.com
Personalratsbeteiligung - Krankheit - Außerordentliche Kündigung
- Judicialis
BGB § 626 Abs. 1; ; BGB § 626 Abs. 2; ; BMT-G II § 53; ; BMT-G II § 54; ; KSchG § 4 Satz 1; ; ZPO § 322 Abs. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Kündigung; Prozessrecht - Außerordentliche Kündigung mit Auslauffrist bei dauerndem Unvermögen einer tariflich ordentlich unkündbaren Arbeitnehmerin zur Arbeitsleistung; Umfang der Rechtskraft eines Urteils im Kündigungsschutzverfahren
- datenbank.nwb.de
- Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
Wirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung mit Auslauffrist bei dauerndem Unvermögen zur Arbeitsleistung einer tariflich unkündbaren Arbeitnehmerin
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Marburg, 12.07.2002 - 2 Ca 350/01
- LAG Hessen, 31.03.2003 - 12 Sa 1280/02
- BAG, 25.03.2004 - 2 AZR 399/03
Papierfundstellen
- NZA 2004, 1216
- DB 2004, 2537
Wird zitiert von ... (59) Neu Zitiert selbst (18)
- BAG, 27.11.2003 - 2 AZR 601/02
Außerordentliche Kündigung - dauernde Leistungsunfähigkeit
Auszug aus BAG, 25.03.2004 - 2 AZR 399/03
Bei einem Dauertatbestand reicht es für die Einhaltung der Zwei-Wochen-Frist des § 53 Abs. 2 Satz 1 BMT-G II aus, dass der Zustand auch in den letzten zwei Wochen vor Ausspruch der Kündigung angehalten hat (Senat 21. März 1996 - 2 AZR 455/95 - AP BGB § 626 Krankheit Nr. 8 = EzA BGB § 626 Ausschlussfrist Nr. 10; zuletzt 27. November 2003 - 2 AZR 601/02 - KR-Fischermeier 6. Aufl. § 626 BGB Rn. 327).Die Krankheit eines Arbeitnehmers ist als wichtiger Grund iSd. § 626 BGB nicht grundsätzlich ungeeignet und kann jedenfalls im Falle eines Ausschlusses der ordentlichen Kündigung auf Grund tarifvertraglicher Vereinbarungen eine außerordentliche Kündigung mit einer sozialen Auslauffrist rechtfertigen (vgl. beispielsweise Senat 12. April 2002 - 2 AZR 148/01 - BAGE 101, 39; zuletzt 27. November 2003 - 2 AZR 601/02 -).
- BAG, 20.05.1999 - 2 AZR 278/98
Soziale Rechtfertigung einer betriebsbedingten Kündigung - Nachträgliche Änderung …
Auszug aus BAG, 25.03.2004 - 2 AZR 399/03
Auch erfasst ein rechtkräftiges Urteil, wonnach das Arbeitsverhältnis der Parteien durch eine bestimmte Kündigung zu dem vorgesehenen Termin nicht aufgelöst worden ist, grundsätzlich die Feststellung, dass dieses Arbeitsverhältnis nicht zuvor durch andere Kündigungen oder sonstige Auflösungstatbestände aufgelöst worden ist (BAG 20. Mai 1999 - 2 AZR 278/98 -).Durch diese unterschiedlichen Entscheidungen in den beiden Verfahren war für die Parteien hinreichend erkennbar, dass das Arbeitsgericht die beiden Kündigungen rechtlich unterschiedlich bewertet, und eine etwaige Auflösung des Arbeitsverhältnisses der Klägerin durch die Kündigung vom 28. Juni 2001 von der Entscheidung im Verfahren - 2 Ca 200/01 - ausgeklammert werden sollte, was zulässig ist (vgl. Senat 20. Mai 1999 - 2 AZR 278/98 -).
- BAG, 10.02.1999 - 2 AZR 176/98
Begründung einer Kündigung nach BMT-G II
Auszug aus BAG, 25.03.2004 - 2 AZR 399/03
Nach dem Sinn der Regelung soll sich der gekündigte Arbeitnehmer auf Grund der ihm mitgeteilten Gründe darüber klar werden können, ob er die erklärte Kündigung anerkennen oder gegen sie vorgehen wolle (Senat 10. Februar 1999 - 2 AZR 176/98 - AP BMT-G II § 54 Nr. 2 = EzA BGB § 125 Nr. 14).
- BAG, 27.03.2003 - 2 AZR 173/02
Schriftform
Auszug aus BAG, 25.03.2004 - 2 AZR 399/03
Auch sollen die zu prüfenden Kündigungsgründe insoweit außer Streit gestellt werden, als der Arbeitnehmer nicht mit einer Ausweitung oder Einführung - zusätzlicher - neuer Kündigungsgründe in dem von ihm angestrengten Kündigungsschutzprozess rechnen muss (Senat 27. März 2003 - 2 AZR 173/02 - AP BMT-G II § 54 Nr. 4). - BAG, 21.03.1996 - 2 AZR 455/95
Außerordentliche krankheitsbedingte Kündigung
Auszug aus BAG, 25.03.2004 - 2 AZR 399/03
Bei einem Dauertatbestand reicht es für die Einhaltung der Zwei-Wochen-Frist des § 53 Abs. 2 Satz 1 BMT-G II aus, dass der Zustand auch in den letzten zwei Wochen vor Ausspruch der Kündigung angehalten hat (Senat 21. März 1996 - 2 AZR 455/95 - AP BGB § 626 Krankheit Nr. 8 = EzA BGB § 626 Ausschlussfrist Nr. 10;… zuletzt 27. November 2003 - 2 AZR 601/02 - KR-Fischermeier 6. Aufl. § 626 BGB Rn. 327). - BAG, 18.01.2001 - 2 AZR 616/99
Personalvertretung; Gruppenangelegenheiten; krankheitsbedingte außerordentliche …
Auszug aus BAG, 25.03.2004 - 2 AZR 399/03
Ferner wird es im Hinblick auf die von der Klägerin erhobene Rüge, die ordnungsgemäße Beteiligung des Personalrats vor Ausspruch der vorliegenden Kündigung näher prüfen und dabei beachten müssen, dass die Personalratsbeteiligung bei einer außerordentlichen Kündigung mit notwendiger Auslauffrist gegenüber einem tariflich oder vertraglich unkündbaren Arbeitnehmer wie bei einer ordentlichen Kündigung erfolgen muss (Senat 18. Januar 2001 - 2 AZR 616/99 - AP LPVG Niedersachsen § 28 Nr. 1 = EzA BGB § 626 Krankheit Nr. 4). - BAG, 26.08.1993 - 2 AZR 159/93
Wiederholungskündigung, Trotzkündigung, Auflösungsantrag
Auszug aus BAG, 25.03.2004 - 2 AZR 399/03
Jedenfalls besteht keine Präklusionswirkung für solche Kündigungen und Kündigungsgründe, wenn die frühere Kündigung bereits allein aus formellen Gründen für unwirksam erklärt worden ist (Senat 26. August 1993 - 2 AZR 159/93 - BAGE 74, 143;… KR-Fischermeier aaO § 626 BGB Rn. 403;… Stahlhacke/Preis/Vossen Kündigung und Kündigungsschutz im Arbeitsverhältnis 8. Aufl. Rn. 1903). - BAG, 12.04.2002 - 2 AZR 148/01
Krankheitskündigung - negative Prognose
Auszug aus BAG, 25.03.2004 - 2 AZR 399/03
Die Krankheit eines Arbeitnehmers ist als wichtiger Grund iSd. § 626 BGB nicht grundsätzlich ungeeignet und kann jedenfalls im Falle eines Ausschlusses der ordentlichen Kündigung auf Grund tarifvertraglicher Vereinbarungen eine außerordentliche Kündigung mit einer sozialen Auslauffrist rechtfertigen (vgl. beispielsweise Senat 12. April 2002 - 2 AZR 148/01 - BAGE 101, 39; zuletzt 27. November 2003 - 2 AZR 601/02 -). - BAG, 13.03.1997 - 2 AZR 512/96
Kündigungsschutzklage und allgmeine Feststellungsklage nach § 256 ZPO
Auszug aus BAG, 25.03.2004 - 2 AZR 399/03
Damit steht zugleich fest, dass zumindest im Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung ein Arbeitsverhältnis zwischen den streitenden Parteien bestanden hat (zB BAG 12. Januar 1977 - 5 AZR 593/75 - AP KSchG 1969 § 4 Nr. 3 = EzA KSchG nF § 4 Nr. 11; 5. Oktober 1995 - 2 AZR 909/94 - BAGE 81, 111; 13. März 1997 - 2 AZR 512/96 - BAGE 85, 262; 27. September 2001 - 2 AZR 389/00 - AP KSchG 1969 § 9 Nr. 41 = EzA ZPO § 322 Nr. 13;… APS/Ascheid § 4 KSchG Rn. 139;… KR-Friedrich 6. Aufl. § 4 KSchG Rn. 225 ff.;… von Hoyningen-Huene/Linck KSchG 13. Aufl. § 4 Rn. 69;… Stahlhacke/Preis/Vossen Kündigung und Kündigungsschutz im Arbeitsverhältnis 8. Aufl. Rn. 872 ff.). - BAG, 27.01.1994 - 2 AZR 484/93
Anforderungen an den Klageantrag auf Feststellung des Fortbestandes des …
Auszug aus BAG, 25.03.2004 - 2 AZR 399/03
Da somit das Arbeitsgericht im Ausgangsrechtsstreit bewusst über die streitgegenständliche Kündigung vom 28. Juni 2001 nicht entschieden hat und auch nicht entscheiden wollte, kann es der Beklagten nicht verwehrt werden, sich im weiteren Prozessverlauf auf die nicht rechtskräftig entschiedene Kündigung vom 28. Juni 2001 zu berufen (Senat 27. Januar 1994 - 2 AZR 484/93 - AP KSchG 1969 § 4 Nr. 28 = EzA KSchG § 4 nF Nr. 48). - BGH, 30.10.1956 - I ZR 82/55
Rechtsmittel
- BAG, 12.01.1977 - 5 AZR 593/75
Kündigungsschutzklage - Rechtskraft - Urteil - Berufung des Arbeitgebers auf das …
- LAG Hessen, 31.03.2003 - 12 Sa 1280/02
Kündigungsschutzklage; Rechtskraft
- BAG, 06.03.2003 - 2 AZR 596/02
Berufungsbegründung
- BAG, 27.09.2001 - 2 AZR 389/00
Präklusion - Bindungswirkungen bei einer auf die Auflösung des …
- BGH, 28.05.2003 - XII ZB 165/02
Inhaltliche Anforderungen an die Berufungsbegründung nach neuem Recht
- BAG, 05.10.1995 - 2 AZR 909/94
Anforderungen an die Berufungsbegründung bei mehrfachen Kündigungen - Beteiligung …
- BGH, 26.06.2003 - III ZB 71/02
Anforderungen an den Inhalt einer Berufungsbegründung vor dem Hintergrund der …
- BAG, 23.01.2014 - 2 AZR 582/13
Krankheitsbedingte außerordentliche Kündigung
Liegt ein solcher Tatbestand vor, reicht es zur Fristwahrung aus, dass die Umstände, auf die der Arbeitgeber die Kündigung stützt, auch noch bis mindestens zwei Wochen vor Zugang der Kündigung gegeben waren (BAG 26. November 2009 - 2 AZR 272/08 - Rn. 15, BAGE 132, 299; 25. März 2004 - 2 AZR 399/03 - zu C II 2 der Gründe) . - AG Brandenburg, 17.05.2019 - 31 C 60/18
Fitness-Studio-Vertrag - außerordentliche Kündigung wegen Verschlechterung einer …
Diese Frist beginnt somit erst dann, wenn der wichtige Grund in einem Dauerzustand wie einer Verschlechterung der Krankheit liegt, nicht schon vor der Beendigung dieses Krankheitszustandes ( BAG , NZA 2004, Seiten 1216 ff.; BAG , NZA 2004, Seiten 1118 f.; BAG , NJW 1997, Seiten 1656 f.; AG München , NJW-RR 2011, Seiten 67 f. ).Bei einem - wie hier - vorliegenden Dauertatbestand in Form der Erkrankungen des Beklagten ist es für die Einhaltung der Frist gemäß § 314 Abs. 3 BGB somit ausreichend, dass dieser Zustand vor Ausspruch der Kündigung noch angehalten hat ( BAG , NZA 2004, Seiten 1216 ff.; BAG , NZA 2004, Seiten 1118 f.; BAG , NJW 1997, Seiten 1656 f. ).
Es würde nämlich schon dem allgemeinen Sprachempfinden widersprechen, auf der einen Seite als personenbedingten Kündigungsgrund die dauernde Unfähigkeit, die von der Klägerin geschuldete Leistung anzunehmen, anzuerkennen, andererseits aber davon auszugehen, es handle sich um einen in der Vergangenheit liegenden, abgeschlossenen und nicht mehr fortwirkenden, also keinen andauernden Tatbestand ( BAG , NZA 2004, Seiten 1216 ff.; BAG , NZA 2004, Seiten 1118 f.; BAG , NJW 1997, Seiten 1656 f. ).
Liegt der wichtige Grund nämlich in einer Krankheit, bei der der Zeitpunkt, zu dem sie eine hinreichende Schwere erlangt hat, nicht objektiv feststellbar ist, ist es angemessen, dem Betroffenen auch unter Berücksichtigung der Interessen der Vertragspartei dann noch eine mindestens angemessene Frist zur Kündigung einzuräumen ( BAG , NZA 2004, Seiten 1216 ff.; BAG , NZA 2004, Seiten 1118 f.; BAG , NJW 1997, Seiten 1656 f.; AG München , NJW-RR 2011, Seiten 67 f.; AG Hanau , Urteil vom 06.06.2003, Az.: 33 C 227/03-13, u.a. in: NJOZ 2004, Heft 47, Seite 4186; AG Wuppertal , Urteil vom 26.03.2007, Az.: 36 C 27/06 ), so dass der Beklagte hier noch fristgerecht den Vertrag mit dem Fitnessclub der Klägerin aufkündigt hat.
- BAG, 26.03.2009 - 2 AZR 633/07
Kündigung - Betriebsbeauftragter für Abfall
Dem Arbeitgeber kann dann nicht entgegen gehalten werden, der Fortbestand des Arbeitsverhältnisses sei bereits rechtskräftig festgestellt worden (vgl. Senat 25. März 2004 - 2 AZR 399/03 - AP BMT-G II § 54 Nr. 5 = EzA BGB 2002 § 626 Unkündbarkeit Nr. 4; 20. Mai 1999 - 2 AZR 278/98 - 17. Mai 1984 - 2 AZR 109/83 - BAGE 46, 191).
- LAG Baden-Württemberg, 21.02.2019 - 3 Sa 65/17
Anfechtung eines Arbeitsverhältnisses - arglistige Täuschung - Fragerecht des …
Das Bundesarbeitsgericht hat bislang auch nur ausgeführt, dass ein rechtskräftiges Urteil, wonach das Arbeitsverhältnis der Parteien durch eine bestimmte Kündigung zum vorgesehenen Termin nicht aufgelöst worden ist, grundsätzlich auch die Feststellung erfasst, dass dieses Arbeitsverhältnis nicht zuvor durch andere Kündigungen oder sonstige Auflösungstatbestände beendet worden ist (BAG 25. März 2004 - 2 AZR 399/03 - NZA 2004, 1216). - BAG, 22.11.2012 - 2 AZR 732/11
Außerordentliche Kündigung - Zwei-Wochen-Frist
Auch enthält ein rechtskräftiges Urteil, wonach das Arbeitsverhältnis der Parteien durch eine bestimmte Kündigung zu dem vorgesehenen Termin nicht aufgelöst worden ist, grundsätzlich die konkludente Feststellung, dass dieses Arbeitsverhältnis nicht zuvor durch andere Ereignisse aufgelöst worden ist (BAG 25. März 2004 - 2 AZR 399/03 - zu B II 1 der Gründe, AP BMT-G II § 54 Nr. 5 = EzA BGB 2002 § 626 Unkündbarkeit Nr. 4; 5. Oktober 1995 - 2 AZR 909/94 - zu II 1 der Gründe, BAGE 81, 111) .b) Zu berücksichtigen ist aber, dass der Streitgegenstand der (späteren) Kündigungsschutzklage und damit der Umfang der Rechtskraft eines ihr stattgebenden Urteils auf die (streitige) Auflösung des Arbeitsverhältnisses durch die konkret angegriffene Kündigung beschränkt werden kann (BAG 26. März 2009 - 2 AZR 633/07 - Rn. 16, BAGE 130, 166; 25. März 2004 - 2 AZR 399/03 - zu B II 2 der Gründe, AP BMT-G II § 54 Nr. 5 = EzA BGB 2002 § 626 Unkündbarkeit Nr. 4; 20. Mai 1999 - 2 AZR 278/98 - zu I der Gründe, ZinsO 2000, 351; 17. Mai 1984 - 2 AZR 109/83 - zu A II der Gründe, BAGE 46, 191) .
- BAG, 23.06.2009 - 2 AZR 474/07
Außerordentliche, hilfsweise ordentliche Tat- bzw. Verdachtskündigung
Insbesondere hat der Senat die Frage, ob die im Kündigungsschutzprozess rechtskräftig getroffene Feststellung, das Arbeitsverhältnis sei durch eine bestimmte Kündigung nicht aufgelöst worden, präjudizielle Wirkung in dem Sinne entfaltet, dass eine Kündigungsschutzklage, mit der der Arbeitnehmer eine weitere, zum selben Termin ausgesprochene Kündigung angreift, ohne Weiteres Erfolg haben muss, ausdrücklich offen gelassen (vgl. 25. März 2004 - 2 AZR 399/03 - AP BMT-G II § 54 Nr. 5 = EzA BGB 2002 § 626 Unkündbarkeit Nr. 4;… bejahend insoweit KR/Friedrich 9. Aufl. § 4 KSchG Rn. 265;… zweifelnd jedenfalls für spätere Kündigung zum selben Termin: KR/Fischermeier 9. Aufl. § 626 BGB Rn. 393; zum Fehlen des Interesses des Arbeitnehmers an der Feststellung der Sozialwidrigkeit der Kündigung im Hinblick auf einen vor oder gleichzeitig mit Ablauf der Kündigungsfrist wirksam werdenden Beendigungstatbestand, soweit die Wirksamkeit der anderweitigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses zwischen den Parteien unstreitig oder rechtskräftig festgestellt ist: BAG 11. Februar 1981 - 7 AZR 12/79 - AP KSchG 1969 § 4 Nr. 8 = EzA KSchG § 4 nF Nr. 20). - BAG, 20.12.2012 - 2 AZR 867/11
Betriebsbedingte Kündigung - Verbot der Wiederholungskündigung
Streitgegenstand einer Kündigungsschutzklage nach § 4 Satz 1 KSchG ist, ob ein Arbeitsverhältnis durch eine bestimmte Kündigung aufgelöst worden ist (sog. punktuelle Streitgegenstandslehre, BAG 22. November 2012 - 2 AZR 732/11 -; 25. März 2004 - 2 AZR 399/03 - zu B II 1 der Gründe, AP BMT-G II § 54 Nr. 5 = EzA BGB 2002 § 626 Unkündbarkeit Nr. 4) .Die Präklusionswirkung tritt ferner dann nicht ein, wenn die frühere Kündigung bereits aus formellen Gründen, also etwa wegen der nicht ordnungsgemäßen Beteiligung der Mitarbeitervertretung für unwirksam erklärt worden ist (BAG 25. März 2004 - 2 AZR 399/03 - zu C I der Gründe, AP BMT-G II § 54 Nr. 5 = EzA BGB 2002 § 626 Unkündbarkeit Nr. 4; KR-Fischermeier 10. Aufl. § 626 BGB Rn. 403) .
- BAG, 27.04.2006 - 2 AZR 360/05
Auflösungsantrag - Vorgreiflichkeit - Streitgegenstand
Es kann den Rechtsstreit fortführen und in der Sache entscheiden oder aussetzen (§ 148 ZPO, vgl. Senat 20. Januar 2000 - 2 AZR 378/99 -BAGE 93, 255; 26. September 1991 - 2 AZR 132/91 - AP KSchG 1969 § 1 Krankheit Nr. 28), es kann, falls die übrigen Voraussetzungen vorliegen, einen über die vorgreifliche Rechtsfrage anhängigen Rechtsstreit hinzuverbinden (§ 147 ZPO, vgl. Senat 25. März 2004 - 2 AZR 399/03 - AP BMT-G II § 54 Nr. 5 = EzA BGB 2002 § 626 Unkündbarkeit Nr. 4) oder es kann die Rechtsstreite unverbunden lassen, aber zeitnah (uU am selben Tag) entscheiden (§ 147 ZPO, vgl. Senat 25. März 2004 - 2 AZR 399/03 - aaO). - BAG, 10.11.2005 - 2 AZR 623/04
Außerordentliche Kündigung - erneute Anhörung des Betriebsrats bei wiederholter …
Streitgegenstand einer Kündigungsschutzklage mit einem Antrag nach § 4 KSchG ist, ob das Arbeitsverhältnis der Parteien aus Anlass einer bestimmten, konkreten Kündigung zu dem in ihr vorgesehenen Termin aufgelöst worden ist (vgl. BAG 12. Januar 1977 - 5 AZR 593/75 - AP KSchG 1969 § 4 Nr. 3 = EzA KSchG § 4 nF Nr. 11; 12. Juni 1986 - 2 AZR 426/85 - AP KSchG 1969 § 4 Nr. 17 = EzA KSchG § 4 nF Nr. 31; 27. Januar 1994 - 2 AZR 484/93 - AP KSchG 1969 § 4 Nr. 28 = EzA KSchG § 4 nF Nr. 48; 25. März 2004 - 2 AZR 399/03 - AP BMT-G II Nr. 5 = EzA BGB 2002 § 626 Unkündbarkeit Nr. 4; zuletzt 12. Mai 2005 - 2 AZR 426/04 - AP KSchG 1969 § 4 Nr. 53 = EzA KSchG § 4 Nr. 70). - LAG Baden-Württemberg, 25.03.2021 - 17 Sa 45/20
Arbeitnehmerstatus - Statusfeststellungsklage - Kündigungsschutzantrag - …
Auch enthält ein rechtskräftiges Urteil, wonach das Arbeitsverhältnis der Parteien durch eine bestimmte Kündigung zu dem vorgesehenen Termin nicht aufgelöst worden ist, grundsätzlich die konkludente Feststellung, dass dieses Arbeitsverhältnis nicht zuvor durch andere Ereignisse aufgelöst worden ist (…BAG 29. Januar 2015 - 2 AZR 698/12 - Rn. 8, EzA KSchG § 4 nF Nr. 97;… 20. März 2014 - 2 AZR 1071/12 - Rn. 17, NZA 2014, 1131; 25. März 2004 - 2 AZR 399/03 - zu B II 1 der Gründe, AP BMT-G II § 54 Nr. 5 = EzA BGB 2002 § 626 Unkündbarkeit Nr. 4; 5. Oktober 1995 - 2 AZR 909/94 - zu II 1 der Gründe, BAGE 81, 111) . - BAG, 26.08.2009 - 4 AZR 280/08
Sanierungstarifvertrag nach Betriebsübergang
- BAG, 17.01.2007 - 7 AZR 20/06
Befristung - Vorübergehender betrieblicher Bedarf
- LAG Hessen, 14.01.2020 - 4 TaBV 5/19
Eine die Dauer von einem Monat überschreitende Zuordnung eines in einem Home …
- BAG, 28.05.2009 - 2 AZR 282/08
Auflösungsantrag und spätere Kündigung
- BAG, 27.04.2021 - 2 AZR 357/20
Außerordentliche Änderungskündigung mit Auslauffrist
- BAG, 26.06.2008 - 6 AZN 648/07
Kündigungsschutzklage - Reichweite der Rechtskraft eines der Klage stattgebenden …
- LAG Düsseldorf, 25.06.2012 - 14 Sa 185/12
Kündigung per eMail
- BAG, 10.02.2005 - 6 AZR 183/04
Unzulässige Berufung - Klageänderung
- BAG, 20.03.2014 - 2 AZR 840/12
Ordentliche Änderungskündigung zur Herabgruppierung
- LAG Düsseldorf, 28.09.2005 - 11 (8) Sa 912/05
Einwand des fehlenden Arbeitsverhältnisses im Verzugslohnrechtstreit nach …
- LAG Baden-Württemberg, 27.11.2023 - 17 Sa 5/23
Gleichstellungsabrede - kleine dynamische Bezugnahmeklausel - Neuvertrag - …
- BAG, 25.04.2007 - 10 AZR 586/06
Prozesszinsen auf titulierte Zahlungsansprüche
- LAG Rheinland-Pfalz, 27.06.2006 - 1 Sa 37/06
Unzureichende Berufungsbegründung des Klägers
- LAG Rheinland-Pfalz, 11.08.2020 - 6 Sa 123/20
Außerordentliche Kündigung - heimlicher Aufnahme eines Personalgesprächs - …
- LAG Rheinland-Pfalz, 29.06.2020 - 3 Sa 127/19
Krankheitsbedingte Kündigung - negative Gesundheitsprognose - ordnungsgemäße …
- LAG München, 14.10.2021 - 3 Sa 83/21
Außerordentliche Kündigung einer ordentlich unkündbaren Arbeitnehmerin wegen …
- LAG Düsseldorf, 21.12.2010 - 11 Sa 615/10
Nachweis der Dienstunfähigkeit eines Dienstordnungsangestellten; unbegründete …
- LAG Hessen, 19.09.2006 - 9 TaBV 56/06
Tarifauslegung - kein Verstoß gegen Europarecht und Art 3 Abs 1 GG durch § 117 …
- LAG Hessen, 21.05.2013 - 4 TaBV 298/12
Einstellung - vorübergehende Arbeitnehmerüberlassung; Einstellung - …
- LAG Berlin-Brandenburg, 03.06.2010 - 25 Sa 973/09
Sozialkassenverfahren im Baugewerbe - Abdeckrechnungen von Subunternehmen - …
- LAG Sachsen, 12.05.2010 - 5 Sa 361/09
Sonderkündigungsschutz für einen Wahlwerber einer Betriebsratswahl
- LAG Hessen, 12.02.2008 - 4 TaBV 241/07
Anspruch der Gruppenvertretungen des fliegenden Personals im Lufthansa-Konzern …
- LAG Hessen, 04.09.2007 - 5 TaBV 88/07
Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei Freistellungen - Begründungsumfang im …
- OLG Hamburg, 30.07.2009 - 3 U 53/09
Außerordentliche Kündigung eines Geschäftsbesorgungsvertrages über die …
- LAG Hamm, 25.09.2009 - 19 Sa 784/09
"Gelähmtenzulage" und "Intensivzulage" im Pflegedienst eines Evangelischen …
- BAG, 09.11.2005 - 4 AZR 304/04
Eingruppierung einer Diplomlehrerin an einer verbundenen Haupt- und Realschule in …
- LAG Berlin-Brandenburg, 30.04.2015 - 26 Ta 625/15
Zweck der Aussetzung - Beschränkung des Streitgegenstandes bei …
- LAG Hamm, 25.09.2012 - 9 Sa 702/12
Personenbedingte Kündigung wegen Minderleistung
- LAG Baden-Württemberg, 17.01.2005 - 15 Sa 94/04
Verneinung eines Betriebsübergangs im Falle der Geschäftsanmaßung eines …
- LAG Rheinland-Pfalz, 13.12.2012 - 11 Sa 309/12
Außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses: Abmahnungserfordernis - …
- LAG Berlin-Brandenburg, 24.08.2012 - 6 Sa 878/12
Schließung einer BKK - Beendigung des Arbeitsverhältnisses eines ordentlich …
- LAG Baden-Württemberg, 26.07.2007 - 3 Ta 131/07
Rechtsanwaltsvergütung: Entstehung der Terminsgebühr; Vorliegen einer konkludente …
- LAG Hessen, 10.05.2011 - 4 Sa 1931/10
Feiertagsarbeit - Freizeitausgleich
- LAG Schleswig-Holstein, 30.05.2007 - 6 Sa 487/06
Berufungsbegründung
- LAG Rheinland-Pfalz, 13.10.2015 - 6 Sa 133/15
Kündigungsschutzklage - Streitgegenstand
- LAG Hessen, 10.09.2013 - 4 TaBV 9/13
Zustimmung zur Einstellung und Unterrichtung
- LAG Rheinland-Pfalz, 23.03.2021 - 6 Sa 198/20
Betriebsbedingte Kündigung - gemeinsamer Betrieb - Wegfall des …
- LAG Hamm, 24.01.2017 - 9 Sa 1221/16
Berechnung der betrieblichen Teilrente eines Rechtsschutzsekretärs unter …
- LAG München, 07.07.2010 - 10 Sa 1165/09
Berechnung von Urlaubsentgelt und Entgeltfortzahlung
- LAG Hamm, 29.06.2010 - 9 Sa 413/10
- LAG Nürnberg, 09.10.2013 - 4 Sa 323/13
Kündigungsschutzklage - Streitgegenstand - weitere Kündigung
- LAG Nürnberg, 17.12.2010 - 4 Sa 333/10
Unzulässiges Teilurteil - Zurückverweisung
- LAG Sachsen-Anhalt, 10.11.2010 - 5 Sa 485/09
Unzulässigkeit der Berufung - Berufungsbegründung
- LAG Hamburg, 10.01.2013 - 8 Sa 2/12
Schließung einer Betriebskrankenkasse - ordentlich kündbarer Arbeitnehmer - …
- LAG Berlin-Brandenburg, 27.11.2020 - 26 Ta 6066/20
Gebührenrechtliche Verbindungsfolgen - Unstatthaftigkeit einer Beschwerde nach …
- VG München, 18.12.2014 - M 15 K 12.1048
Zustimmung zur außerordentlichen Kündigung eines schwerbehinderten, ordentlich …
- LSG Niedersachsen-Bremen, 10.02.2011 - L 12 AL 16/08
- LAG Thüringen, 26.02.2008 - 7 Sa 160/07
- ArbG Frankfurt/Main, 24.11.2004 - 9 Ca 483/04