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Rechtsprechung
   BAG, 27.01.2004 - 1 AZR 105/03   

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BAG, 27.01.2004 - 1 AZR 105/03 (https://dejure.org/2004,681)
BAG, Entscheidung vom 27.01.2004 - 1 AZR 105/03 (https://dejure.org/2004,681)
BAG, Entscheidung vom 27. Januar 2004 - 1 AZR 105/03 (https://dejure.org/2004,681)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com

    Beschwerdewert und Zulässigkeit der Berufung - übertarifliche Vergütung und Tariflohnerhöhung - Mitbestimmung des Betriebsrats gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 10

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Statthaftigkeit einer Berufung; Zusammenrechnung mehrerer in einer Klage geltend gemachter Ansprüche zur Wertfeststellung; Rechtsmittelwert bei Einlegung der Berufung; Auswirkungen einer Tariflohnerhöhung auf die Höhe der monatlichen Vergütung; Anrechenbarkeit auf den ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Betriebsverfassungsrecht; Prozessrecht - Zulässigkeit der Berufung; Ermittlung des Beschwerdewerts bei mehreren Streitgegenständen; Absinken des Beschwerdewerts unter die Rechtsmittelgrenze; Bestimmtheit des Klageantrags; Feststellungsinteresse; Verfahrensrüge; ...

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Zulässigkeit der Berufung: Ermittlung des Beschwerdewerts bei mehreren Streitgegenständen ? Gesonderte Prüfung der Statthaftigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2004, 1239 (Ls.)
  • DB 2004, 1376
 
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Wird zitiert von ... (66)Neu Zitiert selbst (28)

  • BAG, 21.01.2003 - 1 AZR 125/02

    Anrechnung einer Tariferhöhung auf übertarifliche Zulage - Mitbestimmungsrecht

    Auszug aus BAG, 27.01.2004 - 1 AZR 105/03
    Zwar kann eine Vereinbarung darüber, dass die Zulagen auch nach einer Tariflohnerhöhung als selbständiger Gehaltsbestandteil unvermindert weitergezahlt werden sollen, nicht nur ausdrücklich geschlossen werden, sondern sich auch aus besonderen Umständen ergeben (BAG 21. Januar 2003 - 1 AZR 125/02 - AP BetrVG 1972 87 Lohngestaltung Nr. 118 = EzA TVG 4 Tariflohnerhöhung Nr. 41).

    Dies gilt auch dann, wenn der übertarifliche Bestandteil über einen längeren Zeitraum vorbehaltlos gezahlt und nicht mit Tariflohnerhöhungen verrechnet wurde (BAG 21. Januar 2003 - 1 AZR 125/02 - AP BetrVG 1972 87 Lohngestaltung Nr. 118 = EzA TVG 4 Tariflohnerhöhung Nr. 41, zu II 1 a der Gründe mwN; 14. August 2001 - 1 AZR 744/00 - AP BetrVG 1972 77 Regelungsabrede Nr. 4 = EzA BetrVG 1972 88 Nr. 1, zu I 1 der Gründe).

    Die Anrechnung unterliegt deshalb nicht der Mitbestimmung, wenn sie das Zulagenvolumen entweder völlig aufzehrt oder die Tariferhöhung im Rahmen des rechtlich und tatsächlich Möglichen vollständig und gleichmäßig auf die übertarifliche Zulage angerechnet wird (BAG 21. Januar 2003 - 1 AZR 125/02 - AP BetrVG 1972 87 Lohngestaltung Nr. 118 = EzA TVG 4 Tariflohnerhöhung Nr. 41, zu A I 2 a der Gründe mwN; 19. September 1995 - 1 AZR 208/95 - BAGE 81, 38, 41, zu I der Gründe; grundlegend BAG Großer Senat 3. Dezember 1991 - GS 2/90 - BAGE 69, 134, 157 ff., zu C III der Gründe).

    Verletzt der Arbeitgeber in einem solchen Fall das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats, führt dies nach der vom Bundesarbeitsgericht in ständiger Rechtsprechung vertretenen Theorie der Wirksamkeitsvoraussetzung insgesamt zur Unwirksamkeit der Anrechnung (BAG 21. Januar 2003 - 1 AZR 125/02 - aaO mwN).

  • BGH, 23.11.1966 - VIII ZR 160/64

    Zulässigkeit eines Rechtsmittels bei Beseitigung der zunächst vorhandenen

    Auszug aus BAG, 27.01.2004 - 1 AZR 105/03
    Spätere Minderungen des Beschwerdewerts sind in der Regel unschädlich (BGH 19. Dezember 1950 - I ZR 7/50 - BGHZ 1, 29; 23. November 1966 - VIII ZR 160/64 - NJW 1967, 564).

    Etwas anderes gilt nur dann, wenn der Rechtsmittelkläger seine zunächst vorhandene Beschwer im Laufe des Berufungsverfahrens durch eine aus freien Stücken erfolgte Handlung "willkürlich" beseitigt, dadurch die Verminderung des Beschwerdegegenstands auf einen Wert unterhalb der Berufungssumme selbst herbeiführt und seine Berufungsanträge entsprechend ermäßigt (BGH 16. Januar 1951 - I ZR 1/50 - NJW 1951, 274; 30. November 1963 - V ZR 67/63 - LM ZPO 546 Nr. 54; 23. November 1966 - VIII ZR 160/64 - aaO; 8. Oktober 1982 - V ZB 9/82 - NJW 1983, 1063; BAG 9. Juli 2003 - 10 AZR 615/02 - AP ArbGG 1979 64 Nr. 33 = EzA ArbGG 1979 64 Nr. 37; Germelmann/Matthes/Prütting/Müller-Glöge ArbGG 64 Rn. 24 mwN; GK-ArbGG/Vossen 64 Rn. 44; Hauck/Helml ArbGG 64 Rn. 6; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann ZPO Anh. 511 Rn. 5).

  • BGH, 30.11.1965 - V ZR 67/63

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung

    Auszug aus BAG, 27.01.2004 - 1 AZR 105/03
    Etwas anderes gilt nur dann, wenn der Rechtsmittelkläger seine zunächst vorhandene Beschwer im Laufe des Berufungsverfahrens durch eine aus freien Stücken erfolgte Handlung "willkürlich" beseitigt, dadurch die Verminderung des Beschwerdegegenstands auf einen Wert unterhalb der Berufungssumme selbst herbeiführt und seine Berufungsanträge entsprechend ermäßigt (BGH 16. Januar 1951 - I ZR 1/50 - NJW 1951, 274; 30. November 1963 - V ZR 67/63 - LM ZPO 546 Nr. 54; 23. November 1966 - VIII ZR 160/64 - aaO; 8. Oktober 1982 - V ZB 9/82 - NJW 1983, 1063; BAG 9. Juli 2003 - 10 AZR 615/02 - AP ArbGG 1979 64 Nr. 33 = EzA ArbGG 1979 64 Nr. 37; Germelmann/Matthes/Prütting/Müller-Glöge ArbGG 64 Rn. 24 mwN; GK-ArbGG/Vossen 64 Rn. 44; Hauck/Helml ArbGG 64 Rn. 6; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann ZPO Anh. 511 Rn. 5).

    Für einen solchen ist anerkannt, dass die mit ihm verbundene Unterschreitung des Rechtsmittelstreitwerts nicht zur Unzulässigkeit der Berufung führt (vgl. OLG Frankfurt am Main - 22. Dezember 1987 - 4 UF 143/87 - FamRZ 1988, 520; Putzo in Thomas/Putzo ZPO 4 Rn. 4; für die Reaktion auf eine Handlung des Rechtsmittelgegners vgl. BGH 30. November 1965 - V ZR 67/63 - LM ZPO 546 Nr. 54).

  • BAG, 09.07.2003 - 10 AZR 615/02

    Unzulässigkeit der Berufung

    Auszug aus BAG, 27.01.2004 - 1 AZR 105/03
    Ein Verfahrensmangel des angefochtenen Urteils liegt ua. dann vor, wenn die Berufung, in deren Rahmen das Landesarbeitsgericht über den Sachantrag des Berufungsklägers entschieden hat, nicht zulässig war (BAG 9. Juli 2003 - 10 AZR 615/02 - AP ArbGG 1979 64 Nr. 33 = EzA ArbGG 1979 64 Nr. 37 mwN; 5. April 1962 - 5 AZR 486/60 - AP ZPO 234 Nr. 4; BGH 4. Juni 1992 - III ZR 39/91 - BGHZ 118, 295; GK-ArbGG/Ascheid 73 Rn. 9).

    Etwas anderes gilt nur dann, wenn der Rechtsmittelkläger seine zunächst vorhandene Beschwer im Laufe des Berufungsverfahrens durch eine aus freien Stücken erfolgte Handlung "willkürlich" beseitigt, dadurch die Verminderung des Beschwerdegegenstands auf einen Wert unterhalb der Berufungssumme selbst herbeiführt und seine Berufungsanträge entsprechend ermäßigt (BGH 16. Januar 1951 - I ZR 1/50 - NJW 1951, 274; 30. November 1963 - V ZR 67/63 - LM ZPO 546 Nr. 54; 23. November 1966 - VIII ZR 160/64 - aaO; 8. Oktober 1982 - V ZB 9/82 - NJW 1983, 1063; BAG 9. Juli 2003 - 10 AZR 615/02 - AP ArbGG 1979 64 Nr. 33 = EzA ArbGG 1979 64 Nr. 37; Germelmann/Matthes/Prütting/Müller-Glöge ArbGG 64 Rn. 24 mwN; GK-ArbGG/Vossen 64 Rn. 44; Hauck/Helml ArbGG 64 Rn. 6; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann ZPO Anh. 511 Rn. 5).

  • BGH, 16.01.1951 - I ZR 1/50

    Rechtsmittel

    Auszug aus BAG, 27.01.2004 - 1 AZR 105/03
    Etwas anderes gilt nur dann, wenn der Rechtsmittelkläger seine zunächst vorhandene Beschwer im Laufe des Berufungsverfahrens durch eine aus freien Stücken erfolgte Handlung "willkürlich" beseitigt, dadurch die Verminderung des Beschwerdegegenstands auf einen Wert unterhalb der Berufungssumme selbst herbeiführt und seine Berufungsanträge entsprechend ermäßigt (BGH 16. Januar 1951 - I ZR 1/50 - NJW 1951, 274; 30. November 1963 - V ZR 67/63 - LM ZPO 546 Nr. 54; 23. November 1966 - VIII ZR 160/64 - aaO; 8. Oktober 1982 - V ZB 9/82 - NJW 1983, 1063; BAG 9. Juli 2003 - 10 AZR 615/02 - AP ArbGG 1979 64 Nr. 33 = EzA ArbGG 1979 64 Nr. 37; Germelmann/Matthes/Prütting/Müller-Glöge ArbGG 64 Rn. 24 mwN; GK-ArbGG/Vossen 64 Rn. 44; Hauck/Helml ArbGG 64 Rn. 6; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann ZPO Anh. 511 Rn. 5).

    Dies hat der Bundesgerichtshof für den Fall angenommen, dass der Rechtsmittelkläger seine zunächst vorhandene Beschwer durch eine aus freien Stücken erfolgte Klaglosstellung des Gegners beseitigt und seinen Rechtsmittelantrag daraufhin beschränkt hat (BGH 16. Januar 1951 - I ZR 1/50 - aaO).

  • BAG, 25.06.1981 - 2 AZR 219/79

    Prozeßvergleich

    Auszug aus BAG, 27.01.2004 - 1 AZR 105/03
    Der Schluss der Berufungsverhandlung bildet nicht nur bezüglich des tatsächlichen Vorbringens, sondern auch bezüglich der Anträge der Parteien die Urteilsgrundlage für das Revisionsgericht (BAG 29. Juli 1982 - 6 ABR 51/79 - BAGE 39, 259, zu II 5 der Gründe; 25. Juni 1981 - 2 AZR 219/79 - AP ZPO 1977 256 Nr. 1, zu 1 der Gründe).
  • BAG, 17.10.1972 - 1 AZR 86/72

    Klageänderung - Klageerweiterung

    Auszug aus BAG, 27.01.2004 - 1 AZR 105/03
    Antragsänderungen können allenfalls aus prozessökonomischen Gründen dann zugelassen werden, wenn es sich dabei um Fälle des 264 Nr. 2 ZPO handelt und der neue Sachantrag sich auf den in der Berufungsinstanz festgestellten Sachverhalt und auf den unstreitigen Parteivortrag stützt (BAG 17. Oktober 1972 - 1 AZR 86/72 - AP BGB 630 Nr. 8 = EzA BGB 630 Nr. 4, zu I 1 der Gründe mwN).
  • BAG, 29.07.1982 - 6 ABR 51/79

    Beschlußverfahren - Objektive Klagehäufung

    Auszug aus BAG, 27.01.2004 - 1 AZR 105/03
    Der Schluss der Berufungsverhandlung bildet nicht nur bezüglich des tatsächlichen Vorbringens, sondern auch bezüglich der Anträge der Parteien die Urteilsgrundlage für das Revisionsgericht (BAG 29. Juli 1982 - 6 ABR 51/79 - BAGE 39, 259, zu II 5 der Gründe; 25. Juni 1981 - 2 AZR 219/79 - AP ZPO 1977 256 Nr. 1, zu 1 der Gründe).
  • BAG, 03.12.1991 - GS 2/90

    Mitbestimmung - Anrechung übertariflicher Zulage.

    Auszug aus BAG, 27.01.2004 - 1 AZR 105/03
    Die Anrechnung unterliegt deshalb nicht der Mitbestimmung, wenn sie das Zulagenvolumen entweder völlig aufzehrt oder die Tariferhöhung im Rahmen des rechtlich und tatsächlich Möglichen vollständig und gleichmäßig auf die übertarifliche Zulage angerechnet wird (BAG 21. Januar 2003 - 1 AZR 125/02 - AP BetrVG 1972 87 Lohngestaltung Nr. 118 = EzA TVG 4 Tariflohnerhöhung Nr. 41, zu A I 2 a der Gründe mwN; 19. September 1995 - 1 AZR 208/95 - BAGE 81, 38, 41, zu I der Gründe; grundlegend BAG Großer Senat 3. Dezember 1991 - GS 2/90 - BAGE 69, 134, 157 ff., zu C III der Gründe).
  • BAG, 05.07.1979 - 3 AZR 197/78

    Versprechen - Zusage - Betriebliche Versorgungsleistung - Leistung -

    Auszug aus BAG, 27.01.2004 - 1 AZR 105/03
    Fehlt die Angabe dessen, was die Partei vorgetragen hätte, so lässt sich nicht absehen, ob die Ausübung des Fragerechts, wenn sie angebracht war, zu einem anderen Ergebnis hätte führen können (BAG 5. Juli 1979 - 3 AZR 197/78 - BAGE 32, 56, 66, zu II 2 b der Gründe mwN; 12. April 2000 - 5 AZR 704/98 - AP TVG 1 Tarifverträge: Einzelhandel Nr. 72, zu II 1 a der Gründe).
  • BAG, 19.09.1995 - 1 AZR 208/95

    Nachträgliche Heilung einer mitbestimmungswidrigen Anrechnung von Tariferhöhungen

  • BAG, 12.04.2000 - 5 AZR 704/98

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall: 80 % oder 100 %

  • BAG, 14.08.2001 - 1 AZR 744/00

    Anrechnung einer Tariflohnerhöhung auf übertarifliche Zulagen - Erweiterung des

  • BAG, 16.09.1998 - 5 AZR 183/97

    Entzug der Aufgaben einer vorläufig bestellten stellvertretenden Schulleiterin

  • BAG, 05.04.1962 - 5 AZR 486/60

    Revisionsinstanz - Zulässigkeit eines Rechtsmittels - Amtsprüfung - Zulässigkeit

  • BAG, 07.02.1996 - 1 AZR 657/95

    Anrechnung übertariflicher Zulage auf Lohnausgleich für Arbeitszeitverkürzung

  • LAG Hessen, 04.12.2002 - 6 Sa 338/02

    Zusage einer anrechnungsfreien übertariflichen Zulage; Anrechnung der

  • BGH, 08.10.1982 - V ZB 9/82

    Bemessung der Beschwer bei unbeschränkt eingelegter Berufung des Beklagten nach

  • BAG, 22.09.1992 - 1 AZR 405/90

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Anrechnung von Tariflohnerhöhungen auf

  • OLG Frankfurt, 22.12.1987 - 4 UF 143/87

    Keine Unzulässigkeit der Berufung bei Absinken des Wertes der Hauptsache unter

  • BAG, 03.06.1998 - 5 AZR 616/97

    Anrechnung des Lohnausgleichs für eine tarifliche Arbeitszeitverkürzung auf eine

  • BAG, 13.01.1988 - 5 AZR 410/87

    Kriterien für die Bindung (bzw. für den Fortfall der Bindung) des

  • BAG, 02.03.1983 - 5 AZR 594/82

    Anspruch auf Eintragung der Beschäftigungszeit und des Verdienstes für Urlaubs-

  • BGH, 28.10.1980 - VI ZR 303/79

    Mitfahrt im Krankenwagen - § 546 ZPO <Fassung bis 31.12.01>, § 5 ZPO,

  • BAG, 27.05.1994 - 5 AZB 3/94

    Bindung des Berufungsgerichts an die arbeitsgerichtliche

  • BGH, 04.06.1992 - III ZR 39/91

    Revision bei irrevisibler Rechtsgrundlage - Anhörungspflicht nach

  • BAG, 12.12.1984 - 7 AZR 509/83

    Leistungsbestimmungsrecht zum Umfang der Arbeitszeit

  • BGH, 19.12.1950 - I ZR 7/50

    Zulässigkeit des Rechtsmittels

  • BAG, 07.12.2005 - 5 AZR 535/04

    Arbeit auf Abruf - Inhaltskontrolle von AGB

    Der Schluss der mündlichen Verhandlung in zweiter Instanz bildet nicht nur bezüglich des tatsächlichen Vorbringens, sondern auch bezüglich der Anträge der Parteien die Entscheidungsgrundlage für das Revisionsgericht (BAG 27. Januar 2004 - 1 AZR 105/03 - AP ArbGG 1979 § 64 Nr. 35, zu III der Gründe mwN).
  • BAG, 04.08.2015 - 3 AZR 137/13

    Spätehenklausel - Gleichbehandlung

    Antragsänderungen können allerdings aus prozessökonomischen Gründen jedenfalls zugelassen werden, wenn es sich dabei um Fälle des § 264 Nr. 2 ZPO handelt, der neue Sachantrag sich auf den in der Berufungsinstanz festgestellten Sachverhalt stützt und berechtigte Interessen des Gegners nicht beeinträchtigt werden (BAG 18. September 2007 - 3 AZR 560/05 - Rn. 14; 25. April 2006 - 3 AZR 184/05  - Rn. 13; 27. Januar 2004 - 1 AZR 105/03 - zu III der Gründe; 26. August 2003 - 3 AZR 431/02 - zu A der Gründe, BAGE 107, 197) .
  • BAG, 10.11.2021 - 5 AZR 334/21

    Bereitstellung essentieller Arbeitsmittel - AGB-Kontrolle

    Der Schluss der mündlichen Verhandlung in zweiter Instanz bildet nicht nur bezüglich des tatsächlichen Vorbringens, sondern auch bezüglich der Anträge der Parteien die Entscheidungsgrundlage für das Revisionsgericht (BAG 7. Dezember 2005 - 5 AZR 535/04 - Rn. 11, BAGE 116, 267; 27. Januar 2004 - 1 AZR 105/03 - zu III der Gründe) .
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Rechtsprechung
   BAG, 16.06.2004 - 5 AZR 529/03   

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https://dejure.org/2004,916
BAG, 16.06.2004 - 5 AZR 529/03 (https://dejure.org/2004,916)
BAG, Entscheidung vom 16.06.2004 - 5 AZR 529/03 (https://dejure.org/2004,916)
BAG, Entscheidung vom 16. Juni 2004 - 5 AZR 529/03 (https://dejure.org/2004,916)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com

    Unzulässige Revision und Berufung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Benachteiligung eines teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmers ; Vergütungsansprüche eines teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmers ; Revisionsbegründung bei mehreren Ansprüchen ; Zulässigkeit einer zweiten Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist ; Anforderungen an das ...

  • rechtsportal.de

    Berufungsbegründung vor Zustellung des angefochtenen Urteils - keine erneute Verlängerung bei Antragstellung abgelaufener Berufungsbegründungsfrist

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2004, 1239 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (67)Neu Zitiert selbst (12)

  • BAG, 13.09.1995 - 2 AZR 855/94

    Unzulässige Berufung - 5 Monatsfrist bei erstinstanzlichem Urteil

    Auszug aus BAG, 16.06.2004 - 5 AZR 529/03
    Eine zweite Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist ist nach § 66 Abs. 1 Satz 4 ArbGG aF selbst dann unzulässig, wenn das erstinstanzliche Urteil noch nicht zugestellt ist (BAG 13. September 1995 - 2 AZR 855/94 - AP ArbGG 1979 § 66 Nr. 12 = EzA ArbGG 1979 § 66 Nr. 22).

    d) Wenn ein im ersten Rechtszug Unterlegener seine Berufung vor Zustellung des Urteils begründet, trägt er das Risiko, mit seinen Ausführungen die Urteilsgründe zu verfehlen (vgl. BAG 6. März 2003 - 2 AZR 596/02 - aaO; 13. September 1995 - 2 AZR 855/94 - AP ArbGG 1979 § 66 Nr. 12 = EzA ArbGG 1979 § 66 Nr. 22; BGH 24. Juni 1999 - I ZR 164/97 - aaO).

    Der Berufungsführer kann deshalb auch nur rügen, das Urteil sei als ein solches ohne Gründe anzusehen, § 60 Abs. 4 ArbGG, § 551 Nr. 7 ZPO aF (BAG 13. September 1995 - 2 AZR 855/94 - aaO).

    Dies wäre zwar bis zum Ablauf der Berufungsfrist nach Zustellung des vollständig abgefassten und mit Gründen versehenen erstinstanzlichen Urteils möglich gewesen (vgl. BAG 13. September 1995 - 2 AZR 855/94 - AP ArbGG 1979 § 66 Nr. 12 = EzA ArbGG 1979 § 66 Nr. 22).

  • BAG, 06.03.2003 - 2 AZR 596/02

    Berufungsbegründung

    Auszug aus BAG, 16.06.2004 - 5 AZR 529/03
    Es reicht deshalb nicht aus, die tatsächliche oder rechtliche Würdigung durch den Erstrichter mit formelhaften Wendungen zu rügen oder lediglich auf das Vorbringen erster Instanz zu verweisen (BAG 6. März 2003 - 2 AZR 596/02 - AP ArbGG 1979 § 64 Nr. 32 = EzA ZPO 2002 § 520 Nr. 2, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen; 11. März 1998 - 2 AZR 497/97 - BAGE 88, 171; BGH 24. Juni 1999 - V ZB 19/99 - NJW 1999, 3271 jeweils mwN).

    Setzt sich die Berufungsbegründung vor Zustellung des erstinstanzlichen Urteils und ohne Kenntnis von dessen Entscheidungsgründen mit diesen im Vorgriff hypothetisch in einer Weise auseinander, die den Anforderungen des § 519 Abs. 3 Nr. 2 ZPO aF entspricht, reicht dies aus (BAG 6. März 2003 - 2 AZR 596/02 - AP ArbGG 1979 § 64 Nr. 32 = EzA ZPO 2002 § 520 Nr. 2, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen; BGH 24. Juni 1999 - I ZR 164/97 - NJW 1999, 3269).

    d) Wenn ein im ersten Rechtszug Unterlegener seine Berufung vor Zustellung des Urteils begründet, trägt er das Risiko, mit seinen Ausführungen die Urteilsgründe zu verfehlen (vgl. BAG 6. März 2003 - 2 AZR 596/02 - aaO; 13. September 1995 - 2 AZR 855/94 - AP ArbGG 1979 § 66 Nr. 12 = EzA ArbGG 1979 § 66 Nr. 22; BGH 24. Juni 1999 - I ZR 164/97 - aaO).

  • BGH, 24.06.1999 - I ZR 164/97

    Einlegung und Begründung der Berufung vor Zustellung des erstinstanzlichen

    Auszug aus BAG, 16.06.2004 - 5 AZR 529/03
    Setzt sich die Berufungsbegründung vor Zustellung des erstinstanzlichen Urteils und ohne Kenntnis von dessen Entscheidungsgründen mit diesen im Vorgriff hypothetisch in einer Weise auseinander, die den Anforderungen des § 519 Abs. 3 Nr. 2 ZPO aF entspricht, reicht dies aus (BAG 6. März 2003 - 2 AZR 596/02 - AP ArbGG 1979 § 64 Nr. 32 = EzA ZPO 2002 § 520 Nr. 2, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen; BGH 24. Juni 1999 - I ZR 164/97 - NJW 1999, 3269).

    d) Wenn ein im ersten Rechtszug Unterlegener seine Berufung vor Zustellung des Urteils begründet, trägt er das Risiko, mit seinen Ausführungen die Urteilsgründe zu verfehlen (vgl. BAG 6. März 2003 - 2 AZR 596/02 - aaO; 13. September 1995 - 2 AZR 855/94 - AP ArbGG 1979 § 66 Nr. 12 = EzA ArbGG 1979 § 66 Nr. 22; BGH 24. Juni 1999 - I ZR 164/97 - aaO).

  • LAG München, 29.04.2003 - 6 Sa 17/02
    Auszug aus BAG, 16.06.2004 - 5 AZR 529/03
    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 29. April 2003 - 6 Sa 17/02 - wird zurückgewiesen.

    Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 29. April 2003 - 6 Sa 17/02 - aufgehoben.

  • BAG, 04.06.2003 - 10 AZR 586/02

    Masseunzulänglichkeit - Insolvenz - Neumasseverbindlichkeiten

    Auszug aus BAG, 16.06.2004 - 5 AZR 529/03
    Der Ablauf der Begründungsfrist führt unmittelbar zur Unzulässigkeit der bis dahin nicht begründeten Berufung (BAG 4. Juni 2003 - 10 AZR 586/02 - AP InsO § 209 Nr. 2 = EzA InsO § 209 Nr. 1).
  • BAG, 15.08.2002 - 2 AZR 473/01

    Zulässigkeit der Berufung; Anforderungen an Berufungsbegründung

    Auszug aus BAG, 16.06.2004 - 5 AZR 529/03
    Die Berufungsbegründung muss sich mit den rechtlichen oder tatsächlichen Argumenten des angefochtenen Urteils befassen, wenn es diese bekämpfen will (BAG 15. August 2002 - 2 AZR 473/01 - AP ZPO § 519 Nr. 55 = EzA ZPO § 519 Nr. 14; 29. November 2001 - 4 AZR 729/00 - EzA ZPO § 519 Nr. 13; Senat 24. Januar 2001 - 5 AZR 132/00 -).
  • BAG, 30.05.2002 - 2 AZB 20/02

    Berufungsbegründungsfrist

    Auszug aus BAG, 16.06.2004 - 5 AZR 529/03
    Die Zulässigkeit der Berufung richtet sich gem. Art. 26 Nr. 5 EGZPO nach § 66 ArbGG in der bis zum 31. Dezember 2001 geltenden Fassung, nachdem das Urteil erster Instanz am 3. Dezember 2001 auf Grund der mündlichen Verhandlung vom 29. Oktober 2001 verkündet worden ist (vgl. BAG 30. Mai 2002 - 2 AZB 20/02 - EzA ArbGG 1979 § 66 Nr. 35).
  • BAG, 24.01.2001 - 5 AZR 132/00

    Anforderungen an die Berufungsbegründung

    Auszug aus BAG, 16.06.2004 - 5 AZR 529/03
    Die Berufungsbegründung muss sich mit den rechtlichen oder tatsächlichen Argumenten des angefochtenen Urteils befassen, wenn es diese bekämpfen will (BAG 15. August 2002 - 2 AZR 473/01 - AP ZPO § 519 Nr. 55 = EzA ZPO § 519 Nr. 14; 29. November 2001 - 4 AZR 729/00 - EzA ZPO § 519 Nr. 13; Senat 24. Januar 2001 - 5 AZR 132/00 -).
  • BAG, 29.11.2001 - 4 AZR 729/00

    Anforderungen an die Berufungsbegründung

    Auszug aus BAG, 16.06.2004 - 5 AZR 529/03
    Die Berufungsbegründung muss sich mit den rechtlichen oder tatsächlichen Argumenten des angefochtenen Urteils befassen, wenn es diese bekämpfen will (BAG 15. August 2002 - 2 AZR 473/01 - AP ZPO § 519 Nr. 55 = EzA ZPO § 519 Nr. 14; 29. November 2001 - 4 AZR 729/00 - EzA ZPO § 519 Nr. 13; Senat 24. Januar 2001 - 5 AZR 132/00 -).
  • BAG, 16.04.1997 - 4 AZR 653/95

    Eingruppierung eines Wehrführers in der chemischen Industrie

    Auszug aus BAG, 16.06.2004 - 5 AZR 529/03
    Bezieht sich die Revision auf mehrere Ansprüche im prozessualen Sinn, muss zu jedem Anspruch eine ausreichende Revisionsbegründung gegeben werden (BAG 16. April 1997 - 4 AZR 653/95 - AP ArbGG 1979 § 72 Nr. 35 = EzA ZPO § 554 Nr. 6).
  • BGH, 24.06.1999 - V ZB 19/99

    Nachholung der Bergungsbegründung vor Entscheidung über ein

  • BAG, 11.03.1998 - 2 AZR 497/97

    Kündigung gegenüber einem Hochschullehrer wegen repressiven Verhaltens in der DDR

  • BAG, 23.09.2004 - 6 AZR 567/03

    Direktionsrecht - Personelle Auswahlentscheidung

    Der Berufungskläger muss im Einzelnen angeben, in welchen Beziehungen und aus welchen Gründen er die rechtliche oder tatsächliche Würdigung des angefochtenen Urteils für unrichtig hält (BAG 21. November 2002 - 6 AZR 82/01 - BAGE 104, 16; 16. Juni 2004 - 5 AZR 529/03 -).
  • BAG, 31.03.2021 - 5 AZR 292/20

    Vergütung von Umkleide-, Rüst- und Wegezeiten eines Wachpolizisten

    Als ausreichende Berufungsbegründung genügt dann allein schon die Rüge, das Urteil sei als ein solches ohne Gründe anzusehen (vgl. BAG 16. Juni 2004 - 5 AZR 529/03 - zu II 2 d der Gründe) .
  • BAG, 17.07.2007 - 9 AZR 819/06

    Teilzeit - Lage der Arbeitszeit - Weisungsrecht

    Bezieht sich die Revision auf mehrere Streitgegenstände im prozessualen Sinn, muss sie den Angriff auf jeden Streitgegenstand ausreichend begründen (BAG 16. Juni 2004 - 5 AZR 529/03 - Rn. 34, AP ZPO 2002 § 551 Nr. 2 = EzA ZPO 2002 § 520 Nr. 3; Senat 16. März 2004 - 9 AZR 323/03 - Rn. 61, BAGE 110, 45).
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Rechtsprechung
   BAG, 10.07.2003 - 6 AZR 289/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,8174
BAG, 10.07.2003 - 6 AZR 289/02 (https://dejure.org/2003,8174)
BAG, Entscheidung vom 10.07.2003 - 6 AZR 289/02 (https://dejure.org/2003,8174)
BAG, Entscheidung vom 10. Juli 2003 - 6 AZR 289/02 (https://dejure.org/2003,8174)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com

    Überbrückungsbeihilfe - Ausschluß bei Altersrente wegen Arbeitslosigkeit

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Überbrückungsbeihilfe für die Stationierungsstreitkräften im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland; Altersrente zu einem früheren Zeitpunkt als die Regelaltersrente; Ausschluss des Anspruchs auf Überbrückungsbeihilfe nach den gesetzlichen Tatbeständen; Rente wegen ...

  • rechtsportal.de

    Überbrückungsbeihilfe; Stationierungsstreitkräfte - Ausschluß bei Altersrente wegen Arbeitslosigkeit

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2004, 1239 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 30.03.2000 - 6 AZR 645/98

    Überbrückungsbeihilfe - Ausschluß bei vorgezogenem Altersruhegeld

    Auszug aus BAG, 10.07.2003 - 6 AZR 289/02
    § 8 Nr. 1 Buchst. c TV SozSich knüpft für den Ausschluß des Anspruchs auf Überbrückungsbeihilfe an diese gesetzlichen Tatbestände an (BAG 30. März 2000 - 6 AZR 645/98 - AP TVG § 4 Rationalisierungsschutz Nr. 33 = EzA TVG § 4 Stationierungsstreitkräfte Nr. 7, zu II 2 der Gründe; 26. September 2002 - 6 AZN 462/02 - zu II 2 der Gründe).

    Dabei waren sich die Tarifvertragsparteien bewußt, daß der Bezug einer Altersrente stets mit einer Absenkung des Einkommens verbunden ist (BAG 30. März 2000 - 6 AZR 645/98 - AP TVG § 4 Rationalisierungsschutz Nr. 33 = EzA TVG § 4 Stationierungsstreitkräfte Nr. 7, zu II 2 der Gründe; 26. September 2002 - 6 AZN 462/02 - zu II 2 der Gründe).

    Sie bezweckt nicht, eine nach der Beendigung des Erwerbslebens zustehende und als unzureichend empfundene Altersrente zu ergänzen (BAG 30. März 2000 - 6 AZR 645/98 - AP TVG § 4 Rationalisierungsschutz Nr. 33 = EzA TVG § 4 Stationierungsstreitkräfte Nr. 7, zu II 3 c bb der Gründe).

    Soweit eine ausreichende Versorgung durch die gesetzliche Rente mit oder ohne Rentenminderung nicht besteht, ist eine daraus entstehende Härte anders auszugleichen als durch die tarifliche Überbrückungsbeihilfe (BAG 30. März 2000 - 6 AZR 645/98 - aaO, zu II 3 c bb der Gründe).

  • BAG, 27.06.2002 - 6 AZR 378/01

    Reisezeit bei auswärtigem Gastspiel des Orchesters

    Auszug aus BAG, 10.07.2003 - 6 AZR 289/02
    aa) Nach dem Wortlaut der Tarifvorschrift, auf den es bei der Auslegung des normativen Teils eines Tarifvertrags zunächst ankommt (BAG 27. Juni 2002 - 6 AZR 378/01 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Musiker Nr. 18, zu A IV 1 der Gründe), schließt nicht nur der Anspruch auf eine unverminderte Rente die tariflichen Leistungen aus.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 15.11.2001 - 6 Sa 618/01

    Einstellung der Überbrückungsbeihilfen bei Möglichkeit der Rentenbeziehung des

    Auszug aus BAG, 10.07.2003 - 6 AZR 289/02
    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 15. November 2001 - 6 Sa 618/01 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 18.05.2006 - 6 AZR 631/05

    Tarifauslegung - Begrenzung von Überbrückungsbeihilfe bei vorgezogenem

    Die Tarifvertragsparteien waren sich bewusst, dass der Bezug einer Altersrente stets mit einer Absenkung des Einkommens verbunden ist (BAG 10. Juli 2003 - 6 AZR 289/02 - 30. März 2000 - 6 AZR 645/98 - aaO; 1. Juni 1995 - 6 AZR 926/94 - aaO).

    Soweit eine ausreichende Versorgung durch die gesetzliche Rente auf Grund etwaiger Rentenminderungen nicht besteht, ist die daraus entstehende Unterversorgung mit anderen Mitteln als der vom Arbeitgeber zu zahlenden Überbrückungsbeihilfe auszugleichen (BAG 10. Juli 2003 - 6 AZR 289/02 - 30. März 2000 - 6 AZR 645/98 - AP TVG § 4 Rationalisierungsschutz Nr. 33 = EzA TVG § 4 Stationierungsstreitkräfte Nr. 7; 1. Juni 1995 - 6 AZR 926/94 - BAGE 80, 158, 162 f.).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 08.06.2005 - 10 Sa 945/04

    Wegfall des Anspruchs auf Überbrückungsbeihilfe bei Erfüllen der Voraussetzungen

    Ebenso wenig ist von Belang, ob und in welchem Umfang die in Anspruchnahme einer vorzeitigen Altersrente durch die Klägerin zu Rentenabschlägen führt (BAG 10.07.2003 - 6 AZR 289/02 -).

    Sie bezweckt hingegen nicht, eine nach der Beendigung des Erwerbslebens zustehende und als unzureichend empfundene Altersrente zu ergänzen (BAG 30.07.2003 - 6 AZR 289/02 - m. w. N.).

  • LAG Niedersachsen, 28.04.2011 - 16 Sa 853/10

    Tarifliche Überbrückungsbeihilfe für Angestellte der Stationierungsstreitkräfte

    Soweit eine ausreichende Versorgung durch die gesetzliche Rente aufgrund etwaiger Rentenminderungen nicht besteht ist die daraus entstehende Unterversorgung mit anderen Mitteln als der vom Arbeitgeber zu zahlenden Überbrückungsbeihilfe auszugleichen (BAG, a.a.O.; ebenso: BAG, 10.07.2003, 6 AZR 289/02, - nicht amtlich veröffentlicht - juris; BAG, 30.03.2000, 6 AZR 645/98, AP Nr. 33 zu § 4 TVG, Rationalisierungsschutz = NZA-RR 2001, S. 203).
  • LAG Niedersachsen, 28.04.2011 - 16 Sa 854/10

    Tarifliche Überbrückungsbeihilfe für Angestellte der Stationierungsstreitkräfte

    Soweit eine ausreichende Versorgung durch die gesetzliche Rente aufgrund etwaiger Rentenminderungen nicht besteht ist die daraus entstehende Unterversorgung mit anderen Mitteln als der vom Arbeitgeber zu zahlenden Überbrückungsbeihilfe auszugleichen (BAG, a.a.O.; ebenso: BAG, 10.07.2003, 6 AZR 289/02, - nicht amtlich veröffentlicht - juris; BAG, 30.03.2000, 6 AZR 645/98, AP Nr. 33 zu § 4 TVG, Rationalisierungsschutz = NZA-RR 2001, S. 203).
  • LAG Niedersachsen, 28.04.2011 - 16 Sa 855/10

    Tatsächliche Beantragung der Rente ist für den Anspruch auf eine

    Soweit eine ausreichende Versorgung durch die gesetzliche Rente aufgrund etwaiger Rentenminderungen nicht besteht ist die daraus entstehende Unterversorgung mit anderen Mitteln als der vom Arbeitgeber zu zahlenden Überbrückungsbeihilfe auszugleichen (BAG, aaO.; ebenso: BAG, 10.07.2003, 6 AZR 289/02 , - nicht amtlich veröffentlicht - juris; BAG, 30.03.2000, 6 AZR 645/98 , AP Nr. 33 zu § 4 TVG, Rationalisierungsschutz = NZA-RR 2001, S. 203 [BAG 30.03.2000 - 6 AZR 645/98] ).
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