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   BAG, 24.09.2003 - 10 AZR 34/03   

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https://dejure.org/2003,615
BAG, 24.09.2003 - 10 AZR 34/03 (https://dejure.org/2003,615)
BAG, Entscheidung vom 24.09.2003 - 10 AZR 34/03 (https://dejure.org/2003,615)
BAG, Entscheidung vom 24. September 2003 - 10 AZR 34/03 (https://dejure.org/2003,615)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com

    Zuwendung - Vertragsauslegung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf eine Zuwendung in Höhe eines Monatsgehalts bei einem Ortsverband des Arbeiter-Samariter-Bundes; Vereinbarung der Anwendbarkeit der Arbeitsbedingungen für Angestellte und Arbeiter des Arbeiter-Samariter-Bundes Landesverband NW e.V.; Auslegung einer ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB §§ 611 133 157
    Gratifikation/Sondervergütung - Zuwendung; Vertragsauslegung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2004, 149
 
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Wird zitiert von ... (67)Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 13.11.2002 - 4 AZR 351/01

    Vertragsauslegung

    Auszug aus BAG, 24.09.2003 - 10 AZR 34/03
    Es ist aber auch möglich, den Begriff so zu verstehen, daß damit lediglich die Höhe der Leistung "gemessen" werden und darüber hinausgehend noch auf nähere Ausgestaltungen Bezug genommen werden soll, also eine Rechtsfolgenverweisung erfolgt (BAG 13. November 2002 - 4 AZR 351/01 - AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 24 = EzA TVG § 3 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 23, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).

    Sowohl konstitutiv-dynamische (vgl. BAG 13. November 2002 - 4 AZR 351/01 - AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 24 = EzA TVG § 3 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 23, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen) als auch konstitutiv-statische (vgl. BAG 12. Dezember 2000 - 1 AZR 183/00 -) Klauseln können vereinbart werden.

  • BAG, 12.12.2000 - 1 AZR 183/00

    Reduzierung einer Verdienstsicherung nach Sozialplan - Einzelvertragliche

    Auszug aus BAG, 24.09.2003 - 10 AZR 34/03
    Sowohl konstitutiv-dynamische (vgl. BAG 13. November 2002 - 4 AZR 351/01 - AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 24 = EzA TVG § 3 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 23, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen) als auch konstitutiv-statische (vgl. BAG 12. Dezember 2000 - 1 AZR 183/00 -) Klauseln können vereinbart werden.
  • BAG, 29.08.2001 - 4 AZR 332/00

    Dynamische Verweisung in Firmentarifvertrag auf Flächentarifverträge nach

    Auszug aus BAG, 24.09.2003 - 10 AZR 34/03
    Dabei sind Verweisungen auf kollektive Regelungen im Zweifel dynamisch zu verstehen (BAG 21. Januar 1992 - 3 AZR 21/91 - AP BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 24 = EzA BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 8; 29. August 2001 - 4 AZR 332/00 - BAGE 99, 10).
  • BAG, 30.08.2000 - 4 AZR 581/99

    Bezugnahme auf Tarifvertrag und Branchenwechsel

    Auszug aus BAG, 24.09.2003 - 10 AZR 34/03
    a) Da es sich um einen Formulararbeitsvertrag handelt, ist Ziff. 4 als typische Vertragsklausel wie eine Rechtsnorm zu behandeln, so daß ihre Auslegung vom Revisionsgericht ohne Einschränkung überprüft werden kann (BAG 30. August 2000 - 4 AZR 581/99 - BAGE 95, 296, 298 f.).
  • BAG, 21.01.1992 - 3 AZR 21/91

    Insolvenz nach verschlechternder Betriebsvereinbarung

    Auszug aus BAG, 24.09.2003 - 10 AZR 34/03
    Dabei sind Verweisungen auf kollektive Regelungen im Zweifel dynamisch zu verstehen (BAG 21. Januar 1992 - 3 AZR 21/91 - AP BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 24 = EzA BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 8; 29. August 2001 - 4 AZR 332/00 - BAGE 99, 10).
  • LAG Düsseldorf, 30.08.2002 - 14 Sa 1748/01

    Einzelvertragliche Zusage einer Zuwendung ("13. Monatsgehalt")

    Auszug aus BAG, 24.09.2003 - 10 AZR 34/03
    Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 30. August 2002 - 14 Sa 1748/01 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 18.08.1998 - 1 AZR 589/97

    Arbeitsentgelt: Ablösung tariflicher Ansprüche durch Betriebsvereinbarung

    Auszug aus BAG, 24.09.2003 - 10 AZR 34/03
    Eine solche Formulierung ist typisch für die Begründung eines Entgeltanspruchs (BAG 18. August 1998 - 1 AZR 589/97 - NZA 1999, 659).
  • BAG, 27.09.2000 - 7 AZR 390/99

    Befristung nach BeschFG im Anwendungsbereich des BAT

    Auszug aus BAG, 24.09.2003 - 10 AZR 34/03
    Eine konstitutive Regelung liegt nur vor, wenn der Wille zur Schaffung einer eigenständigen Regelung im Vertrag einen hinreichend erkennbaren Ausdruck gefunden hat (vgl. BAG 27. September 2000 - 7 AZR 390/99 - BAGE 95, 377).
  • BAG, 27.11.2002 - 4 AZR 663/01

    Bezugnahme auf Arbeitsbedingungen

    Auszug aus BAG, 24.09.2003 - 10 AZR 34/03
    Ein solches Bedürfnis besteht bei einer Betriebsvereinbarung nicht (BAG 27. November 2002 - 4 AZR 663/01 - AP BGB § 611 Rotes Kreuz Nr. 18, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, betr. Verweisung auf Arbeitsbedingungen).
  • BAG, 16.10.2002 - 4 AZR 467/01

    Bezugnahmeklausel und Betriebsübergang

    Auszug aus BAG, 24.09.2003 - 10 AZR 34/03
    Soweit die Auslegung einer arbeitsvertraglichen Verweisungsklausel als sog. große dynamische Verweisung ergibt, daß statt des im Arbeitsvertrag in Bezug genommenen bestimmten Tarifvertrags nach einem Verbandswechsel des Arbeitgebers die Verweisung auf den jeweils für den Betrieb geltenden Tarifvertrag gewollt ist, beruht dies auf dem Gedanken, daß mit der Verweisungsklausel eine Gleichstellung der tarifgebundenen mit den nicht tarifgebundenen Arbeitnehmern erreicht werden soll, ohne daß der Arbeitgeber bei jeder Einstellung fragen muß, ob der Arbeitnehmer tarifgebunden sei (BAG 16. Oktober 2002 - 4 AZR 467/01 - AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 22 = EzA TVG § 3 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 22, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).
  • BAG, 23.09.1997 - 3 AZR 529/96

    Umstellung des Zahlungstermins für Betriebsrenten

  • BAG, 30.07.2008 - 10 AZR 606/07

    Freiwilligkeitsvorbehalt bei Sonderzahlungen

    Eine Formulierung, nach der vom Arbeitgeber ein Bonus oder eine Gratifikation gezahlt wird oder der Arbeitnehmer einen Bonus oder eine Gratifikation erhält, ist typisch für die Begründung eines Entgeltanspruchs (vgl. BAG 24. Oktober 2007 - 10 AZR 825/06 - AP BGB § 307 Nr. 32 = EzA BGB 2002 § 307 Nr. 26; 24. September 2003 - 10 AZR 34/03 - AP BGB § 611 Gratifikation Nr. 254 = EzA BGB 2002 § 133 Nr. 3 mwN).
  • BAG, 24.10.2007 - 10 AZR 825/06

    Bonuszahlung - Transparenzgebot und Stichtagsklausel

    Eine Formulierung, nach der vom Arbeitgeber ein Bonus gezahlt wird oder der Arbeitnehmer einen Bonus erhält, ist typisch für die Begründung eines Entgeltanspruchs (vgl. BAG 24. September 2003 - 10 AZR 34/03 - AP BGB § 611 Gratifikation Nr. 254 = EzA BGB 2002 § 133 Nr. 3 mwN).
  • BAG, 23.06.2016 - 8 AZR 757/14

    Auslegung eines gerichtlichen Vergleichs - Fälligkeit einer Forderung -

    Das Landesarbeitsgericht ist zutreffend davon ausgegangen, dass die Interessenlage bzw. die (einseitigen) Vorstellungen einer Partei im Rahmen der Auslegung nach §§ 133, 157 BGB überhaupt nur dann maßgeblich sein können, wenn sie für die andere Vertragspartei bei Vertragsschluss erkennbar waren (vgl. BAG 8. April 2014 - 9 AZR 856/11 - Rn. 27, 41 ff.; 21. September 2011 - 7 AZR 150/10 - Rn. 23; 17. Juli 2007 - 9 AZR 819/06 - Rn. 21; 24. September 2003 - 10 AZR 34/03 - zu II 1 b der Gründe) und dass diese Voraussetzungen nicht vorlagen.
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